Inhalt: Privatkunden. AGB, Preise und Leistungen. Leistungsbeschreibungen. Preislisten. Datenschutzhinweise
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- Wilhelm Stieber
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1 Privatkunden AGB, Preise und Leistungen Inhalt: Leistungsbeschreibungen Preislisten Datenschutzhinweise Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 08/05 1
2 Leistungsbeschreibung Leistungen Die Arcor AG & Co. KG (im Folgenden Arcor genannt) stellt allen registrierten Nutzern des Internet-Portals d.h. allen Inhabern eines Arcor-PIA-Accounts, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit den Dienst Voice over IP (VoIP) zur Verfügung. ermöglicht Internet-Telefonie über einen zentralen Server und eine Schnittstelle ins öffentliche Telefonnetz (Public Switched Telephone Network PSTN). Der Dienst wird mit dem Protokoll SIP (nach RFC 3261) über den Internet-Zugang des Kunden realisiert. SIP (Session Initiation Protocol) dient als Steuerungsprotokoll dem Errichten, Ändern und Beenden von Kommunikationssitzungen (z.b. VoIP-Telefonaten) zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern. Voraussetzungen Zur Nutzung des Dienstes werden eine SIP-fähige Software und direkt mit dem PC verbundene Audio Ein- und Ausgabegeräte, wie z.b. ein Headset, Lautsprecher, Mikrofon, benötigt. Arcor stellt eine SIP-fähige Software kostenlos zur Verfügung (Systemvoraussetzungen: Windows 2000/XP, Internet Explorer 5.0 (bei Video 6.0), DirectX 8.0 (bei Video 9.0), Prozessor 500 MHz (bei Video 1 GHz), Arbeitsspeicher 128 MB (bei Video 256 MB), freier Festplattenspeicher 30 MB). Für die gleichzeitige Sprachübertragung in beide Richtungen (sprechen und hören) muss der PC mit einer duplexfähigen Soundkarte ausgestattet sein. Alternativ kann Arcor-@Call auch mit einem SIP-fähigen Endgerät genutzt werden. Besteht eine Verbindung zum Internet, meldet sich der Kunde via Software oder Endgerät mit seinem Arcor-PIA-Benutzernamen und -Kennwort am SIP-Server (Registrar) im Arcor-IP Netz an. Arcor-@Call funktioniert üblicherweise auch ohne breitbandigen Internet-Zugang. Zur Realisierung einer hohen Sprachqualität wird Arcor-DSL als Zugangstechnologie empfohlen. Die im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Netzkomponenten (z.b. Firewalls, Router oder WLAN-Router u.a.) sind vom Kunden so zu konfigurieren, dass sie die Nutzung von Arcor@Call nicht verhindern. Vertragsschluss Das Vertragsverhältnis über Arcor-@Call kommt durch Online- Registrierung des Kunden zustande. Arcor-@Call online Als Basisversion stellt Arcor allen registrierten Nutzern des Internet-Portals d.h. allen Inhabern eines Arcor- PIA-Accounts, Arcor-@Call online zur Verfügung. Nutzbar ist Arcor-@Call online für unentgeltliche Onnetgespräche (inkl. Videotelefonie) mit anderen Arcor-@Call plus- oder online-nutzern. Mit Arcor-@Call online können keine Telefonate in öffentliche Telefonnetze oder andere Sprachnetze geführt werden. Eine Rufnummer wird nicht vergeben. Meldet sich der Kunde mehr als 100 Kalendertage nicht mit seinem Arcor-@Call online-account am SIP-Server an, ist Arcor berechtigt, den Arcor-@Call online-account mit allen zugehörigen Daten zu löschen. Arcor-@Call plus Allen Inhabern eines Arcor-PIA-Accounts, mit denen zusätzlich ein Vertragsverhältnis über Arcor-ISDN oder Arcor- ISDN/DSL besteht, stellt Arcor Arcor-@Call plus zur Verfügung. Mit Arcor@Call plus sind neben unentgeltlichen Onnetgesprächen mit anderen Arcor-@Call plus- oder online-nutzern auch Telefonate in öffentliche Telefonnetze möglich. Arcor stellt dem Kunden eine Arcor-@Call plus-rufnummer zur Nutzung bereit. Arcor kann aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben jederzeit die bereits vergebene Rufnummer zurücknehmen. Im Falle eines Umzuges in einen anderen Ortsnetzbereich wird Arcor-@Call plus durch Arcor zum Zeitpunkt des Umzugs gekündigt und auf Arcor-@Call online umgestellt. Der Kunde kann sich jederzeit erneut online für Arcor-@Call plus registrieren und erhält dann eine neue Rufnummer aus seinem neuen Ortsnetzbereich. Verbindungsleistung Ist der Kunde mit Arcor-@Call am SIP-Server von Arcor angemeldet, kann er eingehende Anrufe entgegennehmen und Verbindungen zu anderen Arcor-@Call plus- oder Arcor-@Call online Nutzern herstellen. Bei gleichzeitiger Nutzung einer Telekommunikationsanschlussleitung zur Übertragung von Daten und für Telefongespräche über das IP-Netz kann es zu Qualitätseinbußen bei der Sprachübertragung kommen. Um Unterbrechungen oder Leistungsbeschreibung Arcor-@Call Verzögerungen in der Sprachübertragung zu vermeiden, sollten während des IP-Telefonats keine größeren Downloads oder Uploads durchgeführt werden. Bei Nutzung von Arcor-@Call über das Telekommunikationsnetz eines anderen Anbieters können die technischen Gegebenheiten dieses Telekommunikationsnetzbetreibers Einfluss auf die Sprach- und Videoqualität sowie die Verfügbarkeit von Arcor-@Call haben. Weitere Verbindungsleistung Arcor-@Call plus Mit Arcor-@Call plus kann der Kunde auch Verbindungen zu Teilnehmern im öffentlichen Telefonnetz (PSTN) entgegennehmen und herstellen lassen. Verbindungen über Dienstekennzahlen und Sonderrufnummern werden nicht hergestellt. Das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 ist zur Zeit bei Arcor-@Call aus technischen Gründen noch nicht möglich. Die Erreichbarkeit von Notrufnummern wird über den Festnetzanschluss (PSTN, z.b. Arcor-ISDN) gewährleistet. Arcor behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummergruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Auflistung der jeweils gesperrten Rufnummern stellt Arcor dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Die Auswahl eines Verbindungsnetzbetreibers ist nicht möglich. Die Anwahl einer Zielrufnummer ist nicht zulässig, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist oder bekannt ist, dass das Zustandekommen der Verbindung - insbesondere auch durch technische Vorkehrungen - vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert wird. Über Arcor-DSL hergestellte Internet-Verbindungen werden nach 24 Stunden getrennt. Eine über Arcor-ISDN hergestellte Internet-Verbindung wird nach 12 Stunden getrennt. Wird im Zeitpunkt der Trennung der Internetverbindung Arcor-@Call oder Arcor-@Call online aktiv genutzt, führt dies zu einem Gesprächsabbruch und kurzzeitiger Nichterreichbarkeit. Ein am SIP-Server angemeldeter SIP-Client baut nach Trennung einer Internet-Verbindung selbständig eine erneute Internet- Verbindung auf. Hierdurch können bei nutzungsabhängigen Internetzugangstarifen erhöhte Kosten für den Internetzugang entstehen. Basisleistungen bei Arcor-@Call plus und Arcor-@Call online Arcor-@Call bietet dem Kunden folgende Basisleistungen: Anzeige der Rufnummer des Anrufers Die Rufnummer des Anrufers wird bei ankommenden Verbindungen angezeigt, wenn diese Funktion nicht vom Anrufer unterdrückt wird. Übermittlung der eigenen Rufnummer (bei Arcor-@Call plus) Die Rufnummer des Arcor-@Call plus-accounts wird an den Angerufenen übermittelt. Die Anzeige beim Gesprächspartner ist abhängig von der Ausstattung des Telefons und der Einstellung des Anschlusses. Unterdrückung der Rufnummernübermittlung (bei Arcor-@Call plus) Der Kunde kann bei abgehenden Verbindungen die Übermittlung seiner Rufnummer dauerhaft oder fallweise durch entsprechende Konfiguration auf der PIA-Oberfläche unterdrücken. Anrufweiterschaltung (nur für Arcor-@Call plus) Ankommende Verbindungen können zu einem anderen Anschluss umgeleitet werden. Der Kunde kann über die PIA- Oberfläche konfigurieren, in welchen Fällen und unter welcher Rufnummer er erreichbar sein möchte: - ständige Anrufweiterschaltung - Anrufweiterschaltung bei Nichtmelden - Anrufweiterschaltung bei besetztem Anschluss - Anrufweiterschaltung, wenn Nutzer offline Rückfrage / Makeln Während des Gesprächs kann der Kunde eine zweite Verbindung aufbauen oder annehmen (Rückfrage) und zwischen den Gesprächspartnern wechseln (Makeln). Dreierkonferenz Der Kunde kann zwei Verbindungen so zusammenschalten, dass alle drei Gesprächspartner miteinander sprechen können. Anklopfen Während einer bestehenden Verbindung wird ein weiterer Anruf durch ein akustisches und optisches Signal angezeigt. 2 Anrufbeantworter im Internet Ist ein Kunde nicht am SIP-Server angemeldet oder nimmt er einen ankommenden Anruf nicht entgegen, kann der Anrufer eine Voice-Nachricht hinterlassen, sofern der Anrufbeantworter des Angerufenen aktiviert ist. Im PIA-Mail-Accounts wird die Nachricht als Voice-Anhang im Posteingang angezeigt. Sollte die maximale Speicherkapazität der PIA-Mailbox erreicht sein, können keine weiteren Nachrichten mehr zugestellt werden. Zusätzlich werden alle aufgenommenen Nachrichten auf den Arcor-@Call Client heruntergeladen, so dass die Nachrichten auch offline abgehört werden können (Speicherplatz abhängig vom Festplattenspeicher des Rechners). Forking: Mehrere am SIP-Server angemeldeten Geräte (z.b. Hardphone und Softphone) klingeln parallel bei Anrufeingang Paralleler Verbindungsaufbau: Von mehreren am SIP-Server angemeldeten Geräten können parallel Gesprächsverbindungen aufgebaut werden Adressbuch: Der Arcor-@Call Softwareclient verfügt über ein eigenes Adressbuch. Mit Hilfe des PIA -Buttons in diesem Adressbuch können alle Einträge aus dem PIA-Adressbuch in das Adressbuch des Arcor-@Call Softwareclient übertragen werden. Videotelefonie: Mit der Arcor-@Call-Software und einer Webcam können Arcor-@Call plus- und Arcor-@Call online Kunden den Dienst Videotelefonie nutzen. Voraussetzung hierfür ist weiterhin ein Internetzugang mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 128 kbps Down- und Upstream. Anruflisten: Die Daten aller abgehenden, eingehenden und fehlgeschlagenen Verbindungen werden für den Zeitraum von 90 Tagen gespeichert und in den Anruflisten im PIA-Login-Bereich angezeigt. Der Kunde kann jederzeit einzelne oder alle in den Anruflisten angezeigten Verbindungsdaten löschen. Die genannten Leistungsmerkmale können vom Kunden genutzt werden, wenn sie von der Endeinrichtung des Kunden (z.b. IP-Telefon) unterstützt werden und auf Seiten des Kunden die erforderliche Internetzugangsbandbreite zur Verfügung steht. Rechnung Der Kunde erhält von Arcor in der Regel monatlich eine Rechnung. Noch nicht berechnete Forderungen für während eines früheren Abrechnungszeitraums erbrachte Leistungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden. Die Rechnungszustellung erfolgt kostenlos per oder über die Arcor-WebBill. Bei Rechnungsversand auf dem Postweg wird das in der Preisliste ausgewiesene Entgelt berechnet. Rechnung per Gibt der Kunde eine -Adresse für die Rechnungszustellung per an, ist Arcor berechtigt, dem Kunden die Rechnung und einen ggf. beauftragten Einzelverbindungsnachweis statt auf dem Postweg per zuzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, unter der angegebenen -Adresse eingehende s regelmäßig abzurufen. Die Rechnung per ist nur für Privatkunden