Drucksachen-Nr. 46/2008. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

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1 Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 46/2008 Version Datum Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss Kreisausschuss Kreistag Inhalt: Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19. August 2008 Wenn Kosten entstehen: Kosten Haushaltsstelle Haushaltsjahr Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag: Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Aufnahme der in der Anlage namentlich genannten Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19. August zuständiges Amt: Büro des Landrates Jörg Brämer Klemens Schmitz Büroleiter Landrat Landrat abgestimmt mit Dez./Amt/Ref.: Name Unterschrift Juristin Dezernat III Gesa Rothaug-Steffen Beratungsergebnis: Kreistag/ Ausschuss Datum Kreisausschuss Kreistag Ja Stimmen Nein Stimmenthaltung Einstimmig Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss (s. beiliegendes Formblatt) 0013/08.06

2 Begründung: 2 Mit Schreiben vom und wurde der Landkreis Uckermark durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg gebeten, ihm eine Vorschlagsliste des Landkreises Uckermark zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19. August 2008 zuzusenden. Gemäß 27 in Verbindung mit 34 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19. August 2008 insgesamt 120 ehrenamtliche Richter neu zu wählen. Auf der Grundlage der vorliegenden amtlichen Statistik über die Einwohnerzahlen der Länder Berlin und Brandenburg werden danach voraussichtlich 55 ehrenamtliche Richter aus Brandenburg für die kommende Amtsperiode benötigt. Nach 28 Satz 1 VwGO stellen die Kreise und kreisfreien Städte eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf. Gemäß Schreiben des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom wurde von dem nach Artikel 14 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg gebildeten Wahlausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg für den Landkreis Uckermark die Zahl der in die Vorschlagsliste des Landkreises aufzunehmenden Personen auf 6 festgesetzt. Hierbei wurde gemäß 28 Satz 3 VwGO die doppelte Anzahl der nach 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richter zugrunde gelegt. Die Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten ( 28 Satz 6 VwGO). Es wird angeregt, bei der Aufstellung der Vorschlagsliste auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter sowie auf eine angemessene Berücksichtigung eingebürgerter (ehemals ausländischer) Mitbürger zu achten. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich ( 28 Satz 4 VwGO). Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind im Übrigen die Vorschriften der 20 bis 23 VwGO zu beachten. Danach sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass der Vorgeschlagene Deutscher ist. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet haben, seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben ( 20 Satz 2 VwGO) und Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen ( 21 Nr. 3 VwGO). Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden ( 22 Nr. 3 VwGO). Des Weiteren sind Personen vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann oder Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden. Darüber hinaus sollten Personen nicht vorgeschlagen werden, bei denen zu vermuten ist, dass sie Ablehnungsgründe geltend machen oder auf Antrag von der Übernahme des Amtes befreit oder von dem Amt entbunden werden können ( 23, 24

3 3 VwGO). Es empfiehlt sich daher, keine Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen, die während der Amtsperiode das 65. Lebensjahr vollenden werden. Soweit ein Wohnsitzwechsel in nächster Zeit bereits absehbar ist, sollte ebenfalls von einer Benennung abgesehen werden. Eine Wiederwahl der in der laufenden Amtsperiode tätigen ehrenamtlichen Richter ist dagegen grundsätzlich zulässig. Die Verwaltung hat in den Medien die Bevölkerung des Landkreises Uckermark zur Mitarbeit als ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg und zur Mitarbeit als ehrenamtlicher Richter für das Verwaltungsgericht in Potsdam aufgerufen. Dem Aufruf zur Mitarbeit als ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg sind insgesamt 24 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gefolgt, die gleichzeitig auch ihre Bereitschaft zur Mitarbeit als ehrenamtlicher Richter für das Verwaltungsgericht in Potsdam erklärt haben. Sie wurden deshalb sowohl in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg als auch in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht in Potsdam aufgenommen. In der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste sind die Bewerber für das Amt als ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Wahlperiode ab 19. August 2008 in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung bei der Verwaltung aufgeführt worden. Die Kandidaten haben durch schriftliche Erklärung gegenüber der Verwaltung erklärt, dass sie bereit sind, das Ehrenamt zu übernehmen. Sie haben weiterhin erklärt, nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden zu sein, dass ihnen nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften entzogen wurde und sie nicht in Vermögensverfall geraten sind. Außerdem haben sie versichert, dass sie Deutscher sind, das 25. Lebensjahr vollendet haben, ihr Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks liegt und sie das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

