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1 1 Im Internet unter: Nr. 1/ Ausgabe Januar - März Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Ein sehr arbeits- und ereignisreiches Jahr geht in diesen Tagen zu Ende. Es gab viel zu tun und manchen Verdruss und Ärger. Sie können aber versichert sein, dass mir und den Entscheidungsträgern stets das Wohl der Bürger am Herzen liegt und lag. Es sind jedoch Zwänge vorhanden, die es zu berücksichtigen gilt und Hürden vorhanden, die überwunden werden müssen. Ich möchte einmal mehr die Gelegenheit nutzen, allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihre Mitarbeit in der Gemeinde im Jahr 2012 zu danken. Mein Dank gilt insbesondere meinem Gemeinderat, den gemeindlichen Bediensteten, den Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft und des Landratsamtes sowie der verschiedenen Behörden und Institutionen, mit denen das Jahr über vertrauensvoll und erfolgreich zusammen gearbeitet wird. Wichtige und umfassende Informationen finden Sie auch diesmal wieder in unserem Heft. Ich darf insbesondere auf die abgedruckte gemeindliche Verordnung, den Winterdienst betreffend, verweisen, da diesbezüglich immer wieder Unstimmigkeiten auftreten. Ich wünsche Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest und alles Gute im Jahr 2013 und freue mich auf eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Ihre Bürgermeisterin

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3 3 Inhaltsverzeichnis Interessantes aus dem Gemeinderat 4 Die Wasserversorgung ist gesichert 5 Mütterberatung in Bad Neustadt Sulzdorf-Treffen in Hüttlingen-Sulzdorf 8 Abwasserbescheide 9 Grabfeldallianz Jahresrückblick Der neue Rundfunkbeitrag ab Pflegezentrum im aufgelassenen Schulgebäude 15 Stundensteine sind erhaltenswürdig 16 VO über die Sicherungen der Gehbahnen im Winter 17 Winterpflichten für Hausbesitzer 25 Neues aus der Volksschule Untereßfeld 26 Historische Münze aufgetaucht 30 Bemerkenswerte Ausstellung in der Schranne in Bad Königshofen 31 Mit dem Rollstuhl den Berg der Franken bezwungen 32 Neue Wege bei Depression 33 Grabfelder Persönlichkeiten (3)- Leonhard Hofmann 34 Seit 25 Jahren Urlaub im Gasthaus Glückstein 36 Übertritt an die Wirtschaftsschule Angebot Vermessungsverwaltung 37 Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Sulzdorf a.d.l. Hintersitzer u. Gemeinde begehrten gegen Sulzdorfer Holzrechtler auf 38 Gemeinde und Kindergarten danken Fa. OFF 46 Infos aus dem Kindergarten 47 Pfarrer A. Bracharz: Ich hab meinen Schutzengel dabei! 49 Das Leberblümchen ist die Blume des Jahres Müllabfuhrtermine 51 Das Weihnachtsbäumlein von Christian Morgenstern 52 Jubelkonfirmation in Sulzdorf 53 Heimatjahrbuch Rhön-Grabfeld Erntedankfeier einmal anders 56 Winterdienst in der Gemeinde 57 Der OGV Sulzdorf informiert 58 Bilder vom 5. Sulzdorfer Adventsmarkt am Nachrichten aus unserer thüringischen Nachbargemeinde 61 Adventskonzert in Sternberg 62 Historische Fotos aus der Gemeinde 63 Heimatlieder aus unserer Gemeinde Serrfeld 65 Ambo im Serrfelder Kirchlein gesegnet 66 Ihr Hausarzt rät 67 Laientheater in Sulzdorf 69 Chronik der Gemeinde Sulzdorf für das Jahr Niederschlagsmenge in der Gemeinde Sulzdorf Geburtstagsliste 81

4 4 Interessantes aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat stimmte der Fortsetzung des Projektmanagements der Kommunalen Allianz Fränkischer Grabfeldgau vorbehaltlich einer Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung zu. Sollte eine Förderung nicht möglich sein, sind die Kosten für das Projektmanagement über die Umlagen der Allianz, die sich auf vier Euro pro Einwohner der zehn Mitglieder belaufen, abgedeckt. Das Gremium beschäftigte sich weiterhin mit den Änderungen des Regionalplans Main-Rhön zum Thema Windkraftanlagen (WK). Nach Vorlage des zweiten Entwurfs sind folgende Änderungen eingetreten. WK7 wurde verkleinert, WK9 wurde komplett gestrichen, WK10 ist nur noch Vorbehaltsgebiet und kein Vorranggebiet mehr und WK11 wurde ebenfalls verkleinert. Mit 10:1 Stimmen bekräftigte der Gemeinderat die vormals getroffenen Festlegungen, WK10 wegen der Einsehbarkeit zum Ausflugsziel Bayernturm und Schattenwurf zu streichen. Ebenfalls weiter abgelehnt wird das WK11 aufgrund des Abstands zur Ortschaft mit den möglichen Auswirkungen auf die Gebäude sowie die Brutplätze des roten Milans und des Schwarzstorchs. Bürgermeisterin Angelika Götz informierte die Räte, dass ab sofort eine Kleinkindbetreuung für Kinder ab einem Jahr im gemeindlichen Kindergarten möglich ist. Für die Betreuung von Kindern unter einem Jahr und den zu schaffenden Voraussetzungen steht die Gemeinde derzeit im Kontakt mit dem Landratsamt, um die Betreuung zeitnah umzusetzen. Die Bürgermeisterin teilte mit, dass der Pachtvertrag für den Laden im Rathaus vom Vertragspartner zum 31. Dezember gekündigt wurde. In der Aussprache und Diskussion waren sich alle Gemeinderäte einig, dass der Laden auf jeden Fall erhalten werden soll. Die Gemeinde bittet deshalb alle interessierten Bürger und Vereine, die den Laden weiterbetreiben wollen, sich bei der Bürgermeisterin zu melden. Bei einer Besprechung im Landratsamt wurden die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten an der Anlage in Schwanhausen erarbeitet, um eine wasserrechtliche Genehmigung zu erhalten. Das Ingenieurbüro Müller aus Gochsheim, das bereits einen Auftrag für die Ertüchtigung der Anlage hat, wurde einstimmig beauftragt, die noch ausstehenden Planungen in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt durchzuführen und erste Planungsergebnisse im März 2013 vorzustellen. Einstimmig wurde die Jahresrechnung 2011 angenommen. Der Gesamthaushalt schließt bei den bereinigten Solleinnahmen mit Euro und bei den Sollausgaben mit Euro; Schuldenstand: Euro. Zur Einführung des BOS-Digitalfunks legte der Gemeinderat einstimmig fest, sich nicht am Probebetrieb zu beteiligen. Grund hierfür sind die aktuell nicht überschaubaren Kosten und ein Funktionsnachweis.

5 5 Die Wasserversorgung ist gesichert Einige Unstimmigkeit gab es in den letzten Monaten zwischen der Gemeinde Bundorf und dem Wasserzweckverband Bad Königshofen, Gruppe Süd, mit Sitz in Sulzdorf. So konnte man in den Haßberge-Zeitungen Anfang Oktober lesen: Bundorf hat Ärger mit dem Wasserzweckverband KÖN Gruppe Süd - Noch immer wartet die Gemeinde Bundorf auf ihr Geld. Die Meinungsverschiedenheiten über Änderungen im Entwurf für einen neuen Vertrag unter anderem geht es um Möglichkeiten der Mitsprache bei künftigen Investitionen konnten bislang nicht beigelegt werden. Die Gemeinde Bundorf hat dem Zweckverband jetzt ein Ultimatum gestellt, so Bürgermeister Hubert Endres am vergangenen Montag: Wenn das Geld dieses Jahr nicht fließt, werde der bestehende Vertrag, der noch bis 2019 läuft, gekündigt. Wenige Tage später wurde über eine Bürgerversammlung in Bundorf wie folgt berichtet: Bürgermeister Hubert Endres ist sauer auf die Gemeinde Sulzdorf, weil sie ihren Kostenanteil an der gemeinsamen Trinkwasserversorgung nicht begleicht. Er droht, einen alten Vertrag zu kündigen. Am meisten ärgert es Bürgermeister Endres, dass Sulzdorf seinen Anteil von Euro bei den Investitionen für die Trinkwasserversorgung Walchenfeld, aus der die Rhön-Grabfeldgemeinde ihr Trinkwasser bezieht, nicht begleicht. Er drohte nun, den Wasserliefervertrag, den er als Knebelvertrag bezeichnete und noch bis 2019 läuft, zu kündigen, wenn das Geld nicht in diesem Jahr eingeht. Dieser Vertrag stammt aus den 60er Jahren und weist einen Preis pro Kubikmeter Wasser von 40 Cent auf. Als Unverschämtheit wurde es bezeichnet, dass die Verantwortlichen in Sulzdorf sogar noch einen günstigeren Verkaufspreis erwarten. Endres wörtlich Wir haben die Arbeit und die billiges Trinkwasser! Wie die Vorsitzende des Wasserzweckverbandes, Bürgermeisterin Angelika Götz, mitteilte, wurden nunmehr bei einer gemeinsamen Sitzung die Unstimmigkeiten ausgeräumt und in einem Vertrag zur Wasserlieferung aus der Trinkwasserversorgungsanlage der Gemeinde Bundorf an den Wasserzweckverband Bad Königshofen im Grabfeld, Gruppe Süd rechtlich verbindlich niedergelegt. So liefert die Gemeinde Bundorf dem WZV das erforderliche Trinkwasser, max. 440 cbm pro Tag und cbm pro Jahr. Es wurde festgelegt, dass der WZV rechtzeitig vor Auftragserteilung von Maßnahmen schriftlich zu informieren ist, wenn die Kosten in Höhe von überschritten werden. Für Maßnahmen ab bis ist der WZV vor der Durchführung zu hören. Der Bezug großer Mengen Löschwasser im Rahmen von Feuerwehrübungen oder anderen größeren Hydrantenbetätigungen ist der Gemeinde Bundorf mindestens 3 Tage im Voraus anzuzeigen. Der Abnehmer hat darauf zu achten, dass hierdurch die Wasserversorgung nicht gefährdet wird. Bei Gefahr im Verzug ist eine kurzzeitige Gefährdung zulässig. Für die Inanspruchnahme der Versorgungsanlage der Gemeinde sowie für die Trinkwasserabgabe wird ein Entgelt in Höhe des Selbstkostenpreises der Gemeinde pro gelieferten Kubikmeter Trinkwasser erhoben. Das Entgelt wird separat jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren kalkuliert.

