Wasgau-Anzeiger. Frauenfasching Dahn Freitag, um Uhr, Gasthaus Zum Jungfernsprung, Dahn Veranstalter: Kath. Frauengemeinschaft Dahn

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1 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 05 / Ausgabetag: Donnerstag, 02. Februar 2017 Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler Erlenbach bei Dahn Fischbach bei Dahn Hirschthal Ludwigswinkel Niederschlettenbach Nothweiler Rumbach Schindhard Schönau G N I H C S A F N E U A FR nthal e d n u B hing c s a f 05 Uhr, n. 0 e 2 u m u Fra 7 l dentha n Freitag, 1s Krone, Bu undenthal u B rnverein Gastha Frauentu : r e lt a t s Veran Frauenfasching Dahn Freitag, um Uhr, Gasthaus Zum Jungfernsprung, Dahn Veranstalter: Kath. Frauengemeinschaft Dahn Frauenfasching Busenberg Freitag, um Uhr, Bürgerhaus Drachenfels, Busenberg Veranstalter: Kath. Frauengemeinschaft Busenberg Prunksitzung Circus beim MGV Waldeslust Bruchweiler Freitag, & Samstag jeweils um Uhr, Schulturnhalle in Bruchweiler

2 2 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in Dahn, Schulstr Tel.-Nr. ( ) (00) Montag - Freitag Uhr, Bürgerservice Uhr, Dienstagnachmittag Uhr, Donnerstagnachmittag Uhr Telefon-Durchwahl: Grund- und Gewerbesteuer -166; Kasse -189; Meldeamt -219; Standesamt -221; Touristik -222; Ordnungsamt -244; Bauaufsicht -333; Werksgebühren -421, -423 Notrufe Notruf (ohne Vorwahl) 1 10 Feuerwehrruf 1 12 Polizeiinspektion Dahn ( ) Notarzt, Unfallrettung und DRK-Leitstelle sowie Notarzt bei lebensbedrohlicher Erkrankung 1 12 Notfall-Telefax (ohne Vorwahl) 1 12 THW Technisches Hilfswerk Hauenstein Telefon ( ) Mobil (0 17 4) Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Dahn, Erfweiler, Fischbach, Hirschthal, Ludwigswinkel, Rumbach, Schindhard und Schönau ist die Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens, Pettenkofer Straße 19, Pirmasens Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler ist grundsätzlich die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern, Danziger Straße 25, Bad Bergzabern. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Bad Bergzabern: Mittwoch: ab Uhr bis Uhr Samstag: Uhr bis Uhr Sonntag: Uhr bis Uhr Feiertags: von Uhr bis Uhr Sollte die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern nicht geöffnet sein, ist für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler die Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Cornichonstraße 4, Landau zuständig. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Landau: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Alle Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz sind unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen. Die wird ohne Vorwahl gewählt und ist für den Anrufer kostenfrei. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 anzurufen. Zahnärztlicher Notdienst Samstag, Uhr bis Montag, Uhr An gesetzl. Feiertagen von Uhr bis Uhr des darauf folgenden Werktages Sprechzeiten: samstags von Uhr bis Uhr sonn- und feiertags von Uhr bis Uhr ansonsten Rufbereitschaft / Dr. M. Süß, Hauptstraße 136, Rodalben, Tel.-Nr. ( ) Tierärztlicher Notdienst / Kleintiere (Hunde-Katzen-Heimtiere): TÄ. E. Callesen, Bahnhofstraße 11, Annweiler, Tel.-Nr. ( ) Großtiere: Bitte unter der Nummer Ihres Tierarztes erfragen!! Apothekennotdienst Der Ansagedienst ist über die landeseinheitliche Rufnummer wie folgt zu erreichen: Deutsches Festnetz: plus Postleitzahl d. Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: plus Postleitzahl d. Standortes (max. 0,42 EUR/Min.) Auf der Webseite der Landesapothekenkammer ( steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. An den Apotheken sind zusätzlich immer die Tel.Nr. oder die Postleitzahl oder die nächste diensthabende Apotheke bekannt gemacht. Bereitschaftsdienste Kanalwerk Bereitschaftsdienst für die Abwasserbeseitigungseinrichtung Das Kanalwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Klärwärterpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Der Bereitschaftdienst ist nicht zuständig für Entleerungen von Abwassergruben! Entleerung der Abwassergruben Telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. ( ) Wasserwerk Bereitschaftsdienst des Verbandsgemeindewasserwerkes Das Wasserwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Wasserwerkpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen.

