Häufig gestellte Fragen

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1 Staatsangehörigkeit:...4 F: Ich bin kein Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Kandidatenlandes. Kann ich mich dennoch um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben?...4 Arten von Praktika:...5 F: Was ist der Unterschied zwischen bezahlten und unbezahlten Praktika (abgesehen vom Stipendium)?...5 F: Welche Dauer haben die verschiedenen Arten von Praktika beim Europäischen Parlament?...5 F: Was ist der Unterschied zwischen einem allgemeinen Praktikum und einem Praktikum der Ausrichtung Journalismus? Kann ich mich um beide bewerben?...5 F: Unterscheiden sich die Aufgaben bei der Ausrichtung Journalismus von jenen der allgemeinen Ausrichtung?...5 F: Was ist das Programm für Menschen mit Behinderungen und welche Aufgaben sind damit verbunden?...5 F: Kann ich mich sowohl um ein bezahltes als auch um ein unbezahltes Praktikum bewerben?...6 F: Kann ich mich sowohl um ein bezahltes Praktikum (allgemeine Ausrichtung oder Ausrichtung Journalismus) als auch um das Programm für Menschen mit Behinderungen bewerben?...6 Bewerbung:...6 F: Kann ich mich um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben, wenn ich schon einmal ein bezahltes Praktikum bei einer europäischen Institution absolviert habe?...6 F: Was sind die allgemeinen Bedingungen für die Zulassung?...6 F: Gibt es eine Altershöchstgrenze für Bewerber?...7 F: Wer kann sich um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben?...7 F: Ich habe mein Studium (Mindestdauer drei Jahre) abgeschlossen, aber ich habe mein Diplom noch nicht erhalten. Kann ich mich dennoch um ein bezahltes Praktikum bewerben?...7 F: Wie kann ich mich um ein Praktikum bewerben?...7 F: Welche Bewerbungsfristen gibt es?...8 F: Muss man sich über das offizielle Verfahren bewerben oder sind auch Initiativbewerbungen möglich?...8 F: Kann ich meine Bewerbung per Post schicken?...8 F: Muss ich mit meiner Bewerbung bestimmte Unterlagen einreichen?...8 F: Wie erfahre ich, ob die Dienststelle Praktika meine Bewerbung erhalten hat?...8 F: Was soll ich machen, wenn ich keine Bestätigung über den Eingang meiner Bewerbung erhalten habe?...8 F: Was ist zu tun, wenn ich meine Registrierungsnummer verloren habe?...8 F: Kann ich mich an die Dienststelle Praktika wenden, um den Status meiner Bewerbung zu erfahren?...9 F: Kann ich meine Bewerbung im Nachhinein verändern?...9 F: Aus welchen Schritten besteht das Auswahlverfahren?...9 F: Wann und wie werde ich über den Ausgang meiner Bewerbung informiert?...9 F: Kann ich früher informiert werden, um notwendige Vorbereitungen zu treffen (Unterkunft, Zustimmung durch meine Universität, Visumsantrag)?...9 DV\815958DE.doc DE

2 Online-Bewerbung: F: Was muss ich bei der Online-Bewerbung beachten? F: Wo kann ich Einzelheiten über Praktika und Zulassungsbedingungen nachlesen? F: Wozu dient das Muster des Bewerbungsformulars? F: Was kann ich machen, wenn ich in meiner Bewerbung einen Fehler gemacht habe? F: Kann ich mehrere Bewerbungen einreichen, um meine Chancen auf eine Auswahl zu erhöhen? F: Reicht eine Online-Bewerbung im ersten Schritt des Auswahlverfahrens aus? F: Was ist im Bewerbungsbogen mit Zweites bezahltes Praktikum gemeint? F: Steht der Bewerbungsbogen in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung? F: Welche Ausbildung soll im Abschnitt Akademische Grundausbildung angeführt werden? F: Welche Art der Ausbildung soll im Abschnitt Hochschul-Zusatzstudium angeführt werden? F: Woher weiß ich, welche Dienststelle ich wählen soll? F: Werden Wünsche bezüglich des Dienstortes berücksichtigt? F: Wie oft kann ich mich für künftige Praktikumszeiträume neu bewerben? Gibt es eine Grenze? Auswahlverfahren: F: Auf welche Weise werden Praktikanten ausgewählt? F: Kann ich mein Praktikum auf einen späteren Zeitpunkt verschieben? F: Kann ich ein Praktikum, für das ich zugelassen wurde, auch zu Beginn eines anderen Praktikumszeitraums aufnehmen? Mit anderen Worten: Kann ich, sofern ich zugelassen wurde, das Praktikum auch während eines späteren Praktikumszeitraums absolvieren? F: Kann mein Praktikum verlängert werden? Wenn ja, um welchen Zeitraum? F: Ist es möglich zu erfahren, warum meine Bewerbung abgelehnt wurde? Werden die Ergebnisse der Bewerber aufgelistet? F: Erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung, damit ich meine Chancen für das nächste Auswahlverfahren erhöhen kann? F: Wäre es möglich, mir die Schwachpunkte meiner Bewerbung mitzuteilen (z.b. meine Qualifikationen und Erfahrungen oder mangelnde Aufnahmekapazität der Dienststelle)?. 13 F: Kann meine Bewerbung, die an die drei von mir gewünschten Dienststellen geschickt wird, auch an andere Dienststellen weitergeleitet werden? F: Ich wurde auf eine Warteliste gesetzt. Wie stehen meine Chancen, eine Praktikumsstelle angeboten zu bekommen? F: Werden die Ergebnisse des Auswahlverfahrens veröffentlicht? Einstellungsverfahren: F: Was passiert, nachdem ich für ein Praktikum ausgewählt worden bin? F: Wann muss ich die Unterlagen abschicken? F: Erhalte ich ein offizielles Einladungsschreiben? F: Wird das Einladungsschreiben per Einschreiben zugestellt? F: Müssen die Unterlagen in beglaubigter Kopie vorgelegt werden? F: Müssen die Unterlagen übersetzt werden? F: Müssen die Unterlagen per Einschreiben verschickt werden? DE 2/21 DV\815958DE.doc

