Jugend und Geld
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- Günter Beckenbauer
- vor 8 Jahren
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1 Jugend und Geld
2 SEITE 2 VORWORT W Was bedeutet es, geschäftsfähig zu sein und ab wann sind junge Menschen das? Wann dürfen Jugendliche ein eigenes Konto haben und was ist, wenn sie es überziehen? Wie schafft man es als Konsumentin und Konsument, Kostenfallen im Internet zu vermeiden? Was tun, wenn einem die Handyrechnung astronomisch hoch vorkommt und was sollte jede und jeder über Apps wissen, um auf der sicheren Seite zu sein? Fragen über Fragen türmen sich für junge Menschen auf, oft erst, wenn es zu spät ist und die Schuldenfalle zugeschnappt hat. Damit das nicht passiert, haben wir gemeinsam mit der Schuldnerberatung Niederösterreich diese Broschüre als Orientierungshilfe für Jugendliche und ihre Eltern entwickelt. Alles Gute beim Einstieg in die Konsumwelt! t! MARKUS WIESER AKNÖ-Präsident ÖGB-NÖ Vorsitzender MAG. HELMUT GUTH Direktor INFOSERVICE AK
3 SEITE 3 Mit Geld umgehen bedeutet eine große Verantwortung, deren sich viele junge Konsumentinnen und Konsumenten oft nicht im angebrachten Ausmaß bewusst sind. Der unbekümmerte Griff in die elektronische Geldbörse erleichtert dabei nicht nur den Konsum, er verschärft vielfach auch den Verschuldungsgrad vieler junger Menschen. Eine immer größere Zahl von Jugendlichen und jungen Erwachsenen leidet bereits unter Schulden, immer mehr junge Menschen tappen in die Schuldenfalle. Sie können ihre Handyrechnungen nicht mehr zahlen oder das Minus auf dem Konto nicht mehr ausgleichen. Die nun von der AKNÖ und der Schuldnerberatung NÖ verfasste Broschüre, die Jugendliche auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam macht, mit bargeldlosem Zahlungsverkehr, Kredit, Leasing, Bürgschaft, Handy, Apps und auch dem zunehmenden Konsumverhalten im Internet vertraut macht, ist ein wichtiges Werkzeug und eine wertvolle Unterstützung für junge Konsumentinnen und Konsumenten. Letztlich sind aber alle Jugendlichen aufgerufen, sich der besonderen Verantwortung als Konsumentin oder Konsument bewusst zu sein. Wer sich heute zu viel leistet oder auf zu großem Fuß lebt, der kann schon morgen in der Schuldenfalle sein. MAG. KARIN RENNER Landeshauptmann-Stellvertreterin
4 SEITE 4 IN HA LT 06 GESCHÄFTSFÄHIGKEIT 09 BANKGESCHÄFTE 10 JUGENDKONTO/GIROKONTO 11 BARGELDLOSER ZAHLUNGSVERKEHR 12 KREDIT/LEASING 13 BÜRGSCHAFT 14 TELEFONIEREN MIT DEM HANDY 16 APPS 18 INTERNET 20 INKASSOINSTITUTE 20 UMTAUSCH 20 STORNO/RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG 21 SKONTO 21 GUTSCHEINE 22 ADRESSEN SCHULDNERBERATUNG INFOSERVICE AK
5 SEITE 5 JUGEND UND GELD Die vorliegende Broschüre wurde nach bestem Wissen verfasst. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Informationen übernommen werden. Die allgemeinen Informationen ersetzen im konkreten Einzelfall keine intensive rechtliche und persönliche Beratung.
