Wege ins Ausland. Impressum: Herausgeber: Universität Hildesheim Verantwortlich: Akademisches Auslandsamt Stand: Oktober 2009

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3 Wege ins Ausland Universität Hildesheim Akademisches Auslandsamt (AAA) / International Office Marienburger Platz 22 D Hildesheim Ansprechpartnerinnen: Marit Breede (breede@uni-hildesheim.de) Kerstin Mühlhausen-Lotze (erasmus@uni-hildesheim.de) Tel.: +49-(0) Fax.: +49-(0) Sprechstunden: s. Aushang und Homepage, Raum I Impressum: Herausgeber: Universität Hildesheim Verantwortlich: Akademisches Auslandsamt Stand: Oktober Änderungen und Irrtum vorbehalten-

4 Inhalt 1. Wer wir sind und wozu wir beraten 5 2. Go out! - aber wie geht man das an? 6 3. Ab ins Ausland... STUDIUM ERASMUS GO EAST DAAD-Semesterstipendien DAAD-Jahresstipendien DAAD-Stipendium f. kurzfristige Studienaufenthalte f. Abschlussarbeiten Fulbright-Voll/Teilstipendien Fulbright-Reisestipendien Ab ins Ausland... PRAKTIKUM Praktika im Rahmen von LLP/ERASMUS DAAD-Kurzeitstipendien für Praktika DAAD-Fahrtkostenzuschuss für Praktika Praktika im Rahmen des Carlo-Schmid-Programms Ab ins Ausland... FREMDSPRACHENASSISTENZEN Pädagogischer Austauschdienst (PAD) COMENIUS Völkerverständigung macht Schule Ab ins Ausland... FREIWILLIGENDIENSTE, WORK & TRAVEL Freiwilligendienste Work & Travel Weitere Finanzierungsmöglichkeiten Auslands-BAföG Stipendiengeber Wer suchet, der findet - weitere Informationsquellen Länderübergreifend USA Lateinamerika Großbritannien und Irland Frankreich Australien und Neuseeland Sprachkurse Sonstige Fundgruben 46 4

5 1. Wer wir sind und wozu wir beraten 1. We r w i r s i n d u n d w o z u w i r b e r at e n Elke Sasse-Fleige Leiterin des Akademischen Auslandsamtes fleige@uni-hildesheim.de Tel./Fax: /-154 LLP/ERASMUS-Koordinatorin Beratung Lehrender zu Auslandsaufenthalten, Fördermöglichkeiten und Anbahnung neuer Kooperationen Drittmittelaquise Strategien zur Internationalisierung Hildesheimer Sprachenforum Dr. Marit Breede breede@uni-hildesheim.de Tel./Fax: /-154 Beratung deutscher Studierender ERASMUS-Austauschprogramm sonstige Förderprogramme wie z.b. Sprachassistenzen und DAAD-Stipendien Dozentenmobilität (STA) Förderung von Auslandspraktika GO EAST Kerstin Mühlhausen-Lotze erasmus@uni-hildesheim.de Tel./Fax: /-154 Beratung deutscher Studierender ERASMUS-Austauschprogramm sonstige Förderprogramme wie z.b. Sprachassistenzen und DAAD-Stipendien Förderung von Auslandspraktika ERASMUS-Sprachkurse (EILC) 5

6 2. Go out! - Aber wie geht man das an? 2. Go o u t! - Ab e r w i e g e h t m a n d a s a n? 1 Auslandsaufenthalte werden immer wichtiger, nicht zuletzt für die spätere Arbeitssuche. Neben den fachlichen und praktischen Erfahrungen, die man dabei sammelt, kann man seine Fremdsprachenkenntnisse verbessern und steht in direktem Kontakt mit der Kultur eines anderen Landes. Das führt nicht nur zu einer gesteigerten interkulturellen Kompetenz und mehr Selbstvertrauen, sondern oft genug auch zu neuen Freunden. Aber wie setzt man den Wunsch, ins Ausland zu gehen, konkret um? Die Wege ins Ausland sind vielfältig, was zu Verunsicherung führen kann. Welcher Weg ist der beste für mich? Was muss ich alles beachten? Und wie finanziere ich das Ganze? Bei diesen Fragen soll diese Broschüre helfen und Orientierung geben Der erste Schritt ist immer die Konkretisierung der Vorstellungen. In welches Land zieht es Sie? Möchten Sie Ihre fachlichen Kenntnisse vertiefen und ein anderes Studiensystem kennen lernen? Wie wichtig ist für Sie die Anerkennung der Studienleistungen? Oder steht eher die Auslandserfahrung an sich im Mittelpunkt? Möchten Sie Ihre Praxiserfahrung erweitern? Wollen Sie ein Programm nutzen oder sich Ihren Auslandsaufenthalt vollständig selbst organisieren? Der zweite Schritt ist die Zeitplanung: Wann lässt sich der Auslandsaufenthalt am geschicktesten einschieben? Gerade wenn man ein Auslandsstudium anstrebt, ist es in der Regel gut, schon einige Semester Studienerfahrung mitzubringen. Möchten Sie ein oder zwei Semester ins Ausland gehen? Meist bietet es sich an, entsprechend Urlaubssemester zu beantragen, um nicht die heimatlichen Studiengebühren zahlen zu müssen. Generell gilt: Fangen Sie früh an, zu planen und sich um alles Nötige zu kümmern. Früh heißt: ein bis anderthalb Jahre vor dem eigentlichen Aufenthalt! Als dritter Schritt folgt die Recherche: Was brauchen Sie für die Erfüllung Ihres Auslandstraums? Welche Finanzierungsmöglichkeiten kommen in Frage? Was ist Ihnen am wichtigsten, was weniger wichtig (Muss es eine besondere Stadt sein? Geht es zur Not auch ohne Förderung? etc.)? Der vierte Schritt ist die Erstellung (und Abarbeitung) einer konkreten Todo-Liste, damit Sie nichts Wichtiges vergessen. Einen Vorschlag für eine grobe Zeitplanung (hier für ein Studium in den USA) macht der DAAD, die Feinplanung müssen Sie natürlich selbst an Ihren Fall anpassen: 6

7 Studieren und Leben in Hildesheim Ziel Auswahl der Hochschule u. des Landes Formalitäten Finanzierung Finanzierung Gesundheit Unterkunft Reisevorbereitung und Formalitäten To do Recherche, Information und Beratung Fristen und Termine, Anrechnung der Studienleistungen für das Studium in Deutschland, Sprachanforderungen, ggf. Teilnahme an Sprachkursen, Einreisebestimmungen Finanzierungsmöglichkeiten recherchieren Förderprogramm oder Auslands- BAföG abklären Arztbesuche, Impfungen Unterkunft suchen Führerschein, internationaler Studentenausweis, gültiger Reiseausweis, Reisetickets Versicherungsschutz Zahlungsmittel Konkrete Abreisevorbereitungen 1,5 Jahre 1 Jahr 6 Monate Unsere Broschüre soll Ihnen dabei eine Orientierung über die Wege und Fördermöglichkeiten geben, sie begleitet Sie also vor allem in der ersten Phase. 7

