Energieausweis für Gebäude
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- Karlheinz Frank
- vor 8 Jahren
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1 WIS Energieausweis für Gebäude Bildquelle: Deutsche Energie Agentur GmbH (dena) Telefon (0731) Schillerstr. 18 Telefax (0731) Ulm Mobil (0172) Stand 12/2007 Seite 1 von 13
2 WIS Inhalt 1. Was ist der 2. Welche Informationen enthält der Energieausweis 3. Welche Varianten von Energieausweisen gibt es 4. Welche Übergangsregeln wurden getroffen 5. Wer zieht welchen Nutzen aus dem Energieausweis 6. Wer hilft ihnen weiter 7. Fragen und Antworten zum Energieausweis Stand 12/2007 Seite 2 von 13
3 1. Was ist der WIS Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit ihm erfahren Interessenten auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude, oder um einen Spritfresser handelt. Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energieausweis ein Instrument, mit dem Sie ihre Kunden von der Qualität ihres Hauses überzeugen können. Der Energieausweis ermöglicht Mietern und Käufern auch den Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten auf Basis ihres Energiebedarfs oder Energieverbrauchs. Wieso braucht man einen Energieausweis ieausweis Die EU erließ im hr 2002 die Richtlinie 2002/91/EG mit dem Ziel die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Diese Richtlinie bezieht sich auf folgende Gebäude und Anlagen: Neubauten Bestehende Gebäude die verkauft oder vermietet werden sollen Bestehende große Gebäude die aufwendig renoviert werden Bestehende öffentliche Gebäude mit regem Publikumsverkehr Klimaanlagen und Heizkessel Die einzelnen Mitgliedsländer wurden aufgefordert diese Richtlinie bis zum in nationales Recht umzusetzen. Umsetzung in Deutschland: Am hat das Bundeskabinett den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und somit die EnEV 2007 beschlossen. Diese Verordnung gilt ganz grundsätzlich für Gebäude, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden und für Anlagen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik, die in den relevanten Gebäuden installiert sind. Ausnahmen bilden Gebäude die nicht regelmäßig genutzt werden (z.b. Ferienhäuser), Gebäude die für die Tierhaltung ausgelegt sind und Bauten die aufgrund ihres Verwendungszwecks lange offen gehalten werden müssen. Wann muss der ausgestellt stellt werden Der Energieausweis wird benötigt: Bei der Neuerrichtung eines Gebäudes (keine Neuerung). Bei der Neuvermietung, Neuverpachtung und beim Verkauf von Wohnungen und Gebäuden. Bei öffentlichen Gebäuden mit > 1000m² Nutzfläche, wenn diese von Besuchern stark frequentiert werden. Der Energieausweis ist dem Interessenten auf Verlangen zugänglich zu machen. Der Energieausweis wird immer für das ganze Gebäude ausgestellt. Für Gebäude die sich im Privatbesitz befinden, und nicht verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen besteht keine gesetzliche Verpflichtung einen Energieausweis erstellen zu lassen. Dies kann jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen. Stand 12/2007 Seite 3 von 13 Aussteller: Hubert Ketterer Schiller-Str Ulm
4 WIS 2. Welche Informationen enthält der Energieausweis Ein Energieausweis egal ob, verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert, besteht immer aus den gleichen drei Seiten plus einer Seite mit Modernisierungsempfehlungen. Seite 1: 1 Stammdaten Informationen zum Gebäude Die erste Seite ist für beide Varianten gleich und beinhaltet Informationen zum Gebäude, Anlass der Ausstellung, Berechnungsgrundlage, Hinweise zur Verwendung und den Aussteller des Energieausweises. Anlass der Ausstellung Hinweise zur Verwendung Aussteller Berechneter Energiebedarf Primärenergiebedarf, Energetische Qualität der Gebäudehülle Endenergiebedarf Aussteller: Hubert Ketterer Schiller-Str Ulm Seite 2: 2 : Daten für den Bedarfsausweis Es werden alle wärmetechnisch relevanten Komponenten (Bauteile und Anlagentechnik) des Gebäudes aufgenommen und energetisch bewertet. Anschließend wird