EMVU-Messungen gemäß 26. BImschV
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- Eleonora Michel
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1 EMVU-Messungen gemäß 26. BImschV Projekt-Nr.: Dokument-Nr.: Das vorliegende Dokument besteht aus 19 Seiten inklusive Deckblatt. Ohne unsere schriftliche Genehmigung darf dieser Bericht nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder in anderer Weise dritten Personen zugänglich gemacht werden und auch nicht anderweitig missbräuchlich genutzt werden.
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Änderungsverzeichnis Allgemeine Angaben Verfasser Unternehmen Ansprechpartner Projektleiter Durchführung Auftraggeber Unternehmen Ansprechpartner Gegenstand und Ziel der Untersuchungen Prüfmittel Allgemeines Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt Bundesimmissionsschutzverordnung Grenzwerte Messverfahren Ergebnisse der Messungen Fazit Anhang Abkürzungsverzeichnis Quellenverzeichnis Fotografische Dokumentation GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 2 von 19
3 Änderungsverzeichnis Dokument- Nummer Datum Inhalt/ Änderung Ersterstellung Bexbach, Verfasser: i.a. Viachaslau S H Y F R Y N Wireless Applications Revision: i.a. Jens F A L L E R Systemanalyse EMV GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 3 von 19
4 1 Allgemeine Angaben 1.1 Verfasser Unternehmen GHMT AG In der Kolling 13 D Bexbach Telefon: +49 (0) 6826 / Telefax: +49 (0) 6826 / E Mail: Internet: info@ghmt.de Ansprechpartner Projektleiter Viachaslau Shyfryn Telefon: +49 (0) 6826 / Mobil: +49 (0) 172 / Telefax: +49 (0) 6826 / shyfryn@ghmt.de Durchführung Viachaslau Shyfryn Telefon: +49 (0) 6826 / Mobil: +49 (0) 172 / Telefax: +49 (0) 6826 / shyfryn@ghmt.de GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 4 von 19
5 1.3 Auftraggeber Unternehmen Gemeinde Alsbach-Hähnlein Bickenbacher Straße 6 D Alsbach-Hähnlein Telefon: +49 (0) 6257 / Internet: Ansprechpartner Gemeinde Alsbach-Hähnlein Frau Doris Stolle Bickenbacher Straße 6 D Alsbach-Hähnlein Telefon: 49 (0) 6257 / Mobil: +49 (0) 177 / Telefax: 49 (0) 6257 / Internet: stolle@alsbach-hähnlein.de GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 5 von 19
6 2 Gegenstand und Ziel der Untersuchungen Gegenstand der Untersuchungen ist die messtechnische Ermittlung der elektromagnetischen Felder ausgehend von der Mobilfunk- und WLAN-Installation an einem Feuerwehrturm in Hähnlein, Gemeinde Alsbach-Hähnlein. Das Ziel ist die Prüfung der Einhaltung der biologischen Grenzwerte gemäß 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImschV). GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 6 von 19
7 3 Prüfmittel Gerät Bezeichnung Hersteller Spektrumanalysator E7405A Agilent Messantenne ESLP-9145 Schwarzbeck Messkabel Sucoflex 104PEA Huber&Suhner Steuerrechner Latitude Dell Tabelle 3-1: Prüfmittel GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 7 von 19
8 4 Allgemeines 4.1 Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt Im Zusammenhang mit den in der EMVU (Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt) in Betracht zu ziehenden biomedizinischen Aspekten muss zunächst die Frage geklärt werden, wie EM-Felder auf den Bioorganismus wirken. Der Ausgangspunkt aller Betrachtungen sind die so genannten Basisgrenzwerte. Sie beschreiben physikalische Größen, welche direkt auf den Menschen einwirken. Im niederfrequenten Bereich (bis ca. 30 khz) sind dies im Wesentlichen die von äußeren Feldern im Körperinneren induzierten Stromdichten und damit einhergehende Oberflächenwirkungen (z.b. Bewegungen von Körperhaaren) oder Reizwirkungen auf Sinnes-, Nerven- und Muskelzellen. Bei der Hochfrequenz (30 khz 300 GHz) ist die Erwärmung von Gewebe durch Energieabsorption (thermische Wirkung) vorherrschend. Diese ist am effektivsten im so genannten Resonanzbereich von 30 MHz 300 MHz. Oberhalb davon (300 