Möglichkeiten der Breitbandförderung

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1 Möglichkeiten der Breitbandförderung Ein Leitfaden

2 Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit Berlin Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie ggmbh, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen. Stand Dezember 2012 Druck Bonifatius GmbH, Paderborn Gestaltung und Produktion PRpetuum GmbH, München Bildnachweis Foxy_A Fotolia, Titel Falco Fotolia, Wappen Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes ministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Nicht zulässig ist die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Auf drucken oder Aufkleben von Informationen oder Werbemitteln.

3 Inhaltsverzeichnis Der Förderrahmen des Bundes und der Länder... 2 Typischer Ablauf der Breitbandförderung... 2 Breitbandförderung im ländlichen Raum im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ()... 2 Förderung von Breitbandanschlüssen für Gewerbebetriebe im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ()... 4 Breitbandförderung mit - und -Mitteln... 7 Bundesrahmenregelung Leerrohre... 7 Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern... 8

4 2 Der Förderrahmen des Bundes und der Länder Allen öffentlichen Förderprogrammen zur Verbesserung der Breitbandversorgung liegt das Prinzip zugrunde, dort zu fördern, wo ausreichende Marktlösungen für den jeweiligen Bedarf bei den gegebenen wirtschaftlichen, infrastrukturellen und topographischen Gegebenheiten auch unter Einbeziehung aller technologischen und wettbewerblichen Alternativen nicht zustande kommen. Die bestehenden Programme unterstützen die Kommunen im Wesentlichen bei der Förderung der folgenden Aktivitäten: Machbarkeitsuntersuchungen und Beratungsleistungen Realisierung einer Breitbandversorgung oder eines lokalen Breitbandnetzes Verlegung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können Die Förderung erfolgt einerseits aus Programmen, die aus einer Kombination von Bundes-, Landes- oder auch EU-Mitteln aufgebracht werden (so genannte kofinanzierte Programme ). Hier legen die finanzierenden Körperschaften gemeinsam die grundsätzlichen Förderbedingungen fest, also z. B. Bund und Land, jedoch haben die Länder nicht nur die Wahl, ob sie am Programm teilnehmen, sondern auch Spielräume bei der konkreten Ausgestaltung. Daneben bestehen Programme, die allein aus den Mitteln der Bundesländer finanziert und deren Zuwendungsvoraussetzungen eigenständig von dem finanzierenden Land im Einklang mit den Vorgaben des euro päischen Beihilfenrechts festgelegt werden. Zunächst werden die allgemeinverbindlichen Förderbedingungen der kofinanzierten Programme kurz dargestellt, da diese die Grundlage bilden für die Implementierungen in den einzelnen Ländern. Im zweiten Teil werden dann landesspezifische Details und etwaige Abweichungen hiervon sowie die eigenen Programme der Länder erläutert. Allen Programmen ist gemeinsam, dass die Administration (unabhängig von der Finanzierung) immer durch das entsprechende Bundesland erfolgt. Folglich sind die zuständigen Stellen der Bundesländer im Bereich Breitbandförderung für alle Programme der maßgebliche Ansprechpartner. Ähnlich ist bei den meisten Förderinstrumenten der Prozessablauf von der Feststellung des Handlungsbedarfs bis zur Realisierung der Lösung. In der Regel werden dabei die in der folgenden Abbildung dargestellten Schritte durchlaufen. Typischer Ablauf der Breitbandförderung Nachweis der unzureichenden Breitbandversorgung unter Berücksichtigung der Ausbauabsichten der Netzbetreiber Darstellung des Bedarfs an Breitbandanschlüssen Durchführung einer Interessenbekundung mit dem Ziel, herauszufinden, ob ein Unternehmen die Versorgung ohne Zuschüsse realisieren kann Offenes und transparentes Auswahlverfahren bzw. öffentliche Ausschreibung Förderantrag Breitbandförderung im ländlichen Raum im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes () Die Breitbandförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (von Bund und Ländern) Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, kurz, dient der Verbesserung der Breitbandanbindung insbesondere von Haushalten, Gewerbetreibenden und Unternehmen in ländlichen Räumen, die bisher mit weniger als 2 Mbit/s (im Download) angebunden sind. Hiermit sollen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit landund forstwirtschaftlicher Unternehmen gestärkt als auch die Attraktivität ländlicher Gebiete als Wirtschafts- und Wohnstandort verbessert werden.

