Energieeffizientes und kostengünstiges Bauen und Wohnen in Schleswig Holstein

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1 Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Jahresheizwärmebedarf alt: 249 kwh/m 2 a Energieeffizientes und kostengünstiges Bauen und Wohnen in Schleswig Holstein Hinweise auf Förderprogramme Ansprechpartner Energiestandards Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung Energieausweis Qualitätspass Jahresheizwärmebedarf neu: 75 kwh/m 2 a Energieeffizienz ist der beste Klimaschutz!

2 Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein: Miet- und Genossenschaftswohnungen Wie und was wird gefördert? Basisförderung: Es gibt Förderdarlehen in Abhängigkeit von Wohnungsgröße, Dauer der vereinbarten Sozialbindung, Art der Maßnahme. Beispiele: m² Wohnfläche (Neubau oder Sanierung) können mit ,- bei 25 Jahren Sozialbindung gefördert m² Wohnfläche (Neubau oder Sanierung) können mit ,- bei 35 Jahren Sozialbindung gefördert Zusatzförderung: Unter bestimmten Bedingungen können die Obergrenzen überschritten Für besondere Maßnahmen können Zusatzdarlehen gewährt Beispiel: Das Förderdarlehen kann aufgrund von baulichem Mehraufwand für den Bedarf älterer Menschen um 3.100,- pro Wohnung aufgestockt Förderung genossenschaftlicher Wohnprojekte: Es gibt Förderdarlehen in Höhe von max. 55% der förderfähigen Kosten bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen. Ebenfalls können Erwerbs- und Modernisierungsmaßnahmen gefördert sowie unter bestimmten Bedingungen die Obergrenzen überschritten und Zusatzdarlehen gewährt Modernisierungsförderung: Modernisierung wird in Höhe von max. 500,- /m² Wohnfläche bei 15 Jahren Sozialbindung gefördert, für besondere Maßnahmen, wie z.b. Barrierefreiheit, kann das Darlehen um 50,- /m² Wohnfläche aufgestockt In städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten kann auf Belegungsbindungen verzichtet Beispiel: Eine 70 m² Wohnung kann im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme mit max ,- gefördert Barrierefreiheit dieser Wohnung erhöht die Förderung auf ,-. Einzelheiten sind dem Programmerlass, der Finanzierungsrichtlinie, den Wohnraumförderungsbestimmungen und den Qualitätsstandards des Innenministeriums zu entnehmen. 2

3 Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein: Miet- und Genossenschaftswohnungen Wie und was wird gefördert? Verbesserte Förderkonditionen für Energieeffizienz und Qualitätssicherung: Zusatzdarlehen i.h.v ,- pro Wohnung für: - Gebäude mit bes. ökologischen Baumaßnahmen - KfW-Energiesparhaus 40 - Passivhausstandard - Gebäude mit Anlagen zur Solarenergienutzung Zusatzbonus für die zulässige Bewilligungsmiete um 0,15 /m²wfl/mtl. für besonders energieeffiziente Maßnahmen Ergänzungsdarlehen für Verblendmauerwerk im Rahmen einer geförderten Gebäudemodernisierung. Zuschussförderung für Gebäudemodernisierung und Sanierung kann im Rahmen größerer Fördermaßnahmen in der Quartierssanierung der Städte gewährt Beispiele: Eine 60 m² Neubau-Wohnung für ältere Menschen im Standard eines KfW-Energiesparhaus 40 kann mit ,- Förderdarlehen bei 25 Jahren Sozialbindung gefördert Die Bewilligungsmiete in Höhe von 5,10 /m² WFL (Regionalstufe III) kann auf 5,25 aufgestockt Die Modernisierung einer barrierefreien 70 m² Wohnung in einem Gebäude mit gedämmter Hülle und Verblendmauerwerk kann mit ,- Förderdarlehen bei 15 Jahren Sozialbindung gefördert Vorrangig werden Maßnahmen gefördert: mit besonders effizienten und umweltgerechten Energiesystemen mit Anlagen zur regenerativen Energienutzung. mit Energieausweis nach EnEV in Form eines qualifizierten Bedarfsausweises und mit wesentlicher Unterschreitung der gesetzlichen Mindestanforderungen mit anerkanntem Qualitätssicherungsverfahren (z.b. Qualitätspass Schleswig-Holstein) Einzelheiten sind dem Programmerlass, der Finanzierungsrichtlinie, den Wohnraumförderungsbestimmungen und den Qualitätsstandards des Innenministeriums zu entnehmen. 3