8 3. Ab ins Ausland - STUDIUM 3. Ab ins Ausland - STUDIUM Ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren, ist eine der beliebtesten Möglichkeiten. Wichtig dabei ist, dass Sie sich rechtzeitig kundig machen und informieren (was eigentlich für jeden Auslandsaufenthalt gilt). So sollten Sie sich überlegen, welches Land oder welcher Sprachraum Sie reizt und sich dann in unserer Infothek, mit Hilfe der Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings, im Internet und/oder in unseren Infoveranstaltungen über potentielle Partneruniversitäten informieren, damit Sie später keine Enttäuschung erleben. Die nächste Frage ist die der Finanzierung: Wenn Sie mit ERASMUS oder GO EAST ins Ausland gehen, stellt sich die Frage weniger, als wenn es Sie nach Lateinamerika zieht da greift ggf. nur Auslands-BAföG oder ein DAAD-Stipendium. Und schließlich gilt es noch einiges zu organisieren:? Brauchen Sie ein Visum? Was sind die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen?? Wie verläuft die Bewerbung, welche Unterlagen brauchen Sie?? Welche Termine sind einzuhalten? (Deadlines des AAA, Anmeldefristen an der Partnerhochschule, rechtzeitiger Antrag auf Auslands-BAföG )! Unterkunftsmöglichkeiten recherchieren und sich Gedanken über die Wohnung hier machen (auflösen, untervermieten, von Freunden versorgen lassen )! Beantragung der Beurlaubung bzw. der Befreiung von Studiengebühren an der Uni Hildesheim! Abschluss zusätzlicher Versicherungen (Krankenversicherung, Haft- und Unfallversicherung), ggf. rechtzeitige Impfungen 8

9 3.1 ERASMUS 3.1 ERASMUS ERASMUS ist ein Förderprogramm der EU, das die Mobilität der europäischen Studierenden steigern soll und das Erfolgsprogramm im europäischen Bildungsbereich ist. Im Rahmen dieses Programms stehen wir im Austausch mit inzwischen rund 120 Partnerhochschulen in 26 europäischen Ländern (und nehmen damit einen bundesweiten Spitzenplatz bei der prozentualen Anzahl der Outgoings ein!). ERASMUS gilt für die 27 Mitgliedsstaaten der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und Malta, die Schweiz (in Form einer Sonderregelung) und die Türkei. Die Dauer des Auslandsstudiums kann je nach Studiengang und Partnerhochschule zwischen 3 und 9 Monaten variieren. Sie bewerben sich aber grundsätzlich erst einmal für ein Semester, in der Regel zum Wintersemester, und können dann, sofern die Partnerhochschule einverstanden ist, Ihren Aufenthalt dort verlängern. Vorteile Die Vorteile eines ERASMUS-Auslandssemesters sind: + Studiengebührenbefreiung an der Gasthochschule + ERASMUS-Studienbeihilfe (mtl Euro) + Anerkennung von Studienleistungen + Vereinfachung des gesamten Bewerbungsverfahrens + Ansprechpartner vor Ort Bedingungen Auf einen ERASMUS-Studienplatz können Sie sich bewerben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts mindestens ein Studienjahr abgeschlossen und bisher noch keinen ERASMUS-Mobilitätszuschuss in Anspruch genommen haben. Bedingung für die Teilnahme ist in erster Linie die EU-Staatsanghörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, das sich am ERASMUS- Programm beteiligt, beziehungsweise die in Deutschland offizielle Anerkennung als Flüchtling, Staatenloser oder der Aufenthaltstitel in Deutschland ständig wohnhaft. Des Weiteren ist der Nachweis von an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen, die an der Heimathochschule anerkannt werden, verpflichtend - sprich: Sie müssen mindetens einen Schein aus dem Auslandssemester mit zurückbringen. Was Sie an der Partneruni am besten belegen und wie viele Punkte Sie sammeln müssen, besprechen Sie mit Ihrem für die jeweilige Uni zuständigen Fachkoordinatoren, der für die fachliche Beratung und später die 9

10 3.1 ERASMUS Anerkennung zuständig ist. Es ist wichtig, den/die FachkoordinatorIn frühzeitig zu kontaktieren (wer für welche Uni zuständig ist, finden Sie bei der Beschreibung der Partnerunis auf unserer Homepage) und bleiben Sie während Ihres Aufenthalts mit Ihrem Koordinator bzw. Ihrer Koordinatorin in Kontakt! Bewerbung Für ein Auslandssemester bewerben können Sie sich online unter Im Bewerbungsformular können Sie mehrere Partnerunis als Wünsche angeben, allerdings nur solche, die auch für Ihren Studiengang vorgesehen sind (die Listen finden Sie ebenfalls auf der betreffenden Seite). Nach dem Ausfüllen schicken Sie das Onlineformular ab, drucken es zusätzlich aus und geben es zusammen mit 2 Passbildern im AAA ab - das war s schon! Bewerbungsfrist ist der 15. Januar für das darauf folgende WiSe, bzw. der 15. Juni für das darauf folgende SoSe Weitere Infos Während des Wintersemesters finden zahlreiche Informationsveranstaltungen rund um Auslandsaufenthalte statt. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte den Aushängen und unserer Homepage. Weitere Informationen über unsere Partnerhochschulen und Erfahrungsberichte finden Sie in der Infothek (J 009) und im Internet unter 10

11 3.2 GO EAST 3.2 GO EAST Aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung startete der DAAD im Frühjahr 2002 die Initiative GO EAST. Ziel des Programms ist es, den akademischen Austausch mit den Ländern Mittel-, Südost- und Osteuropas sowie den Ländern der russischen Föderation zu fördern und das bisherige Ungleichgewicht im akademischen Austausch mit der Region auszugleichen. Deutsche Studierende und Graduierte sollen durch finanzielle Anreize bestärkt werden, im Rahmen der vielerorts bereits bestehenden Kooperationsbeziehungen an Hochschulen in den genannten Ländern zu studieren und zu forschen. Die Vorteile von GO EAST sind: Vorteile + Studiengebührenbefreiung an der Gasthochschule + gegenüber ERASMUS deutlich höhere Studienbeihilfe (mtl Euro + Reisekostenzuschuss + Sprachkurspauschale von 500 Euro) + Anerkennung von Studienleistungen + Vereinfachung des gesamten Bewerbungsverfahrens + Ansprechpartner vor Ort Auch bei GO EAST besprechen Sie die Leistungen, die Sie im Ausland erbringen sollen, und deren Anerkennung mit Ihrem zuständigen Fachkoordinator, den Sie auf unserer Homepage unter der jeweiligen Partneruni finden. Das Bewerbungsverfahren für GO EAST ist fast identisch mit dem für ERASMUS, die Fristen dieselben, allerdings kann man mit GO EAST nur im Wintersemester ins Ausland gehen. Die Bewerbung erfolgt online unter Bewerbung Im Bewerbungsformular können Sie mehrere Partnerunis als Wünsche angeben, allerdings nur solche, die auch für Ihren Studiengang vorgesehen sind (die Listen finden Sie ebenfalls auf der betreffenden Seite). Nach dem Ausfüllen schicken Sie das Onlineformular ab, drucken es zusätzlich aus und geben es zusammen mit 2 Passbildern, einem Kurzlebenslauf und einem Motivationsschreiben mit kurzer Darstellung Ihres Studienvorhabens im AAA ab. Das AAA bündelt die Bewerbungen und leitet diese mit einem Antrag an den DAAD weiter. Ein Entscheid über Bewilligung oder Ablehnung ist etwa im Mai eines jeden Jahres zu erwarten. 11

