Schulinformation Gemeinde Schmitten Schulkommission Juli 2015

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1 Schulinformation Gemeinde Schmitten Schulkommission Juli 2015 Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler, liebe Leserinnen und Leser Während ich diese Zeilen schreibe, ist das alte Schuljahr noch nicht abgeschlossen und wir nähern uns bereits mit Riesenschritten dem Schuljahr 2015/2016. Die Planung wurde zu unserer Zufriedenheit abgeschlossen, können wir doch trotz einer leicht sinkenden Schülerzahl dank verschiedenen Massnahmen unsere fünf Kindergartenklassen und 14 Primarklassen weiterhin führen. Mit der Umsetzung des HarmoS-Konkordats gilt im neuen Schuljahr die Zählweise nach HarmoS. Die Klassen werden ab dem 1. Kindergartenjahr aufwärts gezählt (z. B. 1H = 1. Kindergarten, 3H = 1. Klasse). Krisenmanagement / Alarmanlage Ein Notfall tritt ein was ist zu tun? In Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und dem Chef Gesamtführungsorgan (GFO) hat die Schule Schmitten ein sogenanntes Krisenkonzept ausgearbeitet, um auch in aussergewöhnlichen Situationen adäquat handeln zu können. Im vergangenen Jahr haben wir das Thema AMOK vertieft behandelt gemäss den Vorgaben des Kantons und uns u.a. mit einer allfälligen Alarmierung aller oder einzelner Klassen befasst. Eine Alarmierung war bis heute nicht möglich, weshalb nun die alte Telefonanlage während der Sommerferien ersetzt und mit einer Alarmanlage erweitert wird. Die neuen Telefonnummern finden Sie auf den Seiten 4 und 6. Neues Schulgesetz Das neue Schulgesetz tritt am 1. August 2015 in Kraft. Ab diesem Datum verlieren die Schulkommissionen ihren Behördenstatus. Neu bilden die Schulleitungen zusammen mit dem Gemeinderat die Schulbehörde. Ein wichtiges Element im neuen Schulgesetz ist die Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Gemeinden haben deshalb eine Übergangszeit von drei Jahren für die Bildung eines obligatorischen Elternrates. Die Schulkommission von Schmitten sieht vor, die Schulleitung noch während dem Schuljahr 2015/16 als fakultative Gemeindekommission bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung zu unterstützen und in enger Zusammenarbeit mit ihr und dem Gemeinderat die Modalitäten für die Einführung eines Elternrates auszuarbeiten. Interessierte finden das neue Schulgesetz mit seinen zahlreichen Neuerungen sowie das sich noch in Vernehmlassung befindende Ausführungsreglement unter: Umgangsformen der Schulkinder Schulleitung und Lehrerteam haben als Jahresmotto «Respekt: ich bin dabei!» gewählt und entschieden, die Thematik im neuen Schuljahr als Schwerpunkt zu behandeln. In der Folge wird sich der traditionelle Elternabend im Februar/März um gutes Benehmen drehen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich alle Eltern bitten, auch zu Hause die Regeln von Anstand und Respekt öfters mal wieder zu thematisieren und ihre Kinder entsprechend zu erziehen. Weiter liegt mir daran, ebenfalls alle Bürgerinnen und Bürger zu ermuntern, den Schulkindern gerade auch in Bezug auf das Grüssen ein Vorbild zu sein. Wie schon ein altes afrikanisches Sprichwort sagt: «Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf!» Dank Es bleibt mir noch der Dank an alle an der Schule Beteiligten, vor allem jedoch den Eltern für die gute und offene Zusammenarbeit. Mein Dank geht auch an die heutigen und alle ehemaligen Mitglieder der Schulkommission, die sich während vieler Jahre als Aufsichtsbehörde zum Wohle unserer Gemeindeschule engagiert haben. Ohne sie wäre die Schule heute nicht die, die sie ist. Ich wünsche allen einen erholsamen Sommer und einen guten Start ins neue Schuljahr. Bernadette Mäder-Brülhart, Schulpräsidentin

2 1 Schulinformation 2015/2016 Inhaltsverzeichnis 1. Informationen der 1 H /2 H (Kindergarten) Schulbeginn Unterrichtszeiten Material Hinweise zum Eintrittsalter Informationen der 3 H 8 H (Primarschule) Schulbeginn Unterrichtszeiten Benötigtes Schulmaterial Eintritt in 3 H (1. Klasse) Gelbe Gesundheitskarte Schulorganisation Klassen- und Raumzuteilung Wichtige Kontakte Schule Kontakte Dienste Sonstige Kontakte Aktivitäten und Angebote im Schuljahr 2015/ Schul- und Ferienplan Urlaubsregelungen Abwesenheiten Fundgrube Formular Urlaubsgesuch Leitbild Diverse Dienste Schuldienste Schulärztlicher Dienst Läuse Schulzahnklinik Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Heilpädagogischer Stützunterricht (HSU) Integrativer Heilpädagogischer Stützunterricht (I-HSU) Pädagogischer Stützunterricht (PSU) Schul- und Gemeindebibliothek Gesundheitsförderung Bewegung und Ernährung Ideenbüro / Streitschlichterprogramm Purzelbaum Kindergarten Schwimmunterricht Ausserschulische Angebote Hausaufgabenbetreuung Deutsch für Fremdsprachige Vorschulkinder und Eltern (ElKi-Deutsch) Ausserschulischer Musikunterricht Ludothek Offene Jugendarbeit Schmitten Tagesstrukturen (TAS) Schulkinder und Verkehr Schulweg und Verkehrssicherheit Sicherheitsinformation der Polizei Patrouilleurdienst Pedibus Der Autobus auf Füssen Personelles Austritte Dienstjubiläen Voranzeigen Diverse Anlässe Schulkommission Kommissionsmitglieder Informationen der Orientierungsschulen Allgemeine Informationen Adressen Schulsozialarbeit Transportkosten Rückblick Sporttag «Schmitteinander» Verabschiedung der Klassen 8 H... 24

3 Schulinformation 2015/ Informationen der 1 H /2 H (Kindergarten) 1.1. Schulbeginn Donnerstag, 27. August 2015 Kinder 1 H (1. Kindergartenjahr): 10:00 Uhr Ein Hütedienst für die jüngeren Geschwister kann organisiert werden. Bitte melden Sie sich bei Bedarf ab dem 15. August im Schulsekretariat. 2. Informationen der 3 H 8 H (Primarschule) 2.1. Schulbeginn Donnerstag, 27. August Kinder 3 H (1. Klassen): 9:00 Uhr Ein Hütedienst für die jüngeren Geschwister kann organisiert werden. Bitte melden Sie sich bei Bedarf ab dem 15. August im Schulsekretariat. Kinder 2 H (2. Kindergartenjahr): 13:30 Uhr Kinder 4 H 8 H ( Klassen): im jeweiligen Klassenzimmer 8:00 Uhr 1.2. Unterrichtszeiten 2.2. Unterrichtszeiten Präsenzzeiten 1 H /2 H Präsenzzeiten für 3 H + 4 H Zeit MO DI MI DO FR Zeit MO DI MI DO FR 08:00-10: Jahr 2. Jahr Jahr 1. Jahr 2. Jahr 08:00-09:40 Alle Alle Alle Alle Frei 10:00-11: Jahr 2. Jahr Jahr 1. Jahr 2. Jahr 10:00-11:40 Alle Alle Alle Alle Alle 13:30-15:10 2. Jahr 1. Jahr Frei 2. Jahr 2. Jahr 13:30-15:10 altern. altern. Frei Alle Alle 1.3. Material Geschlossene Finken müssen von den Kindern am ersten Tag mitgebracht werden. Farbstifte, Neocolor, Leim, Malschürze und eine Schere werden den Kindern abgegeben und anschliessend den Eltern in Rechnung gestellt. Jedes Kind benötigt zum Turnen Turnschuhe mit heller Sohle und Turnkleidung (Trainer oder kurze Hose mit T-Shirt). Je nach Wetter finden die Turnlektionen auch draussen statt Hinweise zum Eintrittsalter Das Eintrittsalter in das 1. Jahr HarmoS (Kindergarten) wird auf das am 31. Juli vollendete vierte Altersjahr festgesetzt. Es ist nicht mehr möglich, den Eintritt eines Kindes in die Schule vorzuverlegen. Hingegen können die Eltern - wenn es durch besondere Umstände, vor allem ungenügende Schulfähigkeit, gerechtfertigt ist - bis zum 30. April ein schriftliches Gesuch an das Schulinspektorat einreichen, wenn sie den Eintritt ihres Kindes um ein Jahr aufschieben möchten. Die Bewilligung des Gesuches hat zur Folge, dass der Eintritt des Kindes ebenfalls in die Primarschule um ein Jahr hinausgeschoben wird, da die Kinder in der Regel den Kindergarten zwei Jahre besuchen. Alternierender Unterricht Im Schuljahr 2015/16 ist der alternierende Unterricht wie folgt organisiert: 3 H (1. Klasse) Montagnachmittag 1. Gruppe Unterricht frei Dienstagnachmittag 2. Gruppe frei Unterricht Freitagmorgen: ab 10:00 Uhr Unterricht 4 H (2. Klasse) Montagnachmittag Dienstagnachmittag 1. Gruppe frei Unterricht 2. Gruppe Unterricht frei Freitagmorgen: ab 10:00 Uhr Unterricht Regelung des alternierenden Unterrichts bei Feiertagen Fällt ein Feiertag (Allerheiligen, Pfingsten usw.) auf einen Wochentag mit alternierendem Unterricht, so haben jeweils alle Kinder am Nachmittag vor oder nach dem Feiertag Unterricht (Beispiel Pfingsten: Alle haben am Montagnachmittag frei, hingegen haben alle Kinder am Dienstagnachmittag Unterricht).

