Studienordnung. Wirtschaftsingenieurwesen

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1 Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen des Internationalen Hochschulinstitutes Zittau (IHI Zittau)

2 2 Aufgrund von 25 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SHG) vom 4. August 1993 hat der Institutsrat des IHI Zittau am die folgende Studienordnung (SO) erlassen. Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Studienvoraussetzungen 3 Einschreibung zum Studium und Studienbeginn 4 Regelstudienzeit und Gliederung des Studiums 5 Praktikum 6 Studienziel II. Beschreibung des Studienganges 7 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen 8 Wahlmöglichkeiten III. Durchführung des Studiums 9 Sprache der Lehrveranstaltungen 10 Studienberatung 11 Einführungsveranstaltung 12 Lehrveranstaltungen, Vermittlungsformen 13 Regelstudium 14 Überschreitung der Regelstudienzeit 15 Qualität des Studiums 16 Inkrafttreten Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Graphische Darstellung der Studienstruktur Regelstudienplan Regelprüfungsplan Anmerkung: Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.

3 3 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Basis der Prüfungsordnung vom... Ziel und Durchführung des Studiums für den Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen am IHI Zittau. 2 Studienvoraussetzungen (1) Die Studienvoraussetzungen werden in den 7, 9, 10 und 20 der Diplomprüfungsordnung geregelt. (2) Die ausländischen Studienbewerber müssen die Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (DSH) bestanden haben. 3 Einschreibung zum Studium und Studienbeginn (1) Die Einschreibung wird durch die Immatrikulationsordnung des IHI Zittau geregelt. (2) Die Immatrikulation erfolgt jeweils zum Wintersemester. 4 Regelstudienzeit und Gliederung des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomarbeit und eines internationalen Praxissemesters sechs Semester (fünftes bis zehntes Semester). (2) Das Studium am IHI Zittau besteht aus dem Hauptstudium, dessen Dauer einschließlich der Zeit für die Fachprüfungen, der Zeit für ein internationales Praxissemester und der Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit sechs Semester beträgt.

4 4 (3) Die Studieninhalte sind so ausgewählt und abgegrenzt, daß das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Dabei kann der Student nach eigener Wahl Schwerpunkte setzen. Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen stehen in einem ausgeglichenen Verhältnis zur selbständigen Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen. Der Studienumfang im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt für die Regelstudienzeit maximal 98 Semesterwochenstunden (SWS). 5 Praktikum (1) Zum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen gehört ein einsemestriges Auslandspraktikum (mindestens 15 Wochen). Es wird von den Studenten des IHI Zittau in der Regel in Betrieben und Einrichtungen Deutschlands, Polens oder Tschechiens - jedoch nicht im Heimatland des Studierenden - während des vierten Semesters des Hauptstudiums absolviert. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuß. Unter Berücksichtigung des Lehr- und Forschungsprofils am IHI Zittau sollte die Praktikantentätigkeit einen Bezug zu innovativen Fragestellungen der Euroregion Neisse aufweisen. (2) Die Studierenden sind selbst verpflichtet, sich einen Praktikantenplatz zu suchen. Die Studiengangsleitung wird diese Suche unterstützen. Ablauf und Inhalt des Praktikums regelt die Praktikumsordnung. 6 Studienziel (1) Während des Studiums soll der Student die in der Diplomprüfungs- und Studienordnung geforderten Kenntnisse erwerben und die Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen und wirtschaftsingenieurlichen praktischen Arbeit entwickeln. Er wird mit allgemeinen und fachspezifischen Methoden zur Behandlung und Lösung wirtschaftsingenieurlicher Aufgaben und Probleme vertraut gemacht, die ihm in Verbindung mit seinen erworbenen theoriebezogenen und anwendungsorientierten Fachkenntnissen und Fähigkeiten den Einstieg in die Berufspraxis ermöglichen. (2) Der Student soll motiviert werden, sich kritisch mit Methoden, Verfahren und wissenschaftlichen Erkenntnissen des Fachgebietes auseinanderzusetzen. Er soll sich der Verantwortung bewußt werden, die er durch sein Wissen und seine Tätigkeit als diplomierter Wirtschaftsingenieur haben wird, um seinen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und globaler Probleme der Menschen leisten zu können. Durch interdisziplinäre Methoden und Instrumente soll er in die Lage versetzt werden, sich

