A. Beitragsordnung für Mitglieder im BRSNW
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- Stefan Linden
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1 A. Beitragsordnung für Mitglieder im BRSNW 1. Ordentliche Mitglieder: Ordentliche Mitglieder des BRSNW haben die Möglichkeit zwischen zwei Tarifen im Rahmen der Beitragszahlung zu wählen. Ein Wechsel zwischen den Tarifen ist grundsätzlich nur einmal möglich. Er ist nur dann bereits für das laufende Jahr wirksam, wenn der Antrag auf Wechsel bis Ende Februar des Jahres schriftlich gestellt wird. Ansonsten gilt der Wechsel erst ab Beginn des Folgejahres. 1.1 ordentliche Mitglieder Tarif A: Im Aufnahmejahr ist ein Aufnahmebeitrag zu zahlen, der gesondert in Rechnung gestellt wird Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus einer Vereinspauschale pro Jahr (Sockelbetrag) und einem Pro Kopf Beitrag pro Jahr Die Vereinspauschale und der Pro Kopf Beitrag pro Jahr berechnen sich auf der Grundlage der gemeldeten Mitglieder und Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Rehabilitationssport ohne Mitgliedschaft zum 1.1. des laufenden Jahres Dienstleistungen des Verbandes erfolgen kostenlos oder werden gem. Tarif A der Finanzordnung mit ermäßigten Gebühren berechnet und gesondert in Rechnung gestellt Die Stimmberechtigung beim Verbandstag und in Bezirksversammlungen richtet sich nach der Anzahl der Pro-Kopf-Meldungen (je 1 Vertreter/in pro angefangene 250 Mitglieder). 1.2 ordentliche Mitglieder Tarif B: Im Aufnahmejahr ist ein Aufnahmebeitrag zu zahlen, der gesondert in Rechnung gestellt wird Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus einer Vereinspauschale pro Jahr (Sockelbetrag) und einem Pro Kopf Beitrag pro Jahr Dienstleistungen werden, sofern sie nicht im Tarif B enthalten sind, nach der Finanzordnung abgerechnet und gesondert in Rechnung gestellt Der Verein/die Abteilung hat beim Verbandstag und in Bezirksversammlungen nur eine Stimme (da keine Mitglieder gemeldet werden). 2. Außerordentliche Mitglieder: 2.1 Der Mitgliedsbeitrag wird pauschal/jahr erhoben. 2.2 Dienstleistungen werden, sofern sie nicht in der außerordentlichen Mitgliedschaft enthalten sind, nach der Finanzordnung abgerechnet und gesondert in Rechnung gestellt. 3. Beitragsfälligkeit 3.1 Der Mitgliedsbeitrag ist nach Erstellung der Rechnung bis zum eines Jahres in einer Summe zu bezahlen.
2 4. Inkrafttreten: Die Beitragsordnung ist vom Hauptvorstand am beschlossen worden. Sie tritt am in Kraft. Die Finanzordnung wurde vom Vorstand am beschlossen und vom Hauptvorstand am bestätigt. Sie tritt am in Kraft. Ordentliche Mitglieder Tarif A Ordentliche Mitglieder Tarif B Außerordentliche Mitglieder Aufnahmebeitrag 350,- (inkl. Beratungsgespräch) 350,- - Mitgliedsbeitrag Vereinspauschale pro Jahr (Sockelbetrag) bis 100 Personen 50, Personen 100,00 über 300 Personen 200,00 Pro Kopf Beitrag (Mitglieder und TN am Rehasport ohne Vereinsmitgliedschaft) (Person/Jahr) Erwachsene bis 100 Personen 7, Personen 6,50 über 300 Personen 6,00 Vereinspauschale pro Jahr (Sockelbetrag) Pauschal 75,- Pro Kopf Beitrag (Mitglieder die bei der Onlinebestandserhebung des LSB NRW dem BRSNW zugeordnet werden) (Person/Jahr) 0,50 Pauschal 75,- /Jahr mit geistiger Behinderung 3,25 Kinder und Jugendliche 3,25
