(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

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1 Amtsblatt der Europäischen Union L 333/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE BESCHLUSS R KOMMISSION vom 5. April 2011 über die Massnahmen C 11/09 (ex NN 53b/08, NN 2/10 und N 19/10), die die Niederlande zugunsten von ABN AMRO Group NV (durch den Zusammenschluss von Fortis Bank Nederland mit ABN AMRO N entstanden) durchgeführt haben (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2114) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/823/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung ( 1 ) gemäß Artikel 108 Absatz 2 AEUV und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. VERFAHREN ( 1 ) ABl. C 124 vom , S. 19 und ABl. C 95 vom , S. 10. ( 2 ) Fortis SA/NV ist auch unter der Bezeichnung Fortis Holding bekannt. Die Struktur von Fortis SA/NV in der Zeit vor der Finanzkrise die relativ komplex ist wird in Erwägungsgrund (6) der Entscheidung vom 3. Dezember 2008 beschrieben. Die Holdinggesellschaft Fortis SA/NV hatte ihr Bankgeschäft in der juristischen Person Fortis Bank SA/NV gebündelt. Fortis Bank SA/NV wiederum war Eigentümer von FBN (u. a.). ( 3 ) Eine sog. Novation, d. h. eine rechtliche Transaktion, wonach eine Partei einer Vereinbarung durch eine neue Partei ersetzt wird, wobei alle anderen Bedingungen der Vereinbarung unverändert bleiben. (1) Am 3. Oktober 2008 erwarb der niederländische Staat die Fortis Bank Nederland ( FBN ) (die niederländische Bankentochter der Finanzholdinggesellschaft Fortis SA/ NV ( 2 )) einschließlich der von der FBN ( ABN AMRO N ) gehaltenen Vermögenswerte der ABN AMRO Holding im Wert von 12,8 Mrd. EUR. Im Rahmen der gleichen Transaktion trat der niederländische Staat an die Stelle der Fortis Bank SA/NV, der belgischen Bankentochter der Fortis SA/NV, als Begünstigter von Darlehen an FBN im Nennwert von 16,1 Mrd. EUR ( 3 ). Der niederländische Staat gewährte FBN außerdem eine kurzfristige Kreditfazilität über 45 Mrd. EUR und stimmte einer Entschädigung von Fortis SA/NV für Kosten und Verpflichtungen zu, die aus der Vereinbarung der Konsortiumsmitglieder als Anteilseigner ( CSA Consortium Shareholders Agreement) herrührten. In der CSA sind die Rechte und Pflichten der drei Finanzinstitute (Fortis SA/ NV, Banco Santander und Royal Bank of Scotland ( RBS ) oder die drei Konsortiumsmitglieder ) beschrieben, die über die neu geschaffene juristische Person RFS Holdings gemeinsam ein Gebot für die ABN AMRO Holding abgegeben hatten. Am 7. Oktober 2008 meldete der niederländische Staat diese Maßnahmen vom 3. Oktober (d. h. den Kauf von FBN für 12,8 Mrd. EUR, die Novation für langfristige Darlehen im Nennwert von 16,1 Mrd. EUR und die kurzfristige Kreditfazilität über 45 Mrd. EUR, im Folgenden die verknüpften Transaktionen vom 3. Oktober 2008 ) bei der Kommission als Maßnahmen an, die keine staatlichen Beihilfen darstellen, um Rechtssicherheit bezüglich dieser Maßnahmen zu erhalten. Da die Maßnahmen bereits durchgeführt waren, registrierte die Kommission diese Maßnahmen im NN-Register (unter der Nummer NN53b/08). (2) Während der Verhandlungen, die am 3. Oktober 2008 zur Übernehme von FBN führten, stützte sich der niederländische Staat auf einen externen Bewertungsbericht von [ ] (*). Eine Abschrift dieses Berichtes wurde der Kommission am 15. Oktober 2008 übermittelt. (3) Mit Schreiben vom 30. Oktober 2008 unterrichtete die Kommission das niederländische Finanzministerium über ihren vorläufigen Standpunkt, wonach die Maßnahmen vom 3. Oktober 2008 eine staatliche Beihilfe an FBN darzustellen scheinen. Am 20. November 2008 fand eine Sitzung der Dienststellen der Kommission mit Vertretern des niederländischen Staates statt. (*) [ ] Unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

2 L 333/2 Amtsblatt der Europäischen Union (4) Am 21. November 2008 beschloss der niederländische Staat offiziell, FBN und ABN AMRO N nicht als zwei separate Kreditinstitute bestehen zu lassen, sondern in Einklang mit früheren Plänen von Fortis SA/NV einen Zusammenschluss ( der Zusammenschluss ) der beiden Unternehmen einzuleiten. (5) Am 3. Dezember 2008 erging die Entscheidung ( 4 ) der Kommission ( die Entscheidung vom 3. Dezember 2008 ), in der die Maßnahmen, die der niederländische Staat am 3. Oktober 2008 zugunsten von Fortis Bank SA/NV ergriffen hatte, als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare staatliche Beihilfe erklärt wurden. Erwägungsgrund 4 dieser Entscheidung besagt jedoch ausdrücklich, dass die Kommission in einem gesonderten Verfahren prüfen werde, ob die am 3. Oktober 2008 durchgeführten Maßnahmen auch Beihilfen zugunsten von FBN enthalten. (6) Am 17. Dezember 2008 unterrichtete der niederländische Staat die Kommission über seine Absicht, ABN AMRO N von FBN für 6,5 Mrd. EUR zu übernehmen. Die Übernahme fand am 24. Dezember 2008 statt. Am 2. Februar 2009 meldeten die niederländischen Behörden die Übernahme aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Kommission als Zusammenschluss an, der keine staatliche Beihilfe darstelle. (7) Am 24. Dezember 2008 unterzeichneten RBS, Banco Santander und der niederländische Staat eine Änderung an der Vereinbarung der Konsortiumsmitglieder (CSA), wonach der niederländische Staat in der CSA an die Stelle von Fortis SA/NV tritt. (8) Am 6. März 2009 übermittelte der niederländische Staat der Kommission einen Due-Diligence-Bericht ( 5 ) über die erworbenen Geschäftsbereiche, der im Auftrag des niederländischen Staates von [ ] erstellt worden war. (9) Mit ihrer Entscheidung vom 8. April 2009 ( die Entscheidung vom 8. April 2009 ) leitete die Kommission bezüglich mutmaßlicher staatlicher Beihilfen zugunsten von FBN und ABN AMRO N das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV ein. Die Sache wurde unter der Nummer C11/09 (ex-nn53b/08) registriert. (10) Am 6. Mai 2009 erhielt die Kommission ein Beschwerdeschreiben der Van Lanschot Bank ( der Beschwerdeführer ), einer niederländischen Bank, die mit FBN und ABN AMRO N im Wettbewerb steht. Das Schreiben wurde von der Kommission am 22. Juli 