Anlage Verfahrensrichtlinien Prüfungs- und Immatrikulationsamt

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1 Anlage Verfahrensrichtlinien Prüfungs- und Immatrikulatinsamt Stand: betreffend die Studiengänge: Kunst im Szialen. Kunsttherapie (KS) - Bachelr f Arts (B.A.) Theater im Szialen. Theaterpädaggik (TS) Bachelr f Arts (B.A.) Tanz und Theater im Szialen (TTS) - Bachelr f Arts (B.A.) Sziale Arbeit (SA) - Bachelr f Arts (B.A.) Freie Bildende Kunst (FK) - Bachelr f Fine Arts (B.F.A.) Kunst und Theater im Szialen (KTS) - Master f (Fine) Arts (M.A., M.F.A.) Artful Leadership (AL) Master f Arts (M.A.) Nachstehend erhalten Sie Infrmatinen rund um Prüfungen, Nten und alles, was dazu gehört. Wenn Sie eine Prüfung anmelden, eine Arbeit abgeben der eine snstige Angelegenheit erledigen wllen: im Prüfungsamt laufen die Fäden zusammen. Auf den flgenden Seiten erhalten Sie Hinweise zu allen Prüfungsangelegenheiten. Über die Inhalte Ihres Studiengangs infrmieren die zugehörigen Mdulhandbücher. Drt sind alle fachspezifischen und die studiengangsübergreifenden Mdule mit ihren Inhalten und Lernzielen beschrieben. Zu Beginn des Studiums bekmmen Sie eine Druckversin ausgehändigt. Beachten Sie auch, dass für Sie die Prüfungsrdnung gilt, die zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung in Kraft ist. Die Prüfungsrdnungen bilden den rechtlichen Rahmen des Studiums. Änderungsfassungen werden jeweils hchschulöffentlich bekannt gegeben. Ihr Team des Akademischen Prüfungsamtes

2 INHALT 1. Lehrveranstaltungen / Lehrveranstaltungsverzeichnis Leistungsknt / Transcript f Recrds Abslvieren vn Prüfungsleistungen / Meldewesen Sammelschein Leistungsschein Weitere Leistungsnachweise Initiativstudium Ersatzleistungen / nicht bestandene Prüfungsleistungen Praxisprjektvertrag Bachelr- bzw. Masterarbeit Zulassung Anmeldung Bearbeitungszeitraum Frmale Hinweise: Abschluss des Studiums Regelfall Ausnahmen Aufbewahren vn Zeugnissen und Studiennachweise Rückmeldung Beurlaubung Gebührenfreie Beurlaubung aus schwerwiegenden Gründen Gebührenpflichtige Beurlaubung Snderbeurlaubung Exmatrikulatin Vrzeitige Exmatrikulatin Exmatrikulatin am Studienende Kmmunikatin mit den Studierenden

3 1. Lehrveranstaltungen / Lehrveranstaltungsverzeichnis Das Lehrveranstaltungsverzeichnis und die Mdulhandbücher infrmieren über Art und Inhalte der Lehrveranstaltungen. Die Lehrveranstaltungsplanung des jeweils laufenden Semesters wird stets nach der aktuellsten Fassung des Mdulhandbuches eines Studienganges vrgenmmen. Aus diesem Grund sllten sich die Studierenden die jeweils gültigen Versinen zu Beginn jeden Semesters vn der HKS-Hmepage herunter laden. Die genauen Termine für Beginn und Ende der Lehrveranstaltungen des Smmer- und Wintersemesters swie die Öffnungszeiten der Hchschule können den öffentlichen Aushängen und den aktuellen Hinweisen auf der Website der HKS entnmmen werden. Kntaktdaten vn Lehre und Verwaltung können in der nline-plattfrm StudIP heruntergeladen werden. Zum Erstellen eines individuellen Stundenplanes werden flgende Basisdkumente benötigt: Mdulhandbücher - studiengangspezifisch (B.A. und M.A./M.f.A.) und übergreifend (B.A.) Lehrveranstaltungsverzeichnis (StudIP) Bei zeitgleichen Pflicht-/Wahl- und Wahlpflichtveranstaltungen sind die Pflicht-LV vrrangig zu belegen. Ausnahmen entscheiden die jeweiligen Lehrkräfte der verpflichtenden Veranstaltungen. Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen verfallen Plätze angemeldeter Studierender, sfern diese nicht am ersten Termin anwesend sind. Es rücken Studierende aus der Warteliste nach. Detaillierte Infrmatinen hierzu können der Infbrschüre Einführung in das Studium entnmmen werden. Des Weiteren können sich die Studierenden bei der studentischen Studienberatung infrmieren. 2. Leistungsknt / Transcript f Recrds Das Prüfungsamt führt für alle Studierenden ein Kreditpunkteknt, in dem alle persönlichen Studienleistungen erfasst werden. Daraus wird das sg. Transcript f Recrds (Datenabschrift) generiert, welches auch ein Teil der Abschlusspapiere ist. Der Stand des Leistungsknts kann jederzeit abgefragt werden. Das Transcript f Recrds muss einmal pr Semester beim zuständigen Prüfungsamt anfrdert werden. Als bestmöglicher Zeitpunkt hat sich jeweils der Vrlesungsbeginn eines Semesters für den vergangenen Zeitraum herauskristallisiert. Das Transcript f Recrds kann per angefrdert werden. 3

