Albert-Einstein-Schule

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1 Albert-Einstein-Schule Informationen zur Gymnasialen Oberstufe (OAVO 2009) Auf den nachfolgenden Folien finden Sie die wichtigsten Informationen über den Aufbau der Gymnasialen Oberstufe und deren Umsetzung an der Albert-Einstein-Schule OAVO

2 Die Gymnasiale Oberstufe an der Albert-Einstein-Schule - Groß-Bieberau OAVO

3 Aufbau der Gymnasialen Oberstufe Einführungsphase Jahrgangsstufe E1 (2 Semester) Qualifikationsphase Jahrgangsstufe Q1 bis Q4 (4 Semester) OAVO

4 Verweildauer Regelfall: 3 Jahre Maximal: 4 Jahre Sonderfälle: Auslandsaufenthalte Verkürzung der Verweildauer OAVO

5 Zulassungsbestimmungen für GOS Versetzt aus gymnasialen Zweig in die Jahrgangsstufe E1 Bei mittlerem Bildungsabschluss: Durchschnittsnote besser als 3,0 Deutsch Mathematik erste eine Naturwissenschaft In den übrigen Fächern Durchschnittsnote besser als 3, OAVO

6 Termine Anmeldung bei mittlerem Abschluss und auswärtiger Schule: Bis spätesten Ende der 2. Schulwoche im zweiten Schulhalbjahr beantragen die Erziehungsberechtigten schriftlich über die abgebende Schule die Aufnahme bei der aufnehmenden Schule Weiterreichung des Antrags samt Eignungsfeststellung bis 1. März an aufnehmende Schule Aufnehmende Schule bestätigt die Aufnahme in die Jgst.E1 bis zum 1. Mai OAVO

7 Die Einführungsphase (E1) an der AES Klassenverband 5 zusätzliche Wochenstunden zur Kompensation /Schwerpunktbildung In der Jgst. E1 ist keine Fachabwahl möglich Wahlmöglichkeiten in Ku/Mu/DSp und Rel/Eth Freiwillige Fächer: Erdkunde und Informatik Beginn einer neuen in Spanisch OAVO

8 Aufbau der gymnasialen Oberstufe Zulassung / V ersetzung E1 E2 Einführungsphase K lassenverband Deutsch 1.Fremdspr. 2.Fremdspr. Ku/MuDSp PoW i Gesch Rel/Eth Mathem Physik Chemie Biologie Sport 3-stdg. 3-stdg. 3-stdg. 2-stdg. 2-stdg. 2-stdg. 2-stdg. 4-stdg. 2-stdg. 2-stdg. 2-stdg. 2-Stdg. Zusätzlich 5 Wochenstunden zur Kompensation/Vertiefung Q1 Q2 Q3 Q4 Qualifikationsphase * Halbjahreskurse * Unterricht in den - 5 Prüfungsfächern - Pflichtkursen - W ahlkursen (Ek/Inf) * Erwerb einer G esam tqualifikation durch Leistungen - in den Halbjahreskursen - in der Abiturprüfung Σ= 34 W ochenstunden OAVO

9 Fächer an der AES Fachbereich I Fachbereich II Fachbereich III Deutsch Politik und Wirtschaft Mathematik n En/Fr/La/Spa Geschichte Biologie Kunst Religionslehre Ethik Chemie Musik Erdkunde Physik Darstellendes Spiel Informatik Sport OAVO

10 nregelung Von den in den Jahrgangsstufen 7-10 (G8: 6-9) belegten n wird mindestens eine weitergeführt. Außerdem muss entweder die zweite fortgeführt werden oder eine in der Klasse 9 (G8: 8) begonnene fortgeführt werden (falls angeboten) oder mit einer neuen begonnen werden (falls angeboten) Eine in der Einführungsphase neu begonnene muss in der gesamten Qualifikationsphase weitergeführt werden!!! OAVO

