ABSCHLUSSARBEIT. Wildunfallprävention im Straßenverkehr Nutzen für Jagdwirtschaft, Volkswirtschaft und Versicherungswirtschaft.

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1 ABSCHLUSSARBEIT Wildunfallprävention im Straßenverkehr Nutzen für Jagdwirtschaft, Volkswirtschaft und Versicherungswirtschaft Ziel: Akademischer Jagdwirt Autor: Hubert PAJEK Matrikelnummer: Studium: Betreuer: Universitätslehrgang Jagdwirt/in II Univ. Prof. Dr. Klaus HACKLÄNDER Mag. Wolfgang STEINER Neunkirchen, Jänner 2011 Hubert PAJEK 1

2 1. Hintergründe Jagdwirtschaft Volkswirtschaft Versicherungswirtschaft Zielsetzung Jagdwirtschaft Volkswirtschaft Versicherungswirtschaft Grundsätzliches Versicherbare Risken Privat- und Sozialversicherungsrecht Risikomanagement Kaskoversicherung in Österreich Statistik Unfälle Meldepflichten bei Wildunfällen Fahrerflucht bei Wildunfällen Ethik und Wildschutz Ethik Wildschutz- und Wildwarneinrichtungen Wildschutzrichtlinie, RSV Image von Wildschutz und Jagd Projekt Verkehrsfallwild Aktuelle Aktivitäten in Deutschland Schlussfolgerungen Gesetzliche Grundlagen zum Wildschutz und Tierschutz, nationale und internationale Richtlinien, Verordnungen und Konventionen Literaturliste Glossar Versicherungsfachchinesisch Kürzel und Erläuterungen Hubert PAJEK 2

3 1. Hintergründe Die wichtigste Tatsache in meinem bisherigen Jägerleben ist der Umstand, dass ich seit 50 Jahren das Glück habe, in meiner Heimatgemeinde Mollram zu jagen! 1.1. Jagdwirtschaft Mein Jagen im heimatlichen Revier war von Kindesbeinen an begleitet von der Problematik der ständig steigenden Zahl der Wildunfälle parallel mit dem Anwachsen des Straßenverkehrs. An der Hand meines Vaters und Lehrprinzen in jagdlichen Belangen habe ich die Jagd im Genossenschaftsjagdrevier Neunkirchen II, Mollram, kennen gelernt. Der Beginn meines Jägerlebens datiert mit 1960, wo ich als fünfjähriger Knirps meine ersten jagdlichen Gehversuche, besser Jagdbegleitungsversuche startete. Nach erfolgreich bestandener Jagdprüfung löste ich 1983 meine erste Jagdkarte und legte 1986 die Prüfung zum Aufsichtsjäger ab; umgehend danach wurde ich als Jagdaufsichtsorgan für unser Revier beeidet. Als kindlich werdender Jäger sah ich zu allererst Schmerz und Leid, welche ein Stück Wild bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug erlitt und erst durch eine erfolgreiche Nachsuche mit einem unserer fermen Deutschkurzhaarrüden erlöst werden konnte. In dieser Lebensphase glich mein Zugang zur Problemstellung Wildunfall eher der eines Nichtjagenden Tierfreunds. Mit dem Erwerb meines ersten Kraftfahrzeugs, einem Moped, rückte auch die ökonomische Seite eines Verkehrsunfalls mit Wildtieren in mein Blickfeld: Wer bezahlt den Schaden an meinem (sauer angespartem) Eigentum? Ab dem Erhalt der ersten Jagdkarte und der Möglichkeit, im Heimatrevier endlich allein zu jagen, erschloss sich mir die jagdliche Dimension des Problems: Was der Verkehr zu Tode gebracht hat, kann nicht mehr erjagt werden. Platt gefahren ist Wildbret nicht mehr als Lebensmittel, günstigenfalls noch als Hundefutter oder Kirrbrocken verwendbar! Ständig steigende Motorisierung und immer dichterer Verkehr auf den unser Revier durchziehenden Straßen ließen den Blutzoll der Wildtiere über die Jahre laufend ansteigen. Diesem Anstieg der unfallbedingten Verluste standen besonders beim Niederwild fallende Jagdstrecken gegenüber und potenzierten den Rückgang bei der jagdlichen Ernte! Hubert PAJEK 3

4 Diese Ist-Situation habe ich federführend in unserer Jagdgesellschaft thematisiert. Erste Versuche, wohlmeinende Tipps in der Praxis umzusetzen, waren mit großem Aufwand, aber mit wenig Erfolg verbunden. Wir haben viele Kilometer Alufolien im Revier aufgebracht, der Effekt war bescheiden und vor allem von kurzer Dauer. Das Wild gewöhnte sich schnell an die Folien, welche durch Korrosion rasch ihre Reflektionsfähigkeit verloren; die Anzahl der Wildunfälle hingegen stieg weiter und weiter! Leider haben wir dazu zum damaligen Zeitpunkt keine Statistiken geführt, wir beurteilen frei nach Erfahrung. Verschiedene andere Maßnahmen brachten außer viel Aufwand keinen messbaren Erfolg und wurden mit sinkender Motivation und steigender Resignation von den Mitgliedern unserer Jagdgesellschaft wieder verworfen! Aber: Wir wollen es noch einmal versuchen! Das führte letztendlich in Absprache mit unserem Nachbarrevier Ternitz II, Raglitz und seinem rührigen Aufsichtsjäger Sepp Pichler zur Teilnahme unserer beiden Reviere am Projekt Wildtierbestände im Verkehr Reduktion von verkehrsbedingtem Fallwild der BOKU (Projektleitung Mag. Wolfgang Steiner). Im Revier Mollram stand vor Beginn des Projektes der Abgang durch Unfälle mit Kraftfahrzeugen bei der Hauptwildart Rehwild im letzten Dezennium bei zirka der Hälfte des genehmigten Abschussplanes! Bei Differenzierung nach den vormals gültigen Kriterien anrechenbares bzw. nichtanrechenbares Fallwild pendelten die KFZ Fallwildziffern von zwischen 14 und 17 Stück Rehwild pro Jahr bei 30 Stück Gesamtabschuss entspricht das 47% - 57% Abgang durch Verkehrsfallwild. Die Unfälle im Nachbarrevier Raglitz ergaben im selben Zeitraum idente Quoten und daher auch bei den Nachbarn den dringenden Wunsch nach Reduktion dieses unhaltbaren Zustandes! Der Blick über die eigenen Reviergrenzen zeigt in der Statistik Austria für das Jagdjahr 2009 dramatische Ziffern, welche einem Durchschnittsbürger und Verkehrsteilnehmer absolut nicht bewusst sind: Insgesamt wurden Stück Federwild Opfer des Straßenverkehrs; die rechnerische Quote 5,05% stellt sich in Relation zur Abschussziffer 2009 mit Stück relativ gering dar. Beim Haarwild stehen erlegten Stücken oder 12,09% durch Verkehrsfallwild gegenüber. Wie erklärt sich die prozentuelle Divergenz zwischen unseren eigenen Erfahrungen und der amtlichen Statistik? Zum einen ergibt sich der rechnerische Durchschnitt aller an die Statistik Austria im Rahmen der Abschussmeldung getätigten Wildunfallzahlen im Straßenverkehr unabhängig Hubert PAJEK 4

5 von der Anzahl der öffentlichen Verkehrswege in Österreichs Revieren. Zum anderen sind weder Parameter wie Verkehrdichte, unterschiedliche Frequenzen zu den unterschiedlichen Tageszeiten und andere erfasst worden. Als schnelles Urteil hat in unseren beiden Revieren die Erfahrung Gültigkeit, dass die Massierung der Unfälle mit allen Wildarten auf unseren jeweiligen Hauptverkehrsstrecken mit den im Revier höchsten Verkehrsdichten und besonders im Bereich der Schnittstellen Straße mit Hauptwildwechseln passieren. 1.2.Volkswirtschaft Die Ökonomie war ein wesentlicher Treiber unser beider revierinterner Überlegungen: ein erlegtes Reh, bewertet mit unserem Revierdurchschnitt von 13,5 kg Gewicht aufgebrochen, bringt im Verkauf an Private, wie er bei uns ausschließlich stattfindet, einen Durchschnittspreis von 4,70 je Kilogramm und somit 63,45 je Stück Rehwild. Der Gesamtwert des Wildbrets unserer Jahresstrecke beim Rehwild entspricht 1.903,50. Verluste von 47-57% schlagen daher mit bis zu Buche. Noch nicht berücksichtigt in dieser Rechnung ist der ideelle Wert der Abschüsse; zwar ist in unseren Revieren kein Verkauf einzelner Abschüsse Usus, doch ist der ökonomische Marktwert dieser durch den Verkehr zu Tode gekommenen Stücke mindestens mit dem doppelten Wildbretwert anzusetzen! Bei einem genehmigten Abschussplan von 10 Böcken, 10 Geißen und 10 Kitzen stehen an fiktiven Kosten für die Abschüsse gesamt zu Buche. Der dramatische Verlust an jagdlichem Marktwert pro Stück Rehwild beträgt 126,67, der Gesamtverlust pro Jahr bei 15 Stück Fallwild ist mit anzusetzen (Preisbasis Jagen bei Freunden, Preisliste 2010). Eine Berücksichtigung der Kosten für die Beseitigung von Verkehrfallswild zu gültigen Stunden- und Kilometergeldsätzen (durchschnittlich je Stück Rehwild) muss zum Entgang von Wildbreterlös und Abschuss addiert werden und lässt den Verlust dieser Aktiva des Reviers in die Höhe wachsen. Unser verlorener Durchschnittserlös von pro Jahr erhöht um den Abschusswert von ca und ergänzt um die fiktiven Entsorgungskosten summiert sich bei 15,5 Stück Rehwild pro Jahr auf die stolze Gesamtsumme von , das entspricht unserem jährlichen Pachtaufwand dieser wird durch hingenommene Verluste nur beim Rehwild de facto verdoppelt! Wir sprechen hier vom Rehwild im Revier Mollram, Verluste von Niederwild und Raubwild (Bälge und Trophäen) sind in dieser Rechnung noch nicht erfasst! Hubert PAJEK 5