4 3. Abslvieren vn Prüfungsleistungen / Meldewesen Generell gilt: Die Lehrenden melden das Bestehen der Nichtbestehen einer Prüfungsleistung direkt dem Prüfungsamt. Nach Beurteilung der Prüfungsleistung werden die Studierenden vn der Prüferin der dem Prüfer über das Ergebnis infrmiert und erhalten die Prüfungsarbeit zurück. Im Fall einer Gruppenprüfung kann das auch über einen annymisierten Aushang erflgen. Die Meldung der Leistungen erflgt i.d.r. über einen Sammelschein der über einen Leistungsschein (z.b. Hausarbeiten, Referate etc.) 3.1 Sammelschein Teilnahme an LV werden mittels Sammelschein vn den Lehrenden auf Basis der Anmeldungen in StudIP an das Prüfungsamt übermittelt. Diese müssen zwei Wchen nach Ende der LV der spätestens zwei Wchen nach Ende der Vrlesungszeit beim Prüfungsamt eingereicht werden. Mdulprüfungen werden i.d.r. ebenfalls über den Sammelschein zusammen mit der Teilnahme gemeldet. Ausnahmen s. Ziffer 3.2. Studierende sind selber dafür verantwrtlich, sich für jede zu belegende Veranstaltung nline in StudIP anzumelden. Bei übergreifenden Veranstaltungen muss die Prüf-Nr. bzw. das Mdul auf dem Sammelschein ergänzt werden. Fehlt der Eintrag, kann die Prüfungsleistung nicht dem jeweiligen Leistungsknt hinzugefügt werden. Handschriftlich hinzugefügte Namenseintragungen werden nicht akzeptiert. 3.2 Leistungsschein Mdulprüfungen wie Hausarbeiten, Referate, Reflexinsberichte etc. werden per Leistungsschein gemeldet. Der Leistungsschein muss seitens der Studierenden ausgefüllt (linke Seite) und der Arbeit beigefügt werden. Die Abgabe der schriftlichen Arbeit muss beim Prüfungsamt registriert werden. Die Registrierung wird durch das Prüfungsamt auf der entsprechenden Arbeit und auf dem dazu gehörigen kleinen Leistungsschein vermerkt. Anschließend reichen die Studierenden die schriftliche Arbeit bei der Lehrkraft ein. Das Prüfergebnis wird vn der jeweiligen Lehrkraft durch den bereits gekennzeichneten Leistungsschein beim zuständigen Prüfungsamt gemeldet. Sllte die Arbeit per Pst an die Studierenden zurückgesendet werden, muss ein frankierter Rückumschlag beigefügt werden. 3.3 Weitere Leistungsnachweise Mdulschein Grundlagen- und Berufspraktikum In den BA-Studiengängen wird die Leistung über einen gesnderten Mdulschein Grundlagen- und Berufspraktikum. Mit An- und Abtestat swie Nte für die Mdulprüfung gemeldet. 4

