ZUKUNFT ALTBAU Praxisdialog Revitalisierung statt Neubau. Die Firmengebäude von VAUDE.
|
|
- Dagmar Hausler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ZUKUNFT ALTBAU Praxisdialog Revitalisierung statt Neubau. Die Firmengebäude von VAUDE.
2 Das Arbeitsumfeld hat wesentlichen Einfluss auf Menschenund Unternehmenserfolg
3 Mit Bauherren erst einmal nicht über Bauen sprechen? Sondern über ihre Zukunftsstrategie.
4 Ein neues Büro ist in erster Linie ein Veränderungsprozess und erst danach ein Bauprozess.
5 Second Life, Erneuerung durch Transformation. VAUDE Standort Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 5
6 Second Life, Erneuerung durch Transformation. VAUDE Standort Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 6
7 Second Life, Erneuerung durch Transformation. Potentiale heben, Ressourcen intelligent nutzen. Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 7
8 Second Life, Erneuerung durch Transformation. Potentiale heben, Ressourcen intelligent nutzen. Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 8
9 Second Life, Erneuerung durch Transformation. Potentiale heben, Ressourcen intelligent nutzen. Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 9
10 Second Life, Erneuerung durch Transformation. Potentiale heben, Ressourcen intelligent nutzen. Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 10
11 Die Tätigkeit bestimmt die Arbeitsumgebung.
12 Barrieren vermeiden.
13 Räume wirken immer.
14 Effiziente Flächennutzung entsteht nicht durch Verdichtung.
15 Funktions- und Mehrwertbereiche bereitstellen.
16 Normen sind kein Garant für Behaglichkeit. DIN
17 Technik / Medien up to date.
18
19 EnEV Nachweisführung. Die Aufgabenstellung. EnEV Nachweisführung Bauantrag 02/2013, daher gilt die EnEV 2009 (gültig ab ) Die EnEV 2014 gilt erst ab dem EnEV Nachweisführung: Bestandssanierung gemäß EnEV Abs.1 Bilanzierung, Anforderungsniveau: Neubau + max. 40% 2. EnEV Nachweisführung: Erweiterung >50m 2 gemäß EnEV Abs.5 Bilanzierung, Modus: Erneuerung der Anlagentechnik Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 19
20 EnEV Nachweisführung. Die Aufgabenstellung. DGNB DGNB Zertifizierung für Gebäudeteile EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gültig ab ) Das Gesetz gilt nur für Gebäude die neu errichtet werden (EnEV 3 oder 4), also nicht zwingend für Sanierungen (EnEV 9 Abs. 1) sowie Erweiterungen ( 9 Abs. 5). Die Vorgaben wurden eingehalten. Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 20
21 EnEV Nachweisführung. Die technische Ausrüstung. Haustechnik Bestandsheizung (Pumpenwarmwasser), Gas BW Kessel Wärmeübergabe: Heizkörper, Flächenheizung elektrische Luft-Luft Wärmepumpen (Heizen & Kühlen) Wärmeübergabe: Inneneinheiten RLT mit WRG Heizfunktion Beleuchtung mit LED, tageslichtabhängige Steuerung Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 21
22 EnEV Nachweisführung. Die Herausforderungen. Aufnahme aller relevanten Gebäudeteile Aufnahme aller relevanten Räume Erstellen einer Raumliste (Excel) Zuordnung der Räume zu EnEV Nachweisen für sanbestand und ERWEITERUNG Zuordnung der Räume für den DGNB Nachweis Zonierung der Gebäudeteile nach Nutzung Abbildung der Anlagentechnik inkl. Beleuchtung Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 22
23 EnEV Nachweisführung. Die Bestandssanierung. nach EnEV Abs.1 Bilanzierung, Anforderungsniveau: Neubau + max. 40% Gebäude III + IV + VII Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 23