5 Der Förderrahmen des Bundes und der Länder 3 Die Förderung kann nur dort gewährt werden, wo der Markt selbst keine Versorgung zu marktkonformen Entgelten bereitstellen kann. Basis für die Förderung von Projekten zur Realisierung von Breitbandanschlüssen ist die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke. Dies bedeutet, dass jene Investitionskosten für Breitbandanschlüsse gefördert werden, die sich in der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Netzbetreiber bei marktkonformen Endkundenpreisen für die Nutzer nicht decken lassen. Diese Kosten können in der mit insgesamt bis zu 90 Prozent von Bund und Land bezuschusst werden, den verbleibenden Eigenanteil übernimmt der Antragsteller (Gemeinden oder Gemeindeverbände). Der nachstehende Steckbrief gibt einen Überblick über den gemeinsam von Bund und Ländern beschlossenen Fördergrundsatz im -Rahmenplan. Dieser wird aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen von den Ländern in ihren jeweiligen Fördervorschriften konkretisiert. Steckbrief Was wird gefördert? Zuschüsse der Gemeinden und Gemeindeverbände für Maßnahmen zur technischen Realisierung von Breitbandanschlüssen bis zu den Verteilereinrichtungen bzw. bei Funklösungen bis einschließlich des Sendemasts (Wirtschaftlichkeitslücke) Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsstudien, Planungsarbeiten und Maßnahmen, die der Vorbereitung und Begleitung des Breitband-Infrastrukturausbaus dienen Verlegung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können Wo wird gefördert? Fördergebiete sind ländliche Gebiete, die bisher mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 2 Mbit/s (im Download) angebunden sind. Zuwendungsvoraussetzungen Nachweis einer Breitbandversorgung < 2 Mbit/s durch Bedarfsanalyse und Nachweis der fehlenden Realisierbarkeit über den Markt (Marktabfrage der Ausbauabsichten der Anbieter) Technologie- und anbieterneutrales sowie ordnungsgemäßes und richtlinienkonformes Auswahlverfahren Offener Zugang zur geförderten Infrastruktur auf Vorleistungsebene Antragsteller und Begünstigte Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Begünstigte sind Breitbandnetzbetreiber. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (10 Prozent Eigenanteil der Gemeinden). Der gesamte Zuschuss von Bund, Land und Gemeinde ist auf Euro pro Einzelvorhaben beschränkt.

6 4 Der Förderrahmen des Bundes und der Länder Förderung von Breitbandanschlüssen für Gewerbebetriebe im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur () Die Förderung von Breitbandvorhaben aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, kurz, dient der Verbesserung der Standortbedingungen in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Die Förderung ist auf das -Fördergebiet begrenzt (siehe Steckbrief). Unterstützt werden primär gewerbliche Unternehmen (Ansammlungen von Gewerbebetrieben oder Gewerbegebiete). Neben der Grundversorgung in bislang mit weniger als 2 Mbit/s (im Download) angebundenen Gebieten können seit Januar 2011 auch hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Generation (Bedarf im Upload und/oder Download von mind. 25 Mbit/s) gefördert werden. Der Fördersatz im Rahmen der -Infrastrukturförderung beträgt in der Regel bis zu 60 Prozent. Bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen wie der Kooperation zwischen mehreren Kommunen oder im Falle der Integration des Breitbandausbaus in eine regionale Entwicklungsstrategie können die Länder einen Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewähren. Den verbleibenden Eigenanteil übernimmt der Antragsteller. Diese Fördersätze gelten einheitlich (vorbehaltlich abweichender Vorschriften einzelner Länder) für das gesamte -Fördergebiet. Darüber hinaus wird im Rahmen der gewerblichen Investitionsförderung der auch der Breitbandzugang einzelner Unternehmen innerhalb eines Gewerbegebietes/einer Ansammlung von Gewerbebetrieben gefördert. Voraussetzung ist, dass dieser im Zusammenhang mit einer Investition erfolgt, die neue Arbeitsplätze schafft bzw. sichert. Förderfähig sind dabei die Anschlusskosten des investierenden Unternehmens. Hier hängt der Förderhöchstsatz davon ab, in welcher Fördergebietskategorie sich das begünstigte Unternehmen befindet (Kategorien A, C oder D, gemäß -Fördergebietskarte). Im Rahmen der nichtinvestiven Maßnahmen beteiligt sich die zudem an begleitenden Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien und Informationsveranstaltungen mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal Euro. Der nachstehende Steckbrief gibt einen Überblick über die gemeinsam von Bund und Ländern vereinbarten, für alle verbindlichen -Fördergrundsätze (Details siehe -Koordinierungsrahmen). Diese werden aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen von den Ländern in ihren jeweiligen Fördervorschriften konkretisiert.

