Novellierung der 26. BImSchV - Grenzwerte und Vorsorge zu elektrischen und magnetischen Feldern bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen
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- Mona Weiß
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1 Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Novellierung der 26. BImSchV - Grenzwerte und Vorsorge zu elektrischen und magnetischen Feldern bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen Dirk Geschwentner Bundesamt für Strahlenschutz Erneuerbare (neu) vernetzt! Fachkongress der DUH zum ökologischen und regional akzeptierten Umbau der Stromnetze 19./20. Februar 2013, Berlin
2 Risikobewertung, Wissenschaftliche Grundlage Fachkongress der DUH Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner 2
3 Nachgewiesene Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder Akute Wirkungen mit frequenzabhängigen Schwellenwerten Basis für Grenzwerte Phosphene: Lichtwahrnehmung an der Retina Nervenstimulation, Erregung von Muskelgewebe Zudem: Beeinträchtigung: Wahrnehmung bis Schmerzempfinden bei sehr hoher Exposition: unmittelbare gesundheitliche Gefahren Oberflächliche Ladungseffekte durch elektrische Felder von wahrnehmbar bis belästigend Indirekte Wirkungen, z.b. durch Elektrisierung großer metallischer Objekte Fachkongress der DUH Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner 3
4 Langfristige Risiken niederfrequenter Felder bei chronischer Exposition unter Schwellenwerten? Krebs bei Erwachsenen: kein erkennbarer Zusammenhang Risikoerhöhung für Leukämie im Kindesalter durch Magnetfelder? Konsistente Hinweise aus mehreren epidemiologischen Studien; durch experimentelle Studien nicht gestützt selten; Ursachen nicht ausreichend bekannt; weitere Forschung nötig IARC: niederfrequente Magnetfelder möglicherweise kanzerogen BfS-Forschungsagenda zu Leukämien im Kindesalter Neurodegenerative Erkrankungen? Keine Hinweise zu Parkinson oder Multipler Sklerose Hinweise aus einzelnen epidemiologischen Studien (Amyotrophe Lateralsklerose ALS); vor allem zu beruflich Exponierten 1 Studie zur Alzheimer-Krankheit (AD) in Abhängigkeit von Wohnortnähe zu Höchstspannungsleitungen durch experimentelle Studien nicht gestützt BfS fördert tierexperimentelle Studie zu ALS und AD Fachkongress der DUH Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner 4
5 Novellierung der 26. BImSchV Welche Änderungen sind vorgesehen? Fachkongress der DUH Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner 5
6 Anwendungs- und Frequenzbereich Novelle Stand 01/13 Gleichstromanlagen ortsfeste Anlagen zur Fortleitung, Umspannung und Umrichtung, einschließlich der Schaltfelder, von Gleichstrom mit einer Nennspannung von Volt oder mehr Niederfrequenzanlagen ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität mit einer Nennspannung von Volt oder mehr, einschließlich Bahnstromfern- und Bahnstromoberleitungen und sonstiger vergleichbarer Anlagen im Frequenzbereich von 1 Hertz bis 9 Kilohertz Quelle: Bundesnetzagentur Fachkongress der DUH Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner 6
7 Gleichstromanlagen Novelle Stand 01/13 Magnetisches Feld: Grenzwert (500 µt) für Orte, die zum dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Elektrisches Feld: Errichtung und Betrieb so, dass Wirkungen wie Funkenentladungen auch zwischen Personen und Objekten, die zu erheblichen Belästigungen oder Schäden führen können, vermieden werden. Minderungsgebot nach Stand der Technik bei Errichtung und wesentlicher Änderung Konkretisierung in einer Verwaltungsvorschrift. Fachkongress der DUH Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner 7
8 Niederfrequenzanlagen mit 50 Hz Novelle Stand 01/13 Bestandsanlagen (errichtet vor Inkrafttreten der Novelle) Wesentliche Änderung an Bestandsanlagen Neubau auf bestehender Trasse Neubau auf neuer Trasse Orte, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind 100 µt, 5 kv/m Gebäude/Gebäudeteile, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind Außer Betracht bleiben kurzzeitige Überschreitungen der Grenzwerte und kleinräumige Überschreitungen des Grenzwerts der elektrischen Feldstärke außerhalb von Gebäuden ( 100%). 100 µt, 5 kv/m Außer Betracht bleiben kurzzeitige und kleinräumige Überschreitungen wie vorstehend. Keine Überschreitung: Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, auf Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen in diesen Gebäuden und auf diesen Grundstücken Minderungsgebot (VwV) 100 µt, 5 kv/m Minderungsgebot (VwV) Überspannungsverbot für Leitungen ab 220 kv Fachkongress der DUH Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner 8
9 Zusammenfassung zur Novelle 26. BImSchV Novelle Stand 01/13 Erweiterung des Frequenzbereichs Regelung für Gleichstromanlagen Überspannungsverbot für 50 Hz - Höchstspannungsfreileitungen Minderungsgebot für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Bei Neubau und wesentlicher Änderung Konkretisierung in einer Verwaltungsvorschrift Bestehende Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse sowie vor einem Stichtag beantragte Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sollen unberührt bleiben Fachkongress der DUH Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner 9
10 Vorsorgemaßnahmen, Empfehlungen des BfS Expositionen auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich halten, um mögliche Gesundheitsrisiken zu minimieren. Stromtrassen so planen, dass sie möglichst nicht zu einer zusätzlichen Belastung führen. Ist das nicht möglich, sollte die Belastung so gering wie möglich gehalten werden. Abstände zwischen Anlagen und Wohnbebauung einhalten. Geeignete technische Anlagenauslegung (z.b. Erdkabel oder Freileitung, Phasenanordnung und Masthöhe bei Freileitungen, DSÜ oder HGÜ) Individuelle Exposition: Auch bei Feldquellen z.b. im Haushalt (häusliche Elektroinstallation, Elektrogeräte) auf Minimierung achten. Weitere Forschung zur Verringerung wissenschaftlicher Unsicherheiten Information über wissenschaftliche Erkenntnisse einschließlich der wissenschaftlichen Unsicherheiten in der Risikobewertung Transparenz, Information sowie faire, früh- und rechtzeitige Beteiligung sind für Netzausbau erforderlich. Fachkongress der DUH Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner 10
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fachkongress der DUH Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner 11
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