12 3.2 GO EAST Unsere GO EAST-Partnerunis GSKS/MNW: Lettland: Litauen: - FB I Liepaja (Liepajas Universitate) Vilnius (Vilniaus Universitetas) Tschechische Republik: Brünn (Masaryk Universität Brno) Russland: Sozial- und Organisationspädagogik: Slowenien: Litauen: Nowgorod (Staatliche Universität Nowgorod) Ljubljana (Universität Ljubljana) Vilnius (Vilniaus Universitetas) - FB II - Kulturwissenschaft und ästhetische Praxis, Kreatives Schreiben, Szenische Künste: Polen: Russland: Litauen: Ungarn: Warschau (Universität Warschau) Wologda (Universität Wologda) Vilnius (Vilniaus Universitetas) Siauliai (Siauliai Universitetas) Szeged (University of Szeged) PKM: Polen: Slowenien: IIM, IKÜ, IFK: Bulgarien: Litauen: Polen: Russland: Ungarn: Poznan (Uniwersytet Im. Adama Mickiewicza) Ljubljana (Universität Ljubljana) - FB III - Sofia (Universität Sv. Kliment Ohridski) Siauliai (Siauliai Univeritetas) Warschau (Universität Warschau) Nishnij Nowgorod (Universität Nishnij Nowgorod) Pécs (University of Pécs) Weitere Infos Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des DAAD goeast.daad.de/ 12

13 3.3 DAAD-Semesterstipendien 3.3 DAAD-Se m e s t e r s t i p e n d i e n Der DAAD bietet eine große Bandbreite unterschiedlicher Stipendien, u. a. Stipendien für ein Semester Studium an einer anerkannten Hochschule im Ausland. Als Basis sollte zwischen unserer Uni und der Gastuni eine Absprache besehen, die den individuellen Studienplan im Ausland festlegt und die Anerkennung der dort erbrachten Studienleistungen sicherstellt (also eine Art Learning Agreement). Vorteile Die Vorteile der Semesterstipendien: + hohe Flexibilität, weil man auch Universitäten außerhalb ERASMUS und GO EAST (z.b. in Lateinamerika) oder außerhalb der Partnerunis wählen kann + sehr gut ausgestattetes Stipendium (innerhalb Europas zwischen 550 und 775 Euro/Monat, außerhalb auch darüber + Reisekostenzuschuss + Studiengebühren für ein halbes Jahr) Aber: - Leistungsstipendium: die Bewerber sollten besonders leistungsstarke Studierende sein - mehr Aufwand als bei ERASMUS und GO EAST, da der Aufenthalt in eigener Regie organisiert werden muss und man zusätzliche Bewerbungsunterlagen braucht (wie ein Gutachten u.a.) Bewerbung Eine Bewerbung ist frühestens am Ende des ersten Studienjahres möglich. Die Vordiplom- beziehungsweise Zwischenprüfung muss vor Stipendienantritt erfolgreich abgelegt worden sein, wenn es im Studiengang eine solche gibt. Studierende in Bachelor-Studiengängen müssen eine Aufstellung sämtlicher besuchter Studienveranstaltungen mit erreichten Credits beilegen. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Voraussetzungen finden Sie im Internet unter der folgenden Adresse: Aber! Sofern in der Programmbeschreibung nicht anders angegeben, müssen die Angaben zur Bewerbung auf dem Online-Bewerbungsformular Antrag auf Auslandsstipendium für deutsche Studierende/Graduierte/Doktoranden/ Promovierte erfolgen. Alle hierzu erforderlichen Schritte sind auf der Homepage ausführlich erklärt. Im Anschluss an die Online-Eingabe der Daten muss das Formular in zweifacher Ausfertigung mit allen weiteren Bewerbungsunterlagen direkt beim DAAD eingereicht werden. 13

14 3.3 DAAD-Semesterstipendien Bewerbungstermine Australien, Neuseeland, Ozeanien Förderbeginn zum oder Förderbeginn zum Westeuropa, Türkei, Nordamerika Förderbeginn ab Februar Förderbeginn ab September Lateinamerika, Afrika, Arabische Staaten, Israel, Iran, Asien Förderbeginn ab Februar/März Förderbeginn ab Aug./Sept MOE-Länder und GUS-Staaten Förderbeginn ab Februar Förderbeginn ab September Weitere Infos Achtung: Die Umstellung des DAAD von Teil- auf die höheren Vollstipendien hat dazu geführt, dass nun auch der BAföG-Inlandsanteil auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden muss. Der DAAD rät BAföG-Empfängern, gegebenenfalls für den betreffenden Zeitraum auf BAföG-Leistungen zu verzichten, damit sie das volle DAAD-Stipendium in Anspruch nehmen können! Weitere Informationen finden Sie in der DAAD-Broschüre Förderungsmöglichkeiten für Deutsche, die in der Infothek (J 009) ausliegt, sowie im Internet unter: 14

15 3.4 DAAD-Jahresstipendien 3.4 DAAD-Ja h r e s s t i p e n d i e n Neben den Semesterstipendien gibt es vom DAAD Stipendien für ein volles Studienjahr im Ausland, wobei der Aufenthalt in begründeten Ausnahmefällen in einigen Ländern (nicht Westeuropa, Nordamerika, Türkei!) auch verlängert werden kann. Die Vorteile der Semesterstipendien: Vorteile + hohe Flexibilität, weil man auch Universitäten außerhalb ERASMUS und GO EAST oder außerhalb der Partnerunis wählen kann + sehr gut ausgestattetes Stipendium (innerhalb Europas zwischen 550 und 775 Euro/Monat, außerhalb auch darüber) Aber: Aber! - Leistungsstipendium: die Bewerber sollten besonders leistungsstarke Studierende sein, die Hürden für die Jahresstipendien sind noch höher als jene für die Semesterstipendien - mehr Aufwand als bei ERASMUS und GO EAST, da der Aufenthalt in eigener Regie organisiert werden muss und man zusätzliche Bewerbungsunterlagen braucht (wie Gutachten u.a.) Bewerbung Die BewerberInnen müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 2. Fachsemester ihres Studiums an einer Hochschule in Deutschland befinden. Es ist allerdings vorteilhaft, wenn man schon in höheren Semestern steht und so ein eigenes Profil ausgebildet hat. Falls der Studiengang eine Vordiplombeziehungsweise Zwischenprüfung vorsieht, muss diese vor Stipendienantritt erfolgreich abgelegt worden sein. Bachelor-Studierende müssen eine Auflistung der bisher besuchten Veranstaltungen mit erreichen Credits beilegen. Für den Erhalt eines solchen Stipendiums müssen Sie durch eine tabellarische Aufstellung der besuchten Lehrveranstaltungen mit Noten und zwei Gutachten besonders gute Studienleistungen nachweisen, auch ein Sprachzeugnis muss mit beigelegt werden. Die Chancen einer Bewilligung liegen bei 1:5. Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Voraussetzungen finden Sie im Internet unter: Sofern in der Programmbeschreibung nicht anders angegeben, müssen die Angaben zur Bewerbung auf dem Online-Bewerbungsformular Antrag auf Auslandsstipendium für deutsche Studierende/Graduierte/Doktoranden/ Promovierte erfolgen. Alle hierzu erforderlichen Schritte sind auf der Homepage 15