7 Der Förderrahmen des Bundes und der Länder 5 Steckbrief Was wird gefördert? Maßnahmen zur technischen Realisierung von Breitbandanschlüssen bis zu den Verteileinrichtungen bzw. bei Funklösungen bis einschließlich des Sendemasts für mehrere Gewerbebetriebe oder Gewerbegebiete (Bereich Infrastrukturförderung) Mit-Verlegung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können, sofern die Leerrohrverlegung im Zusammenhang mit anderen Infrastrukturmaßnahmen erfolgt (Bereich Infrastrukturförderung) Leerrohrförderung auf Grundlage der Bundesrahmenregelung Leerrohre (Bereich Infrastrukturförderung) Der Breitbandanschluss einzelner Unternehmen im Zusammenhang mit arbeitsplatzschaffenden oder sichernden Investitionen (Bereich gewerbliche Investitionsförderung) Beratungsleistungen durch externe Dritte, die der Vorbereitung und Begleitung des Breitband-Infrastrukturausbaus dienen (Bereich nichtinvestive Maßnahmen) Wo wird gefördert? Die Förderung ist auf das -Fördergebiet beschränkt (siehe Fördergebietskarte Seite 6). Innerhalb dieser Ge - biete umfasst die Infrastrukturförderung den An schluss von mehreren Gewerbebetrieben oder Gewerbegebieten. Neben der Grundversorgung in Gebieten mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 2 Mbit/s im Download können seit Januar 2011 auch hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Generation in Gebieten gefördert werden, in denen ein nicht gedeckter Bedarf nach Bandbreiten von mind. 25 Mbit/s im Upload und/oder Download besteht. Anschluss von mehreren Gewerbebetrieben oder Gewerbegebieten/Leerrohrverlegung (Infrastrukturförderung): In der Regel bis zu 60 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent (Rest: Eigenanteil der Gemeinden) Anschluss einzelner Gewerbebetriebe (gewerbliche Investitionsförderung): nach Fördergebiet unterschiedlich Beratungsleistungen (nichtinvestive Maßnahmen): bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal Euro Zuwendungsvoraussetzungen Bereich Infrastrukturförderung Nachweis einer Breitbandversorgung < 2Mbit/s im Bereich der Basisversorgung bzw. < 25 Mbit/s downstream und/oder 25 Mbit/s upstream im Bereich der Förderung der Verlegung von Leerrohren mit oder ohne Kabel als Voraussetzung für den Aufbau von Hochleistungsnetzen durch Bedarfsanalyse und Nachweis der fehlenden Realisierbarkeit über den Markt (Marktabfrage der Ausbauabsichten der Anbieter). Für den Bereich der Förderung des Aufbaus von Hochleistungsnetzen gilt: Es darf maximal ein Grundversorger ansässig sein. Technologie- und anbieterneutrales sowie ordnungsgemäßes und richtlinienkonformes Ausschreibungsverfahren Offener Zugang zur geförderten Infrastruktur auf Vorleistungsebene Für die Förderung des Aufbaus von Hochleistungsnetzen (Leerrohrverlegung) gelten ergänzend die Bestimmungen der Bundesrahmenregelung Leerrohre Art und Hohe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe richtet sich nach dem Programmbereich: Antragsteller und Begünstigte Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind in der Regel Gemeinden und Gemeindeverbände (Infrastrukturförderung) oder gewerbliche Unternehmen (gewerbliche Investitionsförderung), Begünstigte sind Breitbandnetzbetreiber.

