Unsere Services für Sie!
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- Krista Richter
- vor 8 Jahren
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1 BIG MAWEV SHOW März 2015 Die Baumaschinen- & Baufahrzeuge-Demonstrationsschau IM Wirtschaftspark Enns / Hafen (OÖ) Unsere Services für Sie! Stand 07/2014
2 Herzlich willkommen bei der Mawev show 2015! Sehr geehrte Aussteller! Herzlich Willkommen bei der MAWEV Show 2015, im Wirtschaftspark Enns / Hafen OÖ! Ein professioneller Messeauftritt verlangt nach einer ebenso professionellen Vorbereitung! Wir haben für Sie eine Servicemappe zusammengestellt, die Sie dabei bestmöglichst unterstützen soll. Neben allgemeinen Inhalten zum Messestandort Wirtschaftspark Enns / Hafen bieten wir Ihnen auch technische sowie organisatorische Serviceleistungen an. Beachten Sie auch das breite Angebot unserer Marketingaktivitäten, um vor und während der Messe bestmöglich auf Ihren Messeauftritt aufmerksam zu machen! Mein Team und ich wünschen Ihnen schon heute einen erfolgreichen Messeverlauf! Thomas Karner Leitung Messe Graz Das Team der Messe Graz: Leitung Messe Graz Assistenz der Messeleitung Projektleitung Technische Leitung Projektassistenz Standbau (amb Graz) Marketing & PR Thomas Karner Judith Karner Siegfried Erker Mag. Peter Huber, MBA Ing. Karl Altenburger Sandra Peklar Ing. Markus Miculics Martin Hansemann Mag. Christof Strimitzer Mag. Sabine Gross, BA 2
3 Gesamtübersicht Serviceleistungen der Messe Graz 1. Informationen Seite A.1 Zeiten und Ansprechpartner 4 A.2 Anreise, Anfahrt 5 A.3 Kontakte 6 A.4 Hotelübersicht 7 2. Allgemeiner Service B.1 Ausstellerausweise/Dauerparkkarten 8 B.2 Sicherheitshinweis 9 3. Marketingservice C.1 Presse- und Marketingaktivitäten 10 C.2 Social Media Bestellformulare D.1 Logistik und Leergut 16 D.2 Generatoren 18 D.3 Bewachung 20 D.4 Diesel und Heizölservice 22 D.5 Unterbau 23 D.6 Container 24 D.7 Zelte 26 D.8 Fahnenmaste Richtlinien & AGBs E.1 Messe- und Betriebsordnung 28 ANHANG 1 Serviceleistungen der Messestandbaufirma AMB Graz 1 Die AMB 2 Infrastruktur (Strom, Elektroinstallationen,...) 3 Basisausstattung (Böden, Ton,...) 4 Standbausysteme (Wandelemente, Türen,...) 5 Möbel und Ausstattung 6 Dekoration ANHANG 2 Komplettstände der Messestandbaufirma AMB Graz 3
4 A.1 Informationen Zeiten und Ansprechpartner Wir sind für Sie da Aufbauzeiten: Freigelände ab 500 m 2 : ab Montag, 2. März 2015 ab 8.00 Uhr Freigelände bis 500 m 2 : ab Montag, 9. März 2015 ab 8.00 Uhr Mobilhalle: ab Freitag, 13. März 2015 ab 8:00 Uhr Messebetrieb: Mittwoch, 18. März Uhr Donnerstag, 19. März Uhr Freitag, 20. März Uhr Samstag, 21. März Uhr Abbauzeiten: Samstag, 21. März Uhr Sonntag, 22. März Uhr Montag, 23. März Uhr Dienstag, 24. März Uhr Der Abbau muss am Dienstag, den 24. März 2015, bis Uhr abgeschlossen sein. Andere Auf- und Abbauzeiten sind nur nach Rücksprache mit der Messeleitung gegen Kostenersatz ( 150,- exkl. MwSt./Tag) und rechtzeitiger Voranmeldung möglich. Ihre Ansprechpartner vor Ort sind PROJEKTLEITUNG Siegfried Erker T , F. DW M E. siegfried.erker@mcg.at PROJEKTLEITUNG - STELLVERTRETUNG Mag. Peter Huber, MBA T , F. DW M E. peter.huber@mcg.at TECHNISCHE LEITUNG Ing. Karl Altenburger T , F. DW M E. karl.altenburger@mcg.at Projektassistenz Sandra Peklar T , F. DW M E. sandra.peklar@mcg.at STANDBAU Ing. Markus Miculics T , F. DW - 10 M E. markus.miculics@amb.at STANDBAU Martin Hansemann T , F. DW - 10 M E. martin.hansemann@amb.at LEITUNG MARKETING UND KOMMUNIKATION Mag. Christof Strimitzer T , F. DW M E. christof.strimitzer@mcg.at MARKETING Mag. Sabine Gross, BA T , F. DW M E. sabine.gross@mcg.at 4
5 A.2 Informationen Anreise, Anfahrt Donau BIG MAWEV SHOW 2015 Enns / Hafen Ausstellungsgelände Enns Mauthausen, Schwertberg B123 B1 B1 Richtung Salzburg 309 Enns / Ennsdorf B1 Abfahrt St. Florian / Aston Abfahrt Enns / West Richtung St. Pölten / Wien Abfahrt St. Valentin 5
6 A.3 Informationen Kontakte Veranstalter Messeplatz 1 / Messeturm, 8010 Graz T F E. office@mcg.at I. Standbau, Elektroinstallationen AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH Messeplatz 1, 8010 Graz T F E. office@ambgraz.at I. Bewachung ÖWD - Steiermark Schönaugasse 49, 8010 Graz T F E. graz@owd-gruppe.at I. Messespedition (Hauptbüro) Schenker & Co AG Alte Poststraße 452, 8055 Graz Johann Ambros T F E. johann.ambros@dbschenker.com I. Messespedition (Messebüro) Schenker & Co AG 4470 Wirtschaftspark Enns / Hafen T E. johann.ambros@dbschenker.com Mietservice Container Containex Container- Handelsgesellschaft m.b.h. IZ NÖ-Süd Straße Wiener Neudorf Thomas Mittner T F E. mittner@containex.com I. Gastronomie Grossauer Events & Gastronomie GmbH Kalvarienbergstraße 121, 8020 Graz T F E. office@grossauer.co.at I. Zeltverleih Messe & Zeltdesign Heinrich Ebersteiner GmbH 4222 Langenstein Spilbergstraße 15a T F E. zelt@ebersteiner.at I. Zimmerservierung Tourismusbüro Enns T E. info.enns@oberoesterreich.at I. 6