6 1.3.Versicherungswirtschaft Als Mitarbeiter der S-Versicherung stehe ich seit 1986 beruflich mitten im Versicherungsgeschäft. Unser Unternehmen ist schwerpunktmäßig mit der Personenversicherung und damit mit der Prävention von Schäden an Leib und Leben befasst. Als Teil der VIG, der Vienna Insurance Group, gibt es direkt in unserem Unternehmen S- Versicherung die Versicherungssparten KFZ und Kasko nur in dem geringem Umfang, soweit es Eigenverträge unserer Angestellten und Vertriebspartner betrifft. Hingegen repräsentiert unser Konzern, die VIG mit den Unternehmen Wiener Städtische Versicherung und Donau Versicherung an der Spitze, gemeinsam 20% des österreichischen Versicherungsmarktes in den Sparten KFZ und Kasko. (Quelle: VVO, Versicherungsverband Österreich, Statistik 2009) Wenn auch die Anzahl der Unfälle von Wildtieren mit Kraftfahrzeugen und die daraus resultierenden materiellen Folgeschäden eklatant höher sind als die Gott sei Dank weitaus geringere Anzahl von Unfällen mit Personenschäden, so trifft mich als vorsorgeorientierten Berater von Menschen jeder Humanschaden mitten ins Versichererherz! Besonders bei der Beurteilung von Folgeschäden ist eine große Bandbreite zu beachten: Heilung von Verletzungen, Krankenstand, Arbeitsausfall, Kosten für Ersatz-, Aushilfs- und Pflegekräfte, wenn notwendig Rehabilitation medizinisch bzw. in Einzelfällen auch beruflich. Bei einem Todesfall sind Folgen wie Waisen- und Witwenpensionen, Kosten für Bestattung, Ausfall von Kredit und Zahlungsverpflichtungen, künftiger Entfall bzw. geringere Vermögensbildung, daraus resultierend geringere Ausbildungschancen für die Kinder und generell ein sinkender Lebensstandard bei den Hinterbliebenen zu beachten. Monetär nicht bewertbar ist alles Leid der Hinterbliebenen, denn dieses ist real und kann auch mit größten Geldleistungen aus einem versicherten Schadensfall niemals aufgewogen werden! Hubert PAJEK 6

7 2. Zielsetzung Diese Arbeit soll allen Betroffenen und Interessierten, Menschen wie Institutionen die Möglichkeit bieten, den eigenen Horizont zum Thema Reduktion von Verkehrsfallwild zu erweitern. Interesse an der Reduktion haben die Jäger, Jagdgesellschaften und Landesjagdverbände, Versicherungsgesellschaften an der Hebung der Sicherheit interessierte Vereinigungen wie z.b. das KfV (Kuratorium für Verkehrsicherheit). Das Interesse an einer Minimierung bekunden auch alle Kraftfahrverbände wie ARBÖ, ÖAMTC und VCÖ. Sie mögen für sich selbst und für ihr Unternehmen einen neuen Blickwinkel einnehmen und gemeinsam mit Partnern ihren individuellen Nutzen finden! Allein die Kenntnis der von der Thematik ebenfalls betroffenen Gruppierungen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ermöglicht die Sicht über den eigenen Tellerrand hinweg. Diese umfassende Sicht hilft mit, die Bedürfnisse der anderen Betroffenen mit den Eigenen zu einem gemeinsamen Lösungsansatz und Nutzen zu verbinden! Es gilt, im Spannungsfeld aller Beteiligten, die Interessen der Tiere, hier insbesondere der Wildtiere hinsichtlich ihrer individuellen Lebensrechte zu beachten! 1989 wird mit der neuen Bestimmung des 285a im ABGB verankert Tiere sind keine achen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Mit dem Inkrafttreten des österreichischen Bundestierschutzgesetzes 2005 gilt diese Regelung als zentraler normativer Anknüpfungspunkt für Tierschutz und Tierrechtsaktivisten. Im Gegensatz dazu steht jedoch die juristische Praxis; die Bestimmung des 285a im ABGB fristet ein Schattendasein und hängt wie so vieles andere in der Rechtswissenschaft von der adäquaten Interpretation ab. Wir stehen am Beginn einer vorsichtig, zögerlichen Entwicklung betreffend der Anerkennung von Tierrechten. Durch die Neuregelung des Tatbestandes gerichtlich strafbarer Tierquälerei ( 222 StGB) erweitert die Strafbarkeit seit der Strafrechtsreform 2002 auch das mutwillige Töten eines Wirbeltieres! Ist das Töten eines Wirbeltieres durch ein Kraftfahrzeug generell als mutwillig anzusehen oder kann man einem Fahrzeuglenker diese Mutwilligkeit nur im Fall krasser Fehlhandlungen wie z.b. bei eklatanten Geschwindigkeitsübertretungen o.a. unterstellen? Hubert PAJEK 7

8 Ich bin überzeugt davon, dass dieser Prozess hinsichtlich einer neuen Wahrnehmung von Tierrechten bereits im Laufen ist. Wir Jäger dürfen dieses Thema nicht aus den Augen lassen, wir müssen an diesem Prozess aktiv teilhaben um unser Interesse am Tier als umfassend zu deklarieren! Hubert PAJEK 8

9 3. Jagdwirtschaft Jagd wurde und wird in der Öffentlichkeit differenziert wahrgenommen. Als eine Folge der Revolution von 1848 wurden, nach den vormals ausschließlich adeligen Jägern, sukzessive allen Gesellschaftsschichten, voran der Bürgerlichen, die aktive Jagd ermöglicht. Dieser Umstand eines gesellschaftlichen Umbruchs bewog schon den Komponisten Johann Nestroy im 19. Jahrhundert mit seinem geflügelten Wort: Es gibt nichts Dümmeres wie die Jagd im Couplet darüber zu spotten! Die Jagd und damit die Jagdwirtschaft sind heute in allen Gesellschaftsschichten verankert, sie finden überall ihre Protagonisten, aber auch ihre Gegner! Für 2009 weist die Statistik Austria für Österreich gültige Jahresjagdkarten aus und bestätigt damit einen Trend seit dem Ende des 2. Weltkriegs: gepaart mit dem steigenden Wohlstand steigen das Interesse an der Jagd, die Zahl der geprüften Jäger und auch die Anzahl der ausgegebenen Jagdkarten kontinuierlich an. Unterstellt man jedem Jagdkartenbesitzer einen prinzipiell positiven Zugang zur Jagd und die mögliche Beeinflussung seines engsten persönlichen Umfelds von durchschnittlich 6 Personen, so schaffen es alle Jäger mitsamt diesem Familienanteil von nur ca. 10% der österreichischen Gesamtbevölkerung (derzeit ca. 8,4 Millionen Menschen) diese unmittelbar positiv zu beeinflussen! Die restlichen 90% gilt es durch praktische Beispiele pro Jagd zu motivieren, aber mindestens auf latente oder bestehende Aversionen positiv einzuwirken! Als tauglicher Schnittpunkt zwischen der Jagd und dieser Bevölkerungsmehrheit ist die Befassung der Jäger mit der Verminderung von Unfällen mit Wildtieren ein sehr taugliches Thema, die Jagd generell als gesellschaftlich relevant und Nutzen für die gesamte Bevölkerung stiftend darzustellen! Mobilität ist aus unserer Gesellschaft nicht mehr weg zu denken, sie ist ein Teil unseres täglichen Lebens. Der individuelle Autoverkehr wird als die große Freiheit wahrgenommen, wer mobil ist, ist frei in seiner Entscheidung, Ziele nach eigenem Gutdünken und Bedürfnis mit Hilfe eines Kraftfahrzeuges zu erreichen. Drohende Verkehrsunfälle generell halten niemanden davon ab, seine gewollte Mobilität zu leben! Der mögliche Verkehrsunfall wird als Kollateralschaden billigend in Kauf genommen, ein möglicher Unfall mit einem Wildtier wird als solcher nicht einmal in Erwägung gezogen! Hubert PAJEK 9

