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1 Expertise nutzen Prozessrecht in Russland

2 Expertise nutzen Jeder unserer Mandanten steht seinen ganz eigenen Herausforderungen auf den osteuropäischen Märkten gegenüber. Mit viel Einsatz und Empathie begleiten wir Mandaten in allen Phasen der individuellen Positionierung. Unsere Mandanten profitieren von unserer über 20-jährigen Erfahrung an den osteuropäischen Märkten. Sie können sich auf unsere Experten und das breite Know-How verlassen. Rödl & Partner Auch wir können auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Schließlich existiert die Tradition des Turmbaus bereits seit über 250 Jahren. So lernen die jungen Generationen von den Kenntnissen der Älteren. Dieses Wissen kommt der ganzen Gruppe zu Gute. Castellers de Barcelona

3 Prozessrecht in Russland

4 Prozessrecht in Russland Das Recht eines jeden Landes ist immer nur so gut wie seine Durchsetzungsmöglichkeit. Recht haben und Recht bekommen sind auch in Russland häufig zwei verschiedene Dinge. Allerdings haben mehrere Justizreformen und Änderungen der Prozessordnungen und des Vollstreckungsrechts sowie zuletzt auch des Insolvenzrechts positive Änderungen gebracht. Auch in Russland ist es möglich, Recht zu bekommen und durchzusetzen. Hierbei ist es jedoch essentiell, die lokalen Spielregeln zu beherrschen und zu wissen, wie russische Gerichte und Vollstreckungsorgane arbeiten. Russland verfügt über ein einheitliches Justizwesen. Es gibt sowohl föderale Gerichte als auch Gerichte der Föderationssubjekte (der russischen Bundesländer ). Zu den föderalen Gerichten gehören das Verfassungsgericht, die ordentlichen Gerichte einschließlich des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, die Obersten Gerichte der Föderationssubjekte, die Kreisgerichte sowie die Militärgerichte aller Instanzen, außerdem die Arbitragegerichte, die aus 10 Bezirks-Arbitragegerichten, 21 Arbitrageberufungsgerichten, Arbitragegerichten der Subjekte der Russischen Föderation und dem Gericht für Geistiges Eigentum bestehen. Bei den Wirtschaftsarbitragegerichten handelt es sich um staatliche Gerichte, und diese sind nicht mit Schiedsgerichten im Sinne des Gesetzes Über Schiedsgerichte oder dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 zu verwechseln. Das New Yorker Übereinkommen ist für mehr als 110 Staaten, darunter auch Russland, verbindlich. Unsere Prozessabteilung in Russland begleitet Sie sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten und im Rahmen von Verwaltungsverfahren. Hierbei arbeiten unsere Prozessrechtler stets mit den jeweiligen Fachabteilungen im Hinblick auf das einschlägige materielle Recht zusammen. Nachstehend wollen wir einen kurzen Überblick über das russische Prozessrecht und seine Besonderheiten geben. 4

5 Allgemeines Das russische Rechtssystem ist ein kontinentaleuropäisches. Russische Gerichte stützen sich daher stets auf konkrete Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen etc.), und nicht auf Case-Law, also Entscheidungen anderer Gerichte. Das Justizwesen der Russischen Föderation basiert ausschließlich auf in Übereinstimmung mit der russischen Verfassung und dem föderalen Verfassungsgesetz Nr. 1-FKZ Über das Justizwesen der Russischen Föderation vom 31. Dezember 1996 geschaffenen Gerichten. Die Schaffung von in dem erwähnten Föderalen Verfassungsgesetz nicht vorgesehenen Gerichten ist untersagt. Die Parteien eines zivilrechtlichen Vertrages können vereinbaren, ihre Streitigkeiten in Russland auf einem anderen Wege, ohne Hinzuziehung staatlicher Gerichte, beizulegen. In derartigen Fällen können Streitigkeiten von nichtstaatlichen Schiedsgerichten beigelegt werden, die auf der Grundlage des Föderalen Gesetzes Nr. 102-FZ Über Schiedsgerichte vom 24. Juli 2002 und des Gesetzes der Russischen Föderation Nr Über das internationale Wirtschaftsschiedswesen vom 7. Juli 1993 errichtet werden. Diese Schiedsgerichte entscheiden über Wirtschaftsstreitigkeiten, die nicht der ausschließlichen Zuständigkeit staatlicher Gerichte unterliegen (z.b. öffentlichrechtliche Streitigkeiten, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Staatseigentum oder auf dem Gebiet des Insolvenzrechts usw.). Um jedoch Schiedsgerichturteile zu vollstrecken, auch solche, die im Ausland gefällt wurden, ist die Einschaltung eines staatlichen Gerichts zur Ausstellung eines entsprechenden Vollstreckungstitels erforderlich. In diesem Zusammenhang ist zwischen staatlichen Arbitragegerichten, die für Wirtschaftsachen zuständig sind und Arbitrazhnye sudy (im Folgenden Arbitragegerichte ) genannt werden, und nichtstaatlichen Schiedsgerichten, die auf Grund einer Schiedsvereinbarung tätig werden und Treteiskiye sudy (im Folgenden Schiedsgerichte ) heißen, zu unterscheiden. Die Parteien können (in Abhängigkeit von ihrem Sitz) den Gerichtsstand im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zuständigkeiten vereinbaren. Jedoch können die Parteien die gerichtliche Zuständigkeit nicht vertraglich festlegen, in einem solchen Fall stellt das Gericht das jeweilige Verfahren ein, was es für den Kläger notwendig bzw. möglich macht, dieselben Forderungen bei einem anderen, tatsächlich zuständigen Gericht vorzubringen. 5

