Was ändert sich für Hersteller und Händler? Welche Pflichten bestehen auf Basis des neuen Verpackungsgesetzes?

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1 Was ändert sich für Hersteller und Händler? Welche Pflichten bestehen auf Basis des neuen Verpackungsgesetzes? 15. Oktober 2018, IHK München Dr. Bettina Sunderdiek - Leitung Kommunikation und Presse

2 Fakten Das Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt mit Wirkung zum in Kraft. Es löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) vollumfänglich ab. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen für den privaten Endverbraucher verpflichtet, sich im sog. Verpackungsregister zu registrieren. Auf Grundlage des VerpackG wurde die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zur Sicherstellung der Umsetzung des Gesetzes gegründet. Ca Erstinverkehrbringer, davon große Hersteller und Händler müssen sich ab diesem Stichtag im Verpackungsregister registrieren 2

3 IHK München 15. Oktober Ausgangspunkt und neue Pflichten 3

4 Erklärfilm zur grundsätzlichen Erklärung der Pflichten Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat im August 2018 zum grundsätzlichen Verständnis des Verpackungsgesetzes einen neuen Erklärfilm live gestellt: Dieser erklärt, welche Pflichten für welche Unternehmen nach dem neuen Verpackungsgesetz bestehen. 4

5 Beteiligungsgrade Defizite der wahrgenommenen Produktverantwortung Entwicklung des Nicht-Beteiligungsgrades Der Beteiligungsgrad für LVP hat die 2/3 Marke nie überschritten. Quelle: GVM, Ansatzpunkte zur Steigerung des Lizenzierungsgrades von Verkaufsverpackungen Privater Endverbraucher, Mainz

6 Das Verpackungsgesetz (VerpackG) Das Verpackungsgesetz Was ändert sich? Die meisten Pflichten bleiben gleich. Viele Pflichten nach dem VerpackG haben bereits nach der VerpackV bestanden. Welche Pflichten sind neu? Neu sind insbesondere: die Registrierungspflicht, d.h. die Notwendigkeit der Angabe der Stammdaten im Verpackungsregister, die Meldung aller vertriebenen Marken, die zusätzliche Übermittlung der Mengenmeldung, welche im Rahmen der Systembeteiligungspflicht an die dualen Systeme gegeben werden, auch an die Zentrale Stelle : Gibt es Besonderheiten? Ja, Besonderheiten bestehen bei der Registrierung und bei der Meldepflicht 6

7 Besonderheiten bei der Registrierung und bei der Meldepflicht 33 VerpackG Beauftragung Dritter Die nach diesem Gesetz Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen [ ]. Satz 1 gilt nicht für die Registrierung nach 9 und nicht für die Abgabe von Datenmeldungen nach 10. Die Wahrnehmung der Pflichten darf nicht durch Dritte erfolgen! Eine Delegation der Registrierung und auch der Datenmeldung ist nach 33, S. 2 VerpackG ausgeschlossen. Es gilt: Registrierung und laut Gesetz vorgesehenen Meldungen müssen durch das verpflichtete Unternehmen selbst erfolgen. Verpflichtet ist der oder die gesetzliche/n Vertreter des jeweiligen Herstellers. Es gilt kein Konzernprivileg! D.h. es besteht nicht die Möglichkeit, Meldungen für einzelne Unternehmen in einem Unternehmensverbund (Konzern) mittels eines gesonderten Logins oder einer gesonderten Schaltfläche zu einer Verbundmeldung der einzelnen Teilgesellschaften zusammenzufassen oder gemeinsam abzugeben. 7

