MELCHERS SEMINARE. Update Erbrecht Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa

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1 MELCHERS SEMINARE Update Erbrecht 2015 Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa FREITAG 23. OKTOBER UHR HEIDELBERG IM BREITSPIEL 21

2 T HEM AT IK EIN THEMA FÜR VIELE: Jedes Jahr gibt es in Europa mehr als Erbfälle, die grenzüberschreitend stattfinden. Allein etwa 12,3 Millionen Europäer leben in einem anderen EU-Staat als ihrem Heimatland. Zahlreiche Menschen in Deutschland haben internationale Berührungspunkte: Personen mit Vermögen/Immobilien im Ausland gemischt-nationale Ehen/Partnerschaften in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige Doppelstaatler Arbeitnehmer oder Selbständige mit längerem beruflichen Aufenthalt im Ausland Deutsche mit bestehendem oder geplantem (Zweit-)Wohnsitz im Ausland Ruheständler, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen möchten In all diesen Fällen wird die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ab dem 17. August 2015 zu völlig veränderten Grundlagen im Erbrecht führen. WORUM GEHT ES? Bisher unterliegt nach deutschem Recht die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Ein deutscher Staatsangehöriger mit ständigem Wohnsitz auf Mallorca wurde nach bisheriger Rechtslage daher nach deutschem (Erb-)Recht beerbt. Das gilt in Zukunft nicht mehr. WAS GILT KÜNFTIG? Für Todesfälle am und nach dem 17. August 2015 bringt die EuErbVO insoweit eine wesentliche Neuerung: Nach der Verordnung unterliegt künftig die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies ist dann zum Beispiel bei einem Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hat, etwa weil er seinen Lebensabend an der Côte d Azur verbringt, französisches Erbrecht. Ausländische Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge können erheblich von den deutschen erbrechtlichen Bestimmungen abweichen. So kennt

3 T HEM AT IK etwa das französische Erbrecht nicht die Möglichkeit der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments, wie es insbesondere von deutschen Ehepaaren gerne verwendet wird (Klassiker: Das sog. Berliner Testament ). Ein solches gemeinschaftliches Testament ist beispielsweise in Frankreich ebenso wie ein Erbvertrag grundsätzlich verboten und nichtig. Auch in zahlreichen anderen Aspekten ergeben sich relevante Unterschiede zwischen den nationalen Erbrechten der anderen EU-Mitgliedsstaaten oder von Drittstaaten. WAS KANN ICH TUN? Die EuErbVO eröffnet insoweit die Möglichkeit einer Rechtswahl zugunsten des Rechts der Staatsangehörigkeit. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, aber dennoch will, dass im Fall seines Todes das Erbrecht des Landes anwendbar ist, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt wer also beispielweise als Deutscher, der in Italien lebt, nach deutschem Erbrecht beerbt werden möchte, der muss künftig eine entsprechende Rechtswahl treffen. HOHER HANDLUNGSBEDARF! Für eine umsichtige Nachfolgeplanung der betroffenen Personengruppen erscheint es unverzichtbar, sich über die neuen Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls bereits getroffene Nachlassregelungen zu verändern oder solche erstmals vorzusehen. Das Seminar wird einen Überblick über wesentliche Inhalte der EuErbVO geben und insbesondere aufzeigen, welche Konsequenzen sich aus der Verordnung für die Praxis ergeben. Anhand von Fallbeispielen werden die einzelnen Regelungen, bestehende Probleme und denkbare Lösungen sowie weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten, veranschaulicht. Zwar sind steuerliche Belange von der EuErbVO ausdrücklich ausgenommen, das heißt, die Frage, ob und in welchem Staat bei grenzüberschreitenden Erbfällen Erbschaftssteuer anfällt, hat sich nicht verändert. Dennoch können die internationalen erbschaftssteuerlichen Regelungen für die Entscheidung über eine Rechtswahl bedeutsam sein. Der letzte Teil des Seminars widmet sich daher einer kurzen Darstellung der Besteuerung von internationalen Erbfällen. Im Anschluss an die Vorträge besteht Gelegenheit, bei einem kleinen Umtrunk miteinander ins Gespräch zu kommen.

4 REFEREN T EN DR. VICTORIA BERGER ist Rechtsanwältin bei MELCHERS in Heidelberg. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung von Unternehmen und Geschäftsleitern im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie bei der Unternehmensnachfolge. Sie hat zudem im Jahr 2013 den Lehrgang Zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater (zentuma e.v.) des Zentrums für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim e.v. erfolgreich abgeschlossen. DR. CARSTEN LUTZ ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handelsund Gesellschaftsrecht. Er ist Partner von MELCHERS in Heidelberg. Herr Dr. Lutz berät deutsche und ausländische Mandanten im gesamten Wirtschaftsrecht, insbesondere auf den Gebieten des Handels-, Gesellschafts- und Vertragsrechts. Zu seinen Schwerpunkten zählen dabei auch die Unternehmensnachfolge und das Erbrecht. Er ist regelmäßiger Referent des FORUM Institut für Management GmbH zu gesellschaftsrechtlichen Themen. DR. ALEXANDER DÜLL ist Wirtschaftsprüfer/Steuerberater sowie Geschäftsführer und Gesellschafter bei FALK & Co, Heidelberg. Einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte liegt in der erbschaftsteuerlichen Beratung und Nachfolgeplanung.

5 A NMEL DUNG Anmeldung Bitte melden Sie sich bis spätestens Freitag, den 9. Oktober 2015, an. Die Übermittlung der Anmeldebestätigungen erfolgt ab dem 12. Oktober Per Telefax +49 (0) Per Zum Update Erbrecht 2015 am 23. Oktober 2015, Uhr Im Breitspiel 21, Heidelberg melden wir hiermit an: Name, Vorname: Weitere Teilnehmer: Firma: Straße: PLZ, Ort: Tel./Fax: Ort, Datum: Unterschrift:

6 KOSTEN UND KONTAK T Seminarkosten EUR 100,00 inkl. 19% MwSt. (einschließlich Getränke) Für Mandanten und Gäste von ist die Teilnahme kostenfrei. Kontakt MELCHERS SEMINARE GmbH Im Breitspiel Heidelberg T +49 (0) F +49 (0) E info@melchers-seminare.com MELCHERS SEMINARE

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