Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sage Software GmbH & Co. KG
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- Katarina Lange
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sage Software GmbH & Co. KG 1. Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sage. 1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. 1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von Sage bedürfen der Schriftform. 1.4 Sage ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam. 2. Angebot und Vertragsschluss 2.1 Angebote von Sage sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung und/ oder durch Auftragsausführung durch Sage zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt. 2.2 Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Sage. 2.3 Der Umfang der von Sage zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für Sage Software, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.4 Sage behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte, Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post ( ) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an: In der dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die -Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. 3. Installation, Schulung und Beratung 3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch Sage als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. 3.2 Sofern Sage Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von Sage angemessen. Sage kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. 3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 4. Leistungsumfang 4.1 Sage ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen. 4.2 Sage ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 4.3 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von Sage. Sage behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten. 5. Lieferfrist 5.1 Von Sage angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von Sage um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, Sage eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. 5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von Sage nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei Sage, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten. 6. Preise 6.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. 6.2 Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet. 6.3 Sage ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. 6.4 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. 7. Zahlung 7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen ohne Abzug nach 10 Tagen nach Rechnungserhalt netto zu begleichen. 7.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von Sage verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 7.3 Schuldet der Kunde Sage mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt. 8. Annahmeverzug des Kunden Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist Sage nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt Sage Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Sage einen höheren Schaden nachweist. 9. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Sachmangelhaftung; Nachbesserung bei Dienstleistungen 9.1 Die Frist für Sachmangelhaftung beträgt ein Jahr. 9.2 Ist der Kunde kein Verbraucher, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden. 9.3 Von Sage auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von Sage unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er Sage unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei Sage ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. 9.4 Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet Sage bei Mängeln ihrer Software bzw. Dienst oder Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen. 9.5 Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde Sage in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern. 10. Eigentumsvorbehalt 10.1 Sage behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Sage in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Sage zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an Sage ab. Sage nimmt die Abtretung an.
2 10.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an Sage ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Sage hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Sage ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Sage berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Sage ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen Bei einem Rücknahmerecht Sages gemäß vorstehendem Absatz ist Sage berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware auf dessen Kosten abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Sage den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag 11. Umfang der Rechtseinräumung Sage behält an der gelieferten Software die Urheber und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise auch Dritter sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen für Sage Software für die jeweiligen Produkte Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 13. Schutzrechte Dritter Der Kunde verpflichtet sich, Sage von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Sage Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Sage auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Sage ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen. 14. Abtretbarkeit von Ansprüchen Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Sage geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit Sage geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Sage ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. 15. Schlussbestimmungen 15.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom ) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Sage ist Frankfurt am Main Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Stand 11/ Haftung 12.1 Sage haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Sages, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die Sage, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sage, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet Sage im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen Soweit Sage nach Ziffer 12.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Sage beschränkt Sage haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen insbesondere Programm und Datensicherung hätte verhindern können Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Sage.
