Wasgau-Anzeiger. ...und das närrische Treiben geht lustig weiter...

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wasgau-Anzeiger. ...und das närrische Treiben geht lustig weiter..."

Transkript

1 »Wasgau-Anzeiger«26. Januar Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 04 / Ausgabetag: Donnerstag, 26. Januar 2017 Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler Erlenbach bei Dahn Fischbach bei Dahn Hirschthal Ludwigswinkel Niederschlettenbach Nothweiler Rumbach Schindhard Schönau Kinderfasching Ludwigswinkel Sonntag, um Uhr, Sportheim Ludwigswinkel Here we are - De Häwwich in Amerika Samstag, , Einlass: Uhr, Beginn Uhr Bürgerhaus Drachenfels, Busenberg Veranstalter: Häwwich-Theater Busenberg Kartenverkauf: - Tickets@HT-BB.de Di. u. Do Uhr bei K. Buttel ( ) Zirkus ist das ganze Jahr, Elwi findet s wunderbar! Prunksitzungen in Dahn Samstag, Beginn Uhr Haus des Gastes in Dahn Veranstalter: KVE Dahn...und das närrische Treiben geht lustig weiter... Heggeschlubber Abenteuer Prunksitzung Samstag, um Uhr, Mehrzweckhalle in Fischbach Veranst.: Karnevalverein Heggeschlubber Fischbach- Petersbäche e.v. Kartenbestellung bei Getränke Lelle, Dahner Str. 35, Fischbach, Tel ( ) 618

2 2»Wasgau-Anzeiger«26. Januar 2017 Öffnungszeiten der in Dahn, Schulstr Tel.-Nr. ( ) (00) Montag - Freitag Uhr, Bürgerservice Uhr, Dienstagnachmittag Uhr, Donnerstagnachmittag Uhr Telefon-Durchwahl: Grund- und Gewerbesteuer -166; Kasse -189; Meldeamt -219; Standesamt -221; Touristik -222; Ordnungsamt -244; Bauaufsicht -333; Werksgebühren -421, -423 Notrufe Notruf (ohne Vorwahl) 1 10 Feuerwehrruf 1 12 Polizeiinspektion Dahn ( ) Notarzt, Unfallrettung und DRK-Leitstelle sowie Notarzt bei lebensbedrohlicher Erkrankung 1 12 Notfall-Telefax (ohne Vorwahl) 1 12 THW Technisches Hilfswerk Hauenstein Telefon ( ) Mobil (0 17 4) Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Dahn, Erfweiler, Fischbach, Hirschthal, Ludwigswinkel, Rumbach, Schindhard und Schönau ist die Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens, Pettenkofer Straße 19, Pirmasens Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler ist grundsätzlich die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern, Danziger Straße 25, Bad Bergzabern. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Bad Bergzabern: Mittwoch: ab Uhr bis Uhr Samstag: Uhr bis Uhr Sonntag: Uhr bis Uhr Feiertags: von Uhr bis Uhr Sollte die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern nicht geöffnet sein, ist für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler die Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Cornichonstraße 4, Landau zuständig. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Landau: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Alle Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz sind unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen. Die wird ohne Vorwahl gewählt und ist für den Anrufer kostenfrei. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 anzurufen. Zahnärztlicher Notdienst Samstag, Uhr bis Montag, Uhr An gesetzl. Feiertagen von Uhr bis Uhr des darauf folgenden Werktages Sprechzeiten: samstags von Uhr bis Uhr sonn- und feiertags von Uhr bis Uhr ansonsten Rufbereitschaft / Dr. D. Gollasch, Hohstraße 13a, Waldfischbach-Burgalben, Tel.-Nr.: ( ) Tierärztlicher Notdienst / Kleintiere (Hunde-Katzen-Heimtiere): TA. Dr. F. Brunck, Danziger Platz 11, Landau, Tel.-Nr.: ( ) Großtiere: Bitte unter der Nummer Ihres Tierarztes erfragen!! Apothekennotdienst Der Ansagedienst ist über die landeseinheitliche Rufnummer wie folgt zu erreichen: Deutsches Festnetz: plus Postleitzahl d. Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: plus Postleitzahl d. Standortes (max. 0,42 EUR/Min.) Auf der Webseite der Landesapothekenkammer ( steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. An den Apotheken sind zusätzlich immer die Tel.Nr. oder die Postleitzahl oder die nächste diensthabende Apotheke bekannt gemacht. Bereitschaftsdienste Kanalwerk Bereitschaftsdienst für die Abwasserbeseitigungseinrichtung Das Kanalwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Klärwärterpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Der Bereitschaftdienst ist nicht zuständig für Entleerungen von Abwassergruben! Entleerung der Abwassergruben Telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. ( ) Wasserwerk Bereitschaftsdienst des Verbandsgemeindewasserwerkes Das Wasserwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Wasserwerkpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen.

3 »Wasgau-Anzeiger«26. Januar Aus der Verbandsgemeinde Sitzung des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Dienstag, dem 31. Januar 2017, Uhr, im Bürgersaal des Rathauses der Verbandsgemeinde in Dahn, Schulstraße 29, eine Sitzung des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Verteilung der Bundesintegrationsmittel auf kommunaler Ebene 2. Vorberatung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018; a) allgemeiner Haushalt b) Wirtschaftspläne der Werke 3. Beitritt zum Kommunalen Kaufhaus B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 4. Vertragsangelegenheit 5. Grundstücksangelegenheit 6. Versicherungsangelegenheit 7. Personalangelegenheit Hinweis: Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die nicht gleichzeitig Mitglied im oben genannten Ausschuss sind und stellvertretende Mitglieder dieses Ausschusses, die dem Rat nicht angehören, können an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen. Dahn, den gez. Wolfgang Bambey ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG (VOB/A) Die Dahner Felsenland schreibt im Namen der Ortsgemeinde Ludwigswinkel im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte auf der Grundlage der VOB/A die nachstehenden Arbeiten öffentlich aus: Zu erbringende wesentliche Leistungen: Holzbauarbeiten ca. 42 m³ Bauholz, KVH, NH 24 ca. 240 m² Außenwände in Holzrahmenbau ca. 275 m² Innenwände in Holzrahmenbau ca. 275 m² Dachelemente (Pultdach) ca. 150 m² BSP-Decken (Flachdach) Zulagen, Traufgesimse Die Angebotsunterlagen können schriftlich beim Architekturbüro MEHR Wasgaustraße 17, Ludwigswinkel Tel /1606, Fax 06393/ arch-mehr@t-online.de angefordert werden. Ausschlussfrist: Montag, Versand: Mittwoch, Unkostenbeitrag: 50,00 EUR inkl. 19 % MwSt. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. zahlbar: IBAN: DE BIC: GENODE61DAH Architekturbüro Mehr, Ludwigswinkel, mit Angabe des Verwendungszweckes Submission: Ort: Freitag, , Uhr - Besprechungszimmer 1. OG Schulstraße 29, Dahn Die Zuschlagsfrist beträgt - abweichend von der VOB Teil A, 10-8 Wochen. Telefonische Auskunft über das Submissionsergebnis wird nicht erteilt. Anforderungen ohne beigefügten Zahlschein (Post/Bank) sowie verspätet eingehende Anforderungen werden nicht berücksichtigt. Vor Auftragserteilung müssen die Nachweise gemäß VOB Teil A, 6a Abschnitt (1) und (2) sowie 6b Abschnitt (3), Ausgabe 2016, sowie auf Verlangen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der AOK, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft erbracht werden. Es werden nur fachkundige und leistungsfähige Bieter beauftragt, die gewerbemäßig die zu erbringenden Leistungen ausführen und nachweislich gleichartige Maßnahmen zufriedenstellend ausgeführt haben. Nachprüfstelle gem. 21 VOB/A ist die Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, Pirmasens. Dahn, im Januar 2017 Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz Sicherheit ist Standortfaktor Die Menschen sind vor dem Hintergrund der erhöhten Terrorgefahr, zunehmender Hasskriminalität, Gewalttaten, steigender Diebstähle und Einbrüche verunsichert. Gerade das subjektive Sicherheitsgefühl ist Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität in Städten und Gemeinden und zugleich wichtiger Standortfaktor. Der GStB fordert, die Polizeipräsenz weiter auszubauen, ihre Präsenz in der Fläche sicherzustellen und die Polizei von unnötigen bürokratischen Aufgaben wie z.b. Halterfeststellungen bei geringfügigen Geschwindigkeitsverstößen über eine Halterhaftung zu entlasten. Erforderlich ist auch die Bereitschaft von Wirtschaft und Gesellschaft vor Ort, an Sicherheitskonzepten mitzuwirken und Strategien zu entwickeln, wie Radikalisierungstendenzen entgegentreten werden kann. Wo möglich, könnten Gemeinde und Städte Angsträume durch Beleuchtung und Videoüberwachung, aber auch bereits im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung, reduzieren. Unverzichtbar ist auch eine Stärkung der Justiz, damit die Täter nicht nur gefasst, sondern auch konsequent angeklagt und zeitnah verurteilt werden können. Aus den Ortsgemeinden Bobenthal Sprechstunde des s, Markus Keller, nach Vereinbarung, Tel oder freitags in ungeradenwochen, Uhr, im Gemeindehaus, Hauptstr. 12 Neujahrsempfang und Dankgottesdienst 700 Jahre Bobenthal Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Samstag, 28. Januar 2017 wollen wir in unserer gerade fertiggestellte St. Michael-Kirche um Uhr den Dankgottesdienst für 700 Jahre Bobenthal feiern. Die Feier erfolgt in einem besonderen Festgottesdienst zur Wiederindienststellung der Bobenthaler Kirche. Im Anschluss freue ich mich Sie zum Neujahrsempfang in die Gemeindehalle (Hauptstraße 12) einladen zu dürfen, um auf das neue Jahr anzustoßen. Ihr Markus Keller