4 3 Schulinformation 2015/2016 Präsenzzeiten für die 5 H 8 H (3. bis 6. Klassen): Zeit MO DI MI DO FR 08:00-11:40 13:30-15:10 Alle Alle Alle Alle Alle Alle Alle Frei Alle Alle 2.3. Benötigtes Schulmaterial Folgendes Material muss Ihr Kind am ersten Schultag mitbringen: Finken oder Sandalen 3 H 8 H ( Kl.) Turnkleider 3 H 8 H ( Kl.) (Turnschuhe mit hellen Sohlen) Malschürze 3 H 8 H ( Kl.) Schulsack / Rucksack 3 H 8 H ( Kl.) Etui 3 H 8 H ( Kl.) Farbstifte (ideal Caran d Ache) 3 H 8 H ( Kl.) Filzstifte (ideal Caran d Ache) 3 H 8 H ( Kl.) Neocolor I oder II (ideal Caran d Ache) 3 H 8 H ( Kl.) Wasserfarben (ideal Caran d Ache) 3 H 8 H ( Kl.) Dosenspitzer 3 H 8 H ( Kl.) Weissleim 3 H 8 H ( Kl.) Stiftleim 3 H 8 H ( Kl.) Schere Klassen Markierstifte / Leuchtstifte 6 H 8 H ( Kl.) 2.4. Eintritt in 3 H (1. Klasse) Kinder, die im Schuljahr 2014/2015 das zweite Jahr HarmoS besuchten und am 30. Juli 2014 das 6. Altersjahr vollendet haben, treten in die Primarschule ein. Ausgenommen sind Kinder, die von den zuständigen Instanzen als nicht schulbereit erklärt worden sind Gelbe Gesundheitskarte 1 H (1. Kindergartenjahr) Die gelbe Gesundheitskarte und weitere Unterlagen werden den Eltern jeweils am Ende des ersten Schuljahres zugeschickt. 2 H (2. Kindergartenjahr) Im Verlaufe des 2. Schuljahres müssen die Kinder eine obligatorische Untersuchung beim Kinderarzt, Hausarzt oder beim Schularzt machen lassen. 3 H (1. Klasse) Am ersten Schultag werden alle Eltern gebeten, sowohl die ausgefüllte gelbe Gesundheitskarte als auch den Impfausweis in einem verschlossenen Umschlag der Klassenlehrperson abzugeben. Diese werden überprüft und den Eltern anschliessend zurückgegeben. 8 H (6. Klasse) Die gelbe Gesundheitskarte und der Impfausweis werden im Schuljahr 8 H (6. Klasse) noch einmal überprüft und mit allfälligen Einträgen von den Schulärztinnen ergänzt. Folgendes Material erhält Ihr Kind jährlich kostenlos in der Schule: 4 Bleistifte, 1 Radiergummi, 1 Lineal, 1 Ordner, diverse Hefte, Bücher, Blätter und Mäppchen, 1 Geodreieck. Folgendes Material kann Ihr Kind gegen Bezahlung in der Schule beziehen: Leim, Wasserfarben, Farbstifte, Filzstifte, Neocolor, Radiergummis usw.

5 Schulinformation 2015/ Schulorganisation 3.1. Klassen- und Raumzuteilung Im Zuge der Umsetzung des HarmoS-Konkordats gelten mit Beginn des Schuljahres 2015/16 neue Klassenbezeichnungen. Die Klassen werden ab dem 1. Kindergartenjahr aufwärts gezählt (z.b. 1. Klasse A = 3 H A). HarmoS Klasse Lehrperson/en Schulhaus Raum Telefon 1 H / 2 H A (1./2. KG A) Alexandra Rüsch PINK links H / 2 H B (1./2. KG B) Katrin Schai ROT 11/ H / 2 H C (1./2. KG C) Neue Lehrperson Jannike Schwab 1 H / 2 H D (1./2. KG D) Ursula Lehmann Nadja Schumacher BRAUN ROT 21/ H / 2 H E (1./2. KG D) Leonie Brügger PINK rechts H A (1. Klasse A) Nadia Zurkinden GELB H B (1. Klasse B) Ursula Perler Nadja Schumacher 4 H A (2. Klasse A) Christa Mülhauser Pia Spack 4 H B (2. Klasse B) Marianne Baeriswyl Regula Schaller 5 H A (3. Klasse A) Daniel Renggli Franziska Hodler GELB ORANGE ORANGE ROT 32/ H B (3. Klasse B) Nadine Schwendimann GELB H C (3. Klasse C) Regula Schneider Marianne Baeriswyl 6 H A (4. Klasse A) Christina Gauch Anne-Marie Riedener 6 H B (4. Klasse B) Trudi Schneuwly Franziska Hodler 7 H A (5. Klasse A) Claudine Augsburger Mirjam Hasler GELB GELB ROT GELB H B (5. Klasse B) Anne Badertscher GELB H C (5. Klasse C) Loraine Schmidhäusler GELB H A (6. Klasse A) Jeannine Boschung Marianne Fasel 8 H B (6. Klasse B) Sarah Sturny Andrea Högger GELB GELB In der Schule Schmitten wurde eine neue Alarmierungsanlage installiert. In diesem Zusammenhang haben die Schulhäuser neue Telefonnummern erhalten. Die Lehrpersonen sind am Morgen zwischen 07:40 und 08:00 Uhr oder am Nachmittag zwischen 13:10 und 13:30 Uhr oder nach Schulschluss unter ihrer jeweiligen Telefonnummer erreichbar.

6 5 Schulinformation 2015/2016 Sonstiger Unterricht HSU Heilpädagogischer Stützunterricht Manuela Graf Charlotte Schaller Marie-Anne Zurfluh Kathrin Niklaus GELB GELB GELB H /2 H A/B/C/E 4 H B / 5 H B 8 H B 3 H A / 3 H B 5 H A / 6 H A 4 H A / 5 H C 6 H B / 7 H B 7 H C 1 H /2 H A / 8 H A I-HSU Integrativer Heilpädagogischer Stützunterricht Kathrin Niklaus Charlotte Schaller Marie-Anne Zurfluh GELB GELB H /2 H A / 8 H A 5 H A 6 H B PSU Pädagogischer Stützunterricht Anne-Marie Riedener GELB 10 6 H A TG Technisches Gestalten Antoinette Hayoz Beatrice Stadelmann Ulrike Zurkinden Belinda Bürgisser ROT ROT ROT ROT H A / 7 H A 5 H A / 5 H B 3 H B / 4 H B 7 H B / 8 H A 8 H B 4 H A / 5 H C 6 H A / 6 H B 7 H C DaZ Deutsch als Zweitsprache Beatrice Roux Franziska Hodler ORANGE GELB H 4 H 5 H 8 H Religionsunterricht Katholisch Brigitta Aebischer 6 H B * Heidi Kaeser 4 H A / 5 H A + 5 H C * Jolanda Curty 4 H B / 5 H B / 7 H B * Karol Garbiec 6 H A * Marie-Louise Thierstein 7 H A / 8 H A + 8 H B * Reformiert Barbara Schellhammer 2 H A + 2 H B * Irène Wisard 5 H 8 H * Ökumenisch Barbara Schellhammer + Marie Louise Thierstein 3 H A + 3 H B * Schwimmunterricht Freiburg Annette Reutegger donnerstags * Michèle Stettler donnerstags * Düdingen Therese Portmann freitags * *) erreichbar über die Klassenlehrperson oder das Schulsekretariat ( )