7 A.4 Informationen Hotelübersicht Sehr geehrte Teilnehmer, Für das Jahr 2015 können wir Ihnen in einigen Hotels gute Konditionen für Ihren Aufenthalt im Zuge der MAWEV organisieren. Bei Ihrer Reservierung bitten wir Sie das folgende Passwort anzugeben: MAWEV2015 Dies ist wichtig um die angegeben Spezial-Preise angeboten zu bekommen. Park Inn by Radisson Linz E. rezidorparkinn.com T Zimmerrate zur Einzelnutzung: 125,- Zimmerrate zur Doppelnutzung: 145,- Arcotel Nike Linz E. T Zimmerrate zur Einzelnutzung: 105,- Zimmerrate zur Doppelnutzung: 122,- Steigenberger Hotel Linz Tel: Zimmerrate Standard zur Einzelnutzung: 90,- Zimmerrate Business zur Einzelnutzung: 100,- Zimmerrate Standard zur Doppelnutzung: 105,- Zimmerrate Business zur Doppelnutzung: 115,- Harry s Home Linz E. linz@harrys-home.com T Zimmerrate zur Einzelnutzung: 97,80 Zimmerrate zur Doppelnutzung: 126,60 ibis Styles Linz h0519@accor.com Tel: Zimmerrate zur Einzelnutzung: 99.- Zimmerrate zur Doppelnutzung: Rosenberger Autobahn Restaurant und Motor Hotel Ansfelden E. ansfelden-sued@rosenberger.cc T Zimmerrate pro Nacht zur Einzelnutzung: 68,80 Zimmerrate pro Nacht zur Doppelnutzung: 101,60 Hotel Gasthof Alpenblick in Kirschlag bei Linz E. info@hotelalpenblick.at T Zimmerrate zur Einzelnutzung Stammhaus: 57,- Zimmerrate zur Einzelnutzung Neubau: 72,- Zimmerrate zur Doppelnutzung Stammhaus: 84,- Zimmerrate zur Doppelnutzung Neubau: 110,- Hotel Restaurant Minichmayr Steyr E. office@hotel-minichmayr.at T Zimmerrate zur Einzelnutzung: 84,- Zimmerrate Doppelzimmer zur Einzelnutzung: 95,- Zimmerrate zur Doppelnutzung: 132,- Stadthotel Styria Steyr E. info@styriahotel.at T Zimmerrate zur Einzelnutzung: 88,- Zimmer zur Doppelnutzung: 138,- Parkhotel Styria Steyr E. parkhotel@styriahotel.at T Zimmerrate zur Einzelnutzung: 82,50 Zimmerrate zur Doppelnutzung: 140,- Hotel Ploberger Wels E. reservierung@hotel-ploberger.at T Zimmerrate Standard zur Einzelnutzung: 79,50 Zimmerrate Standard zur Doppelnutzung: 89,50 Zimmerrate Business zur Doppelnutzung: 108,- Amedia Hotel Express Sattledt E. sattledt@amediahotels.com T Zimmerrate zur Einzelnutzung: 69,- Zimmerrate zur Doppelnutzung: 100,- Jeder Teilnehmer haftet selbst für seine abgerufenen Zimmer und die damit verbunden Stornierungsbedingungen, Messe Congress Graz übernimmt keinerlei Haftung. Die Zimmer mit den dazugehörigen Preisen sind abrufbar bis spätestens 20. Januar Das Kontingent und die Preise gelten von März 2015 pro Nacht und auf Anfrage und Verfügbarkeit. Die Preise sind angegeben inklusive aller Steuern und Abgaben, inklusive Frühstück, exklusive Ortstaxen. Wir empfehlen die Zimmer bis spätestens Ende November 2014 zu buchen. Die Zimmer sind nur nach Verfügbarkeit abrufbar. 7
8 B.1 Allgemeiner Service Ausstellerausweise / Dauerparkkarten Für termingerechte Ausführung bitte bis 8 Wochen vor Messebeginn per Telefax Bestellung Wir bestellen folgende Anzahl zusätzlicher Ausstellerausweise* Menge: Preis pro Ausstellerausweis: p 9,- * Das Ausstellerpaket beinhaltet folgende kostenlose Ausweise: bis 64 m² 4 Stück bis 125 m² 6 Stück bis 250 m² 8 Stück bis 500 m² 10 Stück bis m² 15 Stück bis m² 20 Stück Bestellformular, bitte faxen an: Wir bestellen folgende Anzahl zusätzlicher Ausstellerparkkarten** Parkplatz Menge: Preis pro Parkplatz: 40 für 4 Tage VIP Parkplatz Menge: Preis pro VIP Parkplatz: 120,-- für 4 Tage ** Das Ausstellerpaket beinhaltet folgende Anzahl kostenloser Parkkarten Mobilhalle: bis 20 m² 2 Stück m² 3 Stück m² 4 Stück m² 5 Stück über 100 m² 6 Stück Versandadresse (falls abweichend): Freigelände: bis 64 m² bis 125 m² bis 250 m² bis 500 m² bis m² bis 1.500m² 3 Stück 4 Stück 5 Stück 6 Stück 8 Stück 10 Stück Name Ansprechpartner Straße Nr. PLZ Ort 8
9 B.2 Informationen Sicherheitshinweis Für termingerechte Ausführung bitte bis 8 Wochen vor Messebeginn per Telefax JEDER AUSSTELLER, DER AN SEINEM MESSESTAND LKW / MASCHINEN UND GERÄTE ZUM TESTEN ANBIETET MUSS DIESE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN UNTERSCHREIBEN UND BIS 8 WOCHEN VOR MESSEBEGINN AN DEN MESSEVERANSTALTER ZURÜCKSCHICKEN (FAX, ) Bestellformular, bitte faxen an: Sicherheitsvorschriften für Aussteller 1. LKW, Maschinen und Geräte dürfen ausnahmslos nur von Fachbesuchern unter Anleitung von Instruktoren getestet werden, wenn diese einen vollständig ausgefüllten Sicherheitspass inkl. Unterschrift vorweisen können. 2. Ist dies nicht der Fall, muss der Fachbesucher einen Sicherheitspass vor Ort ausfüllen und unterschreiben. 3. Sämtliche Sicherheitsvorschriften der jeweiligen Betriebsanleitung sind einzuhalten. 4. Der Aussteller sorgt im Testbereich auch für die notwendigen Absperrungen. 