3 F: Ich habe das Abschlusszeugnis meines Hochschul-Zusatzstudiums noch nicht erhalten. Soll ich es zu einem späteren Zeitpunkt nachsenden?...14 F: Ich habe vergessen, den Bewerbungsbogen auszudrucken, und habe auch die mit der Eingangsbestätigung nicht mehr. Ist es möglich, dass die Dienststelle Praktika mir die Unterlagen zusendet, damit ich sie unterzeichnen kann?...15 F: Die Person, die mir ein Empfehlungsschreiben ausstellen kann, ist nicht erreichbar, weshalb ich die Bescheinigung nicht mehr rechtzeitig erhalten werde. Kann das Empfehlungsschreiben auch von einer anderen Person verfasst werden?...15 F: Welche Informationen muss das Empfehlungsschreiben beinhalten?...15 F. Kann ich auch mehrere Empfehlungsschreiben vorlegen?...15 F: Wer kann mir ein Empfehlungsschreiben ausstellen?...15 F: Kann das Empfehlungsschreiben separat, also nicht gemeinsam mit den anderen Bewerbungsunterlagen, vom Verfasser direkt zugestellt werden?...15 F: Muss ich Zeugniskopien als Nachweis meiner Sprachkenntnisse vorlegen?...15 F: Was wird als Nachweis einer schriftlichen Arbeit anerkannt?...15 F: Mein Studium hat nicht mit einer Abschlussarbeit abgeschlossen. Kann ich als Nachweis auch eine andere wissenschaftliche Arbeit, die ich während meines Studiums verfasst habe, vorlegen?...16 F: Ich wurde für ein Praktikum der Ausrichtung Journalismus ausgewählt und habe ein Abschlusszeugnis im Fach Journalismus. Muss ich auch veröffentlichte Texte als Nachweis über meine journalistischen Qualifikationen einreichen?...16 F: Erhalte ich eine Bestätigung der Dienststelle Praktika über den Erhalt der Unterlagen?.16 A: Ja. Sobald Ihre Unterlagen bei der Dienststelle Praktika eingegangen sind, erhalten Sie per eine Eingangsbestätigung F: Ich habe geheiratet, nachdem ich meine Bewerbung für ein bezahltes Praktikum bereits abgeschickt hatte. Ist dieser Umstand von Bedeutung, wenn ich für das Praktikum ausgewählt werden sollte?...16 F: Mein tatsächlicher Wohnsitz hat sich geändert, nachdem ich die Bewerbung bereits abgeschickt hatte. Ist dieser Umstand von Bedeutung, wenn ich für das Praktikum ausgewählt werden sollte?...16 F: Wird zwischen mir und dem Europäischen Parlament ein Vertrag geschlossen?...16 Praktika:...17 F: Finden alle Praktika in Brüssel oder Luxemburg statt?...17 F: Kann ich ein Praktikum in Teilzeit absolvieren?...17 F: Ist man als Praktikant versichert?...17 F: Welche Leistungen werden durch die Versicherung abgedeckt?...17 F: Auf welche Höhe beläuft sich das Stipendium?...17 F: Wird ein Praktikum wie ein Anstellungsverhältnis behandelt? Werde ich von meiner Pflicht, Sozialversicherungsabgaben in meinem Heimatland zu zahlen, freigestellt sein?..17 F: Ist es möglich, mir die Namen und Adressen der anderen Praktikanten mitzuteilen, die ihr Praktikum zur selben Zeit wie ich absolvieren werden?...18 F: Werden die Praktikanten während ihres Praktikums betreut? Wenn ja, wer ist für die Betreuung zuständig?...18 F: Ich würde gern mehr über die Aufgaben erfahren, die ich im Rahmen des Praktikumsprogramms wahrnehmen werde. An wen kann ich mich wenden?...18 F: Stellt das Parlament Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung?...18 F: Wo kann ich während meines Praktikums wohnen? Wie viel werde ich monatlich für die Unterkunft ausgeben müssen?...18 DV\815958DE.doc 3/21 DE

4 F: Brauche ich ein Visum? F: Wie sind die Arbeitszeiten? F: Auf wie viele Tage Urlaub habe ich Anspruch? F: Gibt es im Europäischen Parlament eine Kleiderordnung? F: Was soll ich tun, wenn ich während meines Praktikums krank werde? F: Sieht das Praktikumsprogramm Dienstreisen vor? Finanzielles: F: Erstattet das Europäische Parlament die Kosten für die Reise zwischen meinem Wohnsitz und dem Ort, an dem ich mein Praktikum absolvieren werde? F: Erstattet das Parlament auch die täglichen Anfahrtskosten zum Arbeitsplatz? F: Gibt es eine Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ein unbezahltes Praktikum zu beantragen? F: Was sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Haushaltszulage bei einem bezahlten Praktikum? F: Muss ich aufgrund des Stipendiums Steuern abführen? F: Muss ich ein Bankkonto in dem Land einrichten, in dem ich mein Praktikum absolvieren werde? F: Ist es möglich, bei Ankunft einen Vorschuss auf das Stipendium zu erhalten? F: Muss ich meine derzeitige Anstellung für die Dauer des Praktikums aufgeben? F: Werden auch anderweitige Förderungen, z.b. universitäre Beihilfen oder eine aufgrund des Todes eines Elternteils gezahlte Waisenrente, als Zuwendung angesehen? Spätere Beschäftigung: F: Wie stehen meine Chancen, nach dem Praktikum eine Beschäftigung im Europäischen Parlament zu finden? Statistik: F: Wie viele Bewerbungen erhält das Europäische Parlament jedes Jahr und wie viele Bewerber werden zugelassen? F: Wie viele Praktikanten werden jedes Jahr zugelassen? F: Wo finden die Praktika in der Regel statt? F: Gibt es Dienstorte, an denen es einfacher ist, für ein Praktikum ausgewählt zu werden als an anderen? F: Gibt es mehr Praktikastellen für unbezahlte oder für bezahlte Praktika? Staatsangehörigkeit: F: Ich bin kein Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Kandidatenlandes. Kann ich mich dennoch um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben? A: Ja. Gemäß Artikel 5 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments können Bürgern aus Drittstaaten, die nicht zu den Kandidatenländern zählen, Praktika beim Europäischen Parlament gewährt werden, wenn die gemäß Artikel 3 dieser Regelung zuständige Behörde nach vorheriger Überprüfung ihrer Akten eine Genehmigung erteilt. Maximal 5 % der gesamten Praktika dürfen an diese Bürger vergeben werden. Allerdings ist das Programm für Menschen mit Behinderungen vorläufig auf DE 4/21 DV\815958DE.doc

5 Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder von Kandidatenländern beschränkt. Arten von Praktika: F: Was ist der Unterschied zwischen bezahlten und unbezahlten Praktika (abgesehen vom Stipendium)? A: Bezahlte Praktika sind Absolventen von Hochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen vorbehalten. Ihnen soll es ermöglicht werden, die im Laufe des Studiums erworbenen Kenntnisse zu ergänzen und sich mit den Tätigkeiten der Europäischen Union und insbesondere des Europäischen Parlaments vertraut zu machen. Unbezahlte Praktika sind für junge Menschen vorgesehen, die über einen der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Schulabschluss verfügen, wie zum Beispiel das Abitur (DE), die Matura (AT, PL) oder das Baccalauréat (FR, LT), oder die eine weiterführende oder technische Ausbildung auf entsprechendem Niveau absolviert haben. Vorrang haben hierbei junge Menschen, für die im Rahmen ihres Ausbildungsganges ein Praktikum vorgeschrieben ist. F: Welche Dauer haben die verschiedenen Arten von Praktika beim Europäischen Parlament? A: Bezahlte Praktika, einschließlich des Pilotprogramms (für Menschen mit Behinderungen), werden für fünf Monate gewährt. Es gibt zwei festgesetzte Praktikumszeiträume: 1. März bis 31. Juli und 1. Oktober bis 28. Februar. Unbezahlte Praktika werden für einen Zeitraum von einem Monat bis zu vier Monaten gewährt und beginnen jeweils am 1. Januar, 1. Mai und 1. September. F: Was ist der Unterschied zwischen einem allgemeinen Praktikum und einem Praktikum der Ausrichtung Journalismus? Kann ich mich um beide bewerben? A: Das Praktikum der Ausrichtung Journalismus ist für Menschen vorgesehen, die Journalismus studiert oder bereits Erfahrungen in diesem Gebiet gesammelt haben. Sie müssen ihre berufliche Kompetenz durch entsprechende Veröffentlichungen, durch die Mitgliedschaft in einem Journalistenverband eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder durch eine journalistische Ausbildung, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Kandidatenland anerkannt ist, nachweisen. Ja, Sie können sich auch um Praktika beider Ausrichtungen bewerben, wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. F: Unterscheiden sich die Aufgaben bei der Ausrichtung Journalismus von jenen der allgemeinen Ausrichtung? A: In manchen Dienststellen wird von den Praktikanten der Ausrichtung Journalismus erwartet, dass sie typisch journalistische Aufgaben, wie zum Beispiel die Bearbeitung von Texten, durchführen. F: Was ist das Programm für Menschen mit Behinderungen und welche Aufgaben sind damit verbunden? A: Diese Praktika stehen sowohl Absolventen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen als auch Menschen offen, deren Qualifikationen unterhalb des Hochschulniveaus DV\815958DE.doc 5/21 DE