10 Die Statistik Austria schreibt in der Jagdstatistik 2009/10 im Kurzbericht, Absatz 4 zum Thema Fallwild, Zitat: Neben den Wildabschüssen kommt es auch stets zu Wildverlusten durch Straßenverkehr! Die Tatsache des Unfalls mit einem Wildtier erfährt kein Mitleidendes Prädikat! In den letzten 65 Jahren, seit dem Ende des 2.Weltkriegs, hat in Österreichs Revieren ein wesentlicher Umbruch statt gefunden: Aus den problematischen Nachkriegswirren haben sich in Österreich z.b. die Schalenwildbestände dramatisch erhöht. Unsere heutigen Streckenergebnisse bestätigen mindestens eine Verdoppelung des Rotwildstands seit dem Kriegsende! Beim Rehwild liegen die Verhältnisse gleichartig, das Schwarzwild hat sich im selben Zeitraum mindestens verfünffacht! (Quelle. Statistik Austria, Jagdstatistik 2010) Hat die Jagdwirtschaft, ein positives Wirken aller Jäger unseres Landes diesen Anstieg bewerkstelligt? Waren es die Jäger, welche trotz aller sich ständig verschlechternden Umweltbedingungen den zahlenmäßigen Anstieg unserer Wildtiere herangehegt haben? Haben die österreichischen Jäger zu wenig Wild erlegt oder, um es sarkastisch zu sagen, durch die Autofahrer zu Tode fahren lassen? Im gleichen Zeitraum hat sich diametral zur Steigerung der Schalenwildbestände der Lebensraum der Wildtiere rapide verschlechtert und verkleinert! Allein ha an Grünfläche wurden mangels Bewirtschaftung zu Wald, Äsungsfläche für das Wild mutierte im günstigsten Fall zu neuen Einständen. Der verbliebene Lebensraum des Wildes wird an allen Ecken und Enden minimierend beeinflusst. Der Landverbrauch durch Siedlungsbau, Flächen für Handel und Industrie, aber vor allem für neue und zusätzliche Verkehrsflächen ist enorm wir verbauen aktuell jährlich ha, diese Fläche und alle ehemals dazugehörenden Randzonen gehen als natürlicher Wildlebensraum unwiederbringlich verloren! (Quelle: Österreichs Weidwerk, 02/2009) Die Landwirtschaft wird großräumiger, nutzt stärkere und schnellere Maschinen, lässt weniger Rückstände auf dem Feld. Viele Almen, ehemals wertvolle Äsungsflächen für das Wild werden heute vom Tourismus - dem sanftem?? in Beschlag genommen. Die heutige Gesellschaft hat mehr Freizeit und lebt diese auch mit neuen Trendsportarten im gesamten Wildlebensraum aus. Das Forstgesetz 1975, welches uns die Waldöffnung gebracht hat, leistet hier den in den Lebensraum des Wildes eindringenden Menschen Vorschub! Wer hätte in den frühen Fünfzigern des vergangenen Jahrhunderts einen Mountainbiker, Drachenflieger, Orientierungsläufer oder Geocacher in der freien Natur vermutet? Hubert PAJEK 10

11 Durch die beschriebenen zusätzlichen Naturnutzungen wird unser Wild abseits seines natürlichen Äsungsrhythmus zusätzlich mobilisiert und zu Fluchtbewegungen gedrängt. Flucht ist per se als schnelle Ortsveränderung zu qualifizieren, Bedachtnahme auf andere Gefahren ist durch einen rapiden Ortswechsel nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Das Wild fokussiert seine Sinne auf die Fluchtrichtung und übersieht dabei oft das Geschehen rundum. Die dem Wild angeborene Vorsicht und Umsicht weicht in vielen Fällen der Panik. Da Fluchtbewegungen plötzlich und unerwartet hinsichtlich Zeit und Ort stattfinden, sind auch Begegnungen von Wildtieren mit Kraftfahrzeugen aus diesem Anlass für beide Verkehrsteilnehmer dramatisch! Diese Beobachtungen habe ich selbst als Jäger vielfach gemacht, aber auch als viel fahrender Verkehrsteilnehmer (beruflich bedingt bisher mehr als 2 Millionen Kilometer!) auf der Straße erlebt! Die Jagdwirtschaft hat bereits seit den Anfängen der Motorisierung das neue Phänomen von Wildunfällen mit Kraftfahrzeugen wahrgenommen. Die Lösungsversuche unter Einbeziehung der Wissenschaft führten zur ersten Untersuchungen bereits im Jahr 1925 (Stoner). Seither wurden unzählige wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Themenkomplex in Europa, Russland und vor allem auch in Nordamerika durchgeführt. Interessant ist der Vergleich der DVA (= deer-vehicle-accident) nach Studien von Danielson & Hubbard, 1998 für die USA, Bruinderdink & Hazebroek, 1996 für Kontinentaleuropa, der Schweizer Versicherungsverband 2009 und die Statistik Austria In den USA fielen bei 9, km² Gesamtfläche insgesamt Stück Hirschartige dem Straßenverkehr zum Opfer, das entspricht einem Stück auf 13,26 km². In Kontinentaleuropa fielen bei 8, km² insgesamt Stück Hirschartige im Straßenverkehr, dass entspricht einem Stück auf 15,78 km². In der Schweiz ergab der Durchschnitt bei km² und DVA s einen Schnitt von einem Stück auf 2,75 km². In Österreich liegt die Ziffer bei km² und Stück Schalenwild bei einem Stück auf 2,20 km²! Eine direkte Vergleichbarkeit dieser internationalen Ziffern zueinander ist meiner Meinung nach nicht möglich, zu sehr differieren die Grundparameter. Besiedelungs- und Verkehrsdichten, Straßenanteil mit Wildschutzeinrichtungen (Autobahnen mit Zäunen), die Hubert PAJEK 11

12 Fragmentierung aller Lebensräume, ggf. auch die dem Verkehr unerschlossene Räume wie Wüsten, Gebirge, Urwälder, Nationalparks u.a.. Differente, moderne Landnutzung heute, wie einerseits Arbeit am Wohnort oder anderseits beruflich erzwungenes Pendeln, verschieden hohe Belastungen durch Tourismus und Freizeitverhalten der Bevölkerung ergeben weitere von einander abweichende Faktoren hinsichtlich der Belastung von Lebensräumen für Mensch und Tier. Die Vergleichbarkeit wird auch durch die Jagdausübung per se erschwert: Eine relativ kurzfristige Lizenz- oder Patentjagd mobilisiert Wildtiere anders als die übers Jahr verteilten, aber verschiedenen Schusszeiten für verschiedene Wildarten in Österreich. Parallel zu einander sind in Europa seit dem 2.Weltkrieg sowohl der Verkehr als auch die Zahl der Unfälle mit Wildtieren teilweise dramatisch angestiegen. Das interessanteste Phänomen dabei ist, dass auch die Anzahl der Abschüsse trotz ständig verkleinertem Lebensraum im selben Zeitraum gestiegen ist. Die höhere Anzahl von Wildtieren in einer ständig vom Menschen und seinen maßlosen Ansprüchen veränderten Umwelt, bedingt auch andere Nutzungsformen- und Zeiten, in denen unser Wild seine Äsungsansprüche befriedigen kann. Diese ständige Änderung von Umwelt und Lebensbedingungen zwingt das Wild, eine hohe Anpassungsfähigkeit bei der Nutzung seiner Habitate zu entwickeln. Dieser ständige Veränderungsprozess fordert aber auch seine (Verkehrs)Opfer in unserer technisierten Welt. (Quelle. Statistik Austria, Jagdstatistik 2010) Wesentlich auch für die Jagdwirtschaft ist der ökologische Effekt: bei Wildtieren mit hohen Populationszahlen mag der unfallbedingte Ausfall eines Individuums seine Art lokal nicht gefährden. Weist eine Art jedoch nur mehr eine sehr geringe Population auf, so ist der verkehrsbedingte Abgang eines einzigen Individuums möglicherweise schon Bestandsgefährdend oder der letzte Schritt hin zum (lokalen) Erlöschen einer Art! So vielen z.b: die letzten Kaninchen in unserem Revier 1981 dem Straßenverkehr zum Opfer. Von einem Rest von 7 kamen 5 auf der Blätterstraße um, die letzten Beiden fielen Raubwild zum Opfer. Hubert PAJEK 12