3 3 Aus der Verbandsgemeinde Ort Bevölkerungsstatistik der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland (2016) Bevölkerung mit Hauptwohnsitz, Stand: Geburten Sterbefälle Zuzüge Umzüge Wegzüge Saldo Geburten/ Sterbefälle Saldo Wanderung Saldo insgesamt Bevölkerung mit Hauptwohnsitz, Stand: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler Erlenbach bei Dahn Erlenbach bei Dahn OT Lauterschwan Fischbach bei Dahn Fischbach bei Dahn OT Petersbächel Hirschthal Ludwigswinkel Niederschlettenbach Nothweiler Rumbach Schindhard Schönau (Pfalz) Schönau (Pfalz) OT Gebüg Verbandsgemeinde Quelle: Einwohnermeldeamt

4 4 Sitzung des Werksausschusses für das Verbandsgemeinde-Elektrizitätswerk Dahner Felsenland Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Donnerstag, dem 9. Februar 2017, Uhr, im Bürgersaal des Rathauses der Verbandsgemeinde in Dahn, Schulstraße 29, eine Sitzung des Werksausschusses für das Verbandsgemeinde- Elektrizitätswerk Dahner Felsenland stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Vorberatung der Wirtschaftspläne mit den Finanzplänen der Verbandsgemeindewerke Dahner Felsenland für den Betriebszweig Elektrizitätswerk für die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 2. Niederschlagungen 3. Informationen Hinweis: Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die nicht gleichzeitig Mitglied im oben genannten Ausschuss sind und stellvertretende Mitglieder dieses Ausschusses, die dem Rat nicht angehören, können an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen. Dahn, den Beteiligung der Einwohner an der Haushaltsplanung der Gemeinde gemäß 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) Der Entwurf der Haushaltssatzung der Haushaltsjahre 2017 und 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. 97 Abs. 1 GemO bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat jeweils Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr, sowie zusätzlich Dienstag von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Zimmer 108, zur Einsichtnahme durch die Einwohner aus. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen können bis durch die Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Zimmer 108, eingereicht werden. Anmeldetermine für die Schulanfänger 2017/2018 (Kann-Kinder) Die Kinder, die ab 1. September 2011 geboren sind ( Kann-Kinder ) können zu unten genannten Terminen angemeldet werden. Falls die Erziehungsberechtigten die Einschulung beabsichtigen, sollten sie mit der zuständigen Grundschule einen Termin vereinbaren. Grundschule Dahn Mittwoch, in der Grundschule 8.00 Uhr Uhr Felsland-Grundschule Bruchweiler-Bärenbach Mittwoch, in der Felsland-Grundschule Bruchweiler-B Uhr Uhr Grundschule St. Georg, Busenberg Dienstag, in der Grundschule Busenberg Uhr Uhr Grundschule Sauertal Fischbach b. Dahn Mittwoch, in der Grundschule Fischbach b. Dahn 7.45 Uhr Uhr Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (nur zur Vorlage) und eine Bescheinigung über den Besuch des Kindergartens mit. Die Schulleitungen der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland Aus den Ortsgemeinden Bobenthal Sprechstunde des s, Markus Keller, nach Vereinbarung, Tel oder freitags in ungeradenwochen, Uhr, im Gemeindehaus, Hauptstr. 12 Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Mittwoch, dem 8. Februar 2017, Uhr, im Bürgersaal des Rathauses der Verbandsgemeinde in Dahn, Schulstraße 29, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bobenthal stattfindet. Die Sitzung ist nicht öffentlich. TAGESORDNUNG 1. Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2012 Bobenthal, den gez. Markus Keller Bruchweiler-Bärenbach Sprechstunde des s, Michael Zwick, dienstags, Uhr, im Rathaus, Raiffeisenstr. 15 oder nach telefonischer Vereinbarung, Tel Verkauf des gemeindeeigenen Anwesens, Dorfstraße 61 Das gemeindeigene Anwesen, Dorfstraße 61, Flurstück-Nr. 1455/1, Nutzfläche 258 qm, Wohnfläche ca. 220 qm (14 Zimmer, 4 Bäder), 2 1/2-Geschoße, wird veräußert. Kaufangebote bitte an: Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Sachgebiet 1.2.4, Schulstraße 29, Dahn, Telefon-Nr. ingrid.bock@dahner-felsenland.de oder an Herrn Michael Zwick, Amselstraße 4, Bruchweiler-Bärenbach. Busenberg Sprechstunde des s, Christof Müller, montags, Uhr, im Bürgerhaus Drachenfels Aus den letzten Gemeinderatssitzungen In der Gemeinderatssitzung vom 22. November 2016 beschloss der Gemeinderat der Ortsgemeinde Busenberg für die Jahre für die Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen Verkehrsanlagen folgendes Straßenausbauprogramm:

5 5 Dahn Ab dem Jahr 2017 sind die zur Deckung der geplanten Maßnahmen erforderlichen Wiederkehrenden Beiträge als Vorausleistung zu erheben. Der jährliche Beitragssatz wird auf 0,32 EUR pro m² gewichtete beitragspflichtige Fläche festgesetzt. Mit Wirkung vom wird ein neues Umsatzsteuerrecht eingeführt. Davon betroffen ist auch die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, also alle Ortsgemeinden. Der Gesetzgeber hat für die Anwendung des neuen Rechts eine Übergangsfrist für die Gemeinden eingeräumt, die allerdings separat beschlossen werden muss. Der Gemeinderat beschloss von dieser Übergangsfrist Gebrauch zu machen, sodass für die Gemeinde das neue Umsatzsteuerrecht erst ab zur Anwendung kommt. Des Weiteren entspricht der Gemeinderat dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den geprüften Jahresabschluss 2010, 2011 und 2012 fest. Dem ehemaligen Klaus Klonig und den damaligen Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Busenberg, die ihn vertreten haben, wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2010, 2011 und 2012 erteilt. Ebenso erteilt der Gemeinderat Entlastung dem und den damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, soweit diese für die Ausführung des Haushaltsplanes 2010, 2011 und 2012 zuständig waren. Aufgrund der Rückübertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat der Gemeinderat die Satzung über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern und die Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze beschlossen. Beide Satzungen waren im Wasgauanzeiger vom 19. Januar 2017 veröffentlicht. Der Gemeinderat hat dem Bauantrag von Frau Gertrud Peter zur Errichtung eines Carports, auf dem Grundstück Auf der Schwanhecke 8, zugestimmt. In der Gemeinderatssitzung am wurde die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung, mit Haushaltsplan sowie dessen Bestandteilen und Anlagen, für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 mit verschiedenen Änderungen beschlossen. Zur Deckung des Eigenanteils zur Finanzierung der investiven Auszahlungen 2015 in Höhe von ,- Euro, zur Restfinanzierung des Kreditbedarfs für die investiven Auszahlungen gemäß den Jahresabschlüssen 2009 bis 2012 in Höhe von ,- Euro und zur Finanzierung von 20 % der förderfähigen Kosten für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Höhe von ,- Euro wird aufgrund der Kreditermächtigungen des Jahres 2015 in Höhe von ,- Euro und aufgrund der Kreditermächtigung des Jahres 2016 in Höhe von ,- Euro folgendes Gesamtdarlehen aufgenommen: Darlehenshöhe: ,- Euro Kreditinstitut: DG Hyp Zinssatz: 2,59 % Zinsfestschreibung erfolgt auf 30 Jahre Tilgung: 2 % zzgl. ersparter Zinsen. Zusätzlich wird zur Finanzierung des investiven Eigenanteils für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, abzüglich des auf dem Kreditmarkt notwendigen Darlehens in Höhe von 20 % der förderfähigen Gesamtkosten, ein KfW-Darlehen in Höhe von , Euro aufgrund der Kreditermächtigung des Jahres 2015 zum am Tag des Abrufes aktuellen Zinssatzes (z.zt. 0,05 %) bis zu einem Zinssatz von 0,7 % folgendes Darlehen aufgenommen: Darlehenshöhe: ,- Euro Kreditinstitut: KFW Bank Zinssatz: max. 0,7 % Zinsfestschreibung erfolgt bis zum Ferner wurde dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2017 zugestimmt: Die Gesamteinnahmen betragen laut Plan ,00 Euro. Die Gesamtausgaben betragen laut Plan ,00 Euro. Es ergibt sich somit eine Mehreinnahme von 5.161,00 Euro. Der Gemeinderat hat dem Bauantrag der Eheleute Michaela und Nico Watzek zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport, auf dem Grundstück Auf der Schwanhecke 5, zugestimmt. Stadtratssitzung Sprechstunde des Stadtbürgermeisters, Alexander Fuhr, nach Vereinbarung, Tel Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Montag, dem 6. Februar 2017, Uhr, im Bürgersaal des Rathauses der Verbandsgemeinde in Dahn, Schulstraße 29, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Dahn stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Annahme von Spenden gemäß 94 Gemeindeordnung 3. Verkauf von städtischen Grundstücken 4, Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung der Stadt Dahn; Neuaufstellung des Bebauungsplanes Felsenlandklinik als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB b) Beratung und Beschlussfassung über die Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB c) Satzungsbeschluss 5. Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung der Stadt Dahn; Neuaufstellung des Bebauungsplanes Parkplätze Hotel Felsenland als Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 12 Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange b) Aufstellungsbeschluss c) Abschluss eines Durchführungsvertrages d) Antrag an die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes e) Vorstellung des Planentwurfes f) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB g) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB 6. Antrag der Fraktion Für Dahn Bebauungsplan Gerstel V/Schafwögel; Änderungsantrag Aufteilung in 3 Bebauungspläne 7. Bauanträge und Bauvoranfragen 8. Informationen des Stadtbürgermeisters B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 9. Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Dahn 10. Informationen des Stadtbürgermeisters Dahn, den gez. Alexander Fuhr Stadtbürgermeister Erfweiler Gemeinderatssitzung Walter Schwartz Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Donnerstag, dem 9. Februar 2017, Uhr, im Sitzungssaal der Alten Bücherei in Erfweiler, Winterbergstraße 49 a, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Erfweiler stattfindet. Die Sitzung ist öffentlich. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Auftragsvergabe; Baumfällarbeiten auf dem gemeindlichen Friedhof und Entscheidung