erhältlich, wenn nicht bereits WebBill bezogen wird. Es gelten besondere Datenschutzhinweise. Arcor-WebBill Der Zugang zu den Rechnungsdaten und ggf. beauftragten Einzelverbindungsdaten erfolgt über die Seite unter der Rubrik Kundenservice per Login mit der Rechnungskontonummer und einem individuellen Passwort und ist über jeden Internet-Zugang möglich. Die SSL-Verbindung benutzt eine 128-Bit-Verschlüsselung. Der Kunde erhält das für den Zugang notwendige individuelle Passwort per Post zugestellt und kann dieses jederzeit ändern. Über die Verfügbarkeit jeder neuen Rechnung erhält der Kunde einmal pro Monat eine -Benachrichtigung an seine Arcor-Adresse sofern vom Kunden keine andere Internet-Adresse angegeben wurde. Rechnungsdokumente werden 13 Monate, Einzelverbindungsdaten 80 Tage nach Rechnungsdatum auf dem WebBill- System bereitgestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungsdaten aus dem WebBill-System regelmäßig abzurufen. Der Kunde erhält neben der Arcor-WebBill keine Rechnung auf dem Postweg. Die kostenlose Arcor-WebBill beinhaltet folgende Funktionen: - Änderung des individuellen Passwortes
3 Leistungsbeschreibung (Alle Preise inkl. MwSt.) - Änderung der Adresse für die -Benachrichtigung - Sortierung von Rechnungen nach verschiedenen Kriterien - Sortierung, Filtern und Summierung der Einzelverbindungen nach verschiedenen Kriterien - Download von Rechnungen im PDF-/ CSV-Format und Einzelverbindungen im CSV-Format - Abruf von Kundeninformationen (Arcor-News) Arcor behält sich die jederzeitige Änderung der WebBill-Funktionen vor. Die Arcor-WebBill Login-Seite ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Arcor übernimmt jedoch weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher o.a. Funktionen. Die Arcor-WebBill ist für Privatkunden nur mit Einzugsermächtigung erhältlich. Service Level Agreement für Arcor-@Call Störungen von Arcor-@Call-Netzkomponenten, die im Verantwortungsbereich von Arcor liegen, werden von Arcor unverzüglich gemäß der nachfolgend genannten Entstörfrist beseitigt. Störungsmeldung Für die Entgegennahme von Störungsmeldungen und Fragen zur Installation der Software für den Internetzugang hat Arcor von Mo-Fr 8-19 Uhr eine Rufnummer eingerichtet. SIP-Serververfügbarkeit Die SIP-Serververfügbarkeit beträgt 98,5%. Die SIP-Serververfügbarkeit ist die für einen Bewertungszeitraum von 12 Monaten ermittelte tatsächliche Verfügbarkeitszeit des SIP-Servers (in Stunden) in Relation zur Gesamtzahl der theoretisch möglichen Verfügbarkeitsstunden. Der SIP-Server gilt als verfügbar, wenn der Kunde eine Verbindung zum Server aufbauen kann. Wartungs- Installations- und Umbauzeiten sind explizit von der SIP-Serververfügbarkeit ausgeschlossen. Entstörfrist Die Entstörfrist ist die Zeit zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungsannahme von Arcor und der Störungsbehebung. Arcor beseitigt in der Regel Störungen innerhalb von 24 Stunden, sofern die Störungsmeldung werktags, d.h. montags bis freitags, zwischen 8:00 und 19:00 Uhr eingegangen ist. Geht die Störungsmeldung werktags zwischen 19:00 und 8:00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen ein, beginnt die Entstörfrist am folgenden Werktag um 8:00 Uhr. Wenn erforderlich, vereinbart Arcor mit dem Kunden vormittags oder nachmittags einen Termin für den Besuch eines Service-Technikers. Ist aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine ggf. zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Die Regelentstörfrist gilt als eingehalten. Die durch eine unberechtigte Störungsmeldung des Kunden entstandenen Kosten stellt Arcor dem Kunden in Rechnung. Eine Störungsmeldung ist unberechtigt, wenn eine Störung der von Arcor bereitgestellten technischen Einrichtungen nicht vorliegt und der Kunde dies hätte erkennen können. Arcor behält sich vor, Wartungsarbeiten in angemessenen Umfang durchzuführen. Notwendige Wartungsarbeiten, die den Zugang des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen, sind keine Störungen. Zwischen- und Abschlussmeldung Auf Wunsch wird der Kunde über die erfolgreiche Entstörung informiert. Leistungsbeschreibung Arcor-@Call 3
4 Preisliste (Alle Preise inkl. MwSt.) 1 Monatliche Grundpreise 3 Erläuterung der Tarifzonen Die monatlichen Grundpreise werden für den ersten und letzten Abrechnungszeitraum jeweils anteilig für jeden angefangenen Kalendertag berechnet. Euro Tarif Endpreis Arcor-@Call plus (je Account) 2,95* * Arcor-@Call plus ist nur für Arcor-Kunden mit einem bestehenden Vertragsverhältnis über einen Arcor-ISDN oder Arcor-ISDN/DSL Anschluss erhältlich. 2 Verbindungspreise Der Preis je Verbindung wird nach den Parametern Verbindungsdauer, Entfernungszone (siehe Ziffer 2.2) und ggf. Verbindungspreis berechnet. Der Gesprächspreis errechnet sich aus der Gesprächslänge und dem für die jeweilige Entfernungszone geltenden Preis pro Gesprächsminute. 2.1 Arcor-@Call plus Hauptzeit Nebenzeit Mo.- Fr Uhr Mo.