6 liegen. Für eine Zulassung zu diesem Praktikum müssen Sie belegen können, dass Sie eine Behinderung haben. Das Programm ist auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet und bietet zusätzliche Unterstützung, zum Beispiel für angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz und Informationen über Möglichkeiten für eine behindertengerechte Unterkunft, für Beförderung und andere Hilfeleistungen. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten, die den Praktikanten aufgrund ihrer Behinderung erwachsen, in Höhe von maximal 50 % des monatlichen Stipendiums erstattet werden. Die im Rahmen des Praktikums zu erledigenden Aufgaben variieren abhängig von der Art der Verwaltungseinheit, in der der Praktikant mitarbeiten wird, und reichen von internen oder externen Politikbereichen über Kommunikation, Personalverwaltung, Infrastruktur, Übersetzen, Dolmetschen, Finanzen, Recht bis hin zur IT. F: Kann ich mich sowohl um ein bezahltes als auch um ein unbezahltes Praktikum bewerben? A: Ja, wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. F: Kann ich mich sowohl um ein bezahltes Praktikum (allgemeine Ausrichtung oder Ausrichtung Journalismus) als auch um das Programm für Menschen mit Behinderungen bewerben? A: Ja, wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Bewerbung: F: Kann ich mich um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben, wenn ich schon einmal ein bezahltes Praktikum bei einer europäischen Institution absolviert habe? A: Nein. Sie können sich nur bewerben, wenn Sie bei einer Institution der Europäischen Union oder einem Mitglied oder einer Fraktion des Europäischen Parlaments noch kein anderes bezahltes Praktikum absolviert haben oder wenn Sie keine sich über mehr als vier aufeinander folgende Wochen erstreckende bezahlte Anstellung erhalten haben (Artikel 5 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments). F: Was sind die allgemeinen Bedingungen für die Zulassung? A: Bewerber (a) müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Kandidatenlandes besitzen (siehe auch die Antwort zum Thema Staatsangehörigkeit); (b) müssen zu Praktikumsbeginn mindestens 18 Jahre alt sein; (c) müssen über gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union sowie über gute Kenntnisse in einer weiteren dieser Sprachen verfügen; (d) dürfen bei einer Institution der Europäischen Union oder einem Mitglied oder einer Fraktion des Europäischen Parlaments kein bezahltes Praktikum absolviert oder keine sich über mehr als vier aufeinander folgende Wochen erstreckende bezahlte Anstellung erhalten haben. Siehe Artikel 5 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments. DE 6/21 DV\815958DE.doc

7 F: Gibt es eine Altershöchstgrenze für Bewerber? A: Nein. F: Wer kann sich um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben? A: Bezahlte Praktika Sie können sich um ein Robert-Schuman-Praktikum, allgemeine Ausrichtung bewerben, wenn Sie Absolvent einer Hochschule oder einer gleichwertigen Einrichtung mit Hochschulabschluss sind und die Studiendauer mindestens drei Jahre betragen hat. Sie müssen ferner im Rahmen des Erwerbs eines Hochschulabschlusses oder einer wissenschaftlichen Veröffentlichung nachweislich eine fundierte schriftliche Arbeit verfasst haben. Wenn Sie über Berufserfahrungen im Bereich Journalismus verfügen, bereits Arbeiten veröffentlicht haben oder wenn Sie Mitglied in einem Journalistenverband eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind oder eine journalistische Ausbildung besitzen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Kandidatenland anerkannt ist, können Sie sich um ein Robert-Schuman-Praktikum, Ausrichtung Journalismus bewerben (Artikel 18 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments). Bezahlte Praktika stehen sowohl Menschen mit Behinderungen als auch Absolventen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen sowie jenen Personen offen, deren Qualifikationen unterhalb des Hochschulniveaus liegen (Artikel 18 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments bezieht sich auf die für die Zulassung zu einem bezahlten Praktikum notwendige akademische Ausbildung und gilt daher nicht für dieses Programm). Unbezahlte Praktika Das Europäische Parlament bietet jungen Menschen, die das Abitur (DE), die Matura (AT, PL) oder das Baccalauréat (FR, LT) oder eine weiterführende oder technische Ausbildung auf entsprechendem Niveau absolviert haben, die Möglichkeit, ein unbezahltes Praktikum zu absolvieren. Vorrang haben hierbei junge Menschen, für die im Rahmen ihres Ausbildungsgangs ein Praktikum vorgeschrieben ist. F: Ich habe mein Studium (Mindestdauer drei Jahre) abgeschlossen, aber ich habe mein Diplom noch nicht erhalten. Kann ich mich dennoch um ein bezahltes Praktikum bewerben? A: Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen, aber noch kein offizielles Abschlusszeugnis erhalten haben, benötigen Sie für die Bewerbung eine formale Bestätigung Ihrer Universität über Ihren Abschluss. F: Wie kann ich mich um ein Praktikum bewerben? A: Um sich um ein Praktikum zu bewerben, müssen Sie den Online-Bewerbungsbogen ausfüllen ( in dem auch die gewünschte Art des Praktikums anzugeben ist. DV\815958DE.doc 7/21 DE

8 Da Bewerbungen über den Online-Bewerbungsbogen übermittelt werden müssen, empfehlen wir dringend, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag der Frist zu warten, um eine Überlastung des Systems zu vermeiden. F: Welche Bewerbungsfristen gibt es? A: Bewerbungen für bezahlte Praktika, einschließlich Praktika für Menschen mit Behinderungen, müssen für Praktika mit Beginn am 1. März online zwischen dem 15. August und dem 15. Oktober (Mitternacht) eingereicht werden; für Praktika mit Beginn am 1. Oktober muss die Bewerbung zwischen 15. März und 15. Mai (Mitternacht) eingereicht werden. Online-Bewerbungen für unbezahlte Praktika mit Beginn am 1. Januar, 1. Mai oder 1. September müssen spätestens drei Monate vor Beginn des Praktikums bei uns eingehen. F: Muss man sich über das offizielle Verfahren bewerben oder sind auch Initiativbewerbungen möglich? A: Sie müssen sich über das offizielle Online-Verfahren bewerben. F: Kann ich meine Bewerbung per Post schicken? A: Nein. Es werden nur Online-Bewerbungen berücksichtigt. F: Muss ich mit meiner Bewerbung bestimmte Unterlagen einreichen? A: Nein, Sie sollen zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung keine Unterlagen einreichen. Sie werden zur Vorlage von Unterlagen aufgefordert, wenn Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ein Praktikum angeboten wird. Sie werden nicht zu einem Praktikum zugelassen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt die angeforderten Unterlagen nicht vorlegen oder Ihre Bewerbung nicht vollständig einreichen. F: Wie erfahre ich, ob die Dienststelle Praktika meine Bewerbung erhalten hat? A: Sobald Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt/abgesendet haben, erhalten Sie automatisch eine Nachricht an Ihre -Adresse, die den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt. Diese Nachricht enthält eine Registrierungsnummer, die Sie bei künftigem Schriftverkehr bezüglich des Praktikums angeben sollen, und einen Link zu einer Zusammenfassung Ihrer Bewerbung in pdf-format. Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie aufgefordert, eine ausgedruckte Version dieses Bewerbungsbogens einzureichen. F: Was soll ich machen, wenn ich keine Bestätigung über den Eingang meiner Bewerbung erhalten habe? A: Wenn Sie keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbung erhalten haben, wurde Ihre Bewerbung möglicherweise nicht erfolgreich übermittelt. Versuchen Sie in diesem Fall bitte, Ihre Bewerbung nochmals zu übermitteln. Vergessen Sie bitte nicht, das Kästchen neben der ehrenwörtlichen Erklärung zu aktivieren. Sobald die Schaltfläche 'Bestätigen' erscheint, können Sie Ihre Bewerbung abschicken. F: Was ist zu tun, wenn ich meine Registrierungsnummer verloren habe? A: Wenden Sie sich bitte per an die Dienststelle Praktika, wenn Sie Ihre Registrierungsnummer verloren haben. DE 8/21 DV\815958DE.doc