4 4 Anlage Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Wahlperiode ab 19. August 2008 Name, Vorname Geburtsort Geburtstag Beruf / Tätigkeit 1. Profft, Heinz 2. Hübner, Karola 3. Lindemann, Erhard 4. Rose, Joachim 5. Hennig, Angela 6. Götze, Erika 7. Becker, Renate 8. König, Alexander 9. Kliche, Ralf 10. Schreiber, Dana 11. Eschert, Uwe 12. Köpke, Matthias 13. Arndt, Dorina 14. Jacobey, Fred 15. Dyrba, Gerhard 16. Tschernitschek, Uwe 17. Künemund, Kerstin 18. Kabanow, Karl-Heinz 19. Handke, Gudrun 20. Vandree, Detlef Bertkow Dipl.-Ing. für Verfahrenstechnik (Kreis Osterburg) / Altersteilzeit passiv Greiffenberg Pharmazieingenieur Cremzow Dipl. Agraringenieurökonom / Rentner Mülheim/Ruhr Dipl.-Ing. für Informationstechnik / Rentner Angermünde Ingenieurpädagogin für Elektrotechnik Angermünde Diplomlehrerin für Englisch und Russisch Günterberg Altenpflegerin im Vorruhestand Schwedt/Oder Industriemeister Chemie/ Diensthabender Logistik Meerane Staatswissenschaftler Schwedt/Oder Bankkauffrau Angermünde Versicherungsagent selbstständig Prenzlau Landwirt Schwedt/Oder Kauffrau im Einzelhandel Berlin Justizbeamter (jetzt Ruhestand) Boitzenburg / Dipl. Staatswiss. / Hagenow Referent Recht Seifhennersdorf Betriebsingenieur bei Leipa GmbH Schwedt/Oder Angermünde Marketingreferentin / Informationskauffrau Biesendahlshof nicht erwerbstätig / ABM Rostock Zahnärztin / Berufsunfähigkeitsrente Stettin Elektromonteur im Ruhestand

5 5 Name, Vorname Geburtsort Geburtstag Beruf / Tätigkeit 21. Rossow, Hans-Jürgen 22. Schmottlach, Karin 23. Ziem, Wolfgang 24. Höppner, Peter Jastow Inh. Planungs- u. Sachverständigenbüro Stolp Rentnerin Templin Dipl.-Agr.-Päd., Ing., Dipl.-Ing. / Servicebüro Mescherin Elektromeister, Lehrausbilder (im Ruhestand)

6 Landkreis Uckermark Der Landrat Tel.: / Drucksachenänderung Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19. August 2008 (Beschlussvorlage DS-Nr.: 46/2008) Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) hat aus gegebenem Anlass in einem nachträglich an den Landrat gesandten Schreiben ausdrücklich darauf verwiesen, dass die von den Landkreisen und kreisfreien Städten aufzustellende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht mehr Namen enthalten darf als vom Wahlausschuss beim OVG gemäß 28 Satz 2 und 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) festgelegt wurde. Da der Wahlausschuss die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Bewerber mit 6 festgelegt hat und sich insgesamt 24 Bürgerinnen und Bürger für das Amt als ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beworben haben, obliegt es somit der Vertretung des Landkreises, eine Auswahl aus den Bewerbern unter Berücksichtigung der vom OVG gegebenen Hinweise und unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften der VwGO zu treffen. In Vorbereitung des Beschlusses des Kreistages hat der Verwaltungsvorstand in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Kreistages 6 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ausgewählt, die für die Aufnahme in die Vorschlagsliste als geeignet erscheinen. Für die Auswahl wurden als Kriterien herangezogen: 1. Ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Bewerber/innen 2. Möglichst ausgewogene Altersstruktur der Bewerber/innen untereinander 3. Gerichtserfahrung bzw. ehrenamtliche Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter in der laufenden Wahlperiode ausdrücklich erwünscht 4. Aus der Bewerbung erkennbares ausdrückliches Interesse der Bewerber/innen für die Ausübung des Ehrenamtes 5. Keine Berücksichtigung von Bewerbern, die mit Beginn der Wahlperiode das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden ausgewählt (Die für die Auswahl maßgeblichen Kriterien sind in der Tabelle aufgeführt): Name, Vorname 1. Schreiber, Dana 2. Künemund, Kerstin 3. Handke, Gudrun 4. Kliche, Ralf 5. Köpke, Matthias 6. Höppner, Peter ÄD46-08.RTF Geschlecht Alter Gerichtserfahrung Besonderes Interesse weiblich 35 - liegt vor weiblich 44 - liegt vor weiblich 58 seit 1996 als ehrenamtl. Richter am Verwaltungsgericht Potsdam männlich 61 langjährige Tätigkeit als Schöffe Strafkammer Landgericht Neuruppin männlich 37 zurzeit Schöffe am Amtsgericht Prenzlau männlich 64 zurzeit ehrenamtl. Richter am Verwaltungsgericht Potsdam liegt vor liegt vor

7 Somit wird die Anlage zur Beschlussvorlage DS-Nr.: 46/2008 wie folgt neu gefasst: Anlage Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Wahlperiode ab 19. August 2008 Name, Vorname Geburtsort Geburtstag Beruf / Tätigkeit 1. Schreiber, Dana 2. Künemund, Kerstin 3. Handke, Gudrun 4. Kliche, Ralf 5. Köpke, Matthias 6. Höppner, Peter Schwedt/Oder Bankkauffrau Angermünde Marketingreferentin / Informationskauffrau Rostock Zahnärztin / Berufsunfähigkeitsrente Meerane Staatswissenschaftler Prenzlau Landwirt Mescherin Elektromeister, Lehrausbilder (im Ruhestand) Klemens Schmitz ÄD46-08.RTF

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