24 EnEV Nachweisführung. Die Ergebnisse sanbestand. EnEV 2009 Bilanzierungsergebnis sanbestand (fp für Strom = 2,6) Dieses Gebäude 130,9 kwh/(m²a) EnEV-Anforderungsw ert Neubau (Vergleichsw ert) EnEV-Anforderungsw ert modernisierter Altbau (Vergleichsw ert) EnEV 2014 Bilanzierungsergebnis sanbestand (fp für Strom = 2,4) EnEV-Anforderungsw ert Neubau (Vergleichsw ert) Dieses Gebäude 121,1 kwh/(m²a) EnEV-Anforderungsw ert modernisierter Altbau (Vergleichsw ert) EnEV 2016 Bilanzierungsergebnis sanbestand (fp für Strom = 1,8) EnEV-Anforderungsw ert Neubau (Vergleichsw ert) Dieses Gebäude 105,0 kwh/(m²a) EnEV-Anforderungsw ert modernisierter Altbau (Vergleichsw ert) Die Sanierung erfüllt die Anforderungen der EnEV Die Sanierung erfüllt die Anforderungen der EnEV (Die Verschärfung ab dem ist bei Sanierungen gemäß EnEV 9 Abs.1 nicht anzuwenden) Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 25
25 EnEV Nachweisführung. Die Erweiterung. Erweiterung >50m 2 nach EnEV Abs.5 Bilanzierung, Erneuerung der Anlagentechnik Gebäude III und VIII Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 26
26 EnEV Nachweisführung. Die Ergebnisse Erweiterung. EnEV 2009 Bilanzierungsergebnis ERWEITERUNG (fp für Strom = 2,6) EnEV 2014 Bilanzierungsergebnis ERWEITERUNG (fp für Strom = 2,4) EnEV-Anforderungsw ert Neubau (Vergleichsw ert) Dieses Gebäude 156,1 kwh/(m²a) EnEV-Anforderungsw ert modernisierter Altbau (Vergleichsw ert) EnEV 2016 Bilanzierungsergebnis ERWEITERUNG (fp für Strom = 1,8) EnEV-Anforderungsw ert Neubau (Vergleichsw ert) Dieses Gebäude 136,5 kwh/(m²a) EnEV-Anforderungsw ert modernisierter Altbau (Vergleichsw ert) Die Erweiterung erfüllt die Anforderungen der EnEV Die Erweiterung erreicht das EnEV 2016 Niveau nicht mehr. (Die Verschärfung ab dem gilt nicht bei Erweiterungen gemäß EnEV 9 Abs.5.) Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 28
27 EnEV Nachweisführung. Ausblick GebäudeEnergieGesetz (GEG) in 2019 möglicherweise keine direkte Verschärfung durch die Definition des Niedrigstenergiegebäudes für öffentliche Bauten ab 2019 und für privatwirtschaftliche Bauten ab 2021 indirekte Verschärfung durch die Zusammenlegung von EnEV und EEWärmeG zum GEG sowie neuer DIN V 18599: möglich Prognose: 5-10% Verschärfung bei zukünftigen Maßnahmen einpreisen Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 29
28 Second Life, Erneuerung durch Transformation. Umnutzung statt Abriss. Viel Tageslicht, wenig Energieeintrag Lichtkuppeln Lamilux reflective Verglasung mit Weißglas Tageslichtabhängig geregeltes LED Kunstlicht Verwendung von zertifizierten größtenteils unbehandelten Hölzern Regenwassersammlung zur Grauwassernutzung Reduzierung der Sprachverständlichkeit durch Hochleistungsabsorber Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 30
29 Second Life, Erneuerung durch Transformation. Umnutzung statt Abriss. VAUDE Campus Biodiversität, selbstregulierender Naturgarten Raffstore mit Lichtlenkung Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 31
30 Neue Büroqualität durch ganzheitliche Gestaltung Es geht nicht mehr um ob sondern wie Revitalisierung statt Neubau: VAUDE Seite 32
Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz
Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Kommunentagung 2017 05.05.2017 Niedrigstenergiegebäude ab 2020 Vorgaben der
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare
MehrVorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH
Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab 2016 Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Entwicklung von Vorgaben Quelle: Vortrag Erhorn, 20.01.2015 EU-Richtlinie (EPBD) EU-Richtlinie (EPBD) Was ist ein Niedrigstenergiegebäude?
