Ratsmitglieder und Aufsichtsräte

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1 Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Inhalt Manuela Kreibig Dr. Michael Schellenberger SKSD-Veranstaltungen 2017 im Bereich Ratsmitglieder und Aufsichtsräte

2 Einführung Als Mitglieder in den Stadt- und Gemeinderäten und in den Kreistagen arbeiten Sie intensiv für die Belange Ihrer Kommune. Mit Ihrem Mandat in diesen Gremien vertreten Sie die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit großem persönlichem Engagement. In den verschiedenen Aufsichtsräten ist Ihre Arbeit von einem hohen Maß an Verantwortung für die Kontrolle und Überprüfung der Geschäftsführungen kommunaler Unternehmen geprägt. Mit Ihrer fachlichen, persönlichen und kommunikativen Kompetenz gelingt Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der Verantwortung durch das Mandat. Dabei ist eine regelmäßige Fortbildung und Erweiterung des entsprechenden Know-hows von großer Bedeutung! Mit den speziellen Seminarangeboten des SKSD für Ratsmitglieder und Aufsichtsräte unterstützen wir Sie bei der Arbeit in den kommunalen Gremien. Unser Programm in diesem Segment gliedert sich nach 5 inhaltlichen Schwerpunkten. Ratsmitglieder Recht Finanzen Bauen Alle Veranstaltungen sind selbstverständlich auch Inhouse oder Vorort (für Sie und Ihre Nachbarkommunen) buchbar. Nutzen Sie diese Möglichkeit, Inhalte und Methodik direkt auf Ihre Bedürfnisse ab stimmen zu können. Die SKSD-Mitarbeiterinnen freuen sich über Ihre Fragen und Anregungen und stehen Ihnen mit Rat und Wissen gern zur Verfügung. 124Ihr Ansprechpartner: michael.schellenberger@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

3 Inhaltsverzeichnis Ratsmitglieder A Eine erfolgreiche Arbeit als Kreis-, Stadt- bzw. Gemeinderat in der Legislatur 2014 bis A Kommunale Zusammenarbeit und kommunale Selbstverwaltung Recht AR Das kommunale Satzungsrecht Finanzen A Grundlagen der Jahresabschlussanalyse für kommunale Aufsichtsräte Bauen A Wie plane und baue ich in meiner Gemeinde/Stadt? AG Zukunftsfähige und altersgerechte Städte Infrastrukturelle und bauspezifische Entwicklungen in den Kommunen Ihr Ansprechpartner: I Es gelten die AGB des SKSD 125

4 Ratsmitglieder A neu Eine erfolgreiche Arbeit als Kreis-, Stadt- bzw. Gemeinderat in der Legislatur 2014 bis 2019 Zielgruppe Ihr Nutzen Ihr Programm Arbeitsmittel Dozent Nummer alle neu- und wiedergewählte Stadt-, Gemeinde und Kreisräte Ausgehend von Ihren praktischen Erfahrungen bei der Anwendung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) sowie Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) sollen Sie Ihr Wissen festigen und erweitern. An Hand von Sachverhalten aus Ihrer ehrenamtlichen kommunalpolitischen Arbeit, erarbeiten wir gemeinsam Lösungswege und -ansätze, um so Ihre Arbeit mit der Gemeinde- und Landkreisordnung zu verbessern. Um besser in der Kommunalpolitik mitzureden und mitzugestalten, ist die richtige Anwendung der SächsGemO und SächsLKrO eine unerlässliche Grundlage für Ihre erfolgreiche Arbeit. So vertiefen bzw. erweitern Sie Ihre Rechts- und Handlungssicherheit in ihrem Ehrenamt für eine bürgernahe und erfolgreiche Kommunalpolitik. 1. Kommunale Selbstverwaltung auf der Grundlage des Grundgesetzes GG) und der Verfassung des Freistaat Sachsen (SächsVerf) - Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 84 SächsVerf 2. Welche kommunale Aufgaben sind wichtig in meiner Arbeit. - Pflichtaufgaben der Gemeinden, Städte und Landkreise - freiwillige Aufgaben der Gemeinden, Städte und Landkreise 3. Wir arbeiten an Hand von Sachverhalten aus Ihrer Tätigkeit gemeinsam Lösungswege bzw. -möglichkeiten aus 4. Klärung von Fragen Grundgesetz, Sächsische Verfassung, Sächsische Landkreisordnung bzw. Sächsische Gemeindeordnung, Hauptsatzung und Geschäftsordnung Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Landkreis René Kühn A-01-19/17 Termin Ort 11. Mai 2017 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 127,00 Mitglieder des Zweckverbandes 165,00 Nichtmitglieder 126Ihr Ansprechpartner: michael.schellenberger@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