5 Praktikumsbescheinigung Zusätzlich zum Leistungsschein ist für das Belegen eines Praktikums eine Bescheinigung der Praktikumstelle erfrderlich. Drt muss die Anzahl der abslvierten Stunden aufgeführt sein. Diese Bescheinigung muss vn den Studierenden direkt beim Prüfungsamt eingereicht werden (in Kpie). Praktikumsmeldeschein Der Praktikumsmeldeschein dient der Infrmatin über die gewählte Praktikumsstelle und den/die betreuende Mentr_in. Praktika in den Bachelrstudiengängen müssen vr der unmittelbar bei Antritt des Praktikums über die betreuenden Mentr_innen an das zuständige Prüfungsamt gemeldet werden. Die Anmeldung erflgt mittels Praktikumsmeldeschein und wird im Leistungsknt vermerkt. Dieser muss vn den Studierenden vrausgefüllt und ihrer/m Mentr_in vrgelegt werden. Eine Vrlage befindet sich auf der Hmepage. Der Praktikumsmeldeschein dient nicht als Leistungsnachweis. Laufschein Studium Generale / Frschungsfrum Das Studium Generale bzw. das Frschungsfrum/Frschungswerkstatt ist eine WP- Veranstaltung innerhalb des Initiativmduls und besteht aus einzelnen Vrtrags- Veranstaltungen, vn denen während des Studiums eine gemäß Mdulhandbuch vrgegebene Mindestzahl besucht werden müssen. Bewertungsbgen Bachelr- / Masterarbeit Der Leistungsnachweis für die Bachelr-/ Masterarbeit wird direkt vm Prüfungsamt ausgegeben und der BA-/MA-Arbeit mit Weiterleitung an die Prüfer_innen beigefügt. (Für weitere Infrmatinen zur BA-/MA-Arbeit s. auch Ziffer 4.) 3.4 Initiativstudium Innerhalb des Mduls Initiativstudium können auch Leistungen verbucht werden, die Sie außerhalb des HKS-Curriculums erwrben haben ( fächerspezifische Angebte, z.b. Vrlesungen/Veranstaltungen an anderen Hchschulen..); die im Rahmen eines Auslandsstudiums abslviert wurden und nicht über ein Learning Agreement verrechnet werden knnten ( Mbilitätsfenster ); die Sie über den vrgegebenen Rahmen des Curriculum hinaus erwrben haben (zusätzlich besuchte Lehrveranstaltungen, Verbuchung unter fächerspezifische Angebte ) Die Nachweise werden wie flgt eingereicht: hchschuleigene Lehrveranstaltungen werden i.d.r. seitens der Lehrenden per Sammelschein gemeldet. Hierfür muss vn den Studierenden im Sammelschein das Mdulkürzel INI eingetragen werden. Studierende können 5

6 dies auch direkt im Prüfungsamt melden. Bei Lehrveranstaltungen wie z.b. Praktika, die grundsätzlich nicht per Sammelschein gemeldet werden, wird der entsprechende Mdulschein verwendet und das Kürzel INI hinzugefügt. Wenn eine hchschulexterne Veranstaltung der HKS wahrgenmmen wird, muss diese per Leistungsschein gemeldet werden. Dieser muss vn dem / vn der Mdulverantwrtlichen für das Initiativstudium unterzeichnet werden. Flgende Angaben sind erfrderlich: Mdulnummer ( INI ) und Prüf-Nr. gem. Mdulhandbuch und die Zahl der CP. Die Mdulprüfung kann thematisch unter allen im Mdul gelisteten Prüf- Nummern abslviert werden. Als Nachweis dient ein Leistungsschein. 3.5 Ersatzleistungen / nicht bestandene Prüfungsleistungen Sllte die Teilnahme auf dem Sammelschein mit nicht bestanden der unvllständig vermerkt sein, ist dies dem Transcript f Recrds zu entnehmen. Für unvllständig erbrachte Prüfungsleistungen, Ergänzungen der in Bezug auf manche LV für das Zertifikat Anthrpsphie muss ein Leistungsschein mit dem Vermerk: Ersatz / Nachtrag für Prüf-Nr. (Nummer aus Mdulhandbuch angeben) inkl. Angabe der CP bei der Lehrkraft abgegeben werden. Eine vrherige Rücksprache mit der Lehrkraft ist erfrderlich. Falls eine Mdulprüfung nicht bestanden wird, infrmiert die Prüferin der der Prüfer das Prüfungsamt und teilt drt die Frist mit, bis wann die Leistung zu wiederhlen ist. Das Prüfungsamt infrmiert die Studierenden über diesen Vrgang schriftlich. Darüber hinaus gelten der Bachelrprüfungsrdnung und der Masterprüfungsrdnung. Sllten Studierende auf einem Sammelscheinen trtz erflgreicher Teilnahme nicht gelistet sein, müssen sie sich an die Lehrkraft wenden. Sie entscheidet über den Nachtrag. Eine nachträgliche Anmeldung in Stud.IP zu der jeweiligen LV ist unbedingt erfrderlich. Der Nachtrag erflgt über die Lehrkraft. Der Sammelschein muss erneut beim Prüfungsamt abgegeben werden, mit der Anmerkung der Ergänzung. Die erflgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Prüfungen, die mit einer öffentlichen Präsentatin in der HKS verbunden sind, wird nur bescheinigt, wenn die Präsentatinsrte in rdnungsgemäßem Zustand hinterlassen wurden. 3.6 Praxisprjektvertrag Studierende im Studiengang Kunst und Theater im Szialen (Abschluss M.A.) wird empfhlen, einen Praxisprjektvertrag abzuschließen. Eine Vrlage befindet sich in einer der Studiengruppen in StudIP. 6