6 6 In diesem Häuschen in Neuses befindet sich die Übergabeeinrichtung des im Wasserzweckverband Bad Königshopfen genutzten Trinkwassers aus Walchenfeld. Für die qualitativen und quantitativen Verbesserungsmaßnahmen in den Jahren wird vom Abnehmer eine einmalige Kostenbeteiligung erhoben. Diese erfolgt in Form eines einmaligen Beitrages im Verhältnis der abgenommenen Wassermenge zur Gesamtmenge im Zeitraum von fünf Jahren vor dem Abschluss der Arbeiten (2006 mit 2010). Von dem Betrag werden die zu viel entrichteten Wassergebühren der Jahre 1994 bis 2004 in Höhe von abgezogen. Bei Baumaßnahmen, die auch der Unterhaltung, Erneuerung, Sanierung und Verbesserung der Wasserversorgung des Abnehmers dienen und einen Betrag von überschreiten, beteiligt sich der Abnehmer mit einer einmaligen Kostenbeteiligung. Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 30 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um weitere 5 Jahre, wenn er nicht 5 Jahre vor Ablauf der Geltungsdauer schriftlich gekündigt wird. VG-Geschäftsleiterin Sabine Schröder teilte auf Anfrage mit: Der von Bundorf für die qualitative und quantitative Wasserverbesserung geforderte Betrag beläuft sich auf ,31. Hiervon in Abzug zu bringen sind ,19 zu viel entrichteter Wassergebühren. An dieser Stelle weise ich allerdings nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Beträge nicht durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachgewiesen wurden. Übrigens, der Wasserzweckverband hat dem Vertrag in der vorliegenden Fassung zugestimmt, die Zustimmung der Gemeinde Bundorf steht allerdings noch aus. Der aktuelle Wasserpreis beträgt: 1,80 je m³ Wasserverbrauch zuzüglich 49 Grundgebühr.

7 7 Was ist das Beste für mein Baby und mich? DAK-Gesundheit bietet Mütterberatung in Bad Neustadt Von Schwangerschaft bis Krabbelalter - spezielle Kundenberaterinnen informieren Versicherte aller Kassen. Wenn Nachwuchs kommt, gibt es neben der Vorfreude auch viele Fragen und Unsicherheiten. Deshalb bietet die DAK-Gesundheit in Bad Neustadt jetzt einen speziellen Service für Schwangere und junge Mütter. Für die Zeit von der Geburt bis ins Krabbelalter informieren speziell ausgebildete Kundenberaterinnen über alles Wissenswerte. Diesen besonderen Service können Versicherte aller Kassen nutzen. In diesem spannenden Lebensabschnitt haben viele Frauen Fragen, die nur selten ein Ansprechpartner beantworten kann. Da setzt unser Angebot an, sagt Wolfgang Flaig, Chef der DAK-Gesundheit in Bad Neustadt. Durch engen Kontakt zu Frauenärzten, Kliniken, Hebammen und weiteren Gesundheitspartnern hält die Krankenkasse jetzt noch mehr Infos und Tipps bereit. Ansprechpartnerinnen für die Mütterberatung sind Petra Franz und Stefanie Könen. Welche Vorsorgeuntersuchungen können Schwangere nutzen? Wann und wie kann Elterngeld beantragt werden? Dies sind die häufigsten Fragen. Hier ergänzen die Expertinnen der DAK-Gesundheit ihre Informationen. Wo finde ich eine geeignete Geburtsklinik? Was darf ich während der Schwangerschaft tun? Neben der persönlichen Beratung gibt es alle Informationen auch in kostenfreien Broschüren zum Mitnehmen. Mit der Geburt des Kindes rücken neue Themen in den Vordergrund: Tipps zur richtigen Pflege und Ernährung des Babys, zu Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Auch auf die Frage, wie ein Kind am besten gebettet wird, gibt es Hinweise nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Neben den Gesundheitsthemen gibt es bei der Mütterberatung weitergehende Unterstützung. In den ersten Gesprächen zeigten Mütter großes Interesse an alters gerechten Spieltipps für das erste Lebensjahr, so Flaig. Die Expertinnen der DAK-Gesundheit sind im Servicezentrum Bad Neustadt oder unter der Rufnummer: 09771/ zu erreichen. Gefunden wurde ein Herrenfahrrad Am wurde neben dem Radweg zwischen Sulzdorf und Obereßfeld ein lilafarbenes Herrenfahrrad mit Büffelhornlenker, 7-Gangschaltung und der Rahmennummer gefunden. Der Eigentümer wird gebeten, sich mit der Gemeindekanzlei Sulzdorf i.v. zu setzen. Grabfeldallianz-Projektmanagerin: Auf Frau Büdel folgt Frl. Betz Die Projektmanagerin der Kommunalen Allianz Fränkischer Grabfeldgau, Tina Büdel, geb. Osterhold, verabschiedete sich Ende November von der Allianz. Zwei Jahre lang setzte sie im Grabfeld zahlreiche Projekte für die Region um. Nunmehr ist sie für die Volkshochschule des Landkreises Haßberge tätig. Nachfolgerin wurde Mirjam Betz.

8 8 12. Sulzdorf-Treffen in Hüttlingen - Sulzdorf Der Bürgermeister von Hüttlingen, Günter Ensle, wandte sich kürzlich mit folgendem Schreiben an die Gemeinde Sulzdorf: Sulzdorfer Treffen am Sonntag, 30. Juni 2013 in Hüttlingen - Sulzdorf Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Götz, ich darf Ihnen mitteilen, dass das 12. Sulzdorfer Treffen am Sonntag, 30. Juni 2013 in unserem Teilort Sulzdorf stattfindet. Eingebunden in das Sulzdorfer Treffen ist das 10-jährige Vereinsjubiläum der Dorfgemeinschaft Sulzdorf. Sehr gerne möchten wir alle Vereine, Verbände und Institutionen in Ihrem Sulzdorf über das Festwochenende informieren und einladen. Ich möchte Sie schon jetzt zum 12. Sulzdorfer Treffen einladen und freue mich über die Mitteilung der Ansprechpartner Ihrer Vereine. Mit freundlichen Grüßen: gez.: Günter Ensle Kapelle und Schulhaus in Hüttlingen Hüttlingen liegt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Als alte Gruppensiedlung am Filgenbach wurde Sultzdorff bereits im Jahr 1381 erwähnt. Auf der mit 1316 Morgen verhältnismäßig großen Markung gab es am Ende des Mittelalters bereits 12 Bauern. Sie war damit eine reine Bauernsiedlung. Der Ort ist noch heute ländlich geprägt. Die Kapelle zu Ehren von St.Johannes und aller Heiligen wurde im Jahr 1497 gebaut und bei ihrer Einweihung mit Ablassbriefen bedacht und 1895 wurde die heute St.Patriz gewidmete Dorfkapelle erneuert. Maßvolle bauliche Abrundungen passen ins Bild der gewachsenen Struktur. Eine intakte Dorfgemeinschaft macht die Siedlung liebens- und lebenswert.

9 9 Stellungnahme der Bürgermeisterin Angelika Götz zur Abwassersatzung der Gemeinde Sulzdorf a.d.l. Im Internet kursieren auf diversen Seite zumeist anonym verfasste Beiträge über unsere kürzlich erlassene und nun umgesetzte Abwassersatzung, die schlicht und einfach nicht den Tatsachen entsprechen. Auch erläutere ich oft im persönlichen Gespräch Sachverhalte zu diesem Thema, weshalb ich hier rückblickend noch einmal die gesamte Entwicklung dieser Satzung in Erinnerung rufen möchte. Am fand im Sulzdorfer Gemeindezentrum eine Informationsveranstaltung zur Erläuterung der Berechnung der gesplitteten Abwassergebühren statt. Herr Spahn referierte dabei in seiner Funktion als Rechtsanwalt und Geschäftsführer seitens der von der Gemeinde beauftragten Gesellschaft für kommunale Entwicklung Schneider & Zajontz über die weitere Vorgehensweise. Dabei wurde neben der Gebührenkalkulation auch die Satzungsbearbeitung angesprochen. Aufgrund des am vom Verwaltungsgericht Würzburg erlassenen Urteils mit gleichzeitiger Aufhebung der Bescheide, hat der Gemeinderat nach zeitaufwendiger Bearbeitung der eingelegten Widersprüche und eingehender Prüfung der verschiedenen Verfahrensmöglichkeiten zur Einführung der getrennten Abwassergebühren am das Büro Schneider & Zajontz mit der Abwicklung beauftragt. Am fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt und kurze Zeit später wurden die Selbstauskunftsunterlagen versandt. Ende 2010 konnte dann mit den umfangreichen Anlage- und Erfassungsarbeiten im Hinblick auf die Festsetzung der Niederschlagswassergebühren begonnen werden. Im August 2011 wurden seitens Schneider & Zajontz die Betriebsabrechnungen sowie die Kalkulation der Benutzungsgebühren vorgelegt. Noch im Dezember des gleichen Jahres beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Gebührenkalkulation und die Betriebskostenabrechnung für das Jahr Diese lagen der Verwaltungsgemeinschaft Mitte März 2012 vor. Von diesem Zeitpunkt an bis zur Vorlage der Satzungsentwürfe zur Entwässerungssatzung (EWS) und zu der dazugehörigen Gebührensatzung (GS- EWS) Ende Mai 2012 wurden umfangreiche Auswertungen bezüglich der Grund-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren für die einzelnen Kalkulationszeiträume von und die entsprechende Einarbeitung in die Gebührensatzung durchgeführt. Des Weiteren fand seitens der Verwaltung und der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes eine eingehende Überprüfung der EWS, GS-EWS und der Übergangsregelung zur GS-EWS 2012 statt. Am wurden dann seitens des Gemeinderats der Gemeinde Sulzdorf die Beschlüsse zu den nun geltenden Satzungen getroffen. Letztendlich war es ein sehr umfangreiches Projekt, das unter Einbezug der aktuellen gesetzlichen Vorschriften (incl. der EWS-Mustersatzung vom ) gemeinsam erfolgreich umgesetzt werden konnte. Die Möglichkeit, seit dem Jahr 2007 freiwillige Zahlungen zu leisten, war den Bürgern bekannt und wurde auch teilweise genutzt. Immer wieder wurde auf diese Möglichkeit hingewiesen. Bei der bereits genannten Bürgerinformationsveranstaltung Ende des Jahres 2011 hat Herr Spahn dieses Thema auch noch einmal aufgegriffen und jedem geraten, Vorauszahlungen zu leisten, um nicht 5 Jahresbeträge auf einmal zahlen zu müssen.