6 6 über die Verwendung des Holzes 3. Annahme einer Spende gemäß 94 Gemeindeordnung 4. Informationen über die Erhöhung der Grundsteuer 5. Bauanträge und Bauvoranfragen Erfweiler, den gez. Walter Schwartz Erlenbach Sprechstunden des s, Dirk Eichenberger, nach Vereinbarung, Tel / Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Mittwoch, dem 8. Februar 2017, Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Erlenbach, Hauptstraße 10, eine Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Erlenbach bei Dahn stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und Information zur Verlegung von Leerrohren für Breitband im Bereich der Ortsgemeinde 4. Grundsatzbeschluss über die Teilnahme am EU LIFE-Projekt Biocorridors 5. Information des s 6. Bauanträge und Bauvoranfragen B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 7. Informationen des s Erlenbach, den gez. Dirk Eichberger Fischbach Sprechstunden des s, Michael Schreiber, montags Uhr, mittwochs Uhr, im Gemeindehaus, Hauptstr. 37, Tel. 204 Satzung der Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 2 GemO und 126 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie des 88 Abs. 1 Nr. 5 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Festlegung und Zuteilung (1) Alle wohnlich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise genutzten oder nutzbaren und unbebauten Grundstücke erhalten eine Hausnummer. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die jeweilige wirtschaftliche Einheit. (2) Die Gemeinde legt nach einem Plan die Nummern für die einzelnen Grundstücke fest und gibt sie den Grundstückseigentümern schriftlich bekannt. Die Nummer kann geändert werden. (3) Eckgrundstücke erhalten eine Nummer in der Straße, zu der der Hauptzugang des Gebäudes (Hauseingang) liegt. Ist dies wegen fehlender Bebauung noch nicht erkennbar, so ist die Gemeinde berechtigt, eine vorläufige Nummer zu vergeben. (4) Hof- und Hintergebäude, die Wohnzwecken dienen, erhalten keine besondere Hausnummer, sondern werden unter der Nummer des Grundstücks unter Beifügung eines kleinen Buchstabens des lateinischen Alphabetes bezeichnet. 2 Beschaffung und Unterhaltung Grundstückseigentümer, dinglich Berechtigte und Besitzer sind verpflichtet, ein Schild mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu beschaffen, anzubringen und zu unterhalten sowie in einem lesbaren Zustand zu erhalten. Beschädigte oder unleserlich gewordene Hausnummern sind zu erneuern. 3 Anbringungsort (1) Die Hausnummern sind von der Straße aus gesehen gut sichtbar neben dem Hauseingang in etwa zwei Meter Höhe, bei Häusern mit tiefen Vorgärten an der Einfriedung neben der Eingangspforte, bei Häusern mit Seiteneingang an der Hausecke neben dem Grundstückszugang anzubringen. (2) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. 4 Geldbuße Wer vorsätzlich oder fahrlässig den 2 und 3 der Satzung oder einer aufgrund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des 24 Abs. 5 GemO. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 602) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 5 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Fischbach, den gez. Schreiber Hinweis zur Satzung der Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern vom Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung Satzung der Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und des 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Im Übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeri-

