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1 BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Katherina Reiche, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Nr. 28 / 2014 (18. Juli 2014) Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. Die Neuregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung 3. Bundesrat beschließt Neuregelungen für die Künstlersozialversicherung 4. Sonderpostwertzeichen zum Gewinn der Fußball-Weltmeisterschaft Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung auf gestiegen 6. Kurz notiert Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, wir sind Weltmeister! Was für ein toller Erfolg unserer Nationalmannschaft, die mehr als verdient den vierten Weltmeistertitel für Deutschland gewonnen hat. Die gesamte Landesgruppe gratuliert unserer Nationalmannschaft ganz herzlich. In den vergangenen Jahren haben wir im Deutschen Bundestag immer wieder über die Beschäftigungschancen Älterer debattiert. Mit dem zunehmenden Fachkräftemangel hat in den Unternehmen ein deutliches Umdenken stattgefunden, wie der vom BMAS vorgestellte Fortschrittsreport "Altersgerechte Arbeitswelt" belegt. So bemüht sich mittlerweile jeder zweite

2 Großbetrieb um die Einbeziehung Älterer in die Weiterbildung. Von der langfristig gestiegenen Weiterbildungsbeteiligung haben insbesondere Ältere profitiert. Seit 1979 hat sich die allgemeine Weiterbildungsbeteiligung der 50- bis 64-Jährigen nahezu vervierfacht. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung gibt es noch erhebliches Potential, denn in der betrieblichen Weiterbildung sind ältere Beschäftigte immer noch unterrepräsentiert. So nehmen 47 Prozent der 35- bis 49-Jährigen an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen teil, aber nur 42 % der 50- bis 64-Jährigen. Hier sind vor allem die Unternehmen gefordert, aktiv zu werden und Weiterbildungsangebote zu unterbreiten. Denn Qualifizierung und Weiterbildung zahlen sich nicht nur für den einzelnen Mitarbeiter aus, sondern vor allem auch für den Betrieb. Ihr Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2. Die Neuregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Ab 2015 wird der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent festgeschrieben. Brauchen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Das Gesetz hat abschließend den Bundesrat passiert. Das neue Gesetz stellt die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen auf eine solide Basis. Und es stärkt die Qualität der Versorgung Zusatzbeiträge abhängig vom Einkommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich ab 2015 den Beitragssatz von 14,6 Prozent zu gleichen Teilen, nämlich je 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil ist gesetzlich festgeschrieben. So herrscht Klarheit bei den Lohnzusatzkosten. Sie sind nicht abhängig von den Ausgaben für die Gesundheit. Darüber hinaus können die Kassen ab 2015 einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben, wenn sie weitere Mittel brauchen. Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Die vom Einkommen unabhängigen, pauschalen Zusatzbeiträge wird es damit nicht mehr geben. Das entlastet Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen Sonderkündigungsrecht Wer mit der Höhe des Zusatzbeitrags nicht einverstanden ist, kann seine Krankenkasse kündigen und wechseln. Die Kassen müssen ihre Mitglieder anschreiben und auf ihr Kündigungsrecht hinweisen. Das Schreiben muss auch Auskunft über die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags geben. Zusätzlich müssen die Mitglieder informiert werden, wo sie erfahren, welche Krankenkassen welchen Zusatzbeitrag erhebt. Dafür wird der Spitzenverband der Krankenkassen künftig eine laufend aktualisierte Übersicht im Internet veröffentlichen. So haben die Mitglieder der Krankenkassen transparente Vergleichsmöglichkeiten. Das stärkt den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen Ausgleich statt Wettbewerbsnachteil Die Gesetzliche Krankenversicherung organisiert den Solidarausgleich zwischen Kassen mit einkommensstarken und einkommensschwachen Mitgliedern wieder selbst. Alle Krankenkassen werden hinsichtlich der beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder gleichgestellt. So werden 2

