Unfall Handbuch für die Unfallversicherung 2009

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1 Unfall Handbuch für die Unfallversicherung 2009

2 Handbuch für die Unfallversicherung 2009 Teil 1 - Einführung in das Unfall-Tarifwerk SIGNAL IDUNA Das Unfall-Tarifwerk SIGNAL IDUNA 2008 Seite Die private Unfallversicherung im Wandel der Zeit Seite Privater Unfall-Versicherungsschutz ist unverzichtbar Seite Individualität und Leistungsstärke kennzeichnen das Tarifwerk 2008 Seite Das Tarifangebot im Überblick Seite 5 2 Risiko-Unfallversicherung Seite Unfallschutz Seite Tarif-Variante Kompakt Seite Tarif-Variante Optimal Seite Tarif-Variante Exklusiv Seite Die Leistungsarten im Tarif Unfallschutz Seite Die Leistungserweiterungen im Tarif Unfallschutz Seite Unfallschutz-AKTIV Seite Tarif-Variante Kompakt-AKTIV Seite Tarif-Variante Optimal-AKTIV Seite Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV Seite Die Leistungsarten im Tarif Unfallschutz-AKTIV Seite Die Leistungserweiterungen im Tarif Unfallschutz-AKTIV Seite Argumente für den Verkauf Seite Wertbeständigkeit durch Dynamik Seite Steuerliche Aspekte Seite Neue Verträge gewinnen und alte Verträge neu ordnen Seite 44 3 Die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) Seite Was bedeutet UBR? Seite Beitragsberechnung leicht gemacht Seite Beitragsrückzahlung: Das überzeugende Verkaufsargument Seite Die UBR-Überschussbeteiligung: ein zusätzliches Plus Seite Steuerliche Aspekte Seite Weitere Informationen rund um den Vertrag Seite VERKAUFSFÖRDERUNG groß geschrieben Seite 59 Teil 2 - Tarifbuch für die Unfallversicherung Tarifgestaltung der Unfallversicherung Tarifwerk 2008 Seite 64 2 Die Leistungsarten der Unfallversicherung Seite 64 3 Leistungserweiterungen Seite Leistungserweiterungen für Kinder Seite Leistungserweiterungen für bestimmte Berufsgruppen Seite Leistungserweiterungen Unfallschutz-AKTIV Seite 73 4 Servicepaket in allen Tarif-Varianten in der Übersicht Seite 74 5 Unfallschutz (Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv) Seite Pakete Seite Individuelle Absicherung des Versicherungsschutzes Seite Gefahrengruppen Seite Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten Seite Gültig für Risiko-Unfallversicherung und Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) Seite Gültig für Risiko-Unfallversicherung über Versorgungswerk und Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) über Versorgungswerk Seite Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderrisiken im Beruf (24-Stunden-Schutz) Seite Zuschläge und Höchstsummen bei Sonderrisiken in der Freizeit Seite Zuschläge und Höchstsummen bei erhöhten Gliedertaxen Seite Erhöhte Gliedertaxe für Heilberufe Seite Erhöhte Gliedertaxe für Handwerker (Arm) Seite Erhöhte Gliedertaxe für Handwerker (Arm und Bein) Seite Erhöhte Gliedertaxe für Musiker Stufe 1 (Streicher und Gitarristen) Seite 89