4 Soziale Eigentumsförderung in Schleswig-Holstein: Eigenheime zur Selbstnutzung Wie und was wird gefördert? Basisförderung: Es gibt Förderdarlehen für Neubau oder Hauserwerb von Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern zur Selbstnutzung für Haushalte mit Kindern und/oder mit Menschen mit Behinderung - pauschal je nach Standort in Höhe von ,- bis ,-. Die Priorität liegt bei den Städten. Kosten und Wohnflächengrenzen sind einzuhalten. Die Einkommensgrenzen lt. Verordnung sind zu berücksichtigen (z.b. 3 Pers.-Haushalt mit Kind z.z.: max ,- Brutto-Einkommen p.a.) Beispiele: Der Neubau eines Reihenmittelhauses in Pinneberg kann mit einem Förderdarlehen in Höhe von ,- gefördert Der Hauserwerb eines freistehenden Einfamilienhauses in Bredstedt kann mit einem Förderdarlehen in Höhe von ,- gefördert Der Hauserwerb einer Doppelhaushälfte von einer Familie mit einem schwerbehinderten Kind in Mölln kann mit einem Darlehen in Höhe von ,- gefördert Im Rahmen von besonderen Maßnahmen der Mieterprivatisierung können Eigentumswohnungen mit einem Förderdarlehen gefördert Verbesserte Förderkonditionen für Energieeffizienz und Qualitätssicherung: Die Zinskonditionen des Förderdarlehens beim Hauserwerb sind abhängig vom Energiestandard des erworbenen Objektes: Es muss der Nachweis des energetischen Ist- und Sollzustands des erworbenen Objektes erbracht Der Sollzustand darf den Neubaustandard lt. EnEV um nicht mehr als 40% überschreiten, ansonsten wird der Darlehenszinssatz entsprechend angepasst. Fördervorränge und vereinbarte Förderkontingente werden ermöglicht für: Besondere und umfangreichere Neubaumaßnahmen (ab 6 WE) mit Energieausweis n. EnEV (Bedarfsausweis) mit anerkanntem Qualitätssicherungsverfahren (z.b. Gebäudepass Schleswig-Holstein) mit besonders effizienten und umweltgerechten Energiesystemen und/oder Nah-Wärmenetzen mit Anlagen zur regenerativen Energienutzung im Energiesparhaus 40- oder Passivhausstandard. Einzelheiten sind dem Programmerlass, der Finanzierungsrichtlinie, den Wohnraumförderungsbestimmungen und den Qualitätsstandards des Innenministeriums zu entnehmen. 4

5 Ergänzende Förderung für energieeffizientes Bauen und Wohnen in Schleswig-Holstein Wie und was wird gefördert? Schleswig-Holstein Fonds: Landesprogramm StadtInMode: Programm zur Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in städtischen Wohnquartieren: Es gibt Förderdarlehen mit einem Teilschulderlass für die private Wohnungswirtschaft - ohne Sozialbindungen (gilt für Miet- und Genossenschaftswohnungen). Landesprogramm zur Förderung von Maßnahmen im Energiebereich: Zuschussförderung für energetische Gebäudesanierung, für energiesparende Neubauvorhaben, für den Einbau von Vakuumdämmung als Wärmedämmung und für Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Näheres ist den Programmrichtlinien des Innenministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr zu entnehmen. Auskünfte erteilen Investitionsbank und Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Förderberatung des Landes: Wo gibt es Auskünfte? Grundsatzfragen: Innenministerium Schleswig-Holstein Referat für Wohnraumförderung Düsternbrooker Weg Kiel Tel.: Im Internet: Innenministerium/Planen/Bauen/Wohnen oder: Förderberatung: Investitionsbank Schleswig-Holstein Fleethörn Kiel Tel.: Im Internet: Förderberatung: Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Walkerdamm Kiel Tel.: Im Internet: 5