4 4»Wasgau-Anzeiger«26. Januar 2017 Bruchweiler-Bärenbach Sprechstunde des s, Michael Zwick, dienstags, Uhr, im Rathaus, Raiffeisenstr. 15 oder nach telefonischer Vereinbarung, Tel Aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 12. Januar 2017 die Jahresabschlüsse 2010, 2011 und 2012 sowie die Anlagen zu den Jahresabschlüssen nach den Grundsätzen des 113 GemO geprüft. Die Prüfungen ergaben keine Unstimmigkeiten. Auf Grundlage der Prüfungshandlungen und der getroffenen Feststellungen wurde gemäß 113 GemO für jedes Prüfungsjahr ein Prüfbericht erstellt, der vom Rechnungsprüfungsausschuss angenommen wurde. Anschließend schlug der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die geprüften Jahresabschlüsse zum , und festzustellen sowie dem Michael Zwick und den damaligen Ortsbeigeordneten, die ihn vertreten haben, Entlastung für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 zu erteilen. Ebenso soll Entlastung des s und der damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland erfolgen, soweit diese für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig waren. Außerdem soll die Zustimmung zu den notwendig gewesenen Haushaltsüberschreitungen gegeben werden, soweit hierüber nicht bereits Beschluss gefasst wurde. Entsprechend der Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen sollen die dort aufgeführten Ansätze gem. 17 GemHVO in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer der Gemeinde Bundenthal an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder die Jagd nicht ausgeübt werden darf, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Die Liste der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen liegt in Zimmer 105 in der Dahner Felsenland, Schulstraße 29 in Dahn, in der Zeit vom 30. Januar bis einschließlich 14. Februar 2017 aus. Änderungswünsche an den von Ihnen eingebrachten Grundflächen in diesem Verzeichnis können durch Grundbuchauszüge, Urkunden etc. nachgewiesen werden. Ab dem 15. Februar 2017 gilt das Mitgliederverzeichnis als rechtskräftig. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundstücksfläche ( 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz). Die Versammlung ist nicht öffentlich und ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlußfähig. T A G E S O R D N U N G 1. Jagdverpachtung 2. Neuwahl des Jagdvorstandes 3. Wünsche und Anregungen Bundenthal, den 21. Januar 2017 gez. Stefan Zwick Jagdvorsteher Geschäfts-Nr. 2 K 79/16 (Bei Schriftverkehr und Rückfragen immer angeben! ) Bundenthal Sprechstunde des s, Wolfgang Morio, montags, Uhr, im Rathaus, Hauptstr. 45, Tel Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Dienstag, dem 31. Januar 2017, Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses in Bundenthal, Hauptstraße 45, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bundenthal stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Leerrohrverlegung im Zuge der Breitbandversorgung; a) Informationen über den Sachstand und bestehende Möglichkeiten b) Abschluss eines Kooperationsvertrages c) Empfehlung an die Eigentümer zum Abschluss eines Hausanschlussvertrages 3. Bauanträge und Bauvoranfragen 4. Unterrichtung des Gemeinderates über verschiedene Angelegenheiten B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 5. Grundstücksverkauf 6. Pachtangelegenheit Bundenthal, den gez. Wolfgang Morio Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bundenthal werden hiermit zu der am Donnerstag, den 16. Februar 2017, Uhr, im Landgasthof Wieslautertal in der Bahnhofstraße 10 in Bundenthal stattfindenden Versammlung eingeladen. Amtsgericht Pirmasens Terminsbestimmung Im Wege der Insolvenzverwalterversteigerung gemäß 172 ZVG soll der folgende Grundbesitz am: Dienstag, den , 10:00 Uhr, im Amtsgericht Pirmasens, Haupteingang Bahnhofstr. 24, Raum 153, 1. OG versteigert werden: Grundbuch von Bundenthal, Blatt 1386, alle Grundstücke Gemarkung Bundenthal Pirmasens, den gez.: Klug Rechtspfleger/in Busenberg Sprechstunde des s, Christof Müller, montags, Uhr, im Bürgerhaus Drachenfels Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Montag, dem 30. Januar 2017, Uhr, im Sitzungssaal des Bürgerhauses Drachenfels in Busenberg, Herren-

5 »Wasgau-Anzeiger«26. Januar feldstraße 15/Eichelbergstraße 6, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Busenberg stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Leerrohrverlegung im Zuge der Breitbandversorgung; a) Informationen über den Sachstand und bestehende Möglichkeiten b) Abschluss eines Kooperationsvertrages c) Empfehlung an die Eigentümer zum Abschluss eines Hausanschlussvertrages 3. Bauanträge und Bauvoranfragen 4. Informationen des s B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 5. Informationen des s Busenberg, den gez. Müller Erfweiler Walter Schwartz der Ortsgemeinde Erfweiler über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Erfweiler hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 2 GemO und 126 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie des 88 Abs. 1 Nr. 5 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Festlegung und Zuteilung (1) Alle wohnlich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise genutzten oder nutzbaren und unbebauten Grundstücke erhalten eine Hausnummer. Grundstück im Sinne dieser ist die jeweilige wirtschaftliche Einheit. (2) Die Gemeinde legt nach einem Plan die Nummern für die einzelnen Grundstücke fest und gibt sie den Grundstückseigentümern schriftlich bekannt. Die Nummer kann geändert werden. (3) Eckgrundstücke erhalten eine Nummer in der Straße, zu der der Hauptzugang des Gebäudes (Hauseingang) liegt. Ist dies wegen fehlender Bebauung noch nicht erkennbar, so ist die Gemeinde berechtigt, eine vorläufige Nummer zu vergeben. (4) Hof- und Hintergebäude, die Wohnzwecken dienen, erhalten keine besondere Hausnummer, sondern werden unter der Nummer des Grundstücks unter Beifügung eines kleinen Buchstabens des lateinischen Alphabetes bezeichnet. 2 Beschaffung und Unterhaltung Grundstückseigentümer, dinglich Berechtigte und Besitzer sind verpflichtet, ein Schild mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu beschaffen, anzubringen und zu unterhalten sowie in einem lesbaren Zustand zu erhalten. Beschädigte oder unleserlich gewordene Hausnummern sind zu erneuern. 3 Anbringungsort (1) Die Hausnummern sind von der Straße aus gesehen gut sichtbar neben dem Hauseingang in etwa zwei Meter Höhe, bei Häusern mit tiefen Vorgärten an der Einfriedung neben der Eingangspforte, bei Häusern mit Seiteneingang an der Hausecke neben dem Grundstückszugang anzubringen. (2) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. 4 Geldbuße Wer vorsätzlich oder fahrlässig den 2 und 3 der oder einer aufgrund der ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des 24 Abs. 5 GemO. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 602) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 5 In-Kraft-Treten Diese tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Erfweiler, den gez. Schwartz Hinweis zur der Ortsgemeinde Erfweiler über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern vom en, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind oder auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den der Ortsgemeinde Erfweiler über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Erfweiler hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und des 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach der Anlage, die Bestandteil dieser ist. Im Übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 24. Juli 2000 (MinBl. S. 231) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung; das gilt auch für Wohngebäude, die nicht in der Anlage aufgeführt sind. 2 Diese tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Erfweiler, den gez. Schwartz Anlage zu 1 Hinweis zur der Ortsgemeinde Erfweiler über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom en, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften

6 6»Wasgau-Anzeiger«26. Januar 2017 die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind oder auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Erlenbach Sprechstunden des s, Dirk Eichenberger, nach Vereinbarung, Tel / über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn vom Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit den 2 Absatz 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des 31 der Friedhofssatzung vom in seiner Sitzung am folgende beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden für Leistungen nach der Friedhofssatzung Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. 2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 4 Inkrafttreten 1. Diese tritt am in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Erlenbach vom außer Kraft. Erlenbach, den gez. Eichberger Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Erlenbach vom I. Reihengrabstätten 1. Überlassung einer Reihengrabstätte (Nutzungsdauer 30 Jahre) an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 300,00 EUR b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 570,00 EUR 2. Überlassen einer Urnenreihengrabstätte (Nutzungsdauer 30 Jahre) an Berechtigte nach Nr.1 300,00 EUR 3. Überlassen einer Rasenurnenreihengrabstätte (Nutzungsdauer 30 Jahre) 300,00 EUR 4. Überlassen einer anonymen Urnengrabstätte (Nutzungsdauer 30 Jahre) 150,00 EUR II. 5. Überlassen einer Grabstätte im Grabfeld Friedensgarten (Nutzungsdauer 20 Jahre) 580,00 EUR Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten (Nutzungsdauer 35 Jahre) 1. a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für aa) eine Einzelgrabstätte 752,50 EUR ab) eine Doppelgrabstätte 1.505,00 EUR ac) jede weitere Grabstätte 752,50 EUR b) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Buchst. A bei späteren Bestattungen je Jahr für ba) eine Einzelgrabstätte 21,50 EUR bb) eine Doppelgrabstätte 43,00 EUR bc) jede weitere Grabstätte 21,50 EUR c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Buchst. a erhoben 2. a) Verleihung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für die Dauer der Nutzungszeit an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung 770,00 EUR b) Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Beisetzungen je Jahr 22,00 EUR c) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit wird die gleiche Gebühr wie nach Buchst. a erhoben 3. a) Verleihung des Nutzungsrechts an einer Rasenurnenwahlgrabstätte (4 Aschen) 630,00 EUR b) Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Beisetzungen je Jahr 18,00 EUR c) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit wird die gleiche Gebühr wie nach Buchst. a erhoben III. Beistellung von Urnen in Wahlgrabstätten für Erdbestattungen Beistellung einer Urne in Wahlgrabstätten für Erdbestattungen 180,00 EUR IV. Ausheben und Schließen der Gräber 1. Reihengräber für Verstorbene ( 13 der Friedhofssatzung) a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 350,00 EUR b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 700,00 EUR 2. Wahlgräber - Einfachgräber - ( 14 Abs. 3 der Friedhofssatzung) a) Einzelgrabstelle 700,00 EUR b) Doppel- und weitere Grabstellen - für die erste Bestattung 700,00 EUR - für jede weitere Bestattung 700,00 EUR c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 210,00 EUR 3. Urnenreihen- und wahlgräber ( 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Friedhofssatzung) 210,00 EUR 4. Rasenurnenreihen- und Rasenurnenwahlgrabstätten 210,00 EUR 5. Urnenreihengräber im Grabfeld Friedensgarten 210,00 EUR 6. Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird ein Zuschlag berechnet von 35 v.h. V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen 1. Bei Reihen- und Wahlgrabstätten für das Ausgraben einer Leiche a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bei einer Liegezeit aa) bis zu 15 Jahren 660,00 EUR ab) von mehr als 15 Jahren 588,00 EUR b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab einer Liegezeit ba) bis 5 Jahre 1.320,00 EUR bb) von 5 bis 20 Jahren 1.104,00 EUR bc) von mehr als 20 Jahren 744,00 EUR c) für das Ausgraben von Aschen 516,00 EUR 2. Für die Wiederbestattung von Leichen und Wieder- Beisetzung von Aschen werden Gebühren nach Abschnitt IV. erhoben.

7 »Wasgau-Anzeiger«26. Januar VI. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung a) einer Leiche 240,00 EUR b) einer Urne 120,00 EUR VII. Sonstiges Genehmigung zur Errichtung oder Änderung eines Grabmals 20,00 EUR Bereitstellen und Anbringen einer Namenstafel aus Bronze im Grabfeld Friedensgarten je Bestattungsfall 425,00 EUR Hinweis zur über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn vom en, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind oder auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 2 GemO und 126 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie des 88 Abs. 1 Nr. 5 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Festlegung und Zuteilung (1) Alle wohnlich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise genutzten oder nutzbaren und unbebauten Grundstücke erhalten eine Hausnummer. Grundstück im Sinne dieser ist die jeweilige wirtschaftliche Einheit. (2) Die Gemeinde legt nach einem Plan die Nummern für die einzelnen Grundstücke fest und gibt sie den Grundstückseigentümern schriftlich bekannt. Die Nummer kann geändert werden. (3) Eckgrundstücke erhalten eine Nummer in der Straße, zu der der Hauptzugang des Gebäudes (Hauseingang) liegt. Ist dies wegen fehlender Bebauung noch nicht erkennbar, so ist die Gemeinde berechtigt, eine vorläufige Nummer zu vergeben. (4) Hof- und Hintergebäude, die Wohnzwecken dienen, erhalten keine besondere Hausnummer, sondern werden unter der Nummer des Grundstücks unter Beifügung eines kleinen Buchstabens des lateinischen Alphabetes bezeichnet. 2 Beschaffung und Unterhaltung Grundstückseigentümer, dinglich Berechtigte und Besitzer sind verpflichtet, ein Schild mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu beschaffen, anzubringen und zu unterhalten sowie in einem lesbaren Zustand zu erhalten. Beschädigte oder unleserlich gewordene Hausnummern sind zu erneuern. 3 Anbringungsort (1) Die Hausnummern sind von der Straße aus gesehen gut sichtbar neben dem Hauseingang in etwa zwei Meter Höhe, bei Häusern mit tiefen Vorgärten an der Einfriedung neben der Eingangspforte, bei Häusern mit Seiteneingang an der Hausecke neben dem Grundstückszugang anzubringen. (2) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. 4 Geldbuße Wer vorsätzlich oder fahrlässig den 2 und 3 der oder einer aufgrund der ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des 24 Abs. 5 GemO. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 602) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 5 In-Kraft-Treten Diese tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Erlenbach, den gez. Eichberger Hinweis zur der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern vom en, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind oder auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und des 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach der Anlage, die Bestandteil dieser ist. Im Übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 24. Juli 2000 (MinBl. S. 231) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung; das gilt auch für Wohngebäude, die nicht in der Anlage aufgeführt sind. 2 Diese tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Erlenbach, den gez. Eichberger Anlage zu 1

8 8»Wasgau-Anzeiger«26. Januar 2017 Hinweis zur der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom en, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind oder auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Schindhard Sprechstunde des s, Joachim Burkhart, nach Vereinbarung, Tel der Ortsgemeinde Schindhard über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Hausnummern vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schindhard hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 2 GemO und 126 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie des 88 Abs. 1 Nr. 5 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Festlegung und Zuteilung (1) Alle wohnlich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise genutzten oder nutzbaren und unbebauten Grundstücke erhalten eine Hausnummer. Grundstück im Sinne dieser ist die jeweilige wirtschaftliche Einheit. (2) Die Gemeinde legt nach einem Plan die Nummern für die einzelnen Grundstücke fest und gibt sie den Grundstückseigentümern schriftlich bekannt. Die Nummer kann geändert werden. (3) Eckgrundstücke erhalten eine Nummer in der Straße, zu der der Hauptzugang des Gebäudes (Hauseingang) liegt. Ist dies wegen fehlender Bebauung noch nicht erkennbar, so ist die Gemeinde berechtigt, eine vorläufige Nummer zu vergeben. (4) Hof- und Hintergebäude, die Wohnzwecken dienen, erhalten keine besondere Hausnummer, sondern werden unter der Nummer des Grundstücks unter Beifügung eines kleinen Buchstabens des lateinischen Alphabetes bezeichnet. 2 Beschaffung und Unterhaltung Grundstückseigentümer, dinglich Berechtigte und Besitzer sind verpflichtet, ein Schild mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu beschaffen, anzubringen und zu unterhalten sowie in einem lesbaren Zustand zu erhalten. Beschädigte oder unleserlich gewordene Hausnummern sind zu erneuern. 3 Anbringungsort (1) Die Hausnummern sind von der Straße aus gesehen gut sichtbar neben dem Hauseingang in etwa zwei Meter Höhe, bei Häusern mit tiefen Vorgärten an der Einfriedung neben der Eingangspforte, bei Häusern mit Seiteneingang an der Hausecke neben dem Grundstückszugang anzubringen. (2) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. 4 Geldbuße Wer vorsätzlich oder fahrlässig den 2 und 3 der oder einer aufgrund der ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des 24 Abs. 5 GemO. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 602) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 5 In-Kraft-Treten Diese tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Schindhard, den gez. Burkhart Hinweis zur der Ortsgemeinde Schindhard über die Festlegung, Zuteilung, Beschaffung und Anbringung von Haunummern vom en, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind oder auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den der Ortsgemeinde Schindhard über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schindhard hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und des 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) die folgende beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach der Anlage, die Bestandteil dieser ist. Im Übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 24. Juli 2000 (MinBl. S. 231) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung; das gilt auch für Wohngebäude, die nicht in der Anlage aufgeführt sind. 2 Diese tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Schindhard, den gez. Burkhart Anlage zu 1