MHz 300 GHz) ist die Wellenlänge klein im Vergleich zu den beim Menschen auftretenden geometrischen Abmessungen. Hinzu kommt, dass die Eindringtiefe der elektromagnetischen Felder immer geringer wird. Sie beträgt bei 433 MHz in Muskelgewebe nur noch 2 cm und bei 2,4 GHz nur noch 6 mm. Oberhalb von 10 GHz ist die Wirkung der elektromagnetischen Felder auf die Körperoberfläche begrenzt. In einem Übergangsbereich von etwa 10 khz bis 100 khz kommen - abhängig von der Frequenz sowohl NF- wie auch HF-Effekte zum Tragen. Der Grundsatz der Grenzwertfestlegung und Normung ist eine Verständigung auf maximale Werte an Stromdichten und Erwärmung, welche einem Menschen - ohne dass er Schaden davon trägt - zuzumuten ist. Die Festlegungen darüber basieren auf international anerkannten und wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen. In der alltäglichen Praxis ist die Einhaltung von Basisgrenzwerten messtechnisch nur äußerst schwierig nachzuweisen. Aus diesem Grund führte man Grenzwerte für die außerhalb des Körpers herrschenden Feldgrößen ein. Dabei rechnete man gewissermaßen von den maximalen Werten im Körperinneren auf derartige Größen verursachende äußere Felder zurück und gab noch einen Sicherheitszuschlag dazu. Die so gefundenen Limits werden als abgeleitete Grenzwerte bezeichnet. Bei einer Überschreitung der abgeleiteten Grenzwerte besteht insbesondere im Arbeitsschutz die Möglichkeit, die Einhaltung der geltenden Bestimmungen nachzuweisen, indem plausibel gemacht werden kann, dass die Basisgrenzwerte (z.b. Stromdichten) nicht verletzt werden. Diesen Nachweis zu führen setzt jedoch einen umfangreichen Pool spezieller Messgeräte voraus. Neben den so genannten gesicherten Erkenntnissen der Reiz- und thermischen Wirkungen werden in der Literatur auch nichtthermische (auch: athermische) Wirkungen beschrieben. Als Gegenstand aktueller Forschungstätigkeiten werden sie auf ihre biologische Relevanz hin untersucht. Die bislang gefundenen Zusammenhänge gelten im Hinblick auf die Auswirkung auf den Menschen als noch ungesichert. Bei allen bislang nicht eindeutig nachgewiesenen Effekten geht es um Vorgänge im Körperinneren, die eben nicht auf der direkten Wirkung von Stromdichten (Effektivwerte) oder Erwärmung beruhen. Konkret enthalten viele solcher Publikationen Hinweise etwa auf eine mögliche Tumorpromotion, signifikante Änderungen von EEG- und EKG-Signalen oder die Entstehung der Alzheimerschen Krankheit. Der Tenor solcher Veröffentlichungen ist in der Regel die Forderung nach einer Absenkung der bestehenden abgeleiteten Grenzwerte. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft sind keine Absenkungen der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte notwendig, weshalb für dieses Gutachten die Grenzwerte der 26.BImSchV bzw. der EG- Empfehlung 1999/519/EG der EU herangezogen werden. Im Bereich der biologischen Verträglichkeit wurden von medizinischer Seite für die nachfolgend aufgeführten Parameter so genannte Basisgrenzwerte definiert: die elektrische Stromdichte J im Körper in A/m 2, die spezifische Absorption SA in J/kg, die spezifische Absorptionsrate SAR in W/kg GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 8 von 19
9 und die Leistungsdichte S in W/m 2 Zur messtechnischen Beurteilung der Einhaltung dieser Grenzwerte werden abgeleitete Grenzwerte der magnetischen und elektrischen Feldstärke definiert. 4.2 Bundesimmissionsschutzverordnung In Deutschland hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates mit der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erstmals eigene Regelungen zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen getroffen und damit sowohl dem Gesundheitsschutz als auch der Rechtssicherheit Rechnung getragen. Die Empfehlung des Rates vom 12.Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz 300 GHz, 1999/519/EG) regelt die Personenschutzgrenzwerte europaweit. Deren Empfehlungen entsprechen den Grenzwerten der 26. BImSchV und gehen bezüglich des Frequenzbereiches darüber hinaus. Weiterhin befassen sich verschiedene Normen der Reihe DIN VDE 0848 und auch Bestimmungen der Berufsgenossenschaften mit Grenzwerten für die Exposition von Menschen durch niederfrequente Felder. Diese liegen höher als die Grenzwerte der 26. BImSchV und der EG-Empfehlung 1999/519/EG. Die 26. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsSchutzGesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder, kurz: 26. BImSchV) vom 1. Januar 1997 dient - gemäß dem Regelungsbereich des Gesetzes - dem Schutz der Allgemeinbevölkerung. Arbeitsplatzspezifische Aussagen sind nicht darin enthalten. Sinn und Zweck der Verordnung ist neben dem Schutz- und Vorsorgegedanken auch eine Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber. Die 26. BImSchV gilt für die Errichtung und den Betrieb von Hoch- und Niederfrequenzanlagen, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Verwendung finden und keine Genehmigung nach 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) benötigen. Bei genehmigungspflichtigen Anlagen ist der Prozess der Zulassung zwar prinzipiell ein anderer, die Bestimmungen der 26. BImSchV müssen aber dennoch eingehalten werden. Hochfrequenzanlagen im Sinne der Verordnung sind ortsfeste Sendefunkanlagen mit einer Sendeleistung von 10 Watt EIRP oder mehr, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 10 MHz bis 300 GHz erzeugen. Unter Niederfrequenzanlagen versteht die Verordnung ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität. Dazu gehören: Freileitungen und Erdkabel mit einer Frequenz von 50 Hz und einer Spannung von 1000 Volt oder mehr. Bahnstromfern- und Bahnstromoberleitungen einschließlich der Umspann- und Schaltanlagen mit einer Frequenz von 16 2/3 Hz oder 50 Hz. Elektroumspannanlagen einschließlich der Schaltfelder mit einer Frequenz von 50 Hz oder mehr. Sämtliche Anlagen sind so zu errichten und betreiben, dass in ihrem Einwirkungsbereich in Gebäuden oder auf Grundstücken, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung und unter Berücksichtigung von Immissionen durch andere ortsfeste Anlagen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Der Ausdruck zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt impliziert in diesem Zusammenhang, dass man praktisch von einer 24-stündigen Dauerexposition ausgeht. Weitergehende Auslegungen interpretieren außerdem, dass den exponierten Menschen bei ihrem momentanen Tun nicht bewusst ist, dass sie EM-Feldern ausgesetzt sind. In diesen beiden Punkten liegt die wesentliche Abgrenzung zu arbeitsplatzspezifischen Bestimmungen (siehe z.b. BGV B11). Im Allgemeinen wird dort vorausgesetzt, dass den Exponierten sehr wohl bekannt ist, dass sie sich in EM-Feldern bewegen und damit auch entsprechende Schutzbestimmungen einhalten sollen. Überdies wird eine solche Exposition am Arbeitsplatz auch keine 24 Stunden am Tag andauern. GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 9 von 19
10 Als in vielen Fällen problematisch erweist sich die Frage nach dem Einwirkungsbereich und wie er festzulegen ist. Bei NF-Anlagen gibt es dazu recht eindeutige Bestimmungen. Im hochfrequenten Bereich tut man sich eher damit schwer, denn oft ist aufgrund einer ausgeprägten Richtwirkung von Sendefunkanlagen und deren Vielfalt keine pauschale Aussage möglich. 4.3 Grenzwerte Die geltenden Grenzwerte nach der 26. BImschV und EG-Empfehlung 1999/519/EG sind im Folgenden dargestellt. Frequenz (f) in Megahertz (MHz) Effektivwert der Feldstärke, quadratisch gemittelt über 6- Minuten-Intervalle elektrische Feldstärke in Volt pro Meter (V/m) magnetische Feldstärke in Ampere pro Meter (A/m) ,5 0, ,375 f 0,0037 f ,16 Tabelle 4-1: Grenzwerte für Dauersignale der 26. BImSchV und 1999/519/EG, Hochfrequenzanlagen /519/EG in V/m (Effektivwerte) 1999/519/EG in V/m (Spitzenwerte) 1999/519/EG in µt ,1 0,01 1,0E+00 1,0E+01 1,0E+02 1,0E+03 1,0E+04 1,0E+05 1,0E+06 1,0E+07 1,0E+08 1,0E+09 1,0E+10 1,0E+11 1,0E+12 f/hz Abbildung 4-1: Grenzwerte nach 26. BImschV und EG-Empfehlung 1999/519/EG GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 10 von 19
