Angebote für Auszubildende/ Dienstbegleitende Unterweisungen

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1 Angebote für Auszubildende/ Dienstbegleitende Unterweisungen

2 Ihre Ansprechpartnerinnen Inhalt Uta Müller Telefon Telefax Organisation Jana Petzold Telefon Angebote für Auszubildende/ Dienstbegleitende Unterweisungen

3 Eignungstest Eignungstests für zukünftige Auszubildende Psychologische Eignungsuntersuchungen sind seit vielen Jahren fester Bestandteil der Personalauswahl in der öffentlichen Verwaltung. Das SKSD organisiert entsprechende Eignungstests für die Verwaltungen, die beabsichtigen, in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte/r und Fachangestellte/r für Bürokommunikation Auszubildende einzustellen. Auf Anfrage können auch Bewerber für weitere Ausbildungsberufe getestet werden (z. B. Straßenwärter, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste). Dabei werden im schriftlichen Verfahren z. B. sprachliches Denken und Rechtschreibung, rechnerisches Denken, logisches Denken, Arbeitsverhalten und Gedächtnis sowie Allgemeinwissen getestet. Diese Tests können bei ausreichender Bewerberanzahl in Ihrer Verwaltung durchgeführt werden oder aber im Studieninstitut, wo Sie auch eine kleinere Bewerberzahl entsenden können. Es ist belegt, dass Eignungsuntersuchungen eine deutlich bessere Prognose über die berufliche Bewährung der Bewerber/-innen erlauben als andere mögliche Prädikatoren, wie z. B. Zeugnisse oder eine Beschränkung auf Auswahlgespräche. Darüber hinaus sind solche Untersuchungen den Bewerber/-innen gegenüber auch fairer als viele andere Auswahlmethoden, weil keine für die Berufseignung irrelevanten Gesichtspunkte in die Entscheidung einfließen, alters- und geschlechtsbedingte Leistungsunterschiede berücksichtigt werden. Unser Partner ist die Deutsche Gesellschaft für Personalwesen (DGP), die im Bereich des öffentlichen Dienstes ein sehr erfahrenes Beratungsinstitut für Personalfragen ist. Die Auswahlmethoden der DGP werden in Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen von Fachkräften nach wissenschaftlichen Kriterien entwickelt und eingesetzt. Die Tests sind unveröffentlicht und auf die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Berufsbilder im öffentlichen Dienst zugeschnitten. Nummer ET/13-01 Zeitraum November/Dezember/Januar 2013/2014 Bitte melden Sie uns Ihren konkreten Bedarf rechtzeitig, dann kann unter den Interessenten ein geeigneter Termin vereinbart werden. Kostenbeitrag Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Teilnehmer/-innen und sind gestaffelt (ab 25 Teilnehmer/-innen ca. 50,00 je Teilnehmer/-in). Ihre Ansprechpartnerin: Dr