6 Staatliches Gerichtssystem Russland verfügt über ein einheitliches Justizsystem auf der Grundlage der russischen Verfassung und des föderalen Verfassungsgesetzes Nr. 1-FKZ Über das Justizwesen der Russischen Föderation vom 31. Dezember Ausgehend von der territorialen Struktur des Landes sieht das föderale Verfassungsgesetz zwei Justizebenen vor, und zwar föderale Gerichte und Gerichte der Föderationssubjekte. Zu den föderalen Gerichten gehören: das Verfassungsgericht der Russischen Föderation; ordentliche Gerichte, einschließlich das Oberste Gericht der Russischen Föderation, die Obersten Gerichte der Föderationssubjekte, Bezirksgerichte sowie Militärgerichte aller Instanzen und Arbitragegerichte, bestehend aus 10 Bezirks-Arbitragegerichten, 21 Arbitrageberufungsgerichten, Arbitragegerichten der Subjekte der Russischen Föderation und dem Gericht für Geistiges Eigentum, welches seine Arbeit am 3. Juli 2013 aufnahm. Es existieren folgende Gerichte von Föderationssubjekten: Verfassungsgerichte der Föderationssubjekte (unterstehen nicht dem Verfassungsgericht der Russischen Föderation) und Friedensrichter (FR). Die Verfassungsgerichte der Föderationssubjekte befassen sich mit der Prüfung der Vereinbarkeit von Gesetzen der Föderationssubjekte mit der jeweiligen Verfassung. Außerdem sind sie für die Auslegung der Normen der Verfassungen zuständig. Urteile der Verfassungsgerichte sind innerhalb ihrer Zuständigkeit unanfechtbar. In den Zuständigkeitsbereich der FR fallen Vermögensstreitigkeiten bis zu einem Streitwert, der Rubel (ca. 800 Euro) nicht übersteigt, Strafsachen bis zur erwarteten Höchsthaftstrafe von 3 Jahren, Familien- und arbeitsrechtliche Fälle sowie ordnungsrechtliche Verfahren. Die Urteile der FR können im zuständigen Bezirksgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit angefochten werden. Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation Das Verfassungsgericht (auf Russisch Konstituzionnij Sud) der Russischen Föderation ist das zuständige Verfassungskontrollorgan. Folgende Bereiche unterliegen seiner ausschließlichen Zuständigkeit: 6

7 Prüfung der Vereinbarkeit von wichtigen Rechtsakten der Russischen Föderation, einschließlich föderaler Gesetze, Rechtsakte des russischen Präsidenten, des Föderationsrates, der Staatsduma und der Regierung mit der Verfassung der Russischen Föderation; Meinungsverschiedenheiten zwischen verschiedenen staatlichen Exekutivorganen bezüglich ihrer Zuständigkeit; Verfassungsbeschwerde bezüglich der Verletzung von verfassungsmäßigen Bürgerrechten und Freiheiten; Auslegung der Verfassung; Sonstige in der russischen Verfassung und dem Föderalen Verfassungsgesetz Nr. 1-FKZ Über das Verfassungsgericht der Russischen Föderation vom 21. Juli 1994 aufgeführte Kompetenzen. In seinen Entscheidungen behandelt das Verfassungsgericht meist nur Rechtsfragen. Urteile des Verfassungsgerichts sind nicht anfechtbar. Arbitragegerichte der Russischen Föderation Staatliche Arbitragegerichte verhandeln über Streitigkeiten wirtschaftlicher und wirtschaftsähnlicher Natur, deren Parteien juristische und natürliche Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, sein können, aber auch die Russische Föderation, deren Subjekte, Kommunen, Regionen, Kommunalregionen, Behörden, falls es in der russischen Arbitrageprozessordnung oder in anderen Föderalen Gesetzen vorgesehen ist. Natürliche Personen können bei Arbitragegerichten Klagen in folgenden Fällen erheben, ohne Kaufleute zu sein (sog. spezielle Zuständigkeit der Arbitragegerichte) Insolvenz (Bankrott); Gründung, Umstrukturierung und Liquidation juristischer Personen; Streitigkeiten zwischen einem Gesellschafter und der betreffenden Gesellschaft. Davon sind Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgenommen; in sonstigen gesetzlich vorgesehenen Fällen. Das Arbitragegerichtsverfahren folgt bei der Verhandlung in Wirtschaftssachen folgendem Instanzenzug: Arbitragegerichte der Föderationssubjekte: diese Gerichte sind die erstinstanzlichen Arbitragegerichte für alle Wirtschaftsklagen, mit Ausnahme der in die ausschließliche Zuständigkeit des Obersten Gerichts fallenden Sachverhalte. Es gibt mehr als 80 Arbitragegerichte der Föderationssubjekte. 7