13 4. Volkswirtschaft Unter Volkswirtschaft nennt Wikipedia als Erläuterung, Zitat: Als Volkswirtschaft wird die Gesamtheit aller in einem Wirtschaftsraum (üblicherweise ein Staat oder Staatenverbund) verbundenen und gegenseitig abhängigen Wirtschaftssubjekte (Haushalte, Unternehmen und der Staat) bezeichnet. Oft wird auch der Wirtschaftsraum selbst als Volkswirtschaft bezeichnet. Die Volkswirtschaft ist Hauptuntersuchungsgegenstand der Volkswirtschaftslehre. Für die Jagd und das Jagdwesen in Österreich weisen die Schätzungen unter Berücksichtigung der Preisentwicklungen aktuell eine halbe Milliarde Euro an monetärem Wirtschaftswert aus! (Quelle: Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände, ) Hubert PAJEK 13

14 Zitat: Jährlich dürfen wir in Österreich von einem jährlichen Wirtschaftswert von knapp 500 Millionen Euro ausgehen, von der Jagdpacht über die Steuern bis hin zur Ausrüstung. (Hans-Friedemann Zedka, Chefredakteur, Österreichs Weidwerk, Ausgabe 01/2011) Die Jagdwirtschaft, kurz die Jagd, ist als Wirtschaftsubjekt im Sinne dieser Definition zu qualifizieren. Sie ist ein relevanter Wirtschaftfaktor, nicht aber als bedeutend für unsere gesamte Volkswirtschaft im wirtschaftlichen Sinne anzusehen. Die hier von der Zentralstelle der österreichischen Landesjagdverbände erhobenen Zahlen beleuchten den Kern der Jagdwirtschaft. Wie weit der einzelne Betrachter seine Überlegungen zum wirtschaftlichen Stellenwert der Jagd ausdehnen mag, sollen die folgenden Stichworte ansatzweise verdeutlichen: *) Kosten für Wildfutter, Pacht für Wildäcker *) Investitionen für Jagdeinrichtungen vom Hochstand bis zum Jagdhaus *) Jagdautos samt Service und Betriebskosten* *) Geschäftsfeld Jagdtourismus *) u.a.m. Die Jagd mit all ihren Facetten bildet in ihrer Gesamtheit ungeachtet von Leidenschaft, Erholung, Freizeit, Arbeit, Verpflichtung, Freude, Selbstbestätigung und vieler anderer Faktoren die Jagdwirtschaft! Dieser ökonomische Part erfährt eine Differenzierung und Präzisierung aus der Sicht des jeweiligen Betrachters. Als Jagdpächter beispielsweise und als Teil eines lokalen Wirtschaftssystems GJ (Genossenschaftsjagd) tangieren alle Einnahmen und Ausgaben die Brieftaschen der Mitglieder einer solchen GesnbR (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht)! Abgänge von jagdbarem Wild als Verkehrsfallwild sind verständlicherweise auch im wirtschaftlichen Sinn als Verlust anzusehen; nicht nur das verlorene Stück per se, auch der Zuchtwert, fehlende Nachkommen, entgangener Jagd- bzw. Abschusswert sind einem fiktiven Buchungssatz zuzurechnen. So führt jedes einzelne Ereignis an der Basis, im Revier, zu jagdwirtschaftlich und damit auch zu volkswirtschaftlichen Veränderungen in der jeweiligen Berechnung. Als wesentlicher volkswirtschaftlicher Aspekt sind natürlich auch alle Auswirkungen eines Wildunfalls außerhalb der Jagdwirtschaft zu qualifizieren. Alle Personen- und Sachschäden aus diesem Titel zusammen erreichen mittlerweile sehr große Dimensionen. Hubert PAJEK 14

15 Schon 1995 ergaben Studien für die Vereinigten Staaten von Amerika verletzte Personen und 211 Todesfälle nach Kollisionen mit Wildtieren! (Conover et al.). Für das Jahr 2009 weist die Statistik Austria nach Wildunfällen folgende Personenschäden aus: (Quelle: Kraftfahrerverband ÖAMTC, ) Im Vergleich mit den österreichischen Zahlen zeigen auch die Werte aus Deutschland dramatische Zustände auf: Aus einer Pressemeldung des ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil Club) vom geht hervor, dass in Deutschland ca. 10mal größer als Österreich allein durch bekannte Wildunfälle ca. 500 Millionen Euro aufgewendet werden müssen um Schäden danach zu regulieren! Österreich. Diese 500 Mio. Euro entsprechen dem volkswirtschaftlichen Gesamtwert der Jagd in Sehr wesentlich erscheinen mir die Tatsachen der zehn Toten nach Wildunfall und auch die große Anzahl von Verletzten im Jahr 2006 in der BRD. Im Jahr 2009 waren in der BRD sogar 13 Todesfälle und wieder Verletzte nach Wildunfall zu beklagen. Hubert PAJEK 15

16 (Quelle: ADAC, ) Die volkswirtschaftlichen Folgen eines Wildunfalls mit Personenschaden sind sehr weit reichend: Heilung von Verletzungen, Krankenstand, Arbeitsausfall, Kosten für Ersatz, Aushilfskräfte und Pflegehilfen, wenn notwendig Rehabilitation medizinisch bzw. ist in Einzelfällen auch eine berufliche Rehabilitation notwendig. Gab es 2009 in Österreich glücklicherweise auch keinen Todesfall nach Kollision mit einem Wildtier, so sind die Folgen nach dem Verlust eines Menschenlebens ungleich höher zu bewerten. Wie in der Einleitung beschrieben verblasst jedoch jede Rechnung an der Komponente des menschlichen Leids! Die Sachschäden an Kraftfahrzeugen nach Wildunfällen werden in Österreich im Gegensatz zu Personenschäden explizit von keiner Statistik erfasst, sie unterliegen Schätzungen! Auch eine persönliche Nachfrage beim Leiter der Kraftfahrzeugversicherung im VVO ergab, dass es bei Österreichs Kraftfahrversicherern keine einheitliche Erfassung von Schadensfällen mit Wildtieren gibt. Auch die Statistik Austria ist hier bei allen Suchanfragen negativ! Relativ kompakt sind die vorliegenden Schätzungen, welche von durchschnittlich Verletzten jährlich und einigen Todesfällen sprechen. Sicher ist die Tatsache, dass mangels einer österreichweit einheitlichen Unfallerhebung eine sehr hohe Dunkelziffer bei Einzelunfällen mit Todesfolge besteht. Diese gehen mangels präziser Nachforschung im Punkt ungeklärte Unfallursache unter! Pressemitteilungen zu diesen Thema vom VVO, und auch vom Verkehrsclub ARBÖ, sprechen von Schätzungen zu dem Thema. Gleichwohl Hubert PAJEK 16

17 dienen diese Aussagen der generellen Warnung der Verkehrsteilnehmer als auch der Werbung in eigener Sache! (Quelle: ARBÖ, ) Hubert PAJEK 17

18 (Quelle: ARBÖ, ) Der Volkswirtschaftliche Stellenwert der Jagd ist mit allen durch sie ausgelösten Nebenkosten jährlich höher als 1 Mrd. Euro anzusetzen. Die Jagd per se verursacht dem einzelnen Jäger Kosten. Kosten für Wildunfälle, welche eine Volkswirtschaft belasten, sind aber keinesfalls der Jagd zuzuordnen, sie ist dafür nicht ursächlich verantwortlich! Hubert PAJEK 18

19 5. Versicherungswirtschaft Unter Versicherungswirtschaft findet sich in der Enzyklopädie Wikipedia als Definition, Zitat: Die Versicherungswirtschaft in der einzelwirtschaftlichen Betrachtungsweise umfasst Versicherer als Produzenten von Versicherungsschutz sowie Versicherungsnehmer als Konsumenten und Verwender von Versicherungsschutz. In der Versicherungsmarkttheorie gilt folgende Beschreibung: Gesamtwirtschaftlich ist die Versicherungswirtschaft das Aggregat von Versicherungsangebot und Nachfrage. In Österreich hat die Versicherungswirtschaft eine ca. 200-jährige Historie seit ihren Anfängen aufzuweisen. Mit Versicherung, auch Assekuranz wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (=Versicherungsprinzip) bezeichnet. Viele zahlen einen Geldbetrag (= Risikoprämie) an einen Versicherer (= der Verwalter für die Risikogemeinschaft aller Versicherten) ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles (=Leistungsfall) aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten! Da der Versicherungsfall nicht bei allen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf mit allen bezahlten Beiträgen aus, um die Leistungsfälle zu bedienen! Voraussetzung dafür ist, den möglichen Umfang der Schäden statistisch abzuschätzen und danach mit aktuarischen (= versicherungsmathematischen) Methoden die Risikoprämie zu bestimmen. Der Versicherungsbegriff wird nach Dieter Farny (Farny, Dieter, 2006 Die Versicherungsbetriebslehre) wie folgt definiert: Versicherung ist die Deckung, eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt aber schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und in der Zeit. Hubert PAJEK 19