7 4. Bachelr- bzw. Masterarbeit Für die rechtzeitige Anmeldung der Bachelr- bzw. Masterarbeit sind die Studierenden selbst verantwrtlich. Der Prüfungsausschuss beauftragt die Prüfungsämter, das Zulassung-und Anmeldeverfahren durchzuführen und gemäß Prüfungsrdnung zu entscheiden. 4.1 Zulassung Bachelr- / Masterarbeit können jederzeit angemeldet werden, sbald die Vraussetzungen gemäß der jeweils gültigen Prüfungsrdnung erfüllt sind. Die Zulassungsvraussetzungen sind im Beiblatt zur Anmeldefrmular BA-/MA-Arbeit beschrieben. 4.2 Anmeldung Die Bachelr- bzw. Masterarbeit muss mit dem jeweils aktuellen Frmular Anmeldung der Bachelrarbeit bzw. Anmeldung zur Masterarbeit im Prüfungsamt angemeldet werden. Bevr das Anmeldefrmular den Gutachter_innen zur Unterschrift und Ausgabe des Themas vrgelegt wird, muss das jeweilige Prüfungsamt die Zulassung zur Bachelr- bzw. Masterarbeit schriftlich bestätigen. Das vllständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldefrmular muss im Prüfungsamt eingereicht werden. Erst dann gilt die Arbeit als angemeldet und die Bearbeitungszeit beginnt. Die Fristen zur Anmeldung der Bachelrarbeit sind der Terminliste Anmeldung / Abgabe Bachelrarbeit zu entnehmen. Mit Abgabe der Anmeldung im Prüfungsamt wird das Thema der Bachelr- bzw. Masterarbeit aktenkundig gemacht und die Prüfer_innen gelten als bestellt (s. B.A.-/ M.A.- Prüfungsrdnung). Mit dem Frmular zur Anmeldung der Bachelr- bzw. Masterarbeit erhalten die Studierenden eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Arbeit, sfern sie mit 1,7 der besser bewertet wird. Das Anmeldeprcedere ist im Beiblatt zur Anmeldefrmular BA-/MA-Arbeit beschrieben. Der Vrdruck befindet sich in einer der Studiengruppen in StudIP und im Prüfungsamt/Flur Verwaltung. 4.3 Bearbeitungszeitraum Die Bearbeitungszeit für die Bachelr- und Masterarbeit ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsrdnung. 7

8 Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nur aus wichtigem Grund bis zu vier Wchen in den BA-Studiengängen KS und TS und bis zu einem Mnat im Master-Studiengang der im Krankheitsfall mit ärztlichem Attest möglich und muss schriftlich beim Prüfungsamt beantragt werden. Das entsprechende Frmular befindet sich in einer Studiengruppe in StudIP. Eine Verlängerung der Abgabefrist kann die Ausgabe der Zeugnispapiere erheblich verzögern. Die Bachelr- bzw. Masterarbeit muss fristgerecht im Prüfungsamt eingereicht werden. Drei Exemplare müssen gedruckt und fest gebunden sein, ein Exemplar wird in elektrnischer Frm als pdf-datei mit max. 5 MB auf einem gängigen Datenträger eingereicht. Zusätzlich muss ein Abstract im Wrd-Frmat in elektrnischer Frm eingereicht werden. Ein Vrdruck hierfür steht auf der HKS-Website zur Verfügung. Die Beurteilung der Bachelr- bzw. Masterarbeit wird durch die Gutachter_innen an das Prüfungsamt auf einem separaten Bewertungsbgen, inklusive Gutachten übermittelt. 4.4 Frmale Hinweise: Weitere Hinweise für die Bachelr- bzw. Masterarbeit (z.b. die Beschriftung des Deckblattes, Schriftgröße, unterschriebene Erklärung am Ende der Arbeit, etc.) sind im Dkument RICHTLINIEN, EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN auf der Hmepage der Hchschule (Studienführer) zu finden. 5. Abschluss des Studiums 5.1 Regelfall Vr Studienende müssen alle nch fehlenden Daten geprüft und erfasst sein, damit fristgerecht das Studienvertragsende vllzgen werden kann und danach die Abschlussdkumente erstellt werden können. Sllten nch Prüfungsleistungen fehlen der Nachweise nicht fristgerecht vrliegen, kann das Studium nicht abgeschlssen werden. Die Studiengebühren für das Flgesemester müssen entrichtet werden. 5.2 Ausnahmen Wenn sämtliche Prüfungsleistungen am Ende des Studiums abslviert sind, aber nch Frmalien fehlen, ist eine Verwaltungsgebühr gemäß Gebührenrdnung fällig (s. auch Anlage Studienvertrag und Gebührenrdnung). Im Einzelnen handelt es sich um flgende Frmalien: die eidesstattliche Erklärung mit Unterschrift der Autrin / des Autrs am Ende der wissenschaftlichen Bachelr-/ Masterarbeit, die Arbeit selbständig verfasst zu haben, die Bescheinigung über das abslvierte Praktikum, aus der die gefrderte 8

