STUDIENKOMMISSION. GZ 17/2008 ausgegeben am 30. Juni Auf Grund des Statuts der

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1 STUDIENKOMMISSION Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems Private Pädagogische Hochschule Hochschulstiftung Erzdiözese Wien Jahrgang 2008 Nr. 17 GZ 17/2008 ausgegeben am 30. Juni 2008 Auf Grund des Statuts der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems Private Pädagogische Hochschule - Hochschulstiftung Erzdiözese Wien 13 (2) wird erlassen: Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorstudien an der KPH Wien/Krems gemäß 51 und 42 (5) Hochschulgesetz (HSG) 2005 sowie Hochschul-Zulassungsverordnung (HZV) 2007

2 Inhaltsverzeichnis 1. Leitfaden zum Eignungs- und Beratungsgespräch HL, SL, VL Verfahren Studiengangsspezifische Fragen Leitfaden zum Eignungs- und Beratungsgespräch Religion (mit Veränderungen in Fragestellungen) Verfahren Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorstudien an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems gemäß 51 und 42 (5) Hochschulgesetz (HSG) 2005 sowie Hochschul-Zulassungsverordnung (HZV) I. Anlage 1 Eignungsfeststellung hinsichtlich der Kenntnis der deutschen Sprache in Wort / der Sprech- und Stimmleistung II. Anlage 2 Feststellung der körperlich-motorischen Eignung für das Studium zur Erlangung der Lehrbefähigung für Bewegung und Sport für das Lehramt für Hauptschulen und Polytechnischen Schulen III. Anlage 3 Feststellung der körperlich-motorischen Eignung für das Studium zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen und für Sonderschulen IV. Anlage 4 Feststellung der musikalisch-rhythmischen Eignung zur. Erlangung des Lehramtes für Volksschulen und für Sonderschulen V. Anlage 5 Feststellung der musikalisch-rhythmischen Eignung zur Erlangung der Lehrbefähigung für Musikerziehung für das Lehramt für Hauptschulen KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

3 1. Leitfaden zum Eignungs- und Beratungsgespräch HL, SL, VL Eine gute Passung der Eignung und Neigung unserer Studienanfängerinnen und Studienanfängern mit den Anforderungen des Studiums und des zukünftigen Berufs ist uns wichtig. Zur Qualitätsentwicklung unserer Pädagogischen Hochschule gehören Zulassungsverfahren, die ein besonders konzipiertes Eignungs- und Beratungsgespräch beinhalten. Es umfasst die Erkundung von pädagogischen/beruflichen Vorerfahrungen, Berufswahlmotiven, für den Lehrberuf relevanten Persönlichkeitsdispositionen, Haltungen und Einstellungen zum zukünftigen Studium und Beruf. Das Eignungs- und Beratungsgespräch sehen wir nicht nur als ersten wesentlichen Schritt einer Auswahl der geeigneten Studierenden von Seiten unserer Hochschule, sondern auch als ersten hochschulischen Lernort einer reflexiven Auseinandersetzung mit dem Lehrberuf. Die Entscheidung soll auf der persönlichen Überzeugung von der Bedeutung dieses Studiums und Berufs und auf der Basis der Bereitschaft zur kontinuierlichen fachlichen und pädagogischen Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen fußen. Das Eignungs- und Beratungsgespräch, dessen Auswertung eine zentrale Grundlage der Entscheidung zur Zulassung zum Studium darstellt, ist nicht im Sinne einer Bestauslese, aber auch nicht bloß im Sinne einer Negativselektion verfasst. Es soll im Sinne eines mittleren Entscheidungsspielraums Potentiale von zukünftigen Studierenden ebenso erkennen helfen wie für den Lehrberuf ungünstige Berufswahlmotive, Einschätzungen und Persönlichkeitskonstellationen. Daher ist sinnvollerweise mit dem als fokussiertem Interview geführten Eignungsgespräch auch eine Beratungsleistung der Hochschule verbunden, die Aufklärung über die realen Tätigkeitsfelder und erwartbaren Chancen und Belastungen des Lehrberufs gibt. In diesem Erstgespräch kann weder eine spezifisch zugeschnittene Potentialanalyse noch eine individualisierte Laufbahnberatung für andere pädagogische Berufe erfolgen. Das Eignungs- und Beratungsgespräch wird als strukturiertes Interview von ausgewählten Professorinnen und Professoren der Hochschule geführt, die dazu den im folgenden dargestellten Leitfaden und eine verbindliche Fragestruktur sowie die Angabe von Ermessensspielräumen der Interviewerinnen und Interviewer erhalten. Die erhobenen Antworten der Studienbewerberinnen und Studienbewerber werden nur nach deren Einverständnis in der anonymisierten Auswertung auch dem Forschungsprojekt Kompetenzentwicklung von Studierenden" zur KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