3 5.7.5 Erhöhte Gliedertaxe für Musiker Stufe 2 (Pianisten, Organisten, Harfenisten Schlagzeuger und Pauker) Seite Erhöhte Gliedertaxe für Musiker Stufe 3 (Flötisten, Holzbläser, Blechbläser, Dirigenten, Chorleiter und Sänger) Seite Übersicht der Leistungserweiterungen Seite Leistungserweiterungen allgemein Seite Leistungserweiterungen für Kinder Seite Leistungserweiterungen für bestimmte Berufsgruppen Seite Netto-Monatsbeiträge zur Risiko-Unfallversicherung, ohne Versicherungssteuer Seite Beitragssätze Tarifwerk 2008 SIGNAL IDUNA Allgemeine Tarif-Variante Kompakt Seite Beitragssätze Tarifwerk 2008 SIGNAL IDUNA Allgemeine Tarif-Variante Optimal Seite Beitragssätze Tarifwerk 2008 SIGNAL IDUNA Allgemeine Tarif-Variante Exklusiv Seite Beitragssätze Tarifwerk 2008 PVAG/VÖDAG, Tarif-Variante Kompakt Seite Beitragssätze Tarifwerk 2008 PVAG/VÖDAG, Tarif-Variante Optimal Seite Beitragssätze Tarifwerk 2008 PVAG/VÖDAG, Tarif-Variante Exklusiv Seite Beitragssätze Tarifwerk 2008 Versorgungswerke, Tarif-Variante Kompakt Seite Beitragssätze Tarifwerk 2008 Versorgungswerke, Tarif-Variante Optimal Seite Beitragssätze Tarifwerk 2008 Versorgungswerke, Tarif-Variante Exklusiv Seite 99 6 Unfallschutz-AKTIV (Tarif-Varianten: Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV, Exklusiv-AKTIV) Seite Gefahrengruppen Seite Mindest- und Höchstsummen der beitragspflichtigen Leistungsarten Seite Leistungserweiterungen in der Übersicht Seite Netto-Monatsbeiträge Unfallschutz-AKTIV, ohne Versicherungssteuer Seite Beitragssätze Unfallschutz-AKTIV SIGNAL IDUNA Allgemeine Seite Beitragssätze Unfallschutz-AKTIV PVAG/VÖDAG Seite Beitragssätze Unfallschutz-AKTIV Versorgungswerke Seite Nur Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) und Unfallversicherung mit garant. Beitragsrückzahlung (UBR) über Versorgungswerk Seite Allgemeine Regelungen Seite Eintrittsalter und Tarife in der UBR Seite Berufsgruppenverzeichnis der SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung Seite Leistungserweiterungen in der UBR Seite Werberichtlinien UV-Tarifwerk 2008 Seite Allgemeine Regelungen in der Unfallversicherung Seite Tarifbestimmungen für die Unfallversicherung 2008 (ADLER) Seite Unfallschutz (Tarif-Variante Kompakt) Seite 120 Teil 3 - Tarifbuch für die Gruppen-Unfallversicherung 2008 Tarifgestaltung der Gruppen-Unfallversicherung Tarifwerk 2008 Seite 122 Die Leistungsarten der Gruppen-Unfallversicherung Seite 123 Leistungserweiterungen allgemein Seite 126 Leistungserweiterungen für bestimmte Berufsgruppen in der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung (Tarif 100) Seite 127 Servicepaket in der Übersicht Seite 128 Übersicht der Leistungserweiterungen Seite 129 Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung (Tarif 100) Seite 130 Berufsgruppenverzeichnis für die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung Seite 131 Mindest- und Höchstsummen für die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung Seite 132 Zuschläge und Höchstsummen bei erhöhten Gliedertaxen (nur betriebliche Gruppen-Unfallversicherung (Tarif 100) Seite 134 Erhöhte Gliedertaxe für Handwerker (Arm) Seite 135 Erhöhte Gliedertaxe Handwerker (Arm und Bein) Seite 136 Erhöhte Gliedertaxe für Heilberufe Seite 137 Erhöhte Gliedertaxe für Musiker - Stufe 1 (Streicher, Gitarristen) Seite 135 Erhöhte Gliedertaxe für Musiker - Stufe 2 (Pianisten, Organisten, Harfenisten, Schlagzeuger und Pauker) Seite 139