9 F: Kann ich mich an die Dienststelle Praktika wenden, um den Status meiner Bewerbung zu erfahren? A: Nein. Sie werden per über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. F: Kann ich meine Bewerbung im Nachhinein verändern? A: Bewerbungen werden in einem einzigen Schritt ausgefüllt und eingereicht und können im Nachhinein online nicht mehr verändert werden. Wenn sich aber Ihre Anschrift, -Adresse oder Telefonnummer ändert, informieren Sie bitte die Dienststelle Praktika. F: Aus welchen Schritten besteht das Auswahlverfahren? A: Die Kandidaten bewerben sich online innerhalb der vorgegebenen Frist. Nach Ablauf der Frist überprüft die Dienststelle Praktika die Zulässigkeit der Bewerbungen. Wenn Ihre Bewerbung nicht zulässig ist, wird Ihnen dies kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist per mitgeteilt. Unter Berücksichtigung eventueller Wünsche der Bewerber prüfen die Generaldirektoren und die Verantwortlichen der eigenständigen Verwaltungseinheiten die zulässigen Bewerbungen. Zwei bis drei Monate vor Beginn des Praktikums werden die Bewerber über die Ergebnisse des Verfahrens informiert (Ablehnungen, Warteliste, ausgewählte Bewerber). Ausgewählte Bewerber werden dazu aufgefordert, ihre Bewerbung zu bestätigen und alle Unterlagen einschließlich einer ausgedruckten und unterschriebenen Kopie ihres Bewerbungsbogens an die Dienststelle Praktika zu schicken. Sind Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und ist die Bewerbung zulässig, senden wir Ihnen ein Einladungsschreiben sowie weitere nützliche Informationen zu. Bewerber, die auf der Warteliste stehen, werden nicht nochmals kontaktiert, es sei denn, ausgewählte Bewerber lehnen das Angebot für ein Praktikum ab. F: Wann und wie werde ich über den Ausgang meiner Bewerbung informiert? A: Sie werden zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn informiert. Erfolgreichen Bewerbern wird per ein Angebot für ein Praktikum zugesendet; Sie werden ausreichend Zeit zur Verfügung haben, um alle angeforderten Unterlagen vorzubereiten. Sind Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und ist die Bewerbung zulässig, senden wir Ihnen ein Einladungsschreiben sowie weitere nützliche Informationen zu. F: Kann ich früher informiert werden, um notwendige Vorbereitungen zu treffen (Unterkunft, Zustimmung durch meine Universität, Visumsantrag)? A: Nein. Das Auswahlverfahren kann erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnen. Sie werden per informiert, sobald die Dienststelle Praktika die endgültige Liste der ausgewählten Bewerber erstellt hat. DV\815958DE.doc 9/21 DE

10 Online-Bewerbung: F: Was muss ich bei der Online-Bewerbung beachten? A: Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens, dass die eingegebenen Daten gelöscht werden, wenn 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt. Wir raten Ihnen daher, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens die Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments aufmerksam zu lesen. F: Wo kann ich Einzelheiten über Praktika und Zulassungsbedingungen nachlesen? A: Die Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments gibt nähere Informationen über Praktika und ist auf unserer Website in allen offiziellen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar. F: Wozu dient das Muster des Bewerbungsformulars? A: Wenn beim Ausfüllen des Online-Bewerbungsbogens 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt, werden die eingegebenen Daten gelöscht. Deshalb steht ein Muster des Bewerbungsformulars zur Verfügung, das ausgedruckt werden und Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Bewerbung helfen kann, bevor Sie diese online einreichen. Bitte beachten Sie, dass sich das Muster des Bewerbungsformulars leicht von dem Online- Bewerbungsbogen unterscheidet, und zwar im Abschnitt Sonstiges, in welchem Sie die gewünschte Art des Praktikums und Ihre Ziele und Interessen angeben sollen. Der Online- Bewerbungsbogen enthält eine Auswahlliste der verfügbaren Möglichkeiten, die Ihnen dabei hilft, diesen Teil der Bewerbung auszufüllen. F: Was kann ich machen, wenn ich in meiner Bewerbung einen Fehler gemacht habe? A: Bewerben Sie sich bitte nochmals. Wenden Sie sich danach bitte per an die Dienststelle Praktika und geben Sie die Registrierungsnummer der fehlerhaften Bewerbung an. Um alles Weitere werden wir uns kümmern. Wenn Sie sich nicht mit uns in Verbindung setzen, berücksichtigen wir nur die letzte Bewerbung und löschen ältere Versionen. F: Kann ich mehrere Bewerbungen einreichen, um meine Chancen auf eine Auswahl zu erhöhen? A: Nein. Wenn wir mehr als eine Bewerbung für dieselbe Art von Praktikum von Ihnen erhalten, berücksichtigen wir nur die letzte. Ältere Versionen werden gelöscht. F: Reicht eine Online-Bewerbung im ersten Schritt des Auswahlverfahrens aus? A: Ja. Wenn Sie ausgewählt werden, werden Sie dazu aufgefordert, eine ausgedruckte und ordnungsgemäß unterzeichnete Version Ihres Bewerbungsbogens gemeinsam mit Ihren Unterlagen an uns zu schicken. DE 10/21 DV\815958DE.doc