5. Es darf maximal bis zum Grundwasserspiegel gebaggert werden. 6. Personen unter 18 Jahren dürfen keinesfalls LKW, Maschinen und Geräte betätigen. 7. Es ist ein jeweils ein Abstand von mindestens 5 m von den praktischen Vorführungen bis zur Absperrung einzuhalten. 8. Alkoholisierte und/oder unter Einfluss von Suchtmitteln oder Medikamenten stehende Personen darf die Bedienung nicht ermöglicht werden und sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um sicher zu stellen, dass von diesen Personen keine LKW, Maschinen und Geräte bedient werden können. 9. Der Austeller hält den Veranstalter hinsichtlich sämtlicher Schäden (also auch jenen die Besuchern, Standpersonal und Dritten entstehen) schad- und klaglos. Ja, ich habe die Sicherheitsvorschriften gelesen und nehme diese zur Kenntniss Unterschrift Sicherheitsvorschriften für Besucher Beim Eingang werden an die Besucher Sicherheitspässe ausgegeben. Diese sind von den Besuchern auszufüllen und sichtbar zu tragen, erst dann dürfen LKW, Maschinen und Geräte getestet werden. Zusätzlich sollen diese Pässe auch bei den Ausstellern aufliegen und können bei Bedarf vor Ort ausgefüllt werden. Bitte teilen Sie uns mit, wie viele dieser Pässe wir Ihnen zur Verfügung stellen sollen. Menge: Sicherheitsvorschriftenpässe (kostenlos) 9
10 C.1 Marketingservice Presse- und Marketingaktivitäten Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Telefax Pressefach Sie haben die Möglichkeit während der Messe Ihre Presseunterlagen im Pressecenter aufzulegen. Bringen Sie Ihre Unterlagen am ersten Messetag direkt dorthin. Die übrig gebliebenen Unterlagen können Sie am letzten Messetag abholen. Bitte planen Sie eine Person ein, die während der Messe von Zeit zu Zeit die Unterlagen kontrolliert und selbstständig wieder nachlegt. Kosten: Kontakt: Deadline: p 35,-- + MwSt. + Abgaben sabine.gross@mcg.at Wochen vor Messebeginn Bestellformular, bitte faxen an: Im Internet Im Internet unter unter Presse werden Ihre Pressetexte (max. 2 Seiten) bereits vor Messebeginn online gestellt. Die Texte werden auch nach der Messe nicht gelöscht, sondern bleiben abrufbar bis die Folgemesseseite startet. Kosten: Kontakt: Deadline: KoSTENFREI sabine.gross@mcg.at 4 Wochen vor Messebeginn 10
11 AUTOKLEBER Für termingerechte Ausführung bitte bis 21. November 2014 per Telefax Bestellen Sie Ihre MAWEV Autokleber für Ihre Lieferwägen, Serviceautos, Dienstfahrzeuge uvm. und machen Sie auf Ihren Messeauftritt aufmerksam! Abmessung Kleber: 700 x 300 mm Ja, ich habe Bedarf an MAWEV SHOW Autoklebern Ich möchte bitte Stück bestellen Bestellformular, bitte faxen an: Erst nach eingegangener Bestellung bekommen Sie folgende Anzahl (je nach Standgröße) zur Verfügung gestellt: Freigelände m² 30 Stück m² 20 Stück m² 15 Stück m² 10 Stück 500 m² 8 Stück 250 m² 6 Stück 125 m² 4 Stück 64 m² 2 Stück Mobilhalle über 100 m² 8 Stück m² 6 Stück m² 4 Stück bis 36 m² 2 Stück jeder weitere Kleber kostet p 6 / Stück Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift Stand 10/2014. Irrtm und Änderungen vorbehalten
12 C.1 Marketingservice Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Telefax A2-Plakate Bestellen Sie kostenlos A2-Plakate zur Ankündigung Ihres Messeauftritts in Ihren Personal-, Service- und Schulungsräumen oder beispielsweise auf dem Schwarzen Brett. Fachbesuchereinladungen Laden Sie Ihre Kunden und potentiellen Kunden gezielt auf Ihren Messestand ein! Mit den Fachbesuchereinladungen können Sie Ihre Messewerbung zum Top Preis-/Leistungsverhältnis gestalten. Ihre Einladungskarte - mit wichtigen Informationen und Highlights der Fachmesse - mit Ihrem individuellen Firmeneindruck. Bestellformular, bitte faxen an: Menge Werbemittel Preis Erhältlich ab A2-Plakat(e) Kostenlos Oktober 2014 Fachbesuchereinladung mit Firmeneindruck Kostenlos Jänner 2015 Fachbesuchereinladung mit Firmeneindruck (ENGLISCH) Kostenlos Jänner
13 C.1 Marketingservice Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Telefax Orientierungsplan - Planständer mit Einschaltung Ihres Firmenlogos Der Orientierungsplan liegt ab Messebeginn im Mobil-Show-Truck und bei den Infoständen auf. Er wird auch der offiziellen Pressemappe beigelegt. Kosten: p 350,-- + MwSt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Format: Logo 30 b x 15 h mm (mit Hallen- und Standnummer) Deadline: 13. Februar 2015 Bestellformular, bitte faxen an: Verteilung von Werbemitteln Sie haben die einmalige Gelegenheit, Werbemittel im Foyer-Bereich und in den Hallen zu verteilen. Prospekte und/oder Produktproben werden dabei von Ihrem Personal an die Besucher ausgegeben (Verteilpersonal wird von Ihnen gestellt). Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihr Personal sich mit einer Verteilergenehmigung ausweist. Die Genehmigung erhalten Sie einen Tag vor Messebeginn und diese muss gut sichtbar getragen werden. Kosten: Kontakt: Bestellschluss: p 215,-- + MwSt. + Abgaben pro Person pro Tag Sandra Peklar Projektassistenz Messe Graz T E. sandra.peklar@mcg.at 3 Wochen vor Messebeginn Onlinebanner Mit dem Banner setzen Sie einen direkten Link zu Ihrer Homepage. Wir bauen Ihren Banner prominent im Besucherbereich der Messewebsite ein. Sie können hier spezielle Messeaktionen, Gewinnspiele uvm. bewerben! Format: Kosten: Format: Kosten: Kontakt: Deadline: 220 x 220 pixel p 320,-- + MwSt. + Abgaben 460 x 220 pixel p 590,-- + MwSt. + Abgaben sabine.gross@mcg.at 4 Wochen vor Messebeginn 12