4 DbU Dienstbegleitende Unterweisung (DbU) in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte/r und Fachangestellte/r für Bürokommunikation Die Aufgabe der Dienstbegleitenden Unterweisung (DbU) ist die Stoffvermittlung und Übung in Ergänzung, Vertiefung und Wiederholung des in der Berufsschule sowie während der praktischen Ausbildung Gelernten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Übungen, insbesondere Fallbeispielen, um den Auszubildenden zu helfen, ihre Kenntnisse in konkreten Situationen richtig anzuwenden, das Wesentliche zu erkennen und sich die Zeit für Aufgabenlösungen richtig einzuteilen. Auch die Vorbereitung auf die unmittelbar nach dem Ende der Dienstbegleitenden Unterweisungen beginnende Abschlussprüfung spielt eine wesentliche Rolle. Die Lehrpläne für beide Berufsgruppen orientieren sich am jeweiligen Rahmenlehrplan. Die Kenntnisse aus der Berufsschule bilden die Basis für den weiteren Wissensaufbau in der Dienstbegleitenden Unterweisung. Die Dienstbegleitende Unterweisung wird beim SKSD seit 2003 mit Erfolg ab dem 1. Ausbildungsjahr durchgeführt! Ein Hauptgrund für den Erfolg dieses Modells der Dienstbegleitenden Unterweisung (DbU) ist, dass es durch den frühen Beginn der DbU und die regelmäßige Durchführung über mehrere Ausbildungsjahre möglich wird, den Auszubildenden von Beginn der Ausbildung an methodische Kenntnisse und Verknüpfungen der theoretischen Grundlagen und ihrer praktischen Anwendung zu vermitteln. Defizite werden frühzeitig erkannt und ausgeglichen. Durch Auswertung der gemachten Erfahrungen sowie Gespräche mit den Ausbildern und Personalverantwortlichen zu den Erwartungen und Anforderungen an die Dienstbegleitenden Unterweisungen wird der inhaltliche und zeitliche Ablauf der DbU regelmäßig weiter optimiert. So unterstützt das SKSD auf Anregung unserer Ausbilderinnen und Ausbilder die Verwaltungen intensiv in der schwierigen und zeitintensiven Einarbeitungsphase des 1. Ausbildungsjahres. Einführungswoche zur Dienstbegleitenden Unterweisung Für die Auszubildenden ist es wichtig, gleich zu Beginn der Ausbildung Grundkenntnisse in der Rechtssystematik sowie Sicherheit im Umgang mit dem wichtigsten Arbeitsmittel, der VSV Sachsen (Gliederung der VSV, Suche von Gesetzen, Arbeit mit dem Inhalts- und Stichwortverzeichnis, Anwendung der Hilfsmittelbestimmungen) zu erwerben. Gleichzeitig müssen die Auszubildenden wissen, wie sich ihre Ausbildungsbehörde in das System der öffentlichen Verwaltung einfügt und was die Kommunalverwaltungen auszeichnet. Auch im Jahr 2013 wird eine erste Unterrichtswoche der Dienstbegleitenden Unterweisung zeitnah zum Ausbildungsbeginn durchgeführt. 12 Ihre Ansprechpartnerin:

5 DbU Der Ablaufplan für die DbU ab dem 1. Ausbildungsjahr gestaltet sich wie folgt: 1. Ausbildungsjahr 1 Einführungswoche DbU zeitnah zum Ausbildungsbeginn 2. Ausbildungsjahr 2 Wochen DbU im Herbst 2 Wochen DbU nach letztem Berufsschulblock 3. Ausbildungsjahr 3 Wochen DbU nach erstem Berufsschulblock 6 Wochen DbU nach letztem Berufsschulblock, unmittelbar vor den Abschlussprüfungen Alternativ wird auch weiterhin das Modell der Dienstbegleitenden Unterweisung ausschließlich im 3. Ausbildungsjahr angeboten. Literatur Prüfungen Die unterrichtsbegleitenden Sächsischen Lehrbriefe, die das SKSD mit herausgibt, können beim Sächsischen Kommunalen Studieninstitut Dresden bestellt werden, siehe entsprechende Informationen in unserem Programm. Mit der Einladung zur Dienstbegleitenden Unterweisung erhalten Sie eine Übersicht, ab wann die entsprechenden Sächsischen Lehrbriefe in der Dienstbegleitenden Unterweisung benötigt werden. Wir empfehlen Ihnen, diese Lehrbriefe ausbildungsbegleitend bereits ab dem 1. Ausbildungsjahr einzusetzen. Die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Sachsen - VSV ist zur Dienstbegleitenden Unterweisung immer mitzubringen! Die Abschlussprüfungen werden durch die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle abgenommen. Die Entscheidung über den Prüfungsort liegt in der Verantwortung der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig. Die Auszubildenden werden im DbU ausführlich über Inhalt und Ablauf der Prüfung informiert. Ihre Ansprechpartnerin: Uta.Müller@sksd.de,