11 F: Was ist im Bewerbungsbogen mit Zweites bezahltes Praktikum gemeint? A: Sie können sich nur um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben, wenn Sie bei einer Institution der Europäischen Union oder einem Mitglied oder einer Fraktion des Europäischen Parlaments noch kein anderes bezahltes Praktikum absolviert haben oder wenn Sie keine sich über mehr als vier aufeinander folgende Wochen erstreckende bezahlte Anstellung erhalten haben. Wenn Sie diese Frage im Online-Bewerbungsbogen mit Ja beantworten, kann Ihre Bewerbung nicht übermittelt werden. F: Steht der Bewerbungsbogen in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung? A: Nein. Der Bewerbungsbogen steht in drei Amtssprachen der EU zur Verfügung: in Englisch, Französisch und Deutsch. Sie können den Bewerbungsbogen jedoch in jeder Amtssprache der EU ausfüllen. F: Welche Ausbildung soll im Abschnitt Akademische Grundausbildung angeführt werden? A: Unter Akademischer Grundausbildung wird die Ausbildung nach der allgemeinen Hochschulreife, welche einem ersten Hochschulabschluss vorausgeht, verstanden. Darunter fallen Abschlüsse nach dem ersten Studienabschnitt, wie zum Beispiel ein Bachelor-Abschluss, Licence (FR), Laurea triennale (IT), Licentiate (PL) und Ptychion (GR), oder ein Master- oder Magisterabschluss, der nach einer Studiendauer von vier oder fünf Jahren verliehen wird. WICHTIG: Sie erfüllen die Zulassungsbedingungen für ein bezahltes Praktikum nur, wenn Sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist einen Hochschulabschluss nach einer mindestens dreijährigen Studiendauer besitzen. Ein Abschluss des ersten Studienabschnittes ist also Voraussetzung. Dieser ist mit einem Diplom zu bescheinigen. F: Welche Art der Ausbildung soll im Abschnitt Hochschul- Zusatzstudium angeführt werden? A: Nach einem Hochschul-Zusatzstudium wird ein Abschluss oder eine andere Befähigung verliehen, der/die über den Abschluss des ersten Studienabschnittes hinausgeht, und der/die einen ersten Hochschulabschluss voraussetzt, zum Beispiel ein Master-Abschluss, der nach Abschluss eines ein- oder zweijährigen Studienprogramms verliehen wird, ein Doktorat, etc. F: Woher weiß ich, welche Dienststelle ich wählen soll? A: Sie können drei Dienststellen in Ihrer bevorzugten Reihenfolge angeben, bei denen Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten; die von Ihnen gewählten Dienststellen werden wahrscheinlich Ihrer Studienrichtung oder damit verwandten Gebieten entsprechen. Einzelheiten zu den wichtigsten Aufgabenbereichen der jeweiligen Dienststellen können Sie auf der Website des Europäischen Parlaments nachlesen: id=54 DV\815958DE.doc 11/21 DE

12 WICHTIG: Aufgrund der hohen Anzahl der Bewerbungen wird Ihre Bewerbung nur an die drei von Ihnen gewünschten Dienststellen weitergeleitet. F: Werden Wünsche bezüglich des Dienstortes berücksichtigt? A: Ja. Wir versuchen, die Wünsche der Bewerber bezüglich des bevorzugten Dienstortes zu berücksichtigen. Beachten Sie jedoch bitte, dass die Dienststellen des Europäischen Parlaments zum großen Teil in Brüssel und Luxemburg angesiedelt sind. F: Wie oft kann ich mich für künftige Praktikumszeiträume neu bewerben? Gibt es eine Grenze? A: Nein. Wenn Sie in Zukunft an einem Praktikum beim Europäischen Parlament interessiert sind und weiterhin die Zulassungsbedingungen erfüllen, können Sie sich für jeden Praktikumszeitraum neu bewerben. Auswahlverfahren: F: Auf welche Weise werden Praktikanten ausgewählt? A: Praktikanten werden von den Dienststellen des EP ausgewählt, die für einen bestimmten Praktikumszeitraum Praktikanten einstellen wollen. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage des erforderlichen beruflichen Hintergrunds und unter Berücksichtigung der Aufgaben, die einem Praktikanten nach Maßgabe der in der jeweiligen Dienststelle geplanten Tätigkeiten zugewiesen werden sollen, sowie der Aufnahmekapazität während eines bestimmten Zeitraums. WICHTIG: Aufgrund der hohen Anzahl der Bewerbungen wird Ihre Bewerbung nur an die drei von Ihnen gewünschten Dienststellen weitergeleitet. F: Kann ich mein Praktikum auf einen späteren Zeitpunkt verschieben? A: In begründeten Ausnahmefällen und unter der Voraussetzung, dass Ihr zukünftiger Betreuer sein Einverständnis gibt, kann das Praktikum um einige Wochen innerhalb eines bestimmten Praktikumszeitraums nach hinten verschoben werden. Sollte der Bewerber das Praktikumsangebot jedoch ablehnen, muss er sich erneut bewerben. Die Bewerbung wird dann zusammen mit allen anderen für den entsprechenden Zeitraum vorliegenden Bewerbungen geprüft. F: Kann ich ein Praktikum, für das ich zugelassen wurde, auch zu Beginn eines anderen Praktikumszeitraums aufnehmen? Mit anderen Worten: Kann ich, sofern ich zugelassen wurde, das Praktikum auch während eines späteren Praktikumszeitraums absolvieren? A: Leider ist es aus verwaltungstechnischen und finanziellen Gründen nicht möglich, ein Praktikum, für das Sie zugelassen wurden, auf einen späteren Zeitraum zu verschieben. Wenn Sie das Praktikumsangebot nicht annehmen können, wird das Praktikum einem anderen Bewerber angeboten, der sich auf der Warteliste befindet. F: Kann mein Praktikum verlängert werden? Wenn ja, um welchen Zeitraum? A: Unbezahlte Praktika werden für einen Zeitraum von einem Monat bis zu vier Monaten gewährt und können in begründeten Ausnahmefällen um bis zu zwei Monate verlängert werden. DE 12/21 DV\815958DE.doc

13 Bezahlte Praktika (allgemeine Ausrichtung oder Ausrichtung Journalismus) und Praktika für Menschen mit Behinderungen werden für fünf Monate gewährt und können nicht verlängert werden. F: Ist es möglich zu erfahren, warum meine Bewerbung abgelehnt wurde? Werden die Ergebnisse der Bewerber aufgelistet? A: Nein. Ergebnislisten werden nicht erstellt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage ihrer Verdienste und Fähigkeiten, sodass die besten Bewerber für die verfügbaren Praktikumsstellen ermittelt werden können. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der in der Bewerbung angegebenen Informationen. Weisen mehrere Bewerber die gleichen Verdienste auf, wird im Rahmen der begrenzt zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze bei der Auswahl darauf geachtet, dass Ausgewogenheit bei der geographischen Herkunft sowie zwischen Männern und Frauen gegeben ist. F: Erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung, damit ich meine Chancen für das nächste Auswahlverfahren erhöhen kann? A: Nein, in Anbetracht der hohen Bewerberzahl (über 3000 pro Verfahrensrunde) ist es uns nicht möglich, diesbezüglich Informationen bereitzustellen. Wenn Sie abgelehnt wurden, dann lag es wahrscheinlich daran, dass Ihre Qualifikationen und Erfahrungen den derzeitigen Anforderungen der betreffenden Dienststelle nicht entsprechen. Jedoch könnten sich bei der nächsten Verfahrensrunde die Bedingungen schon geändert haben. Siehe nächste Frage. F: Wäre es möglich, mir die Schwachpunkte meiner Bewerbung mitzuteilen (z.b. meine Qualifikationen und Erfahrungen oder mangelnde Aufnahmekapazität der Dienststelle)? A: Nein, dies ist leider nicht möglich. Wer die Anforderungen der Dienststelle am besten erfüllt, ist in jeder Verfahrensrunde vom Gesamteindruck des Bewerbers abhängig und wird von der Art der Ausbildung, den Sprachkenntnissen, der Berufserfahrung und eventuell auch von der Staatsangehörigkeit bestimmt. Auch die besonderen Anforderungen der Dienststelle, die derzeitigen oder zukünftig vorgesehenen Tätigkeiten sowie die Aufnahmekapazität in der Dienststelle spielen eine Rolle. F: Kann meine Bewerbung, die an die drei von mir gewünschten Dienststellen geschickt wird, auch an andere Dienststellen weitergeleitet werden? A: Nein, in Anbetracht der hohen Bewerberzahl (über 3000 pro Verfahrensrunde) können wir nicht jede einzelne Bewerbung an alle Dienststellen des Generalsekretariats des EP weiterleiten. Für die Auswahl müssen bestimmte Kriterien zu Grunde gelegt werden, darunter auch die drei gewünschten Dienststellen, die der Bewerber in seiner Bewerbung angegeben hat. F: Ich wurde auf eine Warteliste gesetzt. Wie stehen meine Chancen, eine Praktikumsstelle angeboten zu bekommen? A: Wenn der ausgewählte Bewerber das Praktikumsangebot angenommen hat, müssen bezüglich der Bewerbung keine weiteren Schritte unternommen werden. Andernfalls oder wenn der ausgewählte Bewerber das Praktikum nicht antritt oder das Praktikum nicht abschließen kann, werden die Bewerber, die sich auf der Warteliste befinden, herangezogen. Dabei werden die Bewerber mit den größten Verdiensten zuerst kontaktiert. DV\815958DE.doc 13/21 DE

