Inhaltsverzeichnis. Herzlich willkommen zum Lehramtsstudiengang in Tübingen 2. Weiterleitung 3. Der Lehramtsstudiengang 4
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- Achim Ursler
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1 Inhaltsverzeichnis Herzlich willkommen zum Lehramtsstudiengang in Tübingen 2 Weiterleitung 3 Der Lehramtsstudiengang 4 Das Studium der gewählten Fächer 4 Fachdidaktische Veranstaltungen 4 Orientierungsprüfung und Zwischenprüfung 4 Pädagogische Studien 5 Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG) 6 Praxissemester 6 Wissenschaftliche Arbeit (Zulassungsarbeit: Zula ) 7 Wissenschaftliche Prüfung (1. Staatsexamen) 7 Betriebs- und Sozialpraktikum 9 Vorbereitungsdienst (Referendariat) 9 Informationen zur Note des 1. und 2. Staatsexamens 10 Das Lehramtsstudium auf einen Blick 10 Adressen der Ansprechpartner 11 Internetadressen
2 Sie können die jeweils aktuell gültige Version dieser Broschüre auf unserer Homepage downloaden: (dort: Grüne Broschüre ). Herzlich willkommen zum Lehramtsstudium in Tübingen Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) Das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) betreut alle Lehramtsstudierenden. Zu seinen Aufgaben gehören persönliche Beratung, Infoveranstaltungen zu besonderen Phasen der Lehramtsausbildung (Orientierung, Praxissemester, Examensplanung, Referendariat), spezielle Kurse im Bereich personale Kompetenzen und Professionalität im Lehrerberuf und Projekte zur Erhöhung des Praxisanteils im Studium (z.b. Jobangebote im Förderunterricht in Ganztagsschulen). Damit soll eine hohe Qualität der Lehramtsausbildung gewährleistet werden. Als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Schule organisiert das ZfL universitäre Lehrerfortbildungen und fördert die Verzahnung der fachdidaktischen Ausbildung zwischen Staatlichem Seminar und Universität. Gemeinsam mit der allgemeinen Studienberatung, dem Studentensekretariat, den Lehrer bildenden Fakultäten, dem Regierungspräsidium und dem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung engagiert sich das ZfL für eine Lehramtsausbildung, die sich durch Serviceorientierung sowie durch Begeisterung für die jeweilige Fachdisziplin auszeichnet. Zu dieser Broschüre Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (Kontakt: Siehe S.11) möchte Ihnen mit dieser Broschüre bei der Studienorganisation helfen (wann immer Sie rechtsverbindliche Auskünfte brauchen, wenden Sie sich bitte an die Fakultätsdekanate, an das Landeslehrerprüfungsamt bzw. an das Regierungspräsidium, Abt. 7, Kontakt: Siehe S.11). Beachten Sie bitte: Nicht alle Reibungsverluste lassen sich vermeiden. Das kommt vor allem daher, dass mehrere voneinander unabhängige Institutionen an Ihrer Lehramtsausbildung beteiligt sind. Grob kann man sagen: Das Studium der Fächer einschließlich Orientierungs- und Zwischenprüfung organisieren die Fächer und Fakultäten, also die Universität (untersteht dem Wissenschaftsministerium). Das 1. Staatsexamen (=Wissenschaftliche Prüfung) und das 2. Staatsexamen (=2. Staatsprüfung) organisiert das Landeslehrerprüfungsamt. Das Referendariat wird vom Lehrerseminar organisiert (=Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung - Berufliche Schulen und Gymnasien). Ab dem 1. Staatsexamen wird die Ausbildung also vom Kultusministerium verantwortet
