Das Carnet A.T.A. Admission Temporaire Temporary Admission. Herausgeber: Ansprechpartner:
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- Catharina Abel
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1 Das Carnet A.T.A. Admission Temporaire Temporary Admission Wenn Waren vorübergehend ins Ausland verbracht werden sollen Messegut, Kundenvorführung, Erprobung bietet das Carnet in vielen Ländern Erleichterung bei der Abwicklung der notwendigen Zollformalitäten sowohl bei der Ein- und Ausreise als auch bei der Rückführung in die EU. Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben, benötigen für die vorübergehende Verbringung ihrer Waren innerhalb der EU keine Dokumente, empfohlen wird jedoch das Mitführen einer Liste der Waren, falls in den Grenzgebieten eine Kontrolle stattfinden sollte. Herausgeber: Industrie und Handelskammer zu Kiel Bergstraße 2, Haus der Wirtschaft, Kiel Tel.: (04 31) Fax: (04 31) Ansprechpartner: Brigitte Jöhnk Tel.: (04 31) Fax: (04 31) Oya Eker Tel.: (04 31) Fax: (04 31) Zweigstelle Elmshorn: Horst Mausolf Tel.: ( ) Fax: ( ) Zweigstelle Neumünster: Swetlana Chabelnikowa Tel.: ( ) Fax: ( ) Stand: Mai
2 Inhaltsverzeichnis Das Carnet A.T.A 3 Erwerb und Handhabung eines Carnets 4 Für welchen Warenbereich kann ein Carnet verwendet werden? 4 Was kostet ein Carnet? 5 Was ist noch zu tun? 5 Grenzübergang bei der Ausreise 6 Wiederausfuhr 6 Wiedereinreise in die EU 7 Rückgabe des Carnets 7 Besonderheiten 8 Weitere Informationen 9 Dem Carnetverfahren beigetretene Länder 10 Musterantrag 11 2
3 Das Carnet A.T.A. Dieses besondere Zolldokument wird auf Grund eines internationalen Abkommens ausgegeben und erleichtert Ihnen die Abwicklung bei vorübergehender Verwendung von Zollgut im Ausland, das heißt, außerhalb der EU. Eine ausländische Zollverwaltung verlangt zur Absicherung möglicher Zollforderungen bei einer vorübergehenden Einfuhr in das jeweilige Zollgebiet eine Sicherheit in bar oder in Form einer (Bank-) Bürgschaft. Dieses Verfahren ist aufwändig und umständlich, besonders im Hinblick auf den Rückerhalt der hinterlegten Sicherheit. Der Einsatz eines Carnet A.T.A. vereinfacht diesen Prozess. Vereinbarungen zwischen den Zollverwaltungen und den IHK-Organisationen der beteiligten Länder initiiert und betreut von der Internationalen Handelskammer in Paris stellen sicher, dass die jeweilige nationale Kammerorganisation im Rahmen einer Zollbürgenkette in Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft die möglichen Zollforderungen absichert. Die Erleichterungen für die beteiligten Unternehmen sind keine Hinterlegung von Sicherheiten bei der Einreise in das Zielland zügigere Abfertigung bei der Ein- und Ausreise beliebig viele Reisen mit den im Carnet genannten Waren innerhalb der Gültigkeitsfrist (i.d.r. 1 Jahr) endgültige Ausfuhrpapiere noch nicht erforderlich kein zusätzliches Dokument für die Wiedereinfuhr 3
4 Erwerb und Handhabung eines Carnets Die regional zuständige Industrie- und Handelskammer kann Carnets ausgeben, und zwar für die in ihrem IHK-Bezirk ansässigen Unternehmen, Gewerbetreibenden/eingetragenen Kaufleute sowie für Institutionen, Vereine und Privatpersonen. Ein Rechtsanspruch auf Ausgabe eines Carnets besteht nicht. Die Wertangaben im Carnet sind grundsätzlich in Euro zu machen. Wir beraten Sie gern über länderbezogene Besonderheiten. Das Carnet ist unter Verwendung des vorgegebenen Formulars zu beantragen und ausgefüllt bei der IHK