7 7 ums für Finanzen vom 24. Juli 2000 (MinBl. S. 231) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung; das gilt auch für Wohngebäude, die nicht in der Anlage aufgeführt sind. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Fischbach, den gez. Schreiber Anlage zu 1 Hinweis zur Satzung der Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung Ludwigswinkel Sprechstunde des s, Sebald Liesenfeld, montags, Uhr, im Rathaus, Landgrafenstr. 25, oder nach Vereinbarung Tel. 217 Satzung der Ortsgemeinde Ludwigswinkel über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ludwigswinkel hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 2 GemO und 126 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie des 88 Abs. 1 Nr. 5 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Festlegung und Zuteilung (1) Alle wohnlich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise genutzten oder nutzbaren und unbebauten Grundstücke erhalten eine Hausnummer. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die jeweilige wirtschaftliche Einheit. (2) Die Gemeinde legt nach einem Plan die Nummern für die einzelnen Grundstücke fest und gibt sie den Grundstückseigentümern schriftlich bekannt. Die Nummer kann geändert werden. (3) Eckgrundstücke erhalten eine Nummer in der Straße, zu der der Hauptzugang des Gebäudes (Hauseingang) liegt. Ist dies wegen fehlender Bebauung noch nicht erkennbar, so ist die Gemeinde berechtigt, eine vorläufige Nummer zu vergeben. (4) Hof- und Hintergebäude, die Wohnzwecken dienen, erhalten keine besondere Hausnummer, sondern werden unter der Nummer des Grundstücks unter Beifügung eines kleinen Buchstabens des lateinischen Alphabetes bezeichnet. 2 Beschaffung und Unterhaltung Grundstückseigentümer, dinglich Berechtigte und Besitzer sind verpflichtet, ein Schild mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu beschaffen, anzubringen und zu unterhalten sowie in einem lesbaren Zustand zu erhalten. Beschädigte oder unleserlich gewordene Hausnummern sind zu erneuern. 3 Anbringungsort (1) Die Hausnummern sind von der Straße aus gesehen gut sichtbar neben dem Hauseingang in etwa zwei Meter Höhe, bei Häusern mit tiefen Vorgärten an der Einfriedung neben der Eingangspforte, bei Häusern mit Seiteneingang an der Hausecke neben dem Grundstückszugang anzubringen. (2) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. 4 Geldbuße Wer vorsätzlich oder fahrlässig den 2 und 3 der Satzung oder einer aufgrund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des 24 Abs. 5 GemO. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 602) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 5 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ludwigswinkel, den gez. Liesenfeld Hinweis zur Satzung der Ortsgemeinde Ludwigswinkel über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern vom Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verlletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung Satzung der Ortsgemeinde Ludwigswinkel über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ludwigswinkel hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und des 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Im Übrigen bestimmt sich die Zahl der

8 8 notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 24. Juli 2000 (MinBl. S. 231) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung; das gilt auch für Wohngebäude, die nicht in der Anlage aufgeführt sind. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ludwigswinkel, den gez. Liesenfeld Anlage zu 1 Hinweis zur Satzung der Ortsgemeinde Ludwigswinkel über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung Rumbach Sprechstunde des s, Ralf Weber, freitags, Uhr, im Gemeindehaus, Kirchdöll 1, Tel Satzung der Ortsgemeinde Rumbach über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rumbach hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 2 GemO und 126 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie des 88 Abs. 1 Nr. 5 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Festlegung und Zuteilung (1) Alle wohnlich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise genutzten oder nutzbaren und unbebauten Grundstücke erhalten eine Hausnummer. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die jeweilige wirtschaftliche Einheit. (2) Die Gemeinde legt nach einem Plan die Nummern für die einzelnen Grundstücke fest und gibt sie den Grundstückseigentümern schriftlich bekannt. Die Nummer kann geändert werden. (3) Eckgrundstücke erhalten eine Nummer in der Straße, zu der der Hauptzugang des Gebäudes (Hauseingang) liegt. Ist dies wegen fehlender Bebauung noch nicht erkennbar, so ist die Gemeinde berechtigt, eine vorläufige Nummer zu vergeben. (4) Hof- und Hintergebäude, die Wohnzwecken dienen, erhalten keine besondere Hausnummer, sondern werden unter der Nummer des Grundstücks unter Beifügung eines kleinen Buchstabens des lateinischen Alphabetes bezeichnet. 2 Beschaffung und Unterhaltung Grundstückseigentümer, dinglich Berechtigte und Besitzer sind verpflichtet, ein Schild mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu beschaffen, anzubringen und zu unterhalten sowie in einem lesbaren Zustand zu erhalten. Beschädigte oder unleserlich gewordene Hausnummern sind zu erneuern. 