Inhaltsverzeichnis. Seit dem gültig. Pflegestärkungsgesetz II. Termine. Das Happy End. Ausgabe Februar Sehr geehrte Damen und Herren,

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1 Ausgabe Februar 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen zum ersten Newsletter der HKA! Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Abonnement entschieden haben und hoffen Ihren Ansprüchen und Wünschen gerecht werden zu können. Bereits die erste Ausgabe ist vollgepackt mit vielen Neuigkeiten rund um das Thema Pflege - der Gesetzesgeber hat zum Jahreswechsel nicht mit neuen Bestimmungen, Gesetzesverabschiedungen und geplanten Änderungen gespart. Wenn Ihnen unser Überblick gefällt, Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, dann freuen wir uns auf eine Nachricht von Ihnen! Inhaltsverzeichnis Krankenhausstrukturgesetz Pflegestärkungsgesetz II greift ab dem Die neuen Pflegegrade Weitere Änderungen im Überblick Kurse der HKA

2 Krankenhausstrukturgesetz Unterpunkt schließt Versorgungslücke Seit dem gilt das Krankenhausstrukturgesetz, das in einem Unterpunkt eine wichtige Versorgungslücke schließt. Nach einer ambulanten oder stationären Behandlung im Krankenhaus steht nun Personen, die auf Hilfe bei der Grundpflege und/oder Hauswirtschaft angewiesen sind - aber keine Pflegestufe haben - eine Form der Übergangspflege zu. Die Kosten werden dabei von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist eine Verordnung des Krankenhaus-Arztes, bzw. des Hausarztes. Pflegestärkungsgesetz II Ende letzten Jahres wurde das Pflegestärkungsgesetz II () verabschiedet. Im Folgenden finden Sie einige der wichtigsten Punkte im Überblick. greift ab dem Aktuelle Pflegesituation bleibt unberührt Stichtag für das ist der 1. Januar Bis dahin werden Leistungen, Anträge und Begutachtungen wie gehabt erbracht und bearbeitet. Genug Zeit, damit auch wir uns auf das neue Gesetz vorbereiten können, um Ihnen 2017 eine reibungslose Umstellung garantieren zu können. Informationsveranstaltungen folgen im Spätsommer Noch belesen und schulen wir uns selbst, um Ihnen Expertenwissen rund ums PSG II vermitteln zu können. Informationsveranstaltungen für Angehörige und Pflegebedürftige haben wir für den Spätsommer 2016 geplant.

3 Die neuen Pflegegrade Pflegebedürftigkeit wird zukünftig in Pflegegrade eingeteilt - neues Begutachtungssystem inklusive Am werden die Pflegegrade die altbekannten Pflegestufen ablösen. Es wird 5 Pflegegrade geben, die nach einer neuen Begutachtungsmethode ermittelt werden. Minutenzählerei wird ab 2017 keine Rolle mehr spielen. Der Fokus liegt auf der Selbstständigkeit des Patienten. Diese wird mit einem Punktesystem ermittelt werden. Nach dem werden die alten Pflegestufen automatisch in die neuen Pflegegrade übertragen. Eine Neubeantragung ist nicht nötig. Hervorzuheben ist dabei, dass niemand nach der Übertragung in die Pflegegrade schlechter gestellt ist, als mit der Pflegestufe. Patienten mit der Pflegestufe 0 + eingeschränkte Alltagskompetenz erhalten zum Beispiel den Pflegegrad 2. Welche Leistungen Ihnen in welchem Pflegegrad zustehen, Näheres zum Begutachtungsverfahren und viel mehr, vermitteln wir Ihnen gerne in einer unserer Schulungen im Spätsommer! Weitere Änderungen im Überblick Eigenanteil bei stationärer Pflege wird vereinheitlicht Einheitlicher Betrag Bisher richtete sich der zu zahlende Eigenanteil für Betreuungs- und bei stationärer Pflege nach der Pflegestufe. Je Entlastungsleistungen höher die Pflegestufe, desto höher auch der Ab Eigenanteil wird Ab allen 2017 Patienten wird der Eigenanteil der vereinheitlicht, Pflegegrade sodass 1 bis 5 bei ein einer Höherstufung einheitlicher keine finanziellen Nachteile entstehen. "Entlastungsbetrag" von 125 Euro zur Verfügung stehen. Dieser Einheitlicher kann nach wie Betrag vor für zweckgebunden Betreuungs- für und Betreuungs- Entlastungsleistungen und Entlastungsleistungen Ab 2017 wird allen Patienten der Pflegegrade 1 eingesetzt werden. bis 5 ein einheitlicher "Entlastungsbetrag" von 125 Euro zur Verfügung stehen. Dieser kann nach wie vor zweckgebunden für Betreuungsund Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Sätze für Pflegesachleistung und Pflegegeld werden deutlich erhöht Im Januar 2017 werden die Sätze für Pflegesachleistungen und auch das Pflegegeld deutlich erhöht. Besonders bemerkbar wird sich dies für Patienten machen, die momentan eine Pflegestufe 0 + eingeschränkte Alltagskompetenz haben. Die zur Verfügung stehenden Geldmittel werden fast 3 Mal so hoch sein wie im Jahr 2016.

4 Kurse der HKA Demenzkurs - noch wenige Plätze frei Der nächste Demenzkurs beginnt am Es sind noch 3 Plätze frei! Wenn Sie sich für eine Teilnahme interessieren, melden Sie sich bitte bei Frau Michaela Koch unter der 05732/3545. Der Kurs findet 6 Wochen lang immer freitags statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei! Krankepflegekurs ab dem Der nächste Krankenpflegekurs beginnt am , wieder jeweils 6x 90 Minuten. Pflegende Angehörige, Interessierte und ehrenamtlich Tätige haben die Möglichkeit, sich zum Thema Pflege zuhause unter fachlicher Anleitung schulen zu lassen. Bei Interesse, melden Sie sich bitte bei Frau Michaela Koch unter der 05732/3545. Die Veranstaltung ist kostenfrei!... eine besonders schöne Meldung zum Schluss Hoffentlich nun in jeder Ausgabe an dieser Stelle: eine schöne Meldung, die das Herz erfreut. Spielen für Jung und Alt Kindergarten Mullewapp hat die Tagespflege besucht Schon seit letztem Jahr bekommen die Tagespflege-Gäste regelmäßig Besuch von den Kindergartenkindern des Kindergartens Mullewapp aus Wulferdingsen. Die Besuche machen Jung und Alt jedes Mal sichtlich Spaß. Damit die Kinder uns auch weiterhin besuchen können, spendete die Tagespflege über 300 Euro für bevorstehende Taxi-Fahrten von Wulferdingsen in die Tagespflege und zurück. Wir freuen uns schon auf den nächsten Besuch!... mehr dazu auf Facebook

5 Anregungen oder Kritik Wir würden uns sehr über Ihr Feedback zum neuen Newsletter freuen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf: zur Redaktion Häusliche Kranken- und Altenpflege Schierholzstraße 9, Löhne, Deutschland Telefon: , Telefax: Website: Vertreten durch: Britta Lehmann Realisiert und versendet mit Newsletter Software von sitepackage:// Um unseren kostenfreien Newsletter ganz bequem per zu erhalten, melden Sie sich bitte einfach unter an.

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