ASYLSUCHENDE, WOHNUNGSLOSE, OBDACHLOSE Stand
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- Lukas Heintze
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1 ASYLSUCHENDE, WOHNUNGSLOSE, OBDACHLOSE Stand Wie viele Asylbewerber bringt das LAGeSo unter? Mit Stand leben insgesamt Personen in 48 Unterkünften. Zusätzlich sind 671 Flüchtlinge in Hostels untergebracht. Darüber hinaus leben rund Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Wohnungen. 2. Wie entwickeln sich die Zugangszahlen an Asylbegehrenden? Die Zahl der Asylbewerber nimmt u. a. aufgrund der anhaltenden gewaltsamen Konflikte im Nahen Osten und Nordafrika weiter zu. Die nach Deutschland kommenden Flüchtlinge werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf alle Bundesländer verteilt. Dieser Schlüssel richtet sich nach der Bevölkerungszahl und dem Steueraufkommen der Bundesländer. Für Berlin beträgt er ca. 5 Prozent. 3. Wie lautet die Prognose der Neuzugänge von Asylbewerbern für 2014? Bund Berlin ( ) für 2014 pro Monat Pro Jahr Pro Monat Real Prognose BAMF Das Bundesamt für Migration und Flüchtling geht in einer aktuellen Prognose von einem Zugang von Asylbegehrenden für die verbleibenden Monate 2014 bundesweit aus. Das entspricht einer Prognose von insgesamt Flüchtlingen für das Jahr Für Berlin bedeutet dies für die kommenden Monate ein Zugang von ca Personen pro Monat. Insgesamt werden nun für das Jahr 2014 rund Neuzugänge in Berlin erwartet. 4. Wie viele Neuzugänge gab es in diesen Jahr bisher nach Berlin? Quelle: LAGeSo, *Stand 10. November
2 5. Wie entwickelten sich die Asylbewerberzahlen bundesweit in den letzten Jahren? *) Prognose, Quelle: BAMF 6. Aus welchen Herkunftsländern stammen die Asylbegehrenden? In den Monaten Januar bis September 2014 waren bundesweit Syrien sowie die Staaten auf dem westlichen Balkan (Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina) die beiden zuzugsstärksten Herkunftsregionen. Etwa 40 Prozent aller Asylbewerber bundesweit stammen aus Syrien und dem Westbalkan. Auch in Berlin waren im gleichen Zeitraum Syrien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina die drei zuzugsstärksten Herkunftsstaaten, auf welche zusammen rund die Hälfte aller Anträge entfiel. Herkunftsländer 2
3 Quelle: LAGeSo, *Stand 31. Oktober Wie werden die zeitnah benötigten Unterkunftskapazitäten im Land Berlin bereitgestellt? Priorität hat die Bereitstellung geeigneter Bestandsimmobilien aus dem Liegenschaftsfonds. Wir verfolgen weiter verstärkt das Ziel, den Anteil der Unterkunftsplätze in landeseigenen Immobilien deutlich zu erhöhen. Da dies nicht kurzfristig in ausreichendem Umfang realisiert werden kann, wurde parallel mit dem Liegenschaftsfond über landeseigene Grundstücke verhandelt. Der Liegenschaftsfonds hat dem LAGeSo Grundstücke übergeben, auf denen die Wohncontainerdörfer nun geschaffen werden können. 8. Wie werden die Wohncontainerdörfer gebaut? Das Land baut die Wohncontainerdörfer selbst, Bauherr ist das LAGeSo. Gegenüber Umbauten von bestehenden Immobilen haben Wohncontainerdörfer mehrere Vorteile: schnellere Fertigstellung Sie gehören dem Land Berlin. Sie entsprechen von Beginn an den Standards von Gemeinschaftsunterkünften. Sie können zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden, beispielsweise zur Unterbringung von Flüchtlingen, von Wohnungslosen und von Studenten. 9. Wie viele Wohncontainer werden mit wie vielen Plätzen entstehen? An sechs Standorten werden Wohnanlagen mit insgesamt Plätzen entstehen. Davon sind 200 Plätze für die Wohnungslosenhilfe vorgesehen. 10. Wo werden diese errichtet? 