- Fr Uhr Sa. So Uhr* Cent/Minute Cent/Minute Inland Ort/Nah/Fern 3,5** 2** Onnet Gespräche von Arcor-@Call plus zu Arcor-@Call plus 0,0 Gespräche von Arcor-@Call plus zu Arcor-ISDN*** 0,0 Deutsche Mobilfunknetze Vodafone, T-Mobile, E-Plus, O2 Germany 23,9 Ausland **** Topländer 15 Europa 8 Nordamerika 12 International 1 25 International 2 50 International International International * Gilt auch an bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen ** Im Tarif Arcor-@Call plus ist ein monatliches Gesprächsguthaben von 2 EUR für Verbindungen ins nationale Festnetz enthalten. Der angegebene Preis fällt nach Ausschöpfung des Gesprächsguthabens an. Nicht genutztes Gesprächsguthaben verfällt mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums. *** Gilt nicht für Verbindungen zu von Arcor geschalteten geographischen Einwahlnummern für den Zugang zum Internet. Hierfür fallen die aufgeführten Entgelte für Orts- oder Ferngespräche an. **** Für Gespräche in ausländische Mobilfunknetze und Premiumdienste erhöht sich der jeweils angegebene Minutenpreis um Cent 25. Angefangene Minuten werden zum jeweiligen vollen Minutenpreis abgerechnet (Abrechnung erfolgt im 60-Sekunden-Takt). Zusätzlich zu den o.g. Verbindungspreisen fallen die mit dem jeweiligen Internetzugangsanbieter vereinbarten Entgelte für die Internetnutzung an (Volumenbasierte Internetnutzung von etwa 1,2 MB pro Minute bei Gesprächen und etwa 1,92 MB pro Minute bei Videotelefonie). Verbindungen zu Sonderrufnummern sind nicht möglich. Werden am Kundenanschluss eingehende Anrufe auf Wunsch des Kunden zu einem anderen Anschluss weitergeleitet, zahlt der Kunde bei jedem eingehenden Anruf das Entgelt für eine Verbindung von seinem Arcor-@Call Anschluss zu dem Anschluss, zu dem der Anruf weitergeleitet wird. 2.2 Besondere Nutzungsbedingungen Arcor-@Call plus ( onnet ) Bei onnet -Verbindungen von Arcor-@Call plus zu Arcor-@Call plus oder zu Arcor-ISDN dürfen keine dauerhaften Anrufweiterschaltungen eingerichtet werden. Bei missbräuchlicher Nutzung von Arcor-@Call plus ( onnet ) ist Arcor zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Darüber hinaus ist Arcor bei missbräuchlicher Nutzung von Arcor-@Call plus ( onnet ) berechtigt, vom Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 200 Euro zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche Arcors bleiben unberührt. Preisliste Arcor-@Call Grundsätze der Tarifierung von Festnetzverbindungen Grundlage der Tarifierung ist die Entfernung, die zwischen geographischen Messpunkten einzelner Ortsnetze liegt. Ursprung für die Tarifierung ist immer das Ortsnetz der nicht das Ortsnetz in dem sich der Kunde bei der Anmeldung am SIP-Server befindet. Ein Ortsnetz ist der geographische Bereich des Telefonnetzes, in dem Telefonverbindungen ohne Wahl einer Ortsnetzkennzahl hergestellt werden können (Ausnahme: Ludwigshafen am Rhein und Mannheim bilden zwei getrennte Ortsnetzbereiche). Der Netzknoten eines Ortsnetzes wiederum bildet dessen geographischen Messpunkt. Befinden sich in einem Ortsnetz mehrere Netzknoten, legt Arcor den geographischen Messpunkt mit zentraler Lage innerhalb des Ortsnetzes als relevanten Messpunkt fest. Die geographischen Messpunkte werden auf Anfrage mitgeteilt. Im Falle der Aufhebung oder Standortveränderung eines maßgebenden Netzknotens bleibt der festgelegte Messpunkt unverändert weiter bestehen. Befinden sich Ortsnetze auf Inseln der Nord- und Ostsee, werden ihnen geographische Messpunkte anderer Ortsnetze auf dem Festland zugeordnet. Arcor wendet für die Berechnung der Tarifentfernungen und deren Rundung ein einheitliches Verfahren an. 3.2 Entfernungszonen Inland Ort/Nah/Fern Ausland Top 15 Europa Nordamerika International 1 International 2 International 3 International 4 International 5 Bundesweit einheitliche Verzonung Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien Kanada, USA Andorra, Gibraltar, Malta, Monaco, San Marino, Griechenland, Island, Kroatien, Serbien und Montenegro, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Färöer, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland, Israel Ägypten, Algerien, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tunesien Australien, Hongkong, Japan, Kasachstan, Korea, Neuseeland, Singapur, Taiwan In der Zone International 5 sind alle Länder zusammengefasst, die nicht den obengenannten Zonen zugeordnet sind. 4 Preise für Leistungen des Dienstes Arcor-@Call plus 4.1 Monatspreise für Leistungen von Arcor-@Call plus Alle Preise je Account. Die Monatspreise werden für den ersten und letzten Abrechnungszeitraum jeweils anteilig für jeden Kalendertag berechnet. Leistung Euro Endpreis Eine Rufnummer für Arcor-@Call plus aus dem eigenen Ortsnetz Anrufweiterschaltung: ständig, bei Nicht erreichbar, bei Besetzt, wenn Nutzer offline Anklopfen, Rückfrage / Makeln Dreierkonferenz Übermittlung der eigenen Rufnummer Unterdrückung der Rufnummernübermittlung kostenlos Unterdrückung der Übermittlung der eigenen Rufnummer zurück zum Anrufer Anzeige der Rufnummer des Anrufers Forking Paralleler Verbindungsaufbau Anrufbeantworter im Internet Adressbuch 5 Weitere Preise Leistung Euro Endpreis Einzelverbindungsnachweis (monatlich) kostenlos Rechnung per / Arcor-WebBill kostenlos Papierrechnung (je versandter Rechnung) 1,19 Zahlung bei Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren 1,19 je Zahlung) Mahngebühr (je Mahnung) 2,50 1 Versand Rechnungszweitschrift (je versandter Zweitschrift) 2,50 Rücklastschrift (je Vorgang, es sei denn der Kunde hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten) 14,50 1 Mitnahme der Rufnummer zu Anschlüssen anderer Anbieter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses über Arcor-@Call 7,95 1 Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Arcor durch die Rücklastschrift oder die Mahnung kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
