Allgemeine Geschäftsbedingungen von. puravida personalmarketing + event GmbH Pohlstrasse Berlin

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von puravida personalmarketing + event GmbH Pohlstrasse Berlin 1.0 Allgemeines 1.1 Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber, die puravida personalmarketing + events GmbH als puravida bezeichnet. 1.2 Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die die puravida mit ihren Auftraggebern abschließt. Sie gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass sich die puravida damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt. 2.0 Angebot und Vertragsschluß Unsere Kalkulationen sind unverbindlich und freibleibend. Nur durch schriftliche Angebote der puravida und schriftliche Annahmeerklärung des Kunden kommt ein Vertrag zustande. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen (Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages) bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die puravida. 3.0 Leistungsumfang 3.1 Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen alle Sach- und Dienstleistungen, die im Vertrag und/oder den im Vertrag bezeichneten Anlagen aufgeführt sind. 3.2 Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und von puravida angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke stehen und bleiben im Eigentum des puravida und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an puravida zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind. 4.0 Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Rücktritt 4.1 So weit puravida mit dem Auftraggeber eine Anzahlung auf die Auftragssumme vereinbart, ohne dass der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens 7 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig. 4.2 Der Betrag aus Rechnungen von puravida ist unverzüglich ohne Skonto oder anderen Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig und bis zum 20. Werktag nach Rechnungsdatum eingehend auf eines der angegebenen Konten der puravida zu zahlen. 4.3 Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an. 4.4 Verlangt der AG das Ruhen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses aus Gründen höherer Gewalt

2 (z.b. Streik, Aussperrung, Betriebsstilllegung etc.), so behält puravida Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für zwei weitere Tage sowie die An- und Abreisekosten gemäß Angebot ab Zugang der Information. 4.5 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Auftraggebers. 4.6 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, so weit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht. 4.7 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder kündigt er den Vertrag, so trägt er die bis zum Zeitpunkt der Abbestellung/Stornierung angefallenen Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt. 4.8 Bei Stornierungen ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen die gesamten im Angebot vereinbarten Kosten exklusive Mehrstunden an. 5.0 Abrechnung Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere die Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen, erfolgt ausschließlich durch die puravida GmbH und ist wenn nicht anders vereinbart - zwei Wochen vor Aktionsbeginn fällig*. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vorgelegten Tätigkeitsnachweise der eingesetzten Personen während oder nach Beendigung des Auftrages abzuzeichnen oder im Verhinderungsfalle die Angaben von puravida als richtig anzuerkennen. Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-geld, usw. ist aufgrund vieler kleiner Einzelpositionen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll. Falls diese dennoch vom Auftraggeber gewünscht, muss sie gesondert vereinbart werden entsprechend dem zusätzlichen Aufwand berechnet werden. *30 Tage nach Rechnungsstellung fällig 6.0 Auftragsstornierung: Wird der Auftrag als Ganzes oder falls vereinbart - einzelne Positionen des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Arbeiten auf Stundenbasis lt. puravida Preisliste abgerechnet. Wird gebuchtes Personal bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftrag wertes fällig, jedoch 100% der Belegkosten, bei einer späteren Stornierung werden 80% des Auftrag wertes fällig sowie 100% der Belegkosten. Bei Stornierung am Aktionstag werden 100% der vereinbarten Auftragssumme fällig. Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich - falls nicht anders vereinbart - grundsätzlich auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht - wenn nicht anders vereinbart - weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand. 7.0 Ausführung des Auftrages: Das Einsatzpersonal wird von puravida entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit puravida abzusprechen. Puravida kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart. Preisänderungen sind im Laufe der Durchführung eines einzelnen Auftrags nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. puravida behält sich vor, den Auftrag aus wichtigem Grund (drohende Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner

3 Zahlungsverpflichtung entbindet. Kosten für An- und Abfahrt, sowie eventuell anfallende Parkkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für Ereignisse, wie z.b. Staus, Straßensperrungen, Unfälle, Pannen, Unwetter oder Ähnlichen, aus denen ein verspätetes Eintreffen der Mitarbeiter am Einsatzort resultiert bzw. die das Eintreffen der Mitarbeiter am Einsatzort unmöglich machen, kann die puravida GmbH nicht haftbar gemacht werden. 8.0 Beanstandungen 8.1 Etwaige Beanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich mündlich, fernmündlich, per Telefax oder per an puravida bzw. an die zuständige Projektleitung zu richten. 8.2 Bei Anlieferung von Waren hat der Auftraggeber diese unverzüglich zu prüfen. Mängel an gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen von puravida muss der Auftraggeber unverzüglich gegenüber puravida oder der zuständigen Projektleitung rügen. 8.3 Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht gem. Ziffer 8.1 und 8.2 nicht fristgerecht nach oder

4 können Mängel der Leistung aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung, behoben werden, kann der Auftraggeber daraus keine Schadensersatzansprüche gegen puravida herleiten. 8.4 Der Auftraggeber trägt die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt seiner Feststellung und den rechtzeitigen Zugang seiner Mängelrüge. 9.0 Leistungsgarantie: Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei puravida anzuzeigen, anderenfalls erlöschen etwaige Ansprüche Gefahrübergang und Haftung 10.1 Ist unser Vertragspartner Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt Vorbehaltlich anderer als in diesen AGBs getroffener Regelungen haftet puravida auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wenn das Einsatzpersonal während der Aktion der Anleitung des Auftraggebers unterliegt, haftet puravida nicht für evtl. entstehende Schäden. Evtl. Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung. Ein dem Auftraggeber zustehender Schadenersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Wird puravida selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

5 11.0 Gewährleistung 11.1 Sämtliche Erklärungen, die puravida im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgibt (z.b. Leistungsbeschreibungen) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie durch puravida. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen der puravida über die Übernahme einer Garantie maßgeblich Schriftform Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf dieses Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden der Vertragsparteien bestehen nicht Salvatorische Klausel Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt Konkurrenzschutz Die von puravida eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise noch als feste oder freie Mitarbeiter angestellt bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

6 15.0 Sonstige Bedingungen Auftraggeber und die puravida GmbH sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten. Die puravida GmbH darf den Kunden und die Veranstaltung auf ihrer Web-Site in Schrift und Bild führen und in anderen Medien als Referenzkunden nennen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen Gerichtsstand Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand unser Firmensitz in Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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