14 C.1 Marketingservice Zeltaufstellung im Freigelände Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Telefax Damit Sie sich die behördlichen Wege im Rahmen der MAWEV-Show Genehmigung von Zeltaufbauten - ersparen, bieten wir Ihnen den Service, uns bis zum 27. Februar 2015 bekannt zu geben, ob Sie ein Zelt aufstellen möchten. Die Mitteilung an die Behörde erfolgt von uns gesammelt, daher können wir nachträglich eingelangte Wünsche leider nicht mehr berücksichtigen. Sie haben dann natürlich noch die Möglichkeit, die behördlichen Wege selbst abzuhandeln bitte in diesem Fal den Zeit- und Kostenaufwand zu berücksichtigen. Bestellformular, bitte faxen an: Zelt im Freigelände: Zeltgröße: Standort des Zeltes (Standnummer): Zeltbauer: 13
15 C.1 Marketingservice Anmeldung einer Abendveranstaltung Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Telefax Damit Sie sich die behördlichen Wege im Rahmen der MAWEV-Show Genehmigung einer Abendveranstaltung - ersparen, bieten wir Ihnen den Service, uns bis zum 27. Februar 2015 bekannt zu geben, ob Sie nach Messeschluss (ab 18 Uhr) eine Abendveranstaltung (Standparty, Kundenabend etc.) durchführen möchten. Die Mitteilung an die Behörde erfolgt von uns gesammelt, daher können wir nachträglich eingelangte Wünsche leider nicht mehr berücksichtigen. Bestellformular, bitte faxen an: Sie haben dann natürlich noch die Möglichkeit, die behördlichen Wege selbst abzuhandeln bitte in diesem Fal den Zeit- und Kostenaufwand zu berücksichtigen. Anmeldung einer Abendveranstaltung: Veranstaltungsart: Wann: geplante Dauer der Veranstaltung: Anzahl der Gäste: 14
16 C.2 Marketingservice Social Media Die Messe Graz ist auf Youtube, Facebook, Twitter, Foursquare und Google+ vertreten. Unsere Plattformen werden täglich gepflegt und mit aktuellen Inhalten zu den laufenden und kommenden Messen versorgt. Wir sind stolz drauf, eine große Community aufgebaut zu haben, die ständig wächst. Wir möchten Ihnen anbieten, sich mit uns, unseren Fans und somit auch Ihrer Zielgruppe zu vernetzen. Nutzen Sie unsere Plattformen, um vor Ihren Messeauftritt auf sich aufmerksam zu machen. Teilen Sie Ihre besonderen Messeaktionen auch mit unseren Fans. Unsere Social-Media-Aktivitäten Facebook Auf Facebook gibt es einen gemeinsamen Auftritt des Gesamtunternehmens Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Auch die Messe Graz selbst ist auf Facebook mit einer eigenen Seite vertreten. Hier werden alle Messen beworben sowie allgemeine Unternehmensinformationen geteilt. Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Messe Graz Trends of Beauty (Graz und Wien) Hair (Graz) Twitter Das Gesamtunternehmen Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h pflegt einen gemeinsamen Auftritt auf Twitter bei dem sowohl über Konzerte, Shows, das Programm unserer beiden Sportstätten (UPC Arena, Eishalle Liebenau), Kongresse sowie über alle Messen informiert wird. Verwenden Sie auch unsere Kurzzeichen, wenn Sie über unsere Messen #messe #graz Google+ Auf Google+ gibt es einen gemeinsamen Auftritt des Gesamtunternehmens Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Foursquare Die Messe Graz ist auf foursquare vertreten. Immer mehr Menschen nutzen diese Plattform, um ihren Freunden zu sagen wo sie sind, welche Orte empfehlenswert sind und sammeln dabei Punkte und Bagdes. Als Unternehmen bietet es sich an, diese Möglichkeit zu nutzen und den einen oder anderen virtuellen Besucher mit einer speziellen Aktion belohnen. taggen Sie ihre Fotos mit: #messegraz #grazerfruehjahrsmesse #fruehjahrsmesse #grazerherbstmesse #herbstmesse #heiratsmesse #trendsofbeauty #hairmesse uvm. 15