14 F: Werden die Ergebnisse des Auswahlverfahrens veröffentlicht? A: Nein, die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden nicht veröffentlicht. Die Bewerber, welche die Zulassungskriterien erfüllen, werden per über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens benachrichtigt. Einstellungsverfahren: F: Was passiert, nachdem ich für ein Praktikum ausgewählt worden bin? A: Wenn Sie ausgewählt wurden, senden wir Ihnen per ein Praktikumsangebot zu. Sie werden genügend Zeit haben, um eine Entscheidung zu treffen, bevor Sie uns Ihre Antwort mitteilen. Wenn Sie zusätzliche Informationen über den Inhalt Ihres Praktikums und die Ihnen anvertrauten Aufgaben erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Praktikumsbetreuer unter der angegebenen Adresse. F: Wann muss ich die Unterlagen abschicken? A: Entscheiden Sie sich dafür, das Praktikumsangebot anzunehmen, werden Sie aufgefordert, die jeweiligen Unterlagen sowie eine datierte und unterzeichnete Kopie des Bewerbungsbogens einzureichen. F: Erhalte ich ein offizielles Einladungsschreiben? A. Ja. Sind Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und ist die Bewerbung zulässig, senden wir Ihnen ein offizielles Einladungsschreiben sowie weitere nützliche Informationen zu (z.b. bezüglich der Wohnungssuche oder Verwaltungsangelegenheiten). F: Wird das Einladungsschreiben per Einschreiben zugestellt? A: Nein, das Einladungsschreiben wird auf einfachem Postweg versendet. Es ist nicht nötig, einen Rückschein zu unterschreiben. F: Müssen die Unterlagen in beglaubigter Kopie vorgelegt werden? A: Nein, die Unterlagen müssen nur in einfacher Kopie vorgelegt werden. F: Müssen die Unterlagen übersetzt werden? A: In der Regel nicht. Wir akzeptieren alle Unterlagen, sofern sie in einer Amtssprache der EU abgefasst sind. F: Müssen die Unterlagen per Einschreiben verschickt werden? A: Grundsätzlich nicht, da es sich nur um Kopien handelt. F: Ich habe das Abschlusszeugnis meines Hochschul-Zusatzstudiums noch nicht erhalten. Soll ich es zu einem späteren Zeitpunkt nachsenden? A: Nein, das ist nicht nötig. Eine Kopie des Abschlusszeugnisses über die akademische Grundausbildung reicht aus. DE 14/21 DV\815958DE.doc

15 F: Ich habe vergessen, den Bewerbungsbogen auszudrucken, und habe auch die mit der Eingangsbestätigung nicht mehr. Ist es möglich, dass die Dienststelle Praktika mir die Unterlagen zusendet, damit ich sie unterzeichnen kann? A: Nein, leider kann Ihnen die Dienststelle Praktika den Originalbewerbungsbogen nicht zusenden, da dieser in unserer Datenbank anders angezeigt wird. Sie können aber auf unserer Website ein Muster des Bewerbungsformulars (pdf) ausdrucken. Füllen Sie es dann handschriftlich aus und senden Sie es gemeinsam mit den anderen Unterlagen ab. WICHTIG: Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Bewerbungsbogen zu unterschreiben! F: Die Person, die mir ein Empfehlungsschreiben ausstellen kann, ist nicht erreichbar, weshalb ich die Bescheinigung nicht mehr rechtzeitig erhalten werde. Kann das Empfehlungsschreiben auch von einer anderen Person verfasst werden? A: Ja. Normalerweise sollte das Empfehlungsschreiben von der Person verfasst werden, die Sie im Bewerbungsbogen angegeben haben. Sollte die genannte Person jedoch nicht erreichbar sein, können wir auch eine Bescheinigung eines anderen Vertreters des jeweiligen Berufsstands akzeptieren, der in der Lage ist, ein objektives Bild von Ihren Fähigkeiten zu geben. F: Welche Informationen muss das Empfehlungsschreiben beinhalten? A. Das Empfehlungsschreiben soll eine allgemeine Wertung der Vorzüge, persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der Person enthalten, für welche das Empfehlungsschreiben ausgestellt wird. Es muss vom Verfasser unterzeichnet werden. F. Kann ich auch mehrere Empfehlungsschreiben vorlegen? A. Es genügt, ein Empfehlungsschreiben vorzulegen. F: Wer kann mir ein Empfehlungsschreiben ausstellen? A: Der Verfasser des Empfehlungsschreibens kann ein Hochschullehrer oder ein Vertreter des jeweiligen Berufsstands sein, der in der Lage ist, ein objektives Bild von Ihren Fähigkeiten zu geben. F: Kann das Empfehlungsschreiben separat, also nicht gemeinsam mit den anderen Bewerbungsunterlagen, vom Verfasser direkt zugestellt werden? A: Ja, Empfehlungsschreiben können auch separat und direkt vom Verfasser zugestellt werden. F: Muss ich Zeugniskopien als Nachweis meiner Sprachkenntnisse vorlegen? A: Nein, Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse müssen nicht vorgelegt werden. F: Was wird als Nachweis einer schriftlichen Arbeit anerkannt? A: Nachweise einer schriftlichen Arbeit sind beispielsweise eine Kopie des Abschlusszeugnisses Ihrer Hochschule, auf dem der Titel der Abschlussarbeit angegeben ist (ist der Titel auf dem Zeugnis angegeben, so gilt das Abschlusszeugnis sowohl als Nachweis über die Ausbildung als auch darüber, dass eine fundierte schriftliche Arbeit verfasst wurde), DV\815958DE.doc 15/21 DE