20 5.1. Grundsätzliches Der Versicherung liegt der Mechanismus der gemeinsamen Übernahme von Risken in einem Kollektiv (Pool, Portefeuille) zu Grunde. Der Vorteil dieser gemeinsamen Risikoübernahme beruht auf einer mathematischen Gesetzmäßigkeit. Diese wird auch das Gesetz der großen Zahl genannt. Diese Gesetzmäßigkeit besagt, dass bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang (also dem mittleren Wert aller möglichen Ausgänge) anpasst. Die Streuung (Variabilität) der Ausgänge um diesen mittleren Wert nimmt mit steigender Kollektivgröße gesetzmäßig, mathematisch beschrieben durch den Zentralen Grenzwertsatz, ab! Demnach verringert sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs umso mehr, je größer das Kollektiv ist. Dieser Risiko mindernde Effekt einer gemeinsamen Übernahme von Risken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Ein mögliches vorhandenes Risiko wäre das Versagen des Risikoausgleichs - im Sinne von zu wenig Kapital in der Kasse eines Kollektivs - um alle Schäden zu bezahlen. Dieses Risiko wird jedoch mit steigender Kollektivgröße immer kleiner. Ein großes Kollektiv braucht daher letztlich proportional auch weniger Kapital um Vorsorge für die versicherten Risken zu bilden, als ein kleines Kollektiv oder gar ein Individuum für sein Eigenrisiko! Geringerer Kapitaleinsatz beim Versicherer bedeutet aber vor allem geringere Finanzierungskosten, damit bewirkt der Risikoausgleich im Kollektiv auch den wesentlichen Vorteil, die Risiken für alle Beteiligten (=Versicherungsnehmer) günstiger abzusichern, als dies einem Individuum jemals möglich wäre! Diese wesentliche Verbilligung einer Absicherung diverser Risiken durch Versicherung machte in vielen Fällen den für die moderne Wirtschaft wesentlichen Aufbau wertvoller und moderner Anlagen und oftmals auch den Aufbau privater Werte erst leistbar, weil finanzierbar! Damit ist die Entwicklung unserer modernen Industriestaaten, aber auch der heutigen Dienstleistungsgesellschaft untrennbar mit der Entwicklung des Versicherungswesens verbunden! Wegen des Effekts des Risikoausgleichs genügen einem Versicherer schon relativ geringe Sicherheitszuschläge in den Versicherungsbeiträgen, um eine wirtschaftlich positive Gesamtrechnung zu erarbeiten. Eine weitere Ebene der Risikominimierung wird dadurch beschritten, dass Risken nicht von einem einzigen Versicherer allein gehalten werden. Daher wird nicht nur das Eigenkapital dieser Risiko übernehmenden Versicherungsgesellschaft, sondern auch das Eigenkapital des bzw. der Rückversicherer zur Gesamtdeckung mit Hubert PAJEK 20

21 verwendet (Solvabilitätskriterium). Daraus ergibt sich ein ungleich höherer Sicherheitsstandard für den Versicherungsnehmer, den Konsumenten, egal ob als Privatperson oder als Unternehmen! Damit ist Versicherung eine nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung! Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns schon in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den passenden Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Versicherung auf Gegenseitigkeit beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften. Diese widmeten sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung im Falle von Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme und anderem Unbill. Erst im 17. und 18. Jahrhundert entstanden auf staatliche Initiativen die ersten öffentlichen Versicherungsanstalten. (Quelle: interne Schulungsunterlagen der s-versicherung, Wien, 2008) Eine Ältere, heute schon sehr seltene Form des Versicherungsgeschäftes arbeitete nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung. Als eine besondere historische Form ist in der Privatversicherung das Tontinengeschäft zu nennen, bei welchem eine Gesamtheit von Anlegern einmalig einen bestimmten Betrag aufbringt, der nach Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung weil am Beginn einer Vereinbarung sofort aufgebracht - nicht unter Risiko. Für die Leistungserbringung an die überlebenden Teilnehmer des Tontinengeschäftes zum Ablaufszeitpunkt wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite der Überlebenden auf Kosten der zwischenzeitlich Verstorbenen genutzt. Daher ist diese Form der Absicherung als Vorläufer unserer heutigen Rentenversicherungen anzusehen. Heute betreiben auch die Gegenseitigkeitsversicherer ihre Unternehmen nicht mehr als reines Risikoausgleichskollektiv, sondern erheben feste Beiträge nach dem Spekulationsprinzip und beurteilen die erwartbaren Risken auf der Basis statistischer Methoden. Hubert PAJEK 21

22 Die heute versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Risken sich nach statistisch fassbaren und berechenbaren Gesetzmäßigkeiten bewerten lassen. Risken, die wesentlich auf dem Verhalten von Menschen beruhen, wie z.b. der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens, Marktpreisrisiken, vorsätzliches Verhalten Einzelner, sind nicht versicherbar Versicherbare Risken Die versicherbaren Risiken ihrerseits lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, welche allerdings fließende Grenzen zueinander haben können: biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risken wie Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch die Gruppe der Lebensversicherungsprodukte abgedeckt. Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten, Kosten für Pflege u.a.) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Gruppe der Krankenversicherungen gedeckt Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Kraftfahrzeughaftpflicht, Kraftfahrzeugkaskoversicherung, Gebäudeversicherung, Unfallversicherung, Haushaltsversicherung u.v.a.) Für den Halter eines Kraftfahrzeuges ist eine Kaskoversicherung mit Deckung des Wildschadenrisikos relevant; für ein Drittel aller in Österreich zum Verkehr zugelassenen PKW besteht Versicherungsschutz aus der Kfz-Kaskoversicherung. Aus jagdlicher Sicht sind vorrangig die Jagdhaftpflicht- und die Unfallversicherung der Jäger im Jagdbetrieb und die Versicherung von Jagdwaffen und Ausrüstungsgegenständen zu nennen. Hubert PAJEK 22

23 Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt, am bedeutendsten vom Volumen her ist hier zweifelsohne die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vor der Privathaftpflicht in ihren verschiedenartigen Ausprägungen in Österreich zu nennen. Jagdlich sind hier die Jagdhaftpflichtversicherung und die Hundehaftpflicht für die Jagd- und Gebrauchshunde zu nennen Privat- und Sozialversicherungsrecht Im Zusammenhang mit dem Überbegriff Versicherung ist eine klare Trennlinie zu ziehen: Unsere Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in ein immer umfangreicher werdendes Sozialversicherungsrecht im Bereich des Staates und seiner Aufgaben und in das Privatversicherungsrecht. Dieses ist hauptsächlich durch das VVG, das Versicherungsvertragsgesetz und durch das VAG, das Versicherungsaufsichtsrecht bestimmt. Wesentlich wirksam in dieser Rechtsmaterie sind auch Passagen aus dem ABGB (Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch) und aus dem allgemeinen Vertragsrecht zu nennen. Die Sozialversicherung in Österreich verwendet grundsätzlich das Umlageverfahren zur Deckung ihrer Anwartschaften. Mit dieser Methode werden Beiträge z.b. der heute Erwerbstätigen direkt und unmittelbar zur Versorgung bestehender Anwartschaften (z.b. bei Pensionsansprüchen der Pensionisten) verwendet. Allfällige Fehlbeträge, resultieren aus den Schwankungen der Beschäftigung und damit folgend Beitragszahlung, werden aus dem allgemeinen Bundesbudget beglichen. Die Privatversicherung hingegen arbeitet nach der Methode des Kapitaldeckungsverfahrens und generiert durch Beiträge jene Mittel, welche sie zur Leistungserbringung benötigt. Ihre Verteilungsfunktion wirkt unter all ihren Versicherungsnehmern nach mathematischen Prinzipien. Hubert PAJEK 23

24 Dieses Prinzip unterscheidet sie grundsätzlich von den Handlungsweisen und Funktionen der allgemeinen Sozialversicherung, diese dient de facto allen Staatsbürgern und unterliegt daher auch politisch gewollten Steuerungsmaßnahmen Risikomanagement Um ein Risiko richtig zu beurteilen, muss es beschrieben, bewertet und der Umgang damit festgelegt werden. Mit diesem Prozess, welcher als Vorstufe jeder Tarifentwicklung voran geht, befasst sich das aktuarischen Risikomanagement im Versicherungsgeschäft. Dieses bewertet den gesamtheitlichen Umgang mit den zu versichernden Risken. Eine einfache Definition von Risiko lautet: Unsicherheit! Die Komponenten eines Risikos sind Wert, Gefahr und Auswirkung, aber auch die Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit und Häufigkeit. Jenseits des Risikos beginnt die Spekulation, da endet das Versicherungsgeschäft! Bei den Schadensversicherungen kann man die Differenzierung auch nach Aktiva und Passiva vornehmen: o o Aktivenversicherung schützen Sachwerte, welche bei einem Unternehmen auf der Aktivseite der Bilanz stehen, Beispiele dafür sind Gebäudeversicherung oder Kaskoversicherung. Passivenversicherungen schützen die Haftung gegenüber Dritten, das heißt es wird die Passivseite einer Bilanz geschützt, beispielsweise durch eine Produkthaftpflichtversicherung Kaskoversicherung in Österreich Die Folgen eines Unfalls mit Tieren, im Wesentlichen mit Wildtieren, werden in Österreich mit Hilfe der Kaskoversicherung für Kraftfahrzeug gedeckt. Die Anbote und Vertragsbedingungen der 23 österreichischen Marktteilnehmer in dieser Sparte unterscheiden sich abgesehen vom Kern - wesentlich in Details von einander. Diese Vielfältigkeit des Angebots weist Österreich als entwickelten Versicherungsmarkt aus. Hubert PAJEK 24