3 Weiterleitung Damit das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Ihnen als Lehramtsstudierenden gezielt Informationen zuschicken kann, sollten Sie regelmäßig in Ihren Briefkasten der Adresse (die Sie im 1. Semester bekommen) schauen. Wenn Sie üblicherweise eine andere Mailadresse verwenden o.ä.), dann richten Sie unbedingt eine Weiterleitung auf Ihre übliche Adresse ein. Das geht folgendermaßen: oder alternativ: hier in der rechten Spalte auf ZDV-Webmail Benutzername und Anfangskennwort* eingeben in der linken Spalte auf das vor klicken auf klicken unter bestehende Regeln auf 6. Weiterleitung die übliche Mail-Adresse, an die weitergeleitet werden soll, eintragen Speichern *Anmerkung: Wer seine Zugangsdaten vergessen oder verloren hat, schaut einfach persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis bzw. Studierendenausweis) beim Benutzersekretariat des ZDV vorbei (Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00 12:00, Mi 13:30 16:00, Raum 003, Wächterstraße 76, antrag@zdv.uni-tuebingen.de, Tel.: Tü )
4 Der Lehramtsstudiengang Der Lehramtsstudiengang besteht aus mindestens zwei Hauptfächern. Je nach Kombination muss man eine Zweifachkombination durch ein drittes weiteres Fach zu einer Dreifachkombination ergänzen. Die Kombinationsmöglichkeiten sind in folgender Tabelle zu sehen: Beratungszentrum/Dokumente/Faechermatrix.pdf. Bei einer Dreifachkombination ist eines der drei Fächer Erweiterungsfach. Außerdem kann man bei einer Kombination aus drei Fächern neben zwei Hauptfächern eines als Beifach studieren. Das Studium der gewählten Fächer Dieses geschieht ganz in der Verantwortung der Fakultäten bzw. der Fächer. Sie studieren zusammen mit den BA-, MA-, Magister- oder Diplom-Studierenden. Alle Fragen zum Fachstudium müssen mit den Fachstudienberatenden geklärt werden. In vielen Fächern gibt es BeraterInnen extra für Lehramtsstudierende. Erkundigen Sie sich bitte in Ihren Instituten/Seminaren. Fachdidaktische Veranstaltungen Die Fachdidaktik ist Bestandteil des jeweiligen Fachstudiums. In jedem der belegten Hauptfächer (also nicht im Beifach) muss eine fachdidaktische Veranstaltung mit erfolgreicher Teilnahme besucht werden. In den Fächern Evangelische Theologie, Katholische Theologie und Sport weichen die Anforderungen eventuell ab, bitte gesondert erkundigen! Infos hierzu erhält man beim Fachstudienberater oder in der Studienordnung. Die Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik werden im Lehrveranstaltungsverzeichnis der Fächer genannt. Sie können auch über das elektronische Vorlesungsverzeichnis im Campus -System gesucht werden: Im Zweifelsfall muss man im Fach fragen, ob es sich bei einer Veranstaltung um die benötigte Fachdidaktikveranstaltung handelt. Orientierungsprüfung und Zwischenprüfung Beide werden ganz in der Verantwortung der Fächer organisiert. Die Rahmenbestimmungen für beide sind festgelegt in der Zwischenprüfungsordnung vom (siehe unter Beratungszentrum/Dokumente/ZwiProLA.pdf). Da die Orientierungsprüfung evtl. schon nach dem zweiten Semester liegt, sollte die Zwischenprüfungsordnung schon bald einmal angeschaut werden. Die Orientierungsprüfung wird in den Dekanaten (Dekanatsassistenten, Dekanatssekretariate) organisiert, bitte dort Informationen einholen. Die Zwischenprüfungen werden in den verschiedenen Fächern in unterschiedlichen Formen durchgeführt. Informationen gibt es in den Fächern und bei den Dekanaten. Die Note der Zwischenprüfung spielt für die Wissenschaftliche Prüfung (1. Staatsexamen) keine Rolle. Studiert man drei Fächer, dann braucht man im Erweiterungsfach keine Zwischenprüfung abzulegen (vgl. 25 (7) WPO)
