Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- Herbert Fried
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Begriffsbestimmung. Die nachstehend verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung: Verkäufer bedeutet EDV-Beratung Brämer Inhaber: Werner Brämer -; Käufer bedeutet jegliche natürliche oder juristische Person, die Empfänger einer Preisangabe, Auftragsbestätigung oder einer anderen Mitteilung ist, welche den nachstehenden Bedingungen unterliegt; Liefergegenstände bedeutet die Erzeugnisse, Artikel oder andere Gegenstände, auf die sich eine vom Verkäufer gemachte Preisangabe, Auftragsbestätigung oder eine andere Mitteilung bezieht. Allgemeines. Die vom Verkäufer gemachten Preisangaben und die von ihm erteilten Auftragsbedingungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Auftragserteilungen im Anschluss an eine vom Verkäufer gemachte Preisangabe sind für den Verkäufer erst bindend, wenn er hierfür eine schriftliche Bestätigung erteilt hat. Liefergegenstände. Angebote und Angaben hinsichtlich der vom Verkäufer vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behält sich der Verkäufer Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in den verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht die Qualität, die Gebrauchsfähigkeit und der Wert der Sache und Leistung geschmälert werden. Preise. Unsere Preise verstehen sich ab Lager Schwerte. Falls diesbezüglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, verstehen sich die Preise netto zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Preis Abzüge vorzunehmen.
2 Rechte des Käufers bei Mängeln der Sache. 1. Sollte die vom Verkäufer gelieferte Sache mangelhaft sein, besteht vorrangig der Anspruch auf Nacherfüllung i. S. d. 439 Abs. 1 BGB. Der Verkäufer kann in Ausübung dieses Rechtes nach seiner Wahl verlangen, dass a) die schadhaften Stücke dem Verkäufer zur Nachbesserung und anschließenden Rücksendung zum Erfüllungsort auf unsere Kosten zugesandt werden, oder b) der Käufer die schadhaften Stücke zur Besichtigung und gegebenenfalls zur Nachbesserung durch den Verkäufer oder durch einen von dem Verkäufer beauftragten Dritten bereithält. Der Nacherfüllungsanspruch und das Recht des Verkäufers zur erneuten Andienung unseres Produktes erlischt erst, sofern die zweite Nachbesserung erfolglos ist. 2. Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung besteht, wenn der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Entsprechendes gilt gem. 323 BGB für den Fall des Rücktritts und für den Fall der Minderung gem. 441 BGB. Schadenersatzansprüche, die aus der Verletzung von Nebenpflichten durch den Verkäufer resultieren, sind nicht von einer Fristsetzung abhängig. Dies gilt auch für die übrigen Schadenersatzansprüche, falls der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadenersatzanspruches rechtfertigen. Dies gilt auch, sofern das Leistungsrecht nach 275 BGB ausgeschlossen ist. 3. Bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufes i. S. d. 474 BGB gilt die Verjährungsfrist des 438 Abs. 2 BGB von zwei Jahren. Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Ablieferung. Bei Lieferung von gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor, verjähren die Mängelansprüche mit Ausnahme der Haftung des Verkäufers wegen Vorsatzes binnen eines Jahres. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung (Lieferdatum). 4. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel aufgrund normaler Abnutzung entsteht. 5. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Handelt es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf, gilt 377 HGB.
3 6. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist Grundsätzlich auf 12 Monate beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Haftungsbeschränkung. Der Verkauf erfolgt im Übrigen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzhaftung für Sachmängel, außer für den Fall grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Garantien werden keine gegeben. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Pflichten des Verkäufers beruhen. Eine Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen steht dem gleich. Gefahrenübergang. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lage des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Zahlung. 1.) Soweit nicht anders vereinbart ist die Rechnung des Verkäufers sofort zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 2.) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
4 3.) Ist der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer ab Verzugseintritt berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ( 247 BGB) zu berechnen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine höheren Zinssatz geltend zu machen. Dem Käufer ist es unbenommen, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen. 4.) Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn der Verkäufer Schecks angenommen hat. Er ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 5.) Der Käufer, der Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist, ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Eigentumsvorbehalt 1.) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die der Verkäufer auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. 2.) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für den Verkäufer. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 3.) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen
5 für Rechnung des Verkäufers im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 4.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum hinweisen und des Verkäufers unverzüglich benachrichtigen. 5.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag. Liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, gilt: Bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufes behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises vor. Exportgenehmigung. Dem Käufer ist bekannt, dass im Hinblick auf den Export der Liefergegenstände Beschränkungen bestehen können, insbesondere eine behördliche Genehmigung erforderlich sein kann. Falls der Käufer beabsichtigt, die Liefergegenstände aus dem Land, in dem er seinen Wohnsitz oder Sitz hat oder aus einem anderen Land, in das sie auf Wunsch des Käufers vom Verkäufer geliefert worden sind, wieder zu exportieren, wird der Käufer dies dem Verkäufer mitteilen. Nach Eingang der Mitteilung wird der Verkäufer den Käufer über etwaige Exportbeschränkungen sowie das Verfahren zur Erlangung einer Exportgenehmigung informieren. Weitergehende Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen nicht. Reparatur. Zu reparierende Liefergegenstände werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Käufer angeliefert und auch wieder abgeholt. Auf Reparaturarbeiten wird eine Garantie von drei Monaten gewährt. Monitore werden ausschließlich zu Pauschalpreisen repariert, ausgenommen sind: a) wirtschaftliche Totalschäden
6 b) defekte Bildröhren c) defekte Zeilentrafos d) herstellerspezifische Teile, wie z.b. Mikroprozessoren etc. Datensicherung. Die Verantwortung für eine vollständige Datensicherung inklusive Anwendungs- und Betriebssystemsoftware liegt ausschließlich beim Kunden. Die Datensicherung muss vor Inanspruchnahme einer Serviceleistung erfolgen. Die EDV Beratung Brämer schließt aus diesem Grunde ausdrücklich die Haftung für mögliche Daten- und Informationsverluste, die im Rahmen der Serviceleistung auftreten, aus. Lieferung- und Leistungszeit 1.) Lieferfristen oder Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. 2.) Der Verkäufer haftet nicht für Liefer- und Leistungsverzögerungen, die er nicht zu vertreten hat. Er trägt insbesondere nicht das Beschaffungsrisiko. Es besteht somit der Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch den Lieferanten des Verkäufers. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Für den Fall, dass die Lieferung bzw. Leistung innerhalb von 3 Monaten nicht möglich ist, behält sich der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag vor. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren. 3.) Wenn die Verzögerung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. 4.) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gilt die o.g. Haftungsbeschränkung
7 5.) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten trägt er. Verzicht. Der Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung oder Durchsetzung einer der vorliegenden Bedingungen oder Rechte bedeutet keinen Verzicht auf zukünftige Geltendmachung und führt nicht zur Unwirksamkeit der entsprechenden Vertragsbestimmung. Mitteilungen des Verkäufers. Der Verkäufer wird sämtliche Mitteilungen an den Sitz oder die ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Käufers richten. Schriftliche, fernschriftliche und telegrafische Mitteilungen gelten mit der Absendung bzw. der Übergabe an die Post als erfolgt. 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Schwerte ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abtretungsverbot. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit dem Verkäufer ganz oder teilweise an Dritte abzutreten. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Die Verträge der Parteien unterliegen deutschem Recht, Gerichtsstand ist Schwerte
Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
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