6 SEITE 6 GE- SCHÄFTS- FÄHIGKEIT Kinder und Jugendliche haben auf Grund ihres Alters nicht die selben Rechte wie Erwachsene. Dafür sind sie aber auch von Pflichten befreit, denen Erwachsene laut Gesetz unterliegen. Der Grund: Kinder und Jugendliche sollen geschützt und erst nach und nach in das Rechtsleben eingegliedert werden. Diese Broschüre soll dir einen kurzen Überblick geben, welche Rechte und Pflichten du hast. Sie soll dir aber auch helfen, dich in der Geschäftswelt zurecht zu finden und nicht blind in die Schuldenfalle zu tappen. Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass du Verträge abschließen darfst. Damit hast du Rechte aber auch Verpflichtungen. In welchem Ausmaß du geschäftsfähig bist, ist von deinem Alter abhängig. BIS 7 JAHRE bist du dem Gesetz nach vollkommen geschäftsunfähig. Das heißt, du darfst nicht einmal Geschenke annehmen. Außerdem darfst du ohne Einverständnis deiner Eltern keine Verträge abschließen. Eine Ausnahme sind die sogenannten Taschengeldgeschäfte : Das heißt, du darfst dir von deinem Taschengeld kleinere Sachen des täglichen Lebens kaufen wie z.b. Limonade, Wurstsemmel und Comics. INFOSERVICE AK
7 SEITE 7 ZWISCHEN 7 UND 14 JAHREN bist du ein unmündig Min der jähriger und beschränkt geschäftsfähig. Du darfst neben den vorhin genannten Geschäften auch Geschenke annehmen, die nur einen Vorteil für dich bedeuten. Also jene Dinge, die mit keinerlei weiteren Kosten für dich verbunden sind wie etwa ein Fahrrad, nicht aber Tiere, denn dafür würden ja Fütterungskosten anfallen. Kaufen darfst du nur jene Sachen, die für dein Alter üblich sind wie z.b. Buch, Kinokarte etc. ZWISCHEN 14 UND 18 JAHREN bist du ein mündig Min der jähriger. Du darfst über dein eigenes Einkommen (Lehr lings entschädigung, Einkommen aus einem Ferialjob oder Nachhilfeunterricht) und über Sachen verfügen, die man dir zur freien Verwendung überlassen hat - das ist z.b. Ta schen geld; nicht aber Kleidungsstücke oder Schulbücher. Du kannst Verpflichtungen eingehen, allerdings nur so weit als du dich dadurch nicht von anderen Personen abhängig machst. Das bedeutet, dass du in der Lage sein musst, mit dem Geld, das du verdienst, deine Ausgaben für das ganze Monat abzudecken. Verträge über eine Lehrstelle oder sonstige Aus bil dungsverträge darfst du aber noch nicht alleine abschließen. Tätigst du ein Geschäft, das den oben genannten Regeln widerspricht, ist es erst dann wirksam, wenn deine Eltern zugestimmt haben. MIT DEINEM 14. GEBURTSTAG wirst du auch strafmündig. Das bedeutet, dass du für dein Verhalten selbst verantwortlich bist (deliktsfähig). Du kannst also wegen Raufereien, Diebstahl, Drogenbesitz, Betrug usw. vom Gericht bestraft werden. AB DEM 18. LEBENSJAHR bist du ein Erwachsener und damit voll geschäftsfähig. Das heißt aber auch, dass du die volle Verantwortung für dein Handeln trägst.
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9 SEITE 9 BANK- GESCHÄFTE Nach dem 14. Geburtstag kannst du selbstständig ein Ju gendkonto bei einer Bank/Sparkasse eröffnen. Du be kommst eine Kontokarte, mit der du nur bei deiner eigenen Bank persönlich Geld beheben kannst und du darfst dein Konto nicht überziehen. Ab dem Zeitpunkt, an dem du regelmäßig Geld verdienst z.b. eine Lehrlingsentschädigung, kannst du ab dem 17. Ge burts tag eine Karte für Bargeldbezug (MAESTRO-/ Banko matkarte) beantragen. Über diese Karte darfst du maximal 400 Euro pro Woche abheben. Eine Möglichkeit dein Lehrlingskonto zu überziehen also mehr Geld abzuheben, als drauf liegt, kann dir von der Bank zugesprochen werden. Der Minusbetrag sollte von dir in kurzer Zeit zurückgezahlt werden und der Betrag sollte nicht so hoch sein, dass du einen Großteil deines Einkommens dafür verwenden musst! Rechtswirksam sind Kontoüberziehungen und kleine Kredite dann, wenn ein Elternteil dafür das Okay gibt!