4 Erhöhte Gliedertaxe für Musiker - Stufe 3 (Flötisten, Holzbläser, Blechbläser Dirigenten, Chorleiter und Sänger) Seite 140 Netto-Monatsbeiträge (ohne Versicherungssteuer (Tarif 100) Seite 141 SIGNAL IDUNA Allgemeine Seite 141 PVAG/VÖDAG Seite 142 ADLER Seite 143 Gruppen-Unfallversicherung für ehren- oder nebenamtlich Tätige (Tarif 500) Seite 144 Mindest- und Höchstsummen für ehren- oder nebenamtlich Tätige (Tarif 500) Seite 145 Netto-Monatsbeiträge (ohne Versicherungssteuer, Tarif 500) SIGNAL IDUNA Seite 146 Netto-Monatsbeiträge (ohne Versicherungssteuer, Tarif 500) PVAG/VÖDAG Seite 147 Netto-Monatsbeiträge (ohne Versicherungssteuer, Tarif 500) ADLER Seite 148 Gruppen-Unfallversicherung für Vereine (Tarif 600) Seite 149 Tarif 610 für Sportvereine Seite 149 Tarifierungstabelle für die Sportarten Seite 150 Tarif 620 für Vereine ohne Sportbetrieb Seite 151 Tarif 630 für Freiwillige Feuerwehr (gilt nicht für Berufsfeuerwehren) Seite 151 Tarif 640 für Freiwillige Sanitätskolonnen Seite 152 Mindest- und Höchstversicherungssummen für Vereine (Tarif 600) Seite 153 Netto-Monatsbeiträge (ohne Versicherungssteuer, Tarif 600) Seite 154 Tarif 610 (Sportvereine mit Sportbetrieb) Seite 154 Tarif 620 (Vereine ohne Sportbetrieb) Seite 155 Tarif 630 (Freiwillige Feuerwehr (nicht Berufsfeuerwehr)) Seite 155 Tarif 640 (Freiwillige Sanitätskolonnen) Seite 155 Gruppen-Unfallversicherung für die Organisationen des Handwerks und des Handels (Tarif 700) Seite 156 Mindest- und Höchstsummen für Organisationen des Handwerks und des Handels (Tarif 700) Seite 157 Netto-Monatsbeiträge (ohne Versicherungssteuer, Tarif 700) Seite 158 Sondertarif bis zu 24 Stunden bzw. 12 Stunden (Tarif 800) Seite 159 Sondertarif Versicherungsschutz für Tage, Wochen, Monate Seite 160 Werberichtlinien Gruppen-Unfallversicherung - Tarifwerk 2008 Seite 161 Allgemeine Regelungen in der Unfallversicherung Seite 162 Teil 4 - Handbuch zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) 1 Allgemeines Seite Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Seite Kreis der versicherten Personen Seite Versicherung kraft Gesetzes Seite Beschäftigte in Privathaushalten Seite Eigenbauarbeiten Seite Versicherung kraft Satzung Seite Versicherungsfreiheit Seite Versicherungsbefreiung Seite Freiwillige Versicherung Seite Begriffsdefinition Versicherungsfall Seite Arbeitsunfall Seite Berufskrankheit Seite Art und Umfang der Leistungen Seite Prävention (Unfallverhütung) Seite Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls Seite Heilbehandlung Seite Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Seite Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen Seite Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Seite Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Seite Verletztengeld Seite Verletztengeld für Arbeitnehmer Seite Verletztengeld für Unternehmer/Selbstständige Seite Übergangsgeld Seite Renten, Beihilfen, Abfindungen Seite Renten an Versicherte Seite Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten Seite Leistungen an Hinterbliebene Seite 179

5 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten Seite Witwen- und Witwerrente Seite Einfache Witwen- und Witwerrente Seite Erhöhte Witwen- und Witwerrente Seite Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten Seite Waisenrente Seite Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie Seite Abfindung Seite Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert Seite Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert Seite Abfindung mit einer Gesamtsumme Seite Kürzungen von Rentenleistungen beim Zusammentreffen von Renten Seite Schülerunfallversicherung Seite Die Berufsgenossenschaften