8 6 Der Förderrahmen des Bundes und der Länder -Fördergebiete -Fördergebiete Amsterdam Liège Luxembourg 100 km zu Leer Aurich Emden Leer Fries- Cuxhaven Wilhelmshaven Bremerhaven Stade land Wesermarsch Rotenburg Osterholz Harburg Ammerland Oldenburg BREMEN (Wümme) Delmenhorst Soltau- Oldenburg Verden bostel Falling- Cloppenburg Grafschaft Bentheim Borken Emsland Steinfurt zu Pinneberg Diepholz Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in gemeindescharfer Abgrenzung Wittmund Nienburg Pinneberg Schleswig- Flensburg Rendsburg- Eckernförde Kiel Schaumburg Hameln- Pyrmont Plön Ostholstein Hannover Segeberg Osnabrück Osna- Vechta Herford Minden- Lübbecke Bielefeld SCHLESWIG- Flensburg Neumünster Hildesheim Celle Herzogtum Lauenburg fries- HOLSTEIN SACHSEN- HAM- BURG NIEDERSACHSEN Peine Salzgitter Dithmarschen Lüneburg Uelzen Gifhorn Steinburg Stormarn Wolfsburg Braunschweig Helmstedt Wolfenbüttel Ludwigslust Lüchow- Dannenberg Coesfeldorf Güters- Holzmin- Münster Lippe Waren- Anhaltloden Goslar Dessau Kleve NORDRHEIN- Harz Salzland Wittenberg Ober- Cottbus Recklinghausen Paderborn Northeim Osterode Bitterfeld Spree- Wesel HAM Höxter ANHALT am Harz Elbe-Elster spree- Neiße BOT GE Unna wald- OB HER Dortmund WESTFALEN Torgau- Nieder- Duisburschles- Soest Nordhausen Mansfeld- BO Göttingen Delitzsch Lausitz Essen Südharz Halle/S. Oschatz Hoyerswerda MH Ennepe- Kassel ischer Krefeld Viersen Mett- Ruhr- HA Märkischelandkreis Eichsfeld Riesa- Ober- Hochsauer- Waldeck- Kyffhäuserkreis Saalekreis Leipzig Mulden- Düsseldorf mann kreis Großenhain lausitz- W Kassel tal- kreis Bautzen Gör- Kamenz Mönchengladbach Werra- Unstrut- SG RS Heinsberg Rheinkreis Rhei- Neuss Frankenberg Schwalm- Meißner- Hainich- Leipziger Meißen litz Sömmerda Burgenland Döbeln nisch- Ober- Olpe Dresden LEV Land Löbau- Bergi- Weimarer Rhein- bergi- scher Siegen- Land Alten- SACHSEN Sächsi- Zittau scher- Eder- Erft- Köln Eisenach Erfurt Weimar Saale- burger Mittweida Aa- Wittgenstein Marburg- Wart- Gotha Jena Weißeritzkreische Hersfeld- Düren Rhein-Sieg- Holz- Gera Land Chemnitzer Schweiz Aachen Altenkirchen Biedenkopf kreis Zwickauer Rotenburg burg- land- Land Freiberg Chemnitz Lahn- Vogelsbergkreis Ilm- Greiz Zwickau THÜRINGEN chen Bonn Stollberg Erzgebirgs- Mittlerer Dill- Schmal- Saale- Euskirchen Ahr- Neuwald- HESSEN Suhl Wester- kalden- Saalfeld- Land Anna-kreiberg Meiningen Rudolstadt Orla- Aue- Gießen Fulda weiler wied kreis Vogt- Schwa- Limburg- Hildburghausen Sonneberg Plauen land- kreis rzen- Mayen- Weilburg Rhön- Koblenz Hoch- Wetteraukreiberg Koblenz Rhein- Grabfeld taunus- kreis Daun Lahn- Main- Coburg Kronach Hof Cochem- Rheingau- Bitburg- Kinzig- Bad Coburg Prüm Zell Rhein- Taunus- Main- Hof F/Main Kissingen Hunsrück- Taunus- Lichtenfelbach Wunsiedel Kulm- WI OF Haßberge Aschaffenburg Spessart- Schwein- Schweinfurt RHEINLAND- Offenbach Main- MZ Bernkastel- Mainz- AB Bad Bingen Groß- Bamberg Wittlich furt Bayreuth DA Tirschenreuth Kreuznach Bamberg Gerau Alzey- Darmstadt- Bayreuth Trier PFALZ Dieburg Würzburg Forch- Neustadt Miltenbergen Kitzin- Trier- Birkenfeld Worms Bergstraßwald- Würz- Höchstadt Weiden/Opf. Oden- Erlangen- Saarburg Donnersheim Worms berg- kreis kreis burg Frankenthal Main- Neustadt/Aisch- Erlan- a.d.waldnaab Sankt Kusel Merzig- Wendel Kaisers- Bad gen Dürkheim Rhein- Odenwald- Windsheim Fürth berger Neckar- Tauber- Bad Nürn- Amberg- Wadern Kaiserslautern Heidel- LU MA Neunkircheberg Schwan- Saarlouis Pfalz-Kr. Fürth Nürnberg Amberg lautern Land Neustadt Südwestpfalz Rhein- Sulzbach dorf SAARLAND Saar- a.d.w. Speyer Schwabach Cham pfalz- Hohen- Stadtverband Zweibr. Südl. Neckar- Heillohekreis Schwä- Ansbach Saarbrücken Pirmasens Landau/Pf. Neumarkt Heilbronbisch Weinstraße Karlsruhe Hall Weißen- Regensburg Ansbach Roth i.d.opf. Germersheim Karls- burg- Regens- Regen bronn ruhe Enzkreis Ludwigsburhausen Rems- Gunzenburg Straubing- Pforzheim BAYERN bing Strau- Rastatt Murr- Ostalbkreis Eichstätt Freyung- Stuttgart Donau- Kelheidorf Bogen Deggen- Grafenau Baden- Ries Ingolstadt Baden BADEN- Böblingegegen Esslin- Göppin- Neuburg- Calw Heidenheim Dillingen hausen hofen Landau Passau Schroben- Pfaffen- Dingolfing- Lands- a.d.donau Freudenstadt Tübingen a.d.ilm Landshut Passau Ortenaukreis Reutlingen Fried- Freising Alb-Donau- Aichachhut Rottal-Inn Ulm Günzburburg Dachau Augs- Augsburg Erding berg Neu RottweilWÜRTTEMBERG Mühldorf Altötting Emmendingekreis a.inn Zollernalb- Ulm Fürstenfeldbruck München Schwarz- Biberach Ebersberg wald- Unterallgäu Tuttlingen Landsberg Starn- Sigmaringen Mem- München grenze Freiburg i.br. Baar- Breisgau-Hochschwarzwald Kauf- a. Lech berg mingen Rosen- Traunstein freie Stadt Rosenheim Berch- Konstanz Boden- Ravensburg Weilheimbeuren Bad Tölz- Schongau tes- gadener Miesbach heim Kempten Lörrach Waldshut seekreis (Allgäu) Ostallgähausen Land Wolfrats- Lindau (Bodensee) Garmisch- Oberallgäu Partenkirchen Strasbourg brück Zürich Nordland Lübeck Altmarkkreis Salzwedel Börde Bad Doberan Parchim Prignitz Müritz Ostprignitz- Ruppin Havelland Oder- Potsdam- Mittelmark Demmin Rügen Ostvorpommern Nordwestmecklenburg Nordvorpommern Mecklenburg- Strelitz Oberhavel Teltow- Fläming Stendal MECKLENBURG- Güstrow VORPOMMERN Potsdam Jerichower Land Magdeburg Innsbruck Frankfurt/O. Brandenburg BERLIN Uckermark Barnim Uecker- Randow Märkisch Oderland BRANDENBURG Dahme- Spreewald Szczecin Neubrandenburg Rostock Stralsund Wismar Greifswald Schwerin Spree Praha BBR Bonn 2008 Gemeinden, Stand A - Fördergebiet A - Fördergebiet ( statistische Effekt-Region ) C - Fördergebiet C - Fördergebiet (davon Städte/Gemeinden teilweise) D - Fördergebiet D - Fördergebiet (davon Städte/Gemeinden teilweise) Teilweise C -, teilweise D - Fördergebiet Nicht-Fördergebiet