10 SEITE 10 JUGENDKONTO/GIROKONTO Jugendkonten sind von den Kosten meist sehr günstig. Außerdem werden dazu noch einige Zusatzleistungen angeboten (Zeitschriften, billigere Konzertkarten, ). Diese für Schülerinnen günstigen Konditionen ändern sich sehr schnell, sobald die Jugendlichen ihr 18. Lebensjahr erreichen und regelmäßige Einkünfte aus ihrer beruflichen Tätigkeit auf dem Konto einlangen. Denn dann wird das ehemalige Jugendkonto in ein normales Gehalts-Girokonto umgewandelt. Banken räumen auch automatisch einen sogenannten Überziehungsrahmen ein, der üblicher Weise das Dreifache des Monatsbezuges ausmacht. Solche Überziehungsrahmen sind zwar grundsätzlich einem Kredit sehr ähnlich, die Banken verlangen aber bis zur doppelten Höhe an Zinsen als bei einem vergleichbaren Kredit. TIPP: N Nach der Eröffnung eines Jugend-/Girokontos ist es wichtig, dass du regelmäßig die Kontoauszüge (mind. 1x pro Woche) ausdruckst, kontrollierst und sie geordnet in einer Mappe sammelst. Dein Konto solltest du, wenn überhaupt, nur kurzfristig (für maximal 2-3 Monate) überziehen. Ansonsten soll das Konto im Plus bleiben. So ersparst du dir teure Zinsen und Kontoführungsgebühren. Wenn du Schwierigkeiten hast, dir dein Geld einzuteilen oder wenn du das Konto gar nie überziehen willst, erteile der Hausbank schriftlich den Auftrag bis auf Widerruf keinen Überziehungsrahmen einzurichten. Wenn du einer Firma eine Einziehungsermächtigung erteilst, z.b. für die Einziehung der Handyrechnung und es stimmt der Betrag nicht, kannst du die Buchung innerhalb von 8 Wochen rückgängig machen. Deine Kontonummer solltest du niemals an Personen weitergeben, die du nicht kennst. Schon gar nicht am Telefon. n. INFOSERVICE AK
11 SEITE 11 BARGELDLOSER ZAHLUNGSVERKEHR TIPP: Bargeldlos bezahlen kannst du mit Bankomatkarten, Kreditkarten, QuickPay, Mobiltelefon, Kundenkarten usw. So praktisch das auch ist, so hat das Zahlen mit Karte auch den Nachteil, dass du leichtfertiger und mehr Geld ausgibst. Genau aus diesem Grund wird beispielsweise in einem Casino mit Jetons und nicht mit echtem Geld gespielt. Fehlende Übersicht führt oft zu regelmäßig überzogenen Girokonten. Daher ist es ratsam auf dem Girokonto ein Behebungslimit pro Woche einzurichten. Bewahre die Codes immer getrennt von der Plas tikkarte auf. Speichere die Codes niemals in deinem Handy ab. Kontrolliere wöchentlich, wie viel Geld noch vom Konto abgebucht werden kann. Vereinbare mit deiner Hausbank schriftlich ein selbstgesetztes Behebungslimit. Bei Kartenverlust, -diebstahl: Sofort Sperre veranlassen (Bank, Sperrhotline, Kartengesellschaft,...) und Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten.
12 SEITE 12 KREDIT/LEASING INFOSERVICE AK TIPP: Ansparen und sich mit der Anschaffung ein wenig gedulden ist günstiger, als schnell zu kaufen und dann jahrelang dafür zurückzuzahlen. Erst dann an einen Kredit denken, wenn klar ist, dass für die Rückzahlungsrate Geld übrig bleibt und diese auch über die Jahre ohne Probleme bezahlt werden kann. Erstelle dazu eine Liste mit deinem Einkommen und allen Ausgaben (= Haushaltsliste). Kredit oder Leasing bedeutet regelmäßig und pünktlich eine vereinbarte Rate zurückzuzahlen. Der Sinn von Fremd fi nanzierungen liegt im Zeitgewinn, das heißt du kannst dir Sachen leisten, für die du sonst lange sparen müsstest. Für diesen Vorschuss verrechnet der Kredit- oder Leasinggeber aber Zinsen. Rechne damit, dass du deutlich mehr (bis zum Doppelten!) von dem, was du dir ausgeborgt hast, zurückzahlen musst. Hältst du dich nicht an die Rückzahlungsvereinbarung, verlangt die Bank das ganze Geld auf einmal von dir zurück. Mit Hilfe des Gerichts kann dir dann ein erheblicher Teil deines Einkommens direkt vom Lohn für die Rückzahlung der Schulden abgezogen werden (=Lohn exekution). Dies führt oft zu Kündigungen, weil der Arbeit geber die Abwicklung der Lohnexekution nicht durchführen will. Ohne Arbeit lassen sich Schulden aber noch schwieriger zurückzahlen. Das ist ein Teufelskreis, der nur schwer durchbrochen werden kann.