einzureichen. Das Carnet ist in Maschinenschrift auszufüllen. Im Antrag sind die Länder zu nennen, die auf der Reise besucht werden. Die IHK prüft, ob die Einlegeblätter in ausreichender Zahl vorhanden sind und ob das Land dem Carnetabkommen beigetreten ist. Mit dem Einstempeln der Carnet-Nummer, der Gültigkeitsdauer und des Siegels wird das Dokument für die Dauer eines Jahres gültig. Zusätzliche Einlageblätter können bei Bedarf abgestempelt von der IHK eingeheftet werden. Es können nur die Waren mitgeführt werden, die bei der Ausgabe im Carnet aufgelistet worden sind. Sollen zusätzliche Waren mitgenommen werden, ist für diese Waren ein weiteres Carnet zu beantragen. Für welchen Warenbereich kann ein Carnet verwendet werden? Das Carnet ist für Warenmuster, Berufsausrüstung und Messegut anwendbar. Wir beraten Sie gern über länderbezogene Besonderheiten. Darüber hinaus gibt es nationale Abkommen. Bitte informieren sie sich vor Ausstellung bei Ihrer IHK. 4
5 Was kostet ein Carnet? Für die Ausgabe eines Carnet A.T.A. berechnet die IHK für IHK-zugehörige Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro, für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 80,00 Euro. Für die Absicherung von möglichen Forderungen aus der Bürgschaft besteht zwischen der IHK-Organisation und der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA (nachstehend "Euler Hermes") ein Versicherungsvertrag. Zu diesem Vertrag gibt es Richtlinien, die bei der Ausgabe von Carnets durch die IHKs zu berücksichtigen sind. Ebenfalls in diesem Vertrag vereinbart sind die, je nach Warenwert des Carnets zu berechnenden Prämien. Auskünfte hierzu erteilt die Industrie- und Handelskammer. Was ist noch zu tun? Vor Antritt der Reise ist das Carnet dem örtlich zuständigen Zollamt zur Nämlichkeitssicherung der Ware vorzulegen. Hierdurch sichert der Zoll ab, dass dieselbe Ware auch wieder eingeführt wird. Mit dem Zollamt sollte vorab geklärt werden, ob der Zoll die Ware beschauen will oder darauf verzichtet. Insbesondere wenn die Ware noch verpackt werden soll, ist diese Klärung wichtig. Im Allgemeinen bringt der Zoll den Nämlichkeitsvermerk auf der Rückseite des grünen Deckblattes an. Bei dieser Gelegenheit wird der Zoll auch das erste gelbe Einlageblatt abfertigen. Das Carnet ist direkt mitzuführen, wenn auch die Ware als Handgepäck oder im Beförderungsmittel mitgeführt wird. Bei Frachtsendungen ist das Carnet dem Spediteur mitzugeben oder separat an den Berechtigten zu schicken. Es ist sinnvoll, in Einzelfällen notwendig, dem reisenden Firmenangehörigen oder Berechtigten eine Vollmacht zur Nutzung des Carnets zu erteilen. Dies geschieht im Carnet selbst durch Benennung der Person in Feld B. 5
6 Grenzübergang bei der Ausreise Bei der Einreise in das Zielland/Transitland ist das Carnet dem ausländischen Zoll vorzulegen. Der Zoll wird im Normalfall die Ware beschauen und durch Eintragungen im Stammabschnitt des Einfuhrblattes und Herausnehmen des Trennabschnitts die Abfertigung zur vorübergehenden Zollgutverwendung vornehmen. Der Benutzer des Carnets sollte dabei auf Folgendes achten: Vermerken der mitgeführten Waren auf dem Stammabschnitt. Normalerweise werden alle Positionen (lfd. Nr.) übertragen. Sollten, aus welchen Gründen auch immer, einige Positionen nicht mitgeführt werden, ist der Zollbeamte darauf hinzuweisen. Andernfalls kann es bei der Ausreise zu Schwierigkeiten kommen. Der ausländische Zoll kann abweichend von der