4 fortlaufenden Präzisierung der Forschungsfragen zur Verfügung gestellt. Denkbar ist zukünftig auch die Verbindung der Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens mit weiteren Forschungsfragen und -projekten. Die Fragestellungen sind in drei Schritte untergliedert: 1) Zunächst werden den Bewerberinnen und Bewerbern drei Fragen gestellt, die sie schriftlich vor Beginn des eigentlichen Gespräches beantworten müssen. 2) Studiengangsübergreifende Fragen 3) Studiengangsspezifische Fragen Bei der Auswertung der protokollierten Antworten, die auf Basis von Selbsteinschätzungen erfolgen, ist - in Übereinstimmung mit dem Leitbild der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule - folgende Kriterienliste zu berücksichtigen, die die Außensicht der Interviewerinnen und Interviewer, der Auswerterinnen und Auswerter mit der Innensicht der Selbstbeurteilungen verschränken, gegebenenfalls auch kontrastieren kann. Bei der Beurteilung der Eignung aufgrund der Antworten geht es um das Problembewusstsein und Lernpotential der Studienbewerberinnen. Kriterienliste zur Auswertung: Intellektuelle Offenheit und emotional-soziale Wachheit und Neugier Selbstdisziplin und Zielstrebigkeit Realistische Einschätzung der Tätigkeitsfelder des Lehrberufs Ethische Grundhaltung und Menschenbild Sprachliche Präzision der Antworten Lebendigkeit des sprachlichen Ausdrucks Motivationale Verankerung des Studienwunsches Selbstreflexive Haltung gegenüber den eigenen Fähigkeiten Kommunikative Kompetenz im Gespräch KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

5 1.1. Verfahren Folgendem Verfahren müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber stellen: 4 schriftliche Fragen 1) 4 schriftlich zu beantwortende Fragen: a) Nennen Sie drei Gründe, warum der Lehrberuf für Sie die beste Wahl ist. b) Welche Personen und/oder welche Erfahrungen haben Sie bewogen, sich für ein Lehramtsstudium zu entscheiden? c) Sie werden im Studium nicht nur Ihr fachliches und pädagogisches Wissen vermehren, sondern auch für den Lehrberuf wichtige Kompetenzen erwerben. Was meinen Sie, müssen Lehrerinnen und Lehrer unbedingt können, um professionell zu arbeiten? d) Studienortwahl: Warum haben Sie diese Hochschule ausgewählt? 3 Fragen sind zu beantworten: e) Rückblick auf die eigene Schulzeit f) Menschenbild g) Pädagogisches Interesse und Erfahrungen Studiengangsübergreifende Fragen Einleitung: Reflexion der Erkenntnisse aus dem freiwillig mitgebrachten CCT-Test über den Lehrberuf (persönliche Selbsterkundungs-Ergebnisse müssen dabei nicht offen gelegt werden, es darf aber durch die Bewerberin, den Bewerber darauf Bezug genommen werden): Welche bisherigen Einschätzungen des Lehrberufs haben sich dabei bestätigt? Was habe ich über die Lehrerinnen- und Lehrerarbeit Neues erfahren? Wie weit kommen mir diese Informationen plausibel vor? Welche Informationswünsche sind zusätzlich aufgetreten? Was habe ich ggf. unternommen, um mir diese Informationen zu beschaffen? Was habe ich bereits vor dem heutigen Tag unternommen, um mir Informationen über das Lehramtsstudium und den Lehrberuf zu beschaffen? a) Rückblick auf die eigene Schulzeit Erinnern Sie sich bitte an eine Lehrperson aus Ihrer Schulzeit, KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

6 die Ihnen in sehr positiver und eine Lehrperson, die Ihnen in sehr negativer Weise in Erinnerung geblieben ist. Was zeichnete diese Personen, ihren Unterricht und ihren Umgang mit den Schülerinnen und Schüler aus? Illustrieren Sie bitte Ihre Schilderung durch konkrete Erlebnisse. Für den Fall, dass Sie selbst Lehrerin, Lehrer werden? Was können Sie aus diesen Erfahrungen lernen? b) Persönlichkeitsdispositionen Welche Bereiche/Komponenten halten Sie am Lehrberuf für besonders belastend? Welche Strategien haben Sie im Umgang mit Belastungen in ihrer Lern-und Berufsbiographie entwickelt? Wie reagieren Sie auf Situationen, die Ihren Handlungsplan in Frage stellen? Optimismus und Grundvertrauen, einmal gesteckte Ziele zu erreichen, sind wichtig, wenn man oft unter unsicheren Bedingungen arbeiten muss. Wie viel Vertrauen und welche Form von Vertrauen, glauben Sie, braucht man im Lehrberuf? c) Menschenbild Im Schulsystem werden Sie auf viele unterschiedliche Menschen treffen, auf Vorgesetzte, Kolleginnen, Schülerinnen, Schüler, Eltern etc., die alle etwas (Bestimmtes) von Ihnen erwarten. Was ist Ihr grundsätzliches Bild vom Menschen und welche Form des Umgangs mit Menschen schätzen Sie am meisten? d) Pädagoqisches Interesse und Erfahrungen Interessieren Sie sich ganz grundsätzlich für das Lernen von Kindern und Jugendlichen? Finden Sie es spannend und bereichernd, täglich mehrere Stunden Kinder bei ihren Lernprozessen zu begleiten? Was bedeutet für Sie die Auseinandersetzung mit den Fragen, Problemen und Befindlichkeiten von Kindern und Jugendlichen? Könnten Sie eine Erfahrung mit Kindern schildern, in der Ihr eigenes Wissen und Können Ihnen geholfen hat, diese besser zu verstehen? Welche pädagogischen Erfahrungen haben Sie zum Berufswunsch Lehrerin, Lehrer geführt? KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