Seite Die landwirtschaftliche Unfallversicherung Seite Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Seite Verzeichnis der BG-Zuordnung nach Gewerbezweigen Seite 195 Teil 5 - Die Beamtenunfallfürsorge 1 Allgemeines Seite Dienstunfall Seite Unfallruhegeld bei Dienstunfähigkeit als Folge des Dienstunfalls Seite Unfall-Hinterbliebenenversorgung Seite Unfallentschädigung Seite Unfallausgleich Seite Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen Seite Heilverfahren Seite 204 Teil 6 - ÖD-Highlights im Unfall-Tarifwerk Absicherung des unfallbedingten Zulagenausfalls Seite Absicherung gegen unfallbedingte Einschränkungen der beruflichen Haupttätigkeit Seite Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit Seite Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken Seite Rund-um-Absicherung für Beamte des SEK, MEK und der GSG9 Seite Sofortleistung für Vollzugsbedienstete Seite 207 Raum für Notizen Seite 208 Ausgabe Oktober 2009 Herausgeber: SIGNAL IDUNA Gruppe makom Joseph-Scherer-Straße Dortmund

6 Teil 1 Einführung in das Unfall-Tarifwerk SIGNAL IDUNA 2008

7 1 Das Unfall-Tarifwerk SIGNAL IDUNA Die private Unfallversicherung im Wandel der Zeit Das Angebot zur privaten Unfallversicherung hat sein Gesicht in den letzten Jahren am Markt sehr stark verändert. Neben der klassischen Absicherung der unfallbedingten Invalidität durch eine Invaliditätsleistung und / oder Unfallrente spielen mittlerweile Leistungen eine große Rolle, die mit der klassischen Unfallversicherung nichts oder nicht mehr viel zu tun haben. Neben immer neuen Leistungsarten und Leistungserweiterungen sind an erster Stelle die Pflege- /Hilfsleistungen zu nennen, wie Einkaufs-, Wäschereinigungs- oder Wohnungsreinigungsservice und dergleichen. Insbesondere die Angebote für die ältere Generation sind gespickt mit derartigen Leistungen und an den Absatzzahlen der Anbieter abzulesen sie kommen bei den Versicherten gut an. Das ist nicht verwunderlich, denn das Thema Unfallversicherung nimmt in der Reihenfolge der aus Verbrauchersicht wichtigsten Versicherungen immer mit einen der hinteren Plätze ein. Der Gedanke an ein Unfallereignis, insbesondere ein eigenes, wird immer weit weg geschoben. Dann hört man gern, wenn ein Versicherer mit so nahe liegenden Argumenten wirbt, wie Wir gehen für Sie einkaufen, oder wir reinigen Ihre Wohnung und Wäsche. Das Argument, nach einem Unfallereignis die Zeit der Genesung in den eigenen vier Wänden verbringen zu können, ist nahe liegend. Die Frage, welche Kosten nach einem Unfallereignis auf einen zukommen, oder wie die laufenden Einnahmen bestritten werden sollen, wird dann schnell verdrängt. Die Kassen der Sozialversicherung sind leer, und das betrifft auch die gesetzliche Unfallversicherung. Ob ein Unfallereignis als Berufsunfall anerkannt wird, und eine Leistung der Berufsgenossenschaft auslöst, ist heute sehr viel schwieriger zu sagen, als vor einigen Jahren. Wer bei Ablehnung der Leistungspflicht durch die gesetzliche Unfallversicherung keine private Absicherung vorweisen kann, steht möglicherweise vor dem Nichts, bzw. vor der Tür des Sozialamtes. Damit ist auch die Frage nach der Wichtigkeit einer privaten Unfallversicherung beantwortet. Das Fazit lautet: Eine private Unfallversicherung ist für jedermann unverzichtbar. 