1. Karower Chaussee in Buch (Pankow), 480 Plätze, voraussichtlicher Betreiber ist die AWO Mitte 2. Osteweg in Lichterfelde (Steglitz Zehlendorf), 340 Plätze, voraussichtlicher Betreiber sind die Malteser 3. Schönagelstraße in Marzahn (Marzahn Hellersdorf), 400 Plätze, voraussichtlicher Betreiber ist die PRISOD GmbH 4. Alfred Randt Straße in Köpenick (Treptow Köpenick), 400 Plätze, voraussichtlicher Betreiber ist der Internationale Bund 5. Ostpreußendamm in Lichterfelde (Steglitz Zehlendorf), 300 Plätze, voraussichtlicher Betreiber ist der Diakonieverein Steglitz 6. Hausvaterweg in Falkenberg (Lichtenberg), 480 Plätze, voraussichtlicher Betreiber ist das Evangelisches Jugendfürsorgewerk 3
4 11. Wie hoch sind die Kosten der sechs Wohnanlagen? Für den Kauf und Bau der Dörfer hat das LAGeSo die Zusicherung zur Ausgabe der Mittel erhalten. Die erforderlichen Mittel von 42,7 Millionen Euro Investitionskosten wurden dem LAGeSo zur Verfügung gestellt. 12. Gibt es eine Einbeziehung des Wohnumfeldes? Ja. In den Ortsteilen, in denen die Container stehen werden, wird die Arbeit der Stadtteilzentren zusätzlich mit Euro pro Quartal finanziell gefördert. Dafür werden insgesamt rund Euro zur Verfügung gestellt. Bestehender Aufklärungsbedarf der Nachbarschaft soll damit abgedeckt werden, ebenso wie die Koordinierung ehrenamtlichen Engagements zur Unterstützung der Flüchtlinge. So können die Stadtteilzentren das Ankommen der Flüchtlinge mit einem Willkommensfest in dem jeweiligen Kiez begleiten. Die neu ankommenden Menschen und die Nachbarschaft haben so die Möglichkeit zur Begegnung. Die Zentren sollen auch Informationen für die Anwohnerinnen und Anwohner bereitstellen, denn die Containerdörfer sind eine neue Form der Flüchtlingsunterbringung. Und eine weitere Aufgabe, der sich die Stadtteilzentren annehmen sollen, ist es, den Kontakt zu ehrenamtlichen Unterstützern zu vermitteln und zu pflegen. 13. Wie erfolgt die Beschulung der Flüchtlingskinder? Mit der Senatsverwaltung für Bildung sind wir dazu im Gespräch. Flüchtlingskinder unterliegen der Schulpflicht und sollen auch nach Auffassung von Senatorin Scheeres so schnell wie möglich in einer regulären Schule unterrichtet werden. Derzeit werden in jedem Bezirk die Kapazität der Schulen geprüft, um bei Eintreffen der ersten Flüchtlinge entsprechend reagieren zu können. 14. Wie lange halten die Wohncontainer? Wohncontainer sind mobile Bauten. Nach geltendem Baurecht haben wir eine Genehmigung für zwei Jahre für die Container. Wir können sie darüber hinaus an diesem Standort oder an anderer Stelle weiter nutzen, sie haben eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren. 15. Nach was für einem Verfahren werden die Wohncontainer bestellt? Bei der Containervergabe handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung gemäß 3 EG Abs. 5 Nr. 4 VOB/A (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A). Das Verfahren entspricht den Regelungen für die EU Vergabe unter großer Dringlichkeit. Die Dringlichkeit ergibt sich aus den steigenden Flüchtlingszahlen und der Gefahrenabwehr für Leib und Leben der Flüchtlinge im Hinblick auf die kalte Jahreszeit. Es wurde hierfür im Vorfeld eine Markterkundung durchgeführt, bei der im Ergebnis 38 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. 4