9 Der Förderrahmen des Bundes und der Länder 7 Breitbandförderung mit - und -Mitteln Neben den genannten gemeinsamen Förderinstrumenten von Bund und Ländern besteht in einzelnen Bundesländern die Möglichkeit, die Verbesserung der Breitbandversorgung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung () und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums () zu fördern. Da diese Instrumente nicht überall zum Einsatz kommen, werden sie lediglich bei den Bundesländern, in denen sie angeboten werden, im Rahmen der Beschreibung des länderspezifischen Angebots erläutert. Bundesrahmenregelung Leerrohre Der Aufbau passiver Infrastrukturen (Leerrohre mit oder ohne Kabel) ist wichtige Voraussetzung für den Ausbau neuer Hochleistungsnetze durch private Unternehmen. Aus diesem Grund besteht seitens einer wachsenden Anzahl an Gebietskörperschaften der Wunsch, den Aufbau solcher passiver Infrastrukturen in Gebieten, in denen andernfalls nur zögerlich mit einer Erschließung mit neuen Hochleistungsnetzen zu rechnen ist, aus eigenen Mitteln zu unterstützen. Solche Fördermaßnahmen für die flächendeckende Breitbanderschließung können allerdings Beihilfen im Sinne des EG-Vertrages darstellen, wenn sie einzelnen Unternehmen einen selektiven Vorteil verschaffen. Daher müssen solche Maßnahmen vor ihrer Umsetzung von der Europäischen Kommission genehmigt werden, die diese am Maßstab der Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) prüft. Um für alle öffentlichen Ebenen und insbesondere Kommunen, Landkreise und Länder, die derartige Projekte aus eigenen Mitteln fördern möchten, eine effiziente Förderung zu ermöglichen und die Notifizierung jedes Einzelprojekts möglichst zu vermeiden, hat die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die Bundesrahmenregelung Leerrohre erarbeitet und von der EU-Kommission genehmigen lassen. Diese Regelung schafft eine rechtssichere Grundlage für die Förderung, denn alle Projekte, die im Einklang mit den Bedingungen der Rahmenregelung stehen, können ohne Einzelnotifizierung gefördert werden. Die Bundesrahmenregelung Leerrohre ist kein mit Finanzmitteln ausgestatter Förderrahmen wie etwa die und die. Die Bundesrahmenregelung wurde zunächst für eine Förderung in weißen bzw. grauen NGAFlecken ausgelegt. Mit Genehmigung vom 8. Juni 2011 wurde die Anwendung auf schwarze Flecken erweitert. Im Einklang mit der aktuellen Rahmenregelung können Projekte in bislang lediglich grundversorgten Gebieten (mind. 2 Mbit/s) grundsätzlich unter folgenden Bedingungen gefördert werden: In den nächsten drei Jahren ist keine NGA-Erschließung (mind. 25 Mbit/s) durch den Markt zu erwarten. In grauen bzw. schwarzen Flecken ist zusätzlich festzustellen, ob eine Erschließung über Vorabregulierung möglich wäre. Hierfür ist eine Bestätigung der Bundesnetzagentur erforderlich. Die Erschließung erfolgt bis zum letzten Verteilpunkt vor dem Gebäude, bei besonders begründetem Bedarf ausnahmsweise auch bis zum Haus. Für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren wird offener Netzzugang gewährt. Der endgültige Vertrag zwischen der öffentlichen Hand und dem Netzbetreiber ist der Bundesnetzagentur zwecks Prüfung der Gewährleistung eines offenen Netzzugangs vorzulegen. Diese hat innerhalb von zehn Tagen Gelegenheit zur Stellungnahme. In schwarzen Flecken der Grundversorgung ist nach Abschluss der Maßnahme ein Nachweis vorzulegen, dass NGA-Leistungen angeboten werden können. Die geschaffenen Infrastrukturen sind spätestens vier Wochen nach Fertigstellung der Arbeiten der Bundesnetzagentur zwecks Einarbeitung in den Infrastrukturatlas zu melden. Alle Maßnahmen der öffentlichen Hand, die auf Grundlage der Bundesrahmenregelung Leerrohre durchgeführt werden sind zum Zwecke des Monitorings dem Breitbandbüro des Bundes zu melden (leerrohrrahmenregelung@breitbandbuero.de)

10 8 Im Dezember 2012 hat die EU-Kommission eine neue Fassung der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vorgelegt. Diese bietet zusätzliche Spielräume für die Förderung von Hochleistungsnetzen. Die beihilferechtliche Rahmenregelung des Bundes wird entsprechend angepasst. Für Projekte oberhalb von Euro gilt ein Rückforderungsmechanismus. Dieser greift, wenn die Nachfrage nach Breitbanddiensten im Zielgebiet über das im Angebot des Betreibers unterstellte Niveau hinaus angestiegen ist. Insgesamt können in weißen und grauen Flecken der Grundversorgung Zuschüsse bis zu einer Höhe von 600 Millionen Euro gewährt werden, in schwarzen Flecken der Grundversorgung bis zu 50 Millionen Euro. Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern Die folgenden Seiten stellen die Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern (nur Flächenländer) kurz dar. Für jedes Bundesland wird angezeigt, welche Förderprogramme jeweils angeboten werden. Im Zusammenhang mit Programmen auf Basis der und der wird bisweilen auf die oben dargestellten Förderregularien dieser Instrumente verwiesen. Bei nahezu allen Förderinstrumenten sind die Antragsteller und Zuwendungsempfänger die kommunalen Gebietskörperschaften, d. h. Kommunen oder Landkreise, die die gewährten Mittel dann an private oder kommunale Netzanbieter bzw. -betreiber im Gegenzug für die Erbringung der vereinbarten Leistung weiterreichen.