Gültigkeitsdauer des Carnets eine kürzere Wiederausfuhrfrist festsetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Frist ausreichend für den Reisezweck ist. Sie ist in jedem Fall einzuhalten oder müsste vom ausländischen Zoll unter Vorlage des Carnets verlängert werden. Wiederausfuhr Grundsätzlich ist die Ware vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnets wiederauszuführen. Beim Grenzübertritt Landgrenze, Flughafen, Seehafen ist das Carnet dem Zoll vorzulegen. Dann wird die Wiederausfuhr auf dem Stammabschnitt vermerkt und der Trennabschnitt vom ausländischen Zoll entnommen. Der Vorgang ist dann für den ausländischen Zoll erledigt. 6
7 Wiedereinreise in die EU Von der Grenzzollstelle der EU sollte die Wiedereinfuhr auf dem zweiten gelben Blatt bestätigt werden. Sollte dies beim Grenzübertritt nicht möglich sein, ist die Abfertigung beim Binnenzollamt am Sitz des Carnetinhabers zu bewirken. Gegebenenfalls ist die Ware dort dem Zoll vorzuführen. Rückgabe des Carnets Steht nach Beendigung der Reise fest, dass das Carnet für weitere Reisen nicht mehr benötigt wird, ist es an die IHK zurückzugeben. Die IHK prüft die ordnungsgemäße Abfertigung des Carnets, vermerkt die Rückgabe und gibt den Wert für das Limit wieder frei. Sind noch weitere Reisen geplant mit derselben Ware können beliebig viele im Rahmen der Gültigkeitsdauer durchgeführt werden. Zusätzliche Einlageblätter sind über die IHK zu bekommen. Sie sind in gleicher Weise wie die vorhandenen Blätter auszufüllen und von der IHK abzustempeln. 7
8 Besonderheiten Limitüberschreitungen Werden Carnets über die von Euler Hermes gewählte Kreditgrenze hinaus benötigt, sollte so früh wie möglich eine entsprechende Anfrage an die IHK gerichtet werden. Eine solche Limitüberschreitung bedarf der Zustimmung von Euler Hermes, die mit oder ohne Auflagen erteilt werden kann. Hierfür ist ein angemessener zeitlicher Spielraum erforderlich. Anschlusscarnet / Verlängerung Wird die Ware über die Gültigkeitsdauer hinaus im Ausland benötigt und befindet sie sich auch dort, ist für den weiteren Verbleib die ausdrückliche Zustimmung des ausländischen Zolls notwendig. Es ist eine Ermessensentscheidung des Zolls, ein Anspruch besteht nicht. Diese Klärung ist vor Ablauf der Gültigkeit herbeizuführen. Die vom Zoll verfügte Frist zur endgültigen Wiederausfuhr ist zu beachten, da es sonst zur Erhebung von Zöllen und anderen Eingangsabgaben kommen kann. Einige Länder räumen dann auch keine der sonst üblichen Vergünstigungen ein. Die IHK ist schriftlich von der Zustimmung des ausländischen Zolls zu unterrichten und wird die Weiterverwendung akzeptieren. Bis zur Rückgabe des Carnets belastet dieses das Limit. Stimmt der ausländische Zoll der Weiterverwendung des Carnets nicht zu, ist zu klären, ob ein Anschlusscarnet akzeptiert wird. Ist dies der Fall, wird die IHK unter Vorlage des alten ein gleich lautendes neues Carnet mit aktuellem Datum ausstellen. Beide Carnets sind dem deutschen Zoll Nämlichkeitssicherung und dann dem ausländischen Zoll vorzulegen. Der ausländische Zoll wird das alte Carnet erledigen und das neue aktivieren. Das alte Carnet ist dann an die IHK zurückzugeben. Kann keine der Regelungen erreicht werden, ist die Ware vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wieder auszuführen und das Carnet zurückzugeben. Eine Verlängerung durch die ausgebende IHK ist ausgeschlossen, da der ausländische Zoll diese Festsetzung nicht akzeptiert und