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Vorschriften 2 Grundlegende Anforderungen an die moderne Haustechnik
MehrDOPPELHAUS JETZENDORF
Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT
MehrEnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis
EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis Energieforum Rhein -Neckar 2017 22.02.2017 aenergen GmbH, Dr. Justus Medgenberg Anforderungen Wärmeschutz Quo Vadis: Wärmeschutz EU RICHTLINIE 2010/31/EU
MehrFAQ zum GebäudeEnergieGesetz GEG: Antworten auf die fünf häufigsten Fragen
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart www.tuschinski.de PRESSEMITTEILUNG, März 2017 FAQ zum GebäudeEnergieGesetz
MehrEnergieforum West 2017
Energieforum West 2017 Neubau nach EnEV Passivhaus Niedrigstenergiegebäude KiTa Kalverbenden, Architekt: Kada- Wittfeld Teamleitung Energiemanagement Dipl.-Ing. Ulrike Leidinger Inhalte: Definition Energieeffizienz
MehrAuswirkungen der EnEV auf die Wohnungslüftung
Sonderschau Wohnungslüftung ISH - 26. März 2003 Auswirkungen der EnEV auf die Wohnungslüftung Rolf-Peter Strauß ZETA - Zusammenhang der EnEV mit gültigen Normen EnEV `02 Vorgabe des max. zulässigen Primärenergiebedarfs
MehrAus der Praxis der Energieeffizienz»
Aus der Praxis der Energieeffizienz» EnBW Energie Baden-Württemberg AG Rudolf Schiller Herbstveranstaltung Energiegemeinschaft November und Dezember 2016 Ihr Referent Rudolf Schiller EnBW Energie Baden-Württemberg
MehrPerspektiven im Wärmemarkt aus Sicht der Heizgeräteindustrie
Perspektiven im Wärmemarkt aus Sicht der Heizgeräteindustrie Markt / Marktentwicklung Potentiale im Wärmemarkt Herausforderungen Dr. Marc Andree Groos Leiter Marketing Deutschland Folie 1 Duisburg, 5.
Mehr- Inhalt. Erfahrungen mit kontrollierter Wohnraumlüftung aus energetischer Sicht
- Inhalt 1. Ansprüche 2. Systeme der Wohnungslüftung 3. Bewertung der Systeme zur Wohnungslüftung 4. Systeme der Wohnungslüftung im Kontext mit energetischen Ansprüchen 5. Ausblick Prof. Dr.-Ing. Thomas
MehrGuter Rat zum EEWärmeG
Vorlage 1 04/2012 Viessmann Werke Guter Rat zum EEWärmeG Handlungsbedarfe und Verbesserungsvorschläge aus Sicht der Praxis Manfred Greis Vorlage 2 04/2012 Viessmann Werke Anteile Energieträger und Verbraucher
MehrPolitik, Markt und Technik: Trends und Perspektiven im Wärmemarkt
Politik, Markt und Technik: Trends und Perspektiven im Wärmemarkt Dr.-Ing. Lothar Breidenbach Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.v. (BDH) Agende BDH: Verband für Energieeffizienz und Erneuerbare
Mehr17. Fachtagung ERDGAS UMWELT ZUKUNFT
17. Fachtagung ERDGAS UMWELT ZUKUNFT Klimaschutz und Wärmeversorgung in der Zukunft Leipzig 28.01.2016 Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrTrainingshandbuch. für Energieberater. h.7 ~ Verlag. ~"1 Bundesanzeiger. Lernhilfe, Prüfungsfragen und Aktualisierung des Fachwissens. 2.
Trainingshandbuch für Energieberater Lernhilfe, Prüfungsfragen und Aktualisierung des Fachwissens 2. Auflage von Prof. Dr.-lng. Anton Maas und Dr. Karin Vaupel ~"1 Bundesanzeiger h.7 ~ Verlag Vorwort...