3 Anbringungsort (1) Die Hausnummern sind von der Straße aus gesehen gut sichtbar neben dem Hauseingang in etwa zwei Meter Höhe, bei Häusern mit tiefen Vorgärten an der Einfriedung neben der Eingangspforte, bei Häusern mit Seiteneingang an der Hausecke neben dem Grundstückszugang anzubringen. (2) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. 4 Geldbuße Wer vorsätzlich oder fahrlässig den 2 und 3 der Satzung oder einer aufgrund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des 24 Abs. 5 GemO. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 602) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 5 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rumbach, den gez. Weber Hinweis zur Satzung der Ortsgemeinde Rumbach über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern vom Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung Satzung der Ortsgemeinde Rumbach über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rumbach hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und des

9 9 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Im Übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 24. Juli 2000 (MinBl. S. 231) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung; das gilt auch für Wohngebäude, die nicht in der Anlage aufgeführt sind. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rumbach, den gez. Weber Anlage zu 1 Hinweis zur Satzung der Ortsgemeinde Rumbach über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung Bekanntmachung Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rumbach; 1. Änderungssatzung zur Änderung der Einbeziehungssatzung Ebertstraße der Ortsgemeinde Rumbach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Gemäß 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom (GVB S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird folgendes bekannt gemacht: Der Gemeinderat Rumbach hat in seiner Sitzung am die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Einbeziehungssatzung Ebertstraße der Gemeinde Rumbach mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Fachbeitrag Naturschutz auf Grund des 24 GemO als Satzung gemäß 10 Abs. 1 BauGB i.v.m. 88 Abs. 6 LBauO beschlossen. Der Bebauungsplan wurde am vom ausgefertigt. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebene Veröffentlichung. Die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Einbeziehungssatzung Ebertstraße der Ortsgemeinde Rumbach mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung tritt mit dieser Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Das Plangebiet umfasst mit dem Teilbereich 1 die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1220, 1221, 1222, 1223, 1224 und Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1281/3 und 1282/1 sowie mit dem Teilbereich 2 das Grundstück Fl.Nr in der Gemarkung Rumbach. Die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Einbeziehungssatzung Ebertstraße der Ortsgemeinde Rumbach kann einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dem Fachbeitrag Naturschutz ab sofort von montags bis einschließlich freitags von 9.00 Uhr bis Uhr und zusätzlich dienstags von bis Uhr sowie donnerstags von Uhr bis Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Zimmer-Nr. 207, Dahn, von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über alle Einzelheiten Auskunft gegeben. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 (Vertrauensschaden), 40 (Entschädigungen in Geld oder durch Übernahme), 41 (Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahrtund Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen) und 42 (Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung) des BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches herbeiführen, indem er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (Ortsgemeinde Rumbach, Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Dahn) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorbezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 215 Abs. 1 BauGB i. V. m. 233 BauGB: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Rumbach (Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Dahn) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Eine Verletzung der Bestimmungen über a) Ausschließungsgründe nach 22 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates nach 34 GemO ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde Rumbach (Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Dahn) geltend gemacht worden ist. Strom wird abgeschaltet Hiermit informieren wir alle Anschlussnutzer gemäß 17 Abs.2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), dass die Pfalzwerke Netz AG infolge dringender Reparatur- und Wartungsarbeiten am , in der Zeit von 9.00 bis Uhr in der Gemeinde Rumbach den Strom abschalten muss. Während der Zeit der Arbeitsausführung findet keine Belieferung mit elektrischer Energie statt. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanla-