5 Ratsmitglieder A neu Kommunale Zusammenarbeit und kommunale Selbstverwaltung Zielgruppe Ihr Nutzen Ihr Programm Arbeitsmittel Dozent Nummer Stadt- und Gemeinderäte Die im Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung festgeschriebene Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden und Städte bedarf der Sicherung mit Hilfe der kommunalen Zusammenarbeit. Durch die Nutzung der Stärken der kommunalen Zusammenarbeit führen Sie Ihre Gemeinde/Stadt in eine sichere Zukunft. Sie werden so einer künftigen Verwaltungs- und Funktionalreform gestärkt und sicherer begegnen. Sie haben es jetzt in der Hand, die Grundlagen für die Sicherung der Selbständigkeit Ihrer Kommune mit kommunalen Partnern zu schaffen. Uns sollte es gelingen, aufbauend auf Kreativität und Lebenserfahrung neue Wege aufzuzeigen und zu beschreiten. 1. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Verfassung des Freistaates Sachsen und die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) - Bedeutung und Inhalte des kommunalen Selbstverwaltungsrechts 2. Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZ Grund Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) - Formen der kommunalen Zusammenarbeit 3. Wie können wir auf der Grundlage der SächsGemO und dem SächsKomZG durch kommunalen Zusammenarbeit die kommunale Selbstverwaltung stärken und für uns sichern. 4. Klärung von Fragen Sächsische Verfassung, die Sächsische Gemeindeordnung und das Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit René Kühn A-01-29/17 Termin Ort 8. Juni 2017 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 127,00 Mitglieder des Zweckverbandes 165,00 Nichtmitglieder Ihr Ansprechpartner: michael.schellenberger@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 127

6 Recht Das kommunale Satzungsrecht Zielgruppe Ihr Nutzen Ihr Programm Ratsmitglieder Sie vertiefen Ihr anwendungsbereites Wissen in Fragen des kommunalen Satzungsrechts und lernen anhand einiger praktischer Fälle einzelne Regelungsbereiche kommunalen Ortsrechts auszugestalten und umzusetzen. 1. Verfassungs- und landesrechtliche Grundlagen kommunalen Satzungsrechts, Einordnung des Ortsrechts in das System des öffentlichen Rechts, Rechtsfolgen von Rechtsmängeln 2. Klassische Regelungsbereiche und Regelungsinhalte, Notwendigkeit des Aufstellens eines kommunalen Satzungskatalogs, das Verfahren zum Erlass von Satzungen, insbesondere formelle und materiell-rechtliche Aspekte, Mitwirkungen und rechtsaufsichtliche Vorbehalte 3. Beurteilung von Regelungsbedarf und Regelungsspielräumen im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung und die Wahl des richtigen Gestaltungsmittels 4. Regelungstechnik und Regelungsinhalte einzelner Bereiche kommunalen Ortsrechts anhand von Beispielen, Übungsszenarien 5. Satzungsmuster, Fachliteratur, Rechtsprechung in ausgewählten Bereichen 6. Diskussion, Erfahrungsaustausch, spezielle Fragestellungen Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung AR Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interesseten vorhanden sind. Entgelt 127,00 Mitglieder des Zweckverbandes 165,00 Nichtmitglieder 128Ihr Ansprechpartner: michael.schellenberger@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

7 Finanzen Grundlagen der Jahresabschlussanalyse für kommunale Aufsichtsräte Zielgruppe Ihr Nutzen Ihr Programm Aufsichtsräte, Mandatsträger Nach 98 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO dürfen als Mitglieder in einen Aufsichtsrat nur Personen bestimmt werden, die über erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen. In dem Seminar sollen die wesentliche Grundlagen und Zusammenhänge zur Analyse von Jahresabschlüssen der kommunalen Unternehmen zur Verbesserung des Informationsstandes erörtert werden. Darüber hinaus werden Fragen der Finanzierung von öffentlichen Unternehmen erläutert. 1. Grundlagen unternehmerischen Handelns 2. Grundlagen zu Investitionen und Finanzierung 3. Bedeutung des Jahresabschlusses 4. Ziel der Jahresabschlussanalyse 5. Methoden der Jahresabschlussanalyse 6. Kennzahlengestützte Jahresabschlussanalyse Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung A Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interesseten vorhanden sind. Entgelt 127,00 Mitglieder des Zweckverbandes 165,00 Nichtmitglieder Ihr Ansprechpartner: michael.schellenberger@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 129