10 10 Außerdem steht es jedem Bürger frei, nach den gesetzlichen Vorgaben eine Stundung zu beantragen. Es gilt auch zu beachten, dass die Gemeinde Sulzdorf im Zeitraum von einen Großteil der Kanalbenutzungsgebühren vorfinanziert hat und somit in Vorleistung getreten ist. Die allen Bürgern der Gemeinde Sulzdorf zugesandten Bescheide für den Zeitraum gliedern sich wie folgt: Grundgebühren (ab dem Jahr 2008 wurde die Grundgebühr von bisher ca. 14% auf ca. 40% der Kosten der Schmutzwasserbeseitigung erhöht) Schmutzwassergebühren (ab dem Jahr 2006 wurden für künftige Investitionen Sonderrücklagen gebildet, die sich aus Abschreibungserlösen aus zuwendungsfinanziertem Vermögen zusammensetzen) Niederschlagswassergebühr (auf Grundlage der gebührenpflichtigen Fläche) Für Anfang des Jahres 2013 ist die Erstellung der Abwasserbescheide für das Jahr 2012 vorgesehen. Die Vorauszahlungen für das 2013 erfolgen dann am 15.3., und Ein 1. Preis für Günter Dellert Nach 50 Jahren fand am 24. Juni 2012 wieder eine Kreistierschau im nördlichen Unterfranken statt. Aus den Landkreisen Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen wurden in Bad Königshofen 38 Kühe präsentiert und zur Schau gestellt. Bei dieser Schau wurden die Fleckviehkühe in drei Gruppen eingeteilt: Jungkühe (1 Kalb) mittlere Kühe (2-3 Kälber), ältere Kühe (4-6 Kälber). Filia, eine Samut - Tochter, gezüchtet von Günter Dellert aus Sulzdorf, wurde Klassensiegerin der älteren Kühe. Günter Dellert, der schon bei mehreren Ausstellungen mit Kühen seines Hofes erfolgreich war, freute sich sehr über diese Auszeichnung. Seine Filia hat inzwischen ihr fünftes Kalb geboren und ist für ihr Alter topfit.

11 11 Ihr bisheriger Anbieter hat Sie, kurz vor Weihnachten, schon wieder mit einer Strompreiserhöhung verärgert? Ralf Glückstein, Ihr Berater ganz in Ihrer Nähe Es muss nicht sein, dass Sie den Konzernen Ihr Geld schenken! Care hilft Ihnen Geld zu sparen, für den nächsten Urlaub! Keine Vorauskasse! Monatlich kündbar! 19,9 ct/kwh mit einem Grundpreis von 6,99 /Mtl. Ich berate Sie gerne: Ralf Glückstein Vertriebsmitarbeiter Schulstraße Sulzdorf a.d.l. OT Serrfeld Tel / Fax Handy / ralf.glueckstein(at)care-energy.de Oder schauen sie direkt in unserem Care Energy Info-Point in Schweinfurt Ignaz- Schön-Str. 38 (gegenüber der FH neben KUK) vorbei Wir helfen: Tel.: 0151/ www. care-energy.de Mo-Fr.: 15:30-18:00 Sa.: 8:00-11:00

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13 13 Das ändert sich für Sie Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013 Der Gesetzgeber hat die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geräteunabhängig umgestaltet. Dadurch ergeben sich für Sie ab dem 1. Januar 2013 einige Neuerungen: - Einfacher Beitrag pro Wohnung statt für TV, Radio oder Computer - Entlastungen zum Beispiel für Familien oder Personen in Wohngemeinschaften - Neben der Ermäßigung ist eine Befreiung aus sozialen Gründen möglich Ihr Beitrag sichert auch künftig eine qualitative Meinungsvielfalt und die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an politischen und gesellschaftlichen Diskussionen. So gestaltet sich Ihr Beitrag Ob Radio, TV oder Computer - pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, egal, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Die Beitragspflicht besteht also unabhängig von tatsächlich vorhandenen Rundfunkgeräten. Das ist Ihre Beitragshöhe Der reguläre Rundfunkbeitrag liegt bei 17,98 Euro pro Monat bzw. 53,94 Euro für drei Monate. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde, zahlen einen ermäßigten Beitrag: 5,99 Euro pro Monat bzw. 17,97 Euro für drei Monate. Zusätzlich ist eine Befreiung aus sozialen Gründen auf Antrag möglich. Was der Beitrag abdeckt Familien mit Kindern, die bereits ein eigenes Einkommen haben, Personen in Wohngemeinschaften oder Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften zahlen nur einen Beitrag pro Wohnung. Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Beitrag zu zahlen. Einfaches Modell - faire Regelungen Eine Wohnung, ein Beitrag Unabhängig von vorhandenen Geräten und der Anzahl der Personen in einer Wohnung ist nur ein Beitrag zu bezahlen. Mehrfachbeiträge entfallen. Beitragsfreies Kraftfahrzeug Ihr Rundfunkbeitrag deckt auch die private Nutzung Ihres Kraftfahrzeugs ab. Darunter fallen auch die Kfz aller weiteren Mitbewohner.

14 14 Beitragsfreie Gartenlaube Gartenlauben in Kleingartenanlagen sind beitragsfrei. Dies gilt auch für Gartenlauben, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. Änderungen Ihrer Daten teilen Sie bitte der GEZ, Köln unter Angabe Ihrer Teilnehmernummer mit. Selbstverständlich werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten. Ihre Fragen beantworten wir gerne unter (6,5 Cent Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk). Mehr auch unter Was ändert sich für Sie? 1. Sie sind bisher aus gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde, sind ab 2013 beitragspflichtig. Sie zahlen jedoch nur einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro monatlich. Ihre Befreiung werden wir ab dem 1. Januar 2013 automatisch auf den ermäßigten Beitrag umstellen. Für die Umstellung brauchen Sie nichts weiter zu tun. Die zukünftige Ermäßigung gilt für denselben Zeitraum wie die bisherige Befreiung. 2. Sie sind auch Empfänger von bestimmten Sozialleistungen. Als Empfänger bestimmter staatlicher Sozialleistungen oder als taubblinder Mensch können Sie zusätzlich zu der Ermäßigung von der Beitragspflicht befreit werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen und die entsprechenden Nachweise beifügen. Die neuen Antragsformulare stehen ab Dezember 2012 zur Verfügung. Weitere Informationen zu Befreiung und Ermäßigung finden Sie unter Details zum neuen Rundfunkbeitrag Wer ist beitragspflichtig? Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt. Eine Mehrfachbeitragspflicht für die Wohnung besteht nicht. Was ist eine Wohnung? - Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. - Zweitwohnungen sind beitragspflichtige Wohnungen. - Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie zum Beispiel Internate oder Kasernen. Welche Regelungen gelten für Kraftfahrzeuge? Der für die Wohnung entrichtete Beitrag deckt auch die private Nutzung des Kraftfahrzeugs ab. Dies gilt für die Kraftfahrzeuge aller Mitbewohner.

15 15 Pflegezentrum im aufgelassenen Schulgebäude Der Südtrakt des Verbandsschulgebäudes in Untereßfeld wird verkauft. Lisa Fries- Schmitt, Inhaberin des Pflegedienst am Wallgraben in Bad Königshofen, wird dort das Pflegezentrum Grabfeld einrichten. Damit wird auch der Schulstandort gestärkt, unterstrich Schulverbandsvorsitzender Kurt Mauer, denn das Gebäude ist zu groß für die Anzahl der Schüler, steht teilweise leer und verursacht zu hohe Unterhaltskosten. Im Einvernehmen mit Gesundheits- und Landratsamt soll dort ein Pflegezentrum entstehen, in dem der ambulante Pflegedienst am Wallgraben ein neues Domizil findet, Tagespflege- und Kurzzeitpflegeplätze angeboten werden und eine stationäre Pflegeeinrichtung mit höchsten 30 Plätzen eingerichtet wird. Der Bedarf ist vorhanden, so Lisa Fries Schmitt, die selbst in Untereßfeld zur Schule gegangen ist und das Gebäude deshalb genau kennt. Auch ihr Mann Rudolf Fries, gebürtiger Untereßfelder, steht hinter ihren Plänen. Die Tagespflege und alles, was derzeit Am Wallgraben in Bad Königshofens Altstadt untergebracht ist, zieht mit um. Der Gebäudeteil in Untereßfeld wird umgestaltet und erhält eine eigene Zufahrt und einen Haupteingang in der Mitte. Auf dem rund Quadratmeter großen Areal, das mit verkauft wird, entstehen Parkplätze und es bleibt viel Platz für eine Grünanlage. Eine Hecke soll das Grundstück optisch einrahmen. Der jetzige Schulgarten und ein Grünstreifen bis zur Straße werden weiterhin zur Schule gehören. Eine Terrasse vor den ebenerdigen Bewohnerzimmern soll es ermöglichen, auch Schwerstpflegebedürftige in ihren Betten nach draußen schieben zu können. Ein Aufzug wird eingebaut, außerdem wird ein angebauter Trakt Umkleideräume und ähnliches für das Personal beinhalten. Der jetzige Pflegedienstleiter Sven Englisch wird Heimleiterin, neue Pflegedienstleiterin wird Heike Greb. 16 Mitarbeiter plus Chefin gehören jetzt schon zum Stammpersonal, eine Aufstockung wird natürlich notwendig sein. Anfragen gibt es bereits, wie Fries-Schmitt berichtete. Ein Hausmeister ist schon eingestellt, denn er soll den Umbau von Anfang an begleiten.

16 16 Stundensteine sind erhaltenswürdig An unseren Straßen stehen zahlreiche historische Stundensteine, die unbedingt erhaltenswürdig sind und wieder mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung gerufen werden sollten. Dazu ist es u.a. nötig, diese von Moos und überflüssigem Bewuchs zu befreien und mit einem schwarz-weißen Farbanstrich zu versehen. Schnell reagierte der Kreisbauhof auf ein Schreiben des Kreisheimatpflegers Reinhold Albert, der anregte die historischen Stundensteine nicht zu vernachlässigen und insbesondere mit einem neuen Farbanstrich zu versehen. Sie sind in unseren Breiten allerorten am Straßenrand zu finden - klobige Steinsäulen an den Straßenrändern, zumeist schwarz-weiß angestrichen. Auf ihnen ist die Entfernung zur Kreisstadt oder nächstgrößeren Gemeinde oder Stadt in Kilometern oder in Stunden angegeben. Im Volksmund heißen die altehrwürdigen Steine, die von der Straßenbauverwaltung betreut werden, Stundenstee (Stundensteine). Die Überbleibsel aus alter Zeit stehen jeweils an der rechten Seite der Straße in Richtung des Straßenziels. Für die Entfernungsangaben zeichneten Straßeninspektoren oder Vermessungsbeamte verantwortlich, die die jeweiligen Strecken abschritten und die Wegzeiten mit der Uhr festhielten. Die Entfernung wird in ganzen Stunden sowie Achteln angegeben. Die Angaben galten auch für pferde- oder ochsenbespannte Lastfuhrwerke, da diese das menschliche Marschtempo kaum unter- oder überschritten. Die Stundensteine sind einheitlich gestaltet. Sie ragen i.d.r. von einem 35 cm hohen, kreisrunden Sockel 165 cm in die Höhe. Vereinzelt, aber auch streckenweise, sind die Stundenangaben durch Kilometerzahlen ersetzt. Das geschah nach 1868, nachdem in Deutschland das metrische Mess-System eingeführt wurde. Bereits Anfang des 19. Jahrhunderts wurde mit dem Aufstellen dieser Stundensteine begonnen wurden die königlichen Kreisregierungen vom Finanzministerium ermahnt, verstärkt alte Wegzeichen zu ersetzen. Die Stunden- und Wegsteine waren von der jeweiligen Kreisstadt oder von der nächstgrößeren Stadt aus fortlaufend zu nummerieren. Auf Befehl des bayerischen Königs Ludwig I. ( ) war streng darauf zu achten, dass die Steine auch fortan stets in gutem Zustand erhalten und das Schadhafte daran immer sogleich ausgebessert wird.