5 Datenschutzhinweise Um Ihnen optimale und auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Dienstleistungen anbieten zu können, muss Arcor Ihre Daten erheben, verarbeiten und nutzen. 1 Zweck und Rechtsgrundlage Damit Sie sicher sind, dass Ihre Daten vertraulich behandelt werden, erläutern wir nachfolgend, wie der Umgang mit Ihren Daten geregelt ist. Arcor beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind: das Telekommunikationsgesetz (TKG), und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Arcor trifft sämtliche für den Datenschutz und die Datensicherheit erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. 2 Bestandsdaten Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.b. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wird zur sicheren Unterscheidung namensgleicher oder -ähnlicher Kunden benötigt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten findet am inländischen Sitz der Gesellschaft der Arcor-Gruppe statt, welche die Dienstleistung erbringt. Wie lange speichern wir Ihre Bestandsdaten? Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Ausgleich aller gegenseitigen Forderungen werden die Bestandsdaten von uns in der Regel am Ende des darauffolgenden Kalenderjahres gelöscht bzw. gesperrt. 3 Verkehrsdaten Verkehrsdaten sind personenbezogene Daten, die zur Erbringung eines Telekommunikationsdienstes benötigt werden, wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des rufenden und angerufenen Anschlusses, soweit die Preise davon abhängen, die übermittelte Datenmenge und die in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleistungen. Arcor speichert keine Nachrichteninhalte. Wie lange speichern wir Ihre Verkehrsdaten? Die Verkehrsdaten, die wir für die Berechnung und den Nachweis der Rechnung benötigen, speichern wir im Regelfall höchstens sechs Monate nach Rechnungsversand, es sei denn, Sie haben uns angewiesen, die Daten unmittelbar nach Rechnungsversand zu löschen. Die Speicherung der Zielrufnummern zum Zwecke des Nachweises erfolgt vollständig, sofern Sie nicht die verkürzte Speicherung beauftragt haben. Nach Ablauf der Speicherfrist werden die Daten gelöscht. Nur in Ausnahmefällen wie z.b. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwendungen gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Missbrauchshandlungen verarbeiten und speichern wir Ihre Daten über einen längeren Zeitraum. Wenn die Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht wurden, ist Arcor von der Nachweispflicht für die Richtigkeit der Entgeltberechnung befreit. Verkehrsdaten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere zulässige Zwecke benötigt werden, löscht Arcor unverzüglich nach Beendigung der Verbindung. 5 6 Beratung, Werbung und Marktforschung Arcor nutzt Ihre Bestandsdaten nur dann für Beratung, Werbung für eigene Angebote oder Marktforschung, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung gegeben haben. Darüber hinaus kann Arcor im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an Ihr Telefon, Ihre Post- oder adresse versenden. Sie können dieser Nutzung gegenüber Arcor jederzeit widersprechen. Die in den öffentlichen Kundenverzeichnissen eingetragenen Daten können nach den Vorschriften des BDSG von jedermann für Werbezwecke genutzt werden. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre veröffentlichten Daten für Werbezwecke genutzt werden, können Sie gegenüber den einzelnen Firmen der Nutzung für Werbezwecke widersprechen. Hinweise zu Ihrem Arcor Anschluss 7 Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse Auf Wunsch kann Arcor Ihre Rufnummer(n), Anschrift, Ihren Namen bzw. Firmennamen und zusätzliche Angaben wie Beruf, Branche, Art des Anschlusses und Mitbenutzer (Zustimmung erforderlich) in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse aufnehmen. Sie haben die Möglichkeit, bei der Veröffentlichung zwischen gedruckten und elektronischen Verzeichnissen zu wählen oder eine Veröffentlichung abzulehnen. Ebenso besteht die Möglichkeit, Ihre Daten nur der Telefonauskunft zur Verfügung zu stellen. Sie können entscheiden, ob über Ihren kompletten Eintrag oder nur über Ihre Rufnummer(n) Auskunft erteilt werden soll. Arcor darf die von Ihnen für die entsprechenden Teilnehmerverzeichnisse freigegebenen Daten auch Dritten (Netzbetreiber, Dienstleister) zum Zwecke der Herstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerverzeichnissen sowie zur Bereitstellung von Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen. Für die Richtigkeit der Eintragungen in andere Teilnehmerverzeichnisse übernimmt Arcor keine Gewähr. Durch eine Erklärung gegenüber Arcor können Sie jederzeit den Umfang Ihrer Eintragung einschränken oder einer Veröffentlichung ganz widersprechen. 8 Telefonauskunft Auskünfte über die in öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen vorhandenen Kundendaten dürfen im Einzelfall von Arcor oder durch Dritte z.b. über eine Telefonauskunft erteilt werden. Auf Wunsch können auch über die Rufnummer hinausgehende Auskünfte erteilt werden. Wenn Sie nicht möchten, dass Auskunftsuchenden, denen nur Ihre Rufnummer bekannt ist, Ihr Name oder Ihre Anschrift mitgeteilt wird ( Inversauskunft ), können Sie durch eine Erklärung gegenüber Arcor einer solchen Auskunfterteilung widersprechen. Ihr Widerspruch wird in unseren Verzeichnissen bzw. in denen der Deutschen Telekom AG vermerkt. Er muss auch von anderen Anbietern einer Telefonauskunft beachtet werden. 