25 Derartige Unterschiede in Vertragsbedingungen und Klauseln sollen hier auch nicht unterschieden werden oder gar zu einem Marktüberblick führen, das ist die Aufgabe von Versicherungsberatern und Maklern. Die Kaskoversicherung (von spanisch casco Helm ) ist eine Versicherung, welche die Kosten für die Wiederherstellung von Schäden am Fahrzeug des Versicherten deckt. Sie kommt bei Zerstörung, Beschädigung oder dem Verlust des Fahrzeugs auf. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Österreich keine Pflichtversicherung! Allein die Tatsache, das Kollisionen mit allen Tieren oder nur mit Wildtieren den Schutz für den Fall eines Unfalls auslösen, lässt bereits eine Differenzierung der einzelnen Versicherungsangebote zu. Die Fragen nach Selbstbehalten und nicht zuletzt nach der Prämienhöhe und allfällig limitierten Leistungen bringt die nächste Unterscheidung der einzelnen Offerte zu einander. Komplett verwirrend für den Laien wird die Situation, wenn z.b. ein Windschutzscheibenbruch nach Kollision mit einem Stück Federwild different zur Kollision mit einem Stück Haarwild abgehandelt wird. Für den Konsumenten kann nur umfassende Beratung diese Situation aufklären und das Optimalanbot am Markt finden; ob es das Bestanbot ist, zeigt sich aber sehr oft erst in Qualität und Tempo der Schadensbearbeitung NACH dem Unfall! 5.6.Statistik Versicherung an sich ist ein großer wirtschaftlicher Faktor und hat im Jahr 2009 die Versicherungswirtschaft in Österreich insgesamt 16,420 Milliarden Euro an Prämien insgesamt eingenommen. Das entspricht 5,93% des gesamten österreichischen BIP (= Bruttoinlandsprodukt), welches im Jahr 2009 nominell 276,89 Mrd. Euro ausweist. Die Summe aller relevanten Daten zum Themenkreis Wildunfall ist wie schon erwähnt in Österreich nicht explizit fassbar. Die Gründe dafür liegen im Wesentlichen in einer nur sehr rudimentär eingehaltenen Meldepflicht, differenten Zählweisen verschiedener Behörden und Verbände. Vor allem aber gibt es in der gesamten Hubert PAJEK 25

26 Versicherungswirtschaft keinerlei eigene Zählung und Messung von Schadenfällen mit Wildtieren! Derartige Unfälle verschwinden in der großen Menge der Schaden- und Leistungsfälle in der Kfz- und Kaskoversicherung waren insgesamt 6,117 Mio. versicherte Risken in der Kfz-Haftpflicht erfasst, die Kfz-Kasko weist mit 2,209 Mio. Stück Verträgen ca. ein Drittel aller haftpflichtversicherten Kraftfahrzeuge mit zusätzlichem Kaskoschutz aus! Die Versicherungswirtschaft misst nicht so fein, sie beurteilt Schäden aus Unfällen mit Wildtieren in der Gesamtheit der Kaskoversicherung. Fakt ist, dass ein Unfall mit Tieren, aus jagdlichem Blickwinkel mit Wildtieren, in jeder Teil- oder Vollkaskoversicherung als eine von vielen Schadenmöglichkeiten mitkalkuliert sind. Kein Versicherer in Österreich berechnet explizit ein Wildschadensrisiko, dieses geht de facto in der Menge aller Kaskorisken unter bzw. ist in ihnen enthalten! In der Sparte Kraftfahrzeugversicherung wurden an Prämien gesamt 2,818 Mrd. Prämien verrechnet, davon entfallen für die Kaskoversicherung alleine 1,055 Mrd. Euro. Diesen Prämien stehen 844 Mio. Euro an Leistungen gegenüber, dies entspricht einem Schadensatz von 80,3% in der Kaskoversicherung kam es in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu Leistungsfällen, damit liegt die Anzahl um 0,4% unter dem Vorjahresniveau und setzt den Trend sinkender Leistungsfälle (=Kfz-Unfälle!) Gott sei Dank fort. In der Kaskoversicherung wurden hingegen mit Fällen um 7,3% mehr Schaden- und Leistungsfälle als im Vorjahr gemeldet und abgewickelt. Hubert PAJEK 26

27 Hubert PAJEK 27

28 5.7. Unfälle Bei insgesamt Straßenverkehrsunfällen kamen 2009 insgesamt bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen Personen zu Schaden! Davon wurden leider 633 Personen getötet und Menschen verletzt. Sowohl die Zahl der tödlichen Verunfallten wie auch die der verletzten Personen sind im Vergleich zu den Vorjahren weiter leicht gesunken! (Quelle: VVO, Statistik 2009) Hubert PAJEK 28

29 Es gibt daher von Seiten der Versicherer in Österreich, auch nicht beim VVÖ statistischen Aufstellungen und Aussagen nur zum Thema Wildunfall, daraus resultierender Kosten und anderer Folgen! Wesentliche Grundlage fehlender statistischer Daten sind nicht existente gesetzliche Aufträge zu deren Sammlung! Welche Qualität haben verschiedene Datensammlungen zum Thema Wildunfall in der österreichischen Realität? 5.8. Meldepflichten bei Wildunfällen Welcher Lenker meldet einen Wildunfall, wenn er durch Alkoholkonsum oder den Gebrauch sonstiger Suchtmittel nicht voll fahrfähig ist? Wer hat nur ein Tier nach unserer Rechtslage eine Sache angefahren, verletzt, beschädigt oder getötet? Welcher Nichtjäger kann eine Kollision mit einem Wildtier in ihren Folgen beurteilen, wenn diese schon knapp vor Stillstand des Fahrzeuges erfolgt ist, dem Tier ist ja eh nichts passiert, es ist ja nach dem Unfall noch selbst weggelaufen!? Jeder Wildunfall, bei dem ein Stück jagdbares Wild verletzt oder getötet wurde, stellt im juridischen Sinne den Tatbestand einer Sachbeschädigung dar. Daraus ergibt sich zwingend die Meldepflicht gegenüber dem Jagdausübungsberechtigten natürlich auch möglich bei der nächsten Polizeidienststelle! Eine Nichtmeldung stellt aber aufgrund der aktuellen Gesetzeslage eine Verwaltungsübertretung dar, welche als solche in Regelfall nur mit Geldstrafen geahndet wird. Die prinzipielle Möglichkeit, eine allfällig uneinbringliche Geldstrafe durch eine Ersatzfreiheitsstrafe zu exekutieren, wird in Österreich aber praktisch nicht angewendet. (Quelle: RA Mag. Andreas Hämmerle, Rottenmann, 2011) Sind aber bei einem Verkehrsunfall mit Wildtieren hingegen auch Menschen verletzt worden, so haben alle Personen, welche mit diesem Unfall in ursächlichem Zusammenhang zu sehen sind (Beteiligte, Zeugen) nach 4 StVO (= Straßenverkehrsordnung) Hilfe zu leisten; sind sie dazu nicht in der Lage, so haben sie unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen. Hubert PAJEK 29

30 Ferner haben sie die nächste Polizeidienststelle sofort, d.h. umgehend zu verständigen! Ist hingegen nur Sachschaden eingetreten, so darf diese Meldung an die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen. Diese Sachschadenmeldung bei der Polizei kann jedoch unterbleiben, wenn der Schädiger (Lenker des Unfallfahrzeuges) und der zuständige Nutzungsberechtigte (Jagdausübungsberechtigter) einander unmissverständlich ihre Identitäten bekannt gemacht haben. Hier ist bereits die Intention des Gesetzgebers zu erkennen, den Unfall, bei dem Menschen zu Schaden kommen, in der Meldeverpflichtung quasi höher zu bewerten! Der Unfall mit einem Tier ist aus tierschutzrechtlicher Sicht aktuell unzureichend im Gesetz qualifiziert, weil er hinsichtlich Meldepflicht nur zum Sachschaden heruntergestuft ist. Der Jagdausübungsberechtigte erhält aus der Sicht des Gesetzgebers ausreichend und rechtzeitig Kenntnis von jedem gemeldeten Verkehrsunfall mit Wildtieren, um sein Aneignungsrecht auch am Fallwild auszuüben! Nach meinem Dafürhalten erfüllt der Gesetzgeber mit diesem Regulativ nicht die Vorgaben des Tierschutzes! Nur eine gleichartige unverzügliche Meldeverpflichtung ermöglicht so rechtzeitige Folgemaßnahmen, dass diese unserem heutigen Tierschutzverständnis gerecht werden können! Die gültige Gesetzeslage leistet der schlechten Gesinnung Vorschub, derartige Unfälle zu bagatellisieren bzw. sie erst gar nicht zu melden! Nach meinem Dafürhalten existiert hier ein Widerspruch zwischen den Gesetzen, die Jagd und ihre Proponten finden hier einen tauglichen Ansatz, diesen Missstand anzuprangen und eine Reparatur durch den Gesetzgeber zu finden. Hubert PAJEK 30