8 Information zum Aufbau der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) Das Verpackungsregister LUCID und die Kommunikationskanäle zur Bereitstellung von Informationen befinden sich weiter im Aufbau: Launch der neuen Website der ZSVR ist am 16. August 2018 erfolgt Vor- Registrierung im Verpackungsregister LUCID startet Ende August 2018 Telefon-Support zur Hilfe in technischen Fragen startet zeitgleich Ende August 2018 FAQ Bereich auf der Webseite wurde deutlich ausgebaut Abgabe der Datenmeldungen ist voraussichtlich ab Ende Okt 2018 möglich Erste Grundsatzdokumente How-To-Guide und 10-W-Fragen liegen vor; auch in englischer Sprache; weitere Dokumente, Definitionen, Entscheidungsleitlinen etc. folgen (Grundsatz)-Erklärfilm zur Erklärung der neuen Pflichten des VerpackG: auf der Webseite und auf YouTube zugänglich Ende August 2018 folgt die Veröffentlichung eines weiteren Erklärfilms zur Registrierung Anfragen laufen in ein automatisiertes Ticketsystem. Beantwortung wurde aufgenommen Webinare mit den Multiplikatoren wurden mit dem 23. August 2018 gestartet Regelmäßige Versendung eines Newsletters zur regelmäßigen Information Verwaltungsrechtliche Anhörungen: regelmäßig Der Mitarbeiteraufbau verläuft planmäßig. Aktuell verfügt die Stiftung über alle Fachbereiche über 34 feste Mitarbeiter. Hinzu kommen Teilzeitkräfte für den Telefon Support 8

9 Meilensteinplanung Bis zum Beginn der Beleihung Übergang zur Behörde Veröffentlichung Ausschreibung IT/Datenbank Vergabe IT-Leistung Aufbau Rechenzentrum Beginn Testphase Register Ende Testphase Register Start Register Start Datenmeldetool Beginn der Beleihung/ Inkrafttreten des VerpackG Ende August 2017 Februar /März 2018 Mai 2018 Juni 2018 Juli 2018 August 2018 Oktober

10 Termine zum Launch der weiteren Module des Verpackungsregisters LUCID Launch der neuen Website der ZSVR ist am 16. August 2018 erfolgt Vor- Registrierung im Verpackungsregister LUCID startet Ende August

11 IHK München 15. Oktober Registrierung 11

12 Ablauf Registrierung Hersteller Eingabe der zu hinterlegenden Stammdateninformationen Absenden der Daten und Bestätigung anhand eines Verifizierungslinks Bestätigung Registrierung Versand der Unterlagen per E- Mail Zuteilung einer Registrierungsnummer für Hersteller Bereitstellung der endgültigen Registrierungsnummer (Verwaltungsakt) im Downloadbereich erfolgt ab Jan 2019 Hinterlegung der Stammdaten Bereitstellung Dokumente 12

13 Zugang zum Verpackungsregister LUCID 13

14 Exemplarische Eingabemaske Herstellerregistrierung Login Erstellung - Schritt 1 Eingabe der Herstellerdaten 14

15 Erklärfilm zur Registrierung im Verpackungsregister - Die Registrierung Schritt für Schritt erklärt 15

16 IHK München 15. Oktober Hilfestellungen und technische Voraussetzungen 16

17 IHK München 15. Oktober 2018 (Telefonischer) Support Verfügbarkeit: ab Registrierungsstart Werktags zwischen 9 und 17 Uhr Telefonnummer verfügbar auf der Website im Bereich Telefonischer Support Telefonische Unterstützung Hilfestellung im Registrierungsprozess Technische Problemlösungen Schriftliche Anfragen sind notwendig bei Rechtlichen und allen inhaltlichen Anfragen zu den Pflichten nach dem VerpackG Unternehmensspezifische Einzelauskünfte Anfragen von Verbänden, Handelskammern, Beratern etc. Zu richten an: anfrage@verpackungsregister.org 17

18 IHK München 15. Oktober 2018 Technische Voraussetzungen 1. Browserkompatibilität Unterstützt werden Microsoft Edge und IE, Chrome und Firefox Versionsdetails verfügbar auf der Webseite Technische FAQ befinden sich in Bearbeitung 2. Notwendige Browsereinstellungen Cookies erlauben Javascript zulassen Sicherheitsstufe Einstellung Mittel/Hoch erforderlich (Details pro Browser verfügbar auf der Webseite) 3. Anleitung zum Hochladen der Markennamen via XML-Schnittstelle 18