9 Anzeige der Rufnummer Der Arcor-Komfort-Anschluss bietet die Möglichkeit, dass Ihre Rufnummer bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise unterdrückt wird, sofern Ihr Endgerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt. Wenn Sie kein geeignetes Endgerät besitzen oder keine Rufnummernanzeige wünschen, kann Ihre Rufnummer bei dem gerufenen Teilnehmer dauerhaft unterdrückt werden. Im Arcor-Telefonnetz ist entweder die Anzeige oder die dauerhafte Unterdrückung der Rufnummer bei dem angerufenen Teilnehmer möglich. 4 Einzelverbindungsnachweis (EVN) Bei einem Einzelverbindungsnachweis (EVN) mit verkürzter Zielrufnummer speichern wir die Verkehrsdaten anonymisiert (d.h. mindestens unter Kürzung der letzten drei Stellen), bei einem EVN mit vollständiger Zielrufnummer speichern wir die Verkehrsdaten vollständig. Wurde kein EVN beauftragt, werden die Verkehrsdaten mit vollständiger Zielrufnummer gemäß den gesetzlichen Vorschriften gespeichert, sofern der Kunde nicht eine 10 Anrufweiterschaltung sofortige Löschung oder eine verkürzte Speicherung der Verkehrsdaten wünscht. Wer muss informiert werden? Bei Anschlüssen im Haushalt ist zur Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises Ihre Zusätzliche Hinweise zu Ihrem Internetzugang schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert wurden oder werden, dass Ihnen die Verkehrsdaten zur 11 Zweck und Rechtsgrundlage Erteilung des Nachweises bekannt gegeben werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden ist zur Übermittlung die schriftliche Erklärung notwendig, dass alle Mitarbeiter darüber informiert wurden bzw. werden sowie der Betriebsrat bzw. die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. 12 Verkehrs- und Abrechnungsdaten 5 Bedarfsgerechte Gestaltung Um Ihnen jederzeit auf Ihren Bedarf zugeschnittene Telekommunikationsdienstleistungen nach dem neuesten Stand der Technik anbieten zu können, ist Ihre Einwilligung zur Verwendung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten (Bestandsdaten und Verkehrsdaten) Voraussetzung. Die von Ihnen gewählten Rufnummern werden anonymisiert. Sie können der Verarbeitung durch eine Erklärung gegenüber Arcor jederzeit widersprechen. Bei Inanspruchnahme dieser Funktion ist die Zustimmung des Inhabers des Zielanschlusses notwendig. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind das Gesetz über die Nutzung von Telediensten (TDG) und das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG). Darüber hinaus gelten die unter Ziffer 1 genannten Rechtsvorschriften. Abweichend von den unter Ziffer 3 genannten Angaben wird statt der Rufnummer die Nutzerkennung zu Abrechnungszwecken gespeichert. Zusätzlich zu den unter Ziffer 3 genannten Daten werden bei Onlineprodukten gegebenenfalls anfallende Nutzungsdaten, die zur Bereitstellung des Dienstes bzw. weiterer Dienste erforderlich sind, erhoben und verarbeitet (wie z.b. Zwischenspeicherung von Webpages). Eine weitere Verarbeitung findet nicht statt. Mit dem Ende der Verbindung werden diese Daten gelöscht. Datenschutzhinweise zu Rechnung per und Arcor-WebBill 1 Rechnung per Zur Wahl dieser Option ist die Mitteilung Ihrer -Adresse erforderlich. Die Rechnung per ersetzt die klassische Postsendung. Arcor verschickt die , welche die Rechnung und ggf. den Einzelverbindungsnachweis (EVN) enthält, ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen über das Internet. Unbefugte Dritte könnten die in der unverschlüsselten enthaltenen Daten verändern, unterdrücken oder ausspähen, sobald die den Einflussbereich von Arcor verlassen hat. Dafür kann Arcor keine Haftung übernehmen. Es bestehen vor allem folgende Risiken: (1) Der Angreifer könnte die als versandte Rechnung verändern oder unterdrücken. Allerdings hat das keinen Einfluss auf den Geldbetrag, den Sie an Arcor zahlen müssen. Für die Zahlungsabwicklung sind ausschließlich die Quelldaten relevant, die geschützt im Arcor-Abrechnungssystem hinterlegt sind. (2) Der Angreifer könnte sich Kenntnis von den Rechnungsbeträgen und Ihren persönlichen Verkehrsdaten verschaffen, die im EVN ausgewiesen sind. Falls Sie Ihre Daten als so sensibel einschätzen, dass eine Rechnung per nicht in Frage kommt, sollten Sie Arcor-WebBill (siehe Ziffer 2) nutzen. 2 Arcor-WebBill Statt der Rechnung per können Sie unser Online-Rechnungsportal Arcor-WebBill mit der Funktion 'Benachrichtigung per ' nutzen. Dann erhalten Sie lediglich eine E- Mail mit der Nachricht, dass Ihre aktuelle Rechnung für Sie bereit steht. Die Rechnungsund Verkehrsdaten können Sie dann jederzeit unter Eingabe von Rechnungskontonummer und Passwort über eine sichere 128bit-SSL-Verbindung einsehen und ggf. ausdrucken.
6 1. Geltungsbereich und Änderungen 1.1 Soweit diese AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preislisten keine abweichenden Regelungen treffen, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV). 1.2 Arcor ist berechtigt die AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Kundenverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Arcor den Kunden auf das Kündigungsrecht hin. 1.3 Bei Änderungen der Umsatzsteuer, der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltung und für Dienste anderer Anbieter kann Arcor die jeweilige Preisliste der Kostenänderung entsprechend anpassen, ohne dass ein Kündigungsrecht des Kunden besteht. 2. Einschränkungen der Leistungspflicht 2.1 Wenn Arcor an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die Arcor oder deren Zulieferer betreffen, gehindert wird und die Arcor auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.b. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, so verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. 