17 D.1 Bestellformulare Logistik und Leergut F Retour an: Schenker & Co AG, Herr Johann Ambros, Alte Poststraße 452, A-8055 Graz, E. johann.ambros@dbschenker.com Offizieller Spediteur auf dem Messegelände Wirtschaftspark Enns / Hafen OÖ und Partner der Messe Graz Messelogistik n Ablaufplanung n Be- und Entladungen n Beistellung von Gerät n Verleih von Gerät Transporte n Landtransporte n Seefrachten n Luftfrachten n Spezialtransporte Lagerungen n Leergüter n Vollgüter n Messestände Zollabfertigungen n Einfuhren n Ausfuhren Auftrag Anfrage Wir sind: Aussteller Standbauer Spediteur andere Transport von: (Bitte Art der Ware, Anzahl und Art der Packstücke, Gewicht und Lademeter bzw. Kubikmeter angeben) Beladeort: (Land, Postleitzahl und Ortsname) Ladetermin: Zustellung an folgenden Messestand: Halle Nr.: Stand: (Bitte unbedingt angeben) Freigelände: Stand: Eintrefftermin am Messestand: Datum: Uhrzeit: Retourtransport nach der Messe? ja nein Staplerbeistellung inkl. Fahrer: bis 4 t Hubkraft bis 5 t Hubkraft bis 12 t Hubkraft Leerguteinlagerung: ja (Wenn ja, bitte Kubikmeter angeben) m 3 (Schätzung) Transportversicherung: (Wenn ja, bitte Warenwert angeben) Zollabfertigung(en): Import Export Carnet nein Sonstige Bemerkungen oder Fragen: Ansprechpartner: Messespediteur SCHENKER vor Ort: Vorbestellungen ab: Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der nach der jeweiligen Kundmachung in der Wiener Zeitung geltenden und bei uns zur Einsicht aufliegenden Fassung. Zahlbar und klagbar in Graz. 16
18 D.1 Bestellformulare Allgemeine Hinweise Der Messe- und Ausstellungsspeditionstarif gilt für alle Leistungen, die durch den offiziellen Spediteur beim An- und Abtransport der Messegüter für die Aussteller auf Messen und Veranstaltungen auf dem Messe Congress Graz erbracht werden. Der Messe- und Ausstellungstarif ist nach den derzeit gültigen Bestimmungen, Löhnen und Tarifen aufgebaut, unter Zugrundelegung der 5-Tage-Woche. Die Tarifsätze sind auf Nettobasis kalkuliert. Die Mehrwertsteuer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf den Speditionsrechnungen separat hinzugerechnet. Die Haftung des Spediteurs endet mit dem Abstellen der Messegüter am Messestand des Ausstellers, auch wenn der Aussteller oder dessen Beauftragte/r noch nicht anwesend ist. Die Zustellung erfolgt vom ersten offiziellen Aufbautag an zu den gekennzeichneten Messeständen. Beim Rücktransport beginnt die Haftung erst mit der Abholung vom Messestand, auch wenn die Versandaufträge schon vorher im Büro des Messe- und Ausstellungsspediteurs abgegeben wurden. Die Übernahme und Lagerung der Leergüter erfolgt aufgrund eines separaten Auftrages. Verpackung mit Inhalt (Vollgut) ist bei Auftragserteilung separat anzugeben. Eine Versicherung für die Lagerung von Leer- und Vollgütern erfolgt nur auf gesonderten Auftrag. Befindet sich Leergut oder Vollgut nach Beendigung der offiziellen Auf- und Abbauzeit noch in den Messehallen, so kann es vom Messe- und Veranstaltungsspediteur aufgrund einer Anweisung des Veranstalters auf Kosten des Ausstellers abtransportiert werden, auch wenn keine Bestellung des Ausstellers vorliegt. Reklamationen müssen unmittelbar nach Erhalt der Güter schriftlich im Büro des Messe- und Veranstaltungsspediteurs eingebracht werden, mündliche Anzeigen genügen nicht. Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils gültigen und im Büro des Messeund Veranstaltungsspediteurs aufliegenden Fassung. Gerichtsstand ist für beide Teile Graz. Leistungsumfang und Speditionsentgelte 1.) Messelager a) Überlagernahme von Messesendungen vor Messebeginn inklusive Entladung am Messelager, Ein- und Auslagerung und Verbringung zum Messestand per 100 kg frachtpflichtigem Gewicht 1 28,00 b) Übernahme von Messesendungen nach Messeende vom Messestand, Überstellung zum Messelager, Ein- und Auslagerung und Beladung auf das Abgangsfahrzeug per 100 kg frachtpflichtigem Gewicht 1 28,00 c) Zuschlag für Obergeschoß + 25 % 1 Frachtpflichtiges Gewicht: 1CBM = 333 kg 2.) Gabelstapler mit Fahrer a) Gabelstapler bis 3,0 to je angefangene volle Stunde 95,00 b) Gabelstapler bis 5,0 to je angefangene volle Stunde 115,00 c) Gabelstapler bis 12,0 to je angefangene volle Stunde 135,00 zu a) + b) Anfahrt, Abfahrt und Rüstzeit: 0,5 Stunden je Einsatz zu c) Mindesteinsatzdauer inkl. An- und Abfahrt: 2 Stunden 3.) Mobilkräne mit Fahrer Mobilkran bis 30 to je angefangene volle Stunde 143,00 Mobilkran bis 40 to je angefangene volle Stunde 155,00 Mobilkran über 40 to je angefangene volle Stunde auf Anfrage Der Mindestberechnungszeitraum inklusive An- und Abfahrt beträgt jeweils 2 Stunden 4.) LKW mit Fahrer LKW bis 6,0 to Nutzlast mit Hebebühne je angefangene volle Stunde 110,00 Spezialfahrzeuge auf Anfrage Anfahrt, Abfahrt und Rüstzeit: 0,5 Stunden je Einsatz 5.) Arbeitskräfte a) Speditionsarbeiter je angefangene Stunde 45,00 b) Speditionsangestellter je angefangene Stunde 55,00 zu a) + b) Anfahrt, Abfahrt und Rüstzeit: 0,5 Stunden je Einsatz 6.) Geräteverleih a) Handhubwagen 2,0 to je angefangene volle Stunde 19,00 b) Verlängerungsgabeln für Stapler pro Einsatz 8,00 zu a) Kaution 100,00 8.) Zollabfertigungen - Erstellung des Zollversandscheines i.d. Ein- oder Ausfuhr 75,00 - Carnet ATA Abfertigung in der Ein oder Ausfuhr 180,00 - Freischreibung bis 3 Zolltarifnummern 180,00 - Verzollung bis 3 Zolltarifnummern 180,00 - Eingangsvormerkabfertigung bis 3 Zolltarifnummern 180,00 - Wiederausfuhrabfertigung bis 3 Zolltarifnummern 180,00 - für jede weitere Zolltarifnummer 15,00 - Zollsicherheit, Zollgarantie, Zollbürgschaft vom Warenwert + 3 % 9.) Messelogistik Nach dem Endbetrag der Spesenabrechnung Endbetrag der Spesenabrechnung Speditionsaufwand bis ,00 über 100: für je weitere ,00 über 400: für je weitere ,00 10.) Sendungs-Aviso Für nicht avisierte Messesendungen wird pro Auftrag ein Zuschlag verrechnet 37,00 11.) Dokumentation und Kommunikation je Arbeitsauftrag 36,00 12.) Regiekosten je Arbeitsauftrag 22,00 13.) SVS Verrechnung laut jeweils gültiger Prämientabelle des SVS-Versicherers, die bei uns zur Einsicht aufliegt. 