6 DbU - VFA VFA/13 Dienstbegleitende Unterweisung Verwaltungsfachangestellte/r ab 1. Ausbildungsjahr inkl. Einführungswoche Zielgruppe Inhalte Hinweis Modalität Auszubildende der Berufsrichtung Verwaltungsfachangestellte/r im ersten Ausbildungsjahr, Ausbildungsjahrgang 2013 bis 2016 Die Dienstbegleitende Unterweisung für Verwaltungsfachangestellte umfasst 455 Unterrichtsstunden, die sich u. a. auf folgende Lernbereiche verteilen: - Einführung in das Recht/Arbeit mit der VSV Sachsen - Methodik der Fallbearbeitung - Staats- und Verfassungsrecht - Bürgerliches Recht - Allgemeines Verwaltungsrecht - Verwaltungshandeln in den Fachbereichen Polizeirecht/ Gewerbe- und Gaststättenrecht, Öffentliches Baurecht und Sozialrecht - Kommunalrecht - Personalwesen - Öffentliche Finanzwirtschaft mit den Lernbereichen Kommunales Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Betriebswirt schaft in der öffentlichen Verwaltung sowie Abgaben- und Kostenrecht - Verwaltungsmanagement (u. a. Bürgerorientierte Verwaltung/ Kommunikationsübungen) - vertiefte fachübergreifende und handlungsorientierte Fallbearbeitungen und Übungsklausuren - Simulation der praktischen Prüfung - DbU-Block-übergreifende Hausarbeiten, Projekte, Übungen, Vorträge Wir empfehlen zur Vorbereitung auf das Lernen in der Ausbildung die Teilnahme an den Seminaren Lernen lernen (P-03-05) und Azubi-Knigge Verhaltens-Einmaleins für die Ausbildung (P-03-07). Die Lehrgänge finden in den Unterrichtsblöcken jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:15 Uhr bis ca. 15:10 Uhr statt. 14 Ihre Ansprechpartnerin: Uta.Müller@sksd.de,

7 DbU - VFA Termine der Unterrichtsblöcke Ausbildungsjahr 2013/ bis 20. September 2013 Einführungswoche in Dresden 7. bis 11.Oktober 2013 Einführungswoche in Görlitz Ausbildungsjahr 2014/ November bis 5. Dezember bis 26. Juni 2015 Ausbildungsjahr 2015/2016 Ort Dresden Görlitz Nummer VFA/16-07 VFA/16-04 Herbst 2015 (3 Wochen), Frühjahr 2016 (6,5 Wochen) (Zur genauen terminlichen Gestaltung im 3. Ausbildungsjahr ist noch keine Aussage möglich, da die Berufsschulblöcke noch nicht feststehen. Diese werden voraussichtlich im Sommer 2013 durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus veröffentlicht.) Weitere Lehrgänge und Lehrgangsorte können bei Bedarf angeboten werden. Anmeldeschluss 15. Juni 2013 Entgelt Die Berechnung des Entgelts erfolgt jahresweise, entsprechend der durchgeführten Unterrichtsstunden. Über die konkrete Höhe des Entgeltes informiert Sie Ihre Ansprechpartnerin Jana Petzold, Telefon: , jana.petzold@sksd.de 15