7 e) Leistungsbereitschaft und Weiterbildungsinteresse Welche Leistungen haben sie in Ihrem Leben schon erbracht, auf die Sie stolz sind? Was bedeutet es für Sie, die tatsächlichen Ergebnisse und Aus- Wirkungen Ihrer eigenen Arbeit zu überprüfen? Wie wichtig ist Ihnen Feedback? Wie gerne und intensiv lesen Sie (Fach-)Literatur zur persönlichen Weiterbildung? Wie viele Bücher im Jahr ungefähr? f) Soziale Kompetenzen: Welche Bedeutung haben Netzwerke, Kontakte und Beziehungen zu Menschen in Ihrem Leben? In welchen Situationen fanden und finden Sie soziale Kontakte, Kommunikation und Beziehungen anstrengend? Arbeiten Sie lieber im Team oder allein? Begründen Sie Ihre Antwort. g) Allgemeine berufliche Vorerfahrungen und alternative Pläne: Falls bereits aus anderem Studium/anderer Berufsausbildung/anderem Beruf kommend: - Sie haben bereits - Was hatte Sie bewogen, dieses Studium (etc.) zu beginnen? Was hat Sie dazu gebracht, es abzubrechen? Falls noch keine anderen Studien (etc.): Welche anderen Studien (etc.) als Lehramt kämen für Sie in Betracht? Was hält Sie davon ab, diese Studien (etc.) zu ergreifen? KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

8 1.2. Studiengangsspezifische Fragen a) HL: Warum haben sie sich für diesen Studiengang entschieden? Wäre auch ein anderes Lehramt für Sie attraktiv? Warum/nicht? Für welche Fächer haben Sie sich immer schon interessiert? Welche Motive und Interessen verbinden Sie mit Ihrer Fächerwahl an der Pädagogischen Hochschule? Warum Interessieren Sie sich für Jugendliche zwischen 10 bis 14 Jahren? Welche Bedeutung hat für Sie das Verstehen der Verhaltensweisen der Jugendlichen vor dem Hintergrund ihrer Kultur und Lebensweise? b) VL: Warum haben sie sich für diesen Studiengang entschieden? Wäre auch ein anderes Lehramt für Sie attraktiv? Warum/nicht? Wenn Sie ein Kind beim Lernen beobachten, um herauszufinden, wie es an eine Aufgabe herangeht, worauf würden Sie besonders achten? Warum Interessieren Sie sich für das Lernen von Kindern zwischen drei und zehn? Was ist Ihrer Meinung nach an dieser Altersphase so spannend und wichtig? c) SL: Warum haben sie sich für diesen Studiengang entschieden? Wäre auch ein anderes Lehramt für Sie attraktiv? Warum/nicht? Wenn Sie ein Kind beim Lernen beobachten, um herauszufinden, wie es an eine Aufgabe herangeht, worauf würden Sie besonders achten? Die Verschiedenheit von Kindern und Jugendlichen, ihrer Begabungen, Besonderheiten, Behinderungen, ist ein wichtiges Thema in diesem Studiengang und Beruf. Sie werden häufiger als andere Lehrerinnen und Lehrer auf sog. sehr schwierige" Kinder stoßen. Warum ist es Ihnen wichtig, in diesem Feld zu arbeiten? Was ist Ihre pädagogische Grundidee in der Arbeit mit behinderten Kindern? KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