11 Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern 9 Baden-Württemberg Mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung vom 22. Mai 2012 können jetzt auch Planungen gefördert werden. Interkommunale Zusammenarbeit wird hier u. a. besonders gefördert. Als Zuwendungsempfänger kommen bei landkreisweiten Planungen auch Landkreise in Betracht. Mit der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II ist die Förderung der Breitbanderschließung zielgerichtet weiterentwickelt worden. Vorrangig sollen die immer noch vorhandenen Lücken in der Grundversorgung geschlossen werden. Zugleich soll der bedarfsgerechte Auf- und Ausbau von zukunftsfähigen Hochleistungsnetzen (so genannten NGA-Netzen) vorangetrieben werden, um so dem wachsenden Versorgungsbedarf Rechnung zu tragen. Gefördert werden ausschließlich kommunale Vorhaben in ländlichen Räumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume nach dem Landesentwicklungsplan. In begründeten Einzelfällen können auch Maßnahmen in Verdichtungsräumen gefördert werden, insbesondere in ländlich geprägten Orten. Besonderer Wert wird auf eine umfassende Information der am Ausbau der Breitbandinfrastruktur beteiligten Institutionen gelegt. Zum einen werden den Kommunen diverse Leitfäden und Formulare für die jeweiligen Fördertatbestände bereitgestellt, zum anderen werden umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen in Form von Informationsveranstaltungen und Workshops angeboten. Informationen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Herr Michael Reiss michael.reiss@mlr.bwl.de Beratung für Kommunen Clearingstelle Neue Medien im Ländlichen Raum Adresse für Förderanträge Zuständiges Regierungspräsidium Wie Rahmenplan, jedoch Ausreichung über das Wie Rahmenplan Bis zu 50 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke, max pro Einzelvorhaben Wie Rahmenplan Aufbau kommunaler Breitbandinfrastruktur Modellprojekte Planungen Ländlich geprägte Orte in Baden-Württemberg, in begründeten Einzelfällen auch Maßnahmen im Verdichtungsraum Aufbau kommunaler Breitbandinfrastruktur: Nach laufmeterbezogenen Pauschalsätzen, max pro Einzelvorhaben Modellprojekte: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max Planungen: 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei interkommunaler Zusammenarbeit 35 Pro zent, max Markterkundung durch die Gemeinde, transparentes, anbieter- und technologieneutrales Verfahren, abgestimmte Konzeption

12 10 Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern Bayern Informationen Zentrales Onlineportal Bayern: Der Freistaat Bayern fördert den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation NGA-Netze) mit einem eigenen. Grundlage hierfür ist die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Höchstgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern vom 22. November Programmlaufzeit ist bis 31. Dezember Mit dieser Förderung kann im Freistaat Bayern der Ausbau des schnellen Internets mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s mit Zuschüssen bis zu Euro pro Gemeinde unterstützt werden. Der genehmigte Beihilfewert beträgt 2 Milliarden Euro. Adresse für Förderanträge Zuständige Bezirksregierungen Mit Jahresbeginn 2013 steht zudem ein neu eingerichtetes Bayerisches Breitbandkompetenzzentrum als zentraler Ansprechpartner für alle am Breitbandausbau in Bayern beteiligten Akteure zur Verfügung. Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke von privaten oder kommunalen Telekommunikationsunternehmen bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen Gewerbe und Kumulationsgebiete Bis zu 40, 50, oder 60 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke, je nach Finanzkraft der Gemeinde. Mit einem Fördersatz von 80 Prozent werden Zuwendungsempfänger in Regionen mit besonderem Handlungsbedarf gefördert sowie Zuwendungsempfänger, die durch Standortschließungen oder Standortverkleinerungen der Bundeswehr oder durch Abzug der US-Streitkräfte betroffen sind. Abhängig von vorhandener Versorgung und individuell begründetem Bedarf

13 Wappen des Landes Brandenburg David Liuzzo 2006 Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern 11 Brandenburg Brandenburg fördert die Verbesserung der Breitbandanbindung von Haushalten und Unternehmen in ländlichen Räumen im Rahmen der sowie Breitbandinfrastrukturen für Gewerbebetriebe im Rahmen der. Informationen zu Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Klaus Richter Tel.: Förderanträge an: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Informationen zu Ministerium für Wirtschaft Herr Gerhard Keil Tel.: Förderanträge an: Investitionsbank des Landes Brandenburg Wie Rahmenplan Wie Rahmenplan, zusätzlich muss realisierte Bandbreite für Endnutzer mind. 2 Mbit/s im Download betragen Wie Koordinierungsrahmen Wie Koordinierungsrahmen Beratungsleistungen max Wie Koordinierungsrahmen