MehrUmsetzung der EnEV und der neuen KfW Förderprogramme für den Neubau. Dipl.-Ing. Stephan Böddeker
Umsetzung der EnEV und der neuen KfW Förderprogramme für den Neubau Dipl.-Ing. Stephan Böddeker Dieser Weg! Wärmebrücken Kundenwünsche Kurzverfahren Wirtschaftliche Konstruktionen zeitgemäßes Gebäude Anlagentechnik
MehrCHECKLISTE zur EnEV Berechnung
1; Allgemeines: Antragsteller: Name: Anschrift: Telefon: E-Mail: Bauvorhaben: Bauort: Strasse: Gemark.: Flurstück: E-Mail: Bauvorhaben bis 31.12.2015 eingereicht: Ja, Berechnung nach EnEV 2014 Nein, Berechnung
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 2.03.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Bürogebäude 81669 München 1970 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche
MehrAbbruch der alten Louise-Otto-Peters-Schule in Hockenheim. Foto: Roth.Architekten.GmbH
Abbruch der alten Louise-Otto-Peters-Schule in Hockenheim Foto: Roth.Architekten.GmbH Grundriss Erdgeschoss Zeichnung: Roth.Architekten.GmbH Grundriss Obergeschoss Zeichnung: Roth.Architekten.GmbH Neubau
MehrEntwicklung des Wärmebedarfs in Deutschland was sind die Auswirkungen auf die KWK-Ziele?
Hannes Seidl Entwicklung des Wärmebedarfs in Deutschland was sind die Auswirkungen auf die KWK-Ziele? 9. Mai 2012, Berlin 1 Energiepolitische Ziele der Bundesregierung. Senkung des Primärenergieverbrauchs
MehrBaustandard Minergie: Der Standard für Komfort und Energieeffizienz. Ihre Garantie für Qualität und Effizienz
Baustandard Minergie: Der Standard für Komfort und Energieeffizienz Ihre Garantie für Qualität und Effizienz Was ist Minergie? Minergie ist seit 1998 der Schweizer Standard für Komfort, Effizienz und Werterhalt.
Mehr2 Energie Begriffe und Definitionen Gesetze, Verordnungen und Normen...23
Teil I Wohngebäude 0 Einleitung Wohngebäude...14 1 Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden... 15 1.1 Wohnkomfort...16 1.2 Wirtschaftlichkeit...16 1.3 Umwelt...16 2 Energie...17 2.1 Begriffe und
MehrSanierung eines Schulgebäudes im Effizienzhaus Plus Standard: Die Uhlandschule in Stuttgart
Sanierung eines Schulgebäudes im Effizienzhaus Plus Standard: Die Uhlandschule in Stuttgart Dr. Stephan Kempe Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Umweltschutz, Abteilung Energiewirtschaft Gaisburgstraße
MehrBaustandard Minergie-A: Energetisch unabhängig, höchste Qualität und Komfort
Ihr neues Plusenergie- Gebäude Baustandard Minergie-A: Energetisch unabhängig, höchste Qualität und Komfort Was ist Minergie? Minergie ist seit 1998 der Schweizer Standard für Komfort, Effizienz und Werterhalt.
MehrIntegriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach
Integriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach Infoveranstaltung 23. April 2015 Energieeffizientes Bauen und Sanieren Frank Nennstiel Förderkennzeichen FKZ 03KS6668 1 2 Vorgaben EnEV 2014 Neubauten
MehrInhalt EnEV 2014 Allgemeines
Inhalt EnEV 2014 Allgemeines...11 Luftdichtheit von Außenbauteilen...12 Luftdichtheit...12 Luftwechsel...15 Ausführung von Luftdichtigkeitsebenen...17 Prüfung der Fugendichtigkeit...22 Lüftung in luftdichten
MehrGesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG. Ersatzmaßnahmen
Gesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der Nachweisführung und ist der unteren Bauaufsicht
MehrAachener Standard. -Bericht aus der Praxis-
Aachener Standard -Bericht aus der Praxis- Dipl.-Ing. Frank Schröter Gliederung Aachener Standard Einhaltung der planerischen Energieverbräuche: Die Leistungsphase 10 Die 4-Stufen der Leistungsphase 10
MehrFachsymposium Wohnungsbau im Kontext der Energiewende
Fachsymposium Wohnungsbau im Kontext der Energiewende 22.01.2014 Stadtplanung und Architektur Beitrag zu Energiewende Prof. Dipl.-Ing. Georg Sahner BDA E2D Studiengangsleiter Energie Effizienz Design E2D
MehrEnergietag Winnenden. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme. rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller
Energietag Winnenden Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller Erik Fischer www.kurz-fischer.de Warum Energiesparen? Energieeffizienz zur Ressourcenschonung
MehrQualitätssicherung bei Energieberatung und Bauausführung. Hans Weinreuter
Qualitätssicherung bei Energieberatung und Bauausführung Hans Weinreuter Spätestens seit 1980 diskutieren wir die Energiewende - anfangs in relativ kleinen Ökokreisen - inzwischen werden die 3E Einsparung,
MehrNeue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG
Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Dipl.-Ing. Martin Kromer Folie 1 Entwicklung 01.09.05 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 22.07.76 WärmeschutzV HeizAnlV HeizkostenV Energieeinsparverordnung
MehrHerausforderungen im Umgang mit der aktuellen
Herausforderungen im Umgang mit der aktuellen Stand: März 2016 ENVISYS 1 EnEV (2016) Megatrends Änderung/Anpassung Stufe 2 der EnEV und Ausblick Winfried Schöffel Geschäftsführer ENVISYS GmbH & Co. KG
MehrWärmeübergabe als wichtiger Baustein in zukünftigen Heizsystemen. Ralf Kiryk Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.v.