16 3.4 DAAD-Jahresstipendien ausführlich erklärt. Im Anschluss an die Online-Eingabe der Daten muss das Formular in zweifacher Ausfertigung mit allen weiteren Bewerbungsunterlagen direkt beim DAAD eingereicht werden. Bewerbungstermine: Westeuropa, MOE-Länder, Türkei GUS inkl. Kaukasus und Zentralasien USA, Kanada Australien, Neuseeland Lateinamerika, Afrika, Arabische Staaten, bzw Israel, Iran, Asien VR China Japan bzw Bewerbungen für Musik, Bildende Künste/Design/ Film, Tanz/ Schauspiel/ Theaterregie/Musical Weitere Infos Achtung: Die Umstellung des DAAD von Teil- auf die höheren Vollstipendien hat dazu geführt, dass nun auch der BAföG-Inlandsanteil auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden muss. Der DAAD rät BAföG-Empfängern, gegebenenfalls für den betreffenden Zeitraum auf BAföG-Leistungen zu verzichten, damit sie das volle DAAD-Stipendium in Anspruch nehmen können! Weitere Infos: DAAD-Broschüre Förderungsmöglichkeiten für Deutsche, die in der Infothek (J 009) ausliegt, sowie im Internet unter 16

17 3.5 DAAD-Abschlussarbeiten-Stipendien 3.5 DAAD-Stipendien für kurzfristige Studienaufenthalte für Abschlussarbeiten Der DAAD vergibt Kurzstipendien (Laufzeit: 1-4 Monate) für die Anfertigung von Abschlussarbeiten (Bachelor-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensarbeit; nicht Master, dafür gibt es ein eigenes Programm) an deutschen Hochschulen. Diese Stipendien werden für alle Länder angeboten. Sie sind nicht für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen einer ausländischen Hochschule bestimmt. Der Auslandsaufenthalt muss ausschließlich durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet sein. Vorteile + hohe Flexibilität, weil man auch Universitäten außerhalb ERASMUS und GO EAST oder außerhalb der Partnerunis wählen kann + sehr gut ausgestattetes Stipendium (innerhalb Europas zwischen 550 und 775 Euro/Monat, außerhalb auch darüber + Reisekostenzuschuss + Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt) Aber: - Leistungsstipendium: die Bewerber müssen deutlich überdurchschnittliche Qualifikationen vorweisen Die Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung i. d. R. erfüllt sein. Der Nachweis über die Vergabe des Themas der Arbeit muss vorgelegt werden. Wenn die Prüfungsordnung die frühzeitige Kenntnis des Themas untersagt, muss für die Bewerbung das Gebiet bzw. der Bereich genannt werden, in dem die Arbeit voraussichtlich angesiedelt sein wird. Der Betreuer der Abschlussarbeit muss diese Aussage schriftlich bestätigen. Die Bewerbungsunterlagen für dieses Programm sind im Internet unter Aber! Bewerbung abrufbar. Das Formular muss mit weiteren Unterlagen (u.a. Beschreibung des Vorhabens, Fachgutachten, diverse Zeugnisse, bei BewerberInnen der Fachrichtungen Kunst u.ä. auch eine Dokumentationsmappe) in zweifacher Ausfertigung mit Angabe des Ziellandes an den DAAD geschickt werden. Es wird gebeten, die Bewerbungen möglichst frühzeitig einzureichen, mindestens jedoch 3 Monate vor dem geplanten Stipendienantritt. 17

18 3.5 DAAD-Abschlussarbeiten-Stipendien Weitere Infos Achtung: Die Umstellung des DAAD von Teil- auf die höheren Vollstipendien hat dazu geführt, dass nun auch der BAföG-Inlandsanteil auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden muss. Der DAAD rät BAföG-Empfängern, gegebenenfalls für den betreffenden Zeitraum auf BAföG-Leistungen zu verzichten, damit sie das volle DAAD-Stipendium in Anspruch nehmen können! Weitere Infos: DAAD-Broschüre Förderungsmöglichkeiten für Deutsche, die in der Infothek (J 009) ausliegt, sowie im Internet unter 18

19 3.6 Fulbright-Voll/Teilstipendien 3.6 Fu l b r i g h t-vo l l/te i l s t i p e n d i e n Die Fulbright-Kommission vergibt Voll- und Teilstipendien an hervorragende deutsche Studierende und Graduierte, die ihren in Deutschland besuchten Studiengang an einer amerikanischen Hochschule vertiefen und ergänzen und sich für den kulturellen Austausch mit den USA einsetzen möchte. Stipendiaten sind als Vollzeit-Studierende für ein akademisches Jahr (9 Monate) an der amerikanischen Gasthochschule eingeschrieben - nach Möglichkeit im Bereich der Graduate Studies. Fulbright-Stipendien sind sehr renommiert und nur für wenige exzellente BewerberInnen erreichbar. Dazu muss auch ein Gutachten eines Dozenten mit eingereicht werden. Voraussetzungen: deutsche Staatsangehörigkeit allgemeine Hochschulreife Voraussetzungen für Studierende der traditionellen Studiengänge: Fachstudium von mind. 6 abgeschlossenen Semestern zu Beginn des amerikanischen Studienjahres BA-Studierende können nur als Absolventen teilnehmen bzw. wenn sie im MA eingeschrieben sind gute englische Sprachkenntnisse (Mindestpunktzahl 89 von 120 im TOEFL- Test) fundierte landeskundliche Kenntnisse über die USA schlüssig begründetes Studienvorhaben in den USA Altersgrenze: 35 Jahre + Lebenshaltungskosten (beim Vollstipendium bis zu $, beim Teilstipendium bis zu $) Förderumfang + Studiengebühren + Studienplatzvermittlung durch die Fulbright-Komission + Reisekosten zum Studienort in den USA und zurück + Nebenkostenpauschale (f. Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc.) + Kranken-/Unfallversicherung + gebührenfreie Visabeantragung + Vorbereitungstagung 19

20 3.6 Fulbright-Voll/Teilstipendien + Teilnahme an Fulbright Cultural Enrichment Seminars in den USA + Betreuung durch die amerikanische Partnerorganisation und Einbindung in das internationale Fulbright-Netzwerk Bewerbung Bewerbungstermine sind ein Jahr im Voraus, jeweils Ende Mai/Anfang Juni für das darauf folgende Studienjahr beim AAA. Weitere Informationen und die aktuellen Antragsformulare sind auf der Fulbright-Website unter einsehbar. 20

