Teil von innogy. Energie für die Region Informationen zur Erneuerung der Hochspannungsfreileitung Metternich Erbach
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- Gudrun Angela Schmid
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1 Teil von innogy Energie für die Region Informationen zur Erneuerung der Hochspannungsfreileitung Metternich Erbach
2 2 3 Inhalt 04 Einleitung 06 Westnetz 08 Gründe für den Ersatzneubau 10 Die geplante Freileitung 12 Der geplante Bauablauf 14 Wichtige Grundstücksfragen 16 Übersichtskarte 23 Mensch und Umwelt 24 Das Planfeststellungsverfahren 26 Freileitung oder Erdkabel 28 Elektrische und magnetische Felder
3 4 5 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir sind Westnetz, Ihr zuständiger Netzbetreiber in der Region. Wir beabsichtigen, die rund 90 Jahre alte Volt-Freileitung zwischen den Punkten Metternich und Erbach zu erneuern. Der Antrag zur Planfeststellung ist Ende 2018 geplant. Die Inbetriebnahme der erneuerten Verbindung ist nach derzeitigem Stand ab dem Jahr 2021 vorgesehen. Mit dieser Broschüre möchten wir Sie über wichtige Details und über unseren aktuellen Planungsstand informieren. Sie erfahren die Hintergründe des geplanten Ersatzneubaus und des Bauablaufs. Wenn Sie Fragen zu diesem Projekt haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter * oder per unter leitungen@westnetz.de zur Verfügung. Fragen? Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Tobias Umbach Thomas Telega Ihre persönlichen Ansprechpartner (v. l. n. r.): Kristin Steinchen, Genehmigungen Tobias Umbach, Projektleitung Tobias Muermann, Projektkommunikation Thomas Telega, privatrechtliche Verhandlungen Kristin Steinchen Tobias Muermann *kostenlos
4 6 7 Das Unternehmen Westnetz mit Sitz in Dortmund ist einer der größten Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas in Deutschland. Das Unternehmen ist eine 100-prozentige Tochter der innogy SE. Wir gewährleisten einen sicheren Netzbetrieb und stellen die Strom- und Gasnetze allen Marktteilnehmern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung. Westnetz ist für die Planung, den Bau sowie für die Instandhaltung und den Betrieb von rund Kilometern Stromnetz und rund Kilometern Gasnetz verantwortlich. Mit hoher technischer Kompetenz sichern unsere Mitarbeiter einen störungsfreien Betrieb rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Westnetz Ihr Verteilnetzbetreiber im Westen Deutschlands. Westnetz unterstützt die Energiewende in Deutschland. Mit einem zukunftsorientierten Aus- und Umbau der Netze schaffen wir die hierfür erforderliche technische Energieinfrastruktur von morgen. Zahlreiche regenerative Energieerzeugungsanlagen wie Windenergie- und Photovoltaikanlagen, aber auch Biomasse- und Wasserkraftanlagen wurden bereits an unsere Stromnetze angeschlossen.
5 8 9 Gründe für den Ersatzneubau Wir erneuern die Leitung, um das Netz instand zu halten. Das in Deutschland mit Volt (110 kv) betriebene Hochspannungsnetz sorgt für die regionale Stromverteilung. Die Hochspannungsfreileitung zwischen den Punkten Metternich und Erbach wurde im Jahr 1927 errichtet und wird aufgrund ihres Alters ersetzt. Nur so können wir auch weiterhin eine zuverlässige Stromversorgung für Haushalte, Unternehmen und Betriebe im näheren Umkreis garantieren. Die Anforderungen steigen Die Energiewende und der damit verbundene Anstieg dezentraler, regenerativer Energiequellen stellen zusätzliche Anforderungen an das deutsche Hochspannungsnetz. Für Ihre Zukunft! Die Leitung von 1927 wird ersetzt. Auch diese Anforderungen werden bei unseren Planungen grundsätzlich berücksichtigt. So werden alle unsere Ersatzneubauten Teil der erforderlichen technischen Energieinfrastruktur von morgen.
6 10 11 Die geplante Freileitung Wir behalten den bestehenden Trassenverlauf bei. Der Verlauf der bestehenden, etwa 43 Kilometer langen Freileitung zwischen den Punkten Metternich und Erbach wird beim Ersatzneubau beibehalten. Die Standorte der Maste werden optimiert. So werden die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke verbessert und die Anzahl der Maste kann um rund 20 % reduziert werden. Insgesamt wird die neue Verbindung aus 135 Masten bestehen. Die Höhe der Maste wird im Durchschnitt etwa 40 m betragen. Auch bei der neuen Leitung kommen Stahlgittermaste mit drei Traversen zum Einsatz. Die hier geplante Baumaßnahme ist ein Teilstück einer längeren Freileitungsverbindung, die zwischen Koblenz Niederhausen verläuft. Die Erneuerung weiterer Abschnitte dieser Freileitung wurde innerhalb separater Planungen berücksichtigt. Der zu ersetzende alte Masttyp. Der neue, für Metternich Erbach geplante Masttyp (hier in der Nähe von Bad Laar).