1.2 Privater Unfall-Versicherungsschutz ist unverzichtbar Unfälle sind kein Zufall. Sie ereignen sich nicht aus heiterem Himmel, sondern aus gewöhnlichen Alltagssituationen heraus, sei es am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder im Haushalt. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in den Medien über Unfälle berichtet wird. Trotz verbesserter Unfallforschung und intensiver Aufklärungsarbeit zur Beseitigung von Unfallgefahren hat die Zahl der Unfälle nicht entscheidend abgenommen. Jahr für Jahr verletzen sich fast 9 Mio. Menschen in Deutschland bei Unfällen. Das heißt, mehr als jeder 10. Bundesbürger ist betroffen. Fast Menschen kommen dabei ums Leben. 2

8 Weitere Fakten zum Unfallgeschehen: Freizeitunfälle Die meisten Unfälle (60 %) geschehen während der Freizeit, an Wochenenden, Feiertagen und im Urlaub, also wenn kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz besteht. Kinderunfälle In Deutschland erleiden jährlich ca. 2 Mio. Kinder (statistisch gesehen jedes 8. Kind) einen Unfall. Bei rund verunglückten Kindern (= 10 % der Unfälle) ist eine stationäre Behandlung der Unfallfolgen notwendig. Etwa Kinder verletzen sich so schwer, dass ein Leben lang Behinderungen bestehen bleiben. Die Häufigkeit tödlicher Unfälle von Kindern liegt bei etwa pro Jahr, dabei entfallen über 50 % auf Kinder im Vorschulalter. 80 % aller Kinderunfälle passieren in der Spiel- und Freizeit. Hausfrauenunfälle Hausfrauen sind besonders stark unfallgefährdet. Jährlich ereignen sich etwa 2,5 Mio. Unfälle von Frauen im Heim- und Freizeitbereich. Rund Unfälle enden tödlich. Allein diese Zahlen belegen, wie groß die Gefahr ist, in einen Unfall verwickelt zu werden. Dabei sind Unfälle für den Einzelnen unkalkulierbar. Nicht nur ob und zu welchem Zeitpunkt ein Unfall eintritt, sondern auch die Bandbreite der möglichen Unfallfolgen ist erheblich. Viele Unfälle bleiben glücklicherweise ohne dauerhafte Folgen. Andere bringen schwere Verletzungen mit sich, die möglicherweise zu einer längeren stationären Krankenhausbehandlung führen. Daran schließt sich eine ambulante Krankenbehandlung an, die ggf. durch Kurmaßnahmen ergänzt wird. Möglicherweise lässt sich die Arbeitskraft erst nach vielen Wochen, Monaten oder gar Jahren wiederherstellen. Körperliche Schädigungen können bestehen bleiben und das Unfallopfer für den Rest des Lebens behindern, sowohl im Beruf als auch im Privatleben. Bei manchen Verletzungen kann der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden. Dann ist eine Umschulung erforderlich. Das gewohnte Einkommensniveau wird vielleicht nicht mehr oder erst nach vielen Jahren wieder erreicht. Da dann nicht nur Einkünfte fehlen, sondern darüber hinaus zusätzliche Kosten entstehen können, z.b. für den behindertengerechten Umbau der Wohnung, verschlimmert sich die finanzielle Situation zusätzlich. Das soziale Netz federt die finanziellen Folgen etwas ab. Dabei kommt der gesetzlichen Unfallversicherung eine große Bedeutung zu. Sie gewährt den notwendigen Versicherungsschutz 3