3 Nutzungsbedingungen für Seminare der Sage on demand Academy (Stand ) 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an Sage Online-Seminaren, die Sage Software GmbH & Co. KG (nachfolgend Sage ) allgemein anbietet. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Sage deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. 1.2 Sage Online-Seminare für Anwender sind für jedermann zugänglich. 2 Leistungen von Sage 2.1 Gegenstand der Leistungen von Sage ist, die vereinbarten Online-Seminare während eines Zeitraums von bis zu drei Monaten ab Erteilung der Zugangsberechtigung gem. Ziffer 2 unten für Sie zur Nutzung auf einem an das World Wide Web (WWW) angebundenen Internet-Server bereitzustellen und abrufbereit zu halten. Die Verfügbarkeit des Servers beträgt 95 % im Monatsmittel. Unsere Leistungen beginnen mit Überlassung des geheimen Zugangscodes und Bereitstellen der vereinbarten Online-Seminare zum Abruf durch Sie. Es obliegt allein Ihnen, die Leistungen im Leistungszeitraum in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf des Leistungszeitraums endet die Zugangsberechtigung automatisch, nicht abgerufene Leistungen verfallen ersatzlos. 2.2 Die Inhalte der von Sage angebotenen Online-Seminare sowie die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen sind dem Sage on demand Academy Portal zu entnehmen, welches Sie unter abrufen können. Bitten prüfen Sie vor Ihrer Anmeldung, ob die Seminarinhalte und Teilnahmevoraussetzungen Ihrem Wissensstand und Lernziel entsprechen. Eine interaktive Beteiligung ist nicht möglich. 2.3 Sage behält sich vor, während der Vertragslaufzeit, Inhalte der Online-Seminare zu aktualisieren oder gegen andere, gleichwertige Inhalte auszutauschen. 3 Anmeldung, Vertragsschluss, Zugang zu den Leistungen 3.1 Ihre verbindliche Anmeldung erfolgt online über die Registrierungsplattform von Sage. Jeder Teilnehmer ist einzeln anzumelden. Eine Anmeldung wird von Sage erst dann bearbeitet, wenn die für die Anmeldung im Eingabeformular als vorgeschrieben gekennzeichneten Anmeldedaten mitgeteilt werden. Alle Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Der Vertrag kommt durch Annahme Ihrer Bestellung durch Sage in Form einer Buchungsbestätigung per zustande. 1
4 3.2 Nimmt Sage Ihre Anmeldung an, so teilen wir Ihnen einen individuellen geheimen Zugangscode zu, den wir per an die von Ihnen in der Anmeldung mitgeteilte - Adresse versenden. Der Zugang zu den von Ihnen gebuchten Online-Seminaren ist nur über den Ihnen zugeteilten Zugangscode in Verbindung mit der mitgeteilten -Adresse möglich. Sollten Sie den Zugangscode nicht binnen 2 Stunden nach Absenden der Buchungsinformationen erhalten, wenden Sie sich bitte per an Sage (academy@sage.de). 4 Widerrufsrecht für Verbraucher (nach 13 BGB) Sind Sie Verbraucher, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir Sie hiermit belehren: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB- InfoV sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit 3 BGB- InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Empfänger und vollständige Anschrift, ggf. auch Faxnr., -Adresse angeben. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Ende der Widerrufsbelehrung. 2
5 5 Abruf der Leistungen, Rechte und Pflichten des Kunden 5.1 Nur der namentlich angemeldeter Teilnehmer darf unter Nutzung des Zugangscodes und der in der Anmeldung mitgeteilten -Adresse auf das vereinbarte Online-Seminar von Sage zugreifen und die Seminarinhalte für eigene persönliche Aus- und Weiterbildungszwecke nutzen. Während des Leistungszeitraums kann der angemeldete Teilnehmer das Online-Seminar beliebig oft abrufen. 5.2 Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, den von Sage zugeteilten Zugangscode vertraulich zu behandeln und nur für die vertragsgemäße Nutzung der bestellten Online-Seminare zu verwenden. Weiter sind Sie verpflichtet, den Zugangscode gegen Kenntnisnahme und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu schützen. Eine Weitergabe oder ein Zugänglichmachen der Zugangsdaten und insbesondere des geheimen Zugangscodes an Dritte ist nicht gestattet. Erkennen Sie oder haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass der geheime Zugangscode Unbefugten zugänglich geworden ist oder von Unbefugten verwendet wird, sind Sie verpflichtet, Sage hierüber unverzüglich zu informieren. Sage wird den geheimen Zugangscode in diesem Fall sperren und Ihnen einen neuen geheimen Zugangscode erteilen. 5.3 Als Teilnehmer sind Sie weiter verpflichtet, die von uns zur Verfügung gestellten Seminarinhalte geheim zu halten und gegen Kenntnisnahme und Nutzung durch Unbefugte angemessen zu schützen. Eine Weitergabe oder ein Zugänglichmachen der Seminarinhalte in welcher Form auch immer an Dritte ist nicht gestattet. Erkennen Sie oder haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass Seminarinhalte Unbefugten zugänglich geworden sind oder von Unbefugten verwendet werden, sind Sie verpflichtet, Sage hierüber unverzüglich zu informieren. 5.4 Soweit zur Nutzung der Online-Seminare eine vorübergehende Vervielfältigung der Inhalte notwendig ist, dürfen Sie diese auf dem Rechner, über den Sie die Leistungen abrufen, vornehmen. Inhalte, die Sage zum Download oder Ausdrucken freigegeben hat, dürfen Sie ausschließlich für eigene Zwecke wie in Ziffer 5.1 beschrieben im gestatteten Umfang downloaden und dauerhaft speichern und im Übrigen einmal ausdrucken. Eine weitere Vervielfältigung der Inhalte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sage nicht gestattet. 3