8 21 zweitinstanzliche (Appellations-) Arbitragegerichte: diese Gerichte prüfen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen, die noch nicht rechtskräftig geworden sind. Zehn Arbitragegerichte der föderalen Gerichtsbezirke: Die Hauptfunktion dieser Gerichte ist die einer Berufungsinstanz (auf Russisch kassazija ) zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von rechtskräftig gewordenen Gerichtsentscheidungen untergeordneter Arbitragegerichte. Das Richterkollegium für Wirtschaftsstreitigkeiten des Obersten Gerichts der Russischen Föderation (gebildet im Zuge der Abschaffung des Obersten Arbitragegerichts der Russischen Föderation: verhandelt als erstinstanzliches Gericht Wirtschaftssachen in der Zuständigkeit des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, verhandelt Sachen in der Berufungs- und Kassationsinstanz, richtet Anfragen auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen an das Verfassungsgericht der Russischen Föderation, fasst die Rechtsprechung zusammen, übt andere gesetzlich vorgesehene Befugnisse aus. Arbitragegerichte können über Streitigkeiten unter Beteiligung ausländischer natürlicher oder juristischer Personen verhandeln, falls der betreffende Fall einen engen Bezug zu Russland hat, z.b. falls der Antragsgegner in Russland ansässig ist oder dessen Vermögen sich in Russland befindet, eine Niederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen Person in Russland besteht, die Erfüllung eines Vertrages in Russland stattgefunden hat, stattfindet oder stattfinden wird oder im Zusammenhang mit in Russland emittierten Wertpapieren steht. In die ausschließliche Zuständigkeit der Arbitragegerichte fallen öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Staatseigentum, Immobilien in Russland oder Eigentumsrechten an solchen Immobilien, der Registrierung von Rechten an geistigem Eigentum in Russland, der Ungültigkeit von Eintragungen in staatliche Register (Kataster) der RF, der Gründung, Umstrukturierung oder Liquidation von juristischen Personen in Russland sowie Einsprüche gegen die Beschlüsse solcher juristischen Personen. Die Arbitragegerichte sind auf Grundlage von Artikel 244 Arbitrageprozessordnung der Russischen Föderation verpflichtet, ausländische Gerichtsbeschlüsse anzuerkennen und umzusetzen, wenn die Verhandlung der betreffenden Sache in der ausschließlichen Zuständigkeit eines staatlichen Arbitragegerichts der Russischen Föderation liegt. Die erwähnte ausschließliche Zuständigkeit wird lediglich durch Internationale Abkommen, in denen die Russische Föderation Vertragspartei ist, eingeschränkt. 8

9 Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Russischen Föderation Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit verhandeln zivil-, straf-, verwaltungsund arbeitsrechtliche sowie andere Fälle mit Ausnahme der Streitigkeiten über Wirtschaftssachen, die in die Zuständigkeit der Arbitragegerichte fallen. Sachverhalte, die in beide Zuständigkeitsbereiche fallen, sind zu trennen, falls dies nicht sachdienlich ist, sind sie durch das entsprechende Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verhandeln. So sind zum Beispiel mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche eines Gesellschafters (natürliche Person) gegen eine Aktiengesellschaft mit sowohl gesellschafts- als auch arbeitsrechtlichen Komponenten zu trennen, oder, falls dies nicht möglich ist, von einem FR oder einem Bezirksgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit zu bearbeiten. Aus der Gerichtspraxis ist ein weiteres Beispiel zu nennen: Streitigkeiten zwischen einem Generaldirektor einer Gesellschaft (oder einem Aufsichtsratsmitglied), falls ein Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft vorliegt, und der betreffenden Gesellschaft bezüglich des Beschlusses eines zuständigen Gesellschaftsorgans über die vorzeitige Abberufung des Generaldirektors sind vor einem ordentlichen Gericht zu verhandeln. Die Organisationsstruktur der Föderalen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit besteht aus drei Instanzebenen (Militärgerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und haben eine eigene dreistufige Struktur, die oberste Instanz ist jedoch ebenfalls das Oberste Gericht der Russischen Föderation): Die Bezirksgerichte befassen sich mit allen zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Fällen, die nicht in die Zuständigkeit der FR, der Obersten Gerichte der Föderationssubjekte und des Obersten Gerichts der Russischen Föderation fallen. Sie sind außerdem die Berufungsinstanz für die Friedensrichter. Nur Entscheidungen der Friedensrichter können im Berufungsverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit angefochten werden. Oberste Gerichte der Föderationssubjekte: verhandeln in den Grenzen ihrer Zuständigkeit zivil- und strafrechtliche Fälle als erstinstanzliche Gerichte. Auch diese fungieren als nächsthöhere Instanz der Bezirksgerichte und verhandeln als Erstinstanz für Fälle staatlicher Sicherheit, Anfechtungen von Rechtsakten der Föderationssubjekte (außer deren Verfassungen), die Liquidation von örtlichen Verbänden politischer Parteien oder örtlicher nichtstaatlicher Organisationen sowie Einsprüche gegen die Beschlüsse örtlicher Wahlkommissionen. Das Oberste Gericht der Russischen Föderation: die höchste gerichtliche Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die ausschließlich für Anfechtungen von Rechtsakten des russischen Präsidenten, der Regierung oder von föde- 9