5 5 den zukünftigen Herausforderungen in einer komplexer werdenden Umwelt mit dem Ziel zu stellen, einen aktiven Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. (3) Der Student wird durch die vermittelten interkulturellen und sprachlichen Kenntnisse dazu beitragen können, den fachspezifischen und den allgemein gesellschaftlichen Austausch zwischen den Staaten, insbesondere in den Ländern der Partneruniversitäten des IHI Zittau, zu fördern. Dieser Anspruch stellt eine besondere Herausforderung für die weitere europäische Integration dar. (4) Studienziel ist der Erwerb des universitären Grades Diplom-Wirtschaftsingenieur/ Diplom-Wirtschaftsingenieurin. II. Beschreibung des Studienganges 7 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Die Ausbildung im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen gliedert sich wie folgt und umfaßt insgesamt 98 Semesterwochenstunden: Gesamtüberblick: Semesterwochenstunden (SWS) 1. Propädeutika Pflichtfächer (4 Fachgebiete) 40 (4 x 10) 3. Wahlpflichtfach Sprachen (Deut.,Pol.,Tsch.) Sprachen 6 (Wirtschaftsenglisch) 6. Interkulturelle Ausbildung 6 7. Praktikum 8. Diplomarbeit Summe 98 SWS (1) Propädeutika (14 SWS) Diese vorbereitenden Veranstaltungen sind auf die Spezifika des IHI abgestellt. Inhaltlich dienen sie der Wissensangleichung der aus unterschiedlichen Universitäten und Fachhochschulen kommenden Studierenden und vermitteln in konzentrier-

6 6 ter Form Voraussetzungen für das Hauptstudium. Die Veranstaltungen sind im fünften und sechsten Semester zu belegen und durch den Lehrenden zu testieren. (2) Pflichtfächer (4 x 10 SWS) Die Angebote in den Pflichtfächern dienen den Studierenden zur grundlegenden Einarbeitung in wirtschaftsingenieurliche Theorien und Methoden in zentralen Fachgebieten. Die vier Fächer sind in jeweils fünf verschiedene Schwerpunkte im Umfang von jeweils 2 SWS (siehe Anlage 1) unterteilt. (3) Wahlpflichtfach [WPF] (22 SWS) Im Rahmen des Wahlpflichtfaches besteht für die Studierenden die Möglichkeit, einen tiefen Einblick in die Forschung, Methoden und Verfahren einer Fachdisziplin zu erhalten. Das Studium eines Spezialgebietes dient der Erweiterung des in den Pflichtfächern erworbenen wirtschaftsingenieurlichen Wissens. Die Studierenden sollen darüberhinaus die Fähigkeit erwerben, spezifische betriebswirtschaftliche und ingenieurwissenschafliche Probleme im Vertiefungsfach zu erkennen, analytisch aufzubereiten und Lösungsmölichkeiten durch die Auswahl und den Einsatz methodischer Instrumente aufzuzeigen. Die Studierenden können zwischen mindestens zwei Wahlflichtfächern (Industrie, Kommunikationswirschaft) auswählen. Inhaltlich unterteilt sich das Wahlpflichtfach in drei Bereiche : 1. Betriebswirtschaftliches Umfeld (8 SWS), 2. Ingenieurwissenschaftliches Umfeld (8 SWS), 3. Anwendungsprojekt (6 SWS). Im Rahmen der geblockt durchgeführten Projektarbeit sollen die Studenten belegen, daß sie komplexe ingenieurwirtschaftliche Sachverhalte mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden bearbeiten können. (4) Interkulturelle Ausbildung (6 SWS) Die Interkulturelle Ausbildung soll die Studierenden in die Lage versetzen, die kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten in den Ländern der Partneruniversitäten kennenzulernen. Die Interkulturelle Ausbildung umfaßt verschiedene Pflichtveranstaltungen mit insgesamt 6 Semesterwochenstunden. Sie kann in der deutschen Sprache oder in der gewählten Sprache Tschechisch oder Polnisch abgehalten werden. (5) Sprachen (10 SWS) Deutsch/ Polnisch/ Tschechisch Der Student soll gute Sprachkenntnisse in mündlicher und schriftlicher Form in mindestens einer Landessprache der Partneruniversitäten erwerben. Ausländische Studierende müssen als erste Sprache Deutsch lernen. Darüber hinaus unterstützt das IHI Zittau den Erwerb verschiedener europäischer und asiatischer Sprachen durch ein Lehrangebot, das fakultativ belegt werden kann.