13 SEITE 13 BÜRGSCHAFT TIPP: Keine leichtfertigen Unterschriften abgeben. Erst wenn alle Unklarheiten beseitigt sind und du den Vertrag in al len Bestandteilen verstanden hast, soll die Un terschrift erfolgen. Die Bürgschaft dient einem Kreditgeber als Sicherheit für den Fall, dass die Person, die sich das Geld ausgeborgt hat, nicht mehr zahlt/zahlen kann. Das kann bedeuten, dass der Bürge jahrelang mit Zahlungen konfrontiert ist, obwohl er von diesem Geld nie etwas erhalten hat. Bürgschaften müssen schriftlich abgeschlossen werden. Als Bürge hast du die selben Verpflichtungen wie der Kreditnehmer. Die Bank kann sich bei Zahlungsverzug sogar aussuchen, von wem sie die Raten einfordert. Eine Bürgschaft ist keine Formsache, sondern sollte genau überlegt werden, auch wenn dich der beste Freund darum bittet!
14 SEITE 14 TELEFONIEREN MIT DEM HANDY Das Handy ist aus unserem Alltag längst nicht mehr weg zu denken. Doch leider treten dabei immer wieder Probleme auf. HANDY WEG WAS NUN? Hast du dein Handy verloren oder wurde es gestohlen? Lass es sofort von deinem Betreiber sperren, denn sonst benutzt es ein Fremder auf deine Kosten. Mach auch eine Diebstahls- bzw. Verlustmeldung bei der Polizei, denn oft wird dies von den Betreibern verlangt. Schütze dein Handy bereits im Vorhinein mit einem PIN-Code oder Entsperrmuster. INFOSERVICE AK
15 SEITE 15 MEHRWERTDIENSTE MEHRWERTSMS Rufnummern die mit (0)900, (0)901, (0)930, (0)931, (0)939 beginnen sind Mehrwertnummern (siehe auch Für diese Nummern gelten Maximaltarife und du kannst sie sogar gänzlich sperren lassen. Möchtest du verhindern, dass dir teure und unerwünschte Mehrwert-SMS gesendet oder von deinem Handy aus gesendet werden, so kannst du auch hier beim Handybetreiber eine kostenlose Sperre veranlassen. TIPP: Kontrolliere die Handykosten regelmäßig, indem du dein individuelles Telefonkonto vom Handybetreiber abrufst. Bei Auslandsaufenthalten bedenke, dass du auch dann bezahlen musst, wenn du angerufen wirst. Deaktiviere daher die Mobilbox. Deaktiviere auch die mobilen Datendienste um hohe Roamingkosten zu vermeiden. Lass alle Mehrwertdienste sowie interne und externe Dienste sperren. Vorsicht bei Klingeltönen, Spielen usw. aus dem Internet. TAKTUNG Dies ist der Modus nach dem deine Gespräche abgerechnet werden. Die am häufigsten vorkommenden Taktungen sind 60/60 und 60/30. Z.B.: Du telefonierst 1 Minute und 14 Sekunden. Dafür werden dir bei 60/60 ganze 2 Minuten und bei 60/30 1Minute und 30 Sekunden verrechnet. Wenn du also 1000 Freiminuten bei deinem Tarif inkludiert hast, hast du also keine vollen 1000 Minuten zum Telefonieren. ZU HOHE HANDYRECHNUNG WAS NUN? Wenn Zweifel an der Richtigkeit deiner Handyrechnung bestehen, kontrolliere deinen Einzelgesprächsnachweis. Bei Ungereimtheiten mach einen schriftlichen Einspruch gegen die betreffende Rechnung bei deinem Handybetreiber. Dafür hast du 3 Monate ab Erhalt der Rechnung Zeit. Nährere Informationen findest du auf unserer Homepage sowie auf der Homepage der Rundfunkund TelekomregulierungsGmbH unter
16 SEITE 16 Sei TIPP: bei kostenlosen Apps und damit verbundenen Werbelinks vorsichtig, da dabei versteckte Bestellungen oder Abo-Verträge abgeschlossen werden könnten. Installiere eine Schutzsoftware, um schädliche Software zu erkennen und löschen zu lassen. Einige Programme bieten die Möglichkeit, verlorene Handys zu orten und persönliche Daten per Fernzugriff zu sperren oder zu löschen. Deaktiviere In-App -Käufe am Handy und schalte sie nur gezielt frei. Schalte die Funktion automatische Updates aus und lasse Updates nur zu, wenn du genügend Datenvolumen zur Verfügung hast oder eine WLAN-Verbindung nutzt. zt. APPS App ist die Kurzform von Application d.h. Programm oder Software. Apps erfreuen sich großer