10 ralen Behörden zuständig ist, welche die Rechte, Freiheiten und legitimen Interessen von Bürgern und Organisationen beeinträchtigen (außer in Fällen bezüglich der erwähnten Rechtsakte mit Bezug auf die Verfassung). Zu den ausschließlichen Befugnissen des Obersten Gerichts gehören auch die Auflösung föderaler politischer Parteien sowie nichtstaatlicher und religiöser Organisationen, Einsprüche gegen die Beschlüsse der zentralen Wahlkommission der Russischen Föderation sowie Streitigkeiten zwischen staatlichen Behörden. Außerdem überwacht das Gericht die Tätigkeit aller Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und veröffentlicht Gesetzesdeutungen zur Vereinheitlichung der Rechtssprechung durch die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Urteile von Gerichten von Föderationssubjekten können vor dem Obersten Gericht angefochten werden. In den Gerichten der Föderationssubjekte sowie im Obersten Gericht besteht die Institution der Geschworenengerichte für Strafverfahren. Auf Antrag des Angeklagten kann der jeweilige Fall vor Gericht unter Beteiligung von zwölf Geschworenen verhandelt werden, die entscheiden, ob der Angeklagte schuldig ist. Russische Schiedsgerichte Vollstreckung von Schiedssprüchen Prinzipiell agieren die russischen Schiedsgerichte auf der Grundlage von zwei Gesetzen: das föderale Gesetz Nr. 102-FZ Über Schiedsgerichte vom 24. Juli 2002 regelt die nationale Schiedsgerichtsbarkeit, wohingegen sich das Gesetz der RF Nr Über das internationale Wirtschaftsschiedswesen vom 7. Juli 1993 auf die in Russland stattfindende Schiedsgerichtsbarkeit bezieht. Russland hat die UN-Konvention von New York über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 ( New Yorker Übereinkommen ) sowie die Europäische Konvention von Genf über die Schiedsgerichtsbarkeit von 1961 unterzeichnet. Schiedsgerichte sind nichtstaatliche Gerichtsorganisationen für eine Streitbeilegung ohne Einschaltung staatlicher Gerichte. Sie befassen sich mit Streitigkeiten im zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bereich, die nicht der ausschließlichen staatlichen Gerichtsbarkeit unterliegen. Im Allgemeinen sind Streitigkeiten vor derartigen Gerichten verhandelbar, wenn die Parteien eine Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsklausel in einem Vertrag oder aber einer gesonderten schriftlichen Schiedsvereinbarung getroffen haben. Eine derartige Vereinbarung kann jederzeit, auch nach Auftreten der Streitigkeit, geschlossen werden. Die Schiedsvereinbarung muss dabei unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen sein, damit sich eventuell nichtige 10

11 Vertragsbestimmungen nicht auf diese auswirken (sog. salvatorische Klausel). Die Existenz einer Schiedsvereinbarung wirkt sich nicht auf die verfassungsmäßigen Rechte der Parteien aus, staatliche Gerichte zum Schutz ihrer Rechte anzurufen. Es gibt ständige und nichtständige (ad hoc) Schiedsgerichte. Die ständigen Schiedsgerichte werden von Berufsverbänden oder großen Organisationen gegründet, wie z.b. Handelskammern, Börsen, öffentliche Unternehmerund Verbraucherverbänden und anderen den russischen Gesetzen entsprechend gegründeten juristischen Personen. Sie können nicht von föderalen Staatsbehörden, Staatsbehörden von Föderationssubjekten und kommunalen Regierungsbehörden gegründet werden. Das bekannteste ständige Schiedsgericht für Streitigkeiten, in denen wenigstens eine Partei nicht in Russland ansässig ist, ist das Internationale Handelsschiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation (auf Russisch МКАС при ТПП). Die Streitbeilegung vor Schiedsgerichten besteht aus vier Verfahrensabschnitten, die denen an staatlichen Gerichten gleichen: Antrag an das gewählte Schiedsgericht, welches entscheidet, ob der Streit schiedsfähig ist; Wahl (Ernennung) der Schiedsrichter; Schiedsverfahren und Schiedsspruch; ollstreckung des Schiedsspruchs. Üblicherweise setzen die Parteien den Schiedsspruch freiwillig um. Falls dies nicht geschieht, kann er in Russland durch die staatliche Vollstreckungsbehörde auf der Grundlage einer vom zuständigen staatlichen Arbitragegericht ausgestellten Vollstreckungsurkunde vollstreckt werden. Das Arbitragegericht kann die Ausstellung aufgrund von in der Arbitrageprozessordnung aufgeführten Gründen wie die Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung, ein nicht ordentlich durchgeführtes Verfahren, die nicht vorhandene Schiedsfähigkeit des Streits nach föderalem Gesetz oder die Tatsache, dass der Beschluss für die Parteien nicht bindend wurde, usw. verweigern. Die Streitparteien können beim zuständigen staatlichen Arbitragegericht innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Schiedsspruches einen Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs stellen. Die Partei, welche die Aufhebung des Schiedsspruchs beantragt, sollte die andere Streitpartei darüber informieren. Der Schiedsspruch kann vom Gericht aus den in der Arbitrageprozessordnung und der Zivilprozessordnung aufgeführten Gründen aufgehoben werden. Dies können folgende Aufhebungsgründe sein: 11