7 Schulinformation 2015/ Wichtige Kontakte Schule Schulleitung Sekretariat Schulinspektorin Fabienne Klaus Di / Mi / Fr, 07:30 12:00 Uhr schulleitung.schmitten@fr.educanet2.ch Katja Curty Mo 07:45 11:00 Uhr Di Do 07:30 11:00 Uhr schulsekretariat.schmitten@bluewin.ch Renata Lichtsteiner Mariahilfstrasse 2, 1712 Tafers Hauswarte Heinz Jenny Kontakte Dienste Schulpsychologischer Dienst Logopädischer Dienst Psychomotorischer Dienst Simone Bulliard Mo + Fr, 08:00 16:00 Uhr Edith Mägli Mo Fr, 07:45 08:00 Uhr, ab 16:00 Uhr (ausser Mittwoch- u. Freitagnachmittag) Aline Baierlé Mi, 08:00 08:15 Uhr / 11:40 12:00 Uhr Fabrizio Perini, Düdingen psymotdue@fabrizioperini.ch Regionaler Schuldienst Sekretariat Schulärztlicher Dienst Schulärztinnen Dr. med. Claudia Mellenthin / Dr. med. Karin Rudaz Schwaller Schulzahnklinik Boulevard de Pérolles 23, Freiburg Sonstige Kontakte Tagesstrukturen TAS Leitung, Administration und Spielgruppe info@tas-schmitten.ch Kita GRÜN TAF-Gruppe, Mittagstisch Bibliothek bibliothek.schmitten@bluewin.ch Ludothek info@ludothek-schmitten.ch

8 7 Schulinformation 2015/ Aktivitäten und Angebote im Schuljahr 2015/16 1 H (KG 1) 2 H (KG 2) 3 H (1.Kl.) 4 H (2. Kl.) 5 H (3. Kl.) 6 H (4. Kl.) 7 H (5. Kl.) 8 H (6. Kl.) Ärztliche Untersuchung Dentalhygiene Elternabend einzelner Klassen Elterngespräche Gotti-/ Göttisystem KG mit OS Ideenbüro (Beraterinnen u. Berater) Jugendbrigade Informationsbesuch Lager und/oder Schulreise Läusekontrolle (falls notwendig) OL-Projekt scool (nur alle 2 Jahre) Patrouilleurausbildung und -dienst Pausenkiosk Peace Kids :Streitschlichterprogramm Prevent-a-bite / Besuch Wasserbotschafterin (abwechslungsweise) Purzelbaum: Bewegter Kindergarten Schlittschuhlaufen Schneesporttage schule bewegt Schwimmunterricht Selbstbehauptungskurs Sexualpädagogische Erziehung Skilager Übertrittsprüfung und Infoabend Verkehrsunterricht durch die Polizei Zahnkontrolle der Schulzahnklinik

9 Schulinformation 2015/ Schul- und Ferienplan Schuljahr 2015/16 Schule Do Fr Herbstferien Mo Fr Schule Mo Fr Weihnachtsferien Mo Fr Schule Mo Fr Fasnachtsferien Mo Fr Schule Mo Do Osterferien Fr Fr Schule Mo Fr Sommerferien Mo Mi Schulbeginn Do Zusätzlich freie Tage für die Schülerinnen und Schüler 8. Dez Unbefleckte Empfängnis 1. Mai 2016 Maisingen 5. Mai 2016 Auffahrt 6. Mai 2016 Brücke nach Auffahrt 16. Mai 2016 Pfingstmontag 26. Mai 2016 Fronleichnam 27. Mai 2016 Brücke nach Fronleichnam Die Schul- und Ferienpläne bis 2020 sind auf der Homepage des Amts für deutschsprachigen obligatorischen Unterrichts (DOA) zu finden: Urlaubsregelungen Im Kanton Freiburg lautet das Schulgesetz betreffend Urlaub wie folgt: Art. 33 (Ausführungsreglement): 1) Ein Urlaub kann einem Schüler aus stichhaltigen Gründen gewährt werden. 2) Das Urlaubsgesuch ist im Voraus schriftlich und vom Vater oder von der Mutter des Schülers unterschrieben einzureichen; es muss begründet sein. 3) Zuständig für die Gewährung eines Urlaubs für einen Schüler sind: a) Im 1 H 8 H bis zu drei Urlaubstagen im Schuljahr der Lehrer und darüber hinaus der Schulinspektor. b) In der Orientierungsschule bis zu fünf Urlaubstagen der Schuldirektor und darüber hinaus der Schulinspektor. Urlaub beantragen Der Urlaub ist mit dem offiziellen Formular der Schule Schmitten zu beantragen. Dieses kann von der Homepage heruntergeladen oder beim Schulsekretariat angefordert werden (siehe Seite 9). Urlaubsgesuche für einzelne Tage Urlaubsgesuche von 1 bis zu 3 Tagen müssen mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Urlaub schriftlich begründet bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Diese entscheidet, ob der beantragte Urlaub bewilligt wird oder nicht. Im Kanton Freiburg sind diese drei Urlaubstage kein Guthaben, über welches die Eltern frei verfügen können. Urlaubsgesuche von längerer Dauer Urlaubsgesuche von längerer Dauer müssen mindestens 1 Monat vor Urlaubsbeginn der Lehrperson abgegeben werden. Diese werden von der Lehrperson an das Schulinspektorat weitergeleitet. Urlaubsgesuche um «Ferienverlängerung» Urlaubsgesuche, welche die Ferien verlängern, werden grundsätzlich nicht gewährt. Wir bitten Sie, sich an den offiziellen Ferienplan des Kantons Freiburg zu halten Abwesenheiten Bei unvorhergesehener Abwesenheit und bei Krankheit oder Unfall benachrichtigen die Eltern noch vor Unterrichtsbeginn die Klassenlehrperson. Kann die Lehrperson die Eltern eines fehlenden Kindes nicht erreichen, ist sie verpflichtet die Polizei zu alarmieren! Nach dem 5. Krankheitstag (inkl. Wochenende) ist der Lehrperson ein ärztliches Zeugnis abzugeben Fundgrube In allen Schulhäusern steht beim Eingang eine Fundgrube. Alle aufgefundenen Sachen werden dort deponiert. Jeweils vor den Herbst- und Osterferien werden während zweier Tage alle Fundgegenstände im Schulhaus GELB ausgelegt. Danach werden die liegen gebliebenen Sachen in den Brockenladen gebracht. Art. 36: Bleibt ein Schüler auf Veranlassung seiner Eltern der Schule fern, hört der Lehrer oder in der Orientierungsschule der Schuldirektor die Eltern an und benachrichtigt den Oberamtmann.