8 DbU - FB FB/13 Dienstbegleitende Unterweisung Fachangestellte/r für Bürokommunikation ab 1. Ausbildungsjahr inkl. Einführungswoche Zielgruppe Inhalte Hinweis Modalitäten Auszubildende der Berufsrichtung Fachangestellte/r für Bürokommunikation im ersten Ausbildungsjahr, Ausbildungsjahrgang 2013 bis 2016 Die Dienstbegleitende Unterweisung für Fachangestellte für Bürokommunikation umfasst 455 Unterrichtsstunden, die sich u. a. auf folgende Lernbereiche verteilen: - Einführung in das Recht/Arbeit mit der VSV Sachsen - Methodik der Fallbearbeitung - Grundbegriffe des Bürgerlichen Rechts - Grundbegriffe des Staatsrechts - Grundbegriffe des Kommunalrechts - Verwaltungshandeln in den Fachbereichen Baurecht, Gewerberecht, Sozialrecht, Polizeirecht - Finanzwesen - Verwaltungsorganisation - Bürowirtschaft - Arbeitsrecht - Personalwesen - Wirtschaftskunde - Automatisierte Textverarbeitung - Assistenz- und Sekretariatsaufgaben - Bürgerorientierte Kommunikation/Übungen - Übungsklausuren - Simulation der 3. praktischen Prüfung - DbU-Block-übergreifende Hausarbeiten, Projekte, Übungen, Vorträge Wir empfehlen zur Vorbereitung auf das Lernen in der Ausbildung die Teilnahme an den Seminaren Lernen lernen (P-03-05) und Azubi-Knigge Verhaltens-Einmaleins für die Ausbildung (P-03-07). Die Lehrgänge finden in den Unterrichtsblöcken jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 08:15 Uhr bis ca. 15:10 Uhr statt. 16 Ihre Ansprechpartnerin: Uta.Müller@sksd.de,

9 DbU - FB Termine der Unterrichtsblöcke Ausbildungsjahr 2013/ bis 18. September 2013 Einführungswoche in Dresden Ausbildungsjahr 2014/ November bis 5. Dezember bis 19. Juni 2015 Ausbildungsjahr 2015/2016 Ort Dresden Nummer FB/16-01 Herbst 2015 (3 Wochen) Frühjahr 2016 (6 Wochen) (Zur genauen terminlichen Gestaltung im 3. Ausbildungsjahr ist noch keine Aussage möglich, da die Berufsschulblöcke noch nicht feststehen. Diese werden voraussichtlich im Sommer 2013 durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus veröffentlicht.) Weitere Lehrgänge und Lehrgangsorte können bei Bedarf angeboten werden. Anmeldeschluss 15. Juni 2013 Entgelt Die Berechnung des Entgelts erfolgt jahresweise, entsprechend der durchgeführten Unterrichtsstunden. Über die konkrete Höhe des Entgeltes informiert Sie Ihre Ansprechpartnerin Jana Petzold, Telefon: , jana.petzold@sksd.de 17

10 DbU - VFA VFA/10 Dienstbegleitende Unterweisung Verwaltungsfachangestellte/r nach dem alten Modell im 3. Ausbildungsjahr Zielgruppe Inhalte Auszubildende der Berufsrichtung Verwaltungsfachangestellte/r im 3. Ausbildungsjahr, die nicht die Dienstbegleitende Unterweisung ab dem 1. Ausbildungsjahr besuchen Die Dienstbegleitende Unterweisung für Verwaltungsfachangestellte umfasst 455 Unterrichtsstunden, die sich u. a. auf folgende Lernbereiche verteilen: - Methodik der Fallbearbeitung - Staats- und Verfassungsrecht - Bürgerliches Recht - Allgemeines Verwaltungsrecht - Verwaltungshandeln in den Fachbereichen Polizeirecht/Gewerbe- und Gaststättenrecht, Öffentliches Baurecht und Sozialrecht - Kommunalrecht - Personalwesen - Öffentliche Finanzwirtschaft mit den Lernbereichen Kommunales Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung usw. - Verwaltungsmanagement u. a. Bürgerorientierte Verwaltung/Übungen - vertiefte fachübergreifende und handlungsorientierte Fallbearbeitung und Übungsklausuren - Simulation der praktischen Prüfung - Hausarbeiten, Projekte, Übungen, Vorträge Modalitäten Die Lehrgänge finden jeweils Montag bis Freitag von 08:15 Uhr bis ca. 15:00 Uhr statt. Termine der Unterrichtsblöcke 1. Block 4. bis 29. November Block 3. März bis 8. Mai 2014 Ort Dresden Nummer VFA/14-08 Weitere Lehrgangsorte können bei Bedarf angeboten werden. Anmeldeschluss 30. Juni 2013 Entgelt Über die konkrete Höhe des Entgeltes informiert Sie Ihre Ansprechpartnerin Jana Petzold, Telefon , jana.petzold@sksd.de 18