9 für Berufsunfälle, das heißt für Unfälle, die sich am Arbeitsplatz oder auf den direkten Wegen dorthin und zurück ereignen. Erleidet ein Versicherter aufgrund eines Berufsunfalls eine dauerhafte Gesundheitsschädigung, erhält er von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Verletztenrente, deren Höhe zur Sicherung des Lebensstandards nicht immer ausreicht. Bei Unfällen im Freizeitbereich und Unfällen von nicht berufstätigen Personen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel überhaupt keine Leistungen. Diese großen Versorgungslücken können nur über eine zusätzliche Absicherung geschlossen werden. Diese wichtige Funktion übernimmt die private Unfallversicherung. Auf sie kann daher nicht verzichtet werden. 1.3 Individualität und Leistungsstärke kennzeichnen das Tarifwerk 2008 Bereits das Unfalltarifwerk 2000 PLUS kennzeichnete sich von jeher als ein Hochleistungstarif. So ist es selbstverständlich, dass wir unsere Invaliditätsleistungen sowohl im Nichtsenioren- als auch im Seniorentarif bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 % erbringen. Dies ist und bleibt unser Markenzeichen und mit eins der Hauptverkaufsargumente. Denn insbesondere hier unterscheidet sich die private Unfallversicherung von der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit unserem Tarifwerk 2008 gehen wird den Weg der größtmöglichen Individualität/Flexibilität konsequent weiter. Das Angebot der SIGNAL IDUNA Gruppe kennzeichnet sich darüber hinaus durch ein weit gefächertes Preis-/Leistungsverhältnis. So bieten wir mit diesem Tarifwerk für jeden etwas, also für Kunden mit einem schmalen Geldbeutel genauso wie für Kunden, denen ihre Sicherheit mehr Wert ist. 1.4 Das Tarifangebot im Überblick Bei der Unfallversicherung handelt es sich um einen Versicherungszweig mit zahlreichen Variationsmöglichkeiten. Versicherungsschutz wird geboten durch die Risiko-Unfallversicherung Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) Die Schwerpunkte dieser zwei Tarifangebote stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor: 4

10 Tarifangebot Nr. 1: Die Risiko-Unfallversicherung (Risikoträger SIAV, PVAG, VÖDAG) Grundsätzlich unterscheiden wir im Tarifwerk 2008 nach einem Segment für Kinder und Erwachsene, dem Tarif Unfallschutz, und einem Segment für die wichtige Zielgruppe der Senioren, dem Tarif Unfallschutz-AKTIV. Der Tarif Unfallschutz unterteilt sich in die drei Tarif- Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv und im Tarif Unfallschutz-AKTIV in Kompakt-AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV. Tarifangebot Nr. 2: Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) (Risikoträger: SIAV) Bei der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) handelt es sich um ein völlig neu entwickeltes Produkt, das um zahlreiche neue Gestaltungsmöglichkeiten ergänzt wurde und von den Außendienstpartnern der SIGNAL IDUNA Gruppe ab dem verkauft werden kann. Die UBR baut auf dem Unfall-Tarifwerk 2008 der Risiko-Unfallversicherung auf. Sie bietet dem Kunden einen attraktiven Unfall-Versicherungsschutz und - am Ende der Vertragslaufzeit - die Beiträge wieder zurück. Die Rückzahlung der Beiträge (auf Jahreszahlungsbasis, ohne Versicherungssteuer) und die zusätzliche Zahlung einer Überschussbeteiligung machen dieses Produkt für viele Kunden sehr attraktiv. Des Weiteren erhält der Kunde eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. 