9 »Wasgau-Anzeiger«26. Januar Hinweis zur der Ortsgemeinde Schindhard über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom en, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind oder auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Schönau Sprechstunde der in, Sabrina Müller nach Vereinbarung, Tel Hinweis zur Streu- und Räumpflicht Auf Grund der derzeitigen Wettersituation möchte ich auf die Räum- und Streupflicht hinweisen. Diese ist durch eine geregelt und auf die Besitzer und Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke übertragen. Ich bitte daher zu beachten, die Bürgersteige von Eis und Schnee freizuhalten, Gehwege sowie besonders gefährliche Fahrbahnstellen auch zu streuen. Der Schnee muss so gelagert werden, dass er auf Fahrbahnen und Gehwegen keine Verkehrsbehinderung darstellt und auch den Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt. Die kann jederzeit bei der Dahner Felsenland, Zimmer-Nr. 215, zu den üblichen Bürozeiten, eingesehen werden. Ich hoffe auf Ihr Verständnis. gez. Müller in SAMSTAG 28/1 Ortsgemeinde Schindhard Kesselfleischessen Beginn: 11:00 Uhr Veranstalter: FC Schindhard Ab 12.00Uhr Kesselfleisch im Sportheim FC Schindhard. Treffpunkt: Sportheim FC Schindhard SAMSTAG 28/1 Ortsgemeinde Rumbach Schweinepfeffer - Essen Beginn: 18:00 Uhr Veranstalter: TuS Rumbach 1959 e.v traditionelles Schweinepfeffer - Essen beim TuS Rumbach. Ab 18:00 im Sportheim. Wir freuen uns auf Euer kommen. Treffpunkt: Sportheim TuS Rumbach SONNTAG 29/1 Ortsgemeinde Schindhard Geführte Tageswanderung Beginn: 10:00 Uhr Veranstalter: Pfälzerwaldverein Schindhard Tageswanderung zur schönen Aussicht in Schindhard - Judenfriedhof bei Busenberg - Drachenfelshütte - Schindhard Treffpunkt: Schindhard SONNTAG 29/1 Ortsgemeinde Ludwigswinkel Kinderfasching Beginn: 14:00 Uhr Veranstalter: Sportvereinigung Ludwigswinkel Lustige Kinderfaschings-Party für alle die gerne Spass haben. Treffpunkt: Sportheim Ludwigswinkel MITTWOCH 1/2 Erlenbach (Dahn) Miteinander Füreinander Ökumenischer Gesprächskreis Beginn: 12:00 Uhr Veranstalter: Gemeinde und Kirche in Erlenbach Mittagessen und Bunter Nachmittag mit Pfarrer ir Hermann Kunz Treffpunkt: Gemeindehaus Erlenbach Kosten: 7,00 für das Mittagessen MITTWOCH 1/2 Niederschlettenbach Zum Schmittlsfelsen Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: PWV Niederschlettenbach Die Mittwochswanderung des PWV führt zum Schmittelsfelsen bei Erlenbach Treffpunkt: Niederschlettenbach MITTWOCH 1/2 Ortsgemeinde Busenberg Geführte Gäste- und Seniorenwanderung Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Busenberg Fahrt nach Ilbesheim - Wanderung zur kleinen Kalmit Treffpunkt: Ilbesheim HINWEIS: Veranstaltungen Eingabeschluss per Internet 1 Woche vorm Erscheinungstermin, 12 Uhr SAMSTAG 28/1 Ortsgemeinde Busenberg Jahreswanderung des Verkehrsverein Busenberg Beginn: 10:00 Uhr Veranstalter: Verkehrsverein Busenberg Jahreswanderung des Verkehrsvereins Busenberg für Mitglieder und Freunde. Treffpunkt am Hexenplätzel / Busenberg. Abschluss Weißensteiner Hof zum gemütlichen Beisammensein. Treffpunkt: Wanderung vom Hexenplätzel zum Weißensteiner Hof Kosten: kostenlos MITTWOCH 1/2 Ortsgemeinde Ludwigswinkel Café Arche Treff der Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach Beginn: 14:30 Uhr Veranstalter: Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach Sebald Liesenfeld zeigt Ansichtskarten von Ludwigswinkel aus unterschiedlichen Epochen und erzählt interessante Geschichten, die mit den Karten in Verbindung stehen. Treffpunkt: Protestantisches Gemeindehaus *Arche* DONNERSTAG 2/2 Ortsgemeinde Busenberg Bürgertreff Beginn: 14:30 Uhr Veranstalter: Heimat- und Kulturverein Busenberg e.v. Treffen für alle Generationen in gemütlicher Athmosphäre, für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Treffpunkt: Bürgerhaus Drachenfels

10 10»Wasgau-Anzeiger«26. Januar 2017 DONNERSTAG 2/2 Stadt Dahn Gruppennachmittag Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter: Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs Gruppe Dahn Rückblick - Ausblick - Neuwahlen Treffpunkt: Haus des Gastes in Dahn SAMSTAG 4/2 Ortsgemeinde Ludwigswinkel/ Eppenbrunn Einladung zur Mitgliederversammlung PWV Hohe List e.v. Beginn: 10:00 Uhr Veranstalter: PWV Hohe List ev 1. Begrüßung, 2. Jahresbericht, 3. Kassenbericht, 4.Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes und des Schatzmeisters 6.Bestellung des Wahlleiters, 7.Wahl des neuen Vorstandes, 8. Wahl der Kassenprüfer, 9. Sonstiges Treffpunkt: Wanderheim Hohe List Nebenraum SAMSTAG 4/2 Ortsgemeinde Erfweiler Schlachtfest und 7. Bauernstoß WM Beginn: 11:00 Uhr Veranstalter: TuS Erfweiler Schlachtfest und 7. Bauernstoß WM des TuS Erfweiler Treffpunkt: Sportheim TuS Erfweiler SAMSTAG 4/2 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Schlachtfest im Haus der Vereine Beginn: 11:30 Uhr Veranstalter: PWV Fischbach Schlachtfest im Haus der Vereine Treffpunkt: Fischbach Den amtlichen Teil des Wasgau-Anzeigers können Sie auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland einsehen: in Dahn, Schulstraße 29 UNSERE ÖFFNUNGZEITEN: Montag - Freitag Bürgerservice Dienstagnachmittag Donnerstagnachmittag Kunstausstellungen Atelier ART-Burkhart Lauterstraße 8, Bruchweiler-Bärenbach, Tel. (0176) Bilder - Holzobjekte - Akustikelemente in ständiger Ausstellung nach Vereinbarung Uhr, Uhr, Uhr, Uhr Kreisgalerie Dahn Schulstr. 14, Dahn, Kunstgalerie des Lankreises Südwestpfalz Kontakt Telefon: ( ) Dauerausstellung: Stiftung Ludwig Schindler, Stiftung Emil Knöriger und Stiftung Petzinger Wechselausstellung: Erinnerungen - Hommage an den verstorbenen Maler Werner Wenzel bis während der Wechselausstelung täglich von bis Uhr, Eintritt frei! Zwischen den Wechselausstellungen ist die Kreisgalerie geschlossen. Kunstverein Dahn im Alten Rathaus Marktstraße 7, Dahn, Kunstvereinigung Wasgau e. V., Kontakt Telefon: ( ) , Let it Snow - künstlerische Positionen zum Thema Schnee von Christian Peter - Martin Potsch - Ingeborg van Loock - Jürgen Klugmann Ausstellung bis Mittwoch, Donnerstag, Sonntag von bis Uhr, Atelier-Galerie, Manfred Lehrmann Burgenring 7, Dahn, Tel. ( ) Aquarelle und Ölgemälde in ständiger Ausstellung nach Vereinbarung Eintritt frei! Atelier-Galerie, Lilo Kreft-Hirschinger Frühlingstr. 1, Dahn, Tel. ( ) lud.kreft-hirschinger@online.de Aquarell - Acryl - Zeichnung - Farbradierung - Ständige Ausstellung Donnerstag Uhr u. n. Vereinbarung MAGU Kunsthaus Hasenbergstraße 3, Dahn, Tel. ( ) In ständiger Ausstellung: Farb - Raum - Malerei von Frank G. Claudius und Schamanische Kunst von Friederike Claudius Donnerstag, Freitag bis Uhr und nach Vereinbarung HolzArt Atelier Erwin Würth Sandbuckel 2, Fischbach-Petersbächel, Tel. ( ) Zum neuem Leben - ständige Ausstellung im Atelier Bilder & Skulpturen aus Strandgut und einheimischen Hölzern Mittwoch von Uhr, und nach Absprache Vereinbarung Eintritt frei! Galerie ipad-malerei, Torsten Hennig, Bitscher Straße 23c, Fischbach, Tel. ( ) Ständige Ausstellung von Bildern, die auf dem ipad gemalt und auf unterschiedlichsten Medien ausgedruckt sind nach Vereinbarung oder Aushang am Haus Eintritt frei! Galerie Drechslerei ohne Grenzen Roman Dörholt, Wengelsbacher Str. 32, Schönau, Tel.: , www. drechslerei-ohne-grenzen.de Ständige Ausstellung von gedrechselten Kunstobjekten nach Vereinbarung Eintritt frei!