17 17 Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) Allgemeine Vorschriften 1 Inhalt der Verordnung Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßen in der Gemeinde Sulzdorf a.d.l. 2 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. (2) Gehbahnen sind a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege) und die selbstständigen Gehwege sowie die selbstständigen gemeinsamen Geh- und Radwege oder b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in einer Breite von 1 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus. (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. Reinhaltung der öffentlichen Straßen 3 Verbote (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen. (2) Insbesondere ist es verboten, a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge,

18 18 Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklopfen, Tierfutter auszubringen; b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen; c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden können, 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder einzubringen. (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt. Gang und gäbe auch schon in alter Zeit - das Straßenreinigen am Samstagnachmittag. Die Aufnahme von Dr. Karl Rügheimer entstand 1925 in Sternberg am Plan. Reinigung der öffentlichen Straßen 4 Reinigungspflicht (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die in 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen.

19 19 Grundstücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischen liegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf. (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführte öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. (3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann. (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen. (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes nach 1093 BGB. 5 Reinigungsarbeiten Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen ( 6) zu reinigen. Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) a) nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit diese in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt werden können); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen. Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub - insbesondere bei feuchter Witterung - die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der Woche, jeweils am Samstag, durchzuführen. Fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vorausgehenden Werktag durchzuführen. b) von Gras und Unkraut zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. c) bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche ( 6 ) liegen.

20 20 6 Reinigungsfläche (1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenreinigungsverzeichnisses der Fläche außerhalb der Fahrbahn (wobei ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist) b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenreinigungsverzeichnisses einer parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,5 Meter verlaufende Linie innerhalb der Fahrbahn (wobei ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist) c) bei Straßen der Gruppe C des Straßenreinigungsverzeichnisses der Mittellinie des Straßengrundstücks (wobei mehrere gleichlaufende Fahrbahnen auch dann, wenn sie durch Mittelstreifen oder sonstige Einrichtungen geteilt sind, als eine einheitliche Fahrbahn gelten) liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Grundstück jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straßenmittellinie gezogenen Linien bestimmt werden. (2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen. 7 Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hinterlieger (1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflächen. Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmer bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Vereinbarungen nach 8 abgeschlossen sind. (2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen Straße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrundstück angrenzt. 8 Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und Hinterliegern (1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarung zu regeln. (2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbringen haben, beantragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen sind, sondern dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis zueinander stehen, wie die Grundstücksflächen.

21 21 Nicht immer liegt der Schnee bei uns so hoch wie an Weihnachten 2010/11 in Sulzdorf. Bernd Eckhardt fotografierte die Schneeberge- Sicherung der Gehbahnen im Winter 9 Sicherungspflicht (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. (2) 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführt sind. 10 Sicherungsarbeiten (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

22 22 (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. 11 Sicherungsfläche (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn. (2) 6 Abs. 2 gilt sinngemäß. Schlussbestimmungen 12 Befreiung und abweichende Regelungen (1) Befreiungen vom Verbot des 3 gewährt die Gemeinde, wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt. (2) Für Vorder- und Hinterlieger, die an die gemeindliche Straßenreinigungsanstalt angeschlossen sind, erfüllt die Gemeinde für die angeschlossenen Teile der Reinigungsflächen die in 5 aufgeführten Reinigungsarbeiten nach Maßgabe der Satzung. (3) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange und der Interessen der übrigen Vorder- und Hinterlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Regelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung auf Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung trifft. Die Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden. 13 Ordnungswidrigkeiten Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt, 2. die ihm nach den 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht nicht erfüllt, 3. entgegen den 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert.

23 23 Anlage 1 zu 4 Abs. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter für die Gemeinde Sulzdorf a.d.l. Verzeichnis der zu reinigenden Straßen (Straßenverzeichnis) Gruppe A (Reinigungsfläche: Gehbahnen beidseitig und Fahrbahn bis zur Mitte beidseitig) OT Sulzdorf a.d.l. Bundorfer Straße Hauptstraße, ca m OT Obereßfeld Hauptstraße Karl-Hofmann-Straße OT Serrfeld Hauptstraße OT Sternberg Schloßstraße Gruppe B (Reinigungsfläche: Gehbahnen einseitig und Fahrbahn bis zur Mitte sowie nur Fahrbahn bis zur Mitte auf der gegenüber dem Gehweg liegenden Straßenseite) OT Sulzdorf a.d.l. Am Zimmerplatz Brennhäuser Straße Hauptstraße, ca. 50 m Huldengarten Reuthweg Schwanhäuser Straße Wahlwiesenweg, ca. 50 m OT Obereßfeld Julius-Echter-Straße Kaulberg, ca. 170 m Raiffeisenstraße Untereßfelder Straße OT Zimmerau Hauptstraße Schafzeil Sternberger Straße Turmstraße

24 24 Gruppe C (Reinigungsfläche: jeweils bis zur Fahrbahnmitte) OT Sulzdorf a.d.l. Alte Gasse Am Klingenberg Brennhausen Bürgermeister-Gutzeit-Weg Bussardweg Drosselweg Dr.-Wolf-Straße Engelsgasse Fasanenweg Felsenkeller Grabfeldstraße Häfnersgasse Heckenweg Industriestraße OT Obereßfeld Am Bruch Am Trinkbrünnla Gartenweg Heckenmühle Hohllochweg Kaulberg, ca. 120 m Kirchweg Saaleweg Schloßweg OT Schwanhausen Dorfstraße Dr.-Schwanhäuser-Weg Ermershäuser Straße Seestraße Stübleinsweg OT Zimmerau Büchelbergweg Eulenbuschweg Jagdweg Schulstraße Sellbachstraße Kiebitzweg Lebersgasse Lerchenweg Linsenhag Nachtigallenweg Obereßfelder Straße Pfarrgasse Sophienstraße Sternberger Straße Sulzdorfer Mühle Wachtelweg Wahlwiesenweg, ca. 300 m Waldpromenade Zum Reuthsee OT Serrfeld Alte Gasse Am Berg Amselweg Ermershäuser Weg Fichtenweg Finkenweg Kiefernweg Kirchenburg Meisenweg Mühlweg Serrfelder Mühle Schulstraße Tannenweg OT Sternberg Am Hain Am Weinberg Berthold-von-Sternberg-Platz Johanneshof Kirchenrangen Schöpfenrangen Steige

25 25 Winterpflichten für Hausbesitzer Dachlawinen gefährden Mensch und Auto Nicht nur glatte Straßen machen den Menschen im Winter zu schaffen - manchmal kommt das Unheil auch von oben: Von den Hausdächern rutschende Dachlawinen etwa, oder spitze Eiszapfen, die sich unversehens von den Dachrinnen lösen. Um die Risiken für Passanten zu senken, können Hausbesitzer Schneefanggitter oder Eishalter anbringen. Wer die Vorschriften nicht einhält, haftet für den Schaden, wenn herabstürzende Schneebretter oder Eiszapfen Autos verbeulen oder sogar Menschen verletzen. Besonders heikel wird es, wenn Tauwetter oder Regen auf starke Schneefälle folgen. Bei solch einer Wetterlage ist es ratsam, umgehend Warnschilder aufzustellen; bei akuter Gefahr kann sogar eine Sperrung der Straße nötig sein. Gegebenenfalls kommen Hauseigentümer auch nicht umhin, den Schnee auf eigene Kosten vom Dach räumen zu lassen. Von Selbsthilfe raten die Experten dabei unbedingt ab: Besser und sicherer ist es, damit einen Profi zu beauftragen, etwa die Feuerwehr oder einen Dachdecker. Niemals sollten Laien selbst auf ein vereistes Dach steigen, um dort Schnee zu schippen! Gut abgesichert in der kalten Jahreszeit Einmal verschlafen oder vergessen zu streuen - und schon ist es passiert: Über Nacht hat sich eine Eisschicht auf dem Gehweg gebildet, der Nachbar rutscht aus und bricht sich ein Bein. Falls der Hausbesitzer seine Pflichten versäumt hat, drohen ihm nun hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle bietet eine Haftpflichtversicherung. Wer in einem Einfamilienhaus lebt, ist mit einer Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert, Besitzer von Mehrfamilienhäusern dagegen brauchen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Doch auch für die Immobilie selbst bringt der Winter Risiken mit sich: Dicke Schneemützen auf den Häusern sind ein märchenhafter Anblick. Allerdings kann die weiße Pracht auch gefährlich werden. Zu hohe Schneelasten können zu Verformungen und Rissen führen und sogar Dächer zum Einsturz bringen. Die Wohngebäudeversicherung deckt solche Risiken in der Regel nicht ab, da Schneeund Eisschäden zu den Elementargefahren zählen. Daher lohnt es sich, den Schutz vor solchen Naturgewalten in die bestehende Absicherung aufzunehmen. Denn die Reparatur eines eingeknickten Dachstuhls ist nicht nur teuer - sie ist in der kalten Jahreszeit auch ein schwieriges und langwieriges Unterfangen. Checkliste für Hausbesitzer: Ist das Haus winterfest? Ist für regelmäßige Räumung und Streuung der Wege gesorgt? Wurde genug Granulat oder Sand eingekauft? Wurden Schneefanggitter gegen Dachlawinen angebracht oder andere Vorkehrungen getroffen? Besteht eine Privat- oder Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung? Ist das Gebäude gegen Elementarschäden versichert?