21 3.7 Fulbright-Reisestipendien 3.7 Fu l b r i g h t-re i s e s t i p e n d i e n Die Reisestipendien der Fulbright-Kommission richten sich an Studierende, die an USA-Austauschprogrammen ihrer Universität teilnehmen und an Studierende und Graduierte, die ihr USA-Studium selbst oder durch Dritte finanzieren. Die Stipendien werden ausschließlich für Studienaufenthalte gewährt, die mit dem amerikanischen Fall Term im August/September beginnen. Voraussetzungen: deutsche Staatsangehörigkeit allgemeine Hochschulreife überzeugende Darstellung des Studienvorhabens in den USA aktive Interessen außerhalb des Studiums solide landeskundliche Kenntnisse über Deutschland und die USA gute englische Sprachkenntnisse Voraussetzungen für Studierende: 4 Fachsemester zum Zeitpunkt der Abreise (August/ September); bei Graduierten darf der Hochschulabschluss nicht länger als 18 Monate zurückliegen Altersgrenze: 35 Jahre Förderumfang: + Reisekosten zum Studienort in den USA und zurück + Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc.) + gebührenfreie und beschleunigte Visabeantragung + Vorbereitungstagung + Kranken-/Unfallversicherung + Betreuung durch die amerikanische Partnerorganisation und Einbindung in das internationale Fulbright-Netzwerk + Teilnahme an Fulbright Cultural Enrichment Seminars in den USA Förderumfang Bewerbung Die Reisestipendien für Studierende und Graduierte der Universitäten werden einmal jährlich über die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen ausgeschrieben Die 7-wöchige Ausschreibung beginnt jeweils Anfang Dezember und endet Mitte/Ende Januar. In dieser Zeit können sich Studierende und Graduierte 21

22 3.7 Fulbright-Reisestipendien für die Reisestipendien bewerben. Sie beziehen sich auf das amerikanische Studienjahr, das an den amerikanischen Hochschulen im darauf folgenden August bzw. September beginnt. Weitere Informationen und die aktuellen Antragsformulare sind auf der Fulbright-Website unter einsehbar. 22

23 4 Ab ins Ausland - PRAKTIKUM 4 Ab ins Ausland - PRAKTIKUM Möchten Sie im Ausland praktische Erfahrungen sammeln, ist vermutlich ein Praktikum das Richtige für Sie. Den entsprechenden Praktikumsplatz müssen Sie sich in der Regel selbst suchen und organisieren, erst mit einer entsprechenden Zusage können Sie sich auf Stipendien bewerben. Dabei sollten Sie für sich klären, welchen Arbeitsbereich Sie kennen lernen wollen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie erwerben wollen, welche Arbeitgeber Sie interessieren und wie lange das Praktikum dauern soll. Wichtig ist natürlich auch der Zeitpunkt des Praktikums. Viele Stipendienprogramme wie jene des DAAD sind nur für eingeschriebene Studierende gedacht, das heißt konkret: Wenn Sie das Praktikum in dem Zeitraum zwischen BA- Abschluss und MA-Studium machen, fallen Sie aus vielen Programmen heraus und bekommen mehr Probleme mit der Finanzierung! Weitere Hinweise zum Praktikum im Ausland gibt übrigens auch unsere Broschüre Praktika im Ausland, die Sie im AAA bzw. auf unserer Homepage erhalten, und eine gute Linksammlung zum Thema findet sich unter Für die Studierenden des Fachbereichs III hat zudem Herr Arranz (arranz@unihildesheim.de) eine große Datenbank mit Adressen und Erfahrungsberichten. 23

24 4.1 LLP-Praktika 4.1 Praktika im Rahmen von LLP/ERASMUS Das EU-Aktionsprogramm LLP (Lifelong Learning Programme) beinhaltet auch die Förderung von Praktika im europäischen Ausland. Die Universität Hildesheim ist zur Abwicklung von LLP-Praktika mit weiteren niedersächsischen Hochschulen im Konsortialverband mit dem EU-Hochschulbüro Hannover/Hildesheim. Die Beratung an der Uni Hildesheim wird vom Technologiebeauftragten Herrn Toemmler wahrgenommen. (IHK 102, Hindenburgplatz, Grundsätzlich muss die Praktikumsstelle in einem Unternehmen/einer unternehmensähnlichen Institution sein und Sprachkenntnisse des Ziellandes müssen vorhanden sein. Bei LLP-Praktika wird zwischen Studierenden und AbsolventInnen unterschieden. Für Studierende besteht die Förderung aus einem monatlichen Zuschuss von ca. 400 Euro für 3-12 Monate. Bewerben können sich Studierende, die an der Universität Hildesheim eingeschrieben sind und über eine europäische Staatsangehörigkeit verfügen. Die AbsolventInnen können sich für eine Praktikumsdauer von 3-6 Monaten bewerben. Hier richtet sich die Förderhöhe nach dem Land, in dem das Praktikum absolviert wird, und schließt Reisekosten mit ein. Darüber hinaus werden Kosten für eine Sprachvorbereitung/Sprachbegleitung in Höhe von max. 300 Euro erstattet. Die genauen Beträge sind einer länderspezifischen Fördertabelle zu entnehmen. Bewerben können sich Absolventen, die an der Universität Hildesheim ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, unabhängig davon, welcher Staatsangehörigkeit sie angehören. Neben Praktika in den 27 EU-Mitgliedsstaaten können auch Aufenthalte in Norwegen, Liechtenstein, Island, Rumänien, Zypern, der Türkei und andere MOE-Staaten (mittel- und osteuropäische Länder) gefördert werden. 24

25 4.2 DAAD-Praktikumsstipendien 4.2 DAAD-Ku r z s t i p e n d i e n Pr a k t i k a im Ra h m e n v. a u s l a n d s b e z o g e n e n St u d i e n g ä n g e n / Pr a k t i k a in i n t e r n at i o n a l e n Or g a n i s at i o n e n oder deutschen Auslandsvertretungen Komplizierter Name - aber ein tolles Programm mit recht hohen Erfolgschancen! Es soll deutschen Studierenden auslandsbezogener Studiengänge ein Fachpraktikum im Ausland (weltweit) ermöglichen. Dieses muss sich über mindestens 2 Monate (60 Tage) erstrecken. Das Stipendium greift in zwei Fällen: a) Das Praktikum ist als Pflichtpraktikum im Ausland in der Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben oder zumindest dringend empfohlen; b) das Praktikum wurde in eigener Initiative in einer internationalen Organisation (z. B. UN, EU) oder bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat) beschafft. Vorteile + hohe Erfolgschancen + anders als bei anderen Programmen sind schon Praktika ab 2 Monate förderfähig + Teilstipendien von Euro/Monat innerhalb Europas, bis zu 600 Euro außerhalb für max. 3 Monate, plus Zuschuss zu den Reisekosten + Wenn das Kurzstipendium nicht gewährt wird, bekommt man oft zumindest den Fahrtkostenzuschuss (s. 4.3) Voraussetzungen Bei Studiengängen, die eine Zwischenprüfung/Vordiplom vorsehen, muss diese Prüfung vor Stipendienantritt erfolgreich abgelegt worden sein. Bei einem BA- Studiengang muss der Antragsteller mindestens im 3. Fachsemester, bei einem Masterstudiengang mindestens im 2. Fachsemester sein und eine Aufstellung der bisher besuchten Übungs- und Seminarveranstaltungen vorlegen, aus der die Studienleistungen hervorgehen. Gute praxisbezogene Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Wurde parallel eine Förderung über BAföG beantragt, erhält der BAföG-Empfänger vom DAAD eine Aufstockung. 25