11 Seminare P Azubi-Knigge Verhaltens-1x1 für die Ausbildung Zielgruppe Ziel Inhalt Methoden Dozentin Nummer Termin Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres Das Seminar vermittelt Ihnen die Regeln der aktuellen Business-Etikette. Es werden die Grundsätze anhand vieler beruflicher Situationen besprochen. In einer Reihe von Übungen erhalten Sie ein sicheres Gespür dafür, wie anspruchsvoll achtsames Verhalten ist. Auf der anderen Seite lernen Sie aber auch: zeitgemäße Umgangsformen sind sinnvoll, durchschaubar, überall zu gebrauchen und machen sogar Spaß. 1. Grundregeln der Business-Etikette: Do s und Don ts 2. Grüßen, Begrüßen, Vorstellen, Selbstvorstellung 3. Arbeitsplatz als Visitenkarte 4. Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten 5. Duzen und Siezen 6. Kleiner Telefon-Knigge 7. Passende Kleidung und professionelles Auftreten in der Verwaltung 8. Umgang mit Kritik 9. Erfolgreich im Team arbeiten Gruppenarbeit, Übungen, Diskussion Imke Zoitke P-03-07/ Oktober 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 24. September 2013 Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 54,00 Mitglieder des Zweckverbandes 70,00 Nichtmitglieder Hinweis Für diese Veranstaltung werden keine Rabatte gewährt. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte.Bader@sksd.de,

12 Seminare P Lernen lernen Zeit effektiv nutzen Zielgruppe Ziel Inhalt Dozent Auszubildende (des 1. Ausbildungsjahres) Auszubildende können bewusster und erfolgreicher lernen, wenn sie selbstdiszipliniert mit klaren Zielvorstellungen ihren persönlichen Lernprozess initiativ gestalten. Das Methodenseminar stellt Werkzeuge für diesen Lernprozess vor. 1. Was ist Lernen? Wie funktioniert Lernen? (Gehirn, Gedächtnis, Motivation, Biorhythmen) 2. Eigene Lernerfahrungen analysieren Was für ein Lerntyp bin ich? 3. Wie arbeite ich aktiv in Lehrveranstaltungen mit? (aktives Zuhören, das Mit- und Nachdenken, das (Sich-)Fragen, richtiges Mitschreiben, das Sich-Äußern) 4. Denkarbeit zu Hause: Wie organisiere ich meinen Arbeitsplatz bzw. Lernplatz richtig? 5. Wie suche ich bzw. wo finde ich Literatur sowie Informationen und erarbeite sie rationell? (Lesetechniken, Exzerpieren und Unterstreichen) 6. Wie reagiere ich auf Lern- und Arbeitsstörungen? 7. Wie überwinde ich tote Punkte, Sackgassen und Leere? Wie setze ich mich mit meinen Arbeits- bzw. Lernvermeidungsstrategien auseinander? 8. Wie erwerbe ich lernstrategisches Wissen? (Lernaufgaben anpacken, bearbeiten, erfolgreich zu Ende führen) 9. Mit welchen Methoden sichere ich mein erworbenes Wissen bis zur Prüfung? 10. Koffer packen : Wie sichere ich meine Lernerfolge? (Biorhythmus berücksichtigen, sich selbst belohnen) 11. Entspannen und ein adäquates Gesundheitsverhalten sind wichtig für das Lernen! 12. Klausuren/Prüfungen angstfrei angehen: Wie plane ich die Klausurbzw. Prüfungsvorbereitung? Was ist eine optimale Klausur- bzw. Prüfungsvorbereitung? Wie verhalte ich mich in der Prüfungsphase? Wie bekomme ich die Prüfungsangst in den Griff? Andreas Stein Nummer P-03-05/13-01 Termin 23. Oktober 2013 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Anmeldeschluss 25. September 2013 Ort SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 54,00 Mitglieder des Zweckverbandes 70,00 Nichtmitglieder Hinweis Für diese Veranstaltung werden keine Rabatte gewährt. 20 Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Brigitte.Bader@sksd.de,