9 2. Leitfaden zum Eignungs- und Beratungsgespräch Religion (mit Veränderungen in Fragestellungen) Eine gute Passung der Eignung und Neigung unserer Studienanfängerinnen und Studienanfängern mit den Anforderungen des Studiums und des zukünftigen Berufs ist uns wichtig. Zur Qualitätsentwicklung unserer Pädagogischen Hochschule gehören Zulassungsverfahren, die ein besonders konzipiertes Eignungs- und Beratungsgespräch beinhalten. Es umfasst die Erkundung von pädagogischen/ beruflichen Vorerfahrungen, Berufswahlmotiven, für den Lehrberuf relevanten Persönlichkeitsdispositionen, Haltungen und Einstellungen zum zukünftigen Studium und Beruf. Das Eignungs- und Beratungsgespräch sehen wir nicht nur als ersten wesentlichen Schritt einer Auswahl der geeigneten Studierenden von Seiten unserer Hochschule, sondern auch als ersten hochschulischen Lernort einer reflexiven Auseinandersetzung mit dem Lehrberuf. Die Entscheidung soll auf der persönlichen Überzeugung von der Bedeutung dieses Studiums und Berufs und auf der Basis der Bereitschaft zur kontinuierlichen fachlichen und pädagogischen Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen fußen. Das Eignungs- und Beratungsgespräch, dessen Auswertung eine zentrale Grundlage der Entscheidung zur Zulassung zum Studium darstellt, ist nicht im Sinne einer Bestauslese, aber auch nicht bloß im Sinne einer Negativselektion verfasst. Es soll im Sinne eines mittleren Entscheidungsspielraums Potentiale von zukünftigen Studierenden ebenso erkennen helfen wie für den Lehrberuf ungünstige Berufswahlmotive, Einschätzungen und Persönlichkeitskonstellationen. Daher ist sinnvollerweise mit dem als fokussiertem Interview geführten Eignungsgespräch auch eine Beratungsleistung der Hochschule verbunden, die Aufklärung über die realen Tätigkeitsfelder und erwartbaren Chancen und Belastungen des Lehrberufs gibt. In diesem Erstgespräch kann weder eine spezifisch zugeschnittene Potentialanalyse noch eine individualisierte Laufbahnberatung für andere pädagogische Berufe erfolgen. Das Eignungs- und Beratungsgespräch wird als strukturiertes Interview von ausgewählten Professoren und Professorinnen der Hochschule geführt, die dazu den im folgenden dargestellten Leitfaden und eine verbindliche Fragestruktur sowie die Angabe von Ermessensspielräumen der Interviewerinnen und Interviewer erhalten. Die erhobenen Antworten der Studienbewerberinnen und Studienbewerber werden nur nach deren Einverständnis in der anonymisierten Auswertung auch dem Forschungsprojekt Kompetenzentwicklung von Studierenden" zur fortlaufenden KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

10 Präzisierung der Forschungsfragen zur Verfügung gestellt. Denkbar ist zukünftig auch die Verbindung der Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens mit weiteren Forschungsfragen und -projekten. Die Fragestellungen sind in drei Schritte untergliedert: 1) Zunächst werden den Bewerberinnen und Bewerbern drei Fragen gestellt, die sie schriftlich vor Beginn des eigentlichen Gespräches beantworten müssen. 2) Studiengangsübergreifende Fragen 3) Studiengangsspezifische Fragen Bei der Auswertung der protokollierten Antworten, die auf Basis von Selbsteinschätzungen erfolgen, ist - in Übereinstimmung mit dem Leitbild der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule - folgende Kriterienliste zu berücksichtigen, die die Außensicht der Interviewerinnen und Interviewer, der Auswerterinnen und Auswerter mit der Innensicht der Selbstbeurteilungen verschränken, gegebenenfalls auch kontrastieren kann. Bei der Beurteilung der Eignung aufgrund der Antworten geht es um das Problembewusstsein und Lernpotential der Studienbewerberinnen. Kriterienliste zur Auswertung: Intellektuelle Offenheit und emotional-soziale Wachheit und Neugier Selbstdisziplin und Zielstrebigkeit Realistische Einschätzung der Tätigkeitsfelder des Lehrberufs Ethische Grundhaltung und Menschenbild Sprachliche Präzision der Antworten Lebendigkeit des sprachlichen Ausdrucks Motivationale Verankerung des Studienwunsches Selbstreflexive Haltung gegenüber den eigenen Fähigkeiten Kommunikative Kompetenz im Gespräch 2.1 Verfahren Folgendem Verfahren müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber stellen: 3 schriftlich zu beantwortende Fragen: a) Nennen Sie drei Gründe, warum der Lehrberuf für Sie die beste Wahl ist. b) Welche Personen und/oder welche Erfahrungen haben Sie bewogen, sich für ein Lehramtsstudium zu entscheiden? c) Sie werden im Studium nicht nur Ihr fachliches und pädagogisches Wissen vermehren, sondern auch für den Lehrberuf wichtige Kompetenzen erwerben. Was meinen Sie, müssen Lehrerinnen und Lehrer unbedingt können, um professionell zu arbeiten? KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