14.) Überstunden + Zuschläge Verrechnung für außerhalb der normalen Dienstzeiten durchgeführte Leistungen: Montag 00:00-06: % Montag Freitag 06:00-08:00 / 17:00 21:00 Uhr + 50 % Montag Freitag 21:00 06:00 Uhr % Samstag 06:00 21:00 Uhr + 50 % Samstag 21:00 24:00 Uhr % Sonntag + Feiertag % 7.) Leergut und Verpackungsmaterial Abnahme vom Stand inklusive Zwischenlagerung und Wiederanlieferung zum Messestand (werktags, innerhalb der normalen Dienstzeiten 08:00 17:00 Uhr): Minimale pauschal 240,00 per angefangenem Kubikmeter 48,00 Zuschlag für Obergeschoß + 25 % 17
19 D.2 Bestellformulare Generatoren F Retour an: Messe Graz Betriebsgesellschaft m.b.h., Messeturm, Messeplatz 1, A-8010 Graz, Miete für 4 Veranstaltungstage, 1 Aufbau- und 1 Abbautag Menge Preis 20 KVA (29 Amp) 40 KVA (58 Amp) 100 KVA (145 Amp) 497,- 570,- 995,- Stärkere Generatoren auf Anfrage Transportkosten für 1 Aggregat betragen zum Messestand inkl. 2 x Verladung mit Kran für Hin- und Rücktransport Menge Preis ab 20 KVA Anschluss vom Generator am Container, inkl. Erdung, 5 m CEE-Zuleitung und Überprüfungsbefund 318,- 273,- Anschluss vom Generator am Container, Verteiler inkl. Erdung, 5 m CEE-Zuleitung und Überprüfungsbefund 395,- Überprüfung von firmeneigenen Elektroinstallationen, Generator, Container 35,- 18
20 D.2 Bestellformulare Planskizze Generatoren F Retour an: Messe Graz Betriebsgesellschaft m.b.h., Messeturm, Messeplatz 1, A-8010 Graz, Wir bitten Sie, die genaue Position des Generators am Messestand in diesen Plan einzutragen. Maßstab 1:50 (2 cm = 1 m) Maßstab 1:100 (1 cm = 1 m) Generator Nachbarstand Nr: Nachbarstand Nr: Nachbarstand Nr: Nachbarstand Nr: 19
21 D.3 Bestellformulare Bewachung F Retour an: ÖWD - Steiermark, Schönaugasse 49, A-8010 Graz, T , graz@owd-gruppe.at Wir bestellen eine Standbewachung unseres Messestandes zum Preis von 16,95 (exkl. 20% MwSt.) pro Stunde zu folgenden Terminen: Mittwoch, 18. März 2015 : Uhr bis Donnerstag, 19. März 2015 : Uhr Donnerstag, 19. März 2015 : Uhr bis Freitag, 20. März 2015 : Uhr Freitag, 20. März 2015 : Uhr bis Samstag, 21. März 2015 : Uhr Samstag, 21. März 2015 : Uhr bis Sonntag, 22. März 2015 : Uhr Sonntag, 22. März 2015 : Uhr bis Montag, 23. März 2015 : Uhr Montag, 23. März 2015 : Uhr bis Dienstag, 24. März 2015 : Uhr Dienstag, 24. März 2015 : Uhr Ich bin an einem kostenpflichtigen, bewachten und reservierten PARKPLATZ interessiert. Bitte kontaktieren Sie mich. Die Abwicklung erfolgt über unser Partnerunternehmen ÖWD (Österreichischer Wachdienst). Besondere Wünsche und Hinweise: 20
22 D.3 Bestellformulare Allgemeine Geschäftsbedingungen des ÖWD Österreichischer Wachdienst 1. Geltungsbereich Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (ÖWD) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für künftige Ergänzungs- und Folgeaufträge, auch wenn eine Bezugnahme im Einzelfall nicht ausdrücklich erfolgen sollte. 2. Schriftform, Vertragsänderungen Veränderungen der hier angeführten AGB bzw. der mit dem AG vereinbarten Leistungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform und gelten diese als Bestandteil des Vertrages. Vom Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden. 3. Dienstausführung Der ÖWD bedient sich zur vereinbarten Leistungserfüllung seiner Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt ausgenommen bei Gefahr in Verzug oder anderslautenden besonderen, ausdrücklichen Vereinbarungen beim ÖWD. Die Geltung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes für das Personal des ÖWD wird ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien wird kein Betriebs- oder Betriebsteilübergang begründet. 4. Leistungsumfang Die Konkretisierung des vereinbarten Leistungsumfangs ist von den Vertragsparteien in Form einer Dienstvorschrift zu definieren, welche als Grundlage für Dienstanweisungen des ÖWD für seine Erfüllungsgehilfen dient. Wurden vereinbarte Leistungen nicht schriftlich konkretisiert, erbringt der ÖWD die Leistung nach Kriterien der Zweckmäßigkeit im eigenen Ermessen. 