26 26 Neues aus der Volksschule Untereßfeld Kartoffelernte Die Schulgartengruppe Gänseblümchen hat im September die Kartoffeln geerntet. Übergabe alter Nähmaschinen Im Zuge der Aufräumarbeiten wurden nicht mehr benötigte Nähmaschinen an Frau Ulrike Gränz von der Berufsschule der Lebenshilfe Fuchsstadt übergeben. Als kleines Dankeschön überreichte sie der Schule im Auftrag ihrer Schüler selbst genähte Weihnachtssterne an Uschi Seufert.

27 27 ADAC informierte Schüler in Untereßfeld über Gefahren im Straßenverkehr Toter Winkel - Todes-Winkel: Blickkontakt schafft Partnerschaft Das Aufeinandertreffen von LKW oder Bus und einem Fußgänger oder Radfahrer gehört zu den gefährlichsten Situationen im Straßenverkehr. Jedes Jahr sterben viele Radfahrer oder Fußgänger bei Unfällen mit rechts abbiegenden Lkws. Häufige Ursache dieser schweren Unfälle ist dabei der Tote Winkel. Betroffen sind hier oft die schwächsten Verkehrsteilnehmer, Kinder auf dem Schulweg und im Freizeitbereich. Besonders hoch ist das Unfallrisiko, wenn ein Lkw an der Ampel steht und nach rechts abbiegen will. Ein Radfahrer zwischen Lkw und Bürgersteig kann vom Lkw-Fahrer nicht gesehen werden. Auch ein Kind, das mit seinem Rad auf dem Gehweg fährt, gerät leicht in den Toten Winkel. Beim Abbiegen des Lkw kommt es dann schnell zu schweren Unfällen. Hier setzt der ADAC Nordbayern e.v. mit seinem Verkehrssicherheitsprogramm Toter Winkel - Todes Winkel an. Mit diesem anschaulichen, praxisorientierten Programm sollen die Kinder lernen, diese Gefahr des Straßenverkehrs zu erkennen und wie durch richtiges Verhalten Unfälle vermieden werden können. Im letzten Jahr haben in Nordbayern 123 Klassen mit mehr als 3100 Schülern an der Aktion teilgenommen.

28 28 Frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr wünscht Max Kalnbach KG SÄGEWERK & Holzhandlung Sulzdorf a. d. L. Tel /203. Fax 402 Profilbretter, Paneele, Parkett, Laminat, Kork, Linocor, im Musterraum

29 29 Im Rahmen der Aktion wird der Begriff des Toten Winkels mit den Schülern erarbeitet. Was ist der Tote Winkel? Gibt es mehr als einen Toten Winkel? Wie verhalte ich mich richtig? Diese Inhalte wurden den Schülern im Rahmen des Unterrichts vermittelt. Dabei hatten die Schüler die Möglichkeit, sich vom Fahrersitz eines Lkw oder Bus aus, von der Existenz und vor allem der Größe des Toten Winkels zu überzeugen. Der Tote Winkel wurde dabei mittels einer ausgelegten Folie eindrucksvoll demonstriert. Da passt ja die ganze Klasse rein und der Fahrer kann nichts sehen, ist oft das Ergebnis dieser Demonstration. Erarbeitet wurde mit den Schülern auch das richtige Verhalten im Straßenverkehr. So wurde den Schülern vermittelt, dass es wichtig ist immer daran zu denken, dass der Fahrzeuglenker alles, was sich im Toten Winkel befindet, nicht sehen kann. Der Merkspruch wenn ich den Fahrer nicht im Spiegel des Lkw oder Bus sehen kann, kann der Fahrer mich auch nicht sehen stand im Mittelpunkt der Verkehrssicherheitsaktion. Ganz wichtig ist daher für die Kinder: Blickkontakt schafft Partnerschaft! Lieber bei Unsicherheit auf die Vorfahrt verzichten und so einen schlimmen Unfall vermeiden. Mathematiker gesucht Bereits zum fünften Mal nahm die Volksschule Untereßfeld an der Unterfränkischen Mathematikmeisterschaft teil. Die Viertklässer stellten ihre mathematische Begabung unter Beweis und es wurde sowohl ein Schulsieger als auch eine Schulsiegerin ermittelt. Diese haben sich nun für die zweite Runde auf Schulamtsebene qualifiziert. Unterstützt wird der Wettbewerb von den Volks- und Raiffeisenbanken. Harald Langer, Vorstand der Raiffeisenbank Obereßfeld- Römhild, überreichte an die Schulsieger Yvonne Kneuer und Jan Harich (im Bild) sowie an die übrigen Teilnehmer kleine Präsente als Zeichen der Anerkennung für ihre Leistung. Anja Erhart

30 30 Historische Münze aufgetaucht Von einem Sammler wurde der Redaktion des EdL eine Münze angeboten. Sie trägt auf der Vorderseite die Inschrift: Mit Gott für Kaiser, König u. Vaterland Einigkeit macht stark und auf der Rückseite Veteranen- & Krieger-Verein Sternberg mit Umgebung. Sie muss in der Zeit von 1887 (Gründung des Vereins) bis 1914 (Beginn des Ersten Weltkriegs) aufgelegt worden sein. Falls jemand Interesse am Erwerb hat, erfährt er von der Redaktion die Telefonnr. des Anbieters. Winterfreizeit auf der Wasserkuppe Damit in den Weihnachtsferien keine Langeweile aufkommt, lädt der Kreisjugendring Rhön-Grabfeld Jungen und Mädchen von 8 bis 12 Jahren vom zu einer Winterfreizeit in der Rhön ein. Die Gruppe ist in diesem Jahr wieder in der Jugendbildungsstätte Wasserkuppe untergebracht. Am schneesichersten Ort der Rhön konnte in den vergangenen Jahren Anfang Januar immer Wintersport betrieben werden, worauf die Verantwortlichen natürlich auch für 2013 hoffen. Dann können sich vielfältige Aktionen in der freien Natur wie Rodeln, Skifahren, Schneeburgen bauen, Schneeballschlachten etc. wieder mit Spielen und Basteln im Jugendhaus abwechseln. Sollte es diesmal tatsächlich keinen Schnee geben, bietet das KJR-Alternativprogramm trotzdem jede Menge Action. Bei Ausflügen zum Wildpark, dem Walderlebnisparcours, beim Besuch des Segelflugmuseums oder dem Einsatz von Spiel- und Zirkuskisten wird mit Sicherheit keine Langeweile aufkommen. Anmeldevordrucke und Informationen sind bei der KJR-Geschäftsstelle, Rederstraße 2, Bad Neustadt, Tel.: 09771/97511, info@kjr-rhoengrabfeld.de erhältlich.

31 31 Bemerkenswerte Ausstellung in der Schranne in Bad Königshofen Eines der von Schülern des Gymnasiums Bad KÖN erarbeitetes Ausstellungsplakat. Bis zum 17. Februar 2013 wird im Vorgeschichtsmuseum Bad Königshofen (Schranne) auf Initiative des Vereins für Heimatgeschichte und des Museums eine bemerkenswerte Ausstellung über die Geschichte einer jüdischen Mädchenschule in Wolfratshausen gezeigt, die auch Schülerinnen aus unserer Heimat besuchten. Begleitend findet eine Ausstellung zur Geschichte der ehemaligen jüdischen Gemeinden im Königshöfer Grabfeld ( Unsere Gemeinde, einst blühend und zukunftsverheißend ) statt, die Schüler des Gymnasiums Bad Königshofen unter ihrem Lehrer Rainer Seelmann erarbeitet haben. Die Öffnungszeiten des Museums: Dienstag und Uhr, Donnerstag und Uhr sowie Samstag und Sonntag jeweils von Uhr. Ein ansprechendes Begleitprogramm zu dieser Ausstellung wurde erarbeitet. Do., 3.1. Exkursion für Jugendliche ab 12 Jahren nach Veitshöchheim und Würzburg - Besuch der Synagoge Anmeldung unter 09761/ Do., 10.1., 19 Uhr Vortrag des Kreisheimatpflegers Reinhold Albert zum Thema Geschichte der Juden in Rhön und Grabfeld Mo., 21.1., 19 Uhr Zeitzeugengespräch des Vereins für Heimatgeschichte mit Kreiskulturreferent Hanns Friedrich. Fr., 25.1., 14 Uhr Exkursion zum Judenfriedhof Kleinbardorf mit Kreisheimatpfleger Reinhold Albert Mo., 4.2., Uhr Filmabend und Diskussion Am Ende kommen Touristen.

32 32 Mit dem Rollstuhl den Berg der Franken bezwungen Einen langgehegten Wunsch bekam Hermann Wolf aus Schwanhausen zu seinem 80. Geburtstag im Oktober von seinen Kindern Petra und Harald Wolf sowie Gabriele Lücke erfüllt. Sie charterten einen Bus für Behinderte und an einem schönen Spätherbsttag starteten Hermann Wolf (links im Bild) und seine Freunde Eugen Mantel aus Zimmerau (Mitte) und Ruthard Helmerich aus Untereßfeld, die alle auf den Rollstuhl angewiesen sind, in Begleitung von Rutharts Frau Anneliese sowie Petra und Harald Wolf zu einem Ausflug in die Rhön. Über Bad Königshofen und Bad Neustadt wurde der Kreuzberg angesteuert. Nach der Rundfahrt auf dem heiligen Berg der Franken (die Begleitpersonen hatten übrigens leichte Schwierigkeiten dem rasanten Tempo des Trios zu folgen) entstand dieses Foto im Eingangsbereich des berühmten Franziskanerklosters. Anschließend ließ man sich bei bester Stimmung in der Klostergaststätte das vorzügliche Kreuzbergbier und einen würzigen Haxen schmecken. Gut gestärkt fuhr man anschließend mit dem Bus über die Hochrhönstraße nach Fladungen, wo natürlich auch ein Besuch des Freilandmuseums nicht fehlen durfte und man an längst vergangene Zeiten erinnert wurde. Für die drei Männer, die häufig gemeinsam in den Ortschaften rund um Sulzdorf mit ihren Rollstühlen unterwegs sind, war es ein unvergesslicher Ausflug und Petra Wolf, die das Foto zur Verfügung stellte, versicherte, dass sie ihren Vater und seine Begleiter selten so glücklich gesehen habe.