3 Wettbewerbsverzerrungen vermieden. Versicherte haben nicht nur unterschiedliche Einkommen, sondern auch unterschiedliche Krankheitsrisiken. Sie werden über den Gesundheitsfonds ausgeglichen. Dieser Ausgleich wird nun weiterentwickelt noch zielgenauer und damit fairer. Seit Anfang 2009 erhalten die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds pro Versicherten eine Grundpauschale. Zusätzlich wird das Krankheitsrisiko der Versicherten bewertet. Hat ein Versicherter bestimmte Krankheiten, bekommt die Krankenkasse für den erhöhten Aufwand zusätzliches Geld. Sind die Versicherten gesund, gibt es weniger Geld Pauschaler Beitrag für Langzeitarbeitslose Wer Arbeitslosengeld I bezieht, für den bezahlt die Bundesagentur für Arbeit den Zusatzbeitrag. Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II- Bezieher (Hartz IV), erhalten einen eigenen, einheitlichen Versicherungsstatus. Sie sind also nicht mehr familienversichert. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand für Jobcenter und Krankenkassen. Außerdem führt das Gesetz für Arbeitslosengeld II-Bezieher einen pauschalen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Die Pauschale ist so festgelegt, dass die Grundsicherung nicht stärker als bisher belastet wird. Wer Arbeitslosengeld II bezieht oder in Einrichtungen der Jugendhilfe lebt, muss seine Zusatzbeiträge nicht selber zahlen. Der zuständige Träger übernimmt die Beiträge in Höhe eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft Hebammen entlasten Gerade Hebammen, die freiberuflich arbeiten und nur wenige Geburten betreuen, fällt es zunehmend schwer, ihre steigende Berufshaftpflicht zu zahlen. Wenn Hebammen aber ihre Prämien nicht mehr zahlen können, müssen sie ihre Arbeit einstellen. Um das zu verhindern, unterstützt das Gesetz diese Hebammen. Es verpflichtet die Krankenkassen, ihnen zusätzliche Mittel bereit zu stellen Mehr Qualität im Gesundheitswesen Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen wird ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Qualitätsinstitut gründen. Dieses "Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen" hat die Rechtsform einer Stiftung. Das Institut soll Instrumente entwickeln, mit denen Versorgungsqualität besser gemessen und transparenter dokumentiert werden kann. Die Ergebnisse sollen allgemeinverständlich veröffentlicht werden. Patientinnen und Patienten können sich so über die Qualität von Behandlungen informieren. Im Internet wird es eine Übersicht zur Qualität der stationären Versorgung in Krankenhäusern geben. So fällt es Patienten leichter zu entscheiden, in welches Krankenhaus sie für eine Behandlung gehen. Das Institut soll voraussichtlich 2016 seine Arbeit aufnehmen Patientenberatung gestärkt Die Unabhängige Patientenberatung wird von Patientinnen und Patienten immer häufiger in Anspruch genommen. Gleichzeitig wird es für Ratsuchende immer schwieriger, sie an ihrem gebührenfreien Beratungstelefon oder in eine ihrer 21 regionalen Beratungsstellen zu erreichen. Abhilfe schafft jetzt die Erhöhung der Mittel für die Unabhängige Patientenberatung. Die aktuelle Fördersumme von 5,6 Millionen Euro wird auf 9 Millionen Euro aufgestockt. Neues Personal könnte nun eingestellt werden oder weitere Beratungsstellen eröffnet werden. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen. Alle, die in Deutschland Fragen rund um das Gesundheitswesen und Gesundheit haben, können sich dort 3