11 3 Fragen sind zu beantworten: a) Rückblick auf die eigene Schulzeit b) Menschenbild c) (Religions-)Pädagogisches Interesse und Erfahrungen Für das Institut ReligionslehrerInnen-Ausbildung wird der Fragenkomplex Menschenbild ersetzt durch Fragen betreffend Berufsmotivation RU (siehe unten) Studiengangsübergreifende Fragen: Einleitung: Reflexion der Erkenntnisse aus dem freiwillig mitgebrachten CCT-Test über den Lehrberuf (persönliche Selbsterkundungs-Ergebnisse müssen dabei nicht offen gelegt werden, es darf aber durch die Bewerberin, den Bewerber darauf Bezug genommen werden): Welche bisherigen Einschätzungen des Lehrberufs haben sich dabei bestätigt? Was habe ich über die Lehrerinnen- und Lehrerarbeit Neues erfahren? Wie weit kommen mir diese Informationen plausibel vor? Welche Informationswünsche sind zusätzlich aufgetreten? Was habe ich ggf. unternommen, um mir diese Informationen zu beschaffen? Was habe ich bereits vor dem heutigen Tag unternommen, um mir Informationen über das Lehramtsstudium und den Lehrberuf zu beschaffen? a) Rückblick auf die eigene Schulzeit Erinnern Sie sich bitte an eine Lehrperson aus Ihrer Schulzeit, die Ihnen in sehr positiver und eine Lehrperson, die Ihnen in sehr negativer Weise in Erinnerung geblieben ist. Was zeichnete diese Personen, ihren Unterricht und ihren Umgang mit den Schülerinnen und Schüler aus? Illustrieren Sie bitte Ihre Schilderung durch konkrete Erlebnisse. Für den Fall, dass Sie selbst Lehrerin, Lehrer werden? Was können Sie aus diesen Erfahrungen lernen? b) Persönlichkeitsdispositionen Welche Bereiche/Komponenten halten Sie am Lehrberuf für besonders belastend? Welche Strategien haben Sie im Umgang mit Belastungen in ihrer Lern-und Berufsbiographie entwickelt? Wie reagieren Sie auf Situationen, die Ihren Handlungsplan in Frage stellen? Optimismus und Grundvertrauen, einmal gesteckte Ziele zu erreichen, sind wichtig, wenn man oft unter unsicheren Bedingungen arbeiten muss. Wie viel Vertrauen und welche Form von Vertrauen, glauben Sie, braucht man im Lehrberuf? KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

12 c) Menschenbild Schulsystem werden Sie auf viele unterschiedliche Menschen treffen, auf Vorgesetzte, Kolleginnen, Schülerinnen, Schüler, Eltern etc., die alle etwas (Bestimmtes) von Ihnen erwarten. Was ist Ihr grundsätzliches Bild vom Menschen und welche Form des Umgangs mit Menschen schätzen Sie am meisten? d) Pädagogisches Interesse und Erfahrungen Interessieren Sie sich ganz grundsätzlich für das Lernen von Kindern und Jugendlichen? Finden Sie es spannend und bereichernd, täglich mehrere Stunden Kinder bei ihren Lernprozessen zu begleiten? Was bedeutet für Sie die Auseinandersetzung mit den Fragen, Problemen und Befindlichkeiten von Kindern und Jugendlichen? Könnten Sie eine Erfahrung mit Kindern schildern, in der Ihr eigenes Wissen und Können Ihnen geholfen hat, diese besser zu verstehen? Welche pädagogischen Erfahrungen haben Sie zum Berufswunsch Lehrerin, Lehrer geführt? e) Leistungsbereitschaft und Weiterbildungsinteresse Welche Leistungen haben sie in Ihrem Leben schon erbracht, auf die Sie stolz sind? Was bedeutet es für Sie, die tatsächlichen Ergebnisse und Auswirkungen Ihrer eigenen Arbeit zu überprüfen? Wie wichtig ist Ihnen Feedback? Wie gerne und intensiv lesen Sie (Fach-)Literatur zur persönlichen Weiterbildung? Wie viele Bücher im Jahr ungefähr? f) Soziale Kompetenzen: Welche Bedeutung haben Netzwerke, Kontakte und Beziehungen zu Menschen in Ihrem Leben? In welchen Situationen fanden und finden Sie soziale Kontakte, Kommunikation und Beziehungen anstrengend? Arbeiten Sie lieber im Team oder allein? Begründen Sie Ihre Antwort. g) Allgemeine berufliche Vorerfahrungen und alternative Pläne: Falls bereits aus anderem Studium/anderer Berufsausbildung/anderem Beruf kommend: Sie haben bereits Was hatte Sie bewogen, dieses Studium (etc.) zu beginnen? Was hat Sie dazu gebracht, es abzubrechen? KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

13 Falls noch keine anderen Studien (etc.): Welche anderen Studien (etc.) als Lehramt kämen für Sie in Betracht? Was hält Sie davon ab, diese Studien (etc.) zu ergreifen? Studiengangsspezifische Fragen RL Berufsmotivation RU (Auswahl ist zu treffen auch konfessionsabhängig) Warum haben Sie sich für die Religionslehrer/innen-Ausbildung entschieden? Welche religiöse Erfahrungen haben Sie geprägt? Welche Personen sind für Ihre religiöse Entwicklung wichtig geworden? Welche Orte sind Ihnen für Ihr religiöses Leben wichtig Wie würden Sie Ihr Verhältnis zur Kirche beschreiben? Arbeiten sie in der Kirche mit (ehrenamtlich)? Was ist Ihrer Meinung nach ein guter RU? Was sollten Kinder bzw. Jugendliche in Religion lernen? Was ist Ihr grundsätzliches Bild vom Menschen und welche Form des Umgangs mit Menschen schätzen Sie am meisten? Kirchliche Empfehlung Diese wird konfessionsspezifisch gehandhabt. KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