10 10 gen ist während der Durchführung der Arbeiten nicht möglich. Bitte schützen Sie Ihre empfindlichen Geräte (z.b. Computer, TV-Geräte, Telefonanlagen), indem Sie diese Geräte vom Netz trennen (z.b. durch Ziehen des Netzsteckers) und erst wieder zuschalten, nachdem die regelmäßige Stromversorgung wieder hergestellt ist. Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam Hinterweidenthal, unter der Tel.-Nr.: zur Verfügung. SONNTAG 5/2 Ortsgemeinde Niederschlettenbach Panoramaweg Beginn: 13:00 Uhr Veranstalter: PWV Niederschlettenbach Auf dem Rumbacher Panoramaweg geht es durchs Langental, Westwallstollen, Christkindelfelsen. Einkehr bei Heidelinde im Haus Waldeck. Treffpunkt: Niederschlettenbach Schönau Sprechstunde der in, Sabrina Müller nach Vereinbarung, Tel Einberufung eines Ratsmitgliedes Herr Christian Müller ist aus Schönau verzogen und hat daher sein Ratsmandat im Gemeinderat der Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) verloren. Als Ersatzperson mit der nächsthöchsten Stimmenzahl der Wählergruppe van Venrooy wurde Herr Tobias Bock, Wegelnburger Straße 7, Schönau (Pfalz), einberufen. Schönau (Pfalz), den gez. Müller Wahlleiterin für die Gemeinderatswahl der Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) HINWEIS: Veranstaltungen Eingabeschluss per Internet 1 Woche vorm Erscheinungstermin, 12 Uhr SAMSTAG 4/2 Ortsgemeinde Erfweiler Schlachtfest und 7. Bauernstoß WM Beginn: 11:00 Uhr Veranstalter: TuS Erfweiler Schlachtfest und 7. Bauernstoß WM des TuS Erfweiler Treffpunkt: Sportheim TuS Erfweiler SAMSTAG 4/2 Stadt Dahn The Oh* Jesses spielen für die *Gute Sache* Beginn: 11:00 Uhr Veranstalter: SBK Die Band *The O* Jesses* will auch in diesem Jahr Menschen aus unserer Region helfen! Aus diesem Grund findet in freundlicher Zusammenarbeit mit dem SBK in Dahn am 4. Februar, ab 11:00 Uhr, ein Pop-Konzert für die Gute Sache statt. Treffpunkt: SBK Dahn SAMSTAG 4/2 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Schlachtfest im Haus der Vereine Beginn: 11:30 Uhr Veranstalter: PWV Fischbach Schlachtfest im Haus der Vereine Treffpunkt: Fischbach SONNTAG 5/2 Ortsgemeinde Busenberg Geführte Halbtagswanderung Beginn: 13:00 Uhr Veranstalter: Pfälzerwaldverein Busenberg Burg Landeck - Rösselsquelle - Martinsturm - Marthaquelle - Ruine Landeck Treffpunkt: Dorfplatz MITTWOCH 8/2 Stadt Dahn Geführte Wanderung Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: Stadt Dahn in zusammenarbeit mit dem PWV Dahn - Kurpark - Michaelskapelle - Philosophenweg - Schloßberg Fischwoog - Links um den Kahlenberg - rechts um den Hahnber Erweiler Jägerhof (Einkehr) Höhenweg Dahn 12 km Treffpunkt: Tourist-Info DONNERSTAG 9/2 Ortsgemeinde Nothweiler Gemeindenachmittag der Protestantischen Kirchengemeinde Schönau-Rumbach Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter: Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach Lustiges rund um Fasching steht heute auf dem Programm. Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus DONNERSTAG 9/2 Stadt Dahn EINLADUNG ZUM ERZÄHLCAFÉ INS TEILHABEZENTRUM DAHN Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter: Förderverein Miteinander Südwestpfalz e. V. In lockerer Atmosphäre, bei einer Tasse Kaffee, möchten wir Sie als unseren Gast herzlich willkommen heißen. Treffpunkt: Teilhabezentrum Dahn, Wohnen am Lachberg DONNERSTAG 9/2 Stadt Dahn Vortrag *Grauer Star* oder Katarakt Beginn: 20:00 Uhr Veranstalter: Kneipp Verein Dahn e.v. Der Augenarzt, Herr Dr. Masood Shirkhani aus Pirmasens, spricht über die Entstehung, das Krankheitsbild und Behandlungsmöglichkeiten des Katarakt, auch *grauer Star* genannt. Dies ist eine Eintrübung der Augenlinse, die unbehandelt bis zur Erblindung führen kann. Treffpunkt: Haus des Gastes SAMSTAG 4/2 Ortsgemeinde Bobenthal Schlachtfest beim FC Bobenthal Beginn: 12:00 Uhr Veranstalter: FC Bobenthal Treffpunkt: Sportheim Bobenthal Kosten: SONNTAG 5/2 Ortsgemeinde Ludwigswinkel Geführte Wanderung Beginn: 13:00 Uhr Veranstalter: PWV Ludwigswinkel Winterwanderung nach Petersbächel Treffpunkt: Ludwigswinkel Ortsmitte am Brunnen SAMSTAG 11/2 Ortsgemeinde Ludwigswinkel Schlachtfest Beginn: 11:00 Uhr Veranstalter: Sportvereinigung Ludwigswinkel Schlachtbuffet mit allem was das Herz begehrt. Treffpunkt: Sportheim Ludwigswinkel SAMSTAG 11/2 Ortsgemeinde Busenberg Kesselfleisch-Essen Beginn: 11:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Busenberg in der Drachenfelshütte Treffpunkt: Drachenfelshütte