9 Mindeststundenanzahl hervrgehen muss, wenn weniger als die gefrderten Exemplare der Bachelr-/Masterarbeit fristgerecht eingereicht wurden, wenn Nachweise vn bereits erbrachten Leistungen nicht vrliegen, die die Studierenden selbst beim Prüfungsamt melden müssen (wie z. B. Studium Generale, Frschungsfrum), wenn Nachweise vn bereits erbrachten Leistungen nicht vrliegen, aufgrund vn fehlender Eintragung in Stud.IP. Sind sämtliche Prüfungsleistungen mit Ausnahme der Bachelrarbeit erbracht, werden weitere mnatliche Studiengebühren bis zur Abgabe der BA-Arbeit fällig. Erflgt die Abgabe bis zum 20. eines Mnats, s endet die Zahlpflicht mit dem Mnat der Abgabe. Andernfalls muss die Gebühr für den Flgemnat entrichtet werden. 5.3 Aufbewahren vn Zeugnissen und Studiennachweise Am Ende eines erflgreich abslvierten Studiums werden flgende Dkumente erstellt und den Abslvent_innen per Pst zugesandt: die Bachelr- bzw. Master-Urkunde, die die Studierenden als Bachelr f Arts (B.A:.), Bachelr f Fine Arts (B.F.A.) bzw. Master f Arts (M.A.), Master f Fine Arts in ihrem Studienfach ausweist; das Bachelr- bzw. Master-Zeugnis, das einen Überblick über die bestandenen Mdulprüfungen mit Beurteilungen und der Abschlussnte vermittelt, das Transcript f Recrds der auch Datenabschrift genannt, das ein ffizieller Ausdruck des beim Prüfungsamt geführten Kreditpunkteknts ist und alle vn den Studierenden besuchten Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach Mdulen gerdnet auflistet, und schließlich das Diplma Supplement in Deutsch und Englisch, welches das Studium nach den erwrbenen allgemeinen Kmpetenzen kurz zusammenfassend in den eurpäischen Hchschulraum eingestuft darstellt. Dabei rientiert es sich am Deutschen Qualifikatinsrahmen (DQR) und kann bei Bewerbungen ein nützliches Instrument sein, wenn die Befähigungen in einer Arbeitsstelle nachgewiesen werden müssen. Wir empfehlen den Studierenden, alle Studiennachweise auch über ihre Studienzeit hinaus srgfältig aufzubewahren. Wer ein aufbauendes Studium der eine Frt- der Weiterbildung anschließen möchte, braucht diese unter Umständen, um sich Leistungen aus dem bereits abslvierten Studium anerkennen zu lassen. Dafür sind neben Bachelr- / Master-Urkunde, Bachelr-/Master-Zeugnis, Transcript f Recrds und Diplma Supplement, die den Abslvent_innen zugesandt werden, evtl. auch die Inhalte und Kreditpunkte einzelner Lehrveranstaltungen vn Bedeutung. Deshalb empfehlen wir jeweils aktuelle Mdulhandbücher des jeweiligen Studienganges swie pr Semester das aktuelle Lehrveranstaltungsverzeichnis zu archivieren. 9