8 Bauen neu Wie plane und baue ich in meiner Gemeinde/ Stadt? Zielgruppe Ihr Nutzen Ihr Programm Arbeitsmittel Dozent Nummer (Ober-) Bürgermeister/-innen, Stadt- und Gemeinderäte Das Planungsrecht und das Baurecht bilden die Grundlagen für Ihre Gemeinde- und Stadtentwicklung. Wer das Planungsrechtes und des Baurechtes versteht und mit einem ausgewogenen Maß geschickt in seiner Gemeinde/Stadt anwendet, der wird erkennen, wie sinnvolle Lösungen gefunden werden können. Damit Sie eine für alle Generationen erfolgreiche Kommunalpolitik gestalten. 1. Baurecht (privates und öffentliches) - Zuständigkeit des Bundes, Landes, der Kommunen - Raumordnungsrecht 2. Bauleitplanung in der Verantwortung der Kommune und somit Kernstück kommunaler Entwicklung - Flächennutzungsplan - Bebauungsplan usw. 3. Arbeit mit dem Baugesetzbuch und der Sächsische Bauordnung - Zulässigkeit von Bauvorhaben - Wo und wie ist die Gemeinde bzw. Stadt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt? 4. Klärung von Fragen Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Sächsische Bauordnung und die Sächsische Gemeindeordnung. René Kühn A-01-27/17 Termin Ort 20. Juni 2017 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang 5. Etage) Entgelt 127,00 Mitglieder des Zweckverbandes 165,00 Nichtmitglieder 130Ihr Ansprechpartner: michael.schellenberger@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

9 Bauen Zukunftsfähige und altersgerechte Städte Infrastrukturelle und bauspezifische Entwicklungen in den Kommunen Zielgruppe Ihr Nutzen Ihr Programm Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte mit Leitungsverantwortung in Bau- und Planungsbehörden, sowie im Bereich Stadtentwicklung Die älterwerdende Gesellschaft mit ihren unterschiedlichsten Bedürfnissen und die demographischen Veränderungen werden die zukünftige kommunale Entwicklung und Städteplanung bestimmen. Um bürgerfreundliche und altengerechte Strukturen zu entwickeln, sind heute bereits Veränderungen in der Wohnraumplanung, der Angebotsstruktur der Altenhilfe und kommunaler Gremienlandschaft erforderlich. Ihnen werden unterschiedlichste Lösungswege vorgestellt und anhand konkreter Umsetzungsbeispiele erörtert. 1. Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Bedürfnisse der BürgerInnen und die Altenhilfeplanung - Bürgerbefragung und Bürgerbeteiligung - Was benötigt der ältere Mensch in seiner und von seiner Kommune zukünftig? 2. Quartiers-/Stadtteilentwicklung für alle - Welche Elemente beinhaltet eine Stadtteilentwicklung der Zukunft - Was benötigt ein Stadtteil an Wohnformen, Orte der Kommunikation, der Begegnung und Bürgerunterstützung 3. Kommunale Altenhilfeplanung konkret - Die zukünftige Rolle der Kommune und notwendige Veränderungen in der Gremienlandschaft - Die Beteiligung und Verantwortung der Bürger, Vereine, Wirtschaft, etc. an der Planung und Umsetzung Nummer Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung AG Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interesseten vorhanden sind. Entgelt 127,00 Mitglieder des Zweckverbandes 165,00 Nichtmitglieder Ihr Ansprechpartner: michael.schellenberger@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 131