3 B. Finanzordnung (Gebühren für Dienstleistungen) des BRSNW Dienstleistung Beratungsgespräch zur Vereins- und Angebotsentwicklung vor Ort (2-3 Stunden) Rehabilitationssport Ordentliche Mitglieder Tarif A Ordentliche Mitglieder Tarif B Außerordentliche Mitglieder inklusive inklusive Externe 200,- plus derzeit gültiger Anerkennung/Verlängerungen Rehabilitationssportgruppen für den Zeitraum von 2 Jahren Inklusive * Je 95,- plus derzeit gültiger Änderungen Rehabilitationssportgruppen (z.b. Löschungen, Änderung ÜL usw.) Versicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Mitgliedschaft Rahmenverträge (z.b. Opta- Data) Inklusive 20,- plus derzeit gültiger Inklusive Inklusive Vereinsberatung einschl. Vereinsbesuche Inklusive 50,- /Std. zzgl. Fahrtkosten plus derzeit gültiger 50,- /Std. zzgl. Fahrtkosten plus derzeit gültiger Besuche von Rehasportgruppen Inklusive 50,- /Std. zzgl. Fahrtkosten plus derzeit gültiger
4 Aktuelle Informationen (z.b. Newsletter, E-Mag) Inklusive Inklusive inklusive * Die gegenüber dem BRSNW von Dritten geltend gemachten Kosten für die länderübergreifende Anerkennung von Leistungserbringern im Rehabilitationssport werden dem die Anerkennung beantragenden Verein dann vollständig in Rechnung gestellt, wenn der Antrag auf Anerkennung des jeweiligen Rehabilitationssportangebotes erstmalig nach dem an den BRSNW gestellt wird. Als erstmalig gelten auch die Anträge, die sich auf Angebote beziehen, die in der Vergangenheit aus dem Anerkennungsverfahren beim BRSNW zurückgenommen wurden. Bildung (Teilnahme an folgenden Bildungsmaßnahmen) P8-Lehrgang (inkl. VP) P16-Lehrgang (inkl. ÜN+VP) Blöcke 10, 30, 50, 60, 70, 80, 90 (inkl. ÜN+VP) (90 LE) Block 40 (inkl. ÜN+VP) (120 LE) Kompaktausbildungen 10/30 (inkl. ÜN+VP) (180 LE) Kompaktausbildung 10/100 (inkl. ÜN+VP) (120 LE) Block 100 (inkl. ÜN+VP) (30 LE) Kompaktausbildungen P16+30 (inkl. ÜN+VP) (106 LE) Kooperationslehrgänge P16+30 (ohne ÜN+VP) (106 LE) Fortbildung Tagesveranstaltung (ohne VP) (8 LE) Fortbildung Wochenendveranstaltung (ohne ÜN+VP) (16 LE)
5 Fortbildung Wochenendveranstaltung (mit ÜN+VP) (16 LE) QZT Quick Fit inklusive 25 inkl. derzeit gültiger 25 inkl. derzeit gültiger Bildung (Gebühren für Inhouse-Schulungen und Fortbildungen sowie Informationsveranstaltungen des BRSNW) *Bei den folgenden Gebühren handelt es sich um Bildungsmaßnahmen die außerhalb des regulären Lehrgangsangebotes durchgeführt werden 50,- inkl. derzeit gültiger ½ Tagesveranstaltung 4 LE Einzelleitung (1 Referent/in) ½ Tagesveranstaltung 4 LE Tandemleitung (2 Referent/innen) Tagesveranstaltung 8 LE Einzelleitung (1 Referent/in) Tagesveranstaltung 8 LE Tandemleitung (2 Referent/innen) 180,- zzgl. 0,30 je Km gültiger 360,- zzgl. 0,30 je Km gültiger 330,- zzgl. 0,30 je Km derzeit gültiger 660,- zzgl. 0,30 je Km derzeit gültiger 230,- zzgl. 0,30 je Km gültiger 460,- zzgl. 0,30 je Km gültiger 430,- zzgl. 0,30 je Km derzeit gültiger 860,- zzgl. 0,30 je Km derzeit gültiger 230,- zzgl. 0,30 je Km gültiger 460,- zzgl. 0,30 je Km gültiger 430,- zzgl. 0,30 je Km derzeit gültiger 860,- zzgl. 0,30 je Km derzeit gültiger 300,- zzgl. 0,30 je Km gültiger 600,- zzgl. 0,30 je Km gültiger 570,- zzgl. 0,30 je Km derzeit gültiger 1140,- zzgl. 0,30 je Km derzeit gültiger Sportorganisation Wettkampforganisation Die Organisation von entsprechenden Wettkämpfe ist inklusive, die Teilnahme an Wettkämpfen kann aber mit einer Die Organisation von entsprechenden Wettkämpfe ist inklusive, die Teilnahme an Wettkämpfen kann aber mit einer Die Organisation von entsprechenden Wettkämpfe ist inklusive, die Teilnahme an Wettkämpfen kann aber mit einer
6 Pass- und Schiedsrichterwesen Nutzung Sportschule Langewiese Sport- und Freizeitmaßnahmen Meldegebühr verbunden sein Meldegebühr verbunden sein Meldegebühr verbunden sein Inklusive Inklusive Inklusive Vergünstigte Tarife Keine vergünstigten Tarife Vergünstigte Tarife Teilweise kostenlose Teilnahme, teilweise mit Teilnahmegebühren Teilweise kostenlose Teilnahme, teilweise mit Teilnahmegebühren Teilweise kostenlose Teilnahme, teilweise mit Teilnahmegebühren Teilnahmegebühr zu erhöhtem Tarif
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