Wärmeübergabe als wichtiger Baustein in zukünftigen Heizsystemen Ralf Kiryk Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.v. Energieeffizienz in Deutschland Heutiger Primärenergiebedarf entspricht rund
Mehrin Zusammenarbeit mit jäckel architekten, Oberwesel
Beschreibung des Energiekonzepts zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Rhein-Hunsrück-Entsorgung RHE Vorlage für die Gestaltung der Informationstafel im Foyer des Gebäudes Auftraggeber RHE Projektnummer
MehrMünchner Energiespartage im Bauzentrum November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab Was bedeutet das für Kauf und Planung?
Münchner Energiespartage im Bauzentrum 14. 15. November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab 1.1.2016. Was bedeutet das für Kauf und Planung? Dipl.Ing. Renate Schulz, Architektin Bauherrenberaterin
MehrDie neue Energieeffizienzrichtlinie
Die neue Energieeffizienzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die österreichischen Bauvorschriften Dr. Rainer Mikulits Österreichisches Institut für Bautechnik Fachveranstaltung Schritte in die Zukunft,
MehrPlanungs-Leitfaden zur Erarbeitung von Nachweisen und Energieausweisen nach EnEV unter Anwendung der DIN V 18599
Planungs-Leitfaden zur Erarbeitung von Nachweisen und Energieausweisen nach EnEV unter Anwendung der DIN V 18599 Berlin, den 20.11.2007 Dr. Dieter Thiel +49 (0) 221-5741 5741-323 dieter.thiel@schmidtreuter.de
MehrWILLKOMMEN. Auswirkungen des GEG auf Energiekonzepte. GEG/EnEV-Forum Hochschule Bremen, Neustadtswall , 16:00 16:45 Uhr
WILLKOMMEN Auswirkungen des GEG auf Energiekonzepte GEG/EnEV-Forum Hochschule Bremen, Neustadtswall 16.11.2017, 16:00 16:45 Uhr Energieeffizienz seit 1996 Aktives Mitglied im: Bayenthalgürtel 23 50968
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 12.9.225 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Büro 212 212 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien
MehrFür Jedermann: EnEV und EEWärmeG klar und deutlich erklärt
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart www.tuschinski.de PRESSEMITTEILUNG, Juli 2016 Für Jedermann: EnEV und EEWärmeG
MehrEnEV SPJT 2014
1 Die EnEV wird am 01.Mai in Kraft treten. Jahres-Primärenergiebedarf ab 2016 um 25% senken Wärmedurchgangskoeffizient ab 2016 um 20% senken Neubauanforderungen ab 2021 nach EU Niedrigenergiegebäude-standard
MehrEnergieEinsparVerordnung Martin Mende Freier Architekt Dipl.Ing. Energie-Effizienz-Experte
EnergieEinsparVerordnung 2014 EnergieEinsparVerordnung EnEV 2014 Vorgaben für Energieeffizienz von Gebäuden für einzelne Bauteile bei Erneuerung von Außenputz, Fenster, Haustür, Dach, Kellerdecke für Heizung,
MehrEnergieeffizienz von Gebäuden Anforderungen und Fördermöglichkeiten
Energieeffizienz von Gebäuden Anforderungen und Fördermöglichkeiten Michael Hörnemann Öko-Zentrum NRW GmbH Öko-Zentrum NRW Planen Beraten Qualifizieren Wir sind. Ansprechpartner für alle Fragen rund um
MehrWOHNHÄUSER IM PLUS-ENERGIE-HAUS-STANDARD
WOHNHÄUSER IM PLUS-ENERGIE-HAUS-STANDARD 1. Definition 2. Bewertungsmethode 3. Nachweisführung mit DÄMMWERK 4. Kritische Anmerkungen 1. Definition Der Plus-Energie-Haus-Standard wird mit dem Erreichen
MehrAuswirkungen des GEG-Entwurfs auf die Planungspraxis. Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW
Auswirkungen des GEG-Entwurfs auf die Planungspraxis Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Hamburg Fachforum 2017 16.05.2017 Öko-Zentrum NRW Wir sind. ein Architektur- und Ingenieurbüro.