14 3. Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorstudien an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems gemäß 51 und 42 (5) Hochschulgesetz (HSG) 2005 sowie Hochschul- Zulassungsverordnung (HZV) 2007 Anlage zu den Curricula der Studiengänge für das Lehramt an Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen sowie für das Lehramt für Katholische, Evangelische, Altkatholische, Orthodoxe und Orientalisch - orthodoxe Religion an Pflichtschulen, gemäß Erlassung der Studienkommission der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Hochschulstiftung der Erzdiözese Wien. 1 Zulassung zum Studium Die Zulassung zum Bachelorstudium für die Lehrämter an Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen sowie für das Lehramt für Katholische, Evangelische, Altkatholische, Orthodoxe und Orientalisch orthodoxe Religion erfolgt durch die Überprüfung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gemäß 51 HSG sowie Statut der KPH Wien/Krems 38 (1) sowie durch eine Feststellung der Eignung zum Studium unbeschadet der Festlegung weiterer spezifischer Zulassungsvoraussetzungen durch den Hochschulrat der KPH Wien/Krems. 2 Eignung zum Bachelorstudium Die Eignung zum Bachelorstudium umfasst: 1. die grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufes auf Basis der Persönlichkeitsstruktur und der allgemeinen körperlichen Konstitution (lt. Anlage I) 2. die für die Ausübung des Lehrberufes erforderliche Sprachkompetenz in Wort und Schrift (lt. Anlage II in Punkt 4) 3. die für die Ausübung des Lehrberufes erforderliche physiologische Sprechund Stimmleistung (lt. Anlage III in Punkt 4) 4. die musikalisch-rhythmische Bildbarkeit für die Ausübung des Lehrberufes (lt. Anlage IV in Punkt 4) 5. die körperlich-motorische Eignung für die Ausübung des Lehrberufes (lt. Anlage V in Punkt 4) 3 Feststellung der Eignung Der Feststellung der Eignung hat eine Information über das Studium und den Lehrberuf gemäß 7 HZV voranzugehen. Die Beststellung der Eignung erfolgt auf Basis 1. von Instrumentarien zur Selbsteinschätzung für den Lehrberuf gemäß 7 HZV deren Auswertung beim Eignungs- und Beratungsbespräch einfließen kann 2. von Informations- und Orientierungsworkshops gemäß 8 HZV 3. individueller Einzel-Eignungs- und Beratungsgespräche gemäß 9 HZV KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

15 4. spezieller Eignungsfeststellungen nach Bedarf gemäß 10 HZV 5. zusätzlicher fachlicher Eignungsfeststellungen für die Bereiche (2) und (5) oder vorgelegter Nachweise gemäß 11 HZV, welche die geforderte Eignung glaubhaft darzulegen vermögen. 4 Fall des Vorliegens einer Körper- oder Sinnesbehinderung Mit Blick auf die zukünftige Verwendung der Auszubildenden (vgl. Sicherheit und Aufsicht) darf die Zulassung nicht die Entscheidung um Anstellung des Dienstgebers vorwegnehmen. Gemäß 3 HZV erfolgt im Falle des Vorliegens einer Körper- oder Sinnesbehinderung eine Entscheidung im Einzelfall durch eine vom Rektorat eingesetzte Kommission (vgl. 3 HZV). 5 Fachliche Eignungsfeststellung Die Art und Durchführung der fachlichen Eignungsfeststellung wird nach folgenden Regelungen festgelegt: a) Nachweis der Sprachkompetenz lt. 3 (2) für Studienwerber/innen ohne Deutsch als Muttersprache. Der Nachweis der Sprachkompetenz in Deutsch erfolgt durch - eine inländisches Reifeprüfungszeugnis oder - durch eine ausländische Reifeprüfung im Fach Deutsch, wobei der Gegenstand Deutsch Teil der Reifeprüfung war. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, so ist die entsprechende Sprachkompetenz durch eine Prüfung nachzuweisen, deren Form sich an den einschlägigen Studienberechtigungsprüfungen zu orientieren hat. Bis zu dem Zeitpunkt der positiven Beurteilung dieser Prüfung kann nur eine bedingte Zulassung zum Studium als außerordentliche/r Studierende/r erfolgen. b) Nachweis der physiologischen Sprech- und Stimmleistung lt. 3 (2) Der Nachweis der Sprech- und Stimmleistung wird von fachlich qualifizierten Lehrenden durch individuelle Sprechtests mit den einzelnen Studienwerber/inne/n durchgeführt. c) Nachweis der rhythmisch-musikalischen Bildbarkeit lt. 3 (3 a) Der Nachweis der rhythmisch-musikalischen Bildbarkeit wird von fachlich qualifizierten Lehrenden durch individuelle Tests und in Kleingruppen mit den Studienwerber/inne/n durchgeführt. d) Nachweis der körperlich-motorischen Eignung lt. 3 (3 b) Der Nachweis der körperlich-motorischen Eignung wird von fachlich qualifizierten Lehrenden durch individuelle Tests zur physischen Konstitution sowie der motorischen Eignung mit den einzelnen Studienwerber/inne/n in Kleingruppen durchgeführt. KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