10 9 Schulinformation 2015/ Formular Urlaubsgesuch Primarschule Schmitten Urlaubsgesuch [Auszufüllen von den Eltern] Auszug aus dem kantonalen Schulgesetz (Ausführungsreglement): Art Ein Urlaub kann einem Schüler aus stichhaltigen Gründen gewährt werden. 2 Das Urlaubsgesuch ist im Voraus schriftlich und vom Vater oder von der Mutter des Schülers unterschrieben einzureichen; es muss begründet sein. 3 Zuständig für die Gewährung eines Urlaubs für einen Schüler sind im Kindergarten und in der Primarschule bis zu drei Urlaubstagen im Schuljahr die Lehrpersonen und darüber hinaus das Schulinspektorat. Auszug aus einem Brief der Erziehungsdirektorin Frau Chassot vom 27. April 2010 an die Schulen: Dieser Urlaub wurde vom Gesetzgeber in erster Linie für unvorhergesehene oder nicht einplanbare Ereignisse oder Reisen vorgesehen, die sich aufgrund von aussergewöhnlichen, schwerwiegenden oder sonst bedeutsamen Umständen ergeben (zum Beispiel wichtige familiäre Ereignisse, bedeutsame religiöse Feiern, Trauerfälle). Aus der Praxis und der Rechtsprechung ergibt sich klar, dass persönliche Motive, Freizeitaktivitäten, Ausflüge oder Ferienreisen keinesfalls stichhaltige Gründe für einen Sonderurlaub sind, weder zum Schuljahresende noch irgendwann während des Schuljahres. Gesuche um einen Sonderurlaub zur Verlängerung von Ferien sind daher klar abzulehnen, auch wenn das Flugticket bereits bezahlt worden ist. Lehrpersonen, Schulinspektorinnen und Schulinspektoren sowie Schuldirektoren müssen daher bei der Beurteilung der Gründe für ein Gesuch um einen Sonderurlaub restriktiv vorgehen. Da die Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres 14 Ferienwochen haben, können Reisen, Freizeitbeschäftigungen oder andere persönliche Anlässe jeweils in diesen weit im Voraus bekannten Zeiten eingeplant werden. Hinweis: Urlaubsgesuche bis zu 3 Tagen sind mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Urlaub bei der Klassenlehrperson einzureichen, längere Urlaubsgesuche bis 1 Monat vor dem gewünschten Urlaub. Gesuche für mehr als 3 Urlaubstage werden von der Lehrperson an das Schulinspektorat, Mariahilfstrasse 2, 1712 Tafers, weitergeleitet. Die/der Unterzeichnende beantragt Urlaub für Name, Vorname (Kind 1) Klasse LP Name, Vorname (Kind 2) Klasse LP Name, Vorname (Kind 3) Klasse LP Urlaub von bis Adresse + Wohnort Telefon Name der erziehungsberechtigten Person Begründung Datum: Unterschrift der erziehungsberechtigten Person:

11 4. Leitbild Schulinformation 2015/

12 11 Schulinformation 2015/ Diverse Dienste 5.1. Schuldienste Die Schuldienste umfassen den schulpsychologischen, den logopädischen sowie den psychomotorischen Dienst. Der schulpsychologische Dienst Der schulpsychologische Dienst bietet Kindern bei Lernund Verhaltensschwierigkeiten Hilfe an (z.b. Ängstlichkeit, Hemmungen, Konzentrationsprobleme, Aggressivität). Er unterstützt Lehrpersonen im Umgang mit lernschwachen und verhaltensauffälligen Kindern und berät die Eltern in Erziehungsfragen, bei Einschulungs- und Übertrittsproblemen. Der logopädische Dienst ist für Sie da wenn Sie den Eindruck haben, dass mit der Sprache oder Stimme Ihres Kindes etwas nicht in Ordnung ist. wenn Ihr Kind schlecht verständlich spricht, keine richtigen Sätze bildet, Gesprochenes nicht gut versteht. wenn Sie in Bezug auf die Sprachentwicklung Ihres Kindes Fragen haben. wenn Ihr Kind beim Erlernen des Lesens und Schreibens Schwierigkeiten hat. Jedes Kind ist einzigartig. Daher werden Ziele, Dauer, Gestaltung und Methoden der allfälligen Therapie individuell auf das Kind und sein Umfeld ausgerichtet. Der psychomotorische Dienst ist für Sie da wenn Ihr Kind sich z.b. bei seinen Bewegungshandlungen und Alltagstätigkeiten verkrampft oder sie vermeidet. wenn Ihr Kind über einen längeren Zeitraum sehr unruhig ist, es Mühe hat, sich zu konzentrieren oder selbständig zu handeln. wenn Ihr Kind mit seinen Kräften nicht angemessen umgeht und dadurch öfters in Konflikte gerät. wenn Ihr Kind wenig Selbstvertrauen hat, sich zurückzieht und Kontakte mit anderen meidet. Ausgehend vom kindlichen Spielbedürfnis stellt das Spiel die Grundlage dar, auf der die Kinder allein oder in Kleingruppen neue Bewegungs- und Sozialerfahrungen machen können, zugleich wird ihre Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit gefördert. Anmeldung In einem ersten Gespräch werden die vorliegenden Schwierigkeiten besprochen. Dabei werden Problementwicklung und Lösungsversuche mitberücksichtigt. Oftmals werden psychologische, logopädische oder psychomotorische Abklärungen, entsprechende Beratungen und Therapien sowie schulische Massnahmen vorgeschlagen und durchgeführt. Oft arbeiten die Schuldienste auch mit anderen Fachleuten zusammen (z. B. Schulische Heilpädagogen/-innen, Frühberatungsdienst, Kinderärzte/-innen). Alle Dienste unterstehen der Schweigepflicht! Abklärung, Beratung und eine eventuelle Therapie sind für die Eltern unentgeltlich. Bericht der Schulpsychologin Kennen Sie das? Ihr Kind geht nur sehr unwillig in die Schule Ihr Kind hat große Schwierigkeiten in einigen Fächern. Ihr Kind zeigt ein auffälliges Verhalten Lehrkräfte bitten Sie, mit dem Schulpsychologischen Dienst Kontakt aufzunehmen Im Folgenden beispielhaft zwei Situationen: Franz will nicht lernen Die Mutter von Franz ruft beim Schulpsychologen an und erklärt, sie sei ratlos und mit ihren Nerven am Ende. Franz (8 H ) sei ihrer Meinung nach begabt und habe auch insgesamt gute bis durchschnittliche Noten. Aber sie vermisse seinen letzten Einsatz, wo es doch um den Übertritt in die OS gehe. Sie brauche dringend Hilfe. Max hat Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben Die Eltern von Max (Anfang 4 H ) wenden sich an den Schulpsychologen. Bereits seit der ersten Klasse falle ihnen auf, dass Max Schwierigkeiten mit dem Lesen und Rechtschreiben habe. Alle Bemühungen ihrerseits und seitens der Schule hätten bisher nur geringe Erfolge gehabt. Bei Max sei eine zunehmende Schulunlust feststellbar. Dabei seien seine Leistungen in den anderen Fächern (z.b. Sport, Mathematik) und vor allem seine mündlichen Leistungen gut, was auch die Lehrerin bestätige. Es bestehe die Gefahr, dass die Motivation von Max zunehmend schwinde. Deshalb erwarten sie schnelle Hilfe. Wir, die Schulpsychologen haben im Zusammenhang mit den oben dargestellten Situationen folgenden Auftrag: Wir unterstützen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten (Schüler, Eltern und Lehrpersonen) durch psychologische Erkenntnisse und Methoden. Dies umfasst die Beratung und Hilfen. Der schulpsychologische Dienst arbeitet daher mit dem Ziel, zur Persönlichkeitsentwicklung, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden der Kinder in der Schule beizutragen.