11 n in der Sekundarstufe II Sek I Eine ab Jgst. 5 od. 6 od. 7 Eine zweite ab Jgst. 6 od. 7 Eine dritte ab Jgst. 9 (8) Keine zweite E1-E2 Eine fortgeführte aus der Sek I Eine zweite ab Jgst. 6 od. 7 Eine dritte ab Jgst. 9 (8) Eine neue dritte als Ersatz für zweite Beginn neue (Span) Q1 Eine fortgeführte aus der Sek I einbringpflichtig Die zweite oder 3. einbringpflichtig falls keine zweite Naturwissenschaft belegpflichtig einbringpflichtig falls keine zweite Naturwissenschaft Fortführung der neuen belegpflichtig. einbringpflichtig falls keine zweite Naturwissenschaft Q2 Eine fortgeführte aus der Sek I einbringpflichtig Die zweite oder 3. einbringpflichtig falls keine zweite Naturwissenschaft belegpflichtig einbringpflichtig falls keine zweite Naturwissenschaft neue belegpflichtig. einbringpflichtig falls keine zweite Naturwissenschaft Q3 Eine fortgeführte aus der Sek I einbringpflichtig Als einzige einbringpflichtig freiwillig fortführbar nicht einbringpflichtig belegpflichtig Ein Kurs aus Q3 od. Q4 einbringpflichtig falls Ergebnisse aus Q1 und/oder Q2 eingebracht werden neue einbringpflichtig Q4 Eine fortgeführte aus der Sek I einbringpflichtig Als einzige einbringpflichtig freiwillig fortführbar nicht einbringpflichtig belegpflichtig Ein Kurs aus Q3 od. Q4 einbringpflichtig falls Ergebnisse aus Q1 und/oder Q2 eingebracht werden neue einbringpflichtig OAVO

12 Schriftliche Leistungsnachweise In jedem Halbjahr der Einführungsphase in Deutsch, in jeder und in Mathematik je zwei schriftliche Leistungsnachweise (Klausuren) in den anderen Fächern außer Sport je eine Klausur in Sport eine besondere Fachprüfung, die sportpraktische und sporttheoretische Prüfungsanteile enthält OAVO

13 Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase alle verbindlichen Fächer mit mindestens 5 Punkten höchstens zwei verbindliche Fächer, davon nur eines der Fächer Deutsch, oder Mathematik mit 01 bis 04 Punkten und kein verbindliches Fach mit 00 Punkten drei oder mehr verbindliche Fächer oder mehr als eines der Fächer Deutsch, oder Mathematik mit 01 bis 04 Punkten oder keine Ausgleichsmöglichkeit ein verbindliches Fach mit null Punkten Ausgleich durch: mindestens 10 Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder mindestens jeweils 7 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern in den Fächern Deutsch, und Mathematik ist ein Ausgleich nur durch Fächer dieser Gruppe möglich Beschluss der Zulassungskonferenz im begründeten Fall, vor allem aus Gründen, die nicht im mangelnden Leistungsvermögen oder Leistungswillen der Schülerin oder des Schülers liegen, sofern eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann. Zweidrittelmehrheit erforderlich Zulassung Nichtzulassung OAVO

14 Wiederholung der Einführungsphase Jahrgangsstufe E1 kann einmal wiederholt werden Eine Wiederholung ist nicht möglich, bei Wiederholung der Jgst.10 (G8: 9) wegen Nichtversetzung Bei einer freiwilligen Wiederholung der Jahrgangsstufe E1 verfällt eine bereits einmal erworbene Zulassung zur Qualifikationsphase. Diese muss neu erworben werden OAVO

15 Latinum seit der Jahrgangsstufe 5 mindestens die Note ausreichend am Ende der Jgst.10 (G8: 9) seit der Jahrgangsstufe 7 (G8: 6) mindestens 5 Punkte am Ende der Jgst.E1 (Einführungsphase) seit der Jahrgangsstufe 9 (G8: 8) mindestens 5 Punkte am Ende der Jgst.Q4 (Qualifikationssphase) seit der Jahrgangsstufe E1 mindestens 5 Punkte am Ende der Jgst.Q4 im 3. oder 4. Prüfungsfach bei einem Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase ist eine Prüfung zum Erlangen des Latinums erforderlich OAVO

