Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung
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- Lorenz Voss
- vor 8 Jahren
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1 Versammlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 12. November 2015 Neuordnung der diözesanen Vortrag: Herr Finanzdezernent Sobbeck 1
2 Maßnahmen: Rückführung der für den Bischöflichen Stuhl in die Linienfunktionen des BO Aufarbeitungen für den Bischöflichen Stuhl unter finanziellen, juristischen aber auch moralischen Gesichtspunkten Herstellung von Transparenz Veröffentlichung der Jahresabschlüsse für alle Rechtsträger Jahresabschlüsse 2013 Juli 2014 Jahresabschlüsse Bischöflicher Stuhl April 2015 Jahresabschlüsse 2014 Juli 2015 Ernennung des Finanzdezernenten zum Ökonom des Bistums (Juli 2014) 2
3 AG Statut - Auftrag und Zusammensetzung Einsetzung durch den Apostolischen Administrator o Auftrag: Erarbeitung eines Vorschlages zur Neuordnung der diözesanen Plurale Besetzung o Ingeborg Schillai(Präsidentin Diözesanversammlung) o Dr. Herbert Braun (DKStR) o Domdekan Prälat Dr. Günther Geis (Domkapitel / Konsultorenkollegium / syn. Bereich) o Pfr. Dr. Werner Otto (ehem. Priesterrat) o Johannes Müller-Rörig (MAV) o Domkapitular Wolfgang Rösch (Ständiger Vertreter des Apost. Administrators) o Prof. Dr. Peter Platen (Rechtsdirektor i. K., Abteilung Kirchliches Recht) o Prof. Dr. Gernot Sydow (Justitiar, Abteilung Weltliches Recht) o Nachfolge: Dr. Danielle Gaukel resp. Birgit Krellmann (komm. Justitiarin) o Gordon Sobbeck (Finanzdezernent) 3
4 Ziele des nächsten Reformschritts: Einsetzung eines neuen Diözesanvermögensverwaltungsrats(DVVR) und dessen Besetzung mit Externen entsprechend dem CIC personelle Entflechtung zwischen Leitungsfunktionen im Ordinariat und DVVR personelle Entflechtung zwischen Domkapitel und DVVR 4
5 Realisierung der Reformziele durch: Übertragung der im CIC vorgesehenen Zuständigkeiten für das Diözesanvermögen auf den neuen DVVR (soweit nicht als Haushaltszuständigkeit dem Diözesankirchensteuerrat zugewiesen) Überarbeitung der Haushaltsordnung des Bistums Limburg in den Zuständigkeitsbereichen des Diözesankirchensteuerrates, des neuen DVVR sowie des Ökonoms des Bistums Klärung der Zuordnung der verbleibenden Rest-Zuständigkeiten der Verwaltungskammer, in denen sie nicht als srat agiert 5
6 Beratungsgang für die Reform: Arbeitsgruppe mit Auftrag, einen Entwurf für die Gesamtreform einschließlich der noch offenen Einzelheiten und verwaltungspraktischen Fragen vorzulegen kuriale und synodale Beratung Inkraftsetzung der neuen Statuten durch den Apostolischen Administrator (ad experimentum) 6
7 Künftige Gremien der diözesanen Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR)als neues Gremium, besetzt mit Externen Diözesankirchensteuerrat in bisheriger Zusammensetzung Konsultorenkollegium(wahrgenommen durch das Domkapitel) Finanzkammerals kuriales Gremium zur Beratung des Bischofs in Finanz-und Vermögensangelegenheiten 7
8 AG Statut - Wesentliche Ergebnisse Diözesanvermögensverwaltungsrat: Entsprechend den Vorgaben des CIC wird ein unabhängiger Diözesanvermögensverwaltungsrateingesetzt. Dieser DVVR erhält die im CIC vorgesehenen Kompetenzen, soweit sie nicht als Haushaltszuständigkeit dem Kirchensteuerrat zugewiesen sind (insbesondere Zustimmungsrechte für Akte der außerordentlichen und Veräußerungen). Die Zuständigkeit des DVVR bestimmt sich für das kirchengemeindliche Vermögen nach Risikogesichtspunkten und Schwellenwerten, für das Bistumsvermögen nach Schwellenwerten. 8