7 12 13 Der geplante Bauablauf Erdseil Im Rahmen der Baumaßnahmen werden die bestehenden Maste demontiert. Hierzu wird jeder Mast nach dem Herunterlassen der alten Leiterseile vor Ort in kleine Teile zerlegt und abtransportiert. Für einen neuen Mast wird eine Baugrube ausgehoben und ein Betonfundament gegossen, welches mit Erde überdeckt wird. Am Ende sind nur noch vier Fundamentköpfe sichtbar, an denen die ersten Teile der Eckstiele eingegossen sind. Das Fundament benötigt ca. vier Wochen, um vollständig auszuhärten. Der restliche Mast wird in Einzelteilen angeliefert und am Boden vormontiert. Anschließend wird er mithilfe eines Autokrans an die Eckstiele im Fundamentkopf montiert. Es dauert in der Regel acht Wochen, ein Mast fertiggestellt ist. Um die Leiterseile auf die Maste zu hängen, werden Rollen an die Maste angebracht, über die ein so genanntes Vorseil gelegt wird. Mithilfe dieses Seils können die Leiterseile über die gesamte Länge auf die Maste gezogen werden. Die Stromversorgung ist während der Bauzeit durchgehend gewährleistet. Leiterseil Isolator Eckstiel Traverse Fundamentkopf Fundament
8 14 15 Wichtige Grundstücksfragen Wir sprechen mit allen Eigentümern und Bewirtschaftern. Bau, Bestand und Betrieb von Hochspannungsleitungen sind nicht möglich, ohne private Grundstücke zu nutzen. Daher entschädigen wir Grundstückseigentümer und Bewirtschafter, deren Grundstücke durch den Trassenverlauf in Anspruch genommen werden. Die Gespräche mit den Betroffenen finden bereits vor dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens statt. Entschädigungen werden für die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch und aufgrund eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten gezahlt. Ein Erwerb des Grundstücks durch Westnetz erfolgt nicht. Grundsätzlich umfasst die Entschädigung jeden Quadratmeter des Schutzstreifens sowie die Maststandorte. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich am Bodenrichtwert sowie an der Nutzung und Art der Einschränkung. Des Weiteren zahlen wir Bewirtschaftern der Grundstücke Entschädigungen für Nutzungseinschränkungen sowie Ernteausfälle während der Baumaßnahme. Hier richten wir uns nach der angebauten Frucht sowie der Flächengröße, die für den Bau benötigt wird. Die Richtsätze hierzu legt die zuständige Landwirtschaftskammer jedes Jahr fest.
9 = neuer Mast, in Planung = alter Mast wird ersetzt = bestehendes 110-kV-Leitungsnetz = bestehende Leitungen Amprion bzw. DB Energie = Umspannanlage
10 Werfen Sie einen Blick auf den Verlauf der Hochspannungsfreileitung Metternich Erbach. Mensch und Umwelt Wir planen und bauen umweltschonend. Der Bau einer Hochspannungsleitung ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Um Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten, lassen wir im Vorfeld umfangreiche Untersuchungen durchführen und Gutachten anfertigen. Hierbei erfasst, beschreibt und bewertet ein Gutachter die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, auf Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft sowie auf Kultur- und Sachgüter. Sind Beeinträchtigungen für die Umwelt nicht vermeidbar, sorgen wir durch geeignete Maßnahmen für entsprechenden Ausgleich. Die Bestandserfassungen sowie alle Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan und in der Artenschutzprüfung beschrieben. Zudem setzen wir während der Baumaßnahme eine ökologische Baubegleitung ein. Diese Person steht uns während des Bauablaufs in Natur- und Umweltfragen als fachkundiger Berater zur Seite. Das Planfeststellungsverfahren Unsere Planung wird mit allen Interessen abgewogen. Das Planfeststellungsverfahren ist das vorgeschriebene amtliche Verfahren für die öffentlich-rechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb der geplanten Leitung. Zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wird der Trassenbereich exakt vermessen. Zudem bewerten Gutachter die für die Leitungsplanung beanspruchten Flächen unter Umweltaspekten. Auf dieser Basis stimmen wir dann die detaillierte Planung unter anderem mit den Grundstückseigentümern und den zuständigen Behörden ab. Nach der Planung und den Vorgesprächen stellt Westnetz den Antrag für das Planfeststellungsverfahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz. Während des Verfahrens liegen die Antragsunterlagen einen Monat in den Rathäusern der Verbandsgemeinden Untermosel, Emmelshausen, Sankt Goar-Oberwesel, Rheinböllen, Rhein-Nahe und der Städte Koblenz und Boppard aus. Der Termin wird vorab öffentlich bekannt gegeben. Im Rahmen der Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Zeitgleich werden die Pläne und Unterlagen den so genannten Trägern öffentlicher Belange vorgelegt. Das sind in erster Linie Fachbehörden, Kommunen und Verbände, deren Aufgabenbereich vom Leitungsneubau betroffen sein könnte. Diese werden aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Die Anregungen und Bedenken aller Beteiligten werden abschließend in einem gemeinsamen Termin erörtert. Die Planfeststellungsbehörde wägt danach sämtliche Interessen miteinander ab. Sie entscheidet mit ihrem Planfeststellungsbeschluss über die konkrete Bauausführung der Leitung. Damit legt sie die endgültige Leitungsführung, den Schutzstreifen und die Lage der Maste sowie die einzuhaltenden Auflagen fest. Der Ablauf des Planfeststellungsverfahrens Vorbereitung Verfahren Vorplanung und Trassierung Planung, Vorabstimmung mit Trägern öffentlicher Belange, Verhandlung mit Grundstückseigentümern, Gutachten Antrag Einleitung Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung Öffentlichkeitsbeteiligung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange Erörterungstermin Abwägung durch Planfeststellungsbehörde Planfeststellungsbeschluss Derzeitiger Stand
11 26 27 Freileitung oder Erdkabel Wir prüfen technische Alternativen. Für 110-kV-Leitungen, die vorhandene Freileitungen im selben Trassenraum ersetzen, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, sie vollständig oder teilweise als Erdkabel zu verlegen. Im Zusammenhang mit den Planungen zu Ersatzneubaumaßnahmen prüfen wir aber dennoch regelmäßig auch Erdkabelvarianten. Aus technischer Sicht spricht nichts gegen die Verlegung einer Hochspannungsleitung als Erdkabel. Vollständige oder abschnittsweise Erdkabelstrecken sind Stand der Technik und werden auch innerhalb des Netzgebietes der Westnetz schon seit vielen Jahren eingesetzt. Im Vergleich zu Freileitungen sind Erdkabel allerdings meist deutlich teurer. Die Größenordnung dieser Kosten ist natürlich stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. In der Regel liegen die Investitionskosten für ein Erdkabel in etwa um das 3-4-fache höher als bei der Freileitungsvariante. Um die Kosten, die den Verbrauchern durch die Netzentgelte entstehen, so gering wie möglich zu halten, verpflichtet uns das Energiewirtschaftsgesetz, die Stromversorgung nicht nur möglichst sicher, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich zu gestalten, sondern auch möglichst preisgünstig. Ob und in welchem Umfang ein Erdkabel für Teilstrecken trotz der Mehrkosten im Vergleich zur Freileitung erfolgen soll, wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) abgewogen.
12 28 Elektrische und magnetische Felder Wir halten die Grenzwerte sicher ein. Hochspannungsleitungen müssen grundsätzlich so betrieben werden, dass sie die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder einhalten. Diese sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Bei der geplanten Freileitung werden diese Grenzwerte deutlich unterschritten. Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz ist damit der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand gewährleistet. Da die Wissenschaft in diesem Bereich weiterhin aktiv ist, beobachtet und analysiert das Bundesamt für Strahlenschutz den jeweils aktuellen Forschungsstand, um diesen Schutz auch in Zukunft sicherzustellen. Wie stark sind die entstehenden Felder? Die beiden Diagramme zeigen die Stärke der elektrischen und magnetischen Felder der geplanten Freileitung, gemessen in Bodennähe bei einer Leiterseilhöhe von acht Metern. Mit zunehmendem Abstand zur Trasse nehmen die Feldstärken schnell ab. Um diese Feldstärken einzuschätzen, kann man sie gut mit elektrischen und magnetischen Feldern vergleichen, denen wir täglich ausgesetzt sind, wenn wir elektrische Haushaltsgeräte benutzen. Während elektrische Felder hier aufgrund der niedrigen Spannung in der Regel eher schwach sind, erreichen die magnetischen Feldstärken im Nahbereich mitunter wesentlich höhere Werte. Elektrische und magnetische Felder der geplanten Freileitung im Verhältnis zur Trassenentfernung Masttyp A63 Elektrische Feldstärke in Kilovolt pro Meter (kv/m) Magnetische Flussdichte in Mikrotesla (μt) Grenzwert (26. BlmSchV) Entfernung von der Trassenmitte in Metern (m) Grenzwert (26. BlmSchV) Entfernung von der Trassenmitte in Metern (m) Magnetische Flussdichte von alltäglichen Haushaltsgeräten 29 Wussten Sie: In direkter Nähe von Haushaltsgeräten herrschen oft um ein Mehrfaches stärkere Magnetfelder als unter einer 110-kV-Freileitung. Magnetische Flussdichte in μt Abstand: 3 cm Magnetische Flussdichte in μt Abstand: 30 cm 6, ,00 0,01 7,00 15, ,00 0,08 9,00 200,00 800,00 2,00 20,00 1,00 50,00 0,15 0,50 8,00 30,00 0,12 0,30 μt: Mikrotesla, physikalische Größe und Maßeinheit für die magnetische Flussdichte
13 Ihre Ansprechpartner bei der Westnetz Tobias Umbach, Projektleitung Thomas Telega, privatrechtliche Verhandlungen Kristin Steinchen, Genehmigungen Tobias Muermann, Projektkommunikation T * leitungen@westnetz.de *kostenlos Westnetz GmbH Florianstraße Dortmund westnetz.de
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