11 »Wasgau-Anzeiger«26. Januar Beratungsstellen TelefonSeelsorge Tel.: (0800) oder (0800) anonym - kompetent - rund um die Uhr homepage: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südwestpfalz 22er Straße 66, Zweibrücken Tel. ( ) , Fax ( ) Rettungsdienst: 112 Leistungen: Rettungsdienst, Krankentransporte, Behindertenfahrdienst, ambulanter Pflegedienst, Menüservice, Hausnotruf, Kurzzeitpflege in Mörsbach, Kleiderkammer, Blutspendedienste, Jugendrotkreuz, Ausbildungen in Erster Hilfe Arthrose-Selbsthilfe Hilfe für Rheumakranke bietet die Arthrose-Selbsthilfegruppe in der Kath. Familienbildungsstätte am Sommerwald an. Info und Anmeldung: Inge Hammerschmidt, Tel.: ( ) Termine im Internet unter: Wasgau-Sozialstation Zentrale: Dahn, Schulstr. 11, Tel. ( ) , Fax Stunden-Notfallbereitschaftsdienst unter Tel. ( ) Pflegedienstleiterin: Fr. Margit Liesenfeld, Handy-Nr Stellvertr. Pflegedienstleiterin: Fr. Sylvia Thoss, Handy-Nr Leistungen: Grund- u. Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Beratung, Schulung u. Krankenhausüberleitung, tägl. Essen auf Rädern (warm oder gefroren) Pflegestützpunkt Dahn Beratungsstelle für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige Schulstr. 4, Dahn Ansprechpartner: Hans-Gerd Johann, Tel. ( ) , Fax ( ) Servicezeiten: donnerstags und freitags Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Aidsberatung und Durchfühung HIV-Test Kreisverwaltung Südwestpfalz Frau Ute Mayer, Telefon ( ) nach telefonischer Vereinbarung Krebsberatungsstelle Pirmasens Pirmasens, Kaiserstr. 49, Tel. ( ) Frauenselbsthilfe nach Krebs - Gruppe Dahn auffangen-informieren-begleiten Gruppentreffen: Jeden ersten Donnerstag des Monats im Haus des Gastes, Dahn Monatliches Chemopatientenfrühstück: Termine erfragen Auch Männer sind willkommen! Beratung und Gespräch - persönlich oder am Telefon: Andrea Gnirss fsh.andreagnirss@t-online.de Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisverband Pirmasens Zentrale: Pettenkoferstr , Pirmasens, Tel. ( ) Leistungen: ASB-Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck - Menüservice für Senioren Essen auf Rädern (tägl. heiße Auslieferung) - Rollstuhlfahrdienst - Ausbildungen für Führerscheinbewerber, Vereine + Betriebe Sozialverband VdK Pirmasens Kreisverband Pirmasens Sozialrechtliche Beratung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung u.a.) Kontakt: Zweibrücker Straße 3-7, Pirmasens Tel. ( ) von Uhr (Mo, Di, Do, Fr) Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung Johanniter-Sozialstation Ambulanter Pflegedienst Zentrale 24h erreichbar unter Tel. ( ) Beratung und Auskunft: Bettina Wegmann und Dominik Tretter Oder Beratung über unseren Pflegestützpunkt: Frau Rohr und Frau Kuntz, Tel. ( ) Leistungen: Häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Familienpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Hausnotruf, mobile Fußpflege, Demenzbegleitung Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst Südwestpfalz Häusliches Unterstützungsangebot für schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen. Was wir für einen schwerkanken Menschen tun können? Ein Netz knüpfen aus Fürsorge, Pflege und Zuwendung, das ist alles - nicht mehr. Was wir für einen schwerkranken Menschen tun wollen? - Nicht weniger! Büro Rodalben, Hauptstr. 135, Tel.: 06331/ Büro Zweibrücken, Poststr. 35, Tel.: 06332/ hospiz-suedwestpfalz@web.de Freundeskreis Blaues Kreuz Dahn Selbsthilfegruppe für Suchtkranke und deren Angehörige Gruppenabende donnerstags, Uhr im protestant. Gemeindehaus, Hauensteiner Str. 2 Kontakt: Tel. ( ) 7 41 Internet: DMSG - Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft MS-Selbsthilfegruppe Pirmasens, Landkreis Pirmasens Ansprechpartnerin: Frau Ilona Habermeyer, Tel. ( ) ; ilona_habermeyer@web.de Nachmittagstreffen: Stammtisch: jeden 1. Mittwoch im Monat, Uhr Ce-BeeF-Clubraum, Adlerstr. 21, Pirmasens jeden letzten Donnerstag im Monat, Uhr Kuchem s Brauhaus, Hauptstr. 13, Pirmasens Pfalzklinikum für Psychiatrie & Neurologie AdöR Betreuen Fördern Wohnen Teilhabezentrum Dahn, Hauensteiner Str. 43, Dahn, Tel. ( ) Begleitung und Betreuung für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Wohnen am Lachberg, ambulante Hilfe nach Maß, tagesstrukturierte Angebote, offene Angebote und Beratung Ansprechpartner und Beratung: Herr Michael Köhler, telefonische Terminvereinbarung Selbsthilfegruppe Herzpatienten für Betroffene und Angehörige Treffen jeden 1. Montag im Monat um Uhr im Städt. Krankenhaus Pirmasens, Caféteria im 1. Untergeschoss Kontakt: Rolf Jaksties, Tel. ( ) shg-herzpatienten@t-online.de Soziales Projekt der Kolpingsfamilie Dahn e.v. Hilfe für Bedürftige, Formalitätenhilfe, Einkaufsservice, Bewerbungshilfe Ansprechpartner: Harald Reisel, Berwertsteinstraße 7, Dahn Telefon ( ) , Fax ( ) , kolpingsfamilie-dahn@gmx.de Lebenshilfe Pirmasens / Kreisvereinigung Südwestpfalz e. V. Ambulante Dienste für Menschen mit körperlicher, geistiger, psychischer Beeinträchtigung und deren Angehörigen. Beratung und Begleitung in allen sozialen Fragen. Alleestr. 6, Pirmasens, Tel. ( ) info@lebenshilfepirmasens.de