2 Risiko-Unfallversicherung (Risikoträger: SIAV, PVAG, VÖDAG) Dreh- und Angelpunkt der Unfallversicherung ist die Risiko-Unfallversicherung. Sie genießt einen hohen Bekanntheitsgrad sowie das Vertrauen großer Bevölkerungsteile, wird ständig weiterentwickelt und den veränderten Bedürfnissen der Kunden angepasst. In unserem Tarifwerk geschieht dies durch die Einführung von weiteren Leistungsarten und Leistungserweiterungen, mit denen wir neue Maßstäbe setzen. Grundsätzlich wird zwischen einem Tarifangebot für Kinder und Erwachsene, dem Unfallschutz, und einem Tarifangebot für Senioren, dem Unfallschutz-AKTIV, differenziert. 2.1 Unfallschutz Das Angebot für Kinder und Erwachsene, der Unfallschutz, teilt sich in drei Tarif-Varianten Tarif-Variante Kompakt Mit der Tarif-Variante Kompakt bieten wir einen Grundschutz zum günstigen Beitrag. Es handelt sich um ein Angebot für Kunden, die eine solide Grundabsicherung anstreben und weder 5

11 ein Sonderrisiko darstellen noch Sonderwünsche haben. Für Umstellungen aus dem Tarif SIGNAL IDUNA 2000 PLUS bietet sich die Tarif-Variante Kompakt nicht an. Nutzen Sie die Tarif-Variante Kompakt für den unkomplizierten Mitnahme-Verkauf bei verschiedenen Gelegenheiten, die sich am Rande des Tagesgeschäftes bieten, zum Beispiel bei Kundenbesuchen aus einem anderen Anlass Tarif-Variante Optimal Die Tarif-Variante Optimal bietet hochwertigen Versicherungsschutz mit einer Vielzahl von Leistungserweiterungen zum angemessenen Beitrag. Kunden, denen ihre finanzielle Sicherheit am Herzen liegt und die Interesse an einer bedarfsgerechten Absicherung haben, kommen hier auf ihre Kosten. Sie können auf fast alle Wünsche Ihrer Kunden eingehen und den Versicherungsschutz mit vielen interessanten Leistungserweiterungen würzen. Die Tarif- Variante Optimal bietet sich sowohl für das Neu- als auch für das Änderungsgeschäft an Tarif-Variante Exklusiv Die Tarif-Variante Exklusiv beinhaltet die gesamte Palette aller Leistungsarten und Leistungserweiterungen und geht über den Umfang der Tarif-Variante Optimal nochmals deutlich hinaus. Hiermit bieten wir den Kunden einen exklusiven Versicherungsschutz, die bereit sind, für einen weit reichenden Versicherungsschutz einen angemessenen Beitrag zu zahlen. Mit der Tarif-Variante Exklusiv haben sie wieder das bessere Angebot im Wettbewerb und können auch bei schwieriger Wettbewerbslage bestehen. Durch die Bereitstellung von drei verschiedenen Tarif-Varianten stehen Ihnen im Verkauf zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Kombination von Tarif-Varianten ist nicht zulässig, das heißt, eine Person kann nur in einer Tarif-Variante versichert sein. Im Tarif Unfallschutz bieten alle Tarif-Varianten sowohl die Möglichkeit der individuellen Zusammenstellung des Versicherungsschutzes als auch standardisierte Angebote in Form von Paketen Die Leistungsarten im Tarif Unfallschutz Die Leistung bei Eintritt einer Invalidität ist in diesem Zusammenhang zweifellos die wichtigste Aufgabe der Unfallversicherung. Grund genug, hier wieder den Schwerpunkt unseres Angebotes zu setzen und in diesem Bereich unterschiedliche Absicherungsmodelle anzubieten. Ganz egal, ob der Kunde im Falle der unfallbedingten Invalidität eine Kapitalentschädigung, eine Rentenzahlung oder eine Kombination aus Kapitalentschädigung und Rentenzahlung wünscht, bei SIGNAL IDUNA findet er immer eine geeignete Lösung. 6