11 11 SAMSTAG 11/2 Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach Generalversammlung und Wanderehrung Beginn: 18:00 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald - Verein Bruchweiler Generalversammlung mit Wanderehrung Treffpunkt: PWV-Hütte Am Schmalstein SAMSTAG 11/2 Ortsgemeinde Busenberg Prunksitzung Beginn: 19:31 Uhr Veranstalter: Häwwich-theater-Busenberg *Here we are - de Häwwich in Amerika* Lassen Sie sich unter dem Motto *Amerika* durch einen abwechslungsreichen und bunten Abend des Häwwich-Theater-Busenberg begleiten. Schunkeln und lachen Sie mit bei vielen prunkvollen Programmpunkten und lassen Sie uns viele *Raketen* steigen... Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus Busenberg Kosten: 9,5 SAMSTAG 11/2 Ortsgemeinde Fischbach KV Heggeschlubber Prunksitzung Beginn: 19:31 Uhr Veranstalter: Karnevalverein Heggeschlubber e.v. Unsere diesjährige Tollität Annika 1. und ihr Gefolge laden ein zur: Manche finden s ungeheuer...die *Heggeschlubber Abenteuer* Prunksitzung Karten gibt es im Vorverkauf für 9,- Euro; (Abendkasse 11,- Euro) bei Getränke Lelle, Dahner Straße 35, Fischbach. Tel: 06393/618 Treffpunkt: Mehrzeckhalle in Fischbach Kosten: Vorverkauf 9,- Euro, Abendkasse 11,- Euro Den amtlichen Teil des Wasgau-Anzeigers können Sie auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland einsehen: Beratungsstellen TelefonSeelsorge Tel.: (0800) oder (0800) anonym - kompetent - rund um die Uhr homepage: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südwestpfalz 22er Straße 66, Zweibrücken Tel. ( ) , Fax ( ) Rettungsdienst: 112 Leistungen: Rettungsdienst, Krankentransporte, Behindertenfahrdienst, ambulanter Pflegedienst, Menüservice, Hausnotruf, Kurzzeitpflege in Mörsbach, Kleiderkammer, Blutspendedienste, Jugendrotkreuz, Ausbildungen in Erster Hilfe Arthrose-Selbsthilfe Hilfe für Rheumakranke bietet die Arthrose-Selbsthilfegruppe in der Kath. Familienbildungsstätte am Sommerwald an. Info und Anmeldung: Inge Hammerschmidt, Tel.: ( ) Termine im Internet unter: Wasgau-Sozialstation Zentrale: Dahn, Schulstr. 11, Tel. ( ) , Fax Stunden-Notfallbereitschaftsdienst unter Tel. ( ) Pflegedienstleiterin: Fr. Margit Liesenfeld, Handy-Nr Stellvertr. Pflegedienstleiterin: Fr. Sylvia Thoss, Handy-Nr Leistungen: Grund- u. Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Beratung, Schulung u. Krankenhausüberleitung, tägl. Essen auf Rädern (warm oder gefroren) Pflegestützpunkt Dahn Beratungsstelle für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige Schulstr. 4, Dahn Ansprechpartner: Hans-Gerd Johann, Tel. ( ) , Fax ( ) Servicezeiten: donnerstags und freitags Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Aidsberatung und Durchfühung HIV-Test Kreisverwaltung Südwestpfalz Frau Ute Mayer, Telefon ( ) nach telefonischer Vereinbarung Krebsberatungsstelle Pirmasens Pirmasens, Kaiserstr. 49, Tel. ( ) Frauenselbsthilfe nach Krebs - Gruppe Dahn auffangen-informieren-begleiten Gruppentreffen: Jeden ersten Donnerstag des Monats im Haus des Gastes, Dahn Monatliches Chemopatientenfrühstück: Termine erfragen Auch Männer sind willkommen! Beratung und Gespräch - persönlich oder am Telefon: Andrea Gnirss fsh.andreagnirss@t-online.de Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisverband Pirmasens Zentrale: Pettenkoferstr , Pirmasens, Tel. ( ) Leistungen: ASB-Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck - Menüservice für Senioren Essen auf Rädern (tägl. heiße Auslieferung) - Rollstuhlfahrdienst - Ausbildungen für Führerscheinbewerber, Vereine + Betriebe Sozialverband VdK Pirmasens Kreisverband Pirmasens Sozialrechtliche Beratung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung u.a.) Kontakt: Zweibrücker Straße 3-7, Pirmasens Tel. ( ) von Uhr (Mo, Di, Do, Fr) Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung Johanniter-Sozialstation Ambulanter Pflegedienst Zentrale 24h erreichbar unter Tel. ( ) Beratung und Auskunft: Bettina Wegmann und Dominik Tretter Oder Beratung über unseren Pflegestützpunkt: Frau Rohr und Frau Kuntz, Tel. ( ) Leistungen: Häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Familienpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Hausnotruf, mobile Fußpflege, Demenzbegleitung Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst Südwestpfalz Häusliches Unterstützungsangebot für schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen. Was wir für einen schwerkanken Menschen tun können? Ein Netz knüpfen aus Fürsorge, Pflege und Zuwendung, das ist alles - nicht mehr. Was wir für einen schwerkranken Menschen tun wollen? - Nicht weniger! Büro Rodalben, Hauptstr. 135, Tel.: 06331/ Büro Zweibrücken, Poststr. 35, Tel.: 06332/ hospiz-suedwestpfalz@web.de Freundeskreis Blaues Kreuz Dahn Selbsthilfegruppe für Suchtkranke und deren Angehörige Gruppenabende donnerstags, Uhr im protestant. Gemeindehaus, Hauensteiner Str. 2 Kontakt: Tel. ( ) 7 41 Internet: DMSG - Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft MS-Selbsthilfegruppe Pirmasens, Landkreis Pirmasens Ansprechpartnerin: Frau Ilona Habermeyer, Tel. ( ) ; ilona_habermeyer@web.de

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