14 12 Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern Hessen Das Landesprojekt Mehr Breitband in Hessen stellt eine Reihe von Steuerungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Finanzierung und Förderung, Information rechtliche Rahmen be - din gungen, Marktversorgung sowie Technik bereit. Das Land Hessen setzt seine Breitbandstrategie mit einem modernen Staatsverständnis um und ist aktiv als Enabler, Koordinator, Förderer und Bereitsteller. Mit der Geschäftsstelle Breitband stellt Hessen eine zentrale Anlaufstelle für Bürger, Kommunen und Breitbandanbieter zur Verfügung. Bis Ende 2014 sollen für mindestens 75 Prozent der hessischen Haushalte Hochgeschwindigkeitsnetze mit mindestens 50 MBit/s (Download) verfügbar sein. Von 21 hessischen Landkreisen befinden sich lediglich zwei in der Sondierungsphase, alle anderen Landkreise sind bereits an NGN-Netze angeschlossen bzw. befinden sich in der Umsetzungsphase. Geschäftsstelle Breitband Herr Wolfram Koch Tel.: info@breitband-in-hessen.de Das erste Projektziel, die Sicherstellung der Grundversorgung aller hessischen Haushalte mit Internetzugängen von min. 1 Mbit/s bis Ende des Jahres 2011, wurde bereits erreicht. Wie Rahmenplan Fördergebiet gemäß Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen Zuschuss von bis zu 60 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke, Beratungsleistungen max zzgl. USt Wie Rahmenplan, zusätzlich muss realisierte Bandbreite für Endnutzer mind. 2 Mbit/s im Download betragen Wie Koordinierungsrahmen Wie Koordinierungsrahmen Wie Wie Koordinierungsrahmen Beratung durch regionale Breitbandberater, Geschäftsstelle Breitband, NGA-Machbarkeitsstudien Analog -Programm, allerdings für Nicht-- Gebiete Regional verteilt Nicht--Gebiet Hessen Breitbandberater: 80 Prozent Machbarkeitsstudien: 50 Prozent der Erstellungskosten Wie -Programm Machbarkeitsstudie: Überörtlichkeit der Maßnahme und unmittelbarer Zusammenhang zu Investitionsvorhaben Wie -Programm Automatische Leerrohrmitverlegung im Rahmen des landeseigenen Straßenbauprogramms sowie Förderung der Leerrohrmitverlegung im Rahmen des landesgeförderten kommunalen Straßenbaus Landesstraßen kommunale Straßen, wichtige überörtliche Straßen, Ortsdurchgangsstraßen, Radwege ca. 2 Mio. p.a. Gemäß Leerrohr- Rahmenrichtlinien IKZ Interkommunale Zusammenarbeit zum Zweck des Ausbaus der Breitbandversorgung Regional verteilt Max. Förderbetrag pro Stadt/Gemeinde beträgt Zusammenschluss von mind. 3 Städten/Gemeinden von i. d. R. < Einwohner

15 Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern 13 Mecklenburg-Vorpommern Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern fördert die Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der regionalen Möglichkeiten. Bei der Umsetzung der Breitbandstrategie und der Verwendung von finanziellen Mitteln aus / und / berät das Breitband Kompetenz Zentrum Mecklenburg- Vorpommern (BKZ MV) die Kommunen und Unternehmen von der Planung bis zur Realisierung der Maßnahmen. Die Förderung mit Mitteln der und des erfolgt gemäß den Bestimmungen der Richtlinien für die Förderung der Verbesserung der Breitbandgrundversorgung im ländlichen Raum (Breitbandrichtlinien- BBRL M-V). Informationen/Förderberatung Breitband Kompetenz Zentrum Mecklenburg-Vorpommern (BKZ MV) beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Herr Bernd Holter Tel.: Fax: bernd.holter@ego-mv.de Adresse für Förderanträge Für /: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Referat Ländliche Entwicklung Paulshöher Weg 1, Schwerin Tel.: Fax: Für /: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße 213 Postfach: , Schwerin Tel.: / Wie Rahmenplan Wie - Rahmenplan, jedoch beschränkt auf Ortschaften Einw. / Wie Koordinierungsrahmen Wie Rahmenplan

16 14 Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern Niedersachsen Die Breitbandstrategie Niedersachsen wird mit verschiedenen Instrumenten umgesetzt. Zentraler Baustein der Strategie ist das Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen. Hier werden die Bedarfe in den Kommunen analysiert und auf Basis der Erhebung der Breitbandatlas Niedersachsen erstellt. Das Kompetenzzentrum steht allen niedersächsischen Kommunen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Förderung in Niedersachsen erfolgt aus,, und. Informationen und Beratung Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen Herr Peer Beyersdorff Tel.: Adresse für Förderanträge Für, : an das Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung Niedersachsen Für, an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Wie Rahmenplan Wie Rahmenplan, Studien nur bis , Wirtschaftlichkeitslücke nur bis Netzseitige Infrastrukturmaßnahmen, Ausgaben für Planungs- und Erschließungsaufwand Pilotvorhaben zur Versorgung des ländlichen Raums mit Breitband Wie Rahmenplan Wie Koordinierungsrahmen -Gebietskulisse 50 Prozent bis 75 Prozent der Vergleichbar förderfähigen Aufwendungen, max Orte unter Einw. im ländlichen Raum in Niedersachsen 40 Prozent bis 75 Prozent der förderfähigen Aufwendungen Vergleichbar