33 33 Neue Wege bei Depressionen Unter dem Namen deprexis bietet die DAK-Gesundheit ab sofort ein interaktives Online-Programm gegen leichtere Formen dieser Krankheit an. Es soll Menschen helfen, mit belastenden Gefühlen und Gedanken gelassener umzugehen und sich zu entspannen. Gerade Personen mit Symptomen einer Depression fällt dies häufig schwer. Seit Jahren steigen die Fehltage aufgrund psychischer Krankheiten. Als erste Kasse bietet die DAK-Gesundheit jetzt, auch als Reaktion auf die Ergebnisse ihres letztjährigen Gesundheitsreports, den Betroffenen diese Hilfe, kommentiert die DAK-Gesundheit in Bad Neustadt, das neue Angebot. Das Programm ersetzt jedoch auf gar keinen Fall einen ärztlichen oder psychologischen Therapeuten. Wer sich krank fühlt, sollte deshalb immer mit einem Arzt oder Psychotherapeuten sprechen - denn nur dieser kann eine fundierte Diagnose stellen. Die Teilnahme an dem Programm soll nicht nur den Betroffenen helfen, sondern auch wissenschaftliche Erkenntnisse liefern. Denn die Wirksamkeit von deprexis wird derzeit in der weltweit größten Begleitstudie untersucht. Sie soll die Frage klären, ob das Online-Programm bei leichteren Depressionen helfen kann, Wartezeiten bis zu einer Psychotherapie zu überbrücken. Auch soll die Studie mit insgesamt 5400 Teilnehmern Aufschluss darüber geben, ob das Programm Patienten einen geeigneten Zugang zu therapeutischen Übungen bieten kann. Für die Studie werden noch Teilnehmer gesucht. Interessierte Versicherte der DAK-Gesundheit können sich über für die Studie registrieren. Deprexis läuft über einen Sicherheitsserver. Die DAK- Gesundheit kennt nur die Krankenversichertennummer der teilnehmenden Versicherten. Weitere Angaben der Nutzer sind ihr nicht zugänglich. Wer mit dem Programm nicht klar kommt, kann jederzeit die Nutzung beenden. Teilnehmen kann, wer über 18 Jahre ist und an leichten Symptomen einer Depression leidet. Weitere Voraussetzungen sind, mindestens ein Jahr bei der DAK-Gesundheit versichert zu sein und einen Internetzugang zu besitzen. Alle weiteren Studieninformationen können auf der Programm-Webseite der Firma GAIA AG ( nachgelesen werden. Sie hat das Programm nach wissenschaftlichen Kriterien entwickelt. Für Mitglieder anderer Krankenkassen, als der DAK- Gesundheit ist der Zugang zu deprexis kostenpflichtig möglich. Keine Windräder in der Nähe der Ursulakapelle Der Gemeinderat der Marktgemeinde Trappstadt beschloss bei einer Gemeinderatssitzung im Oktober 2012, dass in der Nähe der St.-Ursulakapelle bei Alsleben keine Windräder aufgestellt werden. Der Blick zur Ursulakapelle werde durch solche Anlagen in nicht hinnehmbarer Weise zerstört, Landschaftsbild und Tourismus blieben auf der Strecke. Eine Wirtschaftlichkeit der Windmühlen wird aufgrund zu geringer Windgeschwindigkeiten angezweifelt. Lärmbelästigung und Schattenschlag beeinträchtigten zudem die Wohnqualität. Auch der für 2014 geplante Naturfriedhof an der Kapelle würde an Attraktivität verlieren.

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36 36 Frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr wünscht Seit 25 Jahren Urlaub im Gasthaus Glückstein Seit 25 Jahren verbringt das Ehepaar Herma und Gert Veenstra aus Assen/Niederlande ihren Urlaub in der Pension von Helmtrud und Gerhard Glückstein (Bildmitte). Den Venstraas gefällt in Serrfeld insbesondere die ländliche Ruhe fernab vom Massentourismus. Sie fühlen sich in Serrfeld zu jeder Zeit willkommen und den Glücksteins freundschaftlich verbunden. Sie schrieben folgende originelle Zusammenfassung: Recept Urlaub : Man nimmt die folgenden Ingredienzen: Viel Gemütlichkeit, viel Gastfreundschaft und Kinderfreundlichkeit, viel Natur, einige Burgen und Klöster. Man mischt das Ganze nach Serrfelder Art. Bei einer Temperatur von 23 Grad Celsius gedeiht die Torte am besten. Die Torte wird erst Spitze, wenn das Ganze mit die sogenannten Glücksteiner übergossen wird. Wir wünschen Ihnen einen guten Appetit. Uns hat es jedenfalls hervorragend geschmeckt. Gert und Herma Veenstra, Assen/Holland.

37 37 Übertritt an die Wirtschaftsschule Die Wahl des richtigen Bildungsweges stellt viele Eltern vor eine der wichtigsten Entscheidungen über die schulische und berufliche Zukunft ihrer Kinder. Die Staatliche Wirtschaftsschule Bad Neustadt will allen Eltern bei dieser weit reichenden Entscheidung im Rahmen einer Informationsveranstaltung behilflich sein. Diese Informationsveranstaltung findet am Donnerstag, 21. Februar 2013 um 19:00 Uhr in der Staatlichen Wirtschaftsschule Bad Neustadt, Franz-Marschall- Straße 14, statt. Alle Eltern mit ihren übertrittswilligen Kindern sind hierzu herzlich eingeladen. Die Wirtschaftsschule fördert als weiterführende Schule eine umfassende Allgemeinbildung und vermittelt kaufmännische Grundkenntnisse und Fertigkeiten, die in besonderem Maße durch die Mitarbeit in der Übungsfirma einen hohen Grad an Praxisnähe und Berufsbezogenheit aufweisen. Die Absolventen der Wirtschaftsschule sind daher für eine anspruchsvolle Berufsausbildung qualifiziert. Eine berufliche Festlegung erfolgt jedoch noch nicht. Im Sommer konnten 85 % der Absolventen eine berufliche Erstausbildung beginnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule in Bad Neustadt gibt es in zwei Ausprägungen: Die vierstufige Wirtschaftsschule beginnt mit der 7. Klasse und nimmt geeignete Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 und 7 der Mittelschule auf. Sie schließt am Ende der 10. Klasse mit der Mittleren Reife ab. Ebenso können Schüler aufgenommen werden, die mindestens den Besuch der 6. Jahrgangsstufe der Realschule oder des Gymnasiums nachweisen können. Für den Übertritt aus der Mittelschule ist die Vorlage des Zwischenzeugnisses ausreichend! Die zweistufige Wirtschaftsschule beginnt mit der 10. Klasse und nimmt Schülerinnen und Schüler mit qualifizierendem Mittelschulabschluss (Quali) sowie geeignete Schülerinnen und Schüler anderer weiterführender Schulen auf. Sie schließt am Ende der 11. Klasse mit der Mittleren Reife ab. Auch Schülerinnen und Schüler der zweistufigen Wirtschaftsschule haben die Möglichkeit, Mathematik als Wahlpflichtfach zu wählen. Gefestigte mathematische Kenntnisse sind eine Voraussetzung, um die Fachoberschule zu besuchen. Internet-Angebot der Vermessungsverwaltung Von der Bayer. Vermessungsverwaltung wird auf der Internetseite unter oder der Bayern-Atlas kostenfrei für Jedermann zur Verfügung gestellt. Wer sich in der Umgebung orientieren will, benötigt zuverlässige und aktuelle Geodaten. Mit topographischen Karten und hochaktuellen Luftbildern, flächendeckend für Bayern, ist der Bayern- Atlas der kostenfreie Kartendienst für den Freistaat Bayern. Entdecken Sie mit der exakten Ortssuche die schönsten Orte Bayerns für ihre nächsten Rad- und Wandertouren und erkunden sie mit historischen Karten, wie Bayern vor 200 Jahren ausgesehen hat oder betrachten Sie ihren Heimatort aus der Vogelperspektive. Wer mit dem Smartphone oder einem Tablet-PC auf den BayernAtlas zugreift, wird automatisch auf die mobile Version weitergeleitet. Smartphone-Nutzer haben damit auch unterwegs immer Zugriff auf die aktuellen Karten und Luftbilder von Bayern. Diese Nutzungsmöglichkeit des BayernAtlas beinhaltet auch die GPS- Positionsbestimmung.

38 38 Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Sulzdorf a.d.l. (Folge 111) Hintersitzer und Gemeinde begehrten einst erfolglos gegen die Sulzdorfer Gemeinderechtler auf In Sulzdorf bestanden seit alter Zeit 48 Gemeinderechte, die sich in 41 ganze und 14 halbe Gemeinderechte unterteilten. Die Zahl der Gemeinderechte blieb stets auf 48 begrenzt, obwohl Sulzdorf im Lauf der Zeit mehr Häuser zählte. Das Gemeinderecht beinhaltete insbesondere ein Brenn- und ein Bauholzrecht. Die Rechtler hatten Anspruch von der nach dem Forstwirtschaftsplan alljährlich hiebreifen Fläche des Mittel- und Hochwaldes das Scheitholz und Reisig abzuholen und unter sich nach Maßgabe der Rechtleranteile aufzuteilen. Ebenso erhielten sie das Ast- und Gipfelholz von dem an die Rechtler abgegebenen Bauholz. Sie konnten in den Gemeindewaldungen das benötigte Bauholz für ein einstöckiges Wohnhaus mit Stallung, Scheune, drei Torstöcken nebst Gestell, Hof- und Scheunentor, Dreifach-Schweineställen sowie Viehbarren und Schöpfbrunnen beziehen. Bedingung war die Vorlage eines ordentlichen Bauplans. Wer ein neues Haus oder eine Scheune bauen wollte, hatte dies zunächst beim Schultheißen und einem der beiden Dorfmeister anzumelden. Diese nahmen nun die alten Bauwerke in Augenschein und überprüften, ob überhaupt ein Neubau notwendig war. Dann bestimmten sie, welches Holz des alten Gebäudes beim Neubau noch Verwendung finden konnte. Erst dann teilten die Dorfoberen das notwendige Bauholz zu. Das zugewiesene Holz war selbst zu fällen und innerhalb von vier Wochen aus dem Wald zu schaffen. Es musste innerhalb von drei Jahren verbaut sein, ansonsten fiel es an die Gemeinde zurück. Die Gemeinderechtler in Sulzdorf besaßen einst das sog. Bauholzrecht. Das Foto, entstanden um 1900, zeigt das Anwesen Diezel, heute Familie Holzheimer.