der theoretische Kennwert oder Normverbrauch ermittelt. Wird ein Verbrauchsausweis ausgestellt, bleibt diese Seite unausgefüllt. Sonstige Angaben, Vergleichswerte Endenergiebedarf Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Seite 3: 3 Daten für den Verbrauchsausweis Berechnungsgrundlage Energieverbrauchskennwert Verbrauchserfassung Heizung und Warm- Wasser Vergleichswerte Endenergiebedarf Erläuterungen zum Verfahren Entsprechend der neuen EnEV liegen den Daten für den Verbrauchsausweis drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zugrunde. Daraus wird der ungewichtete Mittelwert als Energieverbrauchswert ausgegeben. Zusätzlich müssen eine Klimabereinigung vorgenommen und Leerstände rechnerisch berücksichtig werden. Optional kann der Aussteller von Bedarfsausweisen auch diese Seite ausfüllen. Stand 12/2007 Seite 4 von 13
5 Seite 4: Erläuterungen WIS Auf der vierten Seite sind dann noch einmal die Berechnungsgrundlagen zusammengestellt. Dazu werden wichtige Begriffe erläutert. Anhang: Modernisierungsempfehlungen ehlungen Jeder Energieausweis verfügt noch über einen Anhang, in dem der Aussteller objektspezifische Modernisierungstipps gibt. Sie können kurz gefasst sein, und es müssen keine Amortisationsrechnungen vorgenommen werden. Außerdem müssen Sie auch nicht potenziellen Mietern oder Käufern vorgelegt werden. Um das ganze Verfahren zu vereinfachen, kann auf eine Vor-Ort-Begutachtung des Gebäudes durch den Aussteller verzichtet werden. Stattdessen kann der Gebäudeeigentümer dem Aussteller eine selbst ausgefüllte Checkliste vorlegen. Aussteller: Hubert Ketterer Schiller-Str Ulm Der Energieausweis enthält folgende Informationen: onen: Gesamtenergieeffizienz (auf Primär- und Endenergiebasis) Effizienz der Heizungsanlage (Anlagenaufwandszahl) Qualität der Gebäudehülle (Dämmeigenschaften, Dichtigkeit) CO2-Emissionen Modernisierungsempfehlungen Auswirkung der Modernisierung auf die Gesamtenergieeffizienz (im Vergleich zu Durchschnittsgebäuden) Der Energieausweis soll nur der Information dienen. Weitere Rechtswirkungen, z.b. eine Pflicht zur Umsetzung der empfohlener Modernisierungsempfehlungen, sind damit nicht verbunden. Der Energieausweis hat eine Laufzeit von 10 hren. Stand 12/2007 Seite 5 von 13
6 WIS 3. Welche Varianten von Energieausweisen gibt es Bei der Erstellung von Energieausweisen gibt es grundsätzlich zwei Varianten. Ein Energieausweis kann entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. In diesem Sinne spricht man vom bedarfsorientierten bzw. vom verbrauchsorientierten Energieausweis. Der Energiebedarf edarf stellt den rechnerisch ermittelten Wert dar, der auf einem einheitlichen Bewertungsverfahren und entsprechenden Normen beruht. Standardbedingungen sowie eine Normnutzung sind hierfür die Basis. Einfluss auf die Höhe dieses Energiebedarfs im Wohngebäude haben die Gebäudehülle (Keller, Außenwände, Türen, Fenster und Dach) sowie die Haustechnik (Heizungsanlage, Warmwasserversorgung und ggf. zur Lüftung). Der Energieausweis auf Basis von Bedarfswerten ermöglicht die energetische Bewertung von Gebäuden unabhängig von der Art ihrer Nutzung und ihrem Standort. Der Verbrauchsenergieausweis energieausweis setzt den witterungsbereinigten Energieverbrauch des Objektes zum Maßstab. Er lässt sich einfach und kostengünstig aus Werten der Heizkostenabrechnung erstellen. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt stark vom konkreten Verhalten der Hausbewohner ab. So kann sich z.b. ein besonders niedriger Verbrauch auch in einem schlecht gedämmten Haus einfach dadurch ergeben, dass die bisherigen Bewohner einzelne Gebäudeteile nicht beheizt haben oder sich nur selten im Gebäude aufhalten. Dadurch ist die Vergleichbarkeit bei den verbrauchsorientierten Energieausweisen eingeschränkt. Kriterien Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsbasierten Energieausweisen Bedarfsausweis Verbrauchsausweis Berechnung der Energieeffizienz ausgehend von Der Qualität und Ausführung der Komponenten (Gebäudehülle, Heizung, etc.) Unabhängig vom Verhalten des Nutzers Der Heizkostenabrechnung Abhängig vom Verhalten des (letzten) Nutzers Modernisierungshinweise Objektspezifische Empfehlungen Allgemeine Empfehlungen Aufwand Relativ aufwendige Erstellung Relativ schnelle Erstellung Kosten Potentiell teurer Potenziel günstiger Welcher Ausweis für welches Gebäude Enstprechend dem Beschluss des Bundeskabinetts vom besteht bis zum die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen für alle Gebäude. Ab dem ist die Regelung grundsätzlich sehr einfach: Alle Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor errichtet wurden, benötigen einen Bedarfsausweis. Für alle anderen Gebbäude kann zwischen beiden Ausweisen frei gewählt werden ebenso wie bei Wohngebäuden, die seit entsprechend der ersten Wärmeschutzverordnung modernisiert wurden. Bei Nichtwohngebäuden hat man die freie Wahl zwischen verbrauchs und bedarfsorientiert. Stand 12/2007 Seite 6 von 13
7 Gebäude WIS Neubau (Wohn- und Nichtwohngebäude) Verkauf, Neuvermietung, - verpachtung oder -leasing Nichtwohngebäude Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten Zentralheizung Etagenheizung Bauantrag vor Gebaut oder modernisiert nach Standard von der WSchV 1977 kein Energieausweis erforderlich Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- und bedarfsbasierten Energieausweis Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs Aber es gibt auch verschiedene Ausnahmen von der Wahlfreiheit heit: 1. Um eine Förderung durch die KfW- Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen, ist ein Bedarfsausweis erforderlich. 2. Für Gebäude mit Etagenheizungen kann theoretisch ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Allerdings ist es fraglich, ob homogene Heizsysteme mit Etagenheizung vorliegen, so dass auch hier vermutlich nur die Möglichkeit eines Bedarfsausweises bleibt. 3. Bei zentral beheizten Objekten müssen mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden dokumentiert sein, um einen Verbrauchsausweis zu erstellen. Etagenheizung Homogene Heizsysteme mit Etagenheizung Wohngebäude > = 5 Wohneinheiten Zentralheizung Daten von 3 hren vorhanden 4. Bei Liegenschaften mit einer Heizanlage für mehrere Gebäude (ohne Verbrauchserfassung durch Wärmezähler) liegt es im Ermessen des Energieausweis Ausstellers, ob ein Ausweis pro auf Grundlage Wahlfreiheit Heizanlage möglich ist. Bei gleichartigen Gebäuden mit identischem Sanierungsstand empfehlen wir den des Bedarfs zwischen verbrauchs- und bedarfsbasierten Energieausweis Verbrauchsausweis. Stand 12/2007 Seite 7 von 13 Anzahl Gebäude ist gleich Anzahl Heizanlage
8 4. Welche Übergangsregeln wurden getroffen fen Schrittweise Einführung Ab 2008 wird der Energieausweis in mehreren Schritten eingeführt. WIS Die Bundesregierung hat für die verschiedenen Bereiche folgenden Zeitplan festgelegt: 01. Juli 2008 für "Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965" 01. nuar 2009 für später errichtete Gebäude 01. Juli 2009 für Nichtwohngebäude Nicht- Wohn- Gebäude Pflicht Wohngebäude ab Baujahr 1965 Wahlfreiheit Verbrauch / Bedarf für alle Energieausweise Pflicht Wohngebäude bis Baujahr 1965 Pflicht 25.April Juli Oktober nuar Juli 2009 Will man ein Wohngebäude, das vor 1965 gebaut wurde verkaufen, neu vermieten, verpachten oder verleasen dann muss man bis zum Inhaber eines Energieausweises sein. Für neuere Gebäude gilt dies erst ab dem Nichtwohngebäude müssen erst ab dem einen Energieausweis vorlegen können. Im Falle öffentlicher Gebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, sind die Energieausweise dann auch auszuhängen. Alle Energieausweise für Bestandsgebäude, die freiwillig vor Inkrafttreten der EnEV und nach den Regeln des Kabinettsbeschlusses erstellt werden und haben eine Gültigkeitsdauer von zehn hren ab dem Ausstellungsdatum. Stand 12/2007 Seite 8 von 13