26 4.2 DAAD-Praktikumsstipendien Bewerbung Weitere Infos Bewerbungsformulare können Sie downladen unter Anträge auf Kurzstipendien müssen über das AAA so rechtzeitig eingereicht werden, dass sie dem DAAD spätestens 2 Monate vor Beginn des Auslandspraktikums vorliegen. 26

27 4.3 DAAD-Fahrtkostenzuschuss 4.3 DAAD: Fa h r t k o s t e n z u s c h u s s z u r Ab l e i s t u n g eines fachbezogenen Praktikums im Ausland Der DAAD kann unter bestimmten Voraussetzungen Fachpraktika im Ausland durch die Vergabe eines Fahrtkostenzuschusses fördern. Das Praktikum muss dabei im Rahmen des Studiengangs gefordert oder empfohlen werden und kann zwischen 6 Wochen und 12 Monate dauern. Die Förderung bezieht sich auf Praktika in allen Ländern, ausgenommen sind die EU-Länder, die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein. Vorteile sind Vorteile + hohe Erfolgschancen + anders als bei anderen Programmen sind schon Praktika ab 6 Wochen förderfähig + gestaffelt nach Entfernung und durchschnittlichen Flugpreisen wird ein länderspezifischer pauschaler Fahrtkostenzuschuss gewährt Aber: Aber! - Stipendium gilt nicht für Europa - geringere Förderung als beim Kurzstipendium Voraussetzungen Sieht der Studiengang eine Zwischen-/Vordiplomsprüfung vor, muss diese vor Reiseantritt abgelegt worden sein. Bei einem BA-Studiengang muss der Antragsteller mindestens im 2. Fachsemester sein und eine Aufstellung der bisher besuchten Übungs- und Seminarveranstaltungen mit den erbrachten Credits vorlegen. Praxisbezogene Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Bewerbungsformulare erhalten Sie unter Bewerbung Anträge auf einen Fahrtkostenzuschuss müssen dem DAAD spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandspraktikums vorliegen. Weitere Infos 27

28 4.4 Praktika im Rahmen des CSP 4.4 Pr a k t i k a in i n t e r n at i o n a l e n Or g a n i s at i o n e n und EU-Institutionen im Rahmen des Carlo- Sc h m i d-pr o g r a m m s Das Carlo-Schmid-Programm wird vom DAAD und der Studienstiftung des deutschen Volkes durchgeführt. Die ausgewählten PraktikantInnen erhalten ein Stipendium, zudem werden die Praktika von Einführungsseminaren, Sommerakademien und den Aktivitäten des Alumni-Vereins begleitet. Es gibt zwei Programmlinien Programmlinie A Bewerbungen mit in Eigeninitiative erlangten Praktikumszusagen bei Internationalen Organisationen und bei Institutionen der EU: die Zusage des Platzes muss spätestens zwei Wochen vor der Auswahlsitzung vorliegen gefördert werden Praktika von 3-6 Monaten keine Praktika, die durch das Praktikantenbüro der EU, Generaldirektion Bildung und Kultur, gefördert werden (stages typiques) keine Förderung während der Sommermonate Juli und August Programmlinie B Bewerbungen auf Praktikumsangebote der jeweiligen Ausschreibung: Interessenten können sich auf einen oder zwei der vom Programm ausgeschriebenen Praktikumsplätze bewerben. Praktika von 4-10 Monaten Förderumfang + Länderspezifische Stipendienraten für Studierende ab 650 Euro/Monat, für Graduierte ab 925 Euro/Monat + länderabhängige Reisekostenpauschale + Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung + Einführungsseminare, Sommerakademien und Aktivitäten des Alumni- Vereins 28

29 4.4 Praktika im Rahmen des CSP Voraussetzungen Bewerbungsvoraussetzung für ein entsprechendes Stipendium ist ein abgeschlossenes Grundstudium (Vordiplom, Zwischenprüfung, 3. Bachelorjahr o. Ä.) bzw. ein erfolgreich abgelegtes Examen (darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen). Die Bewerber müssen sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache sowie gute Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache mitbringen und sollten sich bereits mit internationalen Themen auseinandergesetzt haben. Bewerbung Die Ausschreibung erfolgt zum Jahresende an allen Hochschulen und auf der Homepage des DAAD. Der aktuelle Bewerbungsbogen und weitere Informationen können unter abgerufen werden. In einer Vorauswahl werden KandidatInnen für ein eintägiges Auswahlverfahren ausgewählt, das aus einem Einzelgespräch und einer Gruppendiskussion besteht (findet im Juni statt). Spätestens 4 Wochen nach Abschluss des Auswahlverfahrens erfolgt eine Benachrichtigung. Die Praktika können frühestens im September angetreten werden. 29

30 5 Fremdsprachenassistenzen 5 Fr e m d s p r a c h e n a s s i s t e n z e n Primär für Lehramtsstudierende und Sprach-Studierende besteht die Möglichkeit, als FremdsprachenassistentIn an einer ausländischen Schule im Unterricht mitzuwirken. Es existieren drei verschiedene Programme, die sich nach Dauer, Förderung und Zielland unterscheiden: Die FremdsprachenassistentInnen werden an Schulen i. d. R. im Sekundarbereich eingesetzt und assistieren ca. 12 Stunden/Woche im Deutschunterricht. Je nach Zielland umfasst das Austauschjahr 6-10 Monate und beginnt im September oder Oktober. Voraussetzungen Förderumfang + monatlicher Unterhaltszuschuss je nach Gastland (in Europa zwischen 640 und 900 Euro) Bewerbung Bewerbungsfrist im AAA ist der 15. November für das kommende Schuljahr, für Bewerbungen in die USA gilt der 15. Oktober! Anträge und weitere Infos gibt es im Internet unter: PAD-Fr e m d s p r a c h e n a s s i s t e n z Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) bietet Lehramts- und Sprachstudierenden die Möglichkeit, für ein Jahr Deutschunterricht an einer Schule in Belgien, der französischsprachigen Schweiz, Frankreich, Spanien, Irland, Italien oder Großbritannien zu erteilen; eingeschränkt auch in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und China. Um am Programm teilnehmen zu können, sollte man idealerweise Lehramt oder Fremdsprachen studieren und mindestens im 4. Semester sein. Für Frankreich können sich Studierende aller Fächerverbindungen mit guten Französischkenntnissen bewerben. Es bestehen beste Vermittlungschancen. Für eine Assistenz in Überseeländern muss man in der Regel mindestens den BA-Abschluss vorweisen können und eines der Studienfächer muss Englisch (Australien, Kanada, Neuseeland, USA) sein. Nähere Details zu Überseeaufenthalten entnehmen Sie bitte dem Flyer des PAD oder der Homepage. + im Fall von China und USA: Reisestipendium Achtung! Eine gleichzeitige Bewerbung bei PAD und Comenius ist nicht möglich!