11 5 Messverfahren Das Messverfahren basiert auf DIN VDE und Empfehlungen aus [3] und [4]. Zur Ermittlung der elektromagnetischen Felder wurden am in Hähnlein Messungen durchgeführt. Die zugehörigen Messergebnisse sind in Kapitel 6 aufgeführt. Gemessen wurde das elektromagnetische Spektrum für das D-Netz im Frequenzbereich von 915MHz bis 960MHz (GSM-900-Downlink 935MHz bis 960MHz), für das E-Netz im Frequenzbereich von 1780 Hz bis 1900MHz (GSM1800-Downlink 1805MHz bis 1880MHz sowie UMTS und für WLAN im Frequenzbereich von 2000MHz bis 2500MHz und 5150 MHz bis 5725 MHz. Durchgeführt wurden für jeden Frequenzbereich jeweils drei Messungen für jede Raumrichtung (in der Tabelle 6-2 mit R0-R2 gekennzeichnet). Die einzelnen Messergebnisse wurden geometrisch aufaddiert und mit dem jeweiligen Grenzwert verglichen. Zusätzlich wurde für jeden Messpunkt die summarische Belastung aus allen gemessenen Feldstärkewerten ermittelt. Die Messung erfolgte mit dem Peak-Detektor des Messgerätes im Max-Hold-Modus mit einer Auflösungsbandbreite von 100kHz bzw. 1 MHz für GSM- bzw UMTS-/WLAN-Netze. Für breitbändige UMTS- /WLAN-Signale wurde ein Korrekturfaktor angewandt, der das Verhältnis der Signalbandbreite zur Auflösungsbandbreite berücksichtigt. Somit wurde eine Worst-Case -Situation ermittelt. GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 11 von 19
12 6 Ergebnisse der Messungen Die Lage der vom Auftraggeber festgelegten Messpunkte ist in Abbildung 6-1dargestellt. Die fotografische Dokumentation ist im Anhang dargestellt. MP3 MP4 Mobilfunk- Anlage MP1 MP2 Abbildung 6-1: Lage der Messpunkte Tabelle 6-1: Beschreibung der Messpunkte Messpunkt Lage MP1 Marktstraße 6 MP2 MP3 MP4 Rodauer Straße. (Bebauungsgebiet) Schule Kinderhort/Kinderspielplatz Die Ergebnisse der Messungen sind in Tabelle 6-2 aufgeführt. GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 12 von 19
13 Tabelle 6-2: Messergebnisse gemessene Feldstärke in dbµv/m für jede Raumrichtung gemessene Feldstärke in V/m für jede Raumrichtung Messpunkt Frequenz in MHz System R0 R1 R2 R0 R1 R2 resultierende Feldstärke, V/m Grenzwert 26. BImschV in V/m Proz. vom Grenzwert 26. BImschV MP1 938,8 D-Netz 95,6 91,0 89,2 0,060 0,035 0,029 0,076 42,130 0, ,8 106,8 106,9 102,6 0,219 0,221 0,135 0,339 42,152 0, ,8 101,9 101,1 98,0 0,124 0,114 0,079 0,186 42,175 0, ,8 108,3 106,0 103,8 0,260 0,200 0,155 0,363 42,197 0, ,4 102,6 102,8 96,9 0,135 0,138 0,070 0,205 42,478 0, ,8 E-Netz 95,7 92,0 87,3 0,061 0,040 0,023 0,076 59,361 0, ,8 93,1 88,3 86,8 0,045 0,026 0,022 0,057 59,393 0, ,2 100,8 102,2 100,7 0,110 0,129 0,108 0,201 59,447 0, UMTS 107,4 108,8 106,4 0,234 0,275 0,209 0,418 63,504 0,658 Summarische Belastung: 1,555 MP2 938,8 D-Netz 86,5 86,5 82,0 0,021 0,021 0,013 0,032 42,130 0, ,8 89,4 84,5 83,6 0,030 0,017 0,015 0,037 42,152 0, ,8 84,8 84,3 82,0 0,017 0,016 0,013 0,027 42,175 0, ,8 90,2 86,1 84,2 0,032 0,020 0,016 0,041 42,197 0, ,4 81,3 75,3 74,2 0,012 0,006 0,005 0,014 42,478 0, ,8 E-Netz 88,9 85,1 83,6 0,028 0,018 0,015 0,036 59,361 0, ,8 85,1 82,6 82,5 0,018 0,013 0,013 0,026 59,393 0, ,2 84,6 81,2 80,6 0,017 0,011 0,011 0,023 59,447 0, UMTS 103,8 100,2 99,7 0,155 0,102 0,097 0,209 63,504 0,330 Summarische Belastung 0,189 MP3 936,4 D-Netz 82,6 80,5 78,5 0,013 0,011 0,008 0,019 42,076 0, ,8 73,6 73,3 69,9 0,005 0,005 0,003 0,007 42,130 0, ,8 68,1 64,3 60,4 0,003 0,002 0,001 0,003 42,152 0, ,8 91,8 86,1 84,2 0,039 0,020 0,016 0,047 42,175 0, ,8 69,1 64,9 65,8 0,003 0,002 0,002 0,004 42,197 0, ,4 90,1 89,6 83,8 0,032 0,030 0,015 0,047 42,478 0, ,4 E-Netz 80,7 77,9 76,7 0,011 0,008 0,007 0,015 58,827 0, ,8 68,4 65,3 64,0 0,003 0,002 0,002 0,004 59,361 0, ,8 78,9 75,8 72,8 0,009 0,006 0,004 0,012 59,393 0, ,2 79,7 79,2 78,4 0,010 0,009 0,008 0,016 59,447 0, UMTS 92,8 90,4 89,3 0,044 0,033 0,029 0,062 63,504 0,098 Summarische Belastung 0,169 GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 13 von 19