5 16. Wie weit ist das Verfahren? Versand der Aufforderung zu Angebotsabgabe war am 18.9., die Frist für die Abgabe von Angeboten endete am 29. September. Die Bietergespräche fanden am 15. Oktober statt, der Zuschlag erfolgte am Der Zuschlag wurde an drei Firmen erteilt. Diese haben alle technischen Anforderungen erfüllt und nachgewiesen. Sie können zeitgerecht liefern und haben ein wirtschaftliches Angebot vorgelegt. Da die Feinplanung und die Verträge derzeit endgültig verhandelt werden, ist die Anzahl der Wohncontainer noch nicht festgelegt. 17. Wer erteilt die Baugenehmigung? Die Baugenehmigung erteilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter Beteiligung der Bezirke. Für jede Bauleistung werden drei Angebote eingeholt, die über die Berliner Immobilien Management (BIM) geprüft werden. Die BIM übernimmt das Controlling. 18. Wie erfolgt die Vergabe an Betreiber von Flüchtlingsunterkünften? Eine Vergabe entfällt, wenn ein potentieller Betreiber ein geeignetes Objekt anbietet und dieses Angebot mit dem Betrieb verbindet. 19. Warum wird der Betrieb der Einrichtungen nicht ausgeschrieben? Aufgabe des LAGeSo ist u.a. die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Obdachlosigkeit muss vermieden werden. Das ist eine gesetzliche Aufgabe des LAGeSo. Obdachlosigkeit ist eine akute gesundheitliche Gefährdung für die Flüchtlinge und eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung (Sicherheit). Ein Ausschreibungsverfahren ist für Notunterkünfte insbesondere wegen der Verfahrensdauer kein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr. Somit ließ sich eine schnelle und bedarfsgerechte Versorgung bislang nicht anders realisieren. Erfahrungen aus einem 2010 durchgeführten Markterkundungsverfahren zur Immobiliensuche und einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung waren wenig erfolgreich. Bei der Errichtung der Wohncontainerdörfer werden erneut förmliche Vergabeverfahren angewendet, um aktuell neue Erfahrungen zu sammeln. 20. Wie ist die Resonanz auf den ständigen Aufruf auf der Homepage des LAGeSo? Es gibt kaum Resonanz auf den ständigen Aufruf. Wenn es Interessenten gibt, die sich erst mal informieren wollen, werden sie auf die Infos, die auf der Homepage veröffentlicht sind, hingewiesen. 5
6 21. Wie bekommt das LAGeSo die Immobilien für die Flüchtlingsunterkünfte? Es erfolgen seit Jahren immer wieder schriftliche und mündliche Anfragen an alle Betreiber, mit denen vertragliche Regelungen bestehen die in der LIGA zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege die Bezirke die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) den Liegenschaftsfonds (LIFO) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) beide große christlichen Kirchen städtische Wohnungsbaugesellschaften Krankenhausbetriebe Vereine wie z.b. der Bund Deutscher Pfadfinder verschiedene Immobilienmakler (Gewerbeimmobilien) 22. Wie erhält man Informationen, wenn man einen Betreibervertrag schließen will? Alle wichtigen Informationen (Verfahren, Vertragsmuster, Qualitätsanforderungen) sind auf der Homepage des LAGeSo verfügbar unter Wie entstehen Tagessaetze? Kalkulation werden nach einem vorgegebenen Muster vorgenommen (Hompage LAGeSo); hängen stark von der Eigentumsform (Mietobjekt oder nicht), von notwendigen Umbaukosten (nutzerbedingt), der Dauer der Nutzung, der Größe etc. Tagessätze werden je Objekt individuell verhandelt, für Ausstattung gibt es z.b. Pauschalen. 24. Wie entstand die Unterkunft in Marienfelde? Marienfelde hat der Bund als Wohnungen gebaut und dem Land Berlin zur Verfügung gestellt. Das Land Berlin hat bislang noch keine Flüchtlingsunterkünfte selbst gebaut. 25. Wie viele Menschen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin? Am gab es in Berlin Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Vergleich zu den Vorjahreszahlen ist das eine Steigerung von rund Menschen oder 25 Prozent. 6
