1. Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung

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1 IHK GEPRÜFTE/R BILANZBUCHHALTER/IN" (BERUFSBEGLEITEND) -NACH NEUER RECHTSVERORDNUNG- Ziel unserer Privatschule ist es, Sie in relativ kurzer und angemessener Zeit auf die anspruchsvolle Prüfung zum/zur Bilanzbuchhalter/in vor der IHK erfolgreich vorzubereiten. Die IHK-Prüfung zum/r Bilanzbuchhalter/in wird seit 1927 durchgeführt und ist somit die kaufmännische Fortbildungsprüfung mit der längsten Tradition sowie das erfolgreichste IHK Fortbildungsprofil. Wir werden dieses Erfolgsmodell fortsetzen. Ziel Der IHK Weiterbildungsabschluss Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in ist im Zuge der sich wandelnden beruflichen Aufgaben und Anforderungen an die Bilanzbuchhaltung von Grund auf überarbeitet und vom BMBF zum November 2007 als novellierte Verordnung erlassen worden. Diese löst die Rechtsverordnung von 1990 ab. Mit der neuen Rechtsverordnung soll den veränderten Anforderungen in der beruflichen Praxis durch Schaffung eines modernisierten Berufsbildes Rechnung getragen werden. Die IHK-Prüfung gliedert sich in verschiedene Teile, die nacheinander abzulegen sind. Mit der berufliche Weiterbildung zum/zur IHK geprüften Bilanzbuchhalter/in erwerben Sie einen hohen Spezialisierungsgrad und machen sich fit, finanzwirtschaftliche Managementaufgaben zu übernehmen und zu verantworten. Dazu gehören: 1. effiziente interne Bearbeitung des gesamten Rechnungswesens, 2. komplette Organisation des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens, 3. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und der Lageberichte nach nationalem Recht, 4. Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards, 5. Anfertigen der Steuerbilanz (Beherrschung des umfangreichen Steuerrechts), 6. Berichterstattung aus Finanz- und Betriebsbuchhaltung, 7. Auswerten und Interpretieren des Zahlungswerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen. Inhaltsschwerpunkte: 1. Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung Kalkulationsmethode zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche (Kostenstellen), auf Leistungen oder einzelne Leistungseinheiten Methoden der kurzfristigen betrieblichen Erfolgsrechnung für betriebliche Steuerung Methoden der Entscheidungsfindung Methoden zur Kostenkontrolle sowie Interpretation der Ergebnisse Kenntnisse über die Grundzüge des Kostencontrollings und des Kostenmanagements Inhalte

2 2. Finanzwirtschaftliches Management Feststellung des Investitionsbedarfes; optimale Investition mit den Methoden der Investitionsrechnung Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen und die Finanzierungsarten auf internationalen Märkten und bezüglich des Außenhandels Finanz- und Liquiditätsplanung erstellen Kredit- und Kreditsicherungsmöglichkeiten Instrumente des Finanzmanagements Inhalte 3. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht Grundzüge der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung, Organisation der Buchführung Bestandteile des Jahresabschlusses und Lageberichtes Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Wahlrechte Grundzüge des BGB und des HBG 4. Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards Grundlagenteil: Beurteilung der Abschlüsse nach internationalen Standards und Unterschiede zu Jahresabschlüssen nach deutschem Handelsrecht (HGB/DRS- Deutsche Rechnungslegungs-Standards) Bestandteile eines internationalen Abschlusses und die Gliederung der Bilanz nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie deren Auswirkungen auf die verschiedenen Aktiv- und Passivposten der Bilanz nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) im Vergleich zum deutschen Handelsrecht (HGB/DRS) Aufbau und Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkosten- und dem Umsatzkostenverfahren Funktion des Anhangs und die wesentlichen Angaben Aufbau und Inhalt der Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Kapitalflussrechnung nach der direkten und der indirekten Methode Konzernrechnungslegung, verschiedene Konsolidierungsarten Hauptteil: Kenntnis der Inhalte der Rechnungslegungsstandards nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und International Accounting Standards (IAS) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beherrschen und sie auf die Posten der Vermögenswerte sowie auf die Posten des Eigenkapitals, der Rückstellungen und Verbindlichkeiten anwenden Aktive und passive latente Steuern ermitteln und im Abschluss ausweisen Fähigkeit zur Erstellung der Bilanz nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der bestehenden Ansatz- und Bewertungswahlrechte Gewinn- und Verlustrechnung nach den verschiedenen Verfahren aufstellen und das Jahresergebnis bezüglich der Ertragskraft des Unternehmens beurteilen Eigenkapitalveränderungsrechnung aufstellen Kapitalflussrechnung nach der direkten und indirekten Methode erstellen können und die Entwicklung der Liquidität des Unternehmens beurteilen Auswahl der Segmente treffen und den Segmentbericht erstellen