9 WIS 5.. Wer zieht welchen Nutzen aus dem Energieausweis Der Energieausweis bringt sowohl für die Eigentümer, als auch für die potentiellen Käufer und Mieter Vorteile mit sich. Nutzen des Energieausweises für die einzelnen Zielgruppen: Hausbesitzer In jedem Haus werden im Laufe der hre Sanierungen an Dach, Außenwänden und an den technischen Anlagen wie der Heizung fällig. Diese Maßnahmen bieten zugleich die Chance in Energieeinsparung zu investieren. Hierfür stellt der Energieausweis einen hervorragenden Einstieg dar, da die Aufnahme des Ist- Zustandes des Gebäudes die erste Voraussetzung für Verbesserungen darstellt. Zudem genießen die Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen im Konzept des Energieausweises oberste Priorität. Gut geplante Energieeinsparende Renovierungen machen sie zu einem Gewinner in vielerlei Hinsicht: Sie leisten nachhaltig ihren Beitrag zum Umweltschutz Sie werden von den steigenden Energiepreisen weit weniger belastet Ihr Wohnkomfort wird erhöht Energiesparende Maßnahmen in Verbindung mit ohnehin anstehenden Modernisierungen sind wesentlich günstiger, als wenn beide getrennt voneinander durchgeführt werden Ihr Haus gewinnt nachhaltig an Wert Vermieter und Verkäufer Auch Vermieter und Verkäufer steigern den Wert ihres Eigentums und tun der Umwelt etwas gutes, wenn sie sich für energieeinsparende Maßnahmen entscheiden. Diese Gruppe zieht jedoch ihren Hauptvorteil aus der gesteigerten Bedeutung, den energetisch hochwertige Häuser in Zukunft bekommen werden. Mit dem Energieausweis besitzen Verkäufer und Vermieter nun einen Beleg dafür, wenn es sich um ein energetisch hochwertiges Haus handelt, und haben auch noch einen Beweis für durchgeführte Modernisierungen. Vergleichbar mit technischen Anlagen und Autos wird energetische Qualität auch für Häuser und Wohnungen in Zukunft ein herausragendes Werbeinstrument darstellen. Mieter und Käufer Mieter und Käufer haben ab dem das Recht sich vor Vertragsschluss den Energieausweis vorlegen zu lassen. Damit haben sie erstmals Einblick in den energetischen Zustand eines Gebäudes, und können dies in ihre Überlegungen einfließen lassen. Vor allem wenn man sich die Entwicklungen im Energiesektor betrachtet werden die Nebenkosten in Zukunft ein Hauptkriterium für das Für und Wider einer Wohnung oder eines Hauses darstellen. Stand 12/2007 Seite 9 von 13
10 WIS 6.. Wer hilft ihnen weiter Energieausweise für Gebäude Wir erstellen für Sie verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweise für Wohn- und Nicht- wohngebäude de! Zum wird der Energieausweis für bestehende Gebäude schrittweise eingeführt. Dadurch erhalten Mieter und Käufer einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Energiesparberatung vor Ort Wir führen für Sie von der BAFA geförderte Gebäudeenergieberatungen energieberatungen durch! Wir verfügen über fundierte Kenntnisse im Bereich der Gebäude- und Anlagentechnik und begutachten, berechnen und beurteilen Ihr Gebäude im Hinblick auf eine energetisch optimale Auslegung und schlagen Ihnen Verbesserungsmaßnahmen vor. Unsere Ingenieure und geprüften Gebäudeenergieberater (HWK) erarbeiten für Ihr Gebäude eine Energiediagnose, um Ihnen die Grundlage für langfristiges und effektives Energiesparen zu ermöglichen. 1. Begutachtung des Gebäudes vor Ort - Gebäudetyp, Nutzung, Baujahr, - Maße und Aufbau der Gebäudehülle, - Heizungssystem, Warmwasserbereitung, Lüftung. 2. Berechnungen - Wärmeverluste über die Gebäudehülle, - Bedarf an Heizwärme, Endenergie, Primärenergie, - Schadstoff-Emissionen, Sanierungsvarianten. 3. Energiediagnose - Zusammenfassung des energetischen Ist-Zustandes, - Beurteilung, Schwachstellen, Verbesserungsbedarf, - Sanierungsmöglichkeiten zur Optimierung Ihres Energieverbrauchs. Fördergelder und Zuschüsse Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Fördergeldern und Zuschüssen! Ihr Partner - enarqum - und sein Team aus Energieberater geben Ihnen Tipps zur Erlangung von Fördermitteln und unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen Fördermöglichkeit. Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld. EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Nutzen Sie unsere Förderinformationen und finden somit Ihre optimale Zuschussvariante oder Kreditfinanzierung. Unser Team aus Ingenieuren und geprüften Gebäudeenergieberatern (HWK) freut sich auf Ihre Anfrage. Stand 12/2007 Seite 10 von 13