17 Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern 15 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen fördert die Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der, der und /. Unterversorgte Gemeinden werden bis zur Antragstellung in allen Förderfragen informiert und begleitet. Abgerundet werden diese Aktivitäten durch das Online-Informations- und Unterstützungsangebot Die Förderung der Leerrohrverlegung ist ebenfalls möglich. Mit der Initiative BreitbandConsulting.NRW hat das Land im Herbst 2011 einen proaktiven Ansatz gestartet, der zukunftsgerichtete Konzepte, Kooperations- Finanzierungs- und Geschäftsmodelle für den Ausbau regionaler Hochgeschwindigkeitsnetze entwickelt, erprobt und umsetzt, Prioritätensetzungen vornimmt, Aufmerksamkeit schafft und die e bei der Vorbereitung von Projekten fachlich begleitet. Informationen und Beratung BreitbandConsulting.NRW-Koordinierungsstelle Bergische Universität Wuppertal Herr Michael Fromm Michael.Fromm@uni-wuppertal.de und Wie Rahmenplan Wie Rahmenplan, jedoch beschränkt auf Ortschaften Einw. in der Gebietskulisse des NRW-Programms Ländlicher Raum 2007 bis 2013 in Verb. mit Anschluss von unterversorgten Industrie- und Gewerbegebieten sowie umliegender nicht förderfähiger Betriebe und Haushalte nach Koordinierungsrahmen, Rahmenplan und Bundesrahmenregelung Leerrohre Landesweit, in der Gebietskulisse nur Ortschaften Einw. Fördersatz Prozent Fördersatz Prozent Richtlinie Regionales Wirtschaftsförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen-Infrastrukturrichtlinie Richtlinie Regionales Wirtschaftsförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen- Infrastrukturrichtlinie

18 16 Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz fördert die Verbesserung der Breitbandanbindung im ländlichen Raum im Rahmen der. Die Maßnahmen sind Teil des Aktionsprogramms Schnelles Internet für Rheinland-Pfalz Optimierung der Breitbandinfrastruktur der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Das Breitband-Projektbüro des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, dem auch drei auf den Bereich Technik spezialisierte Breitbandberater angehören, leistet Öffentlichkeitsarbeit, stellt das Breitbandportal mit integriertem Breitband-Navigator zur Verfügung, berät Kommunen in wichtigen Fragen des Breitbandausbaus und koordiniert die Aktivitäten der Beteiligten. Informationen und Beratung Breitband-Projektbüro des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Tel: / Adresse für Förderanträge Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (in Verb. mit ) Wie Rahmenplan Wie Rahmenplan, jedoch i. d. R. exklusive von Städten bzw. zusammenhängend bebauten Gebieten > Einw. Wie Rahmenplan

19 Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern 17 Saarland Das Saarland fördert die Verbesserung der Breitbandversorgung insbesondere im Rahmen der. Bedarfsweise erfolgt eine Förderung auch aus Landesbzw. -Mitteln. Wesentlicher Kern der Förderaktivitäten ist die Breitbandberatungs- und -koordinierungsstelle (BBKST) im Saarland, die mit Landesförderung beim Zweckverband Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen (ego-saar) eingerichtet wurde. Die BBKST unterstützt die kommunalen Akteure durch Beratung und Information bei den verschiedenen Arbeitsschritten mit Blick auf eine verbesserte Breitbandversorgung. Informationen und Beratung Breitbandberatungs- und -koordinierungsstelle des ego-saar Herr Thomas Haböck Tel.: Ansprechpartner für Förderung Staatskanzlei des Saarlandes Frau Dr. Anne Norekian Tel.: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Herr Rüdiger Haupenthal () Tel.: Wie Rahmenplan Wie Rahmenplan, jedoch i. d. R. exkl. von Städten bzw. zusammenhängend bebauten Gebieten > Einw. Wie Rahmenplan

20 18 Möglichkeiten der Breitbandförderung in den Bundesländern Sachsen Sachsen fördert die Verbesserung der Breitbandanbindung von Haushalten und Unternehmen in ländlichen Räumen im Rahmen der und sowie Breitbandinfrastrukturen für Gewerbebetriebe im Rahmen der, einschließlich der Verlegung von Leerrohren als eigener Fördergegenstand. Zusätzlich ist bei gemeind lichen Straßen- und Wegebaumaßnahmen die Verlegung von Leerrohren im Rahmen der Richtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung mit zuwendungsfähig. Informationen und Beratung Breitbandberatungsstelle Sachsen Tel.: Informationen zu / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Herr Heiko Vogt Tel.: heiko.vogt@smul.sachsen.de Förderanträge an: Örtlich zuständiges Landratsamt (Bewilligungsbehörde Richtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung, RL/ILE 2011) Informationen zu Landesdirektion Sachsen Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz Tel.: und nachrangig Wie Rahmenplan In der Gebietskulisse der Richtlinie zur Integrierten ländlichen Entwicklung (Orte bis Einw.) Wie Koordinierungsrahmen Wie Koordinierungsrahmen, jedoch nicht in Gemeinden < Einw., die in der -Gebietskulisse enthalten sind Wie Rahmenplan Wie Koordinierungsplan Wie Rahmenplan, zusätzlich muss realisierte Anbindung mindestens 2 Mbit/s downstream und 192 Kbit/s upstream bieten; Hinweis: über auch KMU und Vereine als Antragsteller möglich

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