16 eine Kopie des Deckblattes der oben genannten schriftlichen Arbeit mit Ihrem Namen und dem Titel oder das Inhaltsverzeichnis der schriftlichen Arbeit mit Ihrem Namen und dem Titel. F: Mein Studium hat nicht mit einer Abschlussarbeit abgeschlossen. Kann ich als Nachweis auch eine andere wissenschaftliche Arbeit, die ich während meines Studiums verfasst habe, vorlegen? A: Ja. In der Regel können Sie auch einen Nachweis über die schriftliche Arbeit vorlegen, die Sie in Ihrer Bewerbung angegeben haben. Dies kann auch eine wissenschaftliche Arbeit sein, die Sie im Rahmen Ihres Hochschulstudiums verfasst haben, oder eine Forschungsarbeit im Rahmen einer wissenschaftlichen Veröffentlichung. F: Ich wurde für ein Praktikum der Ausrichtung Journalismus ausgewählt und habe ein Abschlusszeugnis im Fach Journalismus. Muss ich auch veröffentlichte Texte als Nachweis über meine journalistischen Qualifikationen einreichen? A: Nein, wenn Sie einen Nachweis über eine journalistische Ausbildung besitzen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Kandidatenland anerkannt ist, reicht dieses Abschlusszeugnis als Nachweis über Ihre Berufserfahrung aus. F: Erhalte ich eine Bestätigung der Dienststelle Praktika über den Erhalt der Unterlagen? A: Ja. Sobald Ihre Unterlagen bei der Dienststelle Praktika eingegangen sind, erhalten Sie per E- Mail eine Eingangsbestätigung. F: Ich habe geheiratet, nachdem ich meine Bewerbung für ein bezahltes Praktikum bereits abgeschickt hatte. Ist dieser Umstand von Bedeutung, wenn ich für das Praktikum ausgewählt werden sollte? A: Ja. Nehmen Sie das Praktikumsangebot an, müssen Sie die Dienststelle Praktika über jede Änderung Ihres Personenstands informieren (Heirat, Kinder). F: Mein tatsächlicher Wohnsitz hat sich geändert, nachdem ich die Bewerbung bereits abgeschickt hatte. Ist dieser Umstand von Bedeutung, wenn ich für das Praktikum ausgewählt werden sollte? A: Ja. Wenn Sie sich dafür entscheiden sollten, das Praktikumsangebot anzunehmen, teilen Sie bitte der Dienststelle Praktika die Anschrift Ihres tatsächlichen Wohnsitzes mit. Der tatsächliche Wohnsitz am Ende des Praktikums muss gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Internen Regelung über Praktika mit dem Wohnsitz zu Beginn des Praktikums identisch sein. Ein Antrag auf Änderung der Adresse für den tatsächlichen Wohnsitz nach der Entscheidung über die Gewährung des Praktikums wird nicht berücksichtigt. F: Wird zwischen mir und dem Europäischen Parlament ein Vertrag geschlossen? A: Es ist nicht nötig, einen Vertrag zu unterzeichnen, da Sie bereits Ihren Bewerbungsbogen unterschrieben und ein datiertes und unterschriebenes Einladungsschreiben erhalten haben. DE 16/21 DV\815958DE.doc

17 Praktika: F: Finden alle Praktika in Brüssel oder Luxemburg statt? A: Nein, wenn Sie sich um ein Praktikum bewerben, können Sie zwischen verschiedenen Dienstorten wählen: Luxemburg, Brüssel oder einem Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Straßburg oder in einem anderen Mitgliedstaat. (Wenn Sie sich für Letzteres entscheiden, sollten Sie die Landessprache des jeweiligen Staates sprechen können.) F: Kann ich ein Praktikum in Teilzeit absolvieren? A: Nein, alle Bewerber, die für ein Praktikum ausgewählt werden, müssen in Vollzeit arbeiten. Eine Beschäftigung in Vollzeit umfasst beim Europäischen Parlament 37,5 Stunden wöchentlich. F: Ist man als Praktikant versichert? A: Ja. Das Europäische Parlament schließt eine entsprechende Versicherung für den Praktikanten ab, wobei es bei unbezahlten Praktika die gesamte Prämie und bei bezahlten Praktika zwei Drittel dieser Prämie übernimmt. Die übrigen Kosten werden für bezahlte Praktika vom Betrag des Stipendiums abgezogen (ungefähr 15 Euro pro Monat). Bitte beachten Sie, dass die vom Europäischen Parlament abgeschlossene Versicherung obligatorisch ist. Praktikanten müssen gegen Unfall- und Krankheitsrisiko versichert sein. Auf Antrag des Praktikanten können auch Ehegatte und Kinder des Praktikanten durch das Europäische Parlament versichert werden. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Praktikanten. (Artikel 13, Kranken- und Unfallversicherung, Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte) F: Welche Leistungen werden durch die Versicherung abgedeckt? A: Über die Versicherung, d.h. Kranken- und Unfallversicherung, sind alle medizinischen Untersuchungen, Notfall-Zahnarztbehandlungen und die im Falle eines Unfalls entstehenden Kosten abgedeckt. Das Europäische Parlament schließt keine Haftpflichtversicherung ab; daher liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung, sich für einen solchen Fall privat abzusichern. F: Auf welche Höhe beläuft sich das Stipendium? A: Das Stipendium im Jahre 2010 beträgt monatlich 1190,71 Euro für Praktikanten an den Dienstorten Brüssel und Luxemburg. Der Betrag wird jedes Jahr am 1. Januar neu festgesetzt. Bei der Festlegung der Höhe des Stipendiums für Praktika außerhalb von Belgien oder Luxemburg werden die höheren bzw. niedrigeren Lebenskosten im jeweiligen Land berichtigend berücksichtigt. F: Wird ein Praktikum wie ein Anstellungsverhältnis behandelt? Werde ich von meiner Pflicht, Sozialversicherungsabgaben in meinem Heimatland zu zahlen, freigestellt sein? A: Ein Praktikum gilt nicht als Beschäftigungsverhältnis. In Bezug auf Beitragszahlungen zur Sozialversicherung in Ihrem Heimatland informieren Sie sich bitte über die in Ihrem Land geltenden Praktika-Regelungen. Im Rahmen Ihres Praktikums führen Sie keine Beiträge zur Sozialversicherung ab, weder in der Gemeinschaft noch in dem Staat, in dem Ihr Praktikum stattfindet. DV\815958DE.doc 17/21 DE