12 12 Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung - Bund - bzw. der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Termine können unter Angabe der Versicherungsnummer persönlich bei der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Dahn, oder telefonisch unter der Tel.-Nr. ( ) , vereinbart werden. Die Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags von Uhr und von Uhr. Zum Beratungsgespräch sind der Personalausweis/Reisepass und alle Versicherungsunterlagen mitzubringen. Beratungsangebot des Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung - Bund - und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Sprechzeiten des Versichertenältesten für die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Otto Ferber, Am Bubenrech 58, Dahn, nur nach vorheriger tel. Terminvereinbarung unter Tel. ( ) Mitzubringen sind: Personalausweis/Reisepass, Versicherungsunterlagen Beratungsangebot Blinden- und Sehbehindertenbund Pfalz e.v. Haspelstraße 25, Kaiserslautern Telefon: (0 63 1) , Internet: Pfalzweit Ihr Ansprechpartner zum Thema Sehbehinderung und Erblindung RUBIN - Sozialpsychiatrisches Zentrum in Dahn Beratung - Betreuung - Unterstützung - Rehabilitation - Inklusion Tagesstätte - Kontaktstelle - Betreutes Wohnen und Ambulante Hilfe nach Maß Ludwigstraße 9, Dahn, Tel. ( ) Leistungen: Einzel- und Familienberatung / Begleitung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Tagesstätte - tagesstrukturierende Angebote, Unterstützung im Alltag & Freizeitaktivitäten, Biografiearbeit, Gesprächsguppen, Vorbereitung auf das Berufsleben, Betreutes Wohnen, Ambulante Hilfe nach Maß, Abendsprechstunde für Berufstätige, Samstags-Café, aktuelle Projekte: Kreative Schreibwerkstatt, Tel. Terminvereinbarung Kontakt und Beratung: Frau Schreiber Conrad-von-Wendt-Haus Dahn Ambulante Betreuung - Wohnen - Tagesförderstätte Begleitung und Beratung im Bereich ambulante Betreuung, stationäres Wohnen, Tagesförderstätte und Freizeitangebote für Menschen mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung. Offene Angebote: Tanz & Theater, Malgruppe, Rollstuhltanz, Musikgruppe Pirminiusstrasse 4, Dahn, Tel.: kw.fricke@cvw-haus.de Internet: Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen Vertraulich - Kostenfrei - Rund um die Uhr - Mehrsprachig - Barrierefrei Tel.: Beratung auch per anonymer oder im Chat unter Unsere Beraterinnen helfen Ihnen bei allen Fragen zu Gewalt gegen Frauen: Bei Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft, bei sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung, Zwangsheirat oder Menschenhandel. Sprechen Sie mit uns. KISS Pfalz Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS Pfalz) Außenstelle Pirmasens jeden Donnerstag Uhr in der Kreisverwaltung Pirmasens, Erdgeschoss, Raum E 7 Tel. ( ) Terminabsprache bitte direkt in Edesheim: Tel. ( ) Selbsthilfe-PS@kiss-pfalz.de; Elterntreff: jeden 1. Montag im Monat in Zweibrücken, Mehrgenerationenhaus, von bis Uhr jeden 1. Dienstag im Monat in Pirmasens, Patio Projektladen, von bis Uhr telefonische Beratung: jeden Mittwoch, Uhr, Tel. ( ) (außer in Ferienzeiten und an Feiertagen) Kindertagespflege Kreisjugendpflegerin»Wasgau-Anzeiger«26. Januar 2017 Beratungsangebot der Firma Pfalzgas Kostenlose Beratung unter Tel. ( ) u. (0800) Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Der Energieberater hat jeden 2. und 4. Dienstag im Monat nachmittags Sprechstunde bei der Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Dahn. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Termine können unter Telefon ( ) vereinbart werden. Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz mbh Umfangreiche Dienstleistungen und Informationen für Unternehmen (freie Gewerbeimmobilien oder -flächen, Weiterbildungen, Nachfolgeregelung, etc.) Umfassende Beratung für Existenzgründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und darüber hinaus. Kompetente Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen und -objekten. Unterer Sommerwaldweg 40-42, Pirmasens, Tel.: (06331) , Fax: (06331) info@wfg-suedwestpfalz.de Internet: Der Bezirksdienst bietet Sprechstunden an: Fischbach, Rathaus: vorübergehend Termine nach telefonischer Vereinbarung Sonstige Termine können vereinbart werden. Bitte vorherige Terminabsprache für alle Sprechstunden bei der Polizeiinspektion in Dahn unter Telefon ( ) Finanzamt Pirmasens Telefon 06331/711-0 (Fax: 06331/ ) Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag + Dienstag 8:00-16:00 Uhr Mittwoch + Freitag 8:00-12:00 Uhr Donnerstag 8:00-18:00 Uhr Internet: Poststelle@fa-ps.fin-rlp.de Info-Hotline der Finanzämter: Agentur für Arbeit An der Feuerwache 3, Dahn Servicezeiten: Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr Telefon: Arbeitnehmer: Familienkasse: Internet: Schiedsfrau Helgarde Trampler, Wiesenstraße 2, Bruchweiler-Bärenbach, Tel Gleichstellungsbeauftragte Sprechstunden Polizei in Dahn Bezirksbeamter Benno Burkhart bietet folgende Sprechzeiten an: Bruchweiler, Alte Schule: Dienstag, von Uhr Die Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten sind jeden 4. Donnerstag, von Uhr, in der Dahner Felsenland, 1. OG, nach telefonischer Vereinbarung. Anne Bauer, Schillerstr. 19, Dahn, Tel. ( ) Vermittlung qualifizierter Tagesmütter zur individuellen Kinderbetreuung Kreisverwaltung - Kreisjugendamt - Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, Pirmasens, Tel. ( ) Sprechzeiten nach Vereinbarung. Kreisjugendpflegerin Elke Hamm Erreichbar Handy Sprechzeiten nach Vereinbarung.

13 »Wasgau-Anzeiger«26. Januar Dahn-Reichenbach Montag - Freitag Samstag Fischbach Mittwoch Samstag Recyclinghöfe Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Abfallberatung für Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe, Schulen und Kindergärten: Ingo Müller, Tel. ( ) Bauschuttdeponien + Wertstoffhöfe: Patrick Müller, Tel. ( ) Büchereien Kath. Öffentliche Bücherei Bruchweiler-Bärenbach Raiffeisenstraße 4, Bruchweiler-Bärenbach Leiter: Franz Braband, Hauptstraße 47, Tel. ( ) Sonntag im Monat Uhr Dienstag Uhr Kath. Öffentliche Bücherei St. Wolfgang Erfweiler Winterbergstraße 49, Erfweiler Leiter: Anton Eichenlaub, Tel. ( ) Sonntag Uhr Mittwoch Uhr Kath. Öffentliche Bücherei Fischbach In der Grundschule, Seiteneingang Bauhof, Fischbach Leiterin: Regina Maul Montag Uhr Mittwoch Uhr Öffentliche Bücherei St. Laurentius Dahn Schulstraße 29 (Rathaus), Dahn Leiterin: Renate Schütt-Speidel, Burgenring 21 a, Tel. ( ) Sonntag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Mittwoch Uhr Freitag Uhr Bücherei Ludwigswinkel Landgrafenstraße 25, Ludwigswinkel Freitag Uhr Bücherei Rumbach Kirchdöll 1, Rumbach Freitag Uhr Bücherei Schönau Gienanthhaus, Schönau Freitag Uhr in Dahn, Schulstraße 29 UNSERE ÖFFNUNGZEITEN: Montag - Freitag Bürgerservice Dienstagnachmittag Donnerstagnachmittag Uhr, Uhr, Uhr, Uhr Kirchen KATHOLISCHE GOTTESDIENSTE: Dahn Erfweiler Hinterweidenthal Busenberg Schindhard Bruchweiler Bundenthal Niederschlettenbach Bobenthal Erlenbach Fischbach Ludwigswinkel Schönau PROTESTANTISCHE GOTTESDIENSTE: Sa So Uhr, Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr kein GD Uhr Dahn Sonntag, GD (Stilgenbauer) Uhr im Gemeindehaus, anschließend Kaffee Hinterweidenthal Samstag,GD (Stilgenbauer) Uhr Salzwoog Sonntag, GD (Stilgenbauer) Uhr Ludwigswinkel Samstag,GD Uhr CHRISTLICHE GEMEINDE DAHN Dahn sonntags Uhr, Pirmasenser Str. 9 Evangelische Stadtmission Hausbibelkreis Busenberg 14-täg./montags, Uhr Fam. Peter, Südstr. 5 Den amtlichen Teil des Wasgau-Anzeigers können Sie auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland einsehen: Impressum: Herausgeber, Druck und Verlag: Geiger-Druck, Hauptstr. 21, Busenberg, Tel. ( ) 32 77, Fax 53 65, geigerdruck@t-online.de, Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass Inhaber des Verlages und der Druckerei Birgit Ziegler e.k. ist. Verantwortl. f. d. redaktionellen/anzeigenteil: B. Ziegler Verantwortl. f. amtliche Mitteilungen: Verb.gemeindeverwaltung Dahner Felsenland Erscheinung: wöchentlich - jeweils donnerstags Artikel, die mit dem vollen Namen des Autors gezeichnet sind, spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider. Pressetexte, welche per gesendet oder auf Diskette (o. a. Datenträgern) geliefert werden, werden nicht gesondert Korrektur gelesen! Satt ist gut. Saatgut ist besser. Wer sich selbst ernähren kann, führt ein Leben in Würde. brot-fuer-die-welt.de/saatgut

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom 27.10.2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit den 2 Absatz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kettig vom 1. März 2007 1) 2) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren mit Änderung vom 24.04.2012 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Hermersberg vom 10. Februar 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Gau-Algesheim vom 30. August 2012 geändert durch die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der

Mehr

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15.

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15. Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Altenkirchen vom 17.8.2016 in der Fassung vom 15. März 2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10.

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. September 2010 Der Stadtrat Schweich hat am 19. Juni 2008 und am 09.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom:

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: 25.06.1988 1 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 16, 18 Abs. 3, 32,

Mehr

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom:

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom: S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim vom: 26.08.2016 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Friesenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom 02.03.2015 Stand: 23.03.2016 Der Stadtrat Unkel hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom:

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom: S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim vom: 08.05.2017 1 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Coesfeld Ortsteil Lette vom 18.12.2014 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Frauenfasching Dahn Freitag, um Uhr, Gasthaus Zum Jungfernsprung, Dahn Veranstalter: Kath. Frauengemeinschaft Dahn

Wasgau-Anzeiger. Frauenfasching Dahn Freitag, um Uhr, Gasthaus Zum Jungfernsprung, Dahn Veranstalter: Kath. Frauengemeinschaft Dahn 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 05 / Ausgabetag: Donnerstag, 02. Februar 2017 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g der Ortsgemeinde Lütz für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 15.12.2017 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 Der Ortsgemeinderat Altrip hat in seiner Sitzung am 22.07.2015 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom 17.12.2015 Der Stadtrat hat am 17.12.2015 auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1,

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm vom 29. November 1999 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nieder-Olm hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim vom 22.02.2002 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Winternheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren Auf der Grundlage - der 3, 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im Gesetz zur Reform der

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach einschließlich aller bisher hierzu von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Änderungen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda)