16 Das Ergebnis der fachlichen Eignung wird jeweils in der Form geeignet, bedingt geeignet und nicht geeignet festgesetzt. Im Falle der bedingten Eignung kann der/die Bewerber/in zum Studium nur als außerordentliche/r Studierende/r zugelassen werden. Der zeitliche Rahmen (spätestens der Beginn des 2. Studienabschnittes) für die Erbringung des positiven Nachweises ist festzulegen. Zum Zeitpunkt der fristgerechten Erbringung der/des Nachweise/s erfolgt die Zulassung als ordentliche/r Studierende/r. Wird der Nachweis innerhalb der Frist nicht erbracht, erlischt auch automatisch die Zulassung zum außerordentlichen Studium. Im Falle der Nichteignung kann der/die Studierende zum Studium nicht zugelassen werden. 6 Ergebnis der Eignungsfeststellung lt. 3 Eine/ein Studierende/r hat die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang des Lehramtes an Volks-, Sonder- und Hauptschulen bzw. für das Lehramt für Katholische, Evangelische, Altkatholische, Orthodoxe und Orientalisch - orthodoxe Religion als ordentliche/r Studierende/r erfüllt, wenn neben der allgemeinen Hochschulreife alle weiteren geforderten Nachweise lt. 2 positiv erbracht wurden. 7 Spezielle Eignungsfeststellung ( 10 HZV) 10 findet sinngemäß Anwendung. 8 Zulassung für zusätzliche Lehrämter/Lehrbefähigungen Gemäß 11 Abs. 1 der HZV dient für Studierende, die ein/e zusätzliche/s Lehramt /Lehrbefähigung an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule inskribieren wollen, als Nachweis der geforderten Eignung die Vorlage des bisherigen Lehramtsprüfungszeugnisses. 9 Zulassungsanerkennung einer anderen inländischen Pädagogischen Hochschule Gemäß 50 Abs.3 HSG in Verbindung mit 11 Abs. 1 HZV 2007 dient als Nachweis der geforderten Eignung für Studierende, die das Studium fortsetzen oder von einer anderen Pädagogischen/Agrarpädagogischen Hochschule an die Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems wechseln, die bereits erfolgte Feststellung der Eignung durch die bisher besuchte Pädagogische/Agrarpädagogische Hochschule. KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

17 I. Anlage 1 Eignungsfeststellung hinsichtlich der Kenntnis der deutschen Sprache in Wort / der Sprech- und Stimmleistung Die Eignungsfeststellung erfolgt im Zuge der allgemeinen Eignungsberatung in Form eines Leitfadeninterviews durch eine/n Experten/in. Folgende Kriterien sind maßgeblich zur Erlangung eines positiven Ergebnisses: 1. Korrekte Artikulation aller Laute des Deutschen, besonderes Augenmerk wird auf die Laute [s], [ ] und [r] bzw. [R] gerichtet. 2. Beherrschung der deutschen Grammatik und Syntax. 3. Klare, nicht zu leise Stimme, elastischer Stimmeinsatz. 4. Korrekter Redefluss, kein Stottern, keine überhastete Sprechweise (Poltern). 5. Korrekte Nasalität, weder geschlossenes noch offenes Näseln (kein Schönbrunner - Deutsch). 6. Beherrschung einer gepflegten Umgangssprache (kein zu deutlicher Dialekt). Vorgehen bei Auffälligkeiten: Sprachheilpädagogische/logopädische Diagnoseerstellung Beratungsgespräch in Hinblick auf medizinische und therapeutische Möglichkeiten Bei Stimmstörungen, auffälliger Nasalität: Befunderstellung bei Auffälligkeiten durch Campus Wien: AKH/Stimm- und Sprachambulanz Campus Krems: niedergelassenen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten oder Phoniater Beratungsgespräch bezüglich einer bedingten Aufnahme KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

18 II. Anlage 2 Feststellung der körperlich-motorischen Eignung für das Studium zur Erlangung der Lehrbefähigung für Bewegung und Sport für das Lehramt für Hauptschulen und Polytechnischen Schulen 1. Körperliche Eignung: Befund, der die Sporttauglichkeit durch einen Arzt bestätigt (Untersuchung durch Sportarzt mit ÖÄK Diplom wird empfohlen). 2. Motorische Eignung Organisationsform: Im Rahmen eines Informations- und Orientierungsworkshops wird den Aufnahmewerbern und Aufnahmewerberinnen ein bewegungs- und sportpraktischer Einblick in das künftige Berufsfeld geboten. Die im Laufe des Studiums zu erwerbenden wichtigsten zentralen Fertigkeiten aus den Bereichen turnerischer, leichtathletischer, spielerischer, gestaltend.-.darstellender und schwimmerischer Bewegungshandlungen werden vorgestellt. Auch die Möglichkeit der Selbsterkundung wird eingeräumt. Persönliches Eignungs- und Beratungsgespräch: Mit den zuständigen Professorinnen und Professoren wird die motorische Eignung abgeklärt. Schwächen in einzelnen Bereichen können gegebenenfalls durch gezielte Trainingsmaßnahmen rechtzeitig ausgeglichen werden. Anforderungen im Laufe des Studiums: Die motorischen Limits des Studiums orientieren sich an den Eingangsvoraussetzungen des Institutes für Sportwissenschaften in Wien, müssen aber an der KPH in Wien NICHT punktuell als Eignungsprüfung erbracht werden sondern prozess- und kompetenzorientiert im Verlauf des Studiums. KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