18 F: Ist es möglich, mir die Namen und Adressen der anderen Praktikanten mitzuteilen, die ihr Praktikum zur selben Zeit wie ich absolvieren werden? A: Grundsätzlich dürfen wir die persönlichen Daten der anderen Praktikanten nicht weitergeben. Es ist jedoch möglich, sofern uns die Praktikanten ihr Einverständnis geben, ihre Kontaktdaten an andere Praktikanten und interessierte Stellen weiterzugeben. F: Werden die Praktikanten während ihres Praktikums betreut? Wenn ja, wer ist für die Betreuung zuständig? A: Für den gesamten Praktikumszeitraum wird den Praktikanten ein Betreuer zugewiesen. F: Ich würde gern mehr über die Aufgaben erfahren, die ich im Rahmen des Praktikumsprogramms wahrnehmen werde. An wen kann ich mich wenden? A: Wenn Sie mehr über die Aufgaben, die Ihnen im Rahmen Ihres Praktikums anvertraut werden, erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Praktikumsbetreuer unter der im Praktikumsangebot angegebenen -Adresse. F: Stellt das Parlament Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung? A: Nein. Sie allein haben die volle Verantwortung dafür, eine Unterkunft zu finden, und müssen für die Miete selbst aufkommen. Auf Anfrage stellt das Welcome Desk in Brüssel und Luxemburg eine Liste mit Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung. Praktikanten, die ihr Praktikum in Brüssel absolvieren werden, können auch folgende Website konsultieren: F: Wo kann ich während meines Praktikums wohnen? Wie viel werde ich monatlich für die Unterkunft ausgeben müssen? A: Das ist abhängig von Ihrem Dienstort und der Art der Unterkunft. Praktikanten in Brüssel und Luxemburg können damit rechnen, ein eigenes Zimmer für 300 bis 600 Euro monatlich zu finden. Sie werden höchstwahrscheinlich auch eine Kaution hinterlegen müssen. F: Brauche ich ein Visum? A: Sind Sie nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates, benötigen Sie ein Visum für mehrfache Einreisen, damit Sie in das Land, in dem Ihr Praktikum stattfindet, einreisen können. Dies ist auch von Ihrem aktuellen Status und davon, ob Sie derzeit in Ihrem Heimatland oder im Ausland leben, abhängig. Bitte wenden Sie sich in dem Land, in dem Sie derzeit wohnhaft sind, an die Botschaft oder an das Konsulat des jeweiligen Landes (des Landes, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren werden). Sie können sich hierzu auch auf den betreffenden Websites informieren. F: Wie sind die Arbeitszeiten? A: Der Arbeitstag beginnt um 8.30 Uhr und endet um Uhr und beinhaltet eine Stunde Mittagspause. An drei von vier Freitagen, den kurzen Freitagen, endet die Arbeitszeit um Uhr. Ein Praktikum ist nicht mit dem Besuch von Studienveranstaltungen während der Arbeitszeiten vereinbar. DE 18/21 DV\815958DE.doc

19 F: Auf wie viele Tage Urlaub habe ich Anspruch? A: Sie haben Anspruch auf zwei Tage Urlaub je Monat des abgeleisteten Praktikums. Es können auch alle zehn Urlaubstage auf einmal in Anspruch genommen werden, jedoch nur zum Ende des Praktikums und mit dem Einverständnis des Betreuers. F: Gibt es im Europäischen Parlament eine Kleiderordnung? A: Es gibt keine besondere Kleiderordnung. Sie sollten dennoch darauf achten, ordentlich und sauber gekleidet zu sein. Männern wird es empfohlen, mindestens einen Anzug für eine Dienstreise nach Straßburg mitzubringen. F: Was soll ich tun, wenn ich während meines Praktikums krank werde? A: Wenn Sie krank werden sollten, informieren Sie unverzüglich Ihren Betreuer. Bei Abwesenheit von mehr als drei Kalendertagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. F: Sieht das Praktikumsprogramm Dienstreisen vor? A: Die Praktikanten können während ihres Praktikums zu einem der üblichen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments auf Dienstreise entsandt werden, um dort die parlamentarischen Arbeiten zu verfolgen. Die zuständige Behörde kann zwei Dienstreisen von jeweils maximal zwei Tagen Dauer genehmigen. Finanzielles: F: Erstattet das Europäische Parlament die Kosten für die Reise zwischen meinem Wohnsitz und dem Ort, an dem ich mein Praktikum absolvieren werde? A: Praktikanten haben Anspruch auf Erstattung der verauslagten Kosten zu Beginn und am Ende ihres Praktikums für die Reise zwischen ihrem tatsächlichen Wohnsitz und dem Ort des Praktikums. Dieser Anspruch besteht, sobald die Entfernung zwischen diesen beiden Orten mindestens 50 km beträgt. Artikel 11 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte ( An- und Abreisekosten ) besagt, dass die verauslagten Kosten für die Reise zwischen dem tatsächlichen Wohnsitz (muss mit der im Einladungsschreiben angegebenen Adresse übereinstimmen) und dem Ort des Praktikums pauschal erstattet werden. Die Höhe der Pauschalzahlung ist in Artikel 11 festgelegt. Die Zahlung für die Reise zum Dienstort erfolgt zum Beginn des Praktikums, diejenige für die Rückkehr einige Wochen nach Ende des Praktikums. F: Erstattet das Parlament auch die täglichen Anfahrtskosten zum Arbeitsplatz? A: Nein, während des Praktikums anfallende Fahrtkosten werden vom Europäischen Parlament nicht übernommen. F: Gibt es eine Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ein unbezahltes Praktikum zu beantragen? A: Leider kann das Europäische Parlament keine finanzielle Unterstützung für unbezahlte Praktika anbieten. Das Europäische Parlament trägt in diesem Fall nur die Kosten für die An- DV\815958DE.doc 19/21 DE

20 und Abreise (wenn anwendbar) und für Dienstreisen sowie die Kosten für Kranken- und Unfallversicherung. F: Was sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Haushaltszulage bei einem bezahlten Praktikum? A: Ein Praktikant, der verheiratet und/oder für ein oder mehrere Kind(er) unterhaltspflichtig ist, kann Anspruch auf eine Haushaltszulage erheben. Diese liegt im Jahre 2010 bei 237 Euro monatlich. Der Wert wird jedes Jahr am 1. Januar neu festgesetzt. F: Muss ich aufgrund des Stipendiums Steuern abführen? A: Für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten sind Sie allein verantwortlich. Das Stipendium unterliegt nicht der Gemeinschaftssteuer. F: Muss ich ein Bankkonto in dem Land einrichten, in dem ich mein Praktikum absolvieren werde? A: Nein, Sie können uns Ihre Bankverbindung aus einem beliebigen Land mitteilen. Bedenken Sie aber, dass einige Banken eine Gebühr für Geldeingänge aus dem Ausland erheben. F: Ist es möglich, bei Ankunft einen Vorschuss auf das Stipendium zu erhalten? A: Ja. Praktikanten können bei ihrer Ankunft einen Antrag auf Vorschuss auf ihr monatliches Stipendium für den ersten Monat stellen, der von der zuständigen Behörde genehmigt werden kann. Dieser kann bis zu 90 % des monatlichen Betrags des Stipendiums betragen. F: Muss ich meine derzeitige Anstellung für die Dauer des Praktikums aufgeben? A: Externe Zuwendungen (Gehalt), die Sie während Ihres Praktikums erhalten, werden von dem Betrag, auf den Sie Anspruch haben, abgezogen. Bei Ihrer Ankunft müssen Sie eine Erklärung unterschreiben, in der Sie versichern, dass Sie keine externen Zuwendungen (kein Gehalt) erhalten. Andernfalls müssen Sie alle relevanten Unterlagen vorlegen. F: Werden auch anderweitige Förderungen, z.b. universitäre Beihilfen oder eine aufgrund des Todes eines Elternteils gezahlte Waisenrente, als Zuwendung angesehen? A: Nein, mit Zuwendung ist hier ausschließlich das von einem Arbeitgeber gezahlte Gehalt gemeint. Spätere Beschäftigung: F: Wie stehen meine Chancen, nach dem Praktikum eine Beschäftigung im Europäischen Parlament zu finden? A: Mit dem Praktikum ist kein Anspruch auf spätere Einstellung des Praktikanten beim Europäischen Parlament verbunden: Eine Einstellung als Beamter erfolgt mittels eines offenen Auswahlverfahren, das von EPSO veranstaltet wird; die Einstellung als Vertragsbediensteter erfolgt auf Grundlage eines Aufrufs zur Interessenbekundung, der von EPSO veröffentlicht wird. Weitere Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten finden Sie auf der EPSO-Website DE 20/21 DV\815958DE.doc

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