7 7 Sprachen (6 SWS) Wirtschaftsenglisch Mit der Lehrveranstaltung im Bereich Wirtschaftsenglisch sollen die Studierenden erweiterte Sprachkenntnisse erwerben und diese vor dem Hintergrund einer zunehmenden Internationalisierung des Wirtschaftslebens in Wort und Schrift anwenden. (6) Praktikantenkolloquium Im Praktikum werden dem Studierenden die Fähigkeiten zur Anwendung der zuvor theoretisch erarbeiteten Fachkenntnisse vermittelt. Es wird mit dem Praktikumsbericht abgeschlossen, der sowohl eine Beschreibung der Tätigkeiten, als auch eine theoretische Reflexion der Aufgabenstellung beinhaltet. (7) Diplomandenkolloquium Das Diplomandenkolloquium dient der speziellen Vorbereitung auf die Diplomarbeit. Neben allgemeinen Fragen zum wissenschaftlichen Arbeiten werden mit den Studierenden die Themenfindung und -bearbeitung entwickelt. Des weiteren erfolgt im Rahmen dieses Kolloquiums die laufende Betreuung der Arbeit und die Abschlußbesprechung. Die Studenten müssen in regelmäßigen Abständen den Stand der Arbeiten dokumentieren und in Seminarform zur Diskussion stellen. 8 Wahlmöglichkeiten 1) Wahlpflichtfächer Die Studierenden müssen die Kenntnisse in einem Spezialgebiet des Wirtschaftsingenieurwesens nach ihrer Wahl vertiefen. Jeder Studierende hat sich zu Beginn des zweiten Semesters für eine Vertiefungsrichtung zu entscheiden. Eine Umorientierung ist möglich. Prüfungsleistungen aus dem abgewählten Spezialgebiet werden nur anerkannt, sofern sie inhaltlich dem neugewählten Gebiet zugerechnet werden können. 2) Interdisziplinäre Wahlmöglichkeiten Im Rahmen des Wahlpflichtfachs besteht auch die Möglichkeit das Lehrangebot der übrigen Studiengänge am IHI Zittau zu nutzen.

8 III. Durchführung des Studiums 8 9 Sprache der Lehrveranstaltungen Die Lehre findet in der Regel in deutscher Sprache statt. Darüber hinaus können Vorlesungen und Seminare in Kooperation mit den Partneruniversitäten auch in Tschechisch, Polnisch oder Englisch abgehalten werden. 10 Studienberatung Neben einer zentralen Studienberatung durch das Büro der Studentenverwaltung des IHI Zittau stehen Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter nach Anmeldungen beratend zur Verfügung. 11 Einführungsveranstaltung Bei Studienbeginn wird eine Einführungsveranstaltung durchgeführt - zum Ablauf und Inhalt des Hauptstudiums sowie des Praktikums, - zu Pflichten und Rechten des Studenten und zu wichtigen, ihn berührenden gesetzlichen Vorschriften. Dem Studenten werden die Diplomprüfungs- und die Studienordnung des Studienganges ausgehändigt. 12 Lehrveranstaltungen, Vermittlungsformen Ein Studienfach kann in unterschiedlichen Lehrveranstaltungsformen oder deren Kombination angeboten werden. Art und Umfang der Lehrveranstaltungen eines Faches sind im Regelstudienplan festgelegt (Anlage 1). Die üblichen Lehrveranstaltungen sind:

9 9 Vorlesung (V) Die Vorlesungen finden in Form von Vorträgen statt, die eine zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen leisten. Übung (Ü) In den Übungen wird der Stoff eines Faches anhand von Beispielen vertieft, erläutert und von den Studierenden, sofern möglich, als selbständige Projektarbeit geübt, um die Fähigkeit zur Anwendung theoretischer Grundlagen zu erwerben und zu entwickeln. Seminar (S) In den Seminaren soll der Student in verstärktem Maße zu aktiver Mitarbeit, Fragestellung und Diskussion angeregt werden. Es wird ein Teilgebiet eines Faches oder mehrerer Fächer gemeinsam von Studenten oder Lehrenden erarbeitet, erweitert und vertieft. In der Regel werden von den Studenten selbständig Themen und Projekte bearbeitet, die in Vorlesungen nicht oder nur knapp behandelt werden, die aber im inneren Zusammenhang mit dem Vorlesungsstoff stehen. Ferner hat sich der Student durch mündlichen Vortrag sachkundig zu einem gestellten Thema zu äußern bzw. sich mit ihm auseinanderzusetzen. Ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar kann nur ausgestellt werden, wenn der Studierende regelmäßig (mindestens 80%) an den Veranstaltungen teilgenommen hat und die zu erstellende Seminararbeit mindestens mit ausreichend (4,0) bewertet wurde. Praktikum (Pr) Im Praktikum wenden die Studenten die vermittelten Kenntnisse, in der Regel unter Anleitung durch das betreuende Unternehmen oder die betreuende Organisation, auf typische, praktische Aufgabenstellungen des jeweiligen Faches selbständig an. Dabei sollen die theoretischen Kenntnisse vertieft und hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit reflektiert, Zusammenhänge und Methoden erarbeitet und praktische Fertigkeiten erworben werden. Näheres zum Praktikum regelt die Praktikumsordnung (PrO). Exkursion (E) Exkursionen finden in Form von Befahrungen, Besichtigungen und anderen Veranstaltungen außerhalb des IHI Zittau statt. Sie ergänzen die Lehrveranstaltungen und sollen exemplarische Einblicke in Probleme der Berufswelt vermitteln. Exkursionen dienen ferner dem Kennenlernen der technischen, betriebswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen betrieblichen Handelns. Kolloquium (Ko) Ein Kolloquium dient dem Erfahrungsaustausch innerhalb des IHI Zittau sowie zwischen dem IHI Zittau, seinen Partnerhochschulen und/oder der Praxis. In Form von Vorträgen und Diskussionen werden / wird a) den Studenten fachspezifische oder übergreifende Probleme und Lösungen erläutert, b) der Öffentlichkeit die Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeiten aus dem IHI Zittau vorgestellt,

10 10 c) ein Erfahrungsaustausch mit anderen Instituten und Forschungseinrichtungen durchgeführt. 13 Regelstudium (1) Am IHI Zittau wird ein sechssemestriges Hauptstudium ohne Grundstudium durchgeführt. (2) Mit der Wahl des Studienganges ist der Regelstudienplan festgelegt. Aus dem Regelstudienplan (Anlage 1) ist ersichtlich, welche Pflicht- und Wahlpflichtfächer verbindlich sind. Darüber hinaus entscheidet der Student, welche weiteren Fächer er fakultativ belegt. (3) Die Regelfolge der Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums ist dem Regelstudienplan (Anlage 1) zu entnehmen. Auch hier entspricht die zeitliche Reihenfolge der Lehrangebote unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorkenntnisse einem zweckmäßigen Studienablauf. (4) Die Studenten werden zu Semesterbeginn über die Ziele und Inhalte der Studienangebote informiert. Modalitäten zu Prüfungsformen und prüfungsrelevanten Studienleistungen sind der Diplomprüfungsordnung (DPO) zu entnehmen. 14 Überschreitung der Regelstudienzeit (1) Studierende gelten als in der Regelstudienzeit studierend, wenn ihnen nicht mehr als zwei Prüfungsleistungen (Anlage 2) fehlen, die nach dem Regelprüfungsplan nach dem jeweiligen Semester abgelegt werden sollen. (2) Studierende, die die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten, können durch den Prüfungsausschuß angemahnt werden, ihr Studium regelmäßig fortzusetzen. Wenn der Student aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen die Diplomprüfung einschließlich möglicher Wiederholungsprüfungen nicht innerhalb von sechs Semestern nach Abschluß der Regelstudienzeit abgelegt hat, wird er gemäß 20 (4) SHG exmatrikuliert.

11 11 15 Qualität des Studiums (1) Die Lehrenden haben die Aufgabe, die fachliche, methodische und didaktische Qualität der Lehrveranstaltungen kontinuierlich zu verbessern. (2) Zur Unterstützung der Qualitätsbemühungen soll durch den Fachgebietsleiter oder den Lehrenden in Zusammenarbeit mit den Studierenden eine Evaluierung des Lehrangebots in der Regel nach jedem Semester erfolgen. (3) Weitergehende Einschätzungen der Studierenden zur Qualität der Lehre können über die gewählten Vertreter an den Lehrenden, den Fachgebietsleiter, den Institutsrat bzw. Prüfungsausschuß herangetragen werden. 16 Inkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. (2) Diese Studienordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst im August 1998 angezeigt und wird im IHI Zittau veröffentlicht. Ausgefertigt entsprechend dem Beschluß des Institutsrates des IHI Zittau vom Zittau, den Der Direktor des Internationalen Hochschulinstitutes Zittau Univ.-Prof. Dr. rer. nat. habil. B. Markert

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