19 III. Anlage 3 Feststellung der körperlich-motorischen Eignung für das Studium zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen und für Sonderschulen 1. Körperliche Eignung Befund, der die Sporttauglichkeit durch einen Arzt bestätigt. 2. Motorische Eignung Organisationsform: Im Rahmen eines Informations- und Orientierungsworkshops wird den Aufnahmewerbern und Aufnahmewerberinnen ein bewegungs- und sportpraktischer Einblick in das künftige Berufsfeld geboten. Die im Laufe des Studiums zu erwerbenden wichtigsten zentralen Fertigkeiten aus den Bereichen turnerischer, leichtathletischer, spielerischer, gestaltend darstellender und schwimmerischer Bewegungshandlungen werden vorgestellt. Auch die Möglichkeit der Selbsterkundung wird eingeräumt. Persönliches Eignungs- und Beratungsgespräch: Mit den zuständigen Professorinnen und Professoren wird die motorische Eignung abgeklärt. Schwächen in einzelnen Bereichen können gegebenenfalls durch gezielt angeregte Trainingsmaßnahmen rechtzeitig ausgeglichen werden. Anforderungen im Laufe des Studiums: Die motorischen Limits des Studiums orientieren sich am Österreichischen Grundschullehrplan für den Pflichtgegenstand Bewegung und Sport ( KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

20 IV. Anlage 4 Feststellung der musikalisch-rhythmischen Eignung zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen und für Sonderschulen FACHLICHE EIGNUNGSFESTSTELLUNG: Orientierungsphase: Im Rahmen dieser Orientierungsphase wird den Aufnahmebewerbern und Aufnahmebewerberinnen ein musikpraktischer Einblick in das künftige Berufsfeld geboten. Durch die Erarbeitung eines Liedes in der Gruppe, Bewegen zum Lied und durch Klatschspiele werden die im Laufe des Studiums zu erwerbenden musikalisch-rhythmischen Fertigkeiten vorgestellt. Persönliches Eignungs- und Beratungsgespräch mit Überprüfung der Singstimme Mit den zuständigen Professorinnen und Professoren wird durch Nachklatschen einfacher Rhythmen und durch Nachsingen vorgesungener bzw. vorgespielter Einzeltöne und musikalischer Phrasen die musikalisch- rhythmische Eignung und durch Vorsingen eines vorbereiteten Liedes die stimmliche Eignung abgeklärt. Bei feststellbaren funktionalen Defiziten wird der Besuch des Faches Atem und Stimme verpflichtend festgelegt. Bei schweren funktionalen Störungen, chronischen und/oder pathologischen Beeinträchtigungen der Stimmfunktion wird eine phoniatrische Expertise angefordert (spezielle Eignungsfeststellung). Im persönlichen Beratungsgespräch werden die Aufnahmebewerber und Aufnahmebewerberinnen über Angebot und Anforderungen des verpflichtenden Instrumentalunterrichts informiert. KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

21 V. Anlage 5 Feststellung der musikalisch-rhythmischen Eignung zur Erlangung der Lehrbefähigung für Musikerziehung für das Lehramt für Hauptschulen FACHLICHE EIGNUNGSFESTSTELLUNG: Orientierungsphase: Im Rahmen dieser Orientierungsphase wird den Aufnahmebewerbern und Aufnahmebewerberinnen ein musikpraktischer Einblick in das künftige Berufsfeld geboten. Durch die Erarbeitung eines Liedes in der Gruppe, Bewegen zum Lied und durch Klatschspiele werden die im Laufe des Studiums zu erwerbenden musikalisch-rhythmischen Fertigkeiten vorgestellt. Persönliches Eignungs- und Beratungsgespräch mit Überprüfung der Singstimme Mit den zuständigen Professorinnen und Professoren wird durch Nachklatschen von Rhythmen und durch Nachsingen vorgesungener bzw. vorgespielter Einzeltöne, Intervalle und musikalischer Phrasen die musikalisch- rhythmische Eignung und durch Vorsingen eines vorbereiteten Liedes die stimmliche Eignung abgeklärt. Bei schweren funktionalen Störungen, chronischen und/oder pathologischen Beeinträchtigungen der Stimmfunktion wird eine phoniatrische Expertise angefordert (spezielle Eignungsfeststellung). Im persönlichen Beratungsgespräch werden die Aufnahmebewerber und Aufnahmebewerberinnen über Anforderungen im Fach Stimmbildung Gesang und über Angebot und Anforderung im Instrumentalunterricht informiert. Die freiwillige Präsentation eines Instrumentalstückes freier Wahl auf einem selbst gewählten Musikinstrument ist erwünscht. KPH Wien/Krems STUKO / 21 Hochschulzulassungsverordnung

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