13 Seminare PK Hilfe das Telefon! Das ABC des Telefonierens Zielgruppe Ziel Inhalt Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr Die Auszubildenden kennen die Grundlagen und Grundtechniken des Telefonierens. Sie verhalten sich korrekt und wirksam am Telefon in einfachen betrieblichen Situationen. 1. Wie führen Sie Gespräche? 2. Wie melden Sie sich am Telefon? 3. Wie vermitteln Sie Gespräche weiter? 4. Wie verhalten Sie sich, wenn der gewünschte Gesprächspartner nicht erreichbar ist? 5. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie allein sind und überhaupt nicht Bescheid wissen? 6. Wie verabschieden Sie sich am Telefon? Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung PK Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Brigitte.Bader@sksd.de,

14 Seminare P Lernstress im Rahmen halten Zielgruppe Ziel Inhalt Methoden Auszubildende aller Ausbildungsjahre Auszubildende erhalten Antworten, wie sie Ihren Lernstress und parallel die alltäglichen zu bewältigende Dinge im Rahmen der Überschaubarkeit halten. Dieses Angebot ermöglicht, die bisherigen Strategien zu hinterfragen und in Erfahrungsaustausch mit anderen Azubis zu treten: Was funktioniert? Was haben die Anderen für Tipps? Als Ergebnis: Mit einem Lernplan eingebunden in das eigene Zeitmanagement ( alles unter einen Hut bekommen ) nach Hause gehen. Stress ist notwendig sonst bewege ich mich nicht! : - Was heißt Stress und wie kann ich mit ihm umgehen? Viele Lern-Methoden: - Was ist meine bisherige Strategie? - Was funktioniert? - Was funktioniert warum noch nicht? Bei einem moderierten Erfahrungsaustausch die eigenen Strategien prüfen und verbessern und aus den vielen Möglichkeiten gemeinsam die passende finden: - Wer hat welche Erfahrungen? - Welchen Tipp habt ihr für mich für meine ganz persönliche Situation? Einzel- und Gruppenarbeitsphasen, Diskussion und Übungen Nummer Tag Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung P Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 22 Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Brigitte.Bader@sksd.de,

15 Vorschau Angebote für Auszubildende 2014 Dienstbegleitende Unterweisung Für nähere Informationen zu den Dienstbegleitenden Unterweisungen sowie weiteren Angeboten für Auszubildende und Ausbilder im Jahr 2014 empfehlen wir Ihnen unser Aus- und Weiterbildungsprogramm für das Jahr 2014, welches im Herbst 2013 erscheinen wird. Bitte achten Sie auch auf unsere aktuellen Veröffentlichungen in den SSG-Mitteilungen, im Mitteilungsblatt des KAV, im SKSD-Newsletter sowie auf unserer Homepage Regelmäßig versenden wir auch Rundschreiben per Mail an die Ausbilderinnen und Ausbilder. Bitte melden Sie sich, wenn Sie diese bisher nicht erhalten haben, damit wir auch Sie zukünftig aktuell informieren können! Ihre Ansprechpartnerin:

16 Anmeldeformular Themenmappe Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden An der Kreuzkirche Dresden per Fax Anmeldung zu Aus- und Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen Seminar/Lehrgang Veranst.-Nr. Termin Für die Veranstaltung wird verbindlich angemeldet: Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum Funktion/Tätigkeit Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum Funktion/Tätigkeit Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum Funktion/Tätigkeit Die Daten werden nur für die Seminar- bzw. Lehrgangsdurchführung und für die Buchhaltung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SKSD, Programm 2013 oder werden anerkannt. Unterschrift /Anschrift

17 Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 1. Januar Lehrgänge und Seminare: Anmeldung 1. Anmeldungen erfolgen schriftlich (auch per oder Internet möglich) unter Angabe der Lehrgangs- bzw. Seminarnummer (durch den/die Teilnehmer/-in oder deren/dessen Anstellungskörperschaft (im Folgenden: Anmelder/-in). Mit seiner/ihrer Anmeldung erkennt der/die Anmelder/-in die AGB des SKSD an. 2. Anmeldungen werden sofort nach Eingang bestätigt. Sollte das Seminar oder der Lehrgang nicht stattfinden, werden die Teilnehmer/-innen rechtzeitig informiert. Sollte der Termin einer Veranstaltung verschoben werden müssen, gilt die Anmeldung automatisch für den neuen Termin. 3. Der Termin für den Anmeldeschluss liegt vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin, soweit nichts anderes bestimmt ist. 4. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Anmelder/-in und SKSD zustande. Die Leistungen des SKSD werden davon unabhängig gegenüber dem/der Teilnehmer/-in erbracht. 2 Lehrgänge und Seminare: Rücktritt 1. Abmeldungen sind schriftlich (auch per Telefax möglich) vorzunehmen. Seminare (inkl. Fachlehrgänge) 2. Bei einer Abmeldung bis einen Tag vor Anmeldeschluss wird kein Bearbeitungsentgelt fällig. Bei späterem Rücktritt wird das volle Entgelt berechnet. 3. Die Benennung eines/r Ersatzteilnehmers/-in ist zulässig (Austausch des Leistungsempfängers.) Das Entgelt für den/die Abmelder/-in entfällt, wenn der/die Ersatzteilnehmer/-in sich rechtsverbindlich anmeldet oder angemeldet wird (Austausch des Vertragspartners). 4. Nimmt ein/e angemeldete/r Teilnehmer/-in in sonstigen Fällen an einer Veranstaltung nicht oder nimmt er/sie nur teilweise teil, besteht für die nicht genutzte Veranstaltungszeit kein Rückvergütungsanspruch. 5. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Seminaren werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Absage bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Kursentgelt. Bei Absage zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Entgelt zu entrichten. Lehrgänge 6. Dem/Der Anmelder/-in wird das Recht eingeräumt, sich von dem durch Anmeldung und Anmeldebestätigung geschlossenen Lehrgangsvertrag ohne Angabe von Gründen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu lösen (Rücktrittsrecht). Aus anderen Rechtsgründen bestehende Anfechtungs-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben durch diese Regelungen unberührt. a) Bei Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung wird eine Bearbeitungspauschale von 143,00 EUR fällig. b) Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % des Lehrgangsentgelts (ohne Prüfungsgebühren) zuzüglich der Bearbeitungspauschale nach Buchstabe a) fällig. Dem SKSD bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. c) Bei Rücktritt nach Lehrgangsbeginn bleibt der/die Anmelder/-in grundsätzlich zur Zahlung der Lehrgangsentgelte weiter verpflichtet; ihm/ihr werden jedoch die durch die Nichtteilnahme des/r angemeldeten Teilnehmers/-in entstehenden Einsparungen auf Antrag gutgeschrieben.