2.2 Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege, Hardware- oder Softwareerweiterungen oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Stromlieferungen, benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Arcor gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung dieser Vorleistungen, soweit Arcor mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Arcor beruht. Arcor wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen informieren und bereits gezahlte Entgelte für nicht verfügbare Leistungen unverzüglich erstatten. 3. Weitergabe an Dritte 3.1 Der Kunde darf die von Arcor zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen und sonstigen Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Arcor an Dritte entgeltlich weitergeben, insbesondere weiterverkaufen. 3.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Arcor auf Dritte übertragen. 3.3 Dritte im Sinne dieser Regelungen sind auch verbundene Unternehmen des Kunden gemäß 15 ff. Aktiengesetz (AktG). 4. Verantwortlichkeit für Inhalte 4.1 Soweit Arcor dem Kunden den Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Überprüfung durch Arcor, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z.b. Viren) enthalten. 4.2 Soweit Arcor dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist der Kunde verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Der Kunde ist verpflichtet, Arcor von Ansprüchen Dritter aufgrund der gespeicherten Inhalte freizustellen, es sei denn, der Kunde hat diese nicht zu vertreten. 4.3 Der Kunde ist verpflichtet, Dienste, die er zur Nutzung bereithält oder zu denen er den Zugang zur Nutzung vermittelt, gemäß 6 Teledienstegesetz (TDG) bzw. 6 Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen. 4.4 Soweit Arcor dem Kunden unentgeltlich das Internet-Portal zur Verfügung stellt, haftet Arcor nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der über dieses Portal übermittelten Informationen und Inhalte Dritter. Soweit hinsichtlich der Nutzung von Angeboten anderer Anbieter, zu welchen Arcor über das Portal den Zugang zur Verfügung stellt, Vertragsverhältnisse zustande kommen, geschieht dies ausschließlich zwischen dem anderen Anbieter und dem Kunden. Arcor übernimmt keinerlei Haftung für die Erfüllung der entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen. 5. Domain Namen 5.1 Soweit im Leistungsumfang von Arcor die Registrierung von Domain Namen enthalten ist, wird Arcor gegenüber den jeweiligen Domain Verwaltungsstellen (z.b. DENIC) lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit den Verwaltungsstellen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der Arcor AG & Co. KG: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arcor Internet (AGB Internet) jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, auf die auf den jeweiligen Homepages der Verwaltungsstellen zugegriffen werden kann. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Arcor lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt. 5.2 Während der Laufzeit des zwischen Arcor und dem Kunden über die Registrierung der Domain Namen abgeschlossenen Vertrages sind die Entgelte für die Registrierungsleistung der Verwaltungsstellen in den von Arcor in Rechnung gestellten Preisen enthalten und werden von Arcor an die Verwaltungsstellen entrichtet. 6. Missbrauch 6.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Dienst sowie den Dienst selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere das Arcor-Netz oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; keine Kettenbriefe, unzulässige Werbesendungen ( junk mail ) oder sonstige belästigende Nachrichten oder Viren zu übertragen; unter Beachtung der Rechte Dritter, insb. Schutzrechte wie Urheber- und Markenrechte zu nutzen; nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, vor allem 184 StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 130 StGB (Volksverhetzung), 130a (Anleitung zu Straftaten) und 131 StGB (Gewaltdarstellung) sowie nicht gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; keine Inhalte zu übermitteln oder darauf hinzuweisen, die ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten oder das Ansehen von Arcor schädigen können. 6.2 Der Kunde hat die ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf das Netz von Arcor unter Verwendung der Endeinrichtungen des Kunden zu verhindern. Hierzu wird der Kunde insbesondere nur Endeinrichtungen verwenden, die insoweit dem Stand der Technik entsprechen. Der Kunde wird die vor oder nach dem Erwerb der Endeinrichtung erteilten Sicherheitshinweise des Herstellers beachten. 6.3 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 6.1 ist Arcor berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Der Kunde haftet Arcor für Schäden, die durch Verstöße gegen seine sich aus den Ziffern 6.1 ergebenden Pflichten entstehen und stellt Arcor von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. 6.4 Der Kunde haftet Arcor für Schäden, die durch Verstöße gegen seine sich aus den Ziffern 6.1 und 6.3 ergebenden Pflichten entstehen und stellt Arcor von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Arcor ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 7. Vergütung 7.1 Der Kunde ist auch verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. 7.2 Hat der Kunde Einwendungen gegen berechnete Forderungen, sind diese schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. 7.3 Die Rechnungsbeträge sind binnen 7 Tagen seit Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. 