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice Energieportal 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 1.5 Lizenzvereinbarung 2 Die aktuelle EnEV 2.1
MehrIngenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben
Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben 17.02.2016 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung
MehrBDEW Heizkostenvergleich Neubau 2016
BDEW Heizkostenvergleich Neubau 2016 Fachtagung: Energie Umwelt Zukunft Leipzig, den 26.01.2017 Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH
Mehr1 Einleitung 1. 2 Verordnungstext 4
1 Einleitung 1 2 Verordnungstext 4 3 Die rechtlichen Auswirkungen der EnEV (Prof. Dr. Bernhard Rauch) 80 3.1 Die öffentlich-rechtlichen Auswirkungen der EnEV als Rechtsverordnung 82 3.1.1 Der Bauherr 84
MehrIntelligente Steuerung von modernen Stromspeicherheizungen
www.new4-0.de Intelligente Steuerung von modernen Stromspeicherheizungen 07.09.2017 Anna Christin Wink HAMBURG ENERGIE GmbH Integration der Erneuerbaren Energien durch Stromspeicherheizungen PEFne Demand-Side-Management
MehrREFERENZEN DIN V 18599
TIERKLINIK UNGER AUGSBURG Gutachten UBS Immobilien GbR Augsburg Gewerblich 2013 Tierklinik SPORTZENTRUM KÖNIGSBRUNN WEST Gutachten Stadt Königsbrunn Kommunal 2013 Sportstätte REALSCHULE AFFING-BERGEN ERWEITERUNG
MehrEnergieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen. Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge. beraten planen prüfen. Folie 1
Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge beraten planen prüfen Folie 1 Büro-Historie Geschäftsleitung Prof. Wolfgang Sorge und Regina Sorge Mitarbeiterinnen
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 6.11.222 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Büros Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) 212 212 212 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare
MehrPlusenergiehaus mit integrierter Flächenheizung/- kühlung; Praxisbeispiele. Dipl. Ing. Wolfgang Diebel, Bosch Thermotechnik GmbH
Plusenergiehaus mit integrierter Flächenheizung/- kühlung; Praxisbeispiele Dipl. Ing. Wolfgang Diebel, Bosch Thermotechnik GmbH Agenda Grundidee Randbedingungen Erforderliche Maßnahmen Praxisbeispiele
MehrEnEV 2009/2012 und EEWärmeG
Neue Rahmenbedingungen fürf Energieeffiziente Gebäude EnEV 2009/2012 und EEWärmeG Energieeffiziente Gebäude Neue Trends in Praxis und Forschung WIKO 2008 Internationale Wissenschaftskonferenz Zittau/Görlitz
MehrEnergiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016
Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in
MehrNeuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014
46. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Abteilungen (ATA) an wissenschaftlichen Hochschulen Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ATA-Tagung 2014 in Saarbrücken Ralf-Dieter
MehrFörderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP)
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP) Ralph Schmidt, Geschäftsführer ARGE SOLAR e.v. Infoveranstaltung AKS, 03.06.2009 BAFA -Bundesamt für Wirtschaft
MehrEnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis" Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater
EnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis" Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater Energieverbrauchsanteile für Industrienationen: mit über 1/3
MehrGebäudetechnik in Wissenschaft & Praxis
04 18 science Gebäudetechnik in Wissenschaft & Praxis Ökoeffizienzbewertung wärmetechnischer Anlagen Anforderungen und Lösungsansätze Experimentelle Charakterisierung und Vergleich bionisch optimierter
MehrKommunale Energieberatung
Kommunale Energieberatung Mindestanforderungen an den Beratungsbericht über ein energetisches Sanierungskonzept oder die Energieberatung für den Neubau von Nichtwohngebäuden Checkliste zur Richtlinie Energieberatung