16 Kursarten in der Qualifikationsphase Grundkurse (2-4 Wochenstunden) Leistungskurse (5 Wochenstunden) Die Schülerinnen und Schüler wählen jeweils 2 Leistungskurse (verbindlich für Jgst.Q1 bis Q4) Ein Leistungskursfach muss sein: eine fortgeführte oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft Auf Einrichtung eines bestimmten Faches besteht kein Anspruch!!! OAVO

17 und / oder Belegpflicht (B) - Einbringpflicht (E) Aufgabenfeld Zu belegende Kurse Fächer Wochenstunden Grundkurse Halbjahre Q1 Q2 Q3 Q4 4 Halbjahre Deutsch 4 E E E E I 4 Halbjahre in einer +2 Halbjahre in einer weiteren Englisch 3 Franz. /Latein 3 Eine weitere E E E E 3 E E zusätzlich freiwillig zusätzlich freiwillig 2 Halbjahre in einem Fach Kunst oder Musik oder Darst. Spiel 2 E E zusätzlich freiwillig zusätzlich freiwillig II 2 Halbjahre Politik u. Wirtschaft 3 E E zusätzlich freiwillig 4 Halbjahre Geschichte 3 B B E E Zusätzlich freiwillig sprachlich literarischkünstlerisch gesellschaftswissenschaftlich 4 Halbjahre Religion oder Ethik 2 B B B B freiwillig Erdkunde 2 freiwillig freiwillig freiwillig freiwillig 4 Halbjahre Mathematik 4 E E E E III mathematischnaturwissenschaftlich 4 Halbjahre in einer Naturwissenschaft +2 Halbjahre in einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik Biologie Chemie Physik Eine weitere Naturwissenschaft od. Informatik 3 E E E E 3 E E zusätzlich freiwillig zusätzlich freiwillig 4 Halbjahre Sport 2 B B B B OAVO

18 Bedingungen für die Prüfungsfächer (PF) die schriftlichen PF müssen mindestens zwei der drei Aufgabenfelder abdecken alle drei Aufgabenfelder müssen durch die fünf Prüfungsfächer abgedeckt werden in jedem Prüfungsfach müssen die Schüler/Innen in der gesamten Einführungsphase unterrichtet worden sein unter den Prüfungsfächern müssen sein: Deutsch und Mathematik sowie eine oder eine Naturwissenschaft oder Informatik ein Leistungsfach muss Mathematik oder eine fortgeführte oder eine Naturwissenschaft sein als Leistungsfach kann nur gewählt werden, was am Ende von E2 mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen wurde OAVO

19 Prüfungsfächer Drei schriftliche Fächer zwei Leistungskursfächer ein Grundkursfach Viertes Prüfungsfach (mündlich) Fünftes Prüfungsfach mündliche Prüfung oder Präsentation oder Besondere Lernleistung OAVO

20 Die Abiturprüfung Abiturprüfung 1. Leistungsfach schriftlich 2. Leistungsfach schriftlich 3. Prüfungsfach schriftlich 4. Prüfungsfach mündlich 5. Prüfungsfach mündlich oder Präsentation oder BLL alle drei Aufgabenfelder müssen durch die fünf Prüfungsfächer abgedeckt sein in jedem Prüfungsfach muss die Schülerin/der Schüler während der gesamten Einführungsphase unterrichtet worden sein in jedem Prüfungsfach müssen alle 4 Halbjahreskurse besucht und bewertet worden sein unter den Prüfungsfächern müssen folgende Fächer vertreten sein: Deutsch und Mathematik, sowie eine oder eine Naturwissenschaft OAVO

21 Zulassung zum Abitur wenigstens 5 der 8 Leistungskurse aus Q1-Q4 müssen mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen werden keiner der 8 Leistungskurse darf mit 0 Punkten beendet werden keiner der 24 einzubringenden Grundkurse darf mit 0 Punkten beendet werden wenigstens 18 der 24 Grundkurse müssen mit mindestens 5 Punkten bewertet werden OAVO