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Seite 1 von 6 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Schr.-Nr.: 052381 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Vortrag JAZZ-FRÜHSCHOPPEN Uhr RÜCKENSCHMERZEN. Donnerstag, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten

Wasgau-Anzeiger. Vortrag JAZZ-FRÜHSCHOPPEN Uhr RÜCKENSCHMERZEN. Donnerstag, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 45. Jahrgang / Woche 07 / Ausgabetag: Donnerstag, 15. Februar 2018 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Wasgau-Anzeiger SCHÖNAU. Blutspende. für den guten Zweck GOLDENE ZWANZIGER. Freitag, 26. Februar :30-20:00 Uhr Gienanth-Haus Gebüger Straße 4

Wasgau-Anzeiger SCHÖNAU. Blutspende. für den guten Zweck GOLDENE ZWANZIGER. Freitag, 26. Februar :30-20:00 Uhr Gienanth-Haus Gebüger Straße 4 »Wasgau-Anzeiger«25. Februar 2016 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 08/ Ausgabetag: Donnerstag, 25. Februar

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Marktgemeinde Hilders für die Friedhöfe in Hilders und in den Ortsteilen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 vom 4. April 2007 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

Gebührensatzung. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. der Gemeinde Kürten vom

Gebührensatzung. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. der Gemeinde Kürten vom Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Gemeinde Kürten vom 03.04.1998 1 Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Gemeinde Kürten vom 03.04.1998 in den Fassungen der

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Ulrichstein Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03. 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren GESAMTTEXTAUSGABE Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 24.09.2009 incl. Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I, S. 534) zuletzt geändert

Mehr

Gebührenordnung. Gebührenordnung

Gebührenordnung. Gebührenordnung BEKANNTMACHUNG-NR.: 44/2008 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Glauburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Runkel (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Runkel (Friedhofsgebührensatzung) Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Runkel (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Wasgau-Anzeiger LANGE EINKAUFSNACHT. in Dahn am 08. Juni 2018 MODENSCHAU. Sonntag, 10. Juni 2018 in Erlenbach TAG DES DÖRFLICHEN HANDWERKS

Wasgau-Anzeiger LANGE EINKAUFSNACHT. in Dahn am 08. Juni 2018 MODENSCHAU. Sonntag, 10. Juni 2018 in Erlenbach TAG DES DÖRFLICHEN HANDWERKS 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 45. Jahrgang / Woche 23 / Ausgabetag: Donnerstag, 07. Juni 2018 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Wasgau-Anzeiger JAZZ-D HIVER. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland SONNTAG,

Wasgau-Anzeiger JAZZ-D HIVER. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland SONNTAG, »Wasgau-Anzeiger«14. Januar 2016 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 02/ Ausgabetag: Donnerstag, 14. Januar

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011 Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Wasgau-Anzeiger. »Großer FASCHINGSUMZUG« Veranstalter: Karnevalverein Bruchweiler-Bärenbach DURCH DIE STRASSEN VON DAHN. anschließend Straßenfasching

Wasgau-Anzeiger. »Großer FASCHINGSUMZUG« Veranstalter: Karnevalverein Bruchweiler-Bärenbach DURCH DIE STRASSEN VON DAHN. anschließend Straßenfasching 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 45. Jahrgang / Woche 06 / Ausgabetag: Donnerstag, 08. Februar 2018 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Gebührenordnung. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung

Gebührenordnung. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119), der 1 bis 5 a und

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Frühlingsfest am 23. und. Reichenbacher. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland

Wasgau-Anzeiger. Frühlingsfest am 23. und. Reichenbacher. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 46. Jahrgang / Woche 12 / Ausgabetag: Donnerstag, 21. März 2019 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-727 Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 1 Aufgrund der 5 und

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung -

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - - Landkreis Tübingen - Ortsrechtssammlung Seite 1 S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekanntgemacht Inkraftgetreten 12.12.2017-13.12.2017 14.12.2017 01.01.2018 1. Änderung 2. Änderung 3. Änderung Satzung

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Faszinierende Welt der Faszien. Gemeinsames Frühtück für Frauen. Am 23. Januar 2017 um Uhr. 21. Januar Dahn e.v.

Wasgau-Anzeiger. Faszinierende Welt der Faszien. Gemeinsames Frühtück für Frauen. Am 23. Januar 2017 um Uhr. 21. Januar Dahn e.v. »Wasgau-Anzeiger«19. Januar 2017 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 03 / Ausgabetag: Donnerstag, 19. Januar

Mehr

Wasgau-Anzeiger. ÜBERNACHTUNG auf dem Baumwipfelpfad. 13. August August mit den amtlichen Bekanntmachungen

Wasgau-Anzeiger. ÜBERNACHTUNG auf dem Baumwipfelpfad. 13. August August mit den amtlichen Bekanntmachungen 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 32 / Ausgabetag: Donnerstag, 11. August 2016 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Wasgau-Anzeiger FRAUENFASCHING

Wasgau-Anzeiger FRAUENFASCHING »Wasgau-Anzeiger«21. Januar 2016 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 03/ Ausgabetag: Donnerstag, 21. Januar

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Ohrdruf

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Ohrdruf Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Ohrdruf Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar

Mehr

Wasgau-Anzeiger JAZZ-FRÜHSCHOPPEN. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland SONNTAG,

Wasgau-Anzeiger JAZZ-FRÜHSCHOPPEN. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland SONNTAG, 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 42 / Ausgabetag: Donnerstag, 20. Oktober 2016 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Wasgau-Anzeiger JAZZ-SOIREE WERBEKREIS DAHN E.V. DER WERBEKREIS DAHN E.V. mit den amtlichen Bekanntmachungen

Wasgau-Anzeiger JAZZ-SOIREE WERBEKREIS DAHN E.V. DER WERBEKREIS DAHN E.V. mit den amtlichen Bekanntmachungen »Wasgau-Anzeiger«06. April 2017 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 14 / Ausgabetag: Donnerstag, 06. April 2017

Mehr

Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten Satzung der Stadt Buchloe über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 04. Oktober

Mehr

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung vom 30.05.1972, zuletzt geändert am 31.01.2017 Aufgrund der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) und der 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

Wasgau-Anzeiger. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland

Wasgau-Anzeiger. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 39 Ausgabetag: Donnerstag, 28. September 2017 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Gesprächs- Abend DAHN. Blutspende. Montag, Uhr

Wasgau-Anzeiger. Gesprächs- Abend DAHN. Blutspende. Montag, Uhr »Wasgau-Anzeiger«02. März 2017 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 09 / Ausgabetag: Donnerstag, 02. März 2017

Mehr

Wasgau-Anzeiger ,- EUR. amtlichenbekanntmachungen

Wasgau-Anzeiger ,- EUR. amtlichenbekanntmachungen 1 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt Verbandsgemeinde Dahner Dahner Felsenland Wochenblatt fürfürdiedieverbandsgemeinde Felsenland mitmit den denamtlichen amtlichenbekanntmachungen Bekanntmachungen 45.Jahrgang

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - Der Rat der Stadt Lippstadt hat auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Wasgau-Anzeiger. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland

Wasgau-Anzeiger. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland »Wasgau-Anzeiger«12. April 2018 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 45. Jahrgang / Woche 15 / Ausgabetag: Donnerstag, 12. April 2018

Mehr

Wasgau-Anzeiger DAHN. Blutspende. Freitag, 14. Juli :30-20:00 Uhr Haus des Gastes Weißenburger Straße. mit den amtlichen Bekanntmachungen

Wasgau-Anzeiger DAHN. Blutspende. Freitag, 14. Juli :30-20:00 Uhr Haus des Gastes Weißenburger Straße. mit den amtlichen Bekanntmachungen »Wasgau-Anzeiger«13. Juli 2017 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 28/ Ausgabetag: Donnerstag, 13. Juli 2017

Mehr

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F S T A D T F R I E D R I C H S D O R F H o c h t a u n u s k r e i s Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - Der Rat der Stadt Lippstadt hat auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Wasgau-Anzeiger. SCHÖNAU Freitag, 02. März :30-20:00 Uhr Gienanth-Haus Gebüger Straße 4. Blutspende. mit den amtlichen Bekanntmachungen

Wasgau-Anzeiger. SCHÖNAU Freitag, 02. März :30-20:00 Uhr Gienanth-Haus Gebüger Straße 4. Blutspende. mit den amtlichen Bekanntmachungen 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 45. Jahrgang / Woche 09 / Ausgabetag: Donnerstag, 01. März 2018 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Kaffenachmittag. Freitag mit Kaplan Chandra. um Uhr im katholischen Pfarrheim in Niederschlettenbach

Wasgau-Anzeiger. Kaffenachmittag. Freitag mit Kaplan Chandra. um Uhr im katholischen Pfarrheim in Niederschlettenbach 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 11 / Ausgabetag: Donnerstag, 16. März 2017 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Schönau. Blutspende JAZZ-FRÜHSCHOPPEN. eif. Freitag, 11. Januar :30-20:00 Uhr Gienanth-Haus Gebüger Straße 4. amtlichen Bekanntmachungen

Schönau. Blutspende JAZZ-FRÜHSCHOPPEN. eif. Freitag, 11. Januar :30-20:00 Uhr Gienanth-Haus Gebüger Straße 4. amtlichen Bekanntmachungen »Wasgau-Anzeiger«18. Januar 2018 1 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt Verbandsgemeindeer erfelsenland Felsenland Wochenblatt fürfürdiedieverbandsgemeinde mitden denamtlichen amtlichen Bekanntmachungen Bekanntmachungen

Mehr

Wasgau-Anzeiger JAZZ-SOIREE MARINA & THE KATS. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland

Wasgau-Anzeiger JAZZ-SOIREE MARINA & THE KATS. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland »Wasgau-Anzeiger«07. April 2016 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 14/ Ausgabetag: Donnerstag, 07. April 2016

Mehr

Wasgau-Anzeiger KERWE KERWE. in Fischbach. in Schindhard DAHN. Blutspende. vom 15. bis 18. September Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt!