5 Pädagogische Studien Hierzu zählen zum einen 2 einführende Vorlesungen, deren regelmäßige und verpflichtende Teilnahme über einen unbenoteten Teilnahmeschein dokumentiert wird: 1.) 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/ Schulpädagogik 2.) 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische Psychologie Darüber hinaus sind 2 benotete Seminarscheine zu erwerben, die der Vertiefung ausgewählter Problembereiche dienen. Sie verlangen neben der regelmäßigen Teilnahme eine zusätzliche Leistung (Referat, Klausur, Hausarbeit o.ä.). Maximal eine der entsprechenden Veranstaltungen darf auch eine Vorlesung (mit Seminaranforderungen) aus den Bereichen a bis d sein. Das Institut für Erziehungswissenschaft und das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung empfehlen, nur eine der beiden Veranstaltungen als Kompaktseminar zu belegen und die Veranstaltungen aus je verschiedenen Gebieten auszuwählen (rechtlich zwingend ist dies nicht): a. Schule als Institution b. Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld c. Die Lehrkraft und ihre Kompetenzen d. Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen Die Noten der 2 Seminare werden im Verhältnis 1:1 zur Note über die Pädagogischen Studien zusammengefasst. Die Note fließt mit 6% in die Gesamtnote ein. Empfohlen wird, die einführenden Vorlesungen vor dem Praxissemester und die Seminare nach dem Praxissemester zu besuchen. Manche Veranstaltungen der Pädagogischen Studien werden ausdrücklich für das Studium nach dem Praxissemester ausgeschrieben. Die Pädagogischen Studien entfallen für solche Lehramtsstudierende, die Erziehungswissenschaft als 1. oder 2. Hauptfach bzw. Erweiterungsprüfung in einer Dreifachkombination studieren. Ergänzende Hinweise: Das Lehrangebot der Pädagogischen Studien (für Studierende, die ihr Lehramtsstudium ab dem Sommersemester 2001 aufgenommen haben) kann über aufgerufen werden: Klickanleitung: Öffentlicher Zugang zum Online-Vorlesungsverzeichnis Vorlesungsverzeichnis Pädagogische Studien für Lehramtsstudierende aller Fächer Unter: Lehrveranstaltungen zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen wird z.b. das Seminar Lehren, Lernen, Unterricht mehrfach parallel angeboten (mit weitgehend identischen Inhalten). 1) Die Veranstaltungen der Pädagogischen Studien finden weitgehend am Institut für Erziehungswissenschaft (Altstadt, neben der Stiftskirche, Münzgasse 11 und 22-30) statt. 2) Im 2. Stock des IfE, Abteilung Schulpädagogik, hängt das Informationsbrett für Lehramtsstudierende. 3) Da Vorlesungen der Erziehungswissenschaft ausgelagert werden und kurzfristig Veranstaltungen ausfallen bzw. hinzukommen können, sollten Sie sich zu Beginn der Vorlesungszeit über die Universitätshomepage unter Campus LSF informieren. Dort sind dann auch die Räume vermerkt
6 Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG) Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium (EPG) ist für Lehramtsstudierende aller Fächer obligatorisch und prüfungsrelevant. Es umfasst zwei Lehrveranstaltungen à 2 SWS: Zunächst ist eine Lehrveranstaltung zu ethisch-philosophischen Grundfragen (EPG 1) zu besuchen, in der grundlegende Begriffe und Theorien der Ethik behandelt werden. Es schließt sich dann eine Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen (EPG 2) an, in der ethische Fragen der einzelnen Fächer und grundlegende Ansätze und Methoden der Angewandten Ethik vermittelt werden. Die Noten der 2 Lehrveranstaltungen werden im Verhältnis 1:1 zur Note über das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium zusammengefasst. Die Endnote fließt mit 4% in die Gesamtnote des 1. Staatsexamens ein. Es ist freigestellt, in welchen Fachbereichen die Veranstaltungen besucht werden; entscheidend ist, dass es sich um Veranstaltungen handelt, die offiziell als EPG Veranstaltungen ausgewiesen sind. Für die EPG 1 Veranstaltungen ist eine Anmeldung bei den DozentInnen erforderlich. Ausführliche Informationen zum EPG stehen auf der Homepage der EPG Koordinationsstelle: Hier finden Sie das jeweils aktuelle EPG Lehrangebot sowie das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis zur Ethik (KVV Ethik), das die Kommentare zu den EPG Veranstaltungen enthält. Das KVV Ethik können Sie außerdem bei der EPG Koordinationsstelle und bei einer Vielzahl von Instituten und Buchläden erwerben. AnsprechpartnerInnen zum EPG: Siehe S.11. Praxissemester Detaillierte Infos zum Ablauf und zur Form findet man unter: Beratungszentrum/Dokumente/Praxissemester.pdf, außerdem auf den Homepages der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung Tübingen oder Weingarten: bzw. Informationen zum Praxissemester im Ausland siehe unter = #AnkerPraxis1. Das Praxissemester beginnt jeweils im September. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf der landesweiten Homepage (vom 15. Februar bis 15. Mai). Hier können weitere umfangreiche Informationen abgefragt werden. Das Praxissemester muss immer (ob in Block- oder Modulform) 13 Wochen umfassen. Wenn in der Modulform im Herbst- und Frühjahrsmodul zusammen die vorgesehenen 13 Wochen nicht erreicht werden, entscheidet die Schule zusammen mit dem Praktikanten/der Praktikantin, wie die fehlenden Zeiten erreicht werden können; erst nach vollen 13 Wochen kann die Bescheinigung über die Schulpraxis ausgestellt werden. Diesbezüglich bitte im jeweiligen Seminar bzw. in der jeweiligen Schule Informationen einholen! Eine Beurlaubung für das Praxissemester in Blockform ist nicht möglich, d.h. auch: die Semesterzahl läuft weiter. Studiengebühren müssen aber für ein Praxissemester in Blockform nicht gezahlt werden. Informationen zur Gebührenbefreiung unter
7 Wissenschaftliche Arbeit (Zulassungsarbeit: Zula ) Lehramtsstudierende müssen in einem ihrer Hauptfächer (nicht möglich im Erweiterungsfach) oder im Bereich der Pädagogischen Studien eine Wissenschaftliche Arbeit anfertigen. Da der erziehungswissenschaftliche Studienanteil allerdings deutlich geringer als der anderer Fächer ist, sollten sich Lehramtsstudierende, die ihre Zula im Bereich der Pädagogischen Studien schreiben, während des Studiums durch ein großes Engagement und sehr gute Leistungen im Fach Erziehungswissenschaft ausweisen. Ferner ist das Kolloquium Wissenschaftliche Arbeit im Fach Erziehungswissenschaft vorbereitend zu besuchen (derzeit rubriziert unter Kolloquien Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft / Hauptstudium Schulpädagogik). Generell gilt: Nach der Zwischenprüfung sollten Sie sich relativ bald Gedanken über Ihre Zula machen. Bei Unklarheiten oder Fragen (etwa bei ausgefallenen Themen der Zula) können Sie das Landeslehrerprüfungsamt zu einem Beratungsgespräch aufsuchen (Kontakt: Siehe S.11). Die Zula macht 10% der Note des 1. Staatsexamens aus. Sie ist ein eigenständiger Block der Prüfung, d.h. die mündlichen und schriftlichen Prüfungen in dem Fach, in dem man die Zula schreibt, zählen nicht weniger, nur weil man hier die Zula schreibt (vgl. 12 WPO). Man sollte sich sehr frühzeitig um eine Betreuung der Zula (DozentIn) kümmern (siehe auch Aushang für Staatsexamen im jeweiligen Fach). Das Thema der Arbeit darf sich nicht mit den Prüfungsthemen (schriftlich und mündlich) überschneiden. Das LLPA gibt das für die Anmeldung nötige Formular nicht mehr aus. Es muss wie die anderen Anmeldeformulare von der Homepage ( beim Regierungspräsidium Tübingen Wissenschaftliche Prüfung) heruntergeladen werden. Die Anmeldung muss spätestens bis zum für die Frühjahrsprüfung bzw. bis zum für die Herbstprüfung erfolgt und vom Prüfungsamt genehmigt sein. Nach der Genehmigung stehen 4 Monate bzw. 6 Monate in Mathematik, Biologie Chemie, Geographie und Physik zur Bearbeitung zur Verfügung. In Biologie, Chemie, Geographie und Physik erfolgt die Anmeldung spätestens 1 Monat nach der letzten mündlichen Prüfung. Bei einer Zula im zweiten Fach zum Herbsttermin müssen Sie unbedingt darauf achten, dass das Gutachten, das der Betreuer der Zula ausstellt, spätestens vor Weihnachten dem Prüfungsamt vorliegt. Das