31 5.2 COMENIUS-Fremdsprachenassistenz 5.2 COMENIUS-Fr e m d s p r a c h e n a s s i s t e n z COMENIUS ist ein Aktionsprogramm der EU und fördert zukünftige Lehrer, die eine Amtssprache der EU als Fremdsprache unterrichten oder fremdsprachigen Unterricht in anderen Fächern erteilen werden. Teilnahmeberechtigt sind künftige Lehrer ab dem 3. Studienjahr oder nach Abschluss des Studiums. COMENIUS-SprachassistentInnen wählen häufig ein Zielland, in welchem ihre künftige Unterrichtssprache gesprochen wird. Die Aufenthaltsdauer bei diesem Programm kann zwischen 13 und 45 Wochen selbst bestimmt werden. Die teilnehmenden Länder sind die 27 EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Türkei. Allerdings sind die Plätze an Schulen in UK und Irland sehr begrenzt. Dieses Programm zielt primär auf die Vermittlung in so genannte EU-Randstaaten. + wöchentlicher Unterhaltszuschuss je nach Gastland (zwischen 98 Euro - Bulgarien - und 217 Euro - UK, Dänemark, Norwegen) + Reisekostenpauschale + Bei einer Assistenzzeit in Staaten mit weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen (alle Teilnahmestaaten außer dem Vereinigten Königreich, der Republik Irland, Malta, Frankreich, Luxemburg, dem französischsprachigen Teil Belgiens und Spanien) gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss für sprachliche Vorbereitung zu beantragen Förderumfang Bewerbung Bewerbungen sind jeweils bis zum 15. Januar im Akademischen Auslandsamt einzureichen. Bewerbungsformulare und weitere Infos finden Sie im Internet unter: Achtung! Eine gleichzeitige Bewerbung bei PAD und Comenius ist nicht möglich! Die Chancen, an COMENIUS teilnehmen zu können, liegen etwa bei 1:4. 31

32 5.1/2 PAD-COMENIUS im Vergleich PAD und Comenius im Vergleich Länder Wer? PAD Belgien (französische Gemeinschaft), Frankreich, Irland, Italien, Schweiz (französischsprachig), Spanien, UK, Australien, China, Kanada, Neuseeland, USA - Lehrämtler - Studierende anderer Studiengänge mit dem Studien- oder Schwerpunktfach der jeweiligen Landessprache - für Frankreich gute Vermittlungschancen für Studierende aller Fächer und aller Studiengänge mit guten Französischkenntnissen! Australien: MA-Abschluss + eines der Fächer Englisch China: BA-Abschluss + eines der Fächer Sinologie Kanada: BA-Abschluss + eines der Fächer Englisch, Priorität für Lehramtsstudierende Sek. I oder II Neuseeland: MA-Abschluss + eines der Fächer Englisch, Priorität für Gymnasiallehrer USA: BA-Abschluss + eines der Studienfächer Englisch - Altersbeschränkung 29 Jahre - deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Status Bildungsinländer (= Schulzeit in Deutschland absolviert). COMENIUS Europa, beste Chancen für Randländer, Türkei - Lehrämtler - bei Antritt der Assistentenstelle mindestens im 5. Semester - vorher noch kein Zuschuss als COMENIUS-AssistentIn - Die Beherrschung der Sprache des Ziellandes ist nicht zwingend notwendig. Unterricht Stunden/Woche Stunden/Woche Sonstige Voraussetzungen Aufenthaltsdauer Je nach Land 6 (Italien) 11 Monate (Australien, Neuseeland) Wochen 32

33 Nach der Bewerbung Förderumfang Bewerbung PAD - Monatl. nach Land ca. 900 EUR (Übersee mehr) - Keine Reisekosten (bis auf USA und China, hier gibt es Reisestipendien der Fulbright- Kommission) Deadline im AAA: (für USA: ) beim PAD: (bzw ) COMENIUS - Wöchentlich zwischen 98 und 217 Euro Unterhaltszuschuss - Fahrtkostenpauschale - Beim Einsatz in einem Land, in dem eine weniger verbreitete Sprache gesprochen wird, gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zur sprachlichen Vorbereitung zu erhalten Deadline im AAA: beim PAD (= Nationale Agentur):

34 5.3 Völkerverständigung macht Schule Voraussetzungen Förderung Bewerbung 5.3 Völkerverständigung macht Schule Weitere Infos Das Förderprogramm der Robert-Bosch-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und dem PAD bietet 3- oder 6-monatige Aufenthalte an ausgewählten Gastschulen in Mittel-, Südost- und Osteuropa bzw. China. Die Stipendiaten hospitieren und assistieren etwa 12 Wochenstunden im Unterricht, überwiegend im Fach Deutsch. Teilnehmen können Studierende der Lehramtsfächer Deutsch, Fremdsprachen, Sozialkunde und Politik sowie anderer geistes- und sozialwissenschaftlicher Studienfächer wie Deutsch als Fremdsprache oder Geschichte, die sich zum Zeitpunkt der Vermittlung im Hauptstudium befinden oder das Studium bereits abgeschlossen haben. Ihre Muttersprache muss Deutsch sein. Neben einem monatlichen Stipendium von 800 Euro erhalten die Stipendiaten Zuschüsse zu den Reise- und Versicherungskosten sowie für Sprachunterricht. Bewerbungen sind direkt beim PAD einzureichen. Bewerbungsschluss ist in der Regel der 1. Februar. Weitere Informationen und Unterlagen unter Ein Flyer ist auch in der Infothek oder im AAA erhältlich. 34

35 6.1.1 Europäischer Freiwilligendienst 6 Ab i n s Au s l a n d... Freiwilligendienste Wo r k & Tr a v e l 6.1 Freiwilligendienste Der Freiwilligendienst bietet die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum in einer Einrichtung, Organisation oder einem Projekt im Ausland mitzuarbeiten und dabei das Land und die Kultur näher kennen zu lernen. Anbieter gibt es viele, die meisten sind kostenpflichtig. Drei kostenfreie Vermittler sollen hier vorgestellt werden: Europäischer Freiwilligendienst (EFD) Der Europäische Freiwilligendienst bietet eine große Bandbreite an Projekten im sozialen, ökologischen, kulturellen und sportlichen Bereich. Zur Teilnahme muss man weder gute Noten noch besondere Sprachkenntnisse vorweisen, teilnehmen können alle zwischen 16 und 30 Jahren. + An- und Abreise Förderumfang + Unterkunft und Verpflegung + landesspezifisches Taschengeld + Sprachkurs + Versicherungen + Vor- und Nachbereitung und ein Begleitprogramm während des Einsatzes Bewerbung Um an dem Programm teilzunehmen, muss man sich als Erstes eine Entsendeorganisation im eigenen Land suchen. Diese hilft bei der Suche nach einem Aufnahmeprojekt im Ausland, kümmert sich mit um die Vorbereitung, Tickets, Versicherung usw. Entsendeorganisation kann grundsätzlich jeder gemeinnützige Verein, jede Kirchengemeinde oder öffentliche Stelle sein. Eine Liste mit möglichen Organisationen findet sich auf der Seite des EFD: Der zweite Schritt besteht dann darin, mögliche Aufnahmeprojekte, die sich ebenfalls auf der Internetseite finden, anzuschreiben und dort nachzufragen, wie genau man sich bewirbt. 35