13 Schulinformation 2015/ Die wichtigste «Grundlage» für eine erfolgreiche Beratung, rsp. Hilfe, sind SIE, die Eltern. Ich zitiere: «Hinter den Schülern stehen Eltern, die als «Coach» ihrer Kinder tagtäglich mehr oder weniger erfolgreich bemüht sind, die Schularbeit und die Schullaufbahn ihrer Kinder zu «managen» und sie auf gute Wege zu bringen. Wie Schule erlebt, verarbeitet und bewältigt wird, hängt wesentlich davon ab, wie dieses Managementsystem zuhause aussieht». In diesem Sinne danke ich allen Managern und Coaches für die konstruktive Zusammenarbeit im Verlauf des vergangenen Schuljahres und wünsche erholsame Sommerferien! Simone Bulliard Bericht der Logopädinnen An dieser Stelle danken wir den Eltern, die jede Woche mit ihren Kindern zuhause die Logopädie-Hausaufgaben machen. Da jedes Kind pro Woche nur eine Therapiestunde von 30 bis 50 Minuten erhält, ist es wichtig, dass sie auch zuhause täglich kurz üben. Dies kann die Therapiedauer verkürzen und ein weiteres Kind auf der Warteliste kann dadurch nachrücken. Logopädietherapien sind sehr kostenintensiv! Bemerken wir, dass bei einzelnen Kindern die Unterstützung seitens der Eltern fehlt, sehen wir uns gezwungen die Kinder auf Pause zu setzen. Eine grosse Bitte der Logopädinnen: Erhält Ihr Kind spezielle Logopädie-Hausaufgaben, wären wir sehr froh, wenn Sie diese auch täglich mit Ihrem Kind üben. Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Mithilfe und Unterstützung Schulärztlicher Dienst Edith Mägli und Aline Baierlé Zu unseren Aufgaben als Schulärztinnen der Schule Schmitten gehören auch bei allen Erstklässlern und dann wieder bei der Untersuchung im Schuljahr 8 H (6. Klasse) die Impfausweise zu kontrollieren. Wir machen dies aufgrund des Schweizer Impfplans, welcher vom Bundesamt für Gesundheit erarbeitet wurde. Um uns diese Arbeit zu erleichtern, verwenden wir ein Computerprogramm (viavac), mit dem wir auch eine Impfübersicht mit bereits erfolgten Impfungen und empfohlenen Nachholimpfungen ausdrucken und mitgeben können. Ausserdem geben wir Infoblätter zu den einzelnen Impfungen mit, die es Eltern und ihren Kindern ermöglichen, sich zu dem Thema zu informieren. Die Impfung kann dann entweder beim Haus-, Kinder- oder Schularzt erfolgen. Nach einer Impfung treten oft eine Rötung und Schwellung an der Einstichstelle oder Fieber auf. Das passiert, weil sich das Immunsystem mit dem Krankheitserreger vertraut macht und ist harmlos. Das Fieber kann mit Zäpfchen oder Sirup gesenkt werden. Hier möchten wir auf einzelne Impfungen, zu denen es immer wieder Fragen gibt, kurz eingehen. FSME Zeckenimpfung Wir empfehlen, alle Kinder und aktive Erwachsene in Schmitten gegen FSME zu impfen. Diese Viruserkrankung, die zu einer Hirnhautentzündung führen kann, wird von Zecken übertragen. Seit einigen Jahren hat man festgestellt, dass die Zecken hier in den Wäldern diesen Virus haben. Zwar führt natürlich nicht jeder Zeckenstich zu einer Erkrankung, allerdings kann diese Erkrankung sehr schwer verlaufen, und auch bleibende schwere Behinderungen zur Folge haben. Selten verläuft sie tödlich. MMR Masern, Mumps, Röteln Diese Kombinationsimpfung gegen diese drei Viruserkrankungen ist in der ganzen Schweiz allgemein empfohlen. Gerüchte, diese Impfung erhöhe das Risiko von verschiedenen Krankheiten, wurden in wissenschaftlichen Studien nicht bestätigt. Masern Masern sind eine Viruserkrankung, die zu sehr hohem Fieber und Ausschlag führen. Ausser dem Fieber kommt es manchmal auch zu einer Mittelohrentzündung, Hirnhautentzündung und einer Lungenentzündung. Wegen dieser Komplikationen werden jedes Jahr bei Ausbrüchen Todesfälle gemeldet. Erst im Februar starb in Berlin ein 18 Monate altes Kind. Besonders gefährlich ist die Erkrankung für jüngere Geschwisterkinder und geschwächte (z.b. krebskranke) Kinder, die man nicht impfen kann. Deshalb ist es sehr wichtig, auch aus Solidarität, eine Ansteckung zu vermeiden. Erkrankte Kinder dürfen solange sie ansteckend sind (ca. 3 Wochen) nicht in die Schule. Mumps Mumps ist ebenfalls eine Viruserkrankung, die zu einer Entzündung der Speicheldrüsen (Hamsterbacken) führt. Diese wäre nicht weiter schlimm, jedoch befällt der Virus bei Jungen manchmal auch die Hoden und kann zur lebenslänglichen Unfruchtbarkeit führen. Auch Fälle von Hirnhautentzündung sind bekannt. Röteln Der Rötelnvirus führt meist nur zu einer leichten Erkrankung, rotem Ausschlag und nur leichtem Krankheitsgefühl. Wenn die Erkrankung allerdings während der Schwangerschaft auftritt, kann es zu Missbildungen oder Tod beim Ungeborenen führen. Alle Mädchen sollten bis zur Pubertät geimpft sein, die Jungen werden geimpft, damit sie andere nicht anstecken können. Die Schulärztinnen Claudia Mellenthin und Karin Rudaz Schwaller

14 13 Schulinformation 2015/ Läuse «Nach den Ferien kommen die Läuse» Und so schnell gehen die Ferien zu Ende. Kinder kommen aus aller Welt zurück in die Klassenzimmer und bringen neben Erinnerungen an tolle Urlaubserlebnisse auch ungeliebte Mitbringsel mit: Kopfläuse. Der Kopflausbefall passiert aber nicht nur im Ausland, auch Lager sind ein Ursprung für das Ungeziefer. Mit schlechter Hygiene hat dies jedoch nichts zu tun. In der Regel pflegen Kinder in den Ferien bzw. in Lagern einen engeren sozialen Kontakt untereinander, was die Ansteckungsgefahr erhöht. (20 Minuten, 08/14) Bitte kontrollieren Sie unbedingt nach jeden Ferien Ihr Kind und melden Sie einen möglichen Läusebefall sofort der Klassenlehrperson. Diese wird die «Läusedetektivinnen» zu einer 1. Kontrolle aufbieten. Die Kinder erhalten danach einen Brief, in dem das weitere Vorgehen erläutert ist Schulzahnklinik Zahnkontrolle Die Schulkinder haben die Möglichkeit, die jährliche obligatorische Zahnkontrolle durch die Schulzahnklinik des Kantons Freiburg durchführen zu lassen. Die mobile Zahnklinik wird voraussichtlich im Januar/Februar 2016 in Schmitten stationiert sein. Sie werden rechtzeitig mit einem Elternbrief alle notwendigen Informationen erhalten. Falls Sie im nächsten halben Jahr eine Zahnkontrolle Ihres Kindes bereits durch Ihren Privatzahnarzt durchführen lassen, dann lassen Sie sich eine Bestätigung geben und händigen Sie diese bitte bis Ende November der Lehrperson Ihres Kindes aus. Zahnbehandlung Lassen Sie die anschliessende Behandlung bei der Schulzahnklinik durchführen, bringt Ihr Kind einen Terminzettel mit nach Hause. Die Behandlungen werden neu in der Schulzahnklinik in Freiburg durchgeführt. Es sind eine deutschsprachige Zahnärztin und Assistentin vor Ort. Die Termine werden teilweise auch ausserhalb der Schulzeiten festgelegt. Für den Transport sind die Eltern verantwortlich. Schulzahnklinik Pérolles Freiburg Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Ihr Kind hat Anspruch auf Deutsch als Zusatzunterricht wenn Ihr Kind nicht deutscher Muttersprache ist. wenn Ihr Kind wegen mangelnden Deutschkenntnissen dem Unterricht im Kindergarten oder in der Primarklasse nicht folgen kann. In der Regel besucht ein Kind im 1. HarmoS-Jahr eine Lektion, im 2. HarmoS-Jahr zwei Lektionen, im Schuljahr 3 H (1. Klasse) drei Lektionen und im Schuljahr 4 H (2. Klasse) zwei Lektionen pro Woche den zusätzlichen Deutschunterricht. Der Unterricht findet im Schulhaus ORANGE im DaZ- Zimmer Nr. 1 statt und ist unentgeltlich. Für weitere Auskünfte: Beatrice Roux, Verantwortliche für DaZ, oder die Schulleitung Heilpädagogischer Stützunterricht (HSU) Ziele der schulischen Integration sind: Miteinander Lernen Nebeneinander Lernen Gegenseitige Bereicherung Der Heilpädagogische Stützunterricht (HSU) ist für Sie da wenn Ihr Kind in folgenden Bereichen Schwierigkeiten hat: o Sprache o Mathematik o Wahrnehmung und Konzentration o Lern- und Arbeitsverhalten o Sozial- und Emotionalverhalten wenn geforderte Klassenlernziele nicht oder nur teilweise erreicht werden. wenn eine schulpsychologische Abklärung dies ergibt Ihr Kind kann während höchstens drei Lektionen pro Woche von einer Heilpädagogin begleitet werden. Die spezielle Förderung findet in der Klasse, in Kleingruppen oder in der Einzelsituation statt. Für weitere Auskünfte: Die Lehrperson Ihres Kindes oder die Schulleitung. Ziehen Sie es vor, Ihr Kind bei Ihrem Privatzahnarzt behandeln zu lassen, dann lassen Sie sich eine Bestätigung geben und händigen Sie diese der Lehrperson Ihres Kindes im Verlaufe des Schuljahres aus.