9 AG Statut - Wesentliche Ergebnisse Diözesanvermögensverwaltungsrat: Den Vorsitz im DVVR führt der Diözesanbischof oder ein von ihm Beauftragter. Dem Vorsitzenden oder seinem Beauftragten kommt kein Stimmrecht zu. Der Bischof beruf fünf stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag des DKStR, wobei nicht mehr als zwei Mitglieder des DVVR gleichzeitig dem DKStRangehören sollen Der Ökonom nimmt geschäftsführend ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil. Die Mitglieder des DVVR müssen besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten des Finanz-, Steuer-Rechtswesens oder im Bau-und Liegenschaftsbereich haben und sich durch persönliche Integrität auszeichnen (vgl. c CIC). 9
10 AG Statut - Wesentliche Ergebnisse Konsultorenkollegium: Das Konsultorenkollegium nimmt in Parallelität zum neuen DVVR Entscheidungskompetenzen im Bereich der aus einer pastoralen Perspektive wahr. Durch die Einsetzung des neuen DVVR entsteht eine personelle Entflechtung zwischen Konsultorenkollegium und DVVR. Die im vergangenen Jahr geänderten Statuten des Limburger Domkapitels sehen einen eigenen Abschnitt vor, in dem die Aufgaben des Domkapitels in Wahrnehmung der Aufgaben des Konsultorenkollegiums aufgeführt sind. Die AG Statut schlägt vor, den bisherigen Katalog der Zuständigkeiten des Konsultorenkollegiums zu ergänzen: Planungs- und Baufreigabe von Neubauten und Um-und Erweiterungsbauten, soweit die Gesamtkosten EUR übersteigen. 10
11 AG Statut - Wesentliche Ergebnisse Diözesankirchensteuerrat: Bisherige Aufteilung von Budgetkompetenzen zwischen Verwaltungskammer und Diözesankirchensteuerrat wird aufgegeben Der Diözesankirchensteuerrat ist künftig nach kurieninterner Vorberatung beschließendes Gremium für alle Haushaltsfragen (Budget, Investitionsplan, Finanzplan, Ergebnisrechnung, Bilanz; zudem Wahl des Wirtschaftsprüfers) Veränderungen in Besetzung und Verfahren des Diözesankirchensteuerrates sind nicht erforderlich. 11
12 AG Statut - Wesentliche Ergebnisse Der Diözesankirchensteuerrat hätte somit künftig: den Haushaltsplan (Budget / Ergebnisplan) der Diözese Limburg/Bischöflicher Stuhl zu beschließen den Investitionsplan / Finanzplan zu beschließen die Hebesätze für die Diözesankirchensteuer zu beschließen die Jahresrechnungen inklusive Bilanz festzustellen die Wahl der Wirtschaftsprüfer zu beschließen vor der Berufung und der Abberufung des Diözesanökonomen angehört zu werden über die Entlastung des Diözesanökonomen zu beschließen 12
13 AG Statut - Wesentliche Ergebnisse Gremien der diözesanen erhalten Zuständigkeiten für Bischöflichen Stuhl Haushalts-/ Jahresabschluss-Zuständigkeit auch für Bischöflichen Stuhl (insbesondere Zustimmungsrechte für Akte der außerordentlichen und Veräußerungen). o jedoch: spätere Aufspaltung von Zuständigkeiten denkbar, wenn Trennung von Diözesan-/ Mensalvermögen vollzogen 13
14 Finaler Beratungsgang Oktober Verwaltungskammer 29. Oktober Hauptausschuss Recht 09. November Plenarkonferenz 10. November Domkapitel / Konsultorenkollegium 17. November Hauptausschuss Finanzen, Verwaltung und Bau 28. November Diözesankirchensteuerrat 30. November ehem. Priesterrat 05. Dezember DSR 22. Dezember srat des Bischöflichen Stuhls 14
15 Fragen, Anregungen? Kritik, Lob? 15
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