12 der Schiedsspruch ist nach dem föderalen Recht der Russischen Föderation nichtig; die Partei wurde nicht ordnungsgemäß über die Ernennung der Schiedsrichter, das Datum oder den Ort des Schiedsverfahrens informiert; der Schiedsspruch bezieht sich auf eine nicht in der Schiedsvereinbarung vorgesehene Streitigkeit; die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder das Verfahren entsprach nicht der Vereinbarung der Parteien oder dem föderalen Recht. Das Arbitragegericht kann den Schiedsspruch aufheben, falls festgestellt wird, dass der Streit gemäß russischem föderalem Recht nicht schiedsfähig ist oder der Schiedsspruch fundamentale Prinzipien des russischen Rechts verletzt. Die Vollstreckung von Schiedssprüchen im Ausland ist grundsätzlich durch das New Yorker Übereinkommen geregelt, wonach jeder Vertragsstaat die Schiedssprüche als bindend betrachten und in Übereinstimmung mit dem Verfahrensrecht des Landes, auf das sich diese beziehen, vollstrecken muss. Vorteile der Schiedsgerichte Die Vorteile der Streitbeilegung durch Schiedsgerichte im Vergleich zur Verhandlung vor einem staatlichen Gericht sind unter anderem: Die Parteien können Ernennungsverfahren und Anzahl der Schiedsrichter vereinbaren; Die Parteien können die Schiedssprache vereinbaren (die staatlichen Gerichte verhandeln ausschließlich auf Russisch); Die Parteien können den Verhandlungsort vereinbaren; Vertraulichkeit der Verhandlung (die Verhandlungen vor staatlichen Gerichten sind meist öffentlich); Das Verfahren ist einfacher und zeitsparend; Die Verhandlung von Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht ist im Vergleich zu Verhandlungen vor staatlichen Gerichten weniger offiziell. Vollstreckung von ausländischen Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüchen in Russland Russische Arbitragegerichte können die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche auf der Grundlage von ratifizierten internationalen Verträgen und der föderalen Gesetzgebung prüfen. Falls kein entsprechender internationaler Vertrag oder keine entsprechende föderale Gesetzgebung vorliegt, können ausländische Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche von russischen Gerichten trotzdem anerkannt und anschließend auf der Grundlage der Gegenseitigkeit (Einvernehmen) vollstreckt wer- 12

13 den. Obwohl das Gegenseitigkeitsprinzip bisher nicht in russischen Gesetzen verankert ist (außer im Insolvenzrecht), wird es in der Rechtssprechung im Allgemeinen anerkannt. Obwohl allgemeine Verfahrensfragen von der russischen Arbitrageprozessordnung geregelt werden, kann die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen je nach Fall in Abhängigkeit von den Bestimmungen der jeweiligen internationalen Verträge und dem Kooperationsniveau mit dem jeweiligen Staat in den Bereichen der Justiz unterschiedlich sein. Schiedssprüche werden in Russland auf der Grundlage der Arbitrageprozessordnung, des Gesetzes der Russischen Föderation Nr Über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vom 7. Juli 1993 und internationaler Gesetze einschließlich New Yorker Übereinkommen vollstreckt. Das New Yorker Übereinkommen ist für mehr als 110 Staaten, darunter auch Russland, verbindlich. Anzumerken ist, dass die UdSSR in der Ratifizierung das Recht festgehalten hat, die Bestimmungen des Übereinkommens auf Schiedssprüche der dem Übereinkommen nicht angehörenden Staaten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit anzuwenden. Gemäß der Arbitrageprozessordnung muss die Partei (in Russland ansässig oder nicht), zu deren Gunsten ein Schiedsspruch oder eine Gerichtsentscheidung erging, zur Anerkennung und Vollstreckung der betreffenden Entscheidung oder des Schiedsspruches einen schriftlichen Antrag bei dem Arbitragegericht des Föderationssubjekt stellen, in dem die andere Partei ansässig ist, oder, falls der Sitz nicht bestimmt werden kann, in dem sich das Vermögen der anderen Partei befindet. Der Antrag ist vom Antragsteller oder dessen Vertreter zu unterzeichnen. Im Falle einer ausländischen Gerichtsentscheidung sollte der Antragsteller dem Antrag folgende Unterlagen (falls erforderlich, in Übersetzung) beifügen: eine beglaubigte Kopie der Gerichtsentscheidung; eine beglaubigte Kopie des Nachweises über das Inkrafttretens der betreffenden Entscheidung; ein Dokument über die Benachrichtigung der anderen Partei über das Verfahren vor dem ausländischen Gericht; ein Dokument zur Bestätigung der Berechtigung der den Antrag unterzeichnenden Person; sowie ein Dokument, welches die Versendung einer Kopie des Antrags an die andere Partei bestätigt. In Bezug auf ausländische Schiedssprüche sollte dem Antrag der beglaubigte Schiedsspruch oder dessen beglaubigte Kopie beigelegt werden, außerdem 13