7 26. Wie viele Menschen sind in unseren Unterkünften, die bereits ein abgeschlossenes Asylverfahren haben und von den Bezirken im Rahmen der Wohnungslosenhilfe untergebracht werden müssten? Mitte 283 Friedrichshain Kreuzberg 143 Pankow 150 Charlottenburg Wilmersdorf 87 Spandau 111 Steglitz Zehlendorf 108 Tempelhof Schöneberg 430 Neukölln 122 Treptow Köpenick 100 Marzahn Hellersdorf 123 Lichtenberg 86 Reinickendorf 106 Gesamt Quelle: LAGeSo, Stand 27. Oktober Wie organisiert sich die Wohnungslosenhilfe in Berlin? Die Bezirke sind nach dem Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) verantwortlich für die Unterbringung bei Wohnungslosigkeit. Dazu gehört unter anderem, Platzkapazitäten zur Unterbringung wohnungsloser Menschen vorzuhalten, die Kosten der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und zum Lebensunterhalt in Sonderfällen zu tragen und die Einrichtungen zu kontrollieren. Die Senatsverwaltung nimmt Aufgaben gesamtstädtischer Bedeutung wahr, u.a. den Abschluss des Berliner Rahmenvertrages mit der Liga der freien Wohlfahrtsverbände und der entgeltfinanzierten Verträge mit den Leistungserbringern. Außerdem bieten die Bezirke Beratung und Unterstützung zur Vermeidung drohender Wohnungslosigkeit und Hilfen bei Miet und Energieschulden. 7
8 28. Wie viele Menschen sind in Berlin wohnungslos? Zum Stichtag waren in Berlin Menschen wohnungslos. Diese sind aber nicht obdachlos, sondern in unterschiedlichen Einrichtungen untergebracht. Etwas mehr als die Hälfte (5.881) von ihnen wohnte in vertragsfreien Unterbringungseinrichtungen wie Pensionen und Hostels. Die andere Hälfte lebte in kommunalen Einrichtungen oder sind Menschen, die Leistungen nach SGB XII 67 zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beziehen. 29. Was ist der Unterschied zwischen wohnungslos und obdachlos? Wohnungslosigkeit liegt vor, wenn Menschen über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen, also weder einen Mietvertrag noch einen Untermietvertrag haben. Wohnungslose Menschen verfügen demnach über keine eigene Wohnung, machen aber ihren gesetzlich verankerten Anspruch auf Unterbringung über ihr Sozialamt geltend oder wohnen bei Freunden oder Bekannten. Dies bedeutet, dass Wohnungslosigkeit zumeist nicht einhergeht mit Obdachlosigkeit. Obdachlos sind Menschen ohne eine Unterkunft, die auf der Straße leben und sich in Parks, unter Brücken etc. aufhalten. Zumeist nehmen sie nur niedrigschwellige Hilfen an, wie Notunterbringungen und im Winter die Kältehilfe. 30. Was ist die Kältehilfe? Die Berliner Kältehilfe ist ein in Deutschland einmaliges Programm, das 1989 von Berliner Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden und von der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ins Leben gerufen wurde, um zu verhindern, dass Menschen ohne Unterkunft erfrieren. Auf der Straße lebenden Menschen wird seitdem in den Wintermonaten von Anfang November bis Ende März eine unbürokratische Übernachtungsmöglichkeit während der kalten Jahreszeit angeboten. Zahlreiche Kirchengemeinden, Vereine und Initiativen beteiligen sich mit eigenen Hilfeangeboten, wie z.b. Notübernachtungen, Nachtcafés, Suppenküchen, Treffpunkten am Kältehilfeprogramm. Die Finanzierung wird über die Bezirke vom Land Berlin mitgetragen. Derzeit werden im Rahmen der Kältehilfe rund 500 Übernachtungsplätze zur Verfügung gestellt. Die GEBEWO pro ggmbh unterhält zusätzlich eine Koordinationsstelle, das Kältehilfe Telefon, das im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms von der Senatssozialverwaltung finanziert wird. 8
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