5. Notruf ServiceCenter (NSC) für technische Alarm- und Überwachungsanlagen Der ÖWD betreibt rund um die Uhr besetzte Notruf Service-Center. Bei Alarmaufschaltungen wird der Leistungsumfang in der Einsatzvorschrift, welche von den Vertragsparteien nach kundenspezifischen Merkmalen festgelegt wird, konkretisiert, widrigenfalls gilt Pkt. 4 sinngemäß. Auf Wunsch stellt der ÖWD auch technische Meldeanlagen zur Verfügung. Die Überlassungsbedingungen für Alarmanlagen oder sonstige technische Anlagen werden gesondert schriftlich festgelegt. Im Falle der Kündigung des Aufschaltvertrages durch den AG ist dieser verpflichtet, die Übertragung der Signale abzuschalten. Das Vertragsverhältnis endet frühestens mit vollständiger Stilllegung der Übertragung. 6. Meldeadressen Der AG ist verpflichtet, dem ÖWD Änderungen seiner Anschrift und Veränderungen bei Kontaktpersonen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift bzw. Kontaktperson übermittelt wurden. 7. Zutrittsberechtigung Die für die Auftragsdurchführung notwendigen Schlüssel bzw. technischen Hilfsmittel sind vom AG kostenlos und rechtzeitig in der erforderlichen Stückzahl zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete oder unvollständige Übergabe sowie die Ersatzverweigerung von unbrauchbar gewordenen Zutrittsberechtigungen entbinden den AG nicht von der Entgeltleistung. 8. Subunternehmen Der ÖWD ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen auch andere gewerbliche Bewachungsunternehmen heranzuziehen. 9. Hinweisschilder Bei Beginn der Leistung werden soweit keine gegenteilige Anweisung vorliegt die üblichen Hinweisschilder angebracht. Die Schilder bleiben Eigentum des ÖWD. Nach Auftragsbeendigung werden diese wieder entfernt, der ÖWD ist nicht verpflichtet, den früheren Zustand wiederherzustellen. 10. Vertragsabschluss, Vertragsdauer Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des AG und durch Auftragsbestätigung bzw. Auftragsannahme durch den ÖWD zustande. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, gilt für alle Verträge eine Laufzeit von fünf Jahren. Wird ein Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit nicht längstens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um die bisherige Vertragszeit. 11. Leistungsentgelt Das Entgelt ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, monatlich im voraus ohne Abzug zur Zahlung fällig. Aufrechnungen oder Einbehalte von Rechnungsbeträgen sind ausgeschlossen soweit diese Ansprüche nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug werden 12 Prozent Verzugszinsen zuzüglich der anfallenden Mahn- und Einbringungskosten verrechnet. Ist der AG mit einer fälligen Zahlung mehr als 6 Wochen im Verzug, so ist der ÖWD berechtigt, für die Dauer der Säumnis die vereinbarten Leistungen einzustellen. Der ÖWD ist berechtigt, das Entgelt zu erhöhen, wenn eine Steigerung der Löhne im Bewachungsgewerbe oder eine allgemeine Kostensteigerung eintritt. Wird die Preiserhöhung durch eine staatliche Institution geregelt, gilt diese als genehmigt, ansonsten gilt die vom Wachunternehmer errechnete Erhöhung als vereinbart. 12. Vorzeitige Vertragsauflösung Bei gänzlicher Aufgabe des Vertragsobjektes kann der AG sofern keine Rechtsnachfolge stattfindet - den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vorzeitig lösen. Handelt es sich lediglich um eine Standortverlegung ist die Dienstleistung am neuen Standort fortzusetzen. Diesbezügliche Veränderungen sind dem ÖWD unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Verändert sich bei Standortverlegung der Leistungsumfang oder Leistungsinhalt, so ist der ÖWD berechtigt, das vereinbarte Leistungsentgelt entsprechend anzupassen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung hat der AG Preisminderungen, die auf Grund einer längeren Vertragslaufzeit gewährt wurden, zurückzuzahlen. Der ÖWD ist aus wirtschaftlichen Gründen berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzulösen. Er ist jedoch verpflichtet, das ihm Mögliche zu veranlassen, um die Dienstleistung durch ein anderes gewerbliches Wachunternehmen sicherzustellen. Bei Zahlungsverzug trotz Setzung einer Nachfrist kann der ÖWD den Vertrag mit sofortiger Wirkung lösen. 13. Leistungsunterbrechung Soweit unvorhergesehene Ereignisse es notwendig machen, kann von den vorgesehenen Leistungen Abstand genommen werden. Insbesondere kann der ÖWD in Fällen höherer Gewalt, bei Streik und im Kriegsfall die Dienstleistungen, soweit deren Ausführung behindert wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Der AG ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Unterbrechung der Leistung Entgelt zu entrichten. 