Prüfungsamt stellt das Zeugnis der Ersten Staatsprüfung, das Sie zum Beginn des Referendariats (nach den Weihnachtsferien) benötigen, nur mit diesem Gutachten und spätestens vor Beginn der Weihnachtsferien aus. Wissenschaftliche Prüfung (1. Staatsexamen) Die Wissenschaftliche Prüfung für Lehramtskandidaten wird durch das Landeslehrerprüfungsamt durchgeführt. Das sog. Staatsexamen obliegt also nicht der Universität. Wer die Wissenschaftliche Prüfung im Hauptfach besteht, erwirbt die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in diesem Fach auf allen Stufen des Gymnasiums und der beruflichen Schule. Im Beifach erwirbt der Bewerber die Befähigung für den Unterricht auf der Unter- und Mittelstufe am Gymnasium. Die Prüfung umfasst die Wissenschaftliche Arbeit, die schriftliche und die mündliche Prüfung gemäß Anlage A sowie im Fach Sport die praktisch-methodische Prüfung gemäß Anlage D
8 Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer die akademischen Zwischenprüfungen in den Hauptfächern bestanden hat, das Schulpraxissemester absolviert hat, die in der Anlage A der WPO genannten Scheine sowie die in der Anlage B und C genannten Nachweise über die Pädagogischen Studien und das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium nachweisen kann. Der Text der Prüfungsordnung vom i.d.f. vom kann unter Beratungszentrum/Dokumente/LA_GYPO_2001.pdf heruntergeladen werden. Die Meldung zur Prüfung erfolgt beim Landeslehrerprüfungsamt (Kontakt: Siehe S.11). Da die Prüfung zweimal jährlich abgenommen wird, gibt es für die Frühjahrs- und für die Herbstprüfung bestimmte Anmeldetermine (siehe beim Regierungspräsidium Tübingen Wissenschaftliche Prüfung ). Die Meldung zur Prüfung muss für die zwei Hauptfächer und ggf. für das Erweiterungsfach gemeinsam vorgenommen werden. Die aktuellen Schwerpunktthemen der schriftlichen Prüfung können an den Lehramtsinfoaushängen der Seminare/Institute sowie beim Landeslehrerprüfungsamt, Herrn Dr. Gleber, eingesehen werden. Dort sind auch übrige Klausuren früherer Prüfungstermine ausgelegt und können mitgenommen werden. Das Aufteilen der Wissenschaftlichen Prüfung auf 2 Termine kann lediglich bis zum Ende des 10. Semesters erfolgen. Nach dem Ende des 10. Semesters muss die Prüfung in allen Prüfungsteilen in einem Termin abgelegt werden. Es empfiehlt sich, ein Terminsplitting anzustreben, sodass die Prüfungsvorbereitung möglichst entspannt ablaufen kann. Wer die Prüfung auf zwei Termine aufteilen möchte, muss sich bis zum Anfang des 10. Semesters angemeldet haben (genaue Daten siehe beim Regierungspräsidium Tübingen Wissenschaftliche Prüfung). Die Prüfungen im ersten Fach erfolgen dann spätestens im/nach dem 10. Semester (schriftl./mdl.) und im zweiten Fach spätestens im/nach dem 11. Semester (schriftl./mdl.). Die Prüfung im Erweiterungsfach kann frühestens zum Zeitpunkt der Prüfung im zweiten Fach erfolgen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auch auf mehr als 2 Termine aufgeteilt werden, siehe dazu ( beim Regierungspräsidium Tübingen Wissenschaftliche Prüfung Meldeformulare + FAQs Uni Tübingen, dort ganz unten: Overhead-Folien zur Informationsveranstaltung des ABZ an der Uni Tübingen, darin Splitting ). Die Berechnung der Semesterzahl erfolgt unter Berücksichtigung folgender Umstände (vgl. die Prüfungsordnung vom i.d.f. vom (2) WPO, unter Beratungszentrum/Dokumente/LA_GYPO_2001.pdf ): - Bei einem versetzt begonnenen Studium der einzelnen Fächer wird ein Mittelwert errechnet. Beispiel: Steffi studiert im 7. Semester Biologie und im 8. Semester Deutsch. Der Mittelwert beträgt 7,5. Da in diesem Fall abgerundet wird, studiert Steffi im Hinblick auf die Prüfung im 7. Semester. - Ein drittes Fach (Erweiterungsprüfung) führt nicht zu einer Verbesserung der Berechnung der Splittingregelung. - Für ein nachgeholtes Latinum bzw. Graecum werden jeweils 2 Semester erlassen. - Urlaubssemester (wg. Krankheit etc.) bleiben bei der Zählung unberücksichtigt. - Ebenfalls unberücksichtigt bleiben bis zu zwei Semester für das Studium eines oder mehrerer Hauptfächer an einer ausländischen Universität (bei modernen Fremdsprachen zwei - 8 -