14 MP4 938,8 D-Netz 92,2 91,0 90,4 0,041 0,035 0,033 0,063 42,130 0, ,8 0,000 0,000 0,000 0,000 42,152 0, ,8 92,3 87,2 90,7 0,041 0,023 0,034 0,058 42,175 0, ,6 100,6 90,4 89,2 0,107 0,033 0,029 0,116 42,282 0, ,2 88,4 85,1 0,081 0,026 0,018 0,087 42,358 0, ,6 90,9 87,3 86,7 0,035 0,023 0,022 0,047 42,394 0, ,4 81,6 79,9 77,6 0,012 0,010 0,008 0,017 42,478 0, ,8 91,1 86,9 83,7 0,036 0,022 0,015 0,045 42,532 0, ,2 91,5 87,3 82,3 0,038 0,023 0,013 0,046 42,563 0, ,4 E-Netz 97,5 91,3 89,2 0,075 0,037 0,029 0,088 58,827 0, ,6 92,1 90,2 86,6 0,040 0,032 0,021 0,056 58,942 0, ,8 90,0 89,4 88,5 0,032 0,030 0,027 0,051 59,393 0, UMTS 99,9 98,1 96,5 0,099 0,080 0,067 0,144 63,504 0,227 Summarische Belastung 0,485 Anmerkung: WLAN-Signale lagen unter dem Rauschpegel von ca. 91 dbµv/m (um ca. den Faktor 10 unter den Werten für GSM- und UMTS-Signale) und werden somit bei der Auswertung nicht in Betracht gezogen. GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 14 von 19
15 7 Fazit Während der Messungen in Hähnlein wurden folgende maximale Feldstärken für Einzelsignale ermittelt. MP1: 0,42 V/m (entspricht ca. 0,7% des Grenzwertes) MP2: 0,21 V/m (entspricht ca. 0,3% des Grenzwertes) MP3: 0,06 V/m (entspricht ca. 0,1% des Grenzwertes) MP4: 0,14 V/m (entspricht ca. 0,2% des Grenzwertes) Somit wurde die maximale Feldstärke für Einzelsignale von 0,42 V/m am Messpunkt 1 ermittelt. Dies entspricht ca. 0,7% des in Deutschland geltenden Grenzwerts von 63,5 V/m (UMTS-Frequenzband) nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung. Für die summarische Belastung liegt der gemessene Wert bei maximal 1,6% des Grenzwertes (am MP1). Somit sind die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung an allen Messpunkten weit unterschritten. GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 15 von 19
16 8 Anhang 8.1 Abkürzungsverzeichnis BGV BImSchV EMVU EM HF NF RegTP VDE Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Bundesimmissionsschutzverordnung Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt Elektromagnetische (Felder) Hochfrequente (Felder) Niederfrequente (Felder) Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (derzeit Bundesnetzagentur) Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v. 8.2 Quellenverzeichnis Tabelle 8-1: verwendete Abkürzungen 1. DIN VDE : Sicherheit in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern; Teil 1: Definition, Mess- und Berechnungsverfahren. August BImschV Verordnung über elektromagnetische Felder, Dezember Paul Weiß; Bernd Gutheil, Dirk Gust, Peter Leiß: EMVU-Messtechnik. Vieweg Verlag, Braunschweig/Wiesbaden, RegTP MV 09/EMF/3. Messvorschrift für bundesweite EMVU-Messreihen der vorhandenen Umgebungsfeldstärken, Februar /519/EG Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern 6. Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300GHz). International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 16 von 19
17 8.3 Fotografische Dokumentation Abbildung 8-1: Position der Messantenne am MP1 (Marktstraße 6) Abbildung 8-2: Position der Messantenne am MP2 (Rodauer Straße) GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 17 von 19
18 Abbildung 8-3: Position der Messantenne am MP4 (Schulstraße) Abbildung 8-4: Position der Messantenne am MP4 (Georg-Froba-Straße, Kinderhort) GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 18 von 19
19 Abbildung 8-5: Feurwehrturm mit den installierten Mobilfunk- und WLAN-Antennen GHMT AG, Bexbach/Saar Seite 19 von 19
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