14. Rechtsnachfolge Der AG verpflichtet sich, bei Übertragung des Vertragsobjekts auf einen Rechtsnachfolger, den ÖWD spätestens bis zur Objektübergabe schriftlich darüber zu informieren. Bei einem Unternehmensübergang tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, der ÖWD spricht sich binnen 3 Monaten nach Bekanntgabe der Übernahme dagegen aus. Bei Tod des AG tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, sofern der Vertragszweck nicht hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere auf den Schutz der Person des AG abgestellt war. Durch eine Veränderung oder Rechtsnachfolge seitens des ÖWD wird der Vertrag nicht berührt. 15. Reklamationen Reklamationen jeder Art, die sich auf die Vertragserfüllung beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des ÖWD zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Erhebliche, den Auftragszweck gefährdende Verstöße der Vertragserfüllung berechtigen nur dann zur fristlosen Vertragsauflösung, wenn der ÖWD nicht binnen angemessener Frist, längstens jedoch binnen 7 Werktagen, für Abhilfe der schriftlichen Reklamation sorgt. 16. Beschäftigung von ÖWD-Personal Der AG darf Personal, welches vom ÖWD zur Dienstausführung beauftragt ist bzw. war, oder ihm hierfür vorgestellt wurde, während der Dauer des Vertrags zwischen AG und ÖWD und ein Jahr nach dessen Ablauf weder abwerben, noch selbst oder durch Dritte beschäftigen. Verstößt der AG gegen diese Vereinbarung, ist er verpflichtet dem ÖWD Ersatzkosten in der Höhe eines Bruttojahresentgeltes des betroffenen Mitarbeiters zu bezahlen. Als Berechnungsgrundlage wird der Durchschnittsverdienst der letzten drei Beschäftigungsmonate herangezogen. 17. ArbeitnehmerInnenschutz Die Vertragspartner vereinbaren, dass die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sowie die Evaluierung ständiger ÖWD-Arbeitsplätze im Betrieb des AG (z.b. Telefondienst, Portierdienst, Werkschutz etc.) durch die Organe des AG erfolgt. Ebenso obliegt die Erfüllung der Erfordernisse aus dem Abfallwirtschaftsgesetz dem AG. Die Befugnisse der Arbeitnehmervertretung des ÖWD bleiben davon unberührt. 18. Haftung Der ÖWD haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, welche durch ihn oder sein Personal bei Vertragserfüllung verursacht werden, jedoch nur bis zur Höhe von: ,-- für Personenschäden und Sachbeschädigungen, insgesamt je Schadensfall; ,-- für Schäden durch Einbruch und Diebstahl pro Schadensfall - sofern diese ordnungsgemäß der Sicherheitsbehörde zur Anzeige gebracht wurden; ,-- für reine Vermögensschäden, je Schadensfall mit Ausnahme aller für den ÖWD atypischen Vermögensschäden; ,-- für Schäden durch Umweltstörung pro Jahr. Übernimmt der ÖWD im Rahmen eines Vertrages auch branchenfremde Leistungen beschränkt sich die Haftung auf 10% der angeführten Höchstbeträge. Ein Haftungsanspruch besteht nur dann, wenn der AG im Zeitpunkt des Schadenfalles mit der Zahlung des fälligen Entgeltes nicht in Verzug ist. 19. Haftungsausschlüsse Der Haftungsanspruch erlischt, wenn der AG den Schaden und die daraus resultierenden Ansprüche nicht unverzüglich längstens aber innerhalb einer Woche ab Kenntnis vom Schaden und Schädiger schriftlich anzeigt und nachweist bzw. der Anspruch nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird. Für andere als die angeführten Schäden haftet der ÖWD nicht, insbesondere auch nicht für Schäden, für die auf Grund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Aufschaltungen an das NSC sind Schäden, die durch technische Einrichtungen oder aufgrund der Übertragungswege entstehen, von der Haftung ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen. 20. Versicherungsnachweis Der ÖWD ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenze sich aus Ziffer 18 ergibt, abzuschließen. Der AG kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. 21. Datenschutz Der AG erteilt seine Zustimmung, dass personenbezogene Daten in Erfüllung dieses Vertrages vom ÖWD automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und im notwendigen Ausmaß an Dritte (z.b. Verständigung Exekutive, etc.) weitergegeben werden. Der ÖWD verpflichtet sich, zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Daten des AG im Sinne des Datenschutzgesetzes zu schützen und verpflichtet seine Mitarbeiter ausdrücklich zur Geheimhaltung der Daten im Sinne des jeweils gültigen Datenschutzgesetzes. 22. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige, anfechtbare oder undurchführbare Bestimmung so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der ungültigen, anfechtbaren und undurchführbaren Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. 23. Konsumentenschutz Diese AGB sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz. 24. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg. 25. Schlussbestimmung Der Auftraggeber stimmt der Verwendung seines Namens bzw. Firmenlogos für Werbezwecke und Referenzangaben des ÖWD zu. Diese Zustimmung kann seitens des Auftraggebers jederzeit schriftlich widerrufen werden. 21
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