19 IHK München 15. Oktober 2018 Anleitung zum Hochladen der Markennamen Die Registrierung beinhaltet die Eingabe aller Markennamen Markennamen können manuell eingegeben oder als Datei per XML-Upload eingepflegt werden. Folgende erläuternde Hilfestellungen zur Vorbereitung auf den XML-Upload stehen Ihnen zur Verfügung: XML-Anleitung Diese Anleitung zur Nutzung der XML-Schnittstelle erläutert anhand von Beispielen die Erstellung einer XML-Datei (.xml) und der Verifizierung dieser Datei mit dem XML- Schema (.xsd). Für die technische Unterstützung bei der Erstellung und Validierung Ihrer Dateien, wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Support. XML Beispieldatei (.xml) An diesem Beispiel ist der Aufbau einer XML-Datei erläutert, die beim Hochladen der Marken verwendet werden kann. XML Schema (.xsd) Diese Datei definiert das Schema der XML-Dateien und kann zur Überprüfung von XML-Dateien verwendet werden. 19

20 IHK München 15. Oktober Systembeteiligungspflichtige Verpackungen 20

21 Rechtlicher Rahmen Definitionen im VerpackG 3 Abs. 1 Nr. 1: Verkaufsverpackungen: Verpackungen, die typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden (auch Service- oder Versandverpackungen) 3 Abs. 8: Systembeteiligungspflichte Verpackungen: Mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs typischerweise zur konkreten Bestimmung der Systembeteiligungspflicht Begriff in der VerpackV 2008 erstmals erwähnt, keine Definition in VerpackV oder VerpackG, auch keine vertiefte Behandlung in der Gesetzesbegründung 21

22 Systembeteiligungspflichtige Verpackung Verfahren zur Erarbeitung einer Orientierungshilfe Ziel ist es, die meisten Produkte in einem Katalog bzw. Leitfaden so abzubilden, so dass anhand der Verpackung eindeutig die Systembeteiligungspflicht abgeleitet werden kann. Gutachten sind dann nicht mehr erforderlich. Vorgehensweise: Rechtliche Fragen zur Umsetzung wurden geklärt Beauftragung der GVM mit der Erarbeitung der Datengrundlagen sowie mit dem Entwurf der Kataloge/der Beschreibungen/des Leitfadens für 36 Produktgruppen. Stand August 2018: Der Katalog liegt vor mit 36 Produktgruppen und 417 Produkten Abstimmung: Die Unterlagen wurden mit BMUB/UBA/BKartA diskutiert und abgestimmt. Konsultationsverfahren: Das schriftliche Konsultationsverfahren wurde am 10. August eröffnet. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine Überarbeitung, erneute Abstimmung mit den Behörden sowie finale Veröffentlichung des Katalogs. 22

23 Systembeteiligungspflichtige Verpackung Grundlage: Studie GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung Zur einfachen und rechtssicheren Einordnung von Verpackungen bezüglich deren Systembeteiligungspflicht hat die GVM einen Katalog mit zunächsts 36 Produktgruppen erarbeitet. Es handelt sich um eine faktisch-empirische, objektiv überprüfbare Studie. In diesem Katalog werden die einzelnen Produkte nach Packmittel, Packmittelform und Füllgröße aufgelistet und eindeutig als systembeteiligungspflichtig oder nicht systembeteiligungspflichtig kategorisiert. Anknüpfungspunkt, sofern möglich: Füllgröße. Für andere Produkte (z. B. Elektrogeräte) wurden andere Kriterien herangezogen. Ausschlaggebend für die Systembeteiligungspflicht ist, dass eine Verpackung typischerweise beim privaten Endverbraucher anfällt. Ziel: Aufbau eines Anwendertools zur einfachen und rechtssicheren Einordnung jeder in den deutschen Markt eingebrachten befüllten Verkaufsverpackung. Der Katalog soll für die allermeisten Produkte Klarheit schaffen. Einzelzuordnungen durch die Zentrale Stelle sind für nicht aufgeführte Produkte auf Anforderung möglich. Erstellung und Konkretisierung unter Einbeziehung der beteiligten Kreise 23

24 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Start der Konsultation: 10. August 2018 Ende 21. September 2018 Umfang: Leitfaden 36 Produktgruppen mit 417 Einzeldatenblättern Abdeckung aller relevanten Konsumgüter Ziele: Eindeutige und rechtssichere Bestimmung der Systembeteiligungspflicht von Verpackungen Klare Zuordnung zu den Pflichten für den weitaus größten Teil der Verpackungen Beendigung der Unterbeteiligung und damit verbundenen Wettbewerbsverzerrung Wegfall der Auslegungsspielräume der Systembeteiligung für Verpackungen 24