12 Invalidität mit progressiven Mehrleistungen Wer im Falle einer unfallbedingten Invalidität eine Kapitalentschädigung wünscht, ist bei SIGNAL IDUNA gut aufgehoben, denn Leistungen werden grundsätzlich bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 % gezahlt. Dieses Verkaufsargument hat oberste Priorität, weil die gesetzliche Unfallversicherung erst Leistungen ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % vorsieht. Den meisten Kunden kommt es allerdings insbesondere auf die Absicherung gegen schwere Unfallfolgen an. Zur optimalen Absicherung kann in den Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv zwischen insgesamt drei verschiedenen progressiven Invaliditätsstaffeln gewählt werden. Unsere progressiven Invaliditätsstaffeln im Überblick: (Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle) Progression 600 (Prog. 600) mit Leistungen bis zu 600 % der vereinbarten Versicherungssumme. Progression 400 (Prog. 400) mit Leistungen bis zu 400 % der vereinbarten Versicherungssumme. Progression 250 (Prog. 250) mit Leistungen bis zu 250 % der vereinbarten Versicherungssumme. Sämtliche progressiven Invaliditätsstaffeln sehen Mehrleistungen ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 % vor. Diese Mehrleistungen werden zusätzlich zum vereinbarten Teil der Invaliditätssumme gezahlt. Hierdurch erhalten die Versicherten ein Mehr an Leistung, und zwar in nicht unbeträchtlicher Höhe. Die Höhe der Mehrleistungen, die bei den einzelnen Invaliditätsgraden vorgesehen ist, unterscheidet sich je nach Wahl der Invaliditätsstaffel. Die Krone der progressiven Invaliditätsstaffeln gebührt zweifelsfrei der Progression 600. In dieser Staffel wird bei der Ermittlung der Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 90 % generell die sechsfache Invaliditätssumme zugrunde gelegt. Aus einer Versicherungssumme von EUR kann so eine Invaliditätsleistung von bis zu EUR werden. Damit wird die Absicherung gegen schwere Unfälle mit hohen Invaliditätsgraden in den Vordergrund gestellt. Dieses ist empfehlenswert, weil dann häufig auch die finanziellen Folgen für den Verletzten besonders gravierend sind, z.b. wenn Rehabilitationsmaßnahmen oder Wohnungsumbauten erforderlich werden. 7

13 Allerdings bieten auch die progressiven Invaliditätsstaffeln Progression 400 und Progression 250 durchaus einen attraktiven Versicherungsschutz, selbstverständlich zu einem sehr günstigen Beitrag. Die folgende Tabelle zeigt, welche Mehrleistungen in den einzelnen progressiven Invaliditätsstaffeln bei verschiedenen Invaliditätsgraden zum Tragen kommen und wie sich hierdurch die Gesamtleistung erhöht: Invaliditätsgrad Mehrleistung Prog. 600 Prog. 400 Prog. 250 Gesamtleistung Mehrleistung Gesamtleistung Mehrleistung Gesamtleistung 5 % - 5 % - 5 % - 5 % 10 % - 10 % - 10 % - 10 % 15 % - 15 % - 15 % - 15 % 20 % - 20 % - 20 % - 20 % 25 % - 25 % - 25 % - 25 % 30 % 20 % 50 % 10 % 40 % 5 % 35 % 35 % 40 % 75 % 20 % 55 % 10 % 45 % 40 % 60 % 100 % 30 % 70 % 15 % 55 % 45 % 80 % 125 % 40 % 85 % 20 % 65 % 50 % 100 % 150 % 50 % 100 % 25 % 75 % 55 % 130 % 185 % 75 % 130 % 35 % 90 % 60 % 160 % 220 % 100 % 160 % 45 % 105 % 65 % 190 % 255 % 125 % 190 % 55 % 120 % 70 % 220 % 290 % 150 % 220 % 65 % 135 % 75 % 250 % 325 % 175 % 250 % 75 % 150 % 80 % 280 % 360 % 200 % 280 % 90 % 170 % 85 % 310 % 395 % 225 % 310 % 105 % 190 % 90 % 340 % 430 % 250 % 340 % 120 % 210 % 95 % 475 % 570 % 275 % 370 % 135 % 230 % 100 % 500 % 600 % 300 % 400 % 150 % 250 % Beispiel: Wurde die Progressionsstaffel Progression 600 vereinbart und tritