FAQ zum Deutschlandstipendium an der TUM
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- Nikolas Seidel
- vor 8 Jahren
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1 FAQ zum Deutschlandstipendium an der TUM Gradl, Kredler, Wichtige FAQs findet man auf folgender BMBF-Seite zum Deutschlandstipendium Hier spezielle Fragen, die uns nach der Studierendenmail vom erreichten: (Durch klicken auf das jeweilige Themengebiet, kommen Sie bequem zu den Fragen und Antworten) 1. Bewerbungsschreiben 2. Zuordnung Stipendiaten-Firmen 3. Persönlicher Härtefall Gleichheitsgrundsatz 4. ERASMUS-Förderung und Deutschlandstipendium 5. Online-Formular unverschlüsselt 6. Anzahl der Stipendien 7. Studienbewerber, ausländische Studierende 8. Information in English 9. Auslandsaufenthalt 10. Fachsemester, Förderungshöchstdauer 11. Staatsbürgerschaft 12. Doktoranden 13. Wiederholte Bewerbung 14. Verpflichtungen 15. Bankverbindung 16. TUM TwoinOne-Studierende, Propädeutikum HMTUM TwoinOne-Studierende, Propädeutikum HM 17. Junge Akademie (JA) 18. Anderweitige Förderungen 19. Original Dokumente 20. Tutorentätigkeit 21. Steuerrechtliches 22. Alter 23. Wer kann sich bewerben? 24. Welche Studiengänge sind förderungsfähig? 25. DAAD-Förderungen 26. Aussetzen der Stipendienzahlung 1
2 1. Bewerbungsschreiben Frage: Werden Bewerbungsschreiben überhaupt gelesen? Antwort: Ja. Diese spielen insbesondere eine wichtige Rolle für die zentrale Auswahlkommission der TUM. Die Fakultäten schlagen eine Rangfolge der eingegangenen Bewerber vor. Danach wird ja erst richtig ausgewählt. 2. Zuordnung Stipendiaten-Firmen Frage: Werden Stipendiaten Firmen zugeordnet? Antwort: Ja, eine Zuordnung der einzelnen Stipendiaten zu einer Stifterfirma erfolgt. Es wird vorgeschlagen, dass der Stipendiat im Rahmen des Bewilligungsbescheids darüber informiert wird, von welcher Firma sein Stipendium gefördert wird. Der Stipendiat kann das angebotene Stipendium dann nach freier Entscheidung annehmen oder ablehnen. Ein Anspruch auf ein ersatzweises Stipendium einer anderen Firma besteht im Falle der Ablehnung nicht. Um den Stifterfirmen die Kontaktaufnahme mit ihren Stipendiaten zu ermöglichen, können die Stipendiaten gleichzeitig mit der Annahmeerklärung der Übermittlung ihrer Kontaktdaten an die Stifterfirma schriftlich zustimmen, damit eine Kontaktaufnahme erfolgen kann. Auf die Freiwilligkeit der Zustimmung ist hinzuweisen. Wird die Zustimmung nicht erteilt, hat dies keine Auswirkung auf die Gewährung des Stipendiums. In dieser Weise werden die Vorgaben des Bayerischen Datenschutzgesetzes gewahrt. 3. Persönlicher Härtefall Gleichheitsgrundsatz Frage: Wie wird ein persönlicher Härtefall festgestellt? Antwort: Die Einstufung der Schwere eines Härtefalles ist sicher eine unserer schwierigsten Aufgaben. Deswegen bitten wir hierbei um Unterstützung der kirchlichen Hochschulgemeinden KHG und EHG, des Genderzentrums der TUM, der Servicestelle für behinderte und chronisch kranke Studierende (Herr Kathola), sowie der psychosozialen Beratung des Studentenwerks. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei über TUM Studierendenen die Einzelfallprüfung für soziale Härten nicht von zentraler TUM Verwaltungsseite durchführen können! Es wäre hilfreich, wenn Sie sich vor einer Bewerbung, mit einer der oben genannten Stellen in Verbindung setzen. In erster Linie wird das Deutschlandstipendium begabungs- und leistungsbezogen vergeben. Soziale und finanzielle Härten werden in angemessener Weise berücksichtigt. Dabei ist jedoch auch auf den Gleichheitsgrundsatz zu achten. Dies gilt für alle über Studierenden der TUM. 4. ERASMUS-Förderung und Deutschlandstipendium Frage: Ist eine ERASMUS-Förderung als begabungs- und leistungsbezogen einzustufen? Antwort: Nein, siehe die letzte Frage in 2
3 5. Online-Formular unverschlüsselt Frage: Die Daten der Bewerber werden derzeit unverschlüsselt übertragen. Da momentan viele unbedarfte Benutzer über unverschlüsselte WLANs im Netz sind, darf das nicht sein. Ich bitte Sie das zu korrigieren! Antwort 1: Naja, sagen wir mal so: Von einem TUM-Studierenden im Jahr 2011 darf ich erwarten, dass er eben nicht unbedarft mit unverschlüsseltem WLAN arbeitet. Er überträgt ja dort auch andere Daten als die Online-Bewerbung zum Deutschlandstipendium. Antwort 2: Eine Verschlüsselung der Online-Bewerbung zum Deutschlandstipendium ließe sich mit einer Zeile in wenigen Sekunden einrichten. Allerdings ergibt sich folgender Nebeneffekt: Wir verwenden zur Sicherung ein Zertifikat, bei dem manche Browser meckern, dass die Seite nicht 100%ig vertrauenswürdig ist. Wir müssen davon ausgehen, dass dann eine nicht kleine Zahl der Studierenden zurückschreibt, warum wir dieses Zertifikat verwenden. Die Auswahl des der TUM-Meinung nach guten Zertifikats liegt nicht im Ermessen der Administration des Deutschlandstipendiums. Vielleicht machen wir die https-sache aber doch. Ist noch nicht entschieden. 6. Anzahl der Stipendien Frage: Prinzipiell finde ich dieses neue Stipendium eine gute Sache. Allerdings ist die Zahl der Stipendien, die vergeben wird, für eine Universität wie die TUM schon ein wenig traurig. Das zeigt mir wieder einmal, dass die Politik nach wie vor nicht in dem Maß in die Bildung investiert, wie es immer angepriesen wird. Eine Schande für alle Verantwortlichen! Antwort: Leider liegt die momentane Festsetzung der Stipendienanzahl auf 0,45% der Studierenden des Stichjahres 2009 nicht in der Verantwortung der TUM. Wir gehen aber davon aus, dass der Prozentsatz noch 2011 (wohl eher Ende des Jahres) hochgesetzt wird. Das Ausbauziel von 8% der Studierenden wird hoffentlich zügig in den kommenden Jahren umgesetzt. Dann wird die TUM ca Studierende aufweisen und Deutschlandstipendien pro Jahr vergeben können. Können? Sagen Sie uns eine andere Universität, die selbstbewusst von sich behaupten kann, auch eine so große Zahl von Stipendien in der Wirtschaft einzuwerben! Denn diese 8% bleiben eine Obergrenze und jede Förderung von 150 pro Monat und Studierenden muss durch eine ebenso große Einwerbung aus der Wirtschaft gegenfinanziert werden. Fazit: Wenn der Bund fördert, zieht die TUM mit. Wir schaffen das! 3
4 7. Studienbewerber, ausländische Studierende Frage: Ich bin ein(e) Student(in) aus xyz und will an der TUM studieren. Eine Zulassung habe ich bereits. Kann ich mich für das Deutschlandstipendium bewerben? Antwort: Ja. Voraussetzung ist die Zulassung oder Immatrikulation an der TUM. Als Grundlage für die Auswahl wird die Note Ihres letzten Abschlusses genommen. Beachten Sie, dass es sich bei dem Deutschlandstipendium in erster Linie um ein begabungs- und leistungsbezogenes Stipendium handelt, bei dem insbesondere an der TUM erbrachte sehr gute Leistungen einer angemessenen Zahl von Bewerbern angerechnet werden müssen. Es gibt bis zu 79 Stipendien. Nach dem Gleichheitsgrundsatz können wirklich nur außerordentlich hochbegabte Studienbewerber gefördert werden. 8. Information in English Frage: Is information in English available Antwort: At this time NO. The accordant web sites are under construction and will be online by end of June Application in English is possible. 9. Auslandsaufenthalt Frage: Kann man ein Stipendium bekommen wenn man in der Förderzeit ganz oder teilweise im Ausland ist? Antwort: Das Stipendium wird während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthaltes innerhalb der Bewilligungsdauer fortgezahlt. Beurlaubt man sich aber für den Auslandsaufenthalt, ist man auch von dem Deutschlandstipendium beurlaubt. Der Bewilligungszeitraum wird im Anschluss um den Beurlaubungszeitraum aufgestockt, wenn das Studium an der TUM fortgesetzt wird. (vgl. StipG: 7.html) 10. Fachsemester, Förderungshöchstdauer Frage: Bis zu welchen Fachsemester darf man sich bewerben? Antwort: Jeder TUM-Studierende kann sich unabhängig vom Fachsemester bewerben. Die Förderung dauert in der Regel 12 Monate, kann aber bei einer Wiederbewerbung grundsätzlich verlängert werden. Die Förderungshöchstdauer ist durch die Regelstudienzeit des betreffenden Studiengangs begrenzt. 11. Staatsbürgerschaft Frage: Können sich nur deutsche Staatsbürger bewerben? Antwort: Nein. Die Staatsangehörigkeit ist irrelevant. Voraussetzung ist eine Zulassung oder Immatrikulation an der TUM. 4
5 Ausgeschlossen sind allerdings Austauschstudenten, die an ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sind und an der TUM ihren Auslandsaufenthalt absolvieren. 12. Doktoranden Frage: Können sich Doktoranden auf ein Stipendium bewerben? Antwort: Nein, leider nicht. 13. Wiederholte Bewerbung Frage: Kann man sich nach einer Absage zu einem späteren Zeitpunkt nochmals bewerben. Antwort: Ja. Eine Absage bedeutet nicht, dass man für immer abgelehnt wurde. Man kann sich jedes Jahr neu bewerben. Allerdings sollte man bei der noch relativ geringen Zahl an Stipendien (momentan ca. 100 pro Jahr für etwa potentielle Bewerber), zu den besten seines Jahrgangs und seiner Fakultät gehören. 14. Verpflichtungen Frage: Sind irgendwelche Pflichten mit Erhalt des Stipendiums verbunden? Antwort: Nein, direkte Verpflichtungen gibt es keine. Es wird ein exklusives Treffen mit dem jeweiligen Förderer aus der Wirtschaft geben. Ein Erscheinen zu diesem wird ausdrücklich begrüßt, um den Austausch zwischen Wirtschaft und Hochschule zu fördern und eine Ausweitung des Stipendienprogramms zu gewährleisten. 15. Bankverbindung Frage: Werden bei der Anmeldung online übermittelt? Antwort: Selbstverständlich nicht. Die Bankdaten werden nach erfolgreicher Annahme für das Stipendium ausgetauscht. 16. TUM TwoinOne-Studierende, Propädeutikum HM Frage: Ist eine Bewerbung für TwoinOne-Studierende möglich? Antwort: Ja, sobald eine Zulassung für das WiSe 2011/12 an der TUM vorliegt. Dafür kann man sich schon seit 15. Mai 2011 über TUMonline bewerben; siehe Informationen der betreffenden twoinone-koordinatoren. 5
6 17. Junge Akademie (JA) Frage: Erfährt man ein besondere Berücksichtigung, wenn man einen Platz in der JA angeboten bekommen hat, diesen aber nicht angenommen hat. Da man ja dadurch, im Prinzip, schon einen Auswahlprozess bestanden hat? Antwort: Nein, dies ist nicht möglich. Man muss den Platz in der JA wahrgenommen haben. 18. Anderweitige Förderungen Frage: Ich bin bereits Stipendiat bei der Stiftung der deutschen Wirtschaft und erhalte ein monatliches Büchergeld in Höhe von 80. Ist das ein Ausschlusskriterium? Antwort: Prinzipiell ja, da die Förderung den Ausschlussbetrag von 30 im Monat übersteigt und leistungsbezogen ist. Einige Stiftungen jedoch erklären sich bereit, nach Erhalt des Deutschlandstipendiums, für die Förderdauer, auf die finanziellen Zahlungen zu verzichten allerdings die ideelle weiterhin zu erteilen (die betreffende Person dürfte sich also rein formell weiterhin als Stipendiat, beispielsweise der Studienstiftung, sehen und rein wissensbezogene Förderungen weiter in Anspruch nehmen). 19. Original Dokumente Frage: Ich möchte meinen schriftlichen Bewerbungsunterlagen Nachweise beifügen. Müssen hierfür Originale bzw. beglaubigte Kopien eingereicht werden oder reichen einfache s/w Kopien aus? Antwort: Einfache Kopien genügen. 20. Tutorentätigkeit Frage: Inwiefern wird berücksichtigt, wenn man als Tutor am Übungsbetrieb mitarbeitet? Antwort: Die Arbeit als Tutor gilt als Berufstätigkeit und kann nicht als ehrenamtliche Tätigkeit oder Anderes geltend gemacht werden. 21. Steuerrechtliches Frage: Beeinträchtigt der Erhalt eines Stipendiums mein Einkommen bzw. wie ist das Mehreinkommen steuerrechtlich zu betrachten? Antwort: Sinn und Zweck des Deutschlandstipendiums ist nicht die entgeltliche Entlohnung einer bestimmten Beschäftigung und von daher ist dieses Stipendium, wie auch alle anderen vergleichbaren Stipendien, nicht als Arbeitsentgelt zu verbeitragen. Dies gilt auch in der Konstellation, dass das Stipendium zufällig von der gleichen Stelle ausgezahlt wird, bei der der Studierender durch Vertrag angestellt ist. Auch in dieser Konstellation hat das Stipendium nicht den Zweck einer Entlohnung und muss daher beitragsrechtlich genauso betrachtet werden, als ob der jeweilige Bezieher keine Beschäftigung bei der Universität hätte, um damit die Gleichbehandlung sicherzustellen. 6
7 Fazit: Stipendien sind in jedem Falle steuerfrei. 22. Alter Frage: Gibt es eine Altersbeschränkung für die Bewerbung? Antwort: Nein. 23. Wer kann sich bewerben? Frage: Wer kann sich für ein Deutschlandstipendium an der TUM bewerben? Antwort: Bewerben kann sich, wer die für das Studium erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt und vor der Aufnahme des Studiums an der jeweiligen Hochschule steht oder bereits dort immatrikuliert ist. 24. Welche Studiengänge sind förderungsfähig? Frage: Welche Studiengänge sind förderungsfähig? Antwort: Grundsätzlich ist jedes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule förderungsfähig. Also zum Beispiel auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium, ein Masterstudiengang oder ein berufsbegleitendes/duales Studium. 25. DAAD-Förderungen Frage: Ist eine DAAD-Förderung ein Ausschlusskriterium? Antwort: Da der DAAD verschiedene Förderungen vornimmt, ist diese im Einzelnen zu prüfen. Als Orientierung gilt: Mobiltätszuschüsse stehen in keiner Konkurrenz zum Deutschlandstipendium. Sollte jedoch eine Förderung zum Lebensunterhalt bestehen, die 30 Euro im Monat beträgt oder übersteigt, kann für diesen Zeitraum kein Deutschlandstipendium überwiesen werden. Prinzipiell ist aber eine Aussetzung der Stipendienzahlung möglich. Diese kann nach der DAAD Förderung problemlos bis zum Ende des Bewilligungszeitraums wiederaufgenommen werden, vorausgesetzt man setzt sein bisheriges Studium an der TUM fort. 26. Aussetzen der Stipendienzahlung Frage: Ist es möglich, sich vom Deutschlandstipendium beurlauben zu lassen? Antwort: Ja. Gründe hierfür sind beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gefördertes Auslandsstudium. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. 7
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