25 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Teigwaren I

26 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Teigwaren II

27 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Textilien, Schuhe, Lederwaren I

28 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Textilien, Schuhe, Lederwaren II

29 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Textilien, Schuhe, Lederwaren III

30 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Textilien, Schuhe, Lederwaren IV

31 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Teppichfliesen I

32 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Teppichfliesen II

33 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Elektrokleingeräte I 33

34 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Elektrokleingeräte II 34

35 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Elektrokleingeräte III 35

36 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Weiße Ware I 36

37 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Weiße Ware II 37

38 Katalog zur Systembeteiligungspflicht Katalogblatt Weiße Ware VII 38

39 IHK München 15. Oktober Kommunikative Maßnahmen 39

40 Kommunikation mit den durch das VerpackG verpflichteten Unternehmen und Multiplikatoren Die Zentrale Stelle hat sich zum Ziel gesetzt schon vor offiziellem Arbeitsbeginn den Verpflichteten als Orientierungsund Informationsplattform zur Verfügung zu stehen, die Verpflichteten zu unterstützen, die gesetzliche persönliche Verpflichtung zu verstehen, die inhaltlichen Konsequenzen der gesetzlichen Verpflichtung transparent und einfach zu vermitteln (Registrierung, Datenmeldungen usw.), die rechtlichen Vorgaben zu konkretisieren, damit Erstinverkehrbringer (EIVB)/Hersteller in die Lage zu versetzen, sich rechtskonform verhalten zu können, die Zentrale Stelle als Problemlöser bzw. Anlaufstelle zu etablieren und und damit einen wettbewerbsneutralen verlässlichen Handlungsrahmen für alle zu schaffen. 40

41 Breite Erreichung der Verpflichteten über die Kommunikation mit den Multiplikatoren Die Zentrale Stelle hat sich zum Ziel gesetzt Multiplikatoren, wie Verbände, die DIHK, IHKn und AHKn, Systeme und weitere dafür in Frage kommende Wirtschaftskreise in die Lage zu versetzen ihren Mitgliedern bzw Kunden zu den Pflichten laut VerpackG kompetent Auskunft und Unterstützung zu geben, zu diesem Zweck wurden entsprechende Kommunikationsprozesse und -medien mit Relevanz etabliert und auch Webinare mit dem Ziel der inhaltlichen Schulung der IHK Verantwortlichen angeboten. aktuelle Sachthemen im Kontext der Gesamtthematik und branchenspezifische Sonderthemen zu klären, zur kompetenten Anlaufstelle für alle wichtigen und aktuellen Fragestellungen in im Rahmen ihres Aufgabenbereichs zu werden, damit ein Kommunikations- und Know-How Netzwerk mit entsprechendem Wissenstransfer entsteht und innerhalb des Multiplikatorenkreises aufgebaut und im Mitgliederkreis weitergegeben werden kann. 41

42 Kommunikationstermine im Kontext der Meilensteinplanung Juni 2018 Start Konsultation Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung August 2018 Start Konsultation Katalog zur Einstufung der Systembeteiligungspflicht Ende August 2018 Start Register(Vorregistrierung) Ca. Sept 2018 Konzept Marktanteilsberechnungen/ Start Abschluss Finanzierungsvereinbarungen Oktober 2018 Start Datenmeldetool Januar 2019 Verwaltungsakte zur Registrierung Q1/2019: Öffnung der Datenbank zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung für 2018 Anfang 2019 Erste Entscheidungen zur Einstufung einer Verpackung/pfandpflichtiger Einweg-/Mehrwegverpackung März Offizielle Marktanteilsberechnung Planmengen für die Systeme Juni 2019 Jahresabschlussberechnung Marktanteile Systeme für

43 Kontakt Stiftung Zentrale Stelle VERPACKUNGSREGISTER Ansprechpartner: Dr. Bettina Sunderdiek Öwer de Hase Osnabrück Telefon Fax Sitz der Stiftung: Stadt Osnabrück Vorstand: Gunda Rachut Stiftungsbehörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Genehmigungsnummer: 16 (085) Bildnachweis Titel: sveta, vege, masuti (alle Fotolia.com) 43

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