Amtsblatt der Stadt Leverkusen

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1 Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 11. Jahrgang 15. September 2017 Nummer 35 Inhaltsverzeichnis Seite 143. Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 217/I "Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße"; hier: Berichtigung des Bekanntmachungstextes Wahlbekanntmachung zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages Wahlbekanntmachung zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Erdbauarbeiten, Rückbau von Einbauten und Abbruch von Ingenieurbauwerken - neue bahnstadt opladen GmbH, Bahnstadtchaussee 4, Leverkusen Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Lieferung von Dienstund Schutzkleidung im Rahmenvertrag in 8 Losen (Neuausschreibung der Vergabe Nr. 117/2017) - Fachbereich Feuerwehr, Stixchesstraße 162, Leverkusen Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Schlüsselfertige Errichtung des Neubaus in Massivbauweise einschließlich Außenanlagen - Fachbereich Gebäudewirtschaft, Hauptstr. 101, Leverkusen Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbso-campus Leverkusen und Gewerbe" - 2. Änderung Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 217/I "Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße"; hier: Berichtigung des Bekanntmachungstextes Die im Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 28 vom (Ziff. 120) veröffentlichte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 217/I "Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße" benennt unter Ziele der Planung : Des Weiteren soll an ausgewählten Standorten im Quartier drei- bis viergeschossige Mehrfamilienhausbebauung entstehen. Dies entspricht jedoch dem Planungsstand zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Zur Auslegung des Bebauungsplanes weist der städtebauliche Entwurf gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom (Vorlage Nr. 2017/1562) für die Mehrfamilienhausbebauung eine zwei- bis dreige- Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach , Leverkusen, 0214/ , 0214/ , amtsblatt@stadt.leverkusen.de Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1-4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr Abrufbar im Internet unter Versand: 0214/

2 Seite 268 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr September 2017 schossige Bauweise auf. Die richtige Textpassage lautet daher: Des Weiteren soll an ausgewählten Standorten im Quartier zwei- bis dreigeschossige Mehrfamilienhausbebauung entstehen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte vom bis zum Leverkusen, 15. September 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister 144. Wahlbekanntmachung zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von bis Uhr. 2. Die kreisfreie Stadt Leverkusen ist in 109 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlbezirke sind beginnend bei Nr. 111 bis Nr. 394 nummeriert. Aus der ersten Ziffer ist der Stadtbezirk, aus der ersten und zweiten Ziffer ist der Kommunalwahlbezirk erkennbar, zu dem der Wahlbezirk gehört. Jeder Kommunalwahlbezirk entspricht einem Briefwahlbezirk. In fünf Fällen werden jeweils zwei Briefwahlbezirke mit wenigen Wahlberechtigten zusammengefasst, sodass 21 Briefwahlvorstände zusammentreten. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse am um Uhr im Verwaltungsgebäude (Rathaus), 4. und 5. OG, Friedrich-Ebert-Platz 1, Leverkusen, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer: a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge, unter Angabe der Partei - sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser - bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

3 15. September 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 35 Seite 269 b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien - sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser - und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Auf die Stimmzettel in den Wahlbezirken 153, 215, 232, 233, 234, 321, 356, 363, 364, 365 und 366 sind für wahlstatistische Erhebungen in der oberen linken Ecke Kennzeichner nach Geschlecht und jeweils 6 Altersgruppen in der Form von Kennbuchstaben aufgedruckt. Zu den wahlstatistischen Erhebungen hängt im Wahlraum eine gesonderte Bekanntmachung aus. Bei allen Stimmzetteln ist die obere rechte Ecke abgeschnitten, damit ihn Sehbehinderte ohne fremde Hilfe in eine Braille-Schriftschablone einlegen können. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Leverkusen einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

4 Seite 270 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr September Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Leverkusen, 15. September 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister 145. Wahlbekanntmachung zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. 2. Gemäß 7 Nr. 5 Bundeswahlordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 21 Briefwahlvorstände für das Gebiet der Stadt Leverkusen am Wahltag um Uhr im Verwaltungsgebäude (Rathaus), 4. und 5. OG, Friedrich-Ebert- Platz 1, Leverkusen, in den nachstehend aufgeführten Räumen zusammentreten: Briefwahlvorstand zuständig für Kommunalwahlbezirk(e) untergebracht im Rathaus Fr.-Ebert-Platz 1, Leverkusen B11 KWB 11-Wiesdorf-Nordwest 4. OG., Wartebereich Eheschließungen B12B23 KWB 12-Wiesdorf-Nordost KWB 23-Opladen-Südost 5. OG., Sitzungsraum Wupper B13B28 KWB 13-Wiesdorf Süd KWB 28-Quettingen-West 5. OG., Sitzungsraum Wupper B14B37 KWB 14-Manfort KWB 37-Lützenkirchen-Ost 5. OG., Sitzungsraum Dhünn B15 KWB 15-Rheindorf-Süd 4. OG., Kinderspielecke B16B25 KWB 16-Rheindorf-Mitte KWB 25-Küppersteg-Südost 4. OG. Raum 4.64 (Trauraum) B17B32 KWB 17-Rheindorf-Nord KWB 32-Schlebusch-Südwest 4. OG., Meldewesen Platz 9-11 B18 KWB 18-Hitdorf 4. OG., Meldewesen Platz 3-4 B21 KWB 21-Opladen-Nord 4. OG., Meldewesen Platz 7-8 B22 KWB 22-Opladen-Mitte 4. OG., Raum 4.66 B24 KWB 24-Küppersteg-Nordwest/Opladen-Südwest 4. OG., Raum 4.63 B26 KWB 26-Bürrig 4. OG., Raum 4.59 B27 KWB 27-Quettingen-Ost 4. OG., Raum 4.29 B29 KWB 29-Berg. Neukirchen 4. OG., Raum 4.62 B31 KWB 31-Waldsiedlung / Schlebusch-Südost 5. OG., Raum 5.54 B33 KWB 33-Schlebusch-Nordost 4. OG., Meldewesen Platz 5-6 B34 KWB 34-Schlebusch-Mitte u. Ost 5. OG., Raum 5.40 B35 KWB 35-Steinbüchel-Südwest und Mitte 5. OG., Sitzungsraum Rhein B36 KWB 36-Steinbüchel-Nord u. -Südost 5. OG., Sitzungsraum Rhein B38 KWB 38-Lützenkirchen-West 5. OG., Sitzungsraum Rhein B39 KWB 39-Alkenrath / Schlebusch-West 4. OG. Raum 4.61

5 15. September 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 35 Seite 271 Zu den Räumen der Briefwahlvorstände hat jedermann Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Leverkusen, 15. September 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister 146. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Erdbauarbeiten, Rückbau von Einbauten und Abbruch von Ingenieurbauwerken - neue bahnstadt opladen GmbH, Bahnstadtchaussee 4, Leverkusen Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege des Offenen Verfahrens gemäß 3 EU Nr. 3 VOB/A folgende Arbeiten zu vergeben: Vergabe-Nr. 158/2017: Baufeldfreimachung westliches Entwicklungsgebiet Neue Bahnstadt Opladen (nbso), Leverkusen Die Vergabeunterlagen können bis zum 5. Oktober 2017 im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter: Die europaweite Bekanntmachung wurde am 4. September 2017 an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften übersandt. Leverkusen, 4. September 2017 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Ordnung Zentrale Vergabestelle Im Auftrag gez. Drescher 147. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Lieferung von Dienstund Schutzkleidung im Rahmenvertrag in 8 Losen (Neuausschreibung der Vergabe Nr. 117/2017) - Fachbereich Feuerwehr, Stixchesstraße 162, Leverkusen Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege der Öffentlichen Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 VOL/A folgende Arbeiten zu vergeben: Vergabe-Nr. 200/2017: Rahmenvertrag für Dienstbekleidung (Feuerwehr- und Rettungsdienst) für die Feuerwehr Leverkusen im Vertragszeitraum bis (mit Verlängerungsoption bis ) Die Vergabeunterlagen können bis zum 5. Oktober 2017 im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter:

6 Seite 272 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr September 2017 Leverkusen, 6. September 2017 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Ordnung Zentrale Vergabestelle Im Auftrag gez. Drescher 148. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Schlüsselfertige Errichtung des Neubaus in Massivbauweise einschließlich Außenanlagen - Fachbereich Gebäudewirtschaft, Hauptstr. 101, Leverkusen Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege der Öffentlichen Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 VOB/A folgende Arbeiten zu vergeben: Vergabe-Nr. 204/2017: Neubau einer achtgruppigen Kindertagesstätte Heinrich-Lübke-Straße, Leverkusen Die Vergabeunterlagen können bis zum 2. November 2017, 10:00 Uhr im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter: Leverkusen, 13. September 2017 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Ordnung Zentrale Vergabestelle Im Auftrag gez. Drescher 149. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbso-campus Leverkusen und Gewerbe" - 2. Änderung Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am für den Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbso-campus Leverkusen und Gewerbe" 2. Änderung die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Aushang und im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II. Die rechtliche Grundlage bilden die 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB. Ziel der Planung Im Plangebiet soll ein gemischt genutztes Quartier mit Büro und Dienstleistung, Labor, Gastronomie, Sport und Freizeit, Boardinghouse, Studentenwohnen, Wohnungen, Nahversorgung sowie ein Parkhaus realisiert werden. Die vorgesehenen Nutzungen stellen eine sinnvolle und attraktive Ergänzung der Hochschule sowie der nbso neue bahnstadt opladen dar.

7 15. September 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 35 Seite 273 Da im rechtskräftigen Bebauungsplan Wohnnutzungen nicht zulässig sind, soll dieser geändert werden. Dabei werden die Baugrenzen, Baulinien und Gebäudehöhen an die neue Planung angepasst. Vorgesehen sind auch Festsetzungen zum Schutz der Wohnungen vor Schallimmissionen. Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbso-campus Leverkusen und Gewerbe" 2. Änderung Laut Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom wird die Öffentlichkeit frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Bürgerinnen und Bürger werden eingeladen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Mittwoch, 27. September 2017 um 18:00 Uhr, Funkenturm der Altstadtfunken Opladen vun 1902 e. V. (auf dem Gelände der Neuen Bahnstadt Opladen), Bahnstadtchaussee 8, Leverkusen. Der Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes kann außerdem eingesehen werden: Ort: Elberfelder Haus, Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss Dauer: Montag, , bis einschl. Mittwoch, Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Darüber hinaus ist es möglich, sich die Planungen durch den Bauservice, Raum 043 in gleichem Hause (Öffnungszeiten montags und mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung (Herr Maas, 0214/ ) erläutern zu lassen. Im gleichen Zeitraum können der Aufstellungsbeschluss sowie weitere Planunterlagen auch im Internet auf der Website der Stadt Leverkusen eingesehen werden: Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne. Bürgerinformation vor Ort Unabhängig vom förmlichen Beteiligungsverfahren können sowohl eine verkleinerte Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes als auch das städtebauliche Gesamtkonzept in der Sparkasse, Zweigstelle Opladen, Kölner Straße 35-41, Leverkusen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Schriftliche Äußerungen können Sie bis zum bitte an nachfolgende Adresse schicken: Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße Leverkusen oder per unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: oder per Fax an die: 0214/

8 Seite 274 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr September 2017 Bitte mit der Betreffangabe: Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbso-campus Leverkusen und Gewerbe" 2. Änderung. Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt. Bebauungsplan Nr. 172 B/II nbso Campus Leverkusen und Gewerbe - 2. Änderung Geltungsbereich des Bebauungsplans

9 15. September 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 35 Seite 275 Hinweis Eine weitere Beteiligungsmöglichkeit ist im Rahmen späterer Verfahrensschritte vorgesehen. Nach der o. g. Beteiligungsphase wird der Bebauungsplanentwurf erstellt und den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Hiernach sieht das Baugesetzbuch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats, mindestens aber 30 Tage vor und die Möglichkeit, schriftlich Stellungnahmen abzugeben. Über die weiteren Verfahrensschritte und Termine können Sie sich über das Amtsblatt der Stadt Leverkusen informieren (s. ebenfalls Leverkusen, 14. September 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister

10 Seite 276 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr September 2017

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