15 Schulinformation 2015/ HSU-Lektionen im Schuljahr 15/16 Gemäss den kantonalen Richtlinien hat unsere Schule Anrecht auf 38 Lektionen in der Primarschule sowie 5 Lektionen im Schuljahr 1 H (1. Kindergartenjahr) und im Schuljahr 2 H (2. Kindergartenjahr). Wer hat Anspruch auf HSU-Lektionen? Es sind Kinder mit HSU 1. Priorität. Diese Kinder haben eine schulpsychologische Abklärung mit der Diagnose einer Lernbehinderung. D.h in mehreren Bereichen erreichen sie über längere Zeit die Klassenlernziele nicht. Was ist HSU 2. Priorität? Das sind Kinder, die im Lernerfolg gefährdet sind und möglicherweise am Ende des Schuljahres nicht alle Klassenlernziele erreichen werden. Sie haben zum Teil Konzentrations- oder Wahrnehmungsschwierigkeiten, sind noch sehr jung oder haben Teilleistungsschwächen in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik (Legasthenie, Dyskalkulie). Diese Kinder erhalten nur HSU-Lektionen, falls nach der Verteilung der 38 Lektionen für Kinder mit 1. Priorität noch welche zur Verfügung stehen. Wie werden die HSU-Lektionen aufgeteilt? Die HSU-Lektionen werden je nach Förderbedarf auf die verschiedenen Klassen verteilt Integrativer Heilpädagogischer Stützunterricht (I-HSU) Der Integrative Heilpädagogische Unterricht ist für Kinder, die infolge einer Behinderung oder einen grösseren Förderbedarf haben. Darunter fallen Kinder mit einer Sehbehinderung, Hörbehinderung, körperlichen Behinderung, geistigen Behinderung oder mit Verhaltensauffälligkeiten. Die individuelle Förderung mit der Heilpädagogin findet im Einzelunterricht, in kleinen Gruppen oder in der Klasse statt Pädagogischer Stützunterricht (PSU) Eine Lehrperson kann für ihre Klasse PSU-Lektionen beim Schulinspektorat beantragen. Der Antrag für eine bestimmte Anzahl PSU-Lektionen wird durch die Schulleitung, die Schulkommission und das Schulinspektorat geprüft. Nach der Genehmigung kann die Klasse dann während den gesprochenen Lektionen geteilt in der Halbklasse unterrichtet werden. Die PSU-Lektionen werden jedes Jahr neu beantragt Schul- und Gemeindebibliothek Seit 1980 gibt es die Bibliothek in Schmitten. Aber sie war früher anders, sie war viel kleiner und hatte viel weniger Bücher. Neben den Büchern lagen einige Kassetten im Gestell. Heute kennt diese kaum noch jemand. Früher war sie in einem Schulzimmer im Schulhaus orange Medien kann die Bibliothek Schmitten bieten. Medien sind z.b. Bücher, Zeitschriften, CD s und Hörbücher. Es gibt auch französische und englische Bücher. Das alles hat es in der Bibliothek Schmitten! Genauer betrachtet gibt es Krimis, Romane, Wimmelbücher, Comics und viele andere Textsorten. Sollte etwas fehlen, darf man einen Wunsch in die dafür aufgestellte «Wunschbox» legen. So können alle Leseratten ihr Wunschmedium in der Bibliothek ausleihen. Wenn die Bücher pünktlich zurückkommen, können sie auch wieder ausgeliehen werden. Neu kann man auch über die Homepage ( Bücher verlängern oder reservieren. Die «Chefin» heisst Bettina Schneider. Sie wollte Bibliothekarin werden, weil sie schon als Kind sehr begeistert war von Büchern. Ihre Arbeit besteht aus verschiedenen Aufgaben: Medien auswählen und einkaufen was sie am liebsten macht die Medien in den Computer einlesen, aufräumen, die Ausleihe betreuen und Kunden beraten. Unsere Bibliothek ist sehr schön. Sie hat zwei bequeme Sitze und ein paar Fensterplätze. Die Bibliothek hat auch eine Arena, wo man sich es gemütlich machen kann. Und das Beste ist, in all den Jahren wurde noch nie eingebrochen. Unsere perfekte Bibliothek befindet sich bei den Schulhäusern. Öffnungszeiten: Montag 15:10 16:15 Uhr 18:45 20:15 Uhr Dienstag 15:10 16:15 Uhr Donnerstag 15:10 16:15 Uhr Freitag 15:10 16:15 Uhr Samstag 09:30 11:00 Uhr Während den Schulferien: Montag 18:45 20:15 Uhr Samstag 09:30 11:00 Uhr Ab 1. August erreichen Sie die Bibliothek unter der neuen Telefonnummer Matteo, Mathieu, Michelle und Milena der 7H A (Kl. 5A)

16 15 Schulinformation 2015/ Gesundheitsförderung 6.1. Bewegung und Ernährung «Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper!» Sie als Eltern bemühen sich ständig um das körperliche und geistige Wohlbefinden Ihrer Kinder. Die Schule Schmitten unterstützt Ihre wertvolle Arbeit mit dem Ziel, die Schulkinder psychisch und physisch für das Leben zu stärken. Prevent-a-bite (1 H / 2 H ) Hier wird den Kindern der nötige Respekt und das korrekte Verhalten bei Begegnungen mit Hunden aufgezeigt. Selbstbehauptungskurs (3 H ) Ziel dieses Kurses ist es, unsere Unterstufenkinder mental zu stärken. Sie lernen bei einer Fachperson, in für die Kinder bedrohliche Situationen richtig zu reagieren. Wasserbotschafterin (4 H ) Die Kinder des Schuljahres 4 H werden von einer Wasserbotschafterin des SLRG besucht. Malatelier (1 H 8 H ) Angebot für alle Klassen als Ausgleich zum leistungsorientierten Alltag. Bildung braucht Bewegung! Dieser Leitgedanke begleitet uns täglich, sei es im bewegten Unterricht, in den Bewegungspausen, auf dem kinderfreundlichen Pausenplatz und natürlich im Sportunterricht. Im «Purzelbaumkindergarten» bewegt sich Ihr Kind mehr als in konventionell geführten Kindergärten. Beim Hüpfen, Klettern, Springen und Balancieren wird es motorisch geschickter und mutiger. Dabei wird sein Selbstwertgefühl spielerisch gestärkt. Mehr Angaben dazu auf Neu: Freiwilliger Schulsport über Mittag. Spiel, Sport und Spass jeden 1. Dienstag im Monat von 12:15 Uhr bis 13:00 Uhr für die Klassen 6 H 8 H (4. 6. Klassen), Anmeldung ist erforderlich. Informationsbrief folgt. Ernährung Gesundes Essen beginnt im Kindesalter! Die Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe bereiten klassenweise monatlich einen Pausenkiosk für die gesamte Schule vor. Saisonale, gesunde Nahrungsmittel werden gemeinsam besprochen, eingekauft, zubereitet und zum Selbstkostenpreis jeweils am letzten Mittwoch des Monats (oder vor den Ferien) während der Pause verkauft. Pausenkioskdaten im Schuljahr 2015/16: 30. September Februar Oktober März November April Dezember Mai Januar Juni 2016 Möchten Sie detailliertere Angaben zur Gesundheitsförderung in der Schule Schmitten? Unter erfahren Sie mehr! 6.2. Ideenbüro / Streitschlichterprogramm Psychische Gesundheit: Kinder sollen eine Anlaufstelle für Probleme haben Der Schule Schmitten ist es ein Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler eine Anlaufstelle für ihre Probleme, Sorgen und Ängste haben. Deshalb bietet sie mit dem Streitschlichterprogramm, den Klasseninterventionen und dem Ideenbüro eine breite Auswahl an Möglichkeiten für Prävention und Intervention an. Das Streitschlichterprogramm Jährlich werden zwei Streitschlichter pro Klasse gewählt (ein Junge und ein Mädchen). Diese werden sorgfältig in ihre Aufgaben eingeführt, ausgebildet und regelmässig durch Beratungsstunden begleitet. Sobald sie ausgebildet sind, arbeiten sie selbständig an Konfliktsituationen. Aus den Rückmeldungen der Kinder hat sich herauskristallisiert, dass die Kinder das Programm sehr schätzen und es in dieser Form auch im nächsten Schuljahr wünschen. Die Streitschlichter meinten, dass es sie gebraucht habe und dass sie viel Wertvolles mitnehmen konnten, sowohl für sich selber als auch für die ganze Klasse. Klasseninterventionen Im Schuljahr 2014/15 wurden verschiedene Klasseninterventionen zu verschiedenen Themen (Mobbing, ständige Reibereien unter Mitschülern, Anstand, Einmischung in fremde Angelegenheiten, Provokationen, Respekt, allgemeine Streitereien, Gewalt, Empathie, Gruppendynamik, Problemlösen etc.) durchgeführt. Die Schüler haben sehr gut auf die Interventionen reagiert und haben äusserst interessiert mitgemacht. Das erste Mal wurde auch mit der «NO BLAME-Methode» gearbeitet zur Bekämpfung einer Mobbingsituation. Laut den Lehrpersonen hat die Intervention den einzelnen Kindern sehr gut getan und die Klasse gestärkt. Hier konnte eine grosse, positive Veränderung beobachtet werden.