7.4 Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren werden die Rechnungsbeträge nicht vor Ablauf von fünf Werktagen nach Zugang der Rechnung eingezogen 8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 8.1 Gegen Forderungen von Arcor kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 8.2 Dem Kunden, der Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. 9. Haftung 9.1 Arcor haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von ,- je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung auf ,- jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, 6 die mehreren aufgrund des selben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. 9.2 Im übrigen haftet Arcor für Sach- und Vermögensschäden nicht, sofern diese von Arcor, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Arcor bei Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von maximal , Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 10. Kündigung 10.1 Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres, frühestens jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit, zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungserklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht nur unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der dem monatlichen Basispreis entspricht, in Verzug, so kann Arcor das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Arcor steht das Kündigungsrecht nur zu, wenn sich der Kunde außerdem mit einem Betrag von mindestens 75.- in Zahlungsverzug befindet und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist. Im übrigen bleibt das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt Sind zum Zeitpunkt der Kündigung Daten des Kunden auf dem ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeichert, ist der Kunde verpflichtet, diese spätestens zum Wirksamwerden der Kündigung durch Download zu sichern. 11. Bonitätsprüfung 11.1 Geschäftskunden Arcor arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Arcor benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind. Diesen Unternehmen können Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt werden und bei ihnen können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. Arcor kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können Privatkunden Arcor ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) Auskünfte einzuholen. Arcor darf ferner der SCHUFA Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.b. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten aus anderen Kundenverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, erhält Arcor hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Arcor, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. 12. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Arcor kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Arcor und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 13. Abweichende AGB Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Arcor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Arcor AG & Co. KG, August 2005
7 Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Produkten aus dem Arcor-Warenangebot 1. Geltungsbereich Der Verkauf von Produkten aus dem Arcor-Warenangebot erfolgt ausschließlich unter nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die Arcor AG & Co. KG (Arcor) ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Zustandekommen des Kundenverhältnisses Der Kaufvertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars und der anschließenden Annahme durch Arcor zustande. Die Annahme erfolgt durch Zugang eines Bestätigungsschreibens oder Anlieferung der Ware beim Kunden. 3. Leistung durch Arcor 3.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Arcor. 3.2 Wenn Arcor an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die Arcor oder deren Zulieferer betreffen, gehindert wird, und die Arcor auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Der Kunde kann sich vom Vertrag lösen, wenn ihm wegen der Verzögerung ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. 3.3 Von Arcor genannte Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die Hersteller und Zulieferer. 4. Vergütung Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus dem gültigen Preisblatt ergeben. 4.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus dem gültigen Preisblatt ergeben. 4.2 Die Rechnungsbeträge sind binnen 7 Tagen seit Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. 4.3 Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren werden die Rechnungsbeträge nicht vor Ablauf von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung eingezogen. 5. Aufrechnung und Zurückbehaltung 5.1 Gegen Forderungen von Arcor kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen. 6. Gewährleistung 6.1 Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften. 6.2 Sofern kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden ein Jahr. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 6.3 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Ware sind auf den in Ziffer 7 bestimmten Umfang beschränkt. 444 BGB bleibt unberührt. 7. Haftung Arcor haftet für Sach- und Vermögensschäden nicht, sofern diese von Arcor, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Arcor bei Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt ein Schaden von maximal ,- EUR. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Arcor AG & Co. KG, August
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