31 5.9. Fahrerflucht bei Wildunfällen Die Nichtmeldung der Kollision eines Fahrzeugs mit Wildtieren ist nach meinem Dafürhalten grundsätzlich als Fahrerflucht zu qualifizieren! Die Gründe für eine Nichtmeldung sind mannigfaltig und reichen vom Wilddiebstahl ( der Hase schmeckt auch mir! ) über ein Tierschutzvergehen bis hin zur unterlassenen Hilfeleistung, wenn durch den Unfall auch Menschen zu Schaden gekommen sind. In vielen Fällen ist es pure Bequemlichkeit, welche auch sonst honorige Bürger zum Vergessen der Meldung bewegt. Aus Unwissenheit fürchten manche Verkehrteilnehmer auch Strafen wegen des Wildunfalls an sich und begehen deshalb Fahrerflucht! Mögliche temporäre Verkehrsuntauglichkeiten durch Abusus von Alkohol, Medikamenten, Suchtgiften oder gar einer Kombination aus diesen Gründen verleiten ebenfalls viele Unfalllenker zur Nichtmeldung. Nicht vergessen sollen all jene Lenker sein, welche aus welchen Erwägungen immer - über keine, den Wildunfall inkludierende, Kaskoversicherung verfügen! Diese Verkehrsteilnehmer übersehen die Meldung, weil sie selbst keine monetäre Hilfe bei der Reparatur ihres Schadens von Versicherungsseite erwarten können. Befürchtungen, durch den Unfall mit Wildtieren in der Bonus-Malus Regelung der Haftpflichtversicherung noch oben gestuft zu werden, sind zwar nicht zutreffend, mögen aber auch Auslöser für die Nichtmeldung sein. Alle Nichtmelder übersehen dabei geflissentlich die Situation ihrer Unfallgegner! Aus Tierschutzsicht unverzeihbar ist der Verzicht auf eine sofortige Meldung, um unnötiges Leid verletzter Tiere abzukürzen oder zu beenden. Durch den Einsatz des Jagdausübungsberechtigten und seinem für Nachsuchen tauglichen Jagdhund lässt sich ungeahntes Tierleid vermeiden. Viele Jäger und Naturnutzer haben im Nahbereich von Verkehrswegen Kadaver verunfallter Tiere gefunden, diese geben Zeugnis über unnötige Qualen, welche durch rechtzeitige Meldung wenn schon nicht verhindert, sondern zumindest verkürzbar gewesen wären! Hubert PAJEK 31

32 Neben den in vielen Fällen unnötigen Leiden der Tiere darf auch hier der ökonomische Aspekt nicht außer Acht gelassen werden. Fleisch von im Straßenverkehr zu Tode gekommenen Wildtieren darf zwar gemäß Wildfleischverordnung nicht in Verkehr gebracht werden, d.h. es darf nicht verkauft werden! Gestattet ist lediglich der Eigenverbrauch durch den Jagdausübungsberechtigten bzw. die eingeschränkte Verwendung als Tierfutter oder Kirrbrocken. Hubert PAJEK 32

33 6.Ethik und Wildschutz 6.1. Ethik Als wesentlich erscheint mir bei einer unterlassenen Meldung nach einem Wildunfall der ethische Aspekt: Welche Handlungsweise darf ich von einem fahrerflüchtigen Verkehrsteilnehmer erwarten, wenn er in einen Unfall mit Personenschäden verwickelt ist? Verliert er auch dort die Nerven, unterlässt gebotene Erste-Hilfe-Leistung oder lässt er sogar verletzte Menschen im Stich? Wer Tieren die gebotene Hilfeleistung verweigert verstößt gegen die Prinzipien der Humanität, wie wir sie heute verstehen. Ein solcher Mensch nimmt unnötiges Tierleid billigend in Kauf und setzt sich somit über gesellschaftlich gültige Normen hinweg! Ich mag mir sein Handeln nach einem Unfall mit verletzten Menschen nicht einmal vorstellen! Aus dem ethischen Blickwinkel heraus betrachtet sehe ich hier eine besondere Chance für die Jagd und den Jäger, mit dem Thema Wildunfallvermeidung im Straßenverkehr in der öffentlichen Meinung zu punkten! Mit der Annahme dieses Themas und seinem Transport in die Öffentlichkeit können positive Aspekte für Mensch und Tier vermittelt werden. Der Jäger stellt sich der Nichtjagenden Bevölkerung als der Mensch dar, welcher umfassend sein Engagement für die Wildtiere lebt. Wie oft wird aus Unwissenheit - die tägliche Arbeit des Jägers im Revier von jagdfremden oder gar jagdfeindlichen Personen nicht verstanden, nicht anerkannt oder auch (absichtlich?) missinterpretiert? Ein offensiver Umgang mit dem Problemfeld Wildunfall, von der Prävention über die direkte und unmittelbare Hilfestellung am Unfallort bis hin zur Nachsuchenarbeit und zur Entsorgung der Tierkadaver bietet der Jagdwirtschaft Chancen zur Imageverbesserung in der öffentlichen Wahrnehmung. Diese Arbeit ist als selbstverständlicher Teil der Jagd zu erledigen, sie darf aber auch die ihr gebührende Anerkennung dafür einfordern! Hubert PAJEK 33

34 Im Gegensatz zu diesem österreichischen Weg gibt es in der BRD Streit über eine Jagdsteuer, welche die leeren Gemeindekassen speisen soll. Dieser neu geforderten zusätzlichen Belastung der Jagdpächter halten Teile der Jägerschaft entgegen: Wenn wir durch eine neue Jagdsteuer finanziell belastet werden, so stellen wir die bisher freiwillige Entsorgung von Verkehrsfallwild durch die Jagd ein! Muss die Kommune die Entsorgung mit Angestellten oder fremden Kräften bewerkstelligen, so sind angesichts der aktuellen Wildunfallzahlen höhere Kosten zu erwarten, als eine prozentuale Steuer auf die Jagdpacht bringen kann. So gibt es im Kreis Gießen als konsensuale Lösung ab 2009 keine Jagdsteuer mehr, nachdem die Jägerschaft der Kreisbehörde die Kosten für die Fallwildentsorgung vorgerechnet und gleichzeitig einen Entsorgungsboykott in den Raum gestellt hat. Bei dieser Argumentation bleibt jedoch kein Platz für den ethischen Blickwinkel, das Leiden verletzter Tiere wird hier ausgespart, diese Diskussion greift zu kurz! Sie steht diametral zu meiner Idee, aus der Diskussion über generelle Maßnahmen zur Wildunfallvermeidung bis hin zur Notwendigkeit der Entsorgung von Fallwild Imagegewinne für den Jäger als Arbeiter für Natur, Tiere und Gemeinschaft zu generieren! 6.2. Wildschutz- und Wildwarneinrichtungen Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Erkenntnis vom , Zl. 81/03/0179 festgestellt, dass Wildwarneinrichtungen durch den Straßenerhalter auf dessen Kosten anzubringen und zu erhalten sind. Stellt die Verkehrsbehörde 1. Instanz fest, dass sich im Zuge bestimmter Straßenzüge über einen längeren Zeitraum vermehrt Verkehrsunfälle, hervorgerufen durch wechselndes Wild, ereignen, kann dem Straßenerhalter neben den in der StVO vorgesehenen Gefahrenzeichen ( 50/13b StVO Achtung Wildwechsel ) jederzeit auch die Anbringung und Erhaltung von Wildwarneinrichtungen, wie optische Reflektoren, akustische und olfaktorische Wildwarner und anderes mehr, aufgetragen werden. Diese an sich wunderbare Regelung zu Gunsten des Schutzes von Mensch und Tier ist leider ein Papiertiger, da dieses Regulativ nur Anwendung auf Bundes- und höherrangige Straßen findet und genau dort nicht greift, wo Hilfe dringend geboten wäre: auf Landes- und Bezirksstraßen und deren Kreuzungsflächen mit hochfrequenten Wildwechseln! Hubert PAJEK 34