10 Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 1. Januar 2017 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen des Zweckverbandes Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden. Für Coaching gibt es gesonderte Geschäftsbedingungen. 1 Anmeldung 1. Anmeldungen erfolgen schriftlich (auch per oder Internet möglich) unter Angabe der Lehrgangs- bzw. Seminarnummer (durch den/die Teilnehmer/-in oder deren/dessen Anstellungskörperschaft (im Folgenden: Anmelder/-in). Mit seiner/ihrer Anmeldung erkennt der/die Anmelder/-in die AGB des SKSD an. 2. Anmeldungen werden sofort nach Eingang bestätigt. Sollte das Seminar oder der Lehrgang nicht stattfinden, werden die Teilnehmer/-innen rechtzeitig informiert. Sollte der Termin einer Veranstaltung verschoben werden müssen, gilt die Anmeldung automatisch für den neuen Termin. 3. Der Termin für den Anmeldeschluss liegt vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin, soweit nichts anderes bestimmt ist. 4. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Anmelder/-in und SKSD zustande. Die Leistungen des SKSD werden davon unabhängig gegenüber dem/der Teilnehmer/-in erbracht. 5. Sie erklären sich mit Ihrer Anmeldung einverstanden, dass das SKSD sowohl Ihre als auch die Daten Ihrer Verwaltung in seiner EDV-Anlage speichert. Dies geschieht aus organisatorischen Gründen und zur Verbesserung des Kundenservices. Dabei werden Ihre datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt. Sie gestatten uns, Sie per oder Fax über aktuelle Entwicklungen und besondere Angebote zu informieren. Sie können diese Einwilligung jederzeit einschränken oder widerrufen. 2 Rücktritt 1. Abmeldungen sind schriftlich (Post/Telefax/ ) vorzunehmen. Seminare (inkl. Fachlehrgänge) 2. Bei einer Abmeldung bis einen Tag vor Anmeldeschluss (siehe 1 Nr. 3) wird kein Bearbeitungsentgelt fällig. Bei späterem Rücktritt wird das volle Entgelt berechnet. 3. Die Benennung eines/r Ersatzteilnehmers/-in ist zulässig (Austausch des Leistungsempfängers). Das Entgelt für den/die Abmelder/-in entfällt, wenn der/die Ersatzteilnehmer/-in sich rechtsverbindlich anmeldet oder angemeldet wird (Austausch des Vertragspartners). 4. Nimmt ein/e angemeldete/r Teilnehmer/-in in sonstigen Fällen an einer Veranstaltung nicht oder nimmt er/sie nur teilweise teil, besteht für die nicht genutzte Veranstaltungszeit kein Rückvergütungsanspruch. 5. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Seminaren werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Absage bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Kursentgelt. Bei Absage zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Entgelt zu entrichten. Lehrgänge 6. Dem/Der Anmelder/-in wird das Recht eingeräumt, sich von dem durch Anmeldung und Anmeldebestätigung geschlossenen Lehrgangsvertrag ohne Angabe von Gründen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu lösen (Rücktrittsrecht). Aus anderen Rechtsgründen bestehende Anfechtungs-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben durch diese Regelungen unberührt. 132Ihr Ansprechpartner: michael.schellenberger@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

11 a) Bei Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung wird eine Bearbeitungspauschale von 143,00 EUR fällig. b) Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % des Lehrgangsentgelts (ohne Prüfungsgebühren) zuzüglich der Bearbeitungspauschale nach Buchstabe a) fällig. Dem SKSD bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. c) Bei Rücktritt nach Lehrgangsbeginn bleibt der/die Anmelder/-in grundsätzlich zur Zahlung der Lehrgangsentgelte weiter verpflichtet; ihm/ihr werden jedoch die durch die Nichtteilnahme des/r angemeldeten Teilnehmers/-in entstehenden Einsparungen auf Antrag gutgeschrieben. 7. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Lehrgängen werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Lehrgangsentgelt. Bei Rücktritt 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Lehrgangsentgelt zu entrichten. 8. Dem/Der Anmelder/-in bleibt vorbehalten, in allen vorgenannten Fällen nachzuweisen, dass dem SKSD kein oder ein geringerer Schaden entsteht. Absätze 3 und 4 gelten entsprechend. 3 Entgelte und Gebühren 1. Die Veranstaltungsentgelte bzw. Prüfungsgebühren werden mit den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gemacht. 2. Für das zu zahlende Entgelt bzw. die Gebühren ist der Status des Anmeldenden (Mitglied/ Nichtmitglied im Zweckverband) zu Veranstaltungsbeginn entscheidend. 3. Mitgliedskommunen des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Südsachsen, die Teilnehmer/-innen zu Seminarveranstaltungen anmelden, zahlen Mitgliederentgelte. 4 Unterrichtsmittel 1. Die Seminar- und Lehrgangsentgelte beinhalten das zum jeweiligen Seminar bzw. Lehrgang gehörende Unterrichtsmaterial (Arbeitsblätter, Seminarberichte, Übersichten usw.). 2. Für S/W-Kopien wird ein Entgelt von 0,10 EUR pro Seite erhoben. 3. Das Entgelt für Beglaubigungen richtet sich nach den für Behörden im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften. 5 Zahlung/Verzug 1. Entgelte und Gebühren sind entsprechend der Rechnungslegung fällig. Entgelte für Kopien können sofort bei Leistungserbringung verlangt werden. 2. Für Mahnungen wird ein Entgelt von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben. 3. Während Verzug werden Zinsen entsprechend 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechnet. Ihr Ansprechpartner: michael.schellenberger@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 133

12 Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden An der Kreuzkirche Dresden per Fax Anmeldung manuela.kreibig@sksd.de Seminar/Lehrgang Veranst.-Nr. Termin Für die Veranstaltung wird verbindlich angemeldet: 1. Titel, Name, Vorname, 2. Titel, Name, Vorname, 3. Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Die Angabe der Daten ist freiwillig. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ansprechpartner/-in Telefon Funktion/Tätigkeit Funktion/Tätigkeit Funktion/Tätigkeit Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SKSD, Programm 2017, Seite 609, werden anerkannt. Unterschrift Absender (Stempel) 134Ihr Ansprechpartner: michael.schellenberger@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

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