Wasgau-Anzeiger KERWE KERWE. in Fischbach. in Schindhard DAHN. Blutspende. vom 15. bis 18. September Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt! »Wasgau-Anzeiger«14. September 2017 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 37 Ausgabetag: Donnerstag, 14. September

Mehr

Wasgau-Anzeiger. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland

Wasgau-Anzeiger. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 13 / Ausgabetag: Donnerstag, 30. März 2017 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler

Wasgau-Anzeiger. Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler »Wasgau-Anzeiger«18. 06. September Januar 2018 2018 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt Wochenblatt für für die die Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Dahner Dahner Felsenland Felsenland mit mit den den amtlichen

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Frohes Neues Jahr. Glück. Frieden. Erfolg. Liebe. Freude. Gesundheit. Prost Neujahr. Freundschaft. mit den amtlichen Bekanntmachungen

Wasgau-Anzeiger. Frohes Neues Jahr. Glück. Frieden. Erfolg. Liebe. Freude. Gesundheit. Prost Neujahr. Freundschaft. mit den amtlichen Bekanntmachungen »Wasgau-Anzeiger«07. Januar 2016 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 01/ Ausgabetag: Donnerstag, 07. Januar

Mehr

Wasgau-Anzeiger JAZZ-FRÜHSCHOPPEN. Prunksitzung FC Felsenland Blos nicht versumpfen. Bundenthaler Eselei mit Flower Power Samstag,

Wasgau-Anzeiger JAZZ-FRÜHSCHOPPEN. Prunksitzung FC Felsenland Blos nicht versumpfen. Bundenthaler Eselei mit Flower Power Samstag, »Wasgau-Anzeiger«09. Februar 2017 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 06 / Ausgabetag: Donnerstag, 09. Februar

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Wasgau-Anzeiger. ...und das närrische Treiben geht lustig weiter... Kinderfasching Fischbach

Wasgau-Anzeiger. ...und das närrische Treiben geht lustig weiter... Kinderfasching Fischbach »Wasgau-Anzeiger«28. Januar 2016 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 04/ Ausgabetag: Donnerstag, 28. Januar

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Pohlheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Pohlheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Pohlheim Aufgrund der 5 u. 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014 Der Rat der Stadt Bingen am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, in der Fassung

Mehr

Gebührenanspruch. Gebührenpflichtige

Gebührenanspruch. Gebührenpflichtige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und des Krematoriums der Stadt Koblenz vom 20.12.2005 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 19.12.2014 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Karlshafen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Karlshafen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Karlshafen Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs.1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung und der 1-5 a und 10 des Hessischen

Mehr

I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner

I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner Friedhofsgebührensatzung der Stadt Artern Auf Grund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.2018 (GVBl. S.

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Sichern Sie sich ihr schnäppchen

Wasgau-Anzeiger. Sichern Sie sich ihr schnäppchen 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 45. Jahrgang / Woche 45 / Ausgabetag: Donnerstag, 08. November 2018 Kostenlose Zustellung an

Mehr

Wasgau-Anzeiger DAHN. Blutspende. Gesprächsabend. Montag, Uhr

Wasgau-Anzeiger DAHN. Blutspende. Gesprächsabend. Montag, Uhr 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 07/ Ausgabetag: Donnerstag, 18. Februar 2016 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Beschluss dieser Satzung durch Gemeinderat am 29.

Mehr

Satzung der Stadt Gladbeck

Satzung der Stadt Gladbeck 1 Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe der Stadt Gladbeck und für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 11. Juni 1999 (eingearbeitet

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen -1- Friedhofsgebührenordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen Auf Grund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I

Mehr

Gebührensatzung für Friedhöfe 73.2

Gebührensatzung für Friedhöfe 73.2 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der IV. Nachtragssatzung Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt. G e b ü h r e n o r d n u n g. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt. G e b ü h r e n o r d n u n g. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt Az.: 731-00/02 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I 1992 S. 534),

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung(ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. Nr. 23, Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Dartsturnier in Bruchweiler. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland

Wasgau-Anzeiger. Dartsturnier in Bruchweiler. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 46. Jahrgang / Woche 05 / Ausgabetag: Donnerstag, 31. Januar 2019 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Wasgau-Anzeiger. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland

Wasgau-Anzeiger. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland »Wasgau-Anzeiger«16. Juni 2016 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 24 / Ausgabetag: Donnerstag, 16. Juni 2016

Mehr

Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG

Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG der Gemeinde Schöffengrund Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Wasgau-Anzeiger. 30 Jahre. Wir wollen unser Jubiläum mit euch feiern. After-Work-Party in der Pfaffendölle, Dahn. Beginn 18:00 Uhr.

Wasgau-Anzeiger. 30 Jahre. Wir wollen unser Jubiläum mit euch feiern. After-Work-Party in der Pfaffendölle, Dahn. Beginn 18:00 Uhr. »Wasgau-Anzeiger«08. Juni 2017 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 44. Jahrgang / Woche 23 / Ausgabetag: Donnerstag, 08. Juni 2017

Mehr

Wasgau-Anzeiger. DAHN Freitag, 27. April :30-20:00 Uhr Haus des Gastes Weißenburger Straße. Blutspende. Samstag, 28.

Wasgau-Anzeiger. DAHN Freitag, 27. April :30-20:00 Uhr Haus des Gastes Weißenburger Straße. Blutspende. Samstag, 28. »Wasgau-Anzeiger«26. April 2018 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 45. Jahrgang / Woche 17 / Ausgabetag: Donnerstag, 26. April 2018

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler

Wasgau-Anzeiger. Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler »Wasgau-Anzeiger«18. 27. September Januar 2018 2018 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt Wochenblatt für für die die Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Dahner Dahner Felsenland Felsenland mit mit den den amtlichen

Mehr

Pfälzerwald-Verein Dahn e.v. lädt ein zum Besinnlichen Hüttennachmittag am 3. Advent Sonntag, den 16. Dezember 2018 ab Uhr

Pfälzerwald-Verein Dahn e.v. lädt ein zum Besinnlichen Hüttennachmittag am 3. Advent Sonntag, den 16. Dezember 2018 ab Uhr 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 45. Jahrgang / Woche 50 / Ausgabetag: Donnerstag, 13. Dezember 2018 Kostenlose Zustellung an

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler

Wasgau-Anzeiger. Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler »Wasgau-Anzeiger«18. 30. August Januar 2018 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt Wochenblatt für für die die Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Dahner Dahner Felsenland Felsenland mit mit den den amtlichen amtlichen

Mehr

Wasgau-Anzeiger. Dahn. Blutspende. berg. Freitag, 15. Februar :30-20:00 Uhr Haus des Gastes Weißenburger Straße

Wasgau-Anzeiger. Dahn. Blutspende. berg. Freitag, 15. Februar :30-20:00 Uhr Haus des Gastes Weißenburger Straße 1 Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 46. Jahrgang / Woche 07 / Ausgabetag: Donnerstag, 14. Februar 2019 Kostenlose Zustellung an die

Mehr

Wasgau-Anzeiger JAZZ-SOIREE. T-Roc Probe - Jetzt bei uns. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Fahren Sie den neuen

Wasgau-Anzeiger JAZZ-SOIREE. T-Roc Probe - Jetzt bei uns. mit den amtlichen Bekanntmachungen. Fahren Sie den neuen »Wasgau-Anzeiger«18. Januar 2018 Wasgau-Anzeiger 1 1 Wochenblattfürfürdie die Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde er Felsenland Wochenblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen mit 45. 45. Jahrgang / Woche

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gemeinde Mossautal Gebührenordnung zur Friedhofsordnung 2009 Seite 1/6 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Mossautal Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gem. Abl. 2012, S. 438 ( zuletzt geändert durch Satzung vom 15.06.2017, Gem. Abl. 2017, S. 292 ) Aufgrund 13 des Gesetzes über das Leichen-,

Mehr