35 6.3.Wildschutzrichtlinie, RSV (Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau der Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr, FSV) Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr hat im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) die Wildschutzrichtlinie ausgearbeitet. Das BMVIT hat diese mit Erlass vom , Zl /0042-II/ST-ALG/2007, für den Bereich der Bundesstraßen für verbindlich erklärt. Eine Anwendung auch außerhalb des Bundesstraßenbereichs wurde angeregt, stellt aber keinerlei Verpflichtungen für die Niedrigrangigeren Straßen dar. Diese Wildschutzrichtlinie sieht im Wesentlichen vor, dass bereits bei der Projektierung von Verkehrswegen allfällig erforderliche Wildschutzeinrichtungen in die Planung mit einzubeziehen sind. Im Einzelfall ist dabei unter Beachtung vorhandener baulicher Querungsmöglichkeiten die Zweckmäßigkeit der Errichtung von Wildquerungshilfen zu prüfen. An AS (Autobahnen und Schnellstraßen) mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen sind im Grünland Wildzäune oder andere tauglich bauliche Anlagen wie WTP s (= Wildtierschutzpassagen) zu errichten. An bestehenden Straßen sind, sofern der Straßenerhalter über Wildunfallstellen informiert ist, in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde und auch dem Jagdausübungsberechtigten entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Der Einsatz von Wildschutzeinrichtungen erfolgt jeweils unter Zugrundelegung der bei der Polizei oder Bezirksverwaltungsbehörde gemeldeten Zahl von Wildunfällen mit Sachund Personenschaden. Aus diesen müssen eindeutig die Daten der verletzten Personen, Unfalldatum und -uhrzeit, Unfallort (Straßennummer und Straßenkilometer) sowie die beteiligte Wildart hervorgehen. Als Grundlage und Entscheidungshilfe, welche Art der Maßnahme getroffen werden soll, sind auch die Jagdstatistiken der Bezirksverwaltungsbehörden und allfällig sonstige vorhandene örtliche Erfassungen und Aufzeichnungen heranzuziehen. Wildschutzeinrichtungen sind zu errichten, wenn mehr als zwei Unfälle mit Schalenwild oder mindestens fünf Unfälle mit sonstigem Haarwild je km jedes beliebig gewählten Straßenabschnittes innerhalb eines Jahres nachweislich aufgetreten sind. Aber nicht nur die Zahl von Unfallereignissen, sondern auch die Veränderung des Umlandes kann die Errichtung von Wildschutzeinrichtungen bzw. deren Erweiterung notwendig machen. Hubert PAJEK 35

36 7. Image von Wildschutz und Jagd Als Schnittpunkt zwischen der Jagd und der Nicht jagenden Bevölkerungsmehrheit ist die Verminderung von Unfällen mit Wildtieren ein sehr taugliches Thema, die Jagd generell als gesellschaftlich relevant und - Nutzen für die gesamte Bevölkerung stiftend - darzustellen! Professor Werner Beutelmeyer hat in seiner Studie Das Image der Jagd aus der Perspektive der Bevölkerung im Rahmen seines Vortrages bei der Jägertagung 2010 in Raumberg Gumpenstein sehr interessante Ergebnisse über die Meinung der österreichischen Bevölkerung zur intakten Natur zu Tage gefördert: 59% aller Befragten sehen es als sehr wichtig an, dass Wildtiere einen geeigneten Lebensraum vorfinden. 43% aller Befragten ist es sehr wichtig, dass es eine große Vielfalt an Wildtieren gibt! Hubert PAJEK 36

37 Laut Meinung der Befragten tragen die Förster (!?) zu 69% sehr große Verantwortung für eine intakte Natur! Den Berufsjägern mit 38%, den Jägern mit 30% und als Schlusslicht der Befragung den Landesjagdverbänden mit 26% (!!) wird von Seiten der Öffentlichkeit eine gravierend geringere Verantwortung für die Natur zugemutet! Hubert PAJEK 37

38 In der Fragestellung nach einem im Großen und Ganzen eher rücksichtsvollen Umgang mit der Natur landen die Jäger mit 41% Zusage noch im vorderen Drittel nach Imkern, Bergsteigern, Wanderern, Vogelkundler und Joggern. Hingegen wird den Jägern mit 42% ein sehr hoher Wert betreffend der Frage zugewiesen, ob sie denn eher belastend mit der Natur umgingen! Dieses ambivalente Ergebnis muss den Jägern und damit ihrer Standesvertretung, den Landesjägermeistern als Spitzenfunktionäre zu denken geben, in wie weit ihr Image in der Bevölkerung einem Soll/Ist Vergleich aktuell Stand hält! Kann eine große, bundesweite Initiative wie z.b. die flächendeckende Umsetzung des Projektes Verkehrsfallwild ein taugliches Thema darstellen, um das positive Wirken der österreichischen Jäger in der Öffentlichkeit hervor zu heben? Hubert PAJEK 38

39 Damit kehrt aber das Problem Vermeidung von Unfällen mit Wildtieren an seine Wurzeln zurück: Mangels einer einheitlich gültigen gesetzlichen Grundlage und aller beschriebenen menschlichen Fehlverhalten existieren derzeit keine landesweit oder gar bundesweit brauchbaren Beurteilungsgrundlagen zu Wildunfällen in Österreich Projekt Verkehrsfallwild Ein erster Schritt in die richtige Richtung wurde durch das Forschungsprojekt Verkehrfallwild gesetzt: Als wesentlicher Punkt im Projekt wurde ein Erhebungsblatt für eine einheitliche statistische Grundlage erarbeitet und den Projektteilnehmern als Richtlinie für ihre Zählungen zum Thema Verkehrsfallwild übermittelt. Jetzt arbeiten mehr als 30 Jagdreviere (Stand per Jänner 2011) in Niederösterreich mit einem im Projekt einheitlich formatierten Erhebungsblatt Verkehrsfallwild. Dieses ermöglicht den teilnehmenden Revieren und vor allem der Projektleitung einen einheitlichen Blick auf das Unfallgeschehen und eine mögliche Differenzierung nach wissenschaftlich notwendigen Parametern. Die aktuellen Zahlenreihen daraus lassen schon erste lokale Schlüsse zu, aber um allgemeine Aussagen zu treffen ist das statistische Grundmaterial hinsichtlich Zeit und Menge noch weiter zu vergrößern. Ein einheitlicher Einsatz dieses Meldeblattes in Österreich ist für alle Wildunfälle wünschenswert, doch mangels Grundlagen derzeit noch Wunschdenken! Ebenso wünschenswert für Gesamtösterreich ist eine Studie quer über das gesamte Bundesgebiet, die topographisch extrem differenten Gegebenheiten in Österreich würdigend. Hubert PAJEK 39

40 Aktuelles Datenblatt, Projekt Verkehrsfallwild, BOKU, Mag. Wolfgang Steiner, Hubert PAJEK 40

41 7.2. Aktuelle Aktivitäten in Deutschland Unser großer Nachbar Deutschland hat aufgrund der erschreckenden Bilanz der Wildunfälle Maßnahmen beschlossen! 2009 sind in Deutschland 13 Menschen ums Leben gekommen, wurden verletzt. Über Stück Schalenwild allein kamen bei diesen Unfällen unter die Räder. Daher wurde am 18.November 2010 vom ADAC Präsidenten Peter Meyer ein Forschungsprojekt zur Wildunfallprävention vorgestellt. Ziel der auf 5 Jahre angelegten Studie ist es, zum einen die Ursachen von Wildunfällen genauer zu erforschen und andererseits die Wirksamkeit aller gängigen Präventionsmaßnahmen (Reflektoren, Duftzäune, etc.) zu überprüfen. Mit der Durchführung der Untersuchung wurde das Institut für Wildbiologie Göttingen und Dresden beauftragt. Diese deutsche Allianz für Wald und Wild haben der ADAC, der DJV (= Deutscher Jagdschutzverband) als nationaler Jagddachverband gemeinsam mit anderen betroffenen Institutionen geschlossen. Beispielhaft seien genannt der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr in Schleswig-Holstein, die Schleswig-Holsteinische Landesforsten, das Umweltministerium und andere Protagonisten aus dem öffentlichen Raum. Warum mir diese gemeinsame Initiative zu denken gibt, drückt sehr gut das Flugblatt des ADAC zum Projekt Wildunfälle vermeiden aber wie? aus: Die betonte offene Gemeinschaftlichkeit, die verpflichtende Mitwirkung der Politik und eine ausreichende Mittelbereitstellung werden hier offensiv als Grundvoraussetzung für das Gelingen eines derartigen Projektes genannt! Hubert PAJEK 41

42 Der Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, Dr. K. Baasch, betonte aber auch das Engagement seiner Jägerschaft, diese arbeite bereits heute intensiv und in großer Bandbreite am Projekt. Ihre Tätigkeiten reichen vom Warnreflektor und anderen baulichen Maßnahmen bis hin zur Schwerpunktbejagung und Verminderung der Wildstände an besonders kritischen Unfallhäufungsstellen. Hubert PAJEK 42

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