18 7. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Lehrgängen werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Lehrgangsentgelt. Bei Rücktritt 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Lehrgangsentgelt zu entrichten. 8. Dem/Der Anmelder/-in bleibt vorbehalten, in allen vorgenannten Fällen nachzuweisen, dass dem SKSD kein oder ein geringerer Schaden entsteht. Absätze 3 und 4 gelten entsprechend. 9. Endet der Ausbildungsvertrag eines zur Teilnahme an der dienstbegleitenden Unterweisung angemeldeten Auszubildenden mit seiner Ausbildungsbehörde oder erweist er sich als unwirksam, ist das dbu-entgelt für das Jahr des Rücktritts vollständig zu zahlen, mindestens jedoch 50 % des Lehrgangsentgeltes. Vom verbleibenden Restentgelt sind von Verbandsmitgliedern 10 %, von Nichtmitgliedern 20 % als Stornoentgelt zu zahlen. 3 Lehrgänge und Seminare: Entgelte und Gebühren 1. Die Höhe der Veranstaltungsentgelte richtet sich nach dem Status der anmeldenden Behörde (Mitglied/Nichtmitglied im Zweckverband) zu Veranstaltungsbeginn. 2. Private Anmelder zahlen Mitgliedentgelte, wenn ihre Anstellungskörperschaft zu Veranstaltungsbeginn Mitglied im Zweckverband ist. Seminare (inkl. Fachlehrgänge) 3. Die Entgelte für Seminare und kundenspezifische Konzeptionen werden individuell kostendeckend kalkuliert. Nichtmitglieder zahlen einen Aufschlag von 30 %. Beschäftigte eines Bundeslandes, der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Gemeinschaft erhalten einen Rabatt von 10 % auf die Nichtmitgliederentgelte. Anmelder/-innen aus Mitgliedskommunen des Studieninstitutes Chemnitz zahlen Mitgliederentgelte. Das Entgelt für kundenspezifische Konzeptionen wird bei Auftragserteilung auf den Gesamtpreis angerechnet. Lehrgänge 4. Die Entgelte für Lehrgänge und Gebühren für Prüfungen richten sich nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Haushaltssatzung. 5. Für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur angestrebten Prüfung eines/r Interessenten/-in erhebt das SKSD eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 143,00 EUR. Die Pauschale wird bei Lehrgangsteilnahme auf das Lehrgangsentgelt angerechnet. Coaching 6. Für Coachingmaßnahmen gelten spezielle AGB. 4 Kopien und Lehrbriefe 1. Die Seminar- und Lehrgangsentgelte beinhalten das zum jeweiligen Seminar bzw. Lehrgang gehörende Unterrichtsmaterial (Arbeitsblätter, Seminarberichte, Übersichten usw.). Die Kosten der Lehrbriefe des SKSD können in der Geschäftsstelle erfragt werden. 2. Für S/W-Kopien wird ein Entgelt von 0,10 EUR pro Seite erhoben. 3. Das Entgelt für Beglaubigungen richtet sich nach den für Behörden im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften. 4. Für die Zweitausfertigung eines Zeugnisses bzw. Zertifikates wird ein Entgelt von 5,00 EUR erhoben. 5. Für das Erstellen von Kopien von Prüfungsunterlagen im Rahmen der Akteneinsicht wird ein Entgelt von 0,50 EUR pro Seite erhoben.

19 5 Zahlung/Verzug 1. Entgelte und Gebühren sind entsprechend der Rechnungslegung fällig. Entgelte für Kopien und Lehrbriefe können sofort bei Leistungserbringung verlangt werden. 2. Für Mahnungen wird ein Entgelt von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben. 3. Während Verzug werden Zinsen entsprechend 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechnet. 4. In begründetem Einzelfall können Ratenzahlungen vereinbart werden. Die Höhe der Zinsen ist in dieser Vereinbarung enthalten. Die Vereinbarung richtet sich nach der Mustervereinbarung des Studieninstitutes, welche in der Geschäftsstelle einsehbar ist. 5. Mit Mitgliedern kann auf Antrag für Lehrgänge, die sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken, eine zinslose Ratenzahlung vereinbart werden.

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