22 Prüfungshalbjahr Q4 keiner der 5 Prüfungsfachkurse aus Q4 darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein keine Abiturprüfung einschließlich der besonderen Lernleistung darf mit 0 Punkten abgelegt werden in drei Prüfungsfächern, darunter ein Leistungsfach, müssen in der Abiturprüfung jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden OAVO

23 Präsentation und Besondere Lernleistung (BLL) Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium; auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile. Die Präsentation kann eine fachübergreifende Themenstellung umfassen, muss aber den Schwerpunkt in dem von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Fach haben Eine besondere Lernleistung wird im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbracht. Dieses kann zum Beispiel sein: - ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, - eine Jahresarbeit, - die Ergebnisse eines umfassenden, auch sachübergreifenden Projekts oder Praktikums in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren. Voraussetzung für die Einbringung ist, dass die besondere Lernleistung oder wesentliche Bestandteile noch nicht anderweitig angerechnet wurden. In einem mindestens 30 Minuten dauernden Kolloquium wird dem Prüfling Gelegenheit gegeben die Ergebnisse der Arbeit zu erläutern. Die Ergebnisse des Kolloquiums werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Anmeldung erfolgt zu Beginn von Q3. Danach ist kein Rücktritt mehr möglich!! Das Thema wird vom Schulleiter genehmigt und von einem Fachkollegen betreut OAVO

24 Allgemeine Hochschulreife Punktezahlen für allgemeine Hochschulreife Mindestpunktzahl: 300 Punkte Leistungskursbereich: mindestens 80 Punkte Grundkursbereich: mindesten 120 Punkte Abiturbereich: mindesten 100 Punkte OAVO

25 OAVO

26 Berechnung Abiturqualifikation OAVO: Berechnung der Abiturqualifikation 12/1 12/2 13/1 13/2 M eldung zum Abitur zu Beginn von 13/2 Abiturprüfung LK 1 + LK 1 + LK 2 + LK 2 + LK 2 LK LK 1 LK Lk mit mind. 05 Pkten? x x 4 + LK 1 LK 2 Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung maximal 900 Punkte Leistungskurse Nein [600 aus Lk und Gk Bereich] + [300 aus der Prüfung] Keine Zulassung Abitur In drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, müssen jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher W ertung erreicht werden. 3. und 4. und 5. Prüfungsfach Nein min. 300 Punkte [200 aus Lk und Gk Bereich] + [100 aus der Prüfung] GK 3 + GK 3 + GK 3 + GK 3 GK 3 Schriftliche Prüfung GK 4 + GK 4 + GK 4 + GK Gk mit mind. 05 Pkten? x 4 + GK 4 M ündliche Prüfung GK 5 + GK 5 + GK 5 + GK 5 GK 5 M ündliche Prüfung Entwurf zur OAVO - Bettinaschule 2009, Ay weitere Grundkurse OAVO

27 Landesabitur Seit 2007 Zentralabitur Die Aufgabenstellung in den schriftlichen Fächern erfolgt zentral durch das HKM Die Korrektur bleibt an den Schulen bzw. Ringtausch einzelner ausgewählter Fächer mit anderen Schulen Aufgabenstellung im 4. und 5. Prüfungsfach erfolgt durch die Fachlehrer OAVO

28 Fachhochschulreife (FHR) Schulische Bedingungen: Nachweis bestimmter Leistungen im Unterricht von zwei zusammenhängenden Kurshalbjahre der Qualifikationsphase (frühestens nach Q2) Berufliche Bedingungen: - Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder - mindestens einjähriges Praktikum in anerkanntem Ausbildungsberuf oder freiwilliges soziales Jahr (nähere Informationen: siehe Homepage der AES) OAVO

29 Informationsquellen Homepage des Kultusministeriums Hessen Suchwort: OAVO (Oberstufenverordnung) eingeben (Oberstufen- und AbiturVerOrdnung) Schriftenreihe: Bildungswege in Hessen Band 4 Gymnasiale Oberstufe / Berufliches Gymnasium» Presse/Publikationen - Onlineversion OAVO

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