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 3.9.223 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Einzelhandel/Arztpraxen Arnulfstr. 199, 8634 München Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) 197 213 213 Gebäudefoto
MehrDas Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Eigentümer von Neubauten
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Eigentümer von Neubauten Regeln im Energieland Hessen Nutzungspflicht
MehrBaustandard Minergie-P: Niedrigstenergie-Bauten für höchste Ansprüche
Ihr Plus an Komfort bei bester Effizienz Baustandard Minergie-P: Niedrigstenergie-Bauten für höchste Ansprüche Was ist Minergie? Minergie ist seit 1998 der Schweizer Standard für Komfort, Effizienz und
MehrEnergiestrategie LUKS 2050 Sanierung und Erweiterung der Energie- und Medienversorgung
Energiestrategie LUKS 2050 Sanierung und Erweiterung der Energie- und Medienversorgung Thomas Gautschi Luzern, 22. Januar 2015 2 Energieflüsse Heute Erhöhung Autarkie In 5 Schritten zum Ziel Effiziente
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 22.05.202 kategorie Adresse teil Schulung, Ausstellung, Museum Alfred-Kärcher-Straße 28-0 36 Winnenden Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr
MehrTechnische Gebäudeausrüstung für Bürogebäude
Technische Gebäudeausrüstung für Bürogebäude Teil 1: Grundlagen Dr.-Ing. habil. Stefan Wirth Gliederung 1 Beispiele 1.1 Entwicklung der Bürogebäude während der letzten hundert Jahre 1.2 Beispiele für Bürogebäude
MehrWärmemarkt: Biomethan bringt erneuerbare Wärme in die Stadt
Wärmemarkt: Biomethan bringt erneuerbare Wärme in die Stadt Dialogprozess Zukunft Biomethan, Berlin, 18. September 2014 Dr. Tino Weber, Geschäftsbereichsleiter Biogas, Viessmann Group Seite 1 Im deutschen
MehrNeuerungen MINERGIE 2009 BE-700
Neuerungen MINERGIE 2009 BE-700 Die neuen Anforderungen an den Endenergiebedarf Wärme kwh/m 2 /a 90 2007 2009 60 ~21% 30 0 MuKEn MuKEn, mit MINERGIE MINERGIE MINERGIE-P Basismodul 20% erneuerbar Modernisierung
MehrGesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden
Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden Dr. Gerhard Dell Landesenergiebeauftragter GF OÖ Energiesparverband Landstraße 45, 4020 Linz T: 0732-7720-14380, F: - 14383 office@esv.or.at, www.energiesparverband.at
MehrBürogebäude mit Vollklimaanlage Darmstädter Landstraße Frankfurt/Main. Modernisierung (Änderung/Erweiterung)
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 1 3.4.224 Gebäude Hauptnutzung/ Bürogebäude mit Vollklimaanlage Darmstädter Landstraße 125 658 Frankfurt/Main Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Freiherr von Thüngen Straße 4-6, 1477 Brand 2 91 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 5 [kg/(m² a)] 5 1 15 2 25 3 35 4 43 kwh/(m² a) "Gesamtenergieeffizienz"
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 24.03.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien 1999 1999 7 595 m² Gebäudefoto (freiwillig)
MehrLeiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien im BMVBS
Peter Rathert Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien im BMVBS Gliederung des Vortrags Energie- und klimaschutzpolitische Ziele der EU/BReg Maßnahmen
MehrWillkommen Zukunft. Auf dem Weg zum KfW Effizienzhaus 40 Plus. Willkommen Zukunft
Auf dem Weg zum KfW Effizienzhaus 40 Plus Neue Gebäudestandards stellen verschärfte Anforderungen Die Referenz-Anlagentechnik überschreitet seit 2016 die Anforderung um 25% Die Lösungen aus dem Referenzgebäude
MehrLeiter des Referates Gebäude- und
Peter Rathert t Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien im und Stadtentwicklung, Berlin Gliederung des Vortrags Ausgangslage (Daten und Ziele) wichtige
MehrWie plane und baue ich ein Sonnenhaus 4.0?