3 die im Rahmen der Konzernrechnungslegung notwendigen Konsolidierungen durchführen und einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen wesentlichen Unterschiede in der Rechnungslegung zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) kennen und auf den Abschluss anwenden Analyse internationaler Abschlüsse durchführen sowie Kennzahlen und Vergleichswerte im Hinblick auf die Vermögens-, und Ertragslage des Unternehmens interpretieren 5. Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre umsatzsteuerliche Vorschriften hinsichtlich Prüfung der Steuerbarkeit, Steuerbefreiungen, Steuerpflicht und des Vorsteuerabzugs und Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung Zusammenhänge zwischen Handelsrecht, Körperschaftssteuerrecht und Einkommenssteuerrecht, Vorschriften bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens, der festzusetzenden Körperschaftssteuer und der Körperschaftssteuerabschlusszahlung und erstattung Vorschriften zum Steuerverfahrensrecht gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlagen, Gewerbesteuer sowie der Abschlusszahlung und Gewerbesteuererklärung andere Unternehmenssteuern 6. Berichterstattung: Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen Analyse und Interpretation eines Jahresabschlusses mithilfe von Kennzahlen Inhalte und Ziele der aktuellen Eigenkapitalrichtlinien für Banken Wir setzen erfahrene Dozenten und Dozentinnen ein, die ihr Fachgebiet souverän beherrschen und denen es Freude macht, ihr Wissen an Sie weiterzugeben, in dem sie es anschaulich, strukturiert und lebendig vermitteln. Ihre beruflichen Hintergründe sind bewusst sehr unterschiedlich. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und viele andere Experten gewährleisten, dass Theorie- und Praxiskenntnisse in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Fächer, die Ihnen den Start der Weiterbildung erleichtern (nicht prüfungsrelevant): Dozenten Fächer Lern- und Arbeitsmethodik Grundlagen Recht (NEU und nur bei uns!) 10 UStd. 20 UStd. Prüfungsfächer/Handlungsbereiche des Prüfungsteil A Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung Finanzwirtschaftliches Management 80 UStd. 100 UStd.

4 Prüfungsfächer/Handlungsbereiche des Prüfungsteil B Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards: Grundteil Hauptteil Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen 200 UStd. 50 UStd 130 UStd. 170 UStd. 80 UStd. Prüfungsteil C Der Prüfungsteil C gliedert sich in eine Präsentation und einem darauf aufbauenden Fachgespräch. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt aus zwei Aufgabenstellungen eine Aufgabe aus, die einen Auftrag zur Berichterstattung des Prüfungsteils B enthält. Das darauf aufbauende Fachgespräch soll auch die Handlungsbereiche des Prüfungsteils B einbeziehen. Bis zum Ablegen der Prüfung müssen Sie der IHK nachweisen: (Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 18. Oktober 2007 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2007) Zugangsvoraussetzungen 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil A ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor- Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanzund Rechnungswesen, erworben worden sein. (3) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (4) Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer nachweist innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A abgelegt zu haben. Zum Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungsleistungen nach 3 Abs. 2 und 3 bestanden hat. Ausnahmen

5 Unterrichtszeiten: montags und mittwochs 18:00 21:15 Uhr samstags von 08:00 13:00 Uhr Dauer: 840 Unterrichtseinheiten zzgl. Selbstlernzeit zu Hause Beginn und Ende: 21. April 2010 bis 30. September 2011 Unterrichtsorganisation Die Prüfung ist landesweit einheitlich und unabhängig von uns. Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis der IHK Fulda und ein Teilnahmezertifikat der Privaten Handelsschule Herrmann. Zertifikat Kursgebühren 3.600,00 alternativ bei Ratenzahlung monatlich (19 Raten) 200,00 Gebühren Aufnahmegebühr einmalig 25,00 Verbrauchsmaterial (Kopien der Skripte, die von den Dozenten ausgegeben werden) 150,00 Prüfungsgebühr (wird von der IHK in Rechnung gestellt) 330,00 Meister-BAföG nicht nur für Meister! Mit dieser finanziellen Unterstützung können Berufspraktiker ihren Lehrgang komplett über BAföG finanzieren. Am 01. Juli 2009 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz" in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Mit dem neuen "Meister-BAföG" sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. Ausführliche Informationen zum Meister-BAföG erhalten Sie unter: Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung! Finanzielle Förderung Beratung und Anmeldung Die Anmeldung erfolgt direkt über uns. Für Ihre Anmeldung füllen Sie das Aufnahmeformular aus. Sie bekommen bei einem positiven Bescheid einen Weiterbildungsplatz verbindlich reserviert (nachdem die IHK Ihre Unterlagen auf die Zulassung zur Prüfung positiv geprüft hat). Melden Sie sich bitte frühzeitig an. Ihre Ansprechpartnerin Frau Marita Schubert berät Sie umfassend und individuell. Das Sekretariat ist montags bis donnerstags von 07:30 bis 18:30 Uhr geöffnet, freitags von 07:30 bis 17:00 Uhr. Tel.-Nr Sie erreichen uns auch per schubert@privathandelsschule.de. Wenn Sie möchten, können Sie selbstverständlich auch samstags kommen. Kein Problem für uns vereinbaren Sie einen Termin.

6 Anmeldeunterlagen Bilanzbuchhalter/in IHK (berufsbegleitend) Zuname, Vorname: Anmeldevertrag Bei Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen: Fotokopie des letzten Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten allgemein bildenden Schule Fotokopien oder Abschrift des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten berufsbildenden Schule Nachweis der Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf Bescheinigung des Arbeitgebers über eine einschlägige Berufstätigkeit Tabellarischer Lebenslauf, aus dem der Bildungsweg hervorgeht 1 Passbild (mit Vor- und Zuname auf der Rückseite versehen) Bankverbindung Handelsschule Herrmann e. V. VR Genossenschaftsbank Fulda eg BLZ Kto.-Nr Fehlende Unterlagen:

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