Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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- Oskar Braun
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fassung vom: 16. Juni 2016 markusmueller.biz Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (DH) Markus Müller Postfach Greven Anmerkung: Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurde in Teilen, in denen eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war, auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet. In diesen Formulierungen beinhalten die verwendeten männlichen Begrifflichkeiten ebenso die weibliche Form. 1 Geltungsbereich, Anbieter (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber natürlichen Personen, Unternehmen, juristischen Personen, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen im Sinne des 310 Abs. (1) BGB. Eine Zustimmung von entgegenstehenden Verkaufsbedingungen oder abweichenden Bedingungen erkennen wir nur und ausdrücklich unter schriftlicher Geltungsmachung an. (2) Sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, gelten diese Verkaufsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Besteller.
2 (3) Das Angebot und die beschriebenen Dienstleistungen auf unsere Website richten sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. (5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website abrufen und ausdrucken. 2 Angebot, Vertragsschluss (1) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. (2) Ein Kaufvertrag über die Ware und/oder Dienstleistung kommt erst zustanden, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären. 3 Überlassene Unterlagen An allen dem Besteller und im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen/Dokumente wie z.b. Topologie-Konzepte, Kalkulationen, Konzepte, Pflichtenhefte, etc. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ausdrücklich nicht zugänglich gemacht werden, sei denn wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung. Sollten wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb einer Frist von 2 dieser AGB annehmen, sind die genannten Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden und etwaige Kopien zu vernichten oder zu löschen.
3 4 Preise, Zahlung (1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Eventuell anfallende Kosten für die Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. (2) Die Zahlung des Kaufpreises ist ausschließlich auf das folgende angegebene Konto und ohne Abzüge zu leisten. Ein Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher und schriftlich erteilter Vereinbarung zulässig. Kontoinhaber: Markus Müller Bankinstitut: Ing-Diba IBAN: DE BIC: INGDDEFFXXX (3) Sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wird, ist der Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in einer Höhe von aktuell 8% gegenüber dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines ggf. höheren Verzugsschadens bleibt dabei vorbehalten. Für jedes Mahnschreiben, dass nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine Mahngebühr von 5 Euro berechnet, sofern Sie nicht einen niedrigeren Schaden nachweisen können. (4) Sofern keine gegenteilige oder ergänzende Festpreisabsprache getroffen wurde, behalten wir uns wegen veränderten Lohn-, Materialund Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen angemessene Preisänderungen vor. 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte (1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre jeweilige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird. (2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihre Gegenforderung auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
4 6 Lieferung, Lieferzeit (1) Der Beginn unserer angegebenen Liefer- und Leistungserbringungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des jeweiligen Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten. (2) Sollte der Besteller in einen Annahmeverzug kommen oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzen, so sind wir berechtigt, den uns dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sollten vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder eines zufälligen Untergangs der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Schuldner- oder Annahmeverzug geraten ist. (3) Im Falle eines von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes. (4) Sonstige gesetzliche Rechte und Ansprüche des Bestellers wegen eines Lieferverzugs bleiben davon unberührt. 7 Gefahrübergang bei Versendung, Transportschäden Wird die Ware auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit Absendung an den Besteller, spätestens aber mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt oder ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort aus erfolgt.
5 8 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem abgeschlossenen Kauf- und/oder Liefervertrag vor. Dies gilt ebenso für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets und ausdrücklich hierauf berufen. Sollte der Besteller sich vertragswidrig verhalten, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. (2) Sofern das Eigentum noch nicht auf den Besteller übergegangen ist, ist dieser verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Ausdrücklich und insbesondere ist der Besteller dabei verpflichtet, das Eigentum auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden und ausreichend zum Neuwert zu versichern, sollte es sich dabei um ein hochwertiges Gut handeln. Sollten Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden müssen, so hat der Besteller diese auf eigene Kosten und rechtzeitig auszuführen. Ist der gelieferte Gegenstand noch nicht in das Eigentum des Bestellers übergegangen und wird dieser gepfändet oder ist Eingriffen Dritter ausgesetzt, hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns dadurch entstandenen Ausfall. (3) Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist der Besteller im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Dabei entstandene Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller allerdings schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrags einschließlich der MwSt. ab. Diese Abtretungs- Klausel gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache nach oder ohne Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt dabei zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung durch uns selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Sollte der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt, werden wir die Forderung jedoch nicht selber einziehen. (4) Eine Verarbeitung und Bearbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets im Auftrag und Namens für uns. Hier
6 setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Wir erwerben dabei das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, sollte die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet werden. Gleiches gilt für den Fall einer Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt hiermit als vereinbart, dass der Besteller anteilmäßig uns das Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Hierbei tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, um unsere Forderung gegen den Besteller zu sichern. Wir nehmen diese Abtretung an dieser Stelle schon jetzt an. (5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt uns. 9 Gewährleistung, Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress (1) Etwaige Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Rügen- und Untersuchungsobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller verjähren etwaige Mängelansprüche. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt auf Schadensersatzansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Köper, Gesundheit und Leben, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen. Soweit das Gesetz gemäß 479 Abs. (1) BGB (Rückgriffsanspruch), 634a Abs. (1) BGB (Baumängel) und 438 Abs. (1) Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor einer etwaigen Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. (3) Sollte die gelieferte Ware trotz aller aufgewendeter Sorgfalt einen
7 Mangel aufweisen, der bereits zum Gefahrenübergangszeitpunkt vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich einer fristgerechten Mängelrüge nach unserer Wahl entweder nachbessern oder eine Ersatzware liefern. Dabei ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Etwaige Rückgriffsansprüche bleiben dabei von vorstehender Regelung und ohne Einschränkung unberührt. (4) Der Besteller kann, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, schlägt die Nacherfüllung fehl. (5) Etwaige Mängelansprüche bestehen dabei nicht, wenn es sich nur um unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung und/oder Verschleiß wie bei Schäden handelt, die nach dem Gefahrübergang infolge einer nachlässigen oder fehlerhaften Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, und die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Sollten von einem Dritten oder dem Besteller unsachgemäß durchgeführte Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen werden, so bestehen für diese und den daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. (6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, dabei insbesondere Arbeits-, Wege-, Transport- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einem anderen Ort als der Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dabei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. (7) Ansprüche auf Rückgriff durch den Besteller gegen uns bestehen nur in sofern, als dass der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Es gilt ferner Absatz Nr. 6 entsprechend für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer.
8 10 Sonstiges (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Erfüllungsland, -ort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen. Dies gilt nicht, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist. (3) In diesem Vertrag sind alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, schriftlich niedergelegt. (4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
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