39 39 Zu jedem Gemeinderecht gehört eine Wohl, das waren einige Gärtlein, ferner eine Lange Nacht (was darunter zu verstehen ist, konnte nicht herausgefunden werden) sowie verschiedene Beete am Reuthsee, im Rothreisach und In den Eichen. Weiter konnten die Rechtler zu gewissen Zeiten dem Wald auch Streu entnehmen. Das Stammholz, das nach Befriedigung der Bedürfnisse der Rechtler übrig blieb, wurde zu Gunsten der Gemeindekasse versteigert. Die Sulzdorfer Rechtler hatten jedoch nicht nur Rechte, sondern besaßen auch Pflichten. So ruhte auf ihren Schultern die sog. Faselviehhaltung, d.h. sie mussten zwei Zuchtbullen und einen Schweinseber halten. Weiter hatten sie für den Holzabtrieb im Winter zu sorgen. Pfarrer, Lehrer, Gemeindediener, Hirte, Schäfer und Hebamme besaßen ebenfalls ein Nutzungsrecht am Gemeindewald. Dieser Brennholzbezug war Bestandteil ihres Einkommens. Das Gemeinderecht war übrigens an das jeweilige Haus bzw. die Hausnummer gebunden und deshalb hatten auch außerhalb des Dorfes wohnende Besitzer von Rechtlerhäusern in Sulzdorf Anspruch auf die damit verbundenen Holznutzungen. Ursprung des Rechts Die Gemeinderechte waren auf die altdeutsche Allmende (eine Rechtsform gemeinschaftlichen Eigentums) zurück zu führen. Lehrer Wohlleben überlieferte in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts: Wie es gerade zu 48 Anteilen gekommen ist, kann man nur vermuten. Es ist anzunehmen, dass sich anfänglich außer den 48 Rechtlern keine anderen selbständigen Familien im Dorf befanden. Sie bildeten also auch die ganze Gemeinde, bewirtschafteten gemeinsam den Wald und hielten sich daher auch für die gemeinsamen Besitzer des Gemeindewaldes. Bei besonderen Gelegenheiten wurden die Nichtrechtler zu den Versammlungen geladen, mussten aber auf den hinteren Bänken sitzen und hießen daher die Hintersitzer. Unsere Ortschaften erwuchsen aus Siedlungen der Sippen, die vor vielen hundert Jahren die gewaltigen Wälder rodeten und sich an ihnen geeignet erscheinenden Plätzen niederließen, die Luft, Licht, Sonne, Weide und Wasser boten. Wald, Weide und Feld waren Gemeineigentum (Allmende). Die Bewirtschaftung geschah anfangs gemeinschaftlich. Später erfolgte jährlich an einzelne Familien eine Zuteilung durch Lose. Im Lauf der Zeit ergab sich jedoch, dass es vorteilhafter war, dass immer jeweils eine Familie das gleiche Feld zu bearbeiten hatte. Wald und Weide wurden jedoch nicht aufgeteilt, weil diese von der Gesamtgemeinde wirtschaftlich besser bearbeitet und ausgenutzt werden konnten. Die erste Besiedlung unserer Dörfer erfolgte gewiss jeweils nur durch einige Familien. Anfangs wurde nur ein kleiner Teil des zur Verfügung stehenden Landes bewirtschaftet. Nach geltendem Recht erhielt zwar der älteste Sohn das Gut, aber da noch genügend Land vorhanden war, konnte eine weitere Aufteilung erfolgen, bis gewisse Grenzen bezüglich der Größe des einzelnen Hofguts erreicht waren. Die nachgeborenen Kinder mussten sich nun anderswo ansässig machen, es sei denn, sie arbeiteten auf dem väterlichen Hof mit oder verdienten ihren Unterhalt im Dorf als Handwerker.

40 40 Der Prozess um das Sulzdorfer Holzrecht Früher soll die Gemeinde Sulzdorf wegen ihrer Prozesssucht berüchtigt gewesen sein, wie die Pfarrbeschreibung 1864 berichtet. Diese hat sich aber im Lauf der Zeit verloren und von eigentlichen Prozessen ist heutzutage nichts bekannt., schrieb Pfarrer Johann Röder in seiner 1915 begonnenen Sulzdorfer Pfarrbeschreibung. Einer dieser langwierigen Prozesse drehte sich um das Holzrecht. Der Heiligenmeisterdienst in der Leonhardskirche in Sulzdorf war einst das Privileg der Holzrechtler. Der Grund war, dass das königliche Bezirksamt Königshofen im August 1878 anordnete, dass diese Rechte, eingezogen werden können, wenn es zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse erforderlich wäre. Die Gemeinde Sulzdorf sah diese Notwendigkeit, weil sie in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Dagegen klagten nun 14 Ortsbewohner, die ein halbes und 36, die ein ganzes Recht besaßen. Fünf Rechtler schlossen sich nicht der Klage an. In ihrer Klagebegründung stützen sie sich u.a. auf 1881 getätigte Aussagen von Johannes Werner alt, Johann Lorenz Malsch, Anna Kunigunda Hauck, Anna Dorothea Käb und Johannes Käb. Ebenso führten sie Einträge in der Sulzdorfer Dorfsordnung vom Jahre 1667, dem Sulzdorfer Güter- oder Lagerbuch vom Jahre 1768, dem Grundbuch von 1825 und dem sog. Lehenbuch von 1814 an. Weiter zitierten sie einen vom Guttenberg schen Amt in Sternberg im Oktober 1769 errichteten Kaufbrief, in dem ein Philipp Kaltenbach aus Sulzdorf die Hälfte seines Gemeinde- samt Bauholzrechts an den Feldgeschworenen Michel Werner für 130 Gulden verkaufte. Die 2. Zivilkammer des königlichen Landgerichts Schweinfurt entschied 1882 in dieser Streitsache, dass die Gemeinde im Unrecht war. Sie habe anzuerkennen, dass in Sulzdorf auf 14 Häusern je ein halbes und auf 36 Häusern je ein ganzes Gemeinderecht, bestehend in Brennholz- und Bauholzrecht ruhe.

41 41 Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass es in der Gemeinde zweierlei Arten von Gemeindevermögen gab, und zwar das eigentliche Gemeindegut (Felder und Wiesen), die unmittelbar im Interesse der Gemeinde verwendet werden, und dann eine besondere Art von Gemeindegut, nämlich den in 14 Parzellen unterteilten Wald, dessen Nutzen den Besitzern bestimmter Häuser gebühre. Erst wenn Ertragsüberschüsse vorhanden wären, dürfe die Gemeinde hierauf Anspruch anmelden. Diese Scheidung des Gemeindevermögens begründete die Annahme, dass die Sulzdorfer Rechtler ursprünglich Markgenossen in Ansehung der 14 Waldparzellen waren, welche im Gesamteigentum der Markgenossen blieben, bis die Markgenossenschaft der Dorfverfassung weichen musste, die unverteilten Waldungen eine Beziehung zur Gemeinde erhielten und in das Eigentum der politischen Gemeinde übergingen. Die Gemeinde Sulzdorf erwarb das Eigentum an den 14 Waldparzellen nicht originär, sondern als Rechtsnachfolgerin der alten Mark. Auch das Recht, Schafe in der gemeindlichen Herde zu halten, war umstritten. Bereits das für Sulzdorf zuständige Patrimonialgericht in Sternberg hatte zu Beginn des 19. Jahrhunderts angeordnet, das gefällte und in Klaftern bereit gestellte Brennholz ist unter die Rechtler nach 1/48 bzw. 1/96 Teilen zu verlosen. Aus der Sulzdorfer Dorfordnung von 1667 (sie ist übrigens nicht mehr im Gemeindearchiv auffindbar) war ersichtlich, dass die betreffende Nutzung immer mit der jeweiligen Hofstätte verbunden war. Auf die Person des Besitzers der Hofstatt kam es dabei nicht an. Die Gemeinde Sulzdorf ging damals in die Berufung und das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Der Prozess um das Schäfereirecht Auch das Schäfereirecht in Sulzdorf war zwischen der Gemeinde und den Rechtlern umstritten, weshalb 1887 ein weiterer Prozess angestrengt wurde. Den Rechtlern war gestattet, als Inhaber eines ganzen Gemeinderechts zehn Schafe und eines halben Rechts fünf Schafe in die gemeindliche Herde zu geben, die der Schäfer in der gemeindlichen Flur hütete. Dieses Recht wurde von den Besitzern der

42 42 Gemeinderechte unter Ausschluss der schon damals vorhandenen Nichtrechtler ausgeübt. Die Schäfereirechtler mussten jährlich an Martini (11.11.) als ständiges Gegenreichnis von jedem ganzen Recht 1 Mark und vom halben Recht 50 Pfennig in die Gemeindekasse entrichten. Sie hatten zur Besoldung des Schäfers 72 Maß Korn, je 10 Maß Weizen und Gerste jährlich zu reichen. Außerdem erhielt der Schäfer ein Klafter Holz und 60 Wellen Reisig von dem zur Verteilung kommenden Rechtlerholz. Man war sich einig, dass es bezüglich des Mithutrechtes des jeweiligen Pfarrers und Lehrers, die je 5 Stück Schafe zur Herde treiben durften, ferner bezüglich der Unterhaltung des Schäferhauses, des Schafhauses, der Pferchhütte, der Pferchhürden und Salzrinnen sowie der Dingung und Aufbringung der Besoldung des Schäfers bei der bisherigen Übung bleiben solle. Auf der Flurmarkung Sulzdorf war aber auch die Freiherrlich von Guttenberg sche Gutsherrschaft aus Sternberg mit Schafen hutberechtigt kaufte die Gemeinde Sulzdorf das herrschaftliche Schäfereirecht der Sternberger Gutsherrschaft für Gulden und hatte fortan das Recht ebenfalls 200 Schafe in der Flur mit der Rechtlerherde weiden zu lassen. Als Zeugen bei diesem Prozess wurden damals die gebürtigen Sulzdorfer Barthel Krug (Auszügler <Rentner> aus Schweickershausen), Johannes Krug (Walchenfeld), Ottilie Grebner aus Schweinshaupten sowie die beiden Sulzdorfer Auszügler Lorenz Malsch und Peter Schad vernommen. Ergebnis des Streits war, dass die Rechtler keine Einschränkungen durch die Gemeinde dulden mussten. Im Zuge der Flurbereinigung Anfang der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts, wo dieses Foto entstand, wurden die alten Gemeinderechte aufgehoben.