6 5.5 Zur Nutzung der Leistungen von Sage benötigen Sie einen internetfähigen Rechner mit entsprechender Software und eine performante Internetanbindung (Empfehlung Breitbandverbindung / DSL), für deren Beschaffung und Einrichtung Sie selbst verantwortlich sind. Die technischen Mindestanforderungen an Ihre Infrastruktur ist ein PC-System, auf dem ein Internetbrowser mit Flash-Plugin (Flash-Player >= Version 9) lauffähig installiert ist. Darüber hinaus wird eine funktionsfähige Audiokarte und ein Lautsprecher/Kopfhörer benötigt. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre technische Infrastruktur nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung, Virenbefall und fehlerhaften Betrieb gesichert ist und von ihr keine Gefahren für die technischen Einrichtungen von Sage ausgehen. 5.6 Treten Störungen hinsichtlich der von Ihnen genutzten Leistungen von Sage auf, sind Sie verpflichtet, Sage unverzüglich per (academy@sage.de) informieren. 6 Urheberrechte von Sage, Nutzungsbeschränkungen an den Seminarinhalten 6.1 Sämtliche Seminarinhalte, die Sage Ihnen anbietet, sind unabhängig von der Art ihrer Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützt und sämtliche Rechte an den Seminarinhalten verbleiben bei Sage und unseren Lizenzgebern. Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen eine Nutzung von Seminarinhalten gestattet ist, dürfen darin enthaltene Schutzrechtshinweise, insbesondere Urheberrechtshinweise, Logos und Marken weder entfernt, noch verändert werden. 6.2 Die Seminarinhalte dürfen soweit nicht nach Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich gestattet weder insgesamt oder auszugsweise vervielfältigt (z.b. durch Herstellen von Ton- oder Bildaufnahmen), noch Dritten zugänglich gemacht, öffentlich vorgeführt oder wiedergegeben oder in sonstiger Weise an Dritte weitergegeben werden. 7 Sperrung der Leistungen, Vertragsstrafe 7.1 Liegen uns tatsächliche Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung unserer Leistungen vor (z.b. gleichzeitiger Zugang mehrerer Nutzer unter demselben Passwort), sind wir berechtigt, den Zugang zu unseren Leistungen vorübergehend zu sperren. Wir werden Sie in diesem Fall unverzüglich per benachrichtigen und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sollte sich herausstellen, dass die Sperre unbegründet war, verlängert sich Ihr Zugangsrecht um den Zeitraum, in dem die Sperre bestand. Weitergehende Ansprüche stehen Ihnen nicht zu, Die vorstehende Regelung lässt Rechte von Sage wegen unberechtigter Nutzung unserer Leistungen unberührt. 4
7 7.2 Sie verpflichten sich, für jeden Fall der schuldhaften unbefugten Weitergabe oder schuldhaften Zuwiderhandlung bzgl. des geheimen Zugangscode entgegen der Regelung in Ziffer 5.2 der Teilnahmebedingungen an Sage eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Betrags der Teilnahmegebühr für das von der Verletzungshandlung betroffene Online- Seminar zu zahlen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Sage gar keinen oder nur einen geringeren Schaden erlitten hat. Ebenso bleibt Sage die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vorbehalten. 7.3 Sie verpflichten sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Ziffer 6.2 an Sage eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Betrags der Teilnahmegebühr für das von der Verletzungshandlung betroffene Online-Seminar zu zahlen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Sage gar keinen oder nur einen geringeren Schaden erlitten hat. Ebenso bleibt Sage die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vorbehalten. 8 Teilnahmegebühren 8.1 Die Teilnahmegebühr je Seminar und gewünschtem Zugriffszeitraum entnehmen Sie bitte der Dialogmaske Zugangscode erwerben innerhalb des Portals. 8.2 Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Teilnehmer und Online-Seminar zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie wird sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. 9 Kündigung des Teilnahmevertrags 9.1 Mit Versendung des geheimen Zugangscode an Sie ist ein Recht zur ordentlichen Kündigung des Teilnahmevertrags ausgeschlossen. 9.3 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Uns steht insbesondere dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu, wenn Sie wesentliche Vertragspflichten, insbesondere Geheimhaltungspflichten, oder die Urheberrechte von Sage und unseren Lizenzgebern an den Seminarinhalten verletzen. 9.4 Kündigungen können schriftlich oder per (academy@sage.de) erfolgen. 5
8 10. Beschränkung der Haftung von Sage 10.1 Sage haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Sage, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die Sage, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sage, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet Sage im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen Soweit Sage nach Ziffer 10.2 dieser Ziffer haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Sage beschränkt Die Regelungen dieser Ziffer 10 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Sage Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 11. Abtretbarkeit von Ansprüchen Sie sind nicht berechtigt, mit Sage geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit Sage geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Sage ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. 6
9 12. Schlussbestimmungen 12.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom ). Sofern Sie Verbraucher sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat haben, gelten darüber hinaus die zwingenden Rechtsvorschriften dieses Staates Erfüllungsort für alle Leistungen von Sage ist Frankfurt am Main Falls Sie im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann sind, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. 7
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