eine derartige Maßnahme weder vom Carnet-Abkommen noch vom Versicherungsvertrag mit Euler Hermes vorgesehen ist. Verlust eines Carnets oder der Ware Geht ein Carnet verloren oder wird es gestohlen, ist bei Diebstahl umgehend eine Anzeige bei der Polizei vorzunehmen und der Zoll zu verständigen. Die Ware ist dann unter zollamtlicher Überwachung wieder auszuführen und als Rückware abzufertigen. Die IHK ist schriftlich über den Verlust des Carnets zu informieren. Ist auch die Ware gestohlen oder verloren gegangen, wird der ausländische Zoll die Eingangsabgaben erheben, da er davon ausgehen muss, dass die Ware im Zollgebiet verbleibt. Auch hierüber ist die IHK schriftlich zu informieren. 8
9 Nicht ordnungsgemäße Abfertigung Ist die Wiederausfuhr aus einem Land nicht vom Zoll bestätigt worden, muss von einer späteren Reklamation durch die ausländische Zollverwaltung ausgegangen werden. In diesem Zusammenhang ist nochmals auf die Notwendigkeit der Wiedereinfuhrabfertigung auf dem gelben Einlageblatt hinzuweisen. Auf Grund dieser amtlichen Wiedereinfuhrbestätigung kann häufig die Reklamation abgewehrt und die Zahlung von Eingangsabgaben vermieden werden. Wenn kein Nachweis über die Carnet-Einlageblätter möglich ist, könnte über das Binnenzollamt eine Wiedergestellungsbescheinigung erwirkt werden. Mit Hilfe dieses Dokuments kann Euler Hermes ebenfalls versuchen, eine Reklamation abzuwehren. In allen Reklamationsfällen wird die IHK eine Bearbeitungsgebühr erheben. Durch eine sachgerechte und sorgfältige Verwendung des Carnets kann diese Gebühr vermieden werden. Möglicher Verkauf der Ware Grundsätzlich ist ein Carnet nur für die vorübergehende Verwendung im Ausland vorgesehen. Anläßlich von Messen und Ausstellungen, aber auch bei Kundenvorführungen kann es zum direkten Verkauf kommen. In diesen Fällen ist über das örtliche Zollamt die Einfuhrabfertigung vorzunehmen. Dabei ist das Carnet vorzulegen und darauf zu achten, dass der Zoll unter der Nr. 3 auf dem Stammabschnitt des Wiederausfuhrblattes die Einfuhr/Verzollung vermerkt und den Trennabschnitt herausnimmt. Werden nur einige Positionen der Warenliste verkauft, sind diese genau zu vermerken. Die anderen Positionen sind zur Wiederausfuhr abzufertigen. In einigen Ländern ist der direkte Verkauf nicht möglich. Weitere Informationen erteilt die IHK. Weitere Informationen Zeit und Geld sparen mit dem Carnet A.T.A. Unter der Internetadresse erhalten Sie, von Euler Hermes zur Verfügung gestellt, weitere Informationen zum Carnet A.T.A. 9
10 Dem Carnetverfahren beigetretene Länder Albanien Algerien Andorra Australien Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Bundesrepublik Deutschland Ceuta Chile Dänemark Elfenbeinküste Estland Finnland Frankreich Gibraltar Griechenland Hongkong Indien Iran Irland Island Israel Italien Japan Kanada Kanaren Königreich Bahrain Korea Kroatien Lettland Libanon Litauen Luxemburg Macao Madagaskar Malaysia Malta Marokko Mauritius Mazedonien Melilla Mexiko Moldawien Mongolei Montenegro Neuseeland Niederlande Norwegen Österreich Pakistan Polen Portugal Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Senegal Serbien Singapur Slowakische Republik Slowenien Spanien Sri Lanka Südafrika Taiwan Thailand Tschechische Republik Tunesien Türkei Ukraine Ungarn Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten von Amerika Vereinigtes Königreich Volksrepublik China Zypern 10
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