Wie plane und baue ich ein Sonnenhaus 4.0? Energiesparmesse Wels 3.3. und 4.3.2018 Tagungszentrum Halle 20 / 2.OG DI Hilbert Focke, Geschäftsführer Stellvertreter Mobil: +43 (0) 664 1475440 h.focke@sonnenhaus.co.at
MehrErneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ab
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ab 01.01.2009 EEWärmeG Erneuerbare Energien sind seit dem 01.01.2009 Pflicht für die Wärmeversorgung im Neubau. EEWärmeG Gilt seit 01.01.2009 in ganz Deutschland
MehrMultivalente Heizungsanlagen zur Erfüllung aktueller und zukünftiger gesetzlicher Anforderungen. Multivalente Anlagen
Multivalente Heizungsanlagen zur Erfüllung aktueller und zukünftiger gesetzlicher Anforderungen Multivalente Anlagen EnEV 2016 2 EEWärmeG Erneuerbare Energie Wärme Gesetz EnEV 2016 4 Energiekennzahlen
MehrEEWärmeG 2009: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern:
Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: : Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) 1 EnEG EnEV EEG
MehrDie Aufgaben des Energieberaters!
Die Aufgaben des Energieberaters! Vortrag runterladen auf www.haustechnik-hinterseher.de Heizung-Lüftung-Sanitär-Klimatechnik Lindenplatz 3 86956 Schongau Staatl. gepr. Energieberater HWK Mitglied der
MehrEffizienzhaus Plus. Effizienzhaus PLUS Planungsempfehlungen. Univ. Prof. Dr. M. Norbert Fisch Steinbeis Transferzentrum EGS, Stuttgart
Effizienzhaus Plus Univ. Prof. Dr. M. Norbert Fisch Steinbeis Transferzentrum EGS, Effizienzhaus PLUS Planungsempfehlungen Förderer: Begleitforschung: Expertenbefragung Bekanntheit des Effizienzhaus Plus
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrAktuelle Fördermöglichkeiten für energieeffizientes Bauen. Norderstedt, Reinhard Schnell
Aktuelle Fördermöglichkeiten für energieeffizientes Bauen Norderstedt, 23.10.2018 Reinhard Schnell Was ist ohnehin energetisch gefordert? Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt alle Belange des energiesparenden
MehrErhöhung der Energieeffizienz durch Maßnahmen am Gebäude.
Henning Discher Erhöhung der Energieeffizienz durch Maßnahmen am Gebäude. Potsdam, 13. Juli 2009 Energierelevante Handlungsfelder der Kommune. Kommunale Gebäude Kommunikation, Private Haushalte Ver- und
MehrAktuelles zur Novelle des EWärmeG in BW Tübinger EnergieTag Tübingen, Donnerstag, 25. Juni 2015
Aktuelles zur Novelle des EWärmeG in BW Tübinger EnergieTag Tübingen, Donnerstag, 25. Juni 2015 Übersicht Das EWärmeG in Baden-Württemberg Was? Seit wann? Wer und wann? Warum? Was bringt die Novelle zum
MehrAuswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen
Seite 1 von 5, Hochschule Rosenheim Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen Das Bundeskabinett hat am 18.03.09 die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) mit den Maßgaben des Bundesrates
MehrStadthausbrücke 1-3, Hamburg. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 8..00 Gebäude Hauptnutzung/ Büro-, Geschäftsgebäude Adresse Stadthausbrücke -, 055 Hamburg Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr Gebäudefoto
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrErfahrungen mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
Berliner Energietage 2009 Fachgespräch EEWärmeG: Spielräume für Landesgesetze zum Klimaschutz Erfahrungen mit dem Baden-Württemberg Gregor Stephani Umweltministerium Baden-Württemberg Referatsleiter Grundsatzfragen
MehrDas Gebäudeenergiegesetz Stand und Ausblick
Das Gebäudeenergiegesetz Stand und Ausblick Referat IIC1 Energiepolitische Grundsatzfragen im Gebäudesektor Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, 19. April 2018 Struktur des Vortrags: Energiepolitischer
Mehr