6 Förderkriterien im Landesprogramm Soziale Wohnraumförderung: Energiestandards im Mietwohnungs- und im genossenschaftlichen Wohnungsbau Welcher Standard gilt? Art der Maßnahme Mindeststandard: 1. Neubau, Ausbau bzw. Niedrig-Energie-Standard-Schlesneubaugleiche wig Holstein; d.h. Höchstwerte lt. Sanierung 3 EnEV müssen unterschritten Jahres-Primär-Energiebedarf um max. 20%; Höchstwert f.d. Transmissionswärmeverlust um max. 30 % 2. Modernisierung Höchstwerte lt. 9 EnEV 3. Modernisierung mit Neubaustandard d.h. Schwerpunkt Energie Höchstwerte lt. 3 EnEV 4. KfW Höchstwert lt. 3 EnEV müssen Energiesparhaus 40 unterschritten werden: Transmissionswärmeverlust um 45%, Jahres-Primärenergiebedarf darf nicht mehr als 40 kwh pro m² Gebäudenutzfläche betragen 5. Passivhausstandard Berechnung nach dem Passivhaus-Projektierungspaket: Höchstwert für den Heizwärmebedarf beträgt höchstens 15 kwh/m²a Nachweise: Wärmebrückenfreiheit, hohe Luftdichtigkeit, effizientes Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung Für 1,3,4,5 gelten zusätzlich folgende Anforderungen: Definierte Lüftung, Blower-Door-Test, bedarfsorientierter Energieausweis. Für 2 gilt der bedarfsorientierte Energieausweis. Energiestandards im geförderten Wohneigentum Welcher Standard gilt? Art der Maßnahme Mindeststandard: 1. Neubau Neubaustandard Höchstwerte lt. 3 EnEV 2. Hauserwerb Höchstwerte lt. 9 EnEV Mindeststandard 3. Neubau im NEH-Standard, s.o. Fördervorrang Für 3 gelten zusätzlich folgende Anforderungen: Definierte Lüftung, Blower-Door-Test, bedarfsorientierter Energieausweis. Für 1 und 2 gilt der bedarfsorientierte Energieausweis. 6

7 Bundesprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Wie und was wird gefördert? Es gibt Förderdarlehen zu zinsgünstigen Konditionen für Neubau, Modernisierung und Sanierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und Eigenheimen entsprechend der Faustregel: Je energieeffizienter die Fördermaßnahme, desto günstiger der Zinssatz (ohne Bindungen und Einkommensgrenzen). Zudem werden für bestimmte Maßnahmen Zuschüsse ausgegeben. Besonders energieeffiziente Maßnahmen können mit Landesförderdarlehen gekoppelt Die KfW-Fördermittel können bei Hausbanken oder der Investitionsbank beantragt Welcher Standard gilt? Art der Maßnahme Neubau KfW-Energiesparhaus 60 Neubau KfW Energiesparhaus 40 Modernisierung mit Schwerpunkt Energie CO 2 -Gebäudesanierung Mindeststandard: Höchstwert lt. 3 EnEV unterschreiten: Transmissionswärmeverlust um 30%, Jahres-Primärenergiebedarf darf nicht mehr als 60 kwh pro m 2 Gebäudenutzfläche betragen Höchstwert lt. 3 EnEV unterschreiten: Transmissionswärmeverlust um 45%, Jahres-Primärenergiebedarf darf nicht mehr als 40kWh pro m 2 Gebäudenutzfläche betragen Neubaustandard, d.h. Höchstwerte lt. 3 EnEV oder vorgegebene Maßnahmenpakete Modernisierung mit Höchstwerte lt. 9 EnEV Schwerpunkt Energie sowie techn. Mindestanfor- Wohnraum Modernisieren derungen der KfW ÖKO-PLUS Modernisierung und Höchstwerte lt. 9 EnEV Instandsetzung Wohnraum Modernisieren STANDARD Sonstiges: Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen ist verpflichtend. Dieses gilt nicht für das Programm Wohnraum Modernisierung STANDARD. Einzelheiten sind den Programminformationen der KfW zu entnehmen. Internet: 7

8 Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) an Wohngebäude: (EnEV 2007/2008: vom Bundeskabinett verabschiedet. Sie führt den Energieausweis verpflichtend ein. Verordnung tritt am in Kraft.) Neubau: Entspr. 3 EnEV ist der Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung (Energiekennzahl) und der Höchstwert für den spez. Transmissionswärmeverlust (Wärmedurchgang) der wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Dämmqualität) nach festgelegtem Berechnungsverfahren nachzuweisen. Ø Primärenergiebedarf liegt bei ca. 100 kwh/m 2 a. Qualitätsanforderungen: Nachweis dauerhafter Gebäudedichtigkeit Mindestluftwechsel Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes Minimierter Einfluss konstruktiver Wärmebrücken Bei Maßnahmen > 1000 m 2 Gebäudenutzfläche ist der Einsatz erneuerbarer Energieträger vorrangig zu prüfen Heizanlagen: CE-Kennzeichnung bzw. nach anerkannten Regeln der Technik gegen Wärmeverluste gedämmt Ausnahmen: Verschiedene Betriebsgebäude Vorrübergehend errichtete Gebäude Unterirdische Bauten Gebäude mit einer Nutzungsdauer von weniger als 4 Monaten Erweiterung, Ausbau und Änderung von Wohngebäuden: Entspr. 9: Höchstwerte nach 3 dürfen um nicht mehr als 40% überschritten werden oder Erfüllung der Bauteilanforderungen gem. Anhang 3 Qualitätsanforderungen: Heizanlagen: Nachrüstungsgebot Ausnahmen: Änderung von weniger als 20% der Bauteilfläche Welches Gebäude braucht welchen Energieausweis? Bedarfsausweis (berechneter Bedarf): Neubauten Wohngebäude nach umfangreicher Sanierung Wohngebäude mit bis zu 4 WE mit Bauantrag vor ; Bedarfs- oder Verbrauchsausweis (erfasster Verbrauch): Wohngebäude allgemein, mit Bauantrag nach dem oder die mit mehr als 4 WE Wohngebäude, die dem Anforderungsniveau der WSchVO 1977 entsprechen Übergangsfristen: Energieausweise müssen ab den folgenden Terminen zugänglich gemacht werden: für Wohngebäude, die vor 1965 errichtet wurden, ab dem für Wohngebäude, die nach 1965 errichtet wurden, ab dem Näheres ist dem Verordnungstext/Bundesanzeiger zu entnehmen. Einzelheiten im Internet: oder 8