10 6. Rückmeldung Die Regelung über Rückmeldungen ergibt sich aus dem Studienvertrag. Sllte das Studium über die Regelstudienzeit hinaus verlängert werden, muss das Prüfungsamt spätestens zu den Exmatrikulatinsfristen (s. Studienvertrag) darüber infrmiert werden. 7. Beurlaubung Die allgemeinen Vraussetzungen für Beurlaubungen sind im Studienvertrag geregelt (s. Studienvertrag). Das Antragsfrmular befindet sich in einer der Studiengruppen in StudIP swie in der Verwaltung. 7.1 Gebührenfreie Beurlaubung aus schwerwiegenden Gründen Für eine gebührenfreie Beurlaubung müssen schwerwiegende Gründe vrliegen. Diese können sein: persönliche Krankheit, Mutterschaft und Elternzeit, Pflege eines Angehörigen ersten Grades der vergleichbare Gründe. Für die Gebührenbefreiung muss neben dem Antrag auf Beurlaubung ein frmlser Antrag auf Befreiung vn den Studiengebühren swie ein ärztliches Attest bzw. ein Mutterpass eingereicht werden. Das ärztliche Attest muss mindestens neun Wchen der Vrlesungszeit umfassen. Bei Gebührenbefreiung aufgrund vn Elternzeit muss ein Nachweis über die Berechtigung der Kinderziehung vrgelegt werden. Wenn die Beurlaubung / Gebührenbefreiung für das Flgesemester gelten sll, muss der Antrag jeweils bis zum (für das SSe) bzw (für das WiSe) eines Jahres beim Prüfungs- und Immatrikulatinsamt eingereicht werden. Sllte diese für das aktuelle Semester gelten, handelt es sich um eine rückwirkende Beurlaubung. In diesem Fall muss der Antrag bis zum (für das aktuelle WiSe) bzw (für das aktuelle SSe) beim Prüfungs- und Immatrikulatinsamt vrliegen. Wenn die rückwirkende Beurlaubung/Gebührenbefreiung genehmigt wird, werden die bereits gezahlten Studiengebühren erstattet und können auf Wunsch zurücküberwiesen der mit den später fälligen Gebühren verrechnet werden. 7.2 Gebührenpflichtige Beurlaubung Studierende, die das erfrderliche Sprachzertifikat nicht rechtzeitig nachreichen, werden i. d. R. gebührenpflichtig beurlaubt. (Die Regelungen im Studienvertrag bleiben unberührt.) 7.3 Snderbeurlaubung Eine Snderbeurlaubung kann beantragt werden, sfern Studierende extern studienrelevante Praxiserfahrungen sammeln möchten der vergleichbare Gründe vrliegen. Eine Snderbeurlaubung ist bis zu zwei Semestern möglich. Der Antrag muss schriftlich (nicht per ) in der Verwaltung der Hchschule gestellt werden. Eine Begründung muss beigefügt werden. 10

11 Während der Snderbeurlaubung bleiben die Studierenden immatrikuliert und erhalten auch das Semesterticket swie den Studierendenausweis. Während der Zeit der Snderbeurlaubung gilt der ermäßigte Gebührensatz gemäß Gebührenrdnung. Die ggfs. in dieser Zeit erbrachten Leistungen können für das Studium nicht anerkannt werden. Insbesndere ist es nicht möglich, ein in dieser Zeit abgeleistetes Praktikum als Leistung anzuerkennen. 8. Exmatrikulatin Die Regelungen über die Exmatrikulatin ergeben sich aus dem Studienvertrag (s. Studienvertrag). 8.1 Vrzeitige Exmatrikulatin Wenn Studierende das Studium abbrechen möchten, gelten die Kündigungsfristen im Studienvertrag. Unabhängig der geltenden Kündigungsfristen und der zu entrichtenden Studiengebühren kann auf Antrag die Exmatrikulatin mit sfrtiger Wirkung erflgen. 8.2 Exmatrikulatin am Studienende Die Exmatrikulatin am Studienende erflgt autmatisch unter der Vraussetzung, dass sämtliche Prüfungsleistungen und Studiennachweise erbracht sind. Sllten nch Prüfungsleistungen der Nachweise fehlen, ist das Studium nicht erflgreich abgeschlssen. Stehen nch Prüfungsleistungen aus, bleiben die Studierenden ein weiteres Semester immatrikuliert. Näheres regelt Ziffer 5, Abschluss des Studiums. 9. Kmmunikatin mit den Studierenden Die Prüfungsämter kmmunizieren hauptsächlich über die vn der HKS vergebenen Mail- Accunts und über StudIP. Wichtige Infrmatinen können auch über die Inftafel beim Prüfungsamt ausgehängt werden. 11

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