11 7. Fragen und Antworten zum Energieausweis WIS Was versteht man unter einem Energieausweis Der Energieausweis ist ein Ausweis, der Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Durch den Energieausweis können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Wie bei den Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten wird ein Gebäude anhand seiner energetischen Qualität eingestuft. Unter energetischer Qualität versteht man die Tauglichkeit eines Gebäudes Wärmeverluste und dadurch die Energiekosten gering zu halten. Wie sieht ein Energieausweis aus Der Energieausweis besteht aus vier Seiten. Auf der ersten Seite sind grundlegende Informationen zum Gebäude und der Grund der Ausstellung enthalten. Auf der zweiten Seite steht der errechnete Energieverbrauchs- bzw. bedarfskennwert des betrachteten Gebäudes im Mittelpunkt. Dieser Wert wird in kwh je Quadratmeter für ein hr [kwh/(m²a)] angegeben und als Pfeil auf einer Farbskala zwischen 0 und >400 angezeigt. Auf den folgenden Seiten werden allgemeine Erläuterungen zum Energieausweis gegeben und Modernisierungstipps angeboten. Wie wird ein Energieausweis ausgestellt Bei Neubauten werden die Planungsdaten für die Erstellung des Energieausweises genutzt. Bei bestehenden Gebäuden kann der Aussteller die benötigten Gebäudedaten vor Ort selbst erheben oder sich diese vom Eigentümer übermitteln lassen. Letzteres kann die Kosten des Ausweises deutlich reduzieren. Ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht. Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ab dem 01. nuar 2009 gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude. Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude Energieausweise ausgestellt werden und in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr müssen Energieausweise zusätzlich gut sichtbar ausgehängt werden. Bleiben bereits ausgestellte Energieausweise weiter gültig Energieausweise, die vor Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) nach den Bestimmungen des EnEV-Entwurfs (in der Fassung des Kabinettsbeschlusses vom ) ausgestellt wurden, sind zehn hre ab dem Tag der Ausstellung gültig. Das Gleiche gilt auch für auf freiwilliger Basis von Gebietskörperschaften oder auf deren Veranlassung ausgestellte Ausweise (z.b. im Rahmen von Förder- oder Energiesparprogrammen). Was müssen Vermieter und Verkäufer beachten Wird nach der Übergangsfrist ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, so hat der Verkäufer dem Kaufinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen ; Entsprechendes gilt bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verleasen. Zugänglich machen bedeutet nicht das engere Vorlegen, sondern der Interessent muss die Möglichkeit haben, den Ausweis bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen zu können. Es reicht z. B. ein Aushang im Treppenhaus anlässlich einer Wohnungsbesichtigung. Der Interessent hat keinen Anspruch auf Übergabe des (Original-)Ausweises. Nach dem Beschluss des Bundesrates vom muss ihm auch keine Kopie mehr überlassen werden. Stand 12/2007 Seite 11 von 13
12 Wann muss der Ausweis ausgehängt werden WIS Für Gebäude mit mehr als m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, sind Energieausweise an gut sichtbarer Stelle auszuhängen. Bei Verkauf oder Vermietung anderer Gebäude reicht zugänglich machen. Hier kann z. B. ein Aushang im Treppenhaus erfolgen. Ein Aushang ist nicht vorgeschrieben. Kann der Energieausweis auch für eine Wohnung ausgestellt werden Energieausweise, die der Energieeinsparverordnung entsprechen sollen, können nur gebäudebezogen ausgestellt werden. Eine Ausnahme gibt es, wenn ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. Hier sind Ausweise für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen. Müssen