9 Energieausweis für Neubau und für Altbau: Wer stellt den Energieausweis aus? Nach EnEV autorisierte Ausstellerinnen und Aussteller: Neubauten und bestehende Gebäude: Bauvorlageberechtigte Personen, die berechtigt sind den bautechnischen Nachweis des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung von Gebäuden zu führen Bestehende Gebäude: Hochschulabsolventen der Bereiche Arch./Ingenieurswesen Handwerker der bau- und anlagentechnischen Berufe mit mind. zweijähriger Berufserfahrung oder erfolgreicher Fortbildung i.s. der EnEV Öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige aus dem bau- und anlagentechnischen Bereich Was kostet der Energieausweis? Kosten: Qualifizierter Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus ca. 400,- Qualifizierter Verbrauchsausweis ca. 100,- Geförderte Energiesparberatung: Es gibt eine Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden - ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss lt. Richtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für vor dem genehmigte Wohngebäude. Gefördert wird eine qualifizierte Beratung (detaillierte Analyse mit ausführlichem Gutachten) durch autorisierte Energieberater/innen (von der BAFA zugelassene Ingenieure und Architekten, bzw. geprüfte Gebäudeenergieberater (HWK), Absolventen geeigneter Ausbildungskurse). Kosten für die Energieberatung: EFH/ ZFH ca. 750,- / MFH ca ,- Förderung: EFH/ ZFH ca. 175,- MFH ca. 250,- Die verpflichtend eingeführten Energieausweise nach EnEV sind nicht förderfähig. Nähere Informationen, Antragsunterlagen und Beraterliste: Energiesparberatung in Schleswig-Holstein: Energieausweise (DENA): Energieberatungstool (ARGE): Liste der Energieberater (BAFA): Verbraucherzentrale: 9

10 Qualitätspass Schleswig-Holstein: - mehr Qualitätssicherung als die EnEV fordert - Was ist der Qualitätspass? Dieser Pass ist ein modulares frei wählbares System der baubegleitenden Qualitätssicherung Untersuchungsfelder (mindestens 3 nach Wahl): - Gebäudequalität - Energetische Effizienz (qualifizierter Energie-Bedarfsausweis) - Nutzungsqualität (wie z.b. altengerecht, familiengerecht) - u.a. Er enthält eine Dokumentation der Gebäudekennzahlen und der Qualitätsstandards, Baustoffdeklarationen Er enthält ein Qualitätssiegel für geprüfte Gebäudequalität Aussteller: Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. oder andere anerkannte Zertifizierungsinstitute oder Sachverständige Kosten: 3.000,- bis 5.000,- pro Gebäude Förderung: Anerkennung der Kosten in der Sozialen Wohnraumförderung, wenn Berechtigung für Fördervorrang vorliegt. 10

11 Weitere Beispiele in Bildern: Siedlerhaus in Neumünster Vorher Nachher Jahresheizwärmebedarf alt: 317 kwh/m 2 a Jahresheizwärmebedarf neu: 59 kwh/m 2 a Reihenendhaus in Altenholz Vorher Nachher Jahresheizwärmebedarf alt: 140 kwh/m 2 a Jahresheizwärmebedarf neu: 60 kwh/m 2 a 11

12 Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Förderberatung Innenministerium Schleswig-Holstein Referat für Wohnraumförderung Düsternbrooker Weg Kiel Tel.: Im Internet: Innenministerium/Planen/Bauen/Wohnen oder: Investitionsbank Schleswig-Holstein Fleethörn Kiel Tel.: Im Internet: Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Walkerdamm Kiel Tel.: Im Internet: Energieberatung Energiesparberatung in Schleswig-Hols- Energieausweise (DENA): Energieberatungstool (ARGE): Liste der Energieberater (BAFA): Verbraucherzentrale:

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