4 Rat holen. Egal, ob gesetzlich, privat oder nicht versichert. Das Angebot ist für alle Ratsuchenden kostenfrei Zeit für Anpassung Bis Ende 2016 müssen psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen ihr Vergütungssystem umstellen. Bis dahin können sie wählen, ob sie das alte oder schon das neue Vergütungssystem anwenden wollen. Das neue Gesetz gibt den betroffenen Krankhäuser und Fachabteilungen damit weitere zwei Jahre Zeit, notwendige Anpassungen vorzunehmen Kasseninsolvenz überbrücken Wenn eine Krankenkasse insolvent ist oder schließt, sind Ansprüche von Versicherten oder Leistungserbringern offen. Der GKV-Spitzenverband organisiert dann die Haftung für die Ansprüche. Seine Betriebsmittel reichen dafür jedoch nicht aus. Deshalb soll der GKV-Spitzenverband zukünftig ein Darlehen von bis zu 750 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufnehmen können. Den Betrag muss er spätestens nach sechs Monaten zurückgezahlt haben. Die Mindesthöhe der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird dafür von 20 auf 25 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe angehoben. 3. Bundesrat beschließt Neuregelungen für die Künstlersozialversicherung Arbeitgeber sollen künftig ihren Verpflichtungen zur Künstlersozialabgabe umfassender nachkommen. Die Deutsche Rentenversicherung wird dazu ihre Prüfungen erheblich ausweiten. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zugestimmt. Fotografen, Schmuckgestalter, Texter, Musiker oder Grafiker sie leben von ihren kreativen Leistungen und bereichern damit die Gesellschaft. Sie sind auf die Mitwirkung von sogenannten Verwertern - beispielsweise Verlagen, Galerien oder Theatern - angewiesen, damit ihre Werke für Publikum zugänglich werden. Doch nicht alle Arbeitgeber zahlen ihren Anteil an den Sozialversicherungsabgaben vertragsgemäß Absicherung bei Krankheit und im Alter Die Künstlersozialversicherung wird solidarisch von Kulturschaffenden, Verwertern und Bund getragen. Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sind in der Künstlersozialkasse pflichtversichert. Dadurch erhalten sie den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflegeund Rentenversicherung. Wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer tragen die Versicherten die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, erbracht. Seit Januar 2014 beträgt der Abgabesatz 5,2 Prozent für Arbeitgeber und Unternehmen, die künstlerische Leistungen verwerten. Tatsächlich zahlen aber nicht alle Firmen ihre Beiträge in die Künstlersozialkasse, wenn sie Künstler beauftragt haben Verwerter werden strenger kontrolliert Die Deutsche Rentenversicherung ist für die Prüfungen zuständig. Dabei wird sie von der Künstlersozialkasse unterstützt, die die Prüfungen vorbereitet und die Beiträge einzieht. Die Künstlersozialkasse kann anlassbezogen selbst prüfen. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Prüfungen der Arbeitgeber und Verwerter erheblich ausgeweitet werden. Alle abgabepflichtigen Arbeitgeber werden erfasst. 4

5 Für kleine Betriebe gibt es nun eine Bagatellgrenze: Sofern die Auftragssumme 450 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt, müssen keine Abgaben bezahlt werden. Ab 2015 wird jedes Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten alle vier Jahre mindestens einmal geprüft. Für Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten wird ein Kontingent gebildet. Dadurch werden auch in dieser Firmengruppe jedes Jahr mindestens 40 Prozent der Unternehmen geprüft Künstlersozialkasse zukunftsfest machen Im Koalitionsvertrag hat sich die Große Koalition darauf verständigt, für eine bessere soziale Absicherung von Kreativen und Künstlern zu sorgen. Ziel ist, den Abgabesatz an die Künstlersozialkasse stabil zu halten und Abgabegerechtigkeit herzustellen. Wenn nun die Unternehmen regelmäßiger überprüft werden, fließen mehr Beiträge. In Folge der intensiveren Kontrollen rechnet die Bundesregierung mit Mehreinnahmen in Höhe von 32 Millionen Euro. Das Gesetz ist damit einen wichtiger Schritt, um die soziale Sicherung von Künstlern und Publizisten zukunftsfest zu machen. Es soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. 4. Sonderpostwertzeichen zum Gewinn der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 Deutschland ist zum vierten Mal Fußball-Weltmeister. Aus diesem Anlass gibt das Bundesministerium der Finanzen eine Briefmarke mit dem Motiv Deutschland Fußball Weltmeister 2014 heraus. Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: Deutschland ist Fußball-Weltmeister 2014 ein eindrucksvoller Erfolg, der auch mit einem Sonderpostwertzeichen gewürdigt wird. Mit diesem Titelgewinn sowie denen von 1954, 1974 und 1990 bleibt der Deutsche Fußball-Bund dem fünfmaligen Weltmeister Brasilien auf der Spur. In diesem Jahr habe ich - wie wahrscheinlich viele Mitbürger - ganz früh zu hoffen gewagt, dass unsere Mannschaft den Titel holt. Es ist wunderbar, dass das Team diesen Traum hat wahr werden lassen. Ich hoffe, dass die Marke viele Landsleute im Alltag an die riesige Freude erinnert, die uns die Mannschaft bereitet hat. 5