Energieausweise erneuert werden Energieausweise werden für zehn hre ausgestellt. Vermieter oder Verkäufer erfüllen daher ihre gesetzliche Pflicht, solange der Ausweis nicht älter als zehn hre (gerechnet ab Ausstellungstag) ist. Was kostet der Energieausweis Die Energieeinsparverordnung enthält keinerlei staatliche Vorgaben bzgl. der Kosten von Energieausweisen. Der Preis ist entsprechend zwischen Aussteller und Auftraggeber frei zu verhandeln. Wer trägt bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises Bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) müssen von allen Eigentümern die Kosten getragen werden. Verbrauch oder Bedarf: Welcher Ausweis ist besser Der Verbrauchsausweis wird in der Regel erheblich günstiger sein als der Bedarfsausweis. Wer eine energetische Sanierung plant, sollte einen einfachen Verbrauchsausweis nicht zur Grundlage machen. Hier wird man nicht auf eine qualifizierte Beratung verzichten können. Können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, kann die Kosten des Energieausweises als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Entsprechendes gilt für gewerbliche Verkäufer. Auch Selbstnutzer sollten versuchen die - vor Ort im Haushalt anfallenden - Kosten des Ausweises als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen. Wer erstellt Energieausweise Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweise für Bestandsgebäude dürfen von Ausstellern mit baufachlicher Qualifikation ausgestellt werden. Die Einzelheiten regelt der umfangreiche Katalog des 21 EnEV. Stand 12/2007 Seite 12 von 13
13 Wer hat Anspruch auf einen Energieausweis WIS Eigentümer oder Käufer eines Neubaus erhalten den Energieausweis von ihrem Architekten oder Bauträger. Potenzielle Mieter oder Käufer sollten sich den Energieausweis z.b. vor Vertragsverhandlungen vom Gebäudeeigentümer vorlegen lassen. Sie müssen hier aber u.u. selbst aktiv werden. Nach der EnEV 2007 muss der Eigentümer den Energieausweis spätestens auf Verlangen zugänglich machen, er ist jedoch nicht verpflichtet, den Energieausweis von sich aus aktiv ins Verkaufs- oder Vermietungsgespräch einzubringen. Was geschieht, wenn die Vorgaben der EnEV nicht eingehalten werden Die Nichteinhaltung der EnEV kann als Ordnungswidrigkeit belangt werden. Dabei gilt zum Beispiel die Ausstellung eines Energieausweises ohne entsprechende Berechtigung gemäß EnEV als ordnungswidrig. Ein Eigentümer kann belangt werden, wenn der Energieausweis dem Interessenten nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis und einem Energiepass Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass. Beide Begriffe können gleichbedeutend benutzt werden. Die EU-Gebäuderichtlinie verwendet in erster Linie den Ausdruck Energieausweis. Warum fehlt die Seite 2 beim Verbrauchsausweis Der Energieausweis ist so konzipiert, dass die Seite 2 ausschliesslich für die Berechnung des Energiebedarfskennwertes vorgesehen ist. Daher findet man bei einem verbrauchsorientierten Dokument keine zweite Seite. Welche Rechte können Mieter aus dem Energieausweis ableiten Der Energieausweis soll ausschließlich der Information der Gebäudenutzer dienen. Im Energieeinspargesetz, das am in Kraft getreten ist, wurde dies explizit aufgenommen. Für den Vermieter ist es wichtig, darauf zu achten, den Energiepass nicht als Bestandteil des Mietvertrages zu deklarieren. Dadurch könnten Mieter etwaige Rechtswirkungen ableiten. Kein Gebäudeeigentümer kann bei schlechten Kennwerten zu einer Modernisierung gezwungen werden. Ein Energieausweis muss nur zugänglich gemacht werden. Eine Aushändigung ist nicht notwendig. Woher bekomme ich einen Energieausweis Bei uns erhalten Sie beide Varianten des Energieausweises. Die Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise werden von enarqum selber erstellt. Unser Team aus Ingenieuren und geprüften Gebäudeenergieberatern (HWK) freut sich auf Ihre Anfrage. Stand 12/2007 Seite 13 von 13
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