9 Semester je Fremdsprache) bzw. für einen Auslandsaufenthalt für die Tätigkeit als Fremdsprachen- oder Schulassistent. - Wird das Praxissemester im Ausland absolviert, so bleibt dieses bei der Zählung der Semesterzahl ebenfalls unberücksichtigt. - Gewählte Mitglieder in Hochschulgremien bekommen bis zu zwei Semester erlassen. Wichtig: Es können nicht mehr als 4 Semester berücksichtigt werden. Ein Freiversuch kann einmalig in einem Fach in Anspruch genommen werden, wenn die Prüfung nach ununterbrochenem Studium in einem der Hauptfächer nicht bestanden wurde. Die Prüfung gilt allerdings nur dann als nicht unternommen (Freiversuch), wenn die schriftliche Prüfung im ersten Hauptfach spätestens im 9. Semester absolviert wurde und die Prüfung im zweiten Hauptfach spätestens im 10. Semester begonnen wurde. Dabei muss die Wissenschaftliche Arbeit ( Zula ) spätestens vor der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach dem Prüfungsamt vorgelegt worden sein. Zur Verbesserung der Note kann, wer unter den Bedingungen des Freiversuchs bei erstmaliger Teilnahme bestanden hat, die Prüfung in einem seiner Fächer noch einmal wiederholen. Immatrikulation: Nach der Prüfung im ersten Fach kann man immatrikuliert bleiben, muss es aber nicht vorausgesetzt man nimmt keine Dienstleistungen der Universität mehr in Anspruch. Betriebs- und Sozialpraktikum Das Betriebs- und Sozialpraktikum ist ein 4-wöchiges Praktikum, das bis zum Beginn des Referendariats absolviert werden muss (man muss den Nachweis darüber der Bewerbung zum Referendariat beifügen). Zukünftige GymnasiallehrerInnen sollen einen Einblick in außerschulische Lebens- u. Arbeitsfelder erhalten. Das Praktikum ist generell unentgeltlich, evtl. Ausnahmeregelungen müssen mit Frau Merk geklärt werden, Abt. 7, RP Tübingen, u.z. unter der Nr / (Mo-Do vormittags, Raum H 114). Im Fach Sport ist anstelle eines Betriebsoder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich. Informationen und Downloadmöglichkeit für das relevante Formblatt findet man unter Beratungszentrum/Dokumente/Betriebs-u.SozialpraktikumGym.pdf. Vorbereitungsdienst (Referendariat) Nach der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung (Studienbeginn ab WS 2000/2001) beginnt der Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg Anfang Januar (nach Ablauf der Weihnachtsferien) und dauert bis zum Ende des folgenden Schuljahres (insgesamt also 1½ Jahre). Empfohlen wird deshalb, die Wissenschaftliche Prüfung möglichst im Herbst abzuschließen, sodass keine Zeitverluste entstehen. Während des Vorbereitungsdienstes ist der Referendar einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung zugeordnet. Die Seminare in Baden-Württemberg befinden sich in Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Weingarten. Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie Unterlagen finden sich unter:
10 Bewerbungsschluss für den Vorbereitungsdienst ist der 15. Juni des Vorjahres. Der/die ReferendarIn absolviert den gesamten Vorbereitungsdienst lediglich an einer Schule. Im dritten Unterrichtshalbjahr wird schließlich das 2. Staatsexamen abgelegt. Weitere Informationen zur Lehrerausbildung in den einzelnen Bundesländern: Informationen zur Note des 1. und des 2. Staatsexamens Nach dem 1. und 2. Staatsexamen wird eine sog. Leistungsziffer errechnet. Diese ist für die spätere Einstellung sehr wichtig. Es ist allerdings zu beachten, dass sich Einstellungserlasse jährlich ändern können. Lediglich als Anhaltspunkt gilt: Das 1. und das 2. Staatsexamen zählen 1:1. (Das heißt etwa hinsichtlich der Zula: Die Zula fließt zu 5% in die Endnote mit ein, über die v.a. man später eingestellt wird.) Die Leistungsziffer errechnet sich üblicherweise folgendermaßen: das Zwanzigfache der Durchschnittsnote des 1. Staatsexamens plus das Zwanzigfache der Durchschnittsnote des 2. Staatsexamens. Für genaue Angaben und bei speziellen Fragen kann man sich telefonisch an Frau Walter (Tü ) oder Herrn Schelling (Tü ) (Abt. 7 Regierungspräsidium Tübingen) wenden. Das Lehramtsstudium auf einen Blick Anmerkung: Zeitpunkt und Reihenfolge von EPG und Pädagogischen Studien sind nicht vorgeschrieben, können also z.b. vor oder nach der Zwischenprüfung gemacht werden. Beachten Sie aber Empfehlungen der EPG-Koordinationsstelle und des Instituts für Erziehungswissenschaft
11 Adressen der Ansprechpartner Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Tübingen PD Dr. Ph. Thomas Regina Keller, StR in Wilhelmstr. 50, Raum 231 Wilhelmstr. 50, Raum 230 Tel.: / Tel / philipp.thomas@uni-tuebingen.de regina.keller@uni-tuebingen.de Sprechstunde: Dienstag, Uhr Pädagogische Studien Prof. Dr. Thorsten Bohl Frau PD Dr. Britta Kohler, Akad. Rätin Institut für Erziehungswissenschaft/ Institut für Erziehungswissenschaft/ Abteilung Schulpädagogik Abteilung Schulpädagogik Münzgasse 22-30, Raum 210a Münzgasse 26, Raum 207a Tel.: 07071/ Tel.: 07071/ thorsten.bohl@uni-tuebingen.de britta.kohler@uni-tuebingen.de EPG Dr. Julia Dietrich, Dr. Uta Müller EPG Koordinationsstelle, Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) Arbeitsbereich Ethik und Bildung Wilhelmstr. 19 Tel.: 07071/ epg@izew.uni-tuebingen.de Sprechstunde: Dienstag, Uhr Landeslehrerprüfungsamt (beim Regierungspräsidium Tübingen): Keplerstraße 2, Tübingen (hinter dem Hauptgebäude quer über den Parkplatz) Ansprechpartner für die Wissenschaftliche Prüfung: Dr. Klaus Gleber, OStR Tel.: / klaus.gleber@rpt.bwl.de Herbert Schwägerle Tel.: / herbert.schwaegerle@rpt.bwl.de Sprechstunde: Dienstag, und Mittwoch, Uhr Wählen Sie auf dieser Seite beim Regierungspräsidium Tübingen Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 7 Schule und Bildung (ehemals: Oberschulamt) Keplerstraße 2, Tübingen, Tel.: / 200-0, Fax: / poststelle@rpt.bwl.de; Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Tübingen Mathildenstraße 32, Tübingen, Tel.: 07071/919100, Fax: 07071/ seminar@semgym.uni-tuebingen.de; Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen und Gymnasien) Weingarten St. Longinus-Str. 3, Weingarten, Tel.: , Fax: sekretariat@seminar-weingarten.de;
12 Akademisches Beratungszentrum (ABZ) Bereiche: Zentrale Studienberatung (Campus Wilhelmstraße und Campus Auf der Morgenstelle), Beratung und Zulassung ausländischer Studierender, Beratung behinderter und chronisch kranker Studierender sowie Career Service Wilhelmstraße 11; Tel.: / (Zentrale Studienberatung) abz@uni-tuebingen.de; Internetadressen Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) Landesbildungsserver Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Ba-Wü. Infos für Lehrer/innen Jobserver für Lehrer und Schulen Infos zum deutschen und internationalen Bildungswesen Infos zum Auslandsschulwesen Infos zum Auslandsstudium bzw. Auslandspraktikum etc. Gruppe: Lehramt Uni Tübingen: Gemeinsam gegen die Verwirrung Kultusportal Baden-Württemberg Studieninformation Baden-Württemberg Kreismedienzentrum Tübingen Landesmedienzentrum BW Infos zur Lehrereinstellung in Baden-Württemberg Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudiengang in Baden- Württemberg
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