14 die beglaubigte Schiedsvereinbarung oder Klausel (bzw. beglaubigte Kopie). Falls es erforderlich ist, sind beglaubigte Übersetzungen der betreffenden Dokumente ins Russische beizufügen. Innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Antrags muss das Gericht in Person eines Einzelrichters ohne den Sachverhalt des Falles zu prüfen, entscheiden, ob die ausländische Entscheidung bzw. der ausländische Schiedsspruch anerkannt und vollstreckt wird. Die Streitparteien werden vom Gericht informiert. Deren Nichterscheinen vor Gericht beeinflusst die Bearbeitung des Falles nicht. Einige der Gründe, nach denen das russische Gericht die Anerkennung/ Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen ablehnen kann, sind: die eingereichte Gerichtsentscheidung ist nach der Gesetzgebung des Ursprungslandes noch nicht rechtskräftig; die Partei, gegen die die Gerichtsentscheidung erging, wurde nicht rechtzeitig über das Datum und den Gerichtsort informiert oder war aus anderen Gründen nicht in der Lage, sich zum Sachverhalt zu äußern; die Sache unterliegt der ausschließlichen Gerichtsbarkeit russischer Gerichte; es liegt eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung eines russischen Gerichts mit denselben Parteien und zu demselben Sachverhalt vor oder der betreffende Fall ist bereits bei einem russischen Gericht anhängig; die dreijährige Frist (ab der Rechtskräftigkeit der ausländischen Gerichtsentscheidung) zur Vollstreckung ist abgelaufen und vom russischen Gericht nicht erneuert; die Vollstreckung der ausländischen Gerichtsentscheidung würde gegen die öffentliche Ordnung der Russischen Föderation verstoßen. Die Gründe für die Ablehnung der Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruches unterscheiden sich aufgrund des Wesens des Schiedsverfahrens von den Gründen bezüglich Entscheidungen staatlicher Gerichte und sind: eine der Parteien der Schiedsvereinbarung war aus irgendeinem Grund geschäftsunfähig; die Schiedsvereinbarung ist nach anwendbarem Recht ungültig; die Partei, gegen die der Schiedsspruch erging, wurde nicht ordnungsgemäß über die Ernennung des Schiedsrichters oder das Verfahren informiert oder war auf eine andere Weise nicht in der Lage, sich zum Sachverhalt zu äußern; der Schiedsspruch bezieht sich auf eine Streitigkeit, die nicht in der Schiedsvereinbarung aufgeführt ist; die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder das Schiedsverfahren entsprachen nicht der Schiedsvereinbarung oder, falls keine solche vorliegt, dem Recht des Landes, in dem sich das zuständige Gericht befindet; der Schiedsspruch ist noch nicht bindend für die Parteien. 14

15 Die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruches kann ferner abgelehnt werden, falls das Gericht entscheidet, dass die Streitsache in der Russischen Föderation nicht schiedsfähig ist oder die Anerkennung und Vollstreckung gegen die öffentliche Ordnung verstoße würde. In diesem Zusammenhang ist auf den Umstand hinzuweisen, dass russische Arbitragegerichte dazu neigen, den Begriff der öffentlichen Ordnung sehr weit auszulegen, was de facto zu einer Neubetrachtung des Sachverhalts führt. Im Allgemeinen sind alle zivilrechtlichen Fälle in der Russischen Föderation schiedsfähig. Die folgenden Fälle können jedoch nicht der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegen: Insolvenzfälle; Streitigkeiten über Staatseigentum; Fälle bezüglich Eigentumsrechten an unbeweglichem Vermögen, welches sich in Russland befindet oder dort registriert sind; gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gründung, Umstrukturierung und Liquidation von juristischen Personen, im Zusammenhang mit den Besitzverhältnissen von Aktien oder Anteilen am Stamm- bzw. Grundkapital von juristischen Personen, im Zusammenhang mit der Tätigkeit von juristischen Personen nach Klageantrag ihrer Gründer oder Gesellschafter sowie mit anderen Streitigkeiten mit Bezug zur Gründung von juristischen Personen, deren Verwaltung oder der Beteiligung an juristischen Personen). Nach einer positiven Entscheidung des Arbitragegerichts stellt dieses eine Vollstreckungsurkunde aus, die vom Antragsteller an die Föderale Vollstreckungsbehörde weiterzuleiten ist, welche dann die Vollstreckung durchführt. Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Einblick in das Rechtssystem der Russischen Föderation und stellt keine Rechtsberatung dar. 15