6 Das Sonderpostwertzeichen wurde vom Grafiker Lutz Menze (Wuppertal) entworfen. Die 60-Cent-Marke für Standardbriefe wird ab dem 17. Juli bundesweit in den Verkaufsstellen der Deutschen Post AG, die die kurzfristige Realisierung des Postwertzeichens tatkräftig unterstützt hat, erhältlich sein. Die Spieler sowie der Trainer- und Betreuerstab der siegreichen Fußball-Nationalmannschaft werden Ersttagsausgaben der Sonderbriefmarke erhalten 5. Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung auf gestiegen Zum 1. März 2014 wurden rund Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren dies knapp Kinder beziehungsweise 10,6 % mehr als im Vorjahr, nach einem Anstieg von 6,8 % ( Kinder) zwischen dem 1. März 2012 und dem 1. März Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz. Bei den hier veröffentlichten Daten handelt es sich um vorläufige Ergebnisse der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Gegenstand der Erhebung ist die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung, das heißt, es werden nur tatsächlich betreute Kinder berücksichtigt. Die Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder fiel im Ländervergleich unterschiedlich aus. In Nordrhein-Westfalen (+ 20,0 %) und Bremen (+ 17,5 %) waren die höchsten Zuwachsraten gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Die niedrigsten Steigerungen gab es in Sachsen-Anhalt (+ 0,3 %), Mecklenburg- Vorpommern (+ 1,5 %) und Thüringen (+ 1,9 %). Dabei ist zu beachten, dass in den ostdeutschen Flächenländern bereits hohe Betreuungszahlen erreicht wurden. Die Steigerungen fallen dort dementsprechend nur noch gering aus. Die Mehrzahl der Eltern von Kindern unter 3 Jahren nutzten die Tagesbetreuung in Einrichtungen (84,8 %). Mit einem Anteil von bundesweit 15,2 % spielte die Kindertagespflege bei einer Tagespflegemutter oder einem -vater nach wie vor eine deutlich geringere Rolle. Gegenüber dem Vorjahr ist eine leichte Verlagerung zur Tagesbetreuung in Einrichtungen festzustellen (+ 0,6 Prozentpunkte). Im März 2014 gab es bundesweit Einrichtungen und Tagespflegemütter und -väter. Gegenüber dem Vorjahr stieg sowohl die Zahl der Kindertageseinrichtungen (+ 1,9 %) als auch die Zahl der Kindertagespflegepersonen (+ 2,0 %) geringfügig. 6. Kurz notiert : 4 % mehr wissenschaftliches Personal an deutschen Hochschulen Ende 2013 waren an deutschen Hochschulen und Hochschulkliniken nach vorläufigen Ergebnissen rund Personen als wissenschaftliches und künstlerisches Personal beschäftigt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren das 4,2 % mehr als Die Zahl der hauptberuflich Beschäftigten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 % auf Personen, während es bei den nebenberuflich Beschäftigten einen Anstieg um 5,5 % auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gab. Rund Professorinnen und Professoren lehrten und forschten Ende 2013 an deutschen Hochschulen. Das waren 2,4 % mehr als im Vorjahr. Der Frauenanteil erhöhte sich innerhalb der Professorenschaft im Vergleich zu 2012 leicht um einen Prozentpunkt auf 21,3 %. Die größte Gruppe des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals bildeten die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Zahl gegenüber dem Vorjahr um 3,8 % anstieg. Der Frauenanteil lag hier bei 41,2 %. Einschließlich des 6

7 Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personals waren Ende 2013 an deutschen Hochschulen und Hochschulkliniken Personen tätig. Das waren rund beziehungsweise 3,2 % mehr als im Jahr Das Personal in nichtwissenschaftlichen Bereichen wie Verwaltung, Bibliothek, technischer Dienst und Pflegedienst stieg um 1,9 % auf Der Frauenanteil lag hier mit 70,3 % deutlich höher als der des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals mit rund 37,7 % Pachtpreise für landwirtschaftlich genutzte Flächen seit 2010 um 20 % gestiegen 2013 betrug das durchschnittliche Jahrespachtentgelt je Hektar gepachteter landwirtschaftlich genutzter Fläche 243 Euro. Dies ermittelte das Statistische Bundesamt im Rahmen der Agrarstrukturerhebung Gegenüber der Landwirtschaftszählung 2010 bedeutete dies einen Anstieg um 20 %. Die größten Zuwächse waren dabei unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern (+ 33 %), Brandenburg und Schleswig-Holstein (jeweils + 23 %) zu verzeichnen. Die Pachtfläche selbst erhöhte sich gegenüber 2010 um weniger als 1 %. Die Pachtquote, also der Anteil der gepachteten Fläche an der insgesamt bewirtschafteten Fläche, lag nach wie vor bei etwa 60 %. Redaktion: Uwe Schüler, Landesgruppenreferent 7

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