43 wurde das Waldwegenetz der Waldgemeinschaft Sulzdorf offiziell übergeben. Das Foto zeigt v. l. Forstrat Klaus Klingert, Forstdirektor Franz Miller, Landrat Dr. Fritz Steigerwald, 1. Vors. Richard Schmidt, 2. Vors. Karl Dellert, Revierförster Ingomar Vogler und 2. Bürgermeister Trudo Dellert. Die Rechtler streikten 1921/22 kam es zu einem ungewöhnlichen Streik der zum Heiligenmeisterdienst in der Kirche verpflichteten Rechtler. Durch Beschlüsse der Gemeindeverwaltung,... die dem Pfarrer treu zur Seite steht, so Pfarrer Ludwig Röder in einer Pfarrbeschreibung, wurden sie ermahnt, diesen Dienst zu erfüllen. Das Bezirksamt in Königshofen stellte sich auf die Seite der streikenden Rechtler. Der Pfarrer verzichtete schließlich auf eine gewaltsame Durchführung des Rechtsanspruchs, da sich eine bedenkliche Spaltung in der Gemeinde zeigte und diese in zwei Heerlager zu zerreißen und böse Feindschaft unter den einzelnen Familien heraufzubeschwören drohte. Pfarrer Röder konstatierte: Gerade 100 Jahre zuvor war das Klingelbeuteltragen - von den Rechtlern als Ehrenamt beansprucht - eingeführt worden, nachdem die hiesige Kirchenkasse von der kath. in Sternberg frei und unabhängig geworden war; nun wurde dieses Ehrenamt von den Rechtlern als Last abzuschütteln versucht. Abgeschafft ist es nicht! Und was war die Folge dieses Streiks? Die Nichtrechtler, im Volksmund Hintersitzer genannt, da sie in der Kirche nur in den hinteren Reihen sitzen durften, begehrten erneut auf. Sie sahen aus verständlichen Gründen voller Neid auf die Rechtler, und so war die Gemeinde in alter Zeit stets in zwei Parteien gespalten. An Rechtsstreitigkeiten, durch die sich die Nichtrechtler ebenfalls in den Genuss des Holzrechtes setzen, oder wenigstens Befreiung von gewissen, nach ihrer Ansicht mit diesen Rechten verknüpften Lasten, wie Frohnen etc. durchsetzen wollten, fehlte es nicht. Doch wurden die Nichtrechtler mit ihren Ansprüchen stets abgewiesen wurde die Waldgemeinschaft gegründet

44 44 Im Verlauf der 1954 begonnenen Flurbereinigung wurden die alten Gemeinderechte aufgehoben und 1955 der Sulzdorfer Wald wie folgt aufgeteilt: In den Besitz der Gemeinde gingen über die Waldabteilungen Rothhügel mit 50,88 ha, Blöße mit 39,33 ha, Sauteich mit 29,11 ha und Rothsteig mit 0,44 ha, insgesamt also 111,89 ha. Außerdem verpflichtete sich die Gemeinde, 40 Ster Holz für die Schule und 30 Ster für den Pfarrer zur Verfügung zu stellen. Die Rechtler erhielten 1955 eine Fläche von rund 160 ha. Am 19. Juni 1955 gründeten die Rechtler dann eine Waldgenossenschaft. Sie bestand aus 48 Mitgliedern. Vorsitzender wurde Heinrich Thoma, sein Stellvertreter Wilhelm Schneider und Kassier und Schriftführer August Schleicher. Weiter gehörten dem Vorstand Richard Hofmann, Max Schad, Ernst Dellert, Albert Steinert, Oskar Schad, Karl Dellert, Eugen Hesselbach und August Kriegsmann an. Am 30. Mai 1957 beschloss die Mitgliederversammlung den Namen Waldgenossenschaft in Waldkörperschaft des öffentlichen Rechts zu ändern. Jeder Rechtler erhielt 1/48 Anteil für seine Hausnummer zugeschrieben und verpflichtete sich, den 48sten Anteil der anfallenden Arbeiten zu leisten wurde Richard Schmidt 1. Vorsitzender, Karl Dellert 2. Vorsitzender und Gerhard Schleicher Kassenverwalter. Dem Vorstand gehörten damals weiter an Richard Hofmann, Kurt Müller, Heinrich Guthardt, Adolf Dellert, Siegmund Angermüller, Willi Dellert, Trudo Dellert und Berthold Schneider. Die beiden Vorsitzenden bekleideten dieses Amt bis Da in der Zwischenzeit durch die Körperschaft 15 Rechte aufgekauft wurden, beschloss man die Vorstandschaft von elf auf sieben Personen zu verringern. Verabschiedung bei der Waldgenossenschaft: Stehend v.l. Edgar Schmidt, Gerald Dellert, Albrecht Steinert, Siegfried Dellert, Rudi Hesselbach, Werner Schmidt und Hermann Dengl, davor Gerhard Schleicher, Trudo Dellert und Berthold Schneider.

45 45 Nachdem bis 1987 einige Waldwege befestigt bzw. neu gebaut waren (seit 1972 waren vier Forstwege mit einer Länge von 5,5 km fertiggestellt worden, Kosten DM) feierte die Körperschaft ein Schaufel- und Waldfest übernahm Trudo Dellert das Amt des Vorsitzenden, Berthold Schneider wurde 2. Vorsitzender, Gerhard Schleicher Kassenverwalter und Siegfried Dellert Schriftführer. Werner Schmidt, Hermann Dengl und Udo Schad gehörten ebenfalls der Vorstandschaft an. Ab 1996 bildeten Hermann Dengl, Werner Schmidt, Siegfried Dellert, Gerald Dellert, Rudi Hesselbach, Albrecht Steinert, Edgar Schmidt und Udo Schad die Vorstandschaft. Für den erkrankten Werner Schmidt rückte Edgar Schmidt 2000 in das Amt des 2. Vorsitzenden. Edgar Schmidt, Emmi Ortlauf, Marianne Dengl und Rudi Heinrich während einer Pause bei der Waldarbeit im Nov Manfred Dellert fotografierte legte Vorsitzender Hermann Dengl aus gesundheitlichen Gründen sein Amt nieder. Bis zu den Neuwahlen im April 2012 übernahm 2. Vorsitzender Edgar Schmidt die Führung der Genossenschaft. Im Lauf der Zeit kaufte man weitere Rechte hinzu, so dass gegenwärtig nur noch 18 Rechtler die Waldkörperschaft Sulzdorf bilden. Gegenwärtig stehen ihr vor: Edgar Schmidt (1. Vorsitzender), Rudi Heinrich (2. Vorsitzender), Gerald Dellert (Kassier), Siegfried Dellert (Schriftführer) und Ewald Müller (Beisitzer). Bereits beim Waldfest in den achtziger Jahren wurde den Sulzdorfer Mitgliedern der Gemeinschaft seitens der Forstverwaltung vorbildliche Waldgesinnung bescheinigt und daran hat sich bis in unsere Tage nichts geändert. Reinhold Albert Literatur und Quellen: Gemeindearchiv Sulzdorf a.d.l.; Karl Wohlleben: Dorfbuch von Sulzdorf a.d.l., MS 1935; Ludwig Röder: III. Pfarrbeschreibung von Sulzdorf, 1915; Reinhold Albert: Chronik der Gemeinde Sulzdorf 1994; Privatarchiv des Verfassers. Herzlichen Dank Marianne Dengl aus Sulzdorf, die mich bei der Ausarbeitung dieses Beitrags unterstützte.

46 46 Hinweis der Redaktion: Bei der Zählung dieser Beiträge hat sich bei der 117. Ausgabe des EdL Nr. 2/2012 leider ein Fehler eingeschlichen. Der darin enthaltene heimat-geschichtliche Beitrag über das Neustädter Spitallehen in Serrfeld war nicht die Folge 104, sondern 108. Dieser Fehler setzt sich dann in den folgenden EdL-Ausgaben 118 und 119 fort. Also, die Geschichte des Wartturms an der Lederhecke ist nicht Folge 105, sondern 109 und der Regierungspräsident und Schloss Sternberg nicht Folge 106, sondern 110. Ein Inhaltsverzeichnis aller bisher in dieser Reihe erschienenen Beiträge finden Sie übrigens auf unserer gemeindlichen Internetseite unter home Allgemeines Geschichte. Ausbau der Kreisstraße lässt auf sich warten Der Ausbau des Teilstücks der Kreisstraße 46/47 von Sternberg nach Zimmerau lässt auf sich warten. In einer Prioritätenliste des Tiefbauamts beim Landratsamt wird die Ausbaudürftigkeit des 1095 m Straßenstücks als mittel eingestuft. Der durchschnittliche Verkehr auf diesem Straßenstück beträgt 269 Fahrzeuge, davon 20 Lkw. Als Baukosten sind Euro ausgewiesen. Die Straße nimmt Platz 23 der Prioritätenliste ein, wird also noch einige Jahre ihres Ausbaus harren müssen. Markus Schunk spendete 75 x Blut Markus Schunk aus Zimmerau wurde kürzlich in Wechterswinkel durch Landrat Thomas Habermann für 75 Mal Blutspenden ausgezeichnet. Gemeinde und Kindergarten danken Fa. Off Im Lauf der Jahre wurden die Bezüge der Kissen in der Kuschelecke des Sulzdorfer Kindergartens immer unansehnlicher und wenig einladend. Nachdem allgemein bekannt ist, dass die Sulzdorfer Möbelfirma Off sehr strapazierfähiges und ausgezeichnetes Material verwendet, fragte Bürgermeister Angelika Götz an, ob man von dort Bezüge beziehen könnte. Die Fa. Off stellte das Material kostenlos zur Verfügung und die Kissen werden demnächst genäht, Die Kuschelecke wird sicherlich wieder zu einem begehrten Aufenthaltsort für unseren Nachwuchs. Die Gemeinde Sulzdorf und der Kindergarten bedanken sich auf diesem Weg bei der Fa. Hund Off-Büromöbel. Wer braucht Brennholz? Wer selbst Brennholz machen, bzw. Brennholz oder Langholz von der Gemeinde erwerben will, wird gebeten dies sobald wie möglich, jedoch spätestens bis 15. Januar 2013 in der Gemeindekanzlei zu den oben angegebenen Öffnungszeiten zu melden.

47 47 Gemeinde Kindergarten Die kleinen Strolche Bgm Gutzeit Weg Sulzdorf Tel Herzliche Einladung zum Weihnachtsgottesdienst des Kindergartens Wir laden alle Eltern, Großeltern, Freunde und Bekannte am Freitag, um Uhr in die Kirche nach Sulzdorf ein. Wir wollen dort gemeinsam singen, beten und die Vorfreude auf das Weihnachtsfest genießen. Die Vorschulkinder werden ein kleines Weihnachtsspiel vorführen. Im Anschluss will uns der Elternbeirat mit Weihnachtsgebäck, Kinderpunsch und Glühwein verwöhnen. Alle sind herzlich eingeladen. In diesem Jahr fand der Laternenumzug des Kindergartens Sulzdorf in Zimmerau statt. An alle Anwohner ein recht herzliches Dankeschön. Sie hatten die Straße mit Kerzen geschmückt. Das hieß uns richtig willkommen. Mit einem Sankt Martin auf dem Pferd und den Sternbergern mit Unterstützung durch die Riether Musikanten liefen wir durch die Straßen von Zimmerau. Bei einem Stop spielten die Dinokinder die Sankt Martin Geschichte. Das Lied "Ein armer Mann" umrahmte das Spiel. Mit der letzten Strophe "Vergiss den andern nicht, drum brennt das kleine Licht" (Szene Foto) endete das Spiel. Der Elternbeirat sorgte für Bratwürste, Glühwein und Kuchen...

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