17 Schulinformation 2015/ Aufgrund der positiven Rückmeldungen werden diese Interventionen auch im nächsten Schuljahr wieder angeboten. Das Ideenbüro: Kinder beraten Kinder Das Ideenbüro ist eine Anlaufstelle für Probleme aller Art. Jüngere Kinder werden von älteren Kindern bei Problemen beraten. Es gibt in der Schweiz bereits 40 Ideenbüros. Seit den Weihnachtsferien 2012 bildet das Ideenbüro Schmitten das erste Ideenbüro im Kanton Freiburg. Es schafft einen Freiraum, in dem Kinder ihr Potential und ihre Vielseitigkeit leben, zeigen und für andere nutzbar machen können. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 H (5. Klasse) und 8 H (6. Klasse) arbeiten in kleinen Gruppen während einer Schulstunde pro Woche im Ideenbüro. In einem Briefkasten werden die Anfragen laufend gesammelt. Die jüngeren Kinder melden sich anhand eines Anmeldeformulars mit einem Problem an. Eine Woche später werden sie dann zur Beratung eingeladen. Die Ideenbürokinder arbeiteten sehr gewissenhaft im Ideenbüro und haben grossen Spass beim Beraten. Sie können vielen jüngeren Kindern mit ihren Ideen helfen und sie stärken. Die Rückmeldungen der Kinder welche im Ideenbüro Hilfe gesucht haben, waren ausnahmslos positiv. Sie fühlen sich ernst genommen und schätzen das Ideenbüro. Deshalb wird auch das Ideenbüro im nächsten Schuljahr wieder angeboten Purzelbaum Kindergarten Begegnen, Bewegen, Erleben... Purzelbaum und Co. Christina Gauch und Claudine Augsburger Gesundheitsverantwortliche Am wöchentlichen Waldnachmittag lernen die Kinder die Naturvorgänge zu beobachten, sie können sich austoben, spielen und Neues entdecken. Manchmal unternehmen wir auch spezielle Spaziergänge und erforschen die schönen Plätze in der nahen Umgebung des Kindergartens. Unter dem Motto «begegnen, bewegen, erleben» steigen wir somit in das neue Schuljahr ein und freuen uns auf eine erlebnisreiche Zeit mit den Kindern. 7. Schwimmunterricht Die Kindergartenlehrpersonen Alle Kinder ab dem Schuljahr 2 H (2. Kindergartenjahr) bis und mit zum Schuljahr 6 H (4. Klasse) besuchen den Schwimmunterricht, welcher jeweils donnerstags und freitags über den Mittag stattfindet. Hauptziel des Schwimmunterrichts ist, dass die Kinder Ende des Schuljahres 6 H den WSC (Wasser-Sicherheits-Check) bestehen. Aufbau für den WSC bilden im Kindergarten die Wassergewöhnung und ab dem Schuljahr 3 H (1. Klasse) die Tests Krebs, Seepferd, Frosch und Pinguin. Neben dem Schwimmheft, in welchem alle Testresultate festgehalten werden, erhalten die Kinder neu nach bestandenem WSC-Test in dem Schuljahr 6 H auch einen WSC-Ausweis. Die Regio Badi Sense (Schwimmbad Laupen) gewährt Kindern Zutritt ohne Begleitung einer erwachsenen Person in die Badeanlage, nur wenn sie im Besitz eines WSC-Ausweises sind. Mit dem WSC wird getestet, ob sich ein Kind bei einem Sturz ins Wasser selber an den Rand oder ans Ufer retten kann und beinhaltet folgende drei Elemente: Purzeln ins tiefe Wasser 1 Minute an Ort über Wasser halten 50 m Schwimmen Warzen Für die Schule Schmitten gelten folgende Empfehlungen: Die Kindergärten in Schmitten sind dem Purzelbaum- Projekt angeschlossen und dementsprechend zertifiziert. Das heisst, dass die Infrastruktur und die dafür ausgebildeten Lehrpersonen es den Kindern ermöglichen, ihren Bewegungsdrang täglich im Kindergarten auszuleben. In unserem «Kochprojekt», welches nun in die vierte Runde geht, beschäftigen wir uns aktiv mit dem Thema Ernährung. Die Kinder vom zweiten Kindergartenjahr lernen verschiedene Lebensmittel kennen und bereiten einmal pro Woche gemeinsam ein gesundes «Znüni» zu. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ihre Kinder regelmässig (mindestens vor jedem Schwimmbadbesuch) auf Warzen zu überprüfen. Da die Ansteckungsgefahr vor allem im warmen Klima der Garderobe hoch ist, wird empfohlen, allen Kindern zum Schwimmunterricht Badeschlappen mitzugeben. Die Schlappen können auf dem Weg von der Garderobe zum Schwimmbad und zurück getragen werden. Auf das gemeinsame Benutzen von Badetüchern und anderen persönlichen Sachen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.

18 17 Schulinformation 2015/ Ausserschulische Angebote 8.1. Hausaufgabenbetreuung Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:10 16:00 Uhr für die Unterstufe (3 H + 4 H ), bzw. 16:15 Uhr für die Mittel- und Oberstufe (5 H 8 H ) in Kleingruppen von 5 10 Kindern. Warum Hausaufgaben? Sie haben eine äusserst wichtige Funktion, das selbständige Wiederholen und Vertiefen von bereits bekanntem Schulstoff. Jedes Kind an der Schule Schmitten kann vom Angebot «Hausaufgabenbetreuung» profitieren. Ziel der Hausaufgabenbetreuung Das Ziel ist in einem geschützten Rahmen unter Betreuung die Hausaufgaben zu machen. Die Hausaufgabenbetreuung ist jedoch kein Nachhilfeunterricht. Die Kinder, welche bei der Hausaufgabenbetreuung die anderen stören, werden nach Hause geschickt und allenfalls von der Hausaufgabenbetreuung ausgeschlossen. Anmeldung Die Anmeldung gilt immer für ein ganzes Schuljahr. Allen Kindern wird in den ersten Schultagen ein Informationsschreiben und ein Anmeldeformular abgegeben. Kosten: Fr pro Jahr: 1x wöchentlich Fr pro Jahr: 2x wöchentlich Fr pro Jahr: 3x wöchentlich Beginn und Dauer: Montag, 28. September 2015 bis Donnerstag, 30. Juni Deutsch für Fremdsprachige Vorschulkinder und Eltern (ElKi-Deutsch) Seit 10 Jahren bestehen nun die Deutschkurse für die fremdsprachigen Kinder im Vorschulalter mit ihren Eltern. Diese Kurse tragen viel dazu bei, dass den Kindern ein guter Einstieg in den Kindergarten und die Primarschule gelingt, und dass sich die fremdsprachigen Eltern in unserer Gemeinde zurechtfinden. Die Kurse werden vom Kanton subventioniert und von der Gemeinde finanziell unterstützt. Auch im vergangenen Schuljahr besuchten vor allem Mütter mit ihren vorschulpflichtigen Kindern die Kurse. Es besteht die Möglichkeit am Donnerstag- und Freitagmorgen die Kurse mit den Kindern zu besuchen. In diesem Schuljahr konnten einmal pro Monat Niveaukurse bei den Erwachsenen geführt werden, da einerseits die Deutschkenntnisse der Kursteilnehmenden sehr unterschiedlich sind und anderseits auch während dem Schuljahr Mütter fast ohne Deutschkenntnisse in die Kurse einsteigen. Es wäre deshalb ein grosser Vorteil, wenn die Kurse stets zweistufig geführt werden könnten. Die grossen Niveauunterschiede sind eine grosse Herausforderung für die Kursleiterinnen. Mit einer Informationsveranstaltung am 27. Mai machten wir die fremdsprachige Bevölkerung auf unser Kursangebot aufmerksam. Hier betonten wir die Wichtigkeit des Besuches und die regelmässige Präsenz vor allem für das Wohl der Kinder. Die Sprache ist der Schlüssel zum schulischen Erfolg! Die Kurse werden nun wieder besser besucht, vor allem die Kindergruppe hat Auftrieb erhalten. Hier trennen sich die Kinder für kurze Zeit von der Mama, es wird miteinander gespielt, gelacht, geteilt, bewegt, gestritten. Kulturunterschiede spielen keine Rolle - Friedensförderung im Kleinen! 8.3. Ausserschulischer Musikunterricht Rita Jungo Küttel Zahlreiche Studien belegen, dass das Musizieren sich positiv auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen auswirkt. «Kinder, die sich musikalisch betätigen, schulen ihre Kreativität, trainieren ihre Konzentration und fördern allgemein ihr Leistungsvermögen.» Musikalische Bildung liegt in der Verantwortung der Schule. Ergänzt wird der schulische Unterricht durch ein breites ausserschulisches Angebot, welches durch Kantone und Gemeinden unterstützt wird. Auch die Kulturkommission der Gemeinde Schmitten engagiert sich in der Förderung des ausserschulischen Musikunterrichts, stellt Räume bereit, beauftragt Musiklehrer und subventioniert die Ausbildung. Sie arbeitet eng zusammen mit Musikschulen, privaten Ausbildnern, der Musikgesellschaft Schmitten und dem Konservatorium Freiburg. Die externen Institutionen wählen ihre eigenen Lehrpersonen aus. Je nach Instrumentenwahl profitieren die Musikschüler von Einzel- oder Gruppenunterricht. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schmitten Anfang März. Darüber hinaus wird in der Schule ein Anmeldetalon verteilt. Der Anmeldeschluss ist Ende April. Katja Curty Beauftragte der Kulturkommission