16 Ihre Ansprechpartner Roman Gromovoy Rechtsanwalt (Russland), Leiter der Prozessrechtsabteilung Associate Partner Tätigkeitsbereiche: Schiedsrecht Zivilrecht Prozessrecht Roman Gromovoj vertritt Interessen der Mandanten im Schiedsgericht im Rahmen von zivilrechtlichen Gerichtsverfahren, Verwaltungsgerichtsverfahren und anderen Gerichtsverfahren. Außerdem unterstützt er unsere Mandanten bei Prozessanträgen vor Gericht in allen Wirtschaftsbranchen. Berufserfahrung: Rechtsanwalt seit 2003 Stellvertretender Leiter der Prozessabteilung in einer namhaften deutschen Kanzlei in Moskau Rechtsanwalt in einer Unternehmensgruppe Ausbildung: Staatliches Institut für Internationale Beziehungen Moskau (MGIMO), Russland Sprachen: Russisch (Muttersprache) Deutsch Englisch Ukrainisch 16

17 Galina Krasnopolska Juristin (Russland) Tätigkeitsbereiche: Schiedsrecht Bürgerliches Recht Galina Krasnopolska ist Expertin für Prozessrecht, sie vertritt die Interessen der Mandanten bei Schiedsverfahren vor den russischen Arbitragegerichten. Berufserfahrung: Juristische Assistentin in einer führenden juristischen Firma in Moskau Projektassistentin, Tebodin, Moskau Leiterin der Beschaffungsabteilung, Beta-Plast, Moskau Ausbildung: Moskauer Finanz- und Rechtsakademie, Russland, Fakultät der Wirtschaftsund Rechtswissenschaft Belgoroder Staatliche Universität, Russland, Romanisch-Germanische Philologie Sprachen: Russisch (Muttersprache) Deutsch Englisch 17

18 Irina Ermakowa, LL.M. Juristin (Russland) Tätigkeitsbereiche: Bürgerliches Recht Schiedsrecht Strafrecht Berufserfahrung: Junior Juristin bei Rödl & Partner, Moskau Juristin bei Rödl & Partner, Moskau Ausbildung: Westfälische Wilhelms- Universität Münster, LL.M-Studium Staatliche Universität Surgut, Fakultät der Rechtswissenschaft Frau Ermakowa Verfasst derzeit ihre Dissertation (RUDN, Moskau) Sprachen: Russisch (Muttersprache) Deutsch Englisch 18

19 Dr. Andreas Knaul, LL.M. Rechtsanwalt (Deutschland), Partner Managing Partner Russische Föderation und Kasachstan Tätigkeitsbereiche: Gesellschaftsrecht und Unternehmenskäufe Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht Dr. Andreas Knaul ist seit 1993 mit dem Russland-Geschäft vertraut. Er vertritt ausländische und insbesondere deutsche mittelständische Unternehmen in Russland und betreut internationale Unternehmenskäufe. Berufserfahrung: Rechtsanwalt seit 1990 Erfahrung im Russland-Geschäft seit 1993 über 20 Jahre Berufserfahrung im internationalen und europäischen Wirtschaftsrecht, mit dem Schwerpunkt auf Russland, Ukraine und Europäische Union Ausbildung: Universität Trier, Deutschland, Erstes juristisches Staatsexamen Universität Genf, Schweiz University of Georgia, USA, Master of Laws (LL.M.) Ecole Nationale d'administration, Paris, d.i.a.p. Sprachen: Deutsch (Muttersprache) Englisch Französisch Russisch 19

20 Rödl & Partner in der Russischen Föderation Deutschland ist seit mehreren Jahren einer der größten Außenhandelspartner Russlands. Durch die angespannte wirtschaftliche Lage und die politische Krise aufgrund des Ukraine-Konflikts zeigt sich der Handelsverlauf zuletzt jedoch rückläufig. Die schwache Konjunktur, der Verfall des Ölpreises, die Rubelabwertung, der Kapitalabfluss und nicht zuletzt die gegenseitige Sanktionen haben das Investitionsklima stark eingetrübt und sorgen für Verunsicherung. Nichtsdestotrotz bleibt der russische Markt angesichts seiner Größe und des Modernisierungsbedarfs für ausländische Investoren weiterhin interessant. Deutsche Produkte und Technik stehen nach wie vor hoch im Kurs. Für ein erfolgreiches Russland-Engagement sollten dabei neben den üblichen Fragestellungen folgende Aspekte beachtet werden: Einhaltung der Sanktions- und Importvorschriften, Fragen der Handelsfinanzierung und Währungsabsicherung sowie Chancen und Herausforderungen durch Importsubstitution und Lokalisierung. Zu diesen und weiteren Fragen berät Sie Rödl & Partner in der Russischen Föderation von den Standorten Moskau und St. Petersburg aus. Rund 200 mehrsprachige russische, deutsche und andere europäische Mitarbeiter arbeiten vor Ort in Teams zusammen und können dadurch eine ganzheitliche Beratung in sämtlichen Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- und Prüfungsfragen gewährleisten. Durch unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit und unsere Kenntnis der jeweiligen lokalen Anforderungen können wir unseren Mandanten auf dem russischen Markt eine optimale Betreuung sichern. Dabei greifen wir auf internationales Know-how und einen einheitlichen Standard zurück. Wir kennen die besonderen Anforderungen und Chancen des russischen Marktes durch unsere langjährige Beratungs- und Servicetätigkeit vor Ort. Wir verfügen über eine russische Wirtschaftsprüfungslizenz. Unsere Mitarbeiter sind aktive Mitglieder in der Moskauer und in der Russischen Anwaltskammer, in den Fachausschüssen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, dem Deutsch-Russischen Forum sowie der Association of European Businesses und anderen Verbänden und Institutionen. Einen Einblick in Themenkomplexe, die für Ihre Unternehmenstätigkeit in Russland von Bedeutung sind, stellen wir Ihnen in unseren zahlreichen Leitfäden zur Verfügung. Darüber hinaus informiert der Rödl & Partner Newsletter Russland zweimonatlich über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft. Falls Sie am Erhalt unserer Publikationen interessiert sind, können Sie sich für diese durch Mitteilung an anmelden. 20

21 Unser Profil Rödl & Partner ist als integrierte Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an 102 eigenen Standorten in 46 Ländern vertreten. Unseren dynamischen Erfolg in den Geschäftsfeldern Rechtsberatung, Steuerberatung, Steuerdeklaration und Business Process Outsourcing, Unternehmens- und IT-Beratung sowie Wirtschaftsprüfung verdanken wir circa unternehmerisch denkenden Partnern und Mitarbeitern. Die Geschichte von Rödl & Partner beginnt im Jahr 1977 mit der Gründung als Ein-Mann-Kanzlei in Nürnberg. Unser Ziel, unseren international tätigen Mandanten überall vor Ort zur Seite zu stehen, setzte die Gründung erster eigener Niederlassungen beginnend in Mittel- und Osteuropa (ab 1989) voraus. Dem Markteintritt in Asien (ab 1994) folgte die Erschließung wichtiger Standorte in West- und Nordeuropa (ab 1998), in den USA (ab 2000), in Südamerika (ab 2005) und Afrika (ab 2008). Unser Erfolg basiert seit jeher auf dem Erfolg unserer deutschen Mandanten: Rödl & Partner ist immer dort vor Ort, wo Mandanten Potenzial für ihr wirtschaftliches Engagement sehen. Statt auf Netzwerke oder Franchise-Systeme setzen wir auf eigene Niederlassungen und die enge, fach- und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im unmittelbaren Kollegenkreis. So steht Rödl & Partner für internationale Expertise aus einer Hand. Unser Selbstverständnis ist geprägt von Unternehmergeist diesen teilen wir mit vielen, vor allem aber mit deutschen Familienunternehmen. Sie legen Wert auf persönliche Dienstleistungen und haben gerne einen Berater auf Augenhöhe an ihrer Seite. Unverwechselbar macht uns unser Kümmerer-Prinzip. Unsere Mandanten haben einen festen Ansprechpartner. Er sorgt dafür, dass das komplette Leistungsangebot von Rödl & Partner für den Mandanten optimal eingesetzt werden kann. Der Kümmerer steht permanent zur Verfügung; er erkennt bei den Mandanten den Beratungsbedarf und identifiziert die zu klärenden Punkte. Selbstverständlich fungiert er auch in kritischen Situationen als Hauptansprechpartner. Wir unterscheiden uns auch durch unsere Unternehmensphilosophie und unsere Art der Mandantenbetreuung, die auf Vertrauen basiert und langfristig ausgerichtet ist. Wir setzen auf renommierte Spezialisten, die interdisziplinär denken, denn die Bedürfnisse und Projekte unserer Mandanten lassen sich nicht in einzelne Fachdisziplinen aufbrechen. Unser Ansatz basiert auf den Kompetenzen in den einzelnen Geschäftsfeldern und verbindet diese nahtlos in fachübergreifenden Teams. 21

22 Einzigartige Kombination Rödl & Partner ist kein Nebeneinander von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Buchhaltern, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern. Wir arbeiten über alle Geschäftsfelder hinweg eng verzahnt zusammen. Wir denken vom Markt her, vom Kunden her und besetzen die Projektteams so, dass sie erfolgreich sind und die Ziele der Mandanten erreichen. Unsere Interdisziplinarität ist nicht einzigartig, ebenso wenig unsere Internationalität oder die besondere, starke Präsenz bei deutschen Familienunternehmen. Es ist die Kombination: Ein Unternehmen, das konsequent auf die umfassende und weltweite Beratung deutscher Unternehmen ausgerichtet ist, finden Sie kein zweites Mal. 22

23 Kontakt in der Russischen Föderation Dr. Andreas Knaul Managing Partner Russische Föderation und Kasachstan Rechts- und Steuerberatung Leonid Dimant Business Process Outsourcing Denis Zharov Wirtschaftsprüfung Moskau Business Center LeFort Elektrosawodskaja 27, Gebäude Moskau Tel.: + 7 (495) Fax: + 7 (495) moskau@roedl.ru St. Petersburg Linija 14, Haus 7 A Wasiljewskij Ostrow St. Petersburg Tel.: + 7 (812) Fax: + 7 (812) stpetersburg@roedl.ru 23

24 Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. Business Center LeFort Elektrosawodskaja 27, Gebäude Moskau Tel.: + 7 (495) Fax: + 7 (495) moskau@roedl.ru

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