Beliebtheit. Je nach Handybetriebssystem können die Apps über spezielle Online-Shops (=App-store) gesucht und ausgewählt werden. Beim Herunterladen bzw. Installieren muss man sich einmalig anmelden bzw. für kostenpflichtige Apps die Kreditkartennummer angeben. Viele kostenlose Apps finanzieren sich aus Werbeeinschaltungen, über die man auch etwas bestellen kann oder auf Angebote im Internet weitergeleitet wird. Die NutzerInnen werden dabei oftmals nicht ausreichend über die Vertragsbedingungen und Preise informiert. Oft wird dies erst im Nachhinein bemerkt, da manche dieser zweifelhaften Angebote über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Über die App-stores werden nicht nur sichere Programme bereitgestellt, sondern werden die Handys auch immer wieder mit Schadsoftware infiziert. Diese verseuchten Programme können Handy-Daten (z.b. Kontaktdaten) unbemerkt und unbefugt übermitteln oder kostenpflichtige SMS an Mehrwertnummern versenden. INFOSERVICE AK
17 SEITE 17 BERECHTIGUNGEN CHECKEN Kontrolliere bei der Installation von Apps die Zugriffsberechtigungen (z.b. bei Android-Handys, bevor du auf Installieren klickst) und meide solche, die zu viele Berechtigungen für die Funktion benötigen. IN-APP -KÄUFE Bei manchen Apps (z.b. Spiele) besteht die Möglichkeit, in der Anwendung selbst ein Guthaben oder Punkte zu kaufen (sogenannte In-App -Käufe), ohne den klassischen Bestellprozess zu durchlaufen. Damit besteht die Gefahr, unbewusst Geld auszugeben! AUTOMATISCHE UPDATES DEAKTIVIEREN. Wenn du nur begrenztes Datenvolumen hast, beachte, dass Apps nicht nur beim erstmaligen Herunterladen, sondern auch während der Nutzung und beim Updaten Datenvolumen verbrauchen.
18 SEITE 18 INTERNET INFOSERVICE AK TIPP: Lie Lies alles, insbesondere AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sorgfältig durch. Erst wenn du alles gelesen und auch verstanden hast, solltest du deinen Namen und deine Adresse eintragen. Mache Screenshots bzw. Ausdrucke der Seite und hebe sie gut auf. Geh sorgsam mit deinen persönlichen Daten (z.b. Name, Geburtsdatum) um! Mach keine Falschangaben, da du dafür strafrechtlich ab deinem 14. Lebensjahr selbst verantwortlich bist (z.b. Alter, Geburtsdatum). Sichere Webshops erkennst du am Gütezeichen: Bei Problemen mit Webshops hilft dir die Arbeiterkammer oder der Internetombudsmann unter Das Internet ist eine beliebte Form um Einkäufe zu tätigen, zu chatten, zu recherieren, Kontakte zu pflegen usw.. Dennoch ist es kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten gesetzliche Regeln. Unter Umständen hast du bei Käufen im Internet ein Rücktrittsrecht jedoch sind wichtige Fristen und Ausnahmen zu beachten. Über Einzelheiten erkundige dich schon im Vorfeld bei der Arbeiterkammer (noe.arbeiterkammer.at). Leider finden sich auch immer wieder Abzocke-Websites die mit Gratis -Angeboten locken, tatsächlich werden aber in weiterer Folge Kosten verrechnet. Gehe daher mit deinen Daten sorgsam um. Nähere Infomationen zu verdächtigen Websites findest du beim Ombudsmann unter Wenn du im Internet etwas bestellst oder bei Internetversteigerungen (z.b. ebay, willhaben, ) mitmachst, solltest du auf die positiven Bewertungen des Anbieters achten. Bei teureren Waren und bei ausländischen Anbietern ist es jedenfalls ratsam, einen kostenpflichtigen Treuhanddienst zu nutzen. Probleme können generell entstehen, wenn du Vorauskasse (z.b. Überweisung, Kreditkarte) leisten musst. Bei Filesharingprogrammen oder Online-Spielen kontrolliere öfter die Datenmenge und informiere dich bei deinem Provider, ob und ab wann Überschreitungen bezahlt werden müssen. Beachte auch, dass dir beim Kopieren von Musikstücken oder Kinofilmen urheberrechtliche Probleme (z.b. finanzielle Forderungen) entstehen können.
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20 SEITE 20 INKASSOINSTITUTE TIPP: M Man kann die Höhe der Kosten bei einer Beratungsstelle überprüfen lassen! Die Höhe der Kosten ist mitunter auch verhandelbar. r. r. Für den Fall, dass nach Ansicht eines Vertragspartners noch eine Forderung offen ist, kann diese Forderung ohne vorangegangene Mahnungen eingeklagt werden. Entgegen der vorherrschenden Meinung ist ein 3maliges Mahnen nicht zwingend vorgesehen. Wird jedoch gemahnt, erfolgt dies hauptsächlich über externe Inkassobüros, was erhebliche Zusatzkosten für den Schuldner nach sich zieht. Die Höchstsätze dafür sind jedoch festgelegt. UMTAUSCH Wenn eine Firma eine Ware gegen eine andere umtauscht, handelt es sich um eine Kulanz, sprich um ein Entgegenkommen der Firma. Das heißt, die Firma ist nicht verpflichtet dazu. STORNO/RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG Grundsätzlich gilt, dass man an abgeschlossene Verträge gebunden ist! Außerdem stimmt es nicht, dass man von jedem Vertrag innerhalb einer Woche zurücktreten kann! In der Praxis werden folgende Begriffe oft verwechselt. Dabei handelt es sich jedoch um Unterschiedliches. RÜCKTRITT Nur im gesetzlich geregelten Ausnahmefall, kann man von einem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall dürfen auch keine Kosten verrechnet werden. STORNO Handelt es sich um keinen Ausnahmefall, kann man nur mit Zustimmung des Vertragspartners den Vertrag stornieren. Wenn dieser zustimmt, darf er sogar eine Stornogebühr (bis 20% der Vertragssumme) in Rechnung stellen. INFOSERVICE AK
21 SEITE 21 KÜNDIGUNG Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit einen Vertrag auch ohne Zustimmung des Geschäftspartners aufzulösen. Ob damit Kosten verbunden sind (wie etwa die Kosten für die Rücksendung der Ware) muss im Einzelfall geprüft werden. SKONTO Ein Skonto (oft sind es 3%) kann man sich nur dann vom Rechnungsbetrag abziehen, wenn dies mit dem Unternehmen vereinbart wurde (am besten schriftlich!). GUTSCHEINE Grundsätzlich ist zwischen befristeten und unbefristeten Gutscheinen zu unterscheiden. Unbefristete Gutscheine können 30 Jahre eingelöst werden. Befristete Gutscheine sind solche, auf denen ein angemessenes Ablaufdatum vermerkt ist. Danach muss ihn das Unternehmen nicht mehr einlösen.
22 SEITE 22 ADRESSEN SCHULDNER- BERATUNG INFOSERVICE AK
23 SEITE 23 BURGENLAND Schuldnerberatung Burgenland - Eisenstadt Zentrale Hartlsteig 2, 7001 Eisenstadt Tel: Fax: post.schuldnerberatung@bgld.gv.at KÄRNTEN Schuldnerberatung Kärnten Klagenfurt Zentrale Waaggasse 18/3, 9020 Klagenfurt Tel: Fax: office@schuldnerberatung-kaernten.at NIEDERÖSTERREICH Schuldnerberatung NÖ ggmbh Zentrale Schulring 21/2/201, 3100 St. Pölten Tel: Fax: st.poelten@sbnoe.at OBERÖSTERREICH Schuldnerhilfe OÖ Linz Zentrale Stockhofstraße 9, 4020 Linz Tel: Fax: linz@schuldner-hilfe.at Schuldnerberatung OÖ Linz Zentrale Spittelwiese Linz Tel: Fax: linz@schuldnerberatung.at SALZBURG Schuldenberatung Salzburg Stadt Salzburg Zentrale Gabelsbergerstraße 27, 5020 Salzburg Tel: Fax: salzburg@sbsbg.at STEIERMARK Schuldnerberatung Steiermark GmbH Graz Zentrale Annenstraße 47, 8020 Graz Tel: Fax: office@schuldnerinnenberatung.at TIROL Schuldnerberatung Tirol Innsbruck Zentrale Wilhelm-Greil-Straße 23/5, 6020 Innsbruck Tel: Fax: office@sbtirol.at VORARLBERG ifs-schuldenberatung ggmbh Bregenz Zentrale Mehrerauerstraße 3, 6900 Bregenz Tel: Fax: ifs.schuldenberatung@ifs.at WIEN Schuldnerberatung Wien ggmbh Döblerhofstraße 9, 1. Stock 1030 Wien Tel: Fax: schuldnerberatung@fsw.at
24 Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich SERVICENUMMER noe.arbeiterkammer.at ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Donnerstag 8 16 Uhr Freitag 8 12 Uhr BERATUNGSSTELLEN... DW Amstetten, Wiener Straße 55, 3300 Amstetten Baden, Elisabethstraße 38, 2500 Baden Flughafen-Wien, Objekt 103, Top A325, 1300 Wien (vis à vis Ruefa vor Bordkartenkontrolle 1/Stiege rechts) Gänserndorf, Wiener Straße 7a, 2230 Gänserndorf Gmünd, Weitraer Straße 19, 3950 Gmünd Hainburg, Oppitzgasse 1, 2410 Hainburg Hollabrunn, Brunnthalgasse 30, 2020 Hollabrunn Horn, Spitalgasse 25, 3580 Horn Korneuburg, Gärtnergasse 1, 2100 Korneuburg Krems, Wiener Straße 24, 3500 Krems Lilienfeld, Pyrkerstraße 3, 3180 Lilienfeld Melk, Hummelstraße 1, 3390 Melk Mistelbach, Josef-Dunkl-Straße 2, 2130 Mistelbach Mödling, Franz-Skribany-Gasse 6, 2340 Mödling Neunkirchen, Würflacher Straße 1, 2620 Neunkirchen Scheibbs, Burgerhofstraße 5, 3270 Scheibbs Schwechat, Sendnergasse 7, 2320 Schwechat SCS, Bürocenter B1/1A, 2334 Vösendorf St. Pölten, AK-Platz 1, 3100 St. Pölten bis 14. Februar 2016, Gewerkschaftsplatz 2 Tulln, Rudolf-Buchinger-Straße 27 29, 3430 Tulln Waidhofen, Thayastraße 5, 3830 Waidhofen/Thaya Wien, Plößlgasse 2, 1040 Wien Wr. Neustadt, Babenbergerring 9b, 2700 Wr. Neustadt Zwettl, Gerungser Straße 31, 3910 Zwettl KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR NIEDERÖSTERREICH ab 15. Februar 2016 AK-Platz 1, 3100 St. Pölten bis 14. Februar 2016 Windmühlgasse 28, 1060 Wien ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Landesorganisation Niederösterreich ab 15. Februar 2016 AK-Platz 1, 3100 St. Pölten bis 14. Februar 2016 Windmühlgasse 28, 1060 Wien niederösterreich@oegb.at Facebook facebook.com/ak.niederoesterreich Broschüren noe.arbeiterkammer.at/broschueren AK-App noe.arbeiterkammer.at/app YouTube TELEFONISCHE BERATUNG:... DW Arbeits- und Sozialrecht Bildung Konsumentenschutz Jugendschutz Steuerfragen IMPRESSUM Herausgeber, Medieninhaber und Redaktion Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich 1060 Wien, Windmühlgasse 28 Telefon: Hersteller: Druck.at, 2544 Leobersdorf Stand: facebook.com/akyoung.noe akyoung@aknoe.at
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