19 Schulinformation 2015/ Ludothek Bei uns können Sie Spiele und Spielsachen für Kinder und Erwachsene ausleihen. Nächste Spielnachmittage, inkl. Ausleihe: Mittwoch, 30. September 2015 Mittwoch, 25. November 2015 SPIELFEST Samstag, 7. November 2015 Kinder haben ein Recht auf Anhörung und Partizipation! Im November 2014 hat die Jugendkommission 13 Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 8 H (6. Klasse) an eine Sitzung eingeladen. Um sich darauf vorzubereiten, hat die Jugendarbeiterin den Kindern vorgeschlagen, ein Thema, welches ihnen am Herzen liegt, in einem Videoclip vorzustellen. So sind zwei kurze Filme zu den Themen Graffiti und Schulweg entstanden. Die Links zu den Filmen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Jugend» ( Tierische Spiele Öffnungszeiten: Montag 18:30 bis 19:30 Uhr Dienstag 15:00 bis 17:00 Uhr Samstag 09:30 bis 11:00 Uhr Während der Schulferien nur samstags geöffnet. Ab 1. August erreichen Sie die Ludothek unter der neuen Telefonnummer Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr Ludoteam Der Film zum Thema Graffiti Die Jugendkommission hat durch diese Begegnung einen guten Eindruck von der Meinung der Kinder bekommen und sich fest vorgenommen, die Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 8 H (6. Klasse) in Zukunft jedes Jahr an eine Sitzung einzuladen. Das Projekt wird also im Herbst 2015 wiederholt. Interessierte Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 H können sich bei der Jugendarbeiterin melden. Frau Burgy arbeitet von Mittwoch bis Freitag und steht Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen sowohl für Beratungsgespräche als auch für Projektarbeit zur Verfügung ( / schmittnerjugend@bluewin.ch) Offene Jugendarbeit Schmitten Das Angebot der Offenen Jugendarbeit ist niederschwellig und richtet sich an die Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 7 H (5. Klasse). Die Jugendarbeiterin Géraldine Burgy passt sich den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen an und begleitet sie auf ihrem Weg ins erwachsen werden. Ihr Büro befindet sich im Untergeschoss des Begegnungszentrums. Riesentöggelikasten für Schmitten Bewegt im Mai 2015 Graffiti an der Schulhauswand im Juni 2015

20 19 Schulinformation 2015/ Tagesstrukturen (TAS) Kindertagesstätte Spielgruppe Tagesstrukturen für Schulkinder Der Verein Tagesstrukturen Schmitten (TAS) ist eine vom kantonalen Jugendamt anerkannte Institution, welche nicht gewinnorientiert arbeitet. Er ist politisch und konfessionell unabhängig und bietet professionelle familienergänzende Betreuungsangebote wie zwei Kindertagesstätten-Gruppen, Innen- und Waldspielgruppen sowie Tagesstrukturen für Schulkinder (TAF- Gruppe) an. Ab dem Schuljahr 2015/16 werden in der TAS bereits insgesamt 145 Kinder betreut. Ein Team aus qualifizierten Betreuungspersonen ermöglicht eine professionelle Betreuung Ihres Kindes. Es erfährt in der TAS Wärme, Strukturen, soziale Kontakte und kann sich kreativ und spielerisch entfalten. Alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Angeboten finden Sie auf unserer Website: Schulkinder und Verkehr Schulweg und Verkehrssicherheit Franziska Lehmann Staub, Leiterin TAS Ines Ruchti, Stv. Leiterin TAS Zu Fuss oder mit dem Velo zur Schule Zu Fuss in die Schule zu gehen ist gesund, unterhaltsam und ein wichtiger Bestandteil im Schulalltag, um soziale Kompetenzen zu erwerben. Schicken Sie deshalb Ihr Kind wenn möglich zu Fuss zur Schule. Weisen Sie Ihr Kind an, immer den offiziellen Schulweg zu gehen und die Fussgängerstreifen zu überqueren, bei denen zu den Schulanfangs und -schlusszeiten Lotsen postiert sind. Der offizielle Schulweg führt über folgende Routen: Baustelle an der Gwattstrasse 8 Die Baustelle an der Gwattstrasse 8 begleitet die Kinder auch durch das neue Schuljahr. Der Neubau wird voraussichtlich vor den Sommerferien 2016 bezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt führt der Schulweg über die aktuell markierte Route. Viele Kinder gehen über den Parkplatz des Restaurants Kreuz. Dies führt zu kritischen Situationen, da manövrierende Autofahrer die Kinder vielfach nicht sehen können. Weisen Sie Ihr Kind auf diese Gefahren hin und vergewissern Sie sich, dass Ihr Kind den offiziellen Schulweg benutzt. Ältere Kinder mit langen Schulwegen können auch das Velo benützen. Das bfu empfiehlt Kinder bis zum 10. Altersjahr mit dem Velo zu begleiten. Elterntaxi nur in Ausnahmefällen Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren, verursachen zusätzliche Gefahren für die Kinder, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind. Bitte fahren Sie Ihr Kind so wenig wie möglich mit dem Auto zur Schule. Kinder, die in einem Umkreis von 1.5 Kilometer von der Schule entfernt wohnen, können ihren Schulweg problemlos viermal täglich zu Fuss bewältigen. Ist der Schulweg länger als 1.5 Kilometer, so bilden Sie bitte Fahrgemeinschaften mit anderen Familien. Fahren Sie nur eine Teilstrecke, damit die Kinder den restlichen Weg zu Fuss gehen können. Parkplatzordnung Falls Sie ausnahmsweise oder wegen eines zu langen Schulweges trotzdem mit dem Auto fahren müssen, halten Sie sich an die von Gemeinderat und Schulkommission erlassene Weisung: Die Kinder sind ausschliesslich beim grossen Schulhaus- Parkplatz an der Kaisereggstrasse ein- oder auszuladen. Der Parkplatz bei der Bibliothek ist während den Schulanfangs- und Schulschlusszeiten mittels einer Kette gesperrt. Halten Sie nie direkt vor dem Schulhaus oder Kindergarten- Pavillons, um Ihr Kind am Strassenrand aus- oder einsteigen zu lassen. Vermeiden Sie in Schulhausnähe riskante Wendemanöver. Gerade kleine Kinder sind im Rückspiegel oft schwer erkennbar und können die Gefahren des Verkehrs schlecht einschätzen.

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