36 6.1.2 Freiwilligendienst weltwärts Freiwilligendienst weltwärts Voraussetzungen Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) führt seit 2008 einen neuen Freiwilligendienst in Entwicklungsländern durch. Die Laufzeit beträgt 6 bis 24 Monaten und die Entsendung ist grundsätzlich in alle Entwicklungsländer möglich. Die Teilnahme an weltwärts ist für die Freiwilligen kostenfrei. Auch von den Entsendeorganisationen werden weder Vermittlungsgebühren noch Aufwandsentschädigungen für den Freiwilligendienst erhoben. Von den Freiwilligen wird jedoch erwartet, dass sie sich schon vor der Ausreise für das Partnerprojekt ihrer Entsendeorganisation einsetzen, zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, das Sammeln von Spenden, die Gründung privater Förderkreise oder andere Aktionen. Alter: Jahre und gesundheitliche Eignung Interesse an Kulturen und Lebensverhältnissen in Entwicklungsländern Bereitschaft zur engagierten und tatkräftigen Mitarbeit in einem Projekt der Entsendeorganisation und zur Teilnahme an dem fachlich-pädagogischen Begleitprogramm Hauptschul- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife Deutsche Staatsbürgerschaft oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht Gute Grundkenntnisse einer der Sprachen im Gastland Freiwillige verpflichten sich, an allen begleitenden Veranstaltungen teilzunehmen (12 Vorbereitungstage, 5 Tage als Zwischenseminar vor Ort, 5 Tage nach der Rückkehr und 3 von der Entsendeorganisation flexibel einsetzbare Tage) sowie regelmäßige Berichte und eine abschließende Projektbeschreibung zu verfassen. Die Entsendeorganisationen stellen je nach Projekt gegebenenfalls weitere Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber. Förderumfang + Taschengeld von monatlich 100 Euro + vor Ort angemessene ortsübliche Unterkunft und Verpflegung + Erstattung der Reisekosten + Seminare vor, während und nach dem Dienst mit Erstattung der Anfahrten dorthin + Versicherungen 36

37 6.1.3 Freiwilligendienst Kulturweit Bewerbungen sind direkt an die anerkannten Entsendeorganisationen zu richten. Diese führen die Auswahlgespräche, wählen die Einsatzplätze aus und führen die Freiwilligen an ihre Aufgabe heran. Sie begleiten die Freiwilligen während ihrer gesamten weltwärts-zeit, sind für das pädagogische Programm und für die Projektverwaltung zuständig, darüber hinaus stellen sie sicher, dass für die Freiwilligen Unfall, Haftpflicht-, Auslandskranken- und Rücktransportversicherungen abgeschlossen werden. Weitere Infos Bewerbung Freiwilligendienst Kulturweit Das Auswärtige Amt ermutigt mit dem Freiwilligendienst kulturweit junge Menschen, sechs oder zwölf Monate im Ausland die deutsche Kulturpolitik aktiv mitzugestalten. Ziel ist, ein fremdes Land, seine Bewohner und Kultur kennen zu lernen und den Menschen dort die deutsche Kultur und Sprache näher zu bringen und Interesse an Deutschland zu wecken. Alter: Jahre Abitur oder Haupt- oder Realschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Ausbildung Lebensmittelpunkt Deutschland + Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Neugierde und Offenheit gegenüber anderen Kulturen + Taschengeld von monatlich 150 Euro + Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung von 200 Euro/Monat + Reisekostenzuschuss + Seminare vor, während und nach dem Dienst und Betreuung vor Ort + Versicherungen Voraussetzungen Die Bewerbung erfolgt zwischen dem 1. Oktober und dem 1. November online auf der Seite von kulturweit, auf der es auch Informationen über die teilinehmenden Einrichtungen und über die Einsatzstellen gibt. Man kann sich nicht auf eine bestimmte Einsatzstelle bewerben, aber Präferenzen angeben, die dann so gut wie möglich berücksichtigt werden. Förderumfang Bewerbung 37

38 6.1.3 Freiwilligendienst kulturweit Teilnehmende Einrichtungen sind zur Zeit der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) das Deutsche Archäologische Institut (DAI) die Deutsche Welle (DW) das Goethe Institut (GI) der Pädagogische Austauschdienst (PAD) die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) UNESCO-Nationalkommissionen Weitere Infos 38

39 6.2 Work & Travel 6.2 Wo r k & Tr a v e l Unter Work & Travel, auch Working Holiday genannt, versteht man Auslandsaufenthalte, bei denen Arbeiten und Reisen verbunden werden. Dabei können die Aufenthalte von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Typische Zielländer sind die USA, Australien und Neuseeland, organisiert werden die Aufenthalte entweder durch die Reisenden selbst oder aber durch spezielle Organisationen, die dafür Gebühren nehmen. Eine Liste von Anbietern findet man beispielsweise hier: Bekannt ist auch der Anbieter Travelworks, Travelworks nennt folgende Voraussetzungen, wenn man an einem Work&Travel- Programm teilnehmen will: Australien oder Neuseeland: Deutsche Staatsbürgerschaft Alter zwischen 18 und 30 Jahre Man muss über einen Betrag von 5000 AUS$ bzw NZ$ verfügen Working-Holiday-Visum. Damit darf man sich maximal 12 Monate in Australien bzw. Neuseeland aufhalten und die Reisekasse mit Jobs auffrischen Kanada: Alter 18 bis 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung) Aufenthalt von maximal 12 Monaten deutsche Staatsbürgerschaft einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt (empfehlenswert sind Euro) Working-Holiday-Visum Voraussetzungen Die Anzahl der Working-Holiday-Visa für Kanada ist stark limitiert. Die Visavergabe für das nächste Jahr beginnt in der Regel am des Vorjahres. Work & Travel in den USA ist nur in den Sommermonaten, zwischen dem 1. Juni und dem 19. Oktober möglich. Studierende können bis zu vier Monate jobben plus 30 Tage Karenzzeit für individuelles Reisen. Typisch sind Jobs in der Tou- 39

40 6.2 Work & Travel Weitere Infos rismusbranche, in Hotels und Ferienanlagen. Die Voraussetzungen bspw. für eine Teilnahme in einem der Summer Camps in den USA sind Alter 18 bis 35 Jahre Aufenthalt mindestens 9 Wochen gute bis sehr gute Englischkenntnisse deutsche Staatsbürgerschaft J1-Visum Ausreichende finanzielle Mittel (ca. 750 Dollar/Monat) Neben den oben genannten Adressen ist auch der College Council eine lohnende Anlaufstelle: 40

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