2009 an den niederländischen Staat mit der Aufforderung zur Stellungnahme weitergeleitet. Der niederländische Staat beantragte am 20. August 2009 eine Verlängerung der Antwortfrist ( 4 ) Beihilfesache NN42/08 (Be), NN46/08 (Lux), NN53a/08 (NL), ABl. C 80 vom , S. 8. ( 5 ) Der Due-Diligence-Bericht besteht aus fünf Bänden: 1. ABN AMRO, 2. Fortis Bank Netherlands, 3. Fortis Insurance Netherlands, 4. Fortis Corporate Insurance, 5. Subject Matter Memos. und übermittelte am 22. September 2009 eine ausführliche Antwort auf die Beschwerde. Mit Schreiben vom 21. August 2009 und vom 28. August 2009 legte der Beschwerdeführer weitere Informationen vor. Diese Schreiben wurden am 23. September 2009 an den niederländischen Staat weitergeleitet, der darauf am 29. Oktober 2009 antwortete. (11) Am 15. Mai 2009 übermittelte der niederländische Staat der Kommission ein Schreiben, in dem eine Reihe von Fragen aus der Entscheidung vom 8. April 2009 beantwortet wurde. Eine ausführliche Antwort in der Sache selbst wofür sich der niederländische Staat mehr Zeit erbeten hatte wurde der Kommission am 11. August 2009 übermittelt. (12) In einem Non-Paper vom 15. Juni 2009 und einer Anschlusssitzung mit der Kommission vom 16. Juni 2009 unterrichtete der niederländische Staat die Kommission von seiner Absicht, einen Rekapitalisierungsplan über 2,5 Mrd. EUR zur Abspaltung von ABN AMRO N von seiner Muttergesellschaft ABN AMRO Bank ( 6 ) aufzulegen. In dieser Sitzung wies der niederländische Staat darauf hin, dass nach einer ersten Kapitalspritze von 2,5 Mrd. EUR weitere, jedoch seinerzeit noch nicht quantifizierbare Maßnahmen erforderlich sein würden. (13) In der Entscheidung vom 8. April 2009 hatte die Kommission die niederländische Finanzaufsicht ( DNB ) aufgefordert, sich zur Finanzlage von FBN und ABN AMRO N zu äußern. Die entsprechenden Auskünfte über FBN wurden der Kommission mit Schreiben vom 18. Juni 2009, eine weitere Aktualisierung am 5. Januar 2010 übermittelt. Am 20. Januar 2010 leitete der niederländische Staat ferner ein Schreiben der DNB betreffend ABN AMRO N an die Kommission weiter. (14) Am 6. Juli 2009 übermittelte die ABN AMRO Bank die Muttergesellschaft von ABN AMRO N der Kommission ein Schreiben mit Bemerkungen zur Entscheidung vom 8. April Das Schreiben wurde am 22. Juli 2009 an den niederländischen Staat weitergeleitet, der darauf am 22. September 2009 antwortete. (15) Am 9. Juli 2009 unterrichtete der niederländische Staat die Kommission, dass FBN alle kurzfristigen Finanzhilfen zurückgezahlt hätte, die es vom niederländischen Staat im Rahmen der Kreditfazilität über 45 Mrd. EUR vom 3. Oktober 2008 erhalten hatte. (16) Am 15. Juli 2009 unterrichtete der niederländische Staat die Kommission über Pläne von FBN, Fortis Clearing Americas ( FCA ) von Fortis Bank SA/NV zu erwerben. ( 6 ) Die Finanzholdinggesellschaft ABN AMRO Holding führte ihre Geschäfte fast ausschließlich über ihre 100 %ige Tochter ABN AMRO Bank oder über Tochtergesellschaften dieses Unternehmens durch. Eine ausführliche Übersicht über die Beteiligungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Übernahme durch RFS Holdings befindet sich in Abbildung 1 in Erwägungsgrund 41.

3 Amtsblatt der Europäischen Union L 333/3 (17) Am 17. Juli 2009 meldete der niederländische Staat offiziell einen Plan mit Rekapitalisierungsmaßnahmen über 2,5 Mrd. EUR ( 7 ) an, die sich aus einem Kreditabsicherungsinstrument (Credit Default Swap CDS ) mit einem Kapitalentlastungseffekt von 1,7 Mrd. EUR ( Capital Relief Instrument oder CRI ) und einer Pflichtwandelanleihe ( Mandatory Convertible Security MCS ) über 800 Mio. EUR zusammensetzen. Diese Maßnahmen waren ursprünglich unter der Nummer N429/09 registriert, doch da die Maßnahmen durchgeführt wurden, bevor die Kommission darüber entschieden hatte, wurde diese Sache aus dem Register der angemeldeten Beihilfen gestrichen und im Register der nicht angemeldeten Beihilfen unter der Nummer NN 2/10) erfasst. (18) Am 10. September 2009 übermittelte der niederländische Staat der Kommission ein Non-Paper mit aktuellen Angaben zum Abspaltungsprozess und mit Hinweisen darauf, dass zusätzliche (nicht quantifizierte) staatliche Hilfemaßnahmen unvermeidlich seien. (19) Im Rahmen einer Sitzung mit der Kommission vom 9. November 2009 wies der niederländische Staat darauf hin, dass FBN und ABN AMRO N zusätzliche Maßnahmen im Betrag von 4,39 Mrd. EUR benötigen, wodurch sich der Gesamtbetrag der Maßnahmen (einschließlich der am 17. Juli 2009 angemeldeten Maßnahmen) auf 6,89 Mrd. EUR belaufen werde. Diese Maßnahmen wurden in einem Addendum vom 10. November 2009 zum Non-Paper vom 10. September 2009 sowie in einem weiteren erläuternden Vermerk vom 13. November 2009 näher ausgeführt. (20) Am 26. November 2009 legte der niederländische Staat der Kommission einen Bericht von [.] mit Bemerkungen zur Transaktion vom 24. Dezember 2008 vor. Außerdem enthielt der Bericht Hintergrundinformationen zur Erläuterung von [ ]. (21) Am 4. Dezember 2009 legte der niederländische Staat der Kommission eine erste Fassung ( 8 ) eines Umstrukturierungsplans für die ABN AMRO Gruppe ( Umstrukturierungsplan von Dezember 2009 ) vor, dem aus dem Zusammenschluss zwischen FBN und ABN AMRO N hervorgegangenen neuen Unternehmen. Dieser Plan enthielt eine Beschreibung der neuen Geschäftsstrategie und finanzielle Vorausberechnungen für ein Basisszenario. (22) Am 14. Januar 2010 meldete der niederländische Staat offiziell die neuen über die bereits angemeldeten Maßnahmen von Juli 2009 hinausgehenden staatlichen Beihilfemaßnahmen in Höhe von 4,39 Mrd. EUR an. Die Kommission erfasste diese neuen Maßnahmen im Beihilferegister unter der Nummer N19/10. (23) Per Beschluss vom 5. Februar 2010 ( der Beschluss vom 5. Februar 2010 ) entschied die Kommission, das Untersuchungsverfahren C11/09 auszuweiten und auch die ( 7 ) Inoffiziell wie in Erwägungsgrund 12 beschrieben bereits Mitte Juni angekündigt. ( 8 ) Eine aktualisierte Fassung wurde wie in Erwägungsgrund 31 beschrieben am 8. November 2010 vorgelegt. unter den Nummern NN2/10 und N19/10 registrierten Maßnahmen in die Untersuchung einzubeziehen. In diesem Beschluss genehmigte die Kommission diese Maßnahmen einstweilig als Rettungsbeihilfen bis zum 31. Juli Der niederländische Staat übermittelte der Kommission ein Schreiben mit einer Zusage zum Verzicht auf die Preisführerschaft bis Ende (24) Am 23. März 2010 erhielt die Kommission eine Antwort des niederländischen Staates der um eine Verlängerung der Antwortfrist gebeten hatte auf den Beschluss vom 5. Februar Der niederländische Staat übermittelte außerdem weitere Angaben zum Umstrukturierungsplan der neuen ABN AMRO Gruppe von Dezember 2009, die u. a. finanzielle Hochrechnungen für ein Worst-Case-Szenario enthielten. (25) Am 8. April 2010 stellte die Kommission weitere Fragen, die am 7. Mai 2010 beantwortet wurden. Der niederländische Staat erteilte der Kommission weitere Auskünfte über die gegenseitigen Verbindlichkeiten, die sich aus der Umsetzung der fusionsbedingten Abhilfemaßnahmen ( 9 ) vom 26. Mai 2010 ergeben hatten. Am selben Tag übermittelte die Kommission per einige Anschlussfragen, die am 9. Juni 2010 beantwortet wurden. (26) Am 20. Juli 2010 ersuchte der niederländische Staat die Kommission um Verlängerung der einstweiligen Genehmigung der unter den Nummern NN2/10 und N19/10 registrierten Rettungsbeihilfen. Der niederländische Staat übermittelte ferner ein Schreiben mit der Verlängerung seiner Zusage zum Verzicht auf die Preisführerschaft entweder bis zum 30. Juni 2011 oder bis zum Zeitpunkt des endgültigen Beschlusses der Kommission, je nach dem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. (27) Am 30. Juli 2010 beschloss die Kommission die Verlängerung der einstweiligen Genehmigung der unter den Nummern NN2/10 und N19/10 registrierten Rettungsbeihilfen bis zum Abschluss der Untersuchung C11/09 durch die Kommission. (28) Am 20. August 2010 übermittelte der niederländische Staat der Kommission eine Unterlage, in der seine Ausstiegsstrategie im Einzelnen erläutert wurde. (29) Am 5. Oktober 2010 legte der niederländische Staat einen Geschäftsplan für das Private-Equity-Geschäft der ABN AMRO Gruppe vor. Ein ähnlicher Plan wurde der Kommission am 10. Januar 2010 für den Geschäftsbereich Energie, Rohstoffe und Verkehr der ABN AMRO Gruppe vorgelegt. (30) Am 15. Oktober 2010 kündigte die ABN AMRO Gruppe an, ab dem 31. Oktober 2010 von ihrer Call-Option zur Beendigung der Kapitalentlastungsmaßnahme Gebrauch machen zu wollen. ( 9 ) ABN AMRO N veräußerte zwei Geschäftsbereiche (nämlich New HBU und IFN) an die Deutsche Bank zur Regelung der Konzentrationsprobleme auf dem niederländischen Bankenmarkt, die sich aus dem Zusammenschluss von ABN AMRO N mit FBN ergeben hatten. Weitere Angaben hierzu in den Erwägungsgründen 44 und 45.

4 L 333/4 Amtsblatt der Europäischen Union (31) Am 8. November 2010 übermittelte der niederländische Staat eine auf den 29. Oktober 2010 datierte Aktualisierung des Umstrukturierungsplans der ABN AMRO Gruppe vom 4. Dezember 2009 ( der Umstrukturierungsplan von November 2010 ). Am 10. Januar 2011 übermittelte der niederländische Staat eine Unterlage mit Erläuterungen zu den aktualisierten Prognosen der ABN AMRO Gruppe vom 8. November 2010 im Vergleich zu den ursprünglichen Vorausberechnungen vom 4. Dezember (32) Während des Verfahrens wurden wiederholt Informationen zwischen den Vertretern des niederländischen Staates, ABN AMRO N und FBN und der Europäischen Kommission ausgetauscht, und es fanden zahlreiche Telefonkonferenzen und Treffen zwischen den Beteiligten statt. 2. AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG R BEGÜNSTIG TEN UND R MASSNAHMEN 2.1 Die Gründung der ABN AMRO Gruppe (33) Im Frühjahr 2007 gründeten die Mitglieder des Konsortiums eine neue juristische Person mit der Bezeichnung RFS Holdings zum Erwerb der ABN AMRO Holding. (34) Die Konsortiumsmitglieder beabsichtigten die Aufspaltung der ABN AMRO Holding in drei Teile. Die Vorkehrungen für diesen Aufspaltungsprozess sind in der Vereinbarung der Konsortiumsmitglieder ( CSA ) beschrieben. (35) Zur Erleichterung der Aufspaltung schufen die Konsortiumsmitglieder sog. Tracking Shares, die das wirtschaftliche Eigentum an den Geschäftsbereichen darstellten, das jedem Mitglied des Konsortiums zugewiesen worden war. Dementsprechend wurden RBS, Banco Santander und Fortis SA/NV die wirtschaftlichen ( 10 ) Eigentümer der sog. R-Anteile, S-Anteile bzw. N-Anteile ( ABN AMRO R, ABN AMRO S und ABN AMRO N ). (36) ABN AMRO R umfasste u. a. die Geschäftsbereiche (Business Unit BU ) Global Business & Markets, BU Asia, BU Global Tansaction Services und das internationale Netzwerk, während ABN AMRO S u. a. die Geschäftsbereiche BU Latin America und BU Antonveneta (Italien) umfasste. (37) ABN AMRO N umfasste die Bereiche BU Netherlands und Private Banking sowie die International Diamond and Jewelry Group. (38) Bereiche, die nicht einzelnen Konsortiumsmitgliedern zugeordnet wurden, wurden im sog. ABN AMRO Z-Share ( ABN AMRO Z ) zusammengefasst, der z. B. für die Funktion des Head Office zuständig blieb. Jedes Konsortiumsmitglied hielt einen Pro-rata-Anteil ( 11 ) an ABN AMRO Z. (39) Am 3. Oktober 2008 erwarb der niederländische Staat FBN für 12,8 Mrd. EUR von Fortis Bank SA/NV. Infolge dieses Erwerbs wurde der niederländische Staat auch direkter Eigentümer von ABN AMRO N, da FBN innerhalb von Fortis Bank SA/NV rechtlicher Eigentümer von ABN AMRO N war. Am 3. Oktober 2008 verpflichtete sich der niederländische Staat zur Entschädigung von Fortis SA/NV für etwaige Lasten, die Fortis SA/NV infolge seiner weiteren Präsenz in der CSA entstehen könnten. Am 24. Dezember 2008 unterzeichneten RBS, Banco Santander und der niederländische Staat eine Änderung der CSA, wonach der niederländische Staat in der CSA an die Stelle von Fortis SA/NV trat. (40) Am 24. Dezember 2008 erwarb der niederländische Staat ABN AMRO N von FBN für 6,5 Mrd. EUR und wurde somit direkter Eigentümer von ABN AMRO N. Vor diesem Erwerb kontrollierte der niederländische Staat ABN AMRO N direkt über FBN. ( 10 ) Die sog. Tracking Shares hatten keinerlei rechtlichen Status. ( 11 ) RBS (38,28 %), Santander (27,91 %) und Fortis SA/NV (33,81 %).

5 Amtsblatt der Europäischen Union L 333/5 (41) Abbildung 1: Aufspaltung von ABN AMRO N (42) Am 21. November 2008 beschloss der niederländische Staat den Zusammenschluss zwischen ABN AMRO N und FBN (was der nicht verwirklichten Absicht von Fortis SA/NV entsprach). Der Zusammenschluss konnte nur vollzogen werden, wenn ABN AMRO N von der Muttergesellschaft, der ABN AMRO Bank, abgespalten wurde. Daher wurde zunächst die Geschäftstätigkeit von ABN AMRO N auf eine neue juristische Person innerhalb der ABN AMRO Bank übertragen, die ABN AMRO II genannt wurde. (43) Am 6. Februar 2010 wurde ABN AMRO II wie in Erwägungsgrund 41 beschrieben abgespalten und in ABN AMRO Bank umbenannt. Gleichzeitig wurde die juristische Person, die zuvor unter der Bezeichnung ABN AMRO Bank firmierte, in The Royal Bank of Scotland NV ( RBS NV ) umbenannt (siehe vorstehende Abbildung). (44) Bevor die neue ABN AMRO Bank mit der FBN fusionieren konnte, musste zunächst eine fusionsbedingte Abhilfemaßnahme umgesetzt werden. Als Fortis SA/NV 2007 ABN AMRO N übernahm, hatte die Kommission festgestellt ( 12 ) ( die Fusionsentscheidung ), dass ein Zusammenschluss von ABN AMRO N mit FBN zu Konzentrationsproblemen auf dem niederländischen Bankenmarkt führen würde, insbesondere in den Geschäftssegmenten Commercial Banking und Factoring. (45) Zur Behebung dieser Konzentrationsprobleme sagte Fortis SA/NV zu, einige Geschäftsbereiche (namentlich den Factoring-Bereich IFN und den Geschäftsbereich Commercial Banking von New HBU ) an die Deutsche Bank abzutreten. Als der niederländische Staat FBN und ABN AMRO N am 3. Oktober 2008 erwarb, hatte Fortis SA/NV den beabsichtigten Verkauf von New HBU und IFN an die Deutsche Bank noch nicht abgeschlossen. Sobald der niederländische Staat beschlossen hatte, den Zusammenschluss von FBN mit ABN AMRO N weiter anzustreben, nahm er die Verhandlungen mit der Deutschen Bank wieder auf ( 13 ). Die Veräußerung von New HBU und IFN an die Deutsche Bank wurde am 1. April 2010 abgeschlossen. ( 12 ) Weitere Einzelheiten unter: Entscheidung der Kommission vom 3. Oktober 2007 in der Sache M/4844 Fortis/ABN AMRO Assets ABl. C 265 vom , S. 2. ( 13 ) Am 23. Dezember 2009 unterzeichneten ABN AMRO Bank und die Deutsche Bank eine Vereinbarung über den Kauf von Anteilen an New HBU und IFN. Der Transaktionspreis belief sich auf 700 Mio. EUR und umfasste eine Garantieleistung für 75 % der Verluste durch Kreditausfälle der New HBU ( Kreditrettungsschirm ) von höchstens 1,6 Mio. EUR.

6 L 333/6 Amtsblatt der Europäischen Union (46) New HBU wies eine Bilanzsumme von [10-20] Mrd. EUR aus und beschäftigte rund [ ] Vollzeitäquivalente ( VZÄ ). New HBU umfasste die Hollandsche Bank Unie ( HBU ) (eine Geschäftsbank im Besitz von ABN AMRO N), mehrere Absatzförderungsbüros von ABN AMRO (13 von insgesamt 78) und mehrere Firmenkundencenter von ABN AMRO (2 von insgesamt 5). (47) ABN AMRO Bank und FBN fusionierten am 1. Juli 2010 offiziell zur ABN AMRO Gruppe (wie in Abbildung 2 in Erwägungsgrund 49 dargestellt). (48) Der niederländische Staat übertrug das Management seines Anteils an ABN AMRO Z auf die neue ABN AMRO Bank, da er keine Ressourcen auf das Tagesgeschäft dieser Beteiligung verwenden wollte. Dennoch blieb der niederländische Staat rechtlicher Eigentümer von ABN AMRO Z und hat Anspruch auf alle potenziellen Gewinne und haftet für alle potenziellen Verluste von ABN AMRO Z ( 14 ). (49) Abbildung 2: Gründung der ABN AMRO Gruppe ( 14 ) Mit Schreiben vom 26. Mai 2010 an die Kommission beschrieb der niederländische Staat die Lage im Bereich der Unternehmensverfassung (Corporate Governance) von ABN AMRO Z wie folgt: Dies bedeutet z. B., dass im Falle der Veräußerung eines Vermögenswertes, sofern durch den Verkauf ein Überschuss des aufsichtsrechtlichen Kapitals entsteht, RFS Holdings verpflichtet wäre. den Kapitalüberschuss den Konsortiumsmitgliedern abzuführen. Im Falle eines Verlustes bei einer Forderung oder der Anerkennung neuer oder höherer Verbindlichkeiten wären die Konsortiumsmitglieder verpflichtet, jeden Mangel an aufsichtsrechtlichem Kapital zu beheben. Die wirtschaftlichen Ergebnisse des Z-Anteils fallen daher unmittelbar in die Zuständigkeit der Konsortiumsmitglieder.

7 Amtsblatt der Europäischen Union L 333/7 2.2 Begünstigte Wirtschaftstätigkeit von ABN AMRO N und ABN AMRO Z (50) ABN AMRO N für sich genommen die drittgrößte Bank in den Niederlanden hinter Rabobank und ING umfasste die Geschäftsbereiche BU Netherlands und BU Private Banking. (51) Der erste Geschäftsbereich, BU Netherlands, bot Finanzdienstleistungen für Privatkunden und Firmenkunden über ein Netz von Zweigstellen an, das aus 510 Bankshops und 78 Beratungsbüros bestand, sowie über alternative Kanäle wie das Internet, über ATM ( 15 ) und Call- Center. BU Netherlands beschäftigte rund VZÄ. (52) Im Privatkundengeschäft verfügte BU Netherlands über eine starke Kundenbasis, die sich in Massenkundschaft (mehr als [3,5-5] Millionen Kunden) und Vorzugskundschaft (über [ ] Vorzugskunden) ( 16 ) aufteilt, denen eine breite Palette von Produkten angeboten wird (wie Spareinlagen, Investments, Hypothekarkredite, Versicherungsleistungen, Kreditkartenkonten und -zahlungen). (53) Im Bereich Commercial Banking bietet ABN AMRO N [ ] KMU-Kunden ( 17 ) und [ ] größeren Unternehmenskunden (obwohl die größeren Kunden von ABN AMRO Bank laut CSA-Vereinbarung der RBS zugeordnet wurden) eine breites Angebot an Finanzdienstleistungen (wie Kredite, Zahlungsund Kassenführungsmanagement, Sparkonten, Liquiditätsmanagement (Treasury), Risiko- und Versicherungsmanagement, komplexe Finanzlösungen und -produkte, Leasing und Factoring). (54) Die zweite Geschäftseinheit, BU Private Banking (Vermögensverwaltung) ist auf Privatkunden ausgerichtet, die über Anlagevermögen von über 1 Mio. EUR verfügen, denen verschiedene Vermögensmanagement- und Nachlassvermögensplanungsprodukte angeboten werden. BU Private Banking hat ein gut entwickeltes Netz aufgebaut, das in den Niederlanden und Frankreich natürlich gewachsen ist und durch Zukäufe in Deutschland (Delbrück Bethmann Maffei) und Belgien (Bank Colruy) erweitert wurde. BU Private Banking umfasst auch ein französisches Joint Venture im Versicherungsbereich Neuflize Vie. (55) Zu den am 3. Oktober 2008 durch den niederländischen Staat erworbenen Geschäftsbereichen zählte auch die International Diamond and Jewelry Group, ein Segment, der sich Unternehmen widmet, die in der Schmuckherstellung und im Diamantenhandel tätig sind. (56) ABN AMRO Z umfasste keine operativen Vermögenswerte, jedoch u. a. Steuervermögen, eine Reihe von Beteiligungen (u. a. an der Saudi Hollandi Bank) und das verbleibende Portfolio im Bereich Private Equity. Auf der Seite der Passiva wurden eine Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber dem amerikanischen Justizministerium sowie weitere Rückstellungen (z. T. personenbezogen) und die unternehmensübergreifende Finanzierung von unternehmenseigenen Aktiva ausgewiesen. Wie in Fußnote (11) erläutert machte der Anteil des niederländischen Staates an ABN AMRO Z 33,81 % aus. (57) In der nachstehenden Tabelle 1 sind einige wichtige Proforma-Finanzdaten von ABN AMRO N aufgeführt: Tabelle 1 Wichtige Finanzkennzahlen ABN AMRO N (in Mio. EUR) Operatives Gesamtergebnis ( 1 ) Reingewinn 471 (117) Eigenkapitalrendite (RoE) 6,7 % 2,7 % Aufwand-Ertrags-Relation 73 % 77,5 % Bilanzsumme Eigenkapital insges ( 2 ) RWA ( 3 ) ( 4 ) Tier-1-Kennzahl 9,4 % 10,2 % ( 5 ) ( 15 ) Automated Teller Machine (Geldautomaten). ( 16 ) Der Geschäftsbereich Vorzugskundschaft ( preferred banking ) von ABN AMRO zielte auf das Massensegment der wohlhabenderen Kunden mit liquiden Mittel n von über EUR und einem monatlichen Nettoeinkommen von über EUR ab. ( 17 ) Kleine und mittlere Unternehmen

8 L 333/8 Amtsblatt der Europäischen Union Wichtige Finanzkennzahlen ABN AMRO N (in Mio. EUR) Gesamtkapitalkennzahl oder BIZ- Quote Stabile Refinanzierung/nicht liquide Aktiva ,6 % 14,8 % 107 % 110 % Quelle: ABN AMRO Bank NV, Annual Review 2009, ex ABN AMRO Z and private equity consolidation, but including New HBU. ( 1 ) Im Wesentlichen Nettozinserträge und Nettoprovisions- und Gebührenerträge. ( 2 ) In der Pressemitteilung von ABN AMRO vom 26. März 2010 betreffend die Ergebnisse von 2009 hieß es, dass das Eigenkapital 2009 gegenüber dem 31. Dezember 2008 um 2,7 Mrd. EUR auf 4,3 Mrd. EUR zurückgegangen sei. Dies sei im Wesentlichen auf eine Kapitalumschichtung innerhalb der ABN AMRO Holding zur Deckung des Kapitalbedarfs für den Anteil des niederländischen Staates an ABN AMRO Z zurückzuführen (siehe später Maßnahme A). ( 3 ) Risikogewichtete Aktiva. ( 4 ) Dieser Wert beinhaltet bereits eine Verringerung der RWA (risikogewichteten Aktiva) infolge des Kapitalentlastungsinstruments. ( 5 ) In der Pressemitteilung von ABN AMRO vom 26. März 2010 betreffend die Ergebnisse von 2009 hieß es, dass die Zunahme der Kapitalkennzahlen (2009 gegenüber 2008) im Wesentlichen auf folgende Kapitalumschichtungen zurückzuführen sei: Am 31. August 2009 erwarb das Finanzministerium von der ABN AMRO Bank eine Tier-1-Pflichtwandelanleihe über 800 Mio. EUR. Am gleichen Tag wurde ein Kreditabsicherungsinstrument (Credit Default Swap Agreement) mit dem Finanzministerium unterzeichnet, über die sich die ABN AMRO Bank eine Kreditabsicherung für ein Hypothekenportfolio über 34,5 Mrd. EUR verschaffte. Am 23. Dezember 2009 erwarb der niederländische Staat zwei Pflichtwandelanleihen. Eine Wandelanleihe über 967 Mio. EUR wurde im Dezember 2009 zugunsten der früheren ABN AMRO Bank ausgestellt, eine weitere Pflichtwandelanleite über 833 Mio. EUR wurde direkt von der damaligen ABN AMRO II N.V., inzwischen ABN AMRO Bank N.V., zur Deckung der erwarteten Verluste im Zusammenhang mit der von der EU-Kommission verfügten Abhilfemaßnahme in Form der Veräußerung von Geschäftsbereichen ausgestellt. Diese Instrumente gelten ab Januar 2010 als aufsichtsrechtliches Kapital. Die Umwandlung der drei Pflichtwandelanleihen nach der rechtlichen Aufspaltung führt zu einem Anstieg des Aktienkapitals in Höhe von 2,6 Mrd. EUR. (58) Für das Geschäftsjahr 2009 wies ABN AMRO N einen Verlust von 117 Mio. EUR aus. Dieser Verlust war auf höhere Wertberichtigungen bei Darlehen, geringere Zinsmargen, höhere Belastungen im Zusammenhang mit dem niederländischen Einlagensicherungsfonds und auf Abspaltungs- und Integrationskosten zurückzuführen ( 18 ). Bei Ausschluss der Abspaltungs- und Integrationskosten hätte ABN AMRO N 2009 einen geringen Nettogewinn von 52 Mio. EUR verzeichnet Fortis Bank Nederland (FBN) (59) Für sich genommen war FBN die viertgrößte Bank auf dem niederländischen Markt (nach Rabobank, ING und ABN AMRO N aber noch vor SNS REEAL). (60) Der niederländische Staat (und zuvor Fortis SA/NV) hielten unmittelbar 92,6 % der Anteile an FBN, die verbleibenden 7,4 % hielt die Investmentgesellschaft Fortis FBN(H) Preferred Investments BV in Form von Vorzugsaktien. Der niederländische Staat hielt 70 % der Anteile an dieser Investmentgesellschaft, die verbleibenden 30 % befanden sich in den Händen einiger Privatinvestoren ( 19 ). Die Vorzugsaktien in Privatbesitz hatten einen Nennwert von 210 Mio. EUR und ergaben eine (nicht-kumulierbare) Dividende von 5,85 % ( 20 ). (61) Die Geschäftstätigkeit von FBN war in drei Segmente aufgeteilt Privatkundengeschäft, Private Banking und Merchant Banking. (62) Das Privatkundengeschäft umfasste neben den traditionellen Geschäftsabläufen mit Privatkunden (mit einem Netz von 157 Zweigstellen, [2-3] Millionen Privatkunden und [ ] KMU- Kunden) auch die Directbank (die Hypothekarkredite über Vermittler anbot) sowie die Verbraucherkredit- und Zahlkartenprodukte von Alfam bzw. ICS. (63) Private Banking wurde hauptsächlich unter dem Markennamen Fortis Mees Pierson abgewickelt und bot ca. [ ] Kunden in den Niederlanden nach Segmenten gegliedert verschiedene Wealth-Management-Services (Nachlassmanagement, Vermögensanlagen, Kreditvergabe und Versicherungen) an. ( 18 ) Die Nettozinserträge gingen von Mio. EUR (2008) auf Mio. EUR (2009) hauptsächlich infolge von geringeren Zinsmargen in der ersten Jahreshälfte 2009 zurück. Die nicht zinsabhängigen Erlöse gingen um 61 Mio. EUR oder 3 % auf Mio. EUR zurück, und die wertberichtigten Darlehen stiegen von 776 Mio. EUR im Jahr 2008 auf Mio. EUR im Jahr 2009 an (Quelle: Pressemitteilung vom 26. März 2010 betreffend das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2009). ( 19 ) [ ]. ( 20 ) Ab dem 1. Januar 2013 und danach alle fünf Jahre wird die Dividende neu berechnet und folgendermaßen angesetzt: Referenzzinssatz + ein Aufschlag, wobei der Referenzzinssatz dem auf EURO lautenden Zinsswap für eine Laufzeit von 5 Jahren + einem Aufschlag zur Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktkonditionen entspricht.

9 Amtsblatt der Europäischen Union L 333/9 (64) Im Geschäftsbereich Merchant Banking unterschied FBN sieben verschiedene Teilbereiche. Im Bereich Commercial Banking (1) verfügte FBN über 23 Business-Center, die Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 250 Mio. EUR unterschiedliche Produkte anboten. Unternehmen mit einem Umsatz über 250 Mio. EUR sowie der öffentliche Sektor wurden vom Teilbereich Corporate & Public Banking (2) betreut. Daneben gab es die Teilbereiche Investment Banking (3) ( 21 ), Specialised Financial Services (4) ( 22 ), Energy, Commodities & Transportation (5), Global Markets & Institutional Banking (6) ( 23 ) sowie Clearing Funds & Custody (7) ( 24 ). (65) Einige der wichtigsten Finanzkennzahlen sind in der nachstehenden Tabelle 2 aufgeführt: Tabelle 2 Wichtigste Finanzkennzahlen FBN (in Mio. EUR) ( 1 ) 2009 Operatives Gesamtergebnis Reingewinn Eigenkapitalrendite (norm.) ( 2 ) 20,1 % 8,9 % 4,9 % 0,7 % Aufwand-Ertrag-Relation 50,5 % 54,2 % 64,9 % 84,2 % Bilanzsumme Eigenkapital insgesamt RWA ( 3 ) Tier-1-Kennzahl 8,6 % 11,2 % 7,4 % 12,5 % Gesamtkapitalkennzahl 10,5 % 11,2 % 11,2 % 16,7 % Verhältnis Darlehen/Einlagen 167 % 237 % 208 % Quelle: FBN Geschäftsberichte 2008/2009. ( 1 ) Im Abschluss 2008 wurde der Verkauf von ABN AMRO N an den niederländischen Staat bereits mit berücksichtigt. ( 2 ) Normalisierte Eigenkapitalrendite ohne außerordentliche Aufwendungen. ( 3 ) Basel II mit einer Untergrenze nach Basel I von 80 %. (66) 2008 verzeichnete FBN einen Verlust in Höhe von 18,5 Mrd. EUR, der jedoch weitgehend auf außerordentliche Ereignisse zurückzuführen war. Das Unternehmen wies einen Nettoverlust von 16,8 Mrd. EUR bei seinem Anteil an der RFS Holding und dessen Veräußerung aus und erfuhr aufgrund des Madoff-Betrugsfalls eine Wertberichtigung seiner Geschäftseinheit Prime Fund Solutions von 922 Mio. EUR (nach Steuern) ( 25 ). Ohne diese Elemente belief sich der zugrunde liegende Reingewinn auf 604 Mio. EUR, der fast ausschließlich in der ersten Jahreshälfte 2008 realisiert wurde. (67) 2009 verbuchte FBN einen Reingewinn von 406 Mio. EUR, der hauptsächlich durch zwei außerordentliche Erlöse zustande kam (einen Barausgleich mit Fortis Capital Company über 362,5 Mio. EUR und eine nachträgliche Rückbuchung von Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Madoff- Fall von 16 Mio. EUR). Der zugrunde liegende Reingewinn ging auf 27 Mio. EUR ( 26 ) (von 604 Mio. EUR im Jahr 2008) zurück. ( 21 ) Zum Investment Banking gehörten u. a. Kreditvergabe an Unternehmen, Immobilienfinanzierung, Acquisition & Leverage Financing, Beratung, strukturierte Finanzierungen und Kapitalfinanzierung. ( 22 ) Zu den Specialised Financial Services gehörten u. a. Factoring, Handelsdienstleistungen und Cashflow- & Betriebskapital-Management. ( 23 ) Zum Geschäftsbereich Global Markets & Institutional Banking gehörten u. a. Devisengeschäfte, Geldmarktgeschäfte, Kapitalfinanzierung, Finanzierung von Obligationen und Wertpapieremissionen. ( 24 ) Zum Geschäftsbereich Clearing Funds & Custody gehörten u. a. Maklertätigkeit, Abrechnung und Verwahrung und Prime Fund Solutions ( PFS ) (Fondsverwaltung, Überbrückungs-/Kreditfinanzierung (leverage) und Banking gegenüber Hedge-Fonds). ( 25 ) FBN war mit seinen Positionen nicht direkt vom Madoff-Betrug betroffen, wohl aber von besicherten Kreditfinanzierungen (collateralised leverage financing) an bestimmte Hedgefonds, die wiederum in Anlagen investiert hatten, die von Madoff verwaltet wurde. ( 26 ) Die Nettozinserträge fielen von Mio. EUR im Jahr 2008 auf Mio. EUR in 2009 infolge von höheren Refinanzierungskosten für Spareinlagen und Kredite, während die Nettoprovisions- und -gebührenerträge ebenfalls zurückgingen (von 823 Mio. EUR in 2008 auf 724 Mio. EUR in 2009). Zwar gingen die Gesamtaufwendungen von Mio. EUR im Jahr 2008 auf Mio. EUR in 2009 zurück, doch stiegen die Wertberichtigungen im gleichen Zeitraum von 331 Mio. EUR auf 412 Mio. EUR an. Folgende weitere Elemente wirkten sich ebenfalls auf das Ergebnis aus: der Gewinn aus dem Verkauf von Intertrust (81 Mio. EUR), Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Konkurs der niederländischen Bank DSB (15 Mio. EUR) und die Abspaltungs- und Integrationskosten (66 Mio. EUR).

10 L 333/10 Amtsblatt der Europäischen Union Die ABN AMRO Gruppe (68) Die ABN AMRO Gruppe, die am 1. Juli 2010 aus dem Zusammenschluss von FBN mit der ABN AMRO Bank (d. h. den Geschäftsbereichen von ABN AMRO N) hervorging, fasst alle Aktivitäten von FBN und ABN AMRO N in zwei gesonderten Geschäftseinheiten ( BU ) zusammen, Retail and Private Banking (Privatkundengeschäft und Vermögensverwaltung) und Commercial and Merchant Banking (Finanzberatung von Unternehmenskunden). Die Gruppe wies 2008 ein Proforma-Betriebsergebnis von 7,15 Mrd. EUR und eine Proforma-Bilanzsumme von 360 Mrd. EUR auf. Nach jüngsten Zahlen ( 27 ) verfügt die ABN AMRO Gruppe nach IFRS ( 28 ) über Eigenkapital in Höhe von 11,7 Mrd. EUR. (69) Mit einem Betriebsergebnis von 4,2 Mrd. EUR im Bereich Privatkundengeschäft und Private Banking und einem Betriebsergebnis von 2,8 Mrd. EUR im Bereich Commercial and Merchant Banking ist die ABN AMRO Gruppe gut diversifiziert. Geografisch konzentriert sich das Gros der Erträge der ABN AMRO Gruppe ([d. h %] auf die Niederlande. (70) Im Geschäftssegment Privatkundengeschäft und Private Banking hat die integrierte ABN AMRO Gruppe Marktanteile von [15-20 %] im Bereich Massenkundengeschäft und von ebenfalls [15-20 %] ( 29 ) im Bereich Vorzugskundengeschäft ( 30 ), wodurch die Gruppe den drittgrößten Marktanteil auf dem niederländischen Bankenmarkt hält. Im Segment Private Banking (unter dem Markennamen ABN AMRO Mees Pierson) ist die ABN AMRO Gruppe mit einem Marktanteil von annähernd [30-40 %] ( 31 ) mit Abstand Nr. 1 auf dem niederländischen Bankenmarkt. Im Bereich Commercial and Merchant Banking beläuft sich der Marktanteil der ABN AMRO Gruppe auf rund [15-25 %] ( 32 ). (71) New HBU und das Factoring-Geschäft von IFN gehören nicht mehr zur ABN AMRO Gruppe, da sie im Rahmen der fusionsbedingten Abhilfemaßnahmen vom 1. April 2010 veräußert wurden. (72) Im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses wurden zwei kleinere Geschäftsbereiche von FBN (Intertrust und ( 27 ) Stand Ende 3. Quartal 2010 (Quelle: Pressemitteilung vom 19. November 2010). ( 28 ) International Financial Reporting Standards.(Internationale Rechnungslegungsstandards) ( 29 ) Siehe Seite 14 des Umstrukturierungsplans vom 4. Dezember 2009 auf der Grundlage von Zahlen von Milward Brown/Teletrack. ( 30 ) Das Vorzugskundengeschäft ( Preferred banking ) stellt auf das wohlhabendere Massenkundensegment einschließlich Haushalte mit einem Jahreseinkommen von über EUR und/oder einem verfügbaren Vermögen zwischen EUR und 1 Mio. EUR ab. ( 31 ) Siehe Seite 15 des Umstrukturierungsplans vom 4. Dezember 2009 auf der Grundlage von Zahlen zum verwalteten Vermögen ( AUM assets under management), u. a. aus der BCG Wealth Management Database ( 32 ) Bei diesem Marktanteil ist die Veräußerung von New HBU und IFN bereits berücksichtigt; siehe Seite 16 des Umstrukturierungsplans vom 4. Dezember 2009 auf der Grundlage von Angaben von TNS/ NIPO-/-Financial Monitor for Commercial Banking and Corporate Clients. Prime Fund Solutions ( PFS ) ebenfalls abgetreten und sind nicht länger Bestandteil der ABN AMRO Gruppe. (73) Im September 2009 veräußerte FBN (und sein Partner Banque Générale du Luxembourg ( BGL ) ( 33 ) Intertrust an den Private Equity-Spezialisten Waterland. Intertrust ist einer der größten Akteure im globalen Trust and Corporate Management und beschäftigt Experten in 19 Ländern. Das Betriebsergebnis und die risikogewichteten Aktiva belaufen sich auf [.] Mio. EUR bzw. [.] Mio. EUR. (74) Im Mai 2010 kündigte FBN außerdem die Veräußerung von PFS an Credit Suisse an. PFS erbringt Fondsverwaltungsleistungen im Bereich alternatives Anlagemanagement einschließlich Verwaltung, Banking, Verwahrung und Finanzierung. Das Kundensegment reicht von Boutique Asset Managern bis hin zu großen globalen Instituten wie Pensionsfonds und Staatsfonds. Auf PFS ging eine Rückstellung nach Steuern über 922 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem Madoff-Betrugsfall zurück, die 2008 bei FBN zu Buche schlug. Die Erträge von PSF belaufen sich auf [ ] Mio. EUR, die risikogewichteten Aktiva auf [.] Mio. EUR. (75) Am 4. März 2011 veröffentlichte die ABN AMRO Gruppe ihre Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2010 und wies einen Nettoverlust von 414 Mio. EUR aus. Abgesehen von Abspaltungs- und Integrationskosten verzeichnete die ABN AMRO Gruppe einen Gewinn von Mio. EUR. Per 31. Dezember 2010 belief sich das Tier-1-Kernkapital der ABN AMRO Gruppe auf 10,4 %, das Tier-1-Kapital auf 12,8 % und die Gesamtkapitalkennzahl auf 16,6 %. Nach Absprache mit dem niederländischen Staat ging die ABN AMRO Gruppe zu einer Dividendenpolitik über, die auf eine Ausschüttung von 40 % des ausgewiesenen Jahresgewinns abzielte. 2.3 Beschreibung des Umstrukturierungsplans von Dezember 2009 und des aktualisierten Umstrukturierungsplans von November 2010 (76) Am 4. Dezember 2009 legte der niederländische Staat der Kommission den Umstrukturierungsplan von Dezember 2009 vor. Weitere Angaben wurden im März 2010 nachgereicht ( 34 ). Der Zusammenschluss von FBN und ABN AMRO N ist das zentrale Element des Geschäftskonzepts, das im Umstrukturierungsplan von Dezember 2009 dargelegt wurde. Die ABN AMRO Gruppe und die sich aus dem Umstrukturierungsplan von Dezember 2009 ergebende neue Bank werden sich auf das mittlere Marktsegment in den Niederlanden ( 35 ) konzentrieren und sich im Wesentlichen in den Geschäftsbereichen Privatkundengeschäft und Private Banking und Commercial and Merchant Banking engagieren. ( 33 ) BGL ist eine der größten Banken in Luxemburg und war im Rahmen von Fortis SA/NV eine Schwestergesellschaft von FBN. BGL wurde im Mai 2009 Mitglied der BNP Paribas Gruppe. ( 34 ) Im Umstrukturierungsplan von 2009 fehlten wesentliche Angaben wie Finanzhochrechnungen für ein Worst-Case-Szenario. Die fehlenden Angaben wurden am 23. März 2010 nachgereicht. ( 35 ) Rund [65-95] % der Betriebserlöse werden aus den Niederlanden kommen.

11 Amtsblatt der Europäischen Union L 333/11 (77) Im Umstrukturierungsplan von Dezember 2009 wird von der Diagnose ausgegangen, dass der Kapitalbedarf nicht durch die zugrunde liegende Performance von FBN und ABN AMRO N, sondern vielmehr durch die Notwendigkeit der Finanzierung ihrer jeweiligen Abspaltung von ihren Mutterunternehmen und die vorgezogenen Integrationskosten des Zusammenschlusses bestimmt wird. (78) In einem kontrafaktischen Szenario ohne staatliche Beihilfe wird im Umstrukturierungsplan von Dezember 2009 anerkannt, dass Fortis SA/NV ohne die koordinierten Anstrengungen der Regierungen der Benelux-Staaten zusammengebrochen wäre, was zumindest FBN und ABN AMRO N mit in die Tiefe gerissen hätte. (79) Der Umstrukturierungsplan von Dezember 2009 enthält finanzielle Hochrechnungen für den Zeitraum mit einer Unterteilung der Geschäftsbereiche in Retail Banking (Privatkunden), Private Banking (Vermögensverwaltung) NL, Private Banking International und Commercial & Merchant Banking. Insbesondere für 2012 hatte die ABN AMRO Gruppe auch einen Runrate Gewinn berechnet, bei dem die Übergangskosten ausgeklammert werden und davon ausgegangen wird, dass Kostensynergieeffekte sich schon für das gesamte Jahr niedergeschlagen haben. Diese Hochrechnungen wurden für ein Ausgangsszenario und für ein Worst- Case-Szenario erstellt. (80) Am 8. November 2010 nahm der der niederländische Staat im Umstrukturierungsplan von November 2010 eine Aktualisierung der finanziellen Hochrechnungen aus dem Umstrukturierungsplan von Dezember 2009 für den Zeitraum bis 2012 einschließlich zusätzlicher Hochrechnungen für 2013 vor. B a s i s s z e n a r i o (81) Im Basisszenario geht der niederländische Staat von der Annahme aus, dass das Geschäftsvolumen in Einklang mit der Inflationsrate steigen wird. Die Personalkosten steigen nach diesen Annahmen um [1-6] % per annum und die anderen Kosten um mäßige [1-5] % per annum. Der niederländische Staat geht auch fest davon aus, dass die Rückstellungen der ABN AMRO Gruppe für notleidende Darlehen von dem hohen 2009 gemeldeten Stand zurückgehen werden. (82) Im Basisszenario des Umstrukturierungsplans von November 2010 erzielt die ABN AMRO Gruppe 2010 ein negatives Nettoergebnis von [.] Mio. EUR, bevor sie ab 2011 wieder in die Gewinnzone zurückkehrt (d. h. mit einem Gewinn von [ ] Mio. EUR für 2011). (83) 2012 und 2013 dürften sich die Nettogewinne der ABN AMRO Gruppe auf [.] Mio. EUR bzw. auf [.] Mio. EUR erhöhen, was sich in einer Ertragsrate des Eigenkapitals (Return on Equity RoE) ( 36 ) von rund [.] % niederschlägt. Die Verbesserung der Ertragslage der ABN AMRO Gruppe wird hauptsächlich bedingt durch bessere Betriebserträge (die sich nach den schwachen Zahlen von 2009 wieder erholen dürften), ein Kostensenkungsprogramm, das bei vollständiger Umsetzung die Kosten pro Jahr um 1,1 Mrd. EUR vor Steuern senken dürfte, und eine Normalisierung der Rückstellungen für notleidende Darlehen nach den Spitzenwerten von dürfte sich die Aufwand-Ertrag-Kennzahl der ABN AMRO Gruppe auf [.] % belaufen. (84) Basisszenario Tabelle (Real) 2010 (S ( 1 )) 2011 (S) 2012 (S) 2012 Run-rate (S) 2013 (S) Betriebserträge ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Nettozinserträge ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Netto-Provisions- und Gebührenerträge ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Sonstige Erträge 849 ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Betrieblicher Aufwand ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Betr. Aufwand bei Business as usual ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Betr. Aufwand Übergang 310 ( ) ( ) ( ) Betriebsergebnis ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Wertberichtigungen bei Darlehen ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Gewinn vor Steuern 114 ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Steuern und Minderheitsbeteiligungen 45 ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( 36 ) Der Ertrag des Eigenkapitals ist der Nettoerlös als Prozentsatz des eingesetzten Kapitals der Anteilseigner.

12 L 333/12 Amtsblatt der Europäischen Union (Real) 2010 (S ( 1 )) 2011 (S) 2012 (S) 2012 Run-rate (S) 2013 (S) Reingewinn 68 ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Zugrundeliegender Reingewinn (ohne Übergangskosten) 163 ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( 1 ) S steht für Schätzung. W o r s t - C a s e - S z e n a r i o (85) Nach dem Worst-Case-Szenario des Umstrukturierungsplans von November 2010 ging der niederländische Staat von vorsichtigeren Annahmen als im Basisszenario aus. Dabei wurden Zinsmargen angesetzt, die um 7,5 % niedriger als im Basisszenario waren. Außerdem wurden vorsichtigere Prognosen für die Provisions- und Gebührenerträge zugrunde gelegt (ein Wachstum von 4 % per annum gegenüber 7 % im Basisszenario), geringere Synergieeffekte (Wirkung von [.] Mio. EUR auf den Gewinn für 2013) und eine um 15 % niedrigere Einsparungsquote bei den Rückstellungen für notleidende Kredite (Wirkung von [.] Mio. EUR auf den Gewinn von 2013). (86) Zwar würden diese vorsichtigeren Ansätze zu schwächeren Ergebnissen führen, doch könnte die ABN AMRO Gruppe immer noch einen Gewinn ausweisen. Das Worst-Case-Szenario geht von einem zugrunde liegenden Reingewinn von [.] Mio. EUR für 2012 und von [.] Mio. EUR für 2013 (verglichen mit [.] Mio. EUR und [.] Mio. EUR im Basisszenario) aus. A u s s t i e g s s t r a t e g i e (87) Im Umstrukturierungsplan von Dezember 2009 geht der niederländische Staat auch auf seine Ausstiegsstrategie ein und betont, dass er nicht die Absicht habe, als langfristiger Investor in der ABN AMRO Gruppe zu verbleiben. (88) Mit Schreiben vom 20. August 2010 legte der niederländische Staat der Kommission nähere Einzelheiten seiner Ausstiegsstrategie vor. Er erklärte, an ein Angebot seiner Anteile auf dem Kapitalmarkt in Form eines IPO ( 37 ) zu denken, würde sich jedoch auch andere Optionen wie einen Privatverkauf an einen Investor oder anderen Marktteilnehmer offen halten. Im Schreiben vom 20. August 2010 weist der niederländische Staat darauf hin, dass ein erster Block von [0-50] - [10-60] % seiner Anteile für ein IPO frühestens [.] und ein weiteres Angebot von weiteren [0-50] - [10-60] % 2015 verfügbar gemacht werden könnte. Der niederländische Staat möchte dabei seine Anfangsinvestitionen zuzüglich der Finanzierungskosten von [2-5] % zurückgewinnen und hat die Absicht, seinen Anteil an der ABN AMRO Gruppe vorzugsweise bis spätestens Ende [ ] auf höchstens [25-65] % zu verringern. Letztendlich ist der niederländische Staat zu einem vollständigen Ausstieg entschlossen. Die endgültige Entscheidung ( 37 ) IPO (Initial Public Offering) oder das erste Angebot der Anteile eines Unternehmens auf dem Kapitalmarkt. Nach einem IPO werden die Aktien eines Unternehmens an einer Börse notiert. über einen Börsengang liegt beim niederländischen Finanzminister und hängt von den Marktumständen, der Bereitschaft der ABN AMRO Gruppe zu einem Börsengang und den zu erwartenden Erlösen ab. Am 24. Januar 2011 legte die niederländische Regierung ihre Ausstiegsstrategie auch öffentlich dar ( 38 ). K a p i t a l a d ä q u a n z (89) Aus dem Umstrukturierungsplan von Dezember 2009 (wie auch dem aktualisierten Umstrukturierungsplan von November 2010) geht hervor, dass die ABN AMRO Gruppe nach Umsetzung aller staatlichen Beihilfemaßnahmen in ausreichendem Maße mit Kapital ausgestattet ist. Während der Umstrukturierungsphase dürften die berechneten Kennzahlen für Tier-1-Kapital in der Zeit von 2009 bis 2012 deutlich über [.] % liegen, bevor sie 2012 weiter auf [.] ansteigen dürften. V e r ä u ß e r u n g e n (90) Im Umstrukturierungsplan von Dezember 2009 weist der der niederländische Staat darauf hin, dass die ABN AMRO Gruppe bereits eine Reihe von Geschäftsbereichen veräußert hat. Außer dem Verkauf von New HBU und IFN im Zuge der fusionsbedingten Abhilfemaßnahmen haben sich ABN AMRO N und IFN auch von Intertrust und PFS getrennt. (91) Verglichen mit der ABN AMRO Gruppe entfallen auf Intertrust und PFS gemeinsam jeweils [0-5] %, [0-5] % und [0-5] % der voraussichtlichen Betriebserlöse, der Kosten und der risikogewichteten Aktiva. (92) Während des Umstrukturierungsprozesses erwarb FBN einen weiteren Geschäftszweig zur Korrektur einer Fehlanpassung, die sich aus dem Auseinanderbrechen von Fortis SA/NV ergeben hatte. FBN war der rechtliche Eigentümer von BU Brokerage, Clearing and Custody und sämtlicher Büros in Zusammenhang mit diesem Geschäftszweig mit Ausnahme des Büros in Chicago, das weiterhin Fortis Bank SA/NV gehörte. Zur Korrektur dieser abspaltungsbedingten Fehlanpassung erwarb FBN am 31. Juli 2009 von Fortis Bank SA/NV die Zweigstelle von Fortis Clearing Americas für rund [.] Mio. USD. 2.4 Beschreibung der Maßnahmen (93) Zur Kennzeichnung der einzelnen staatlichen Beihilfemaßnahmen verwendet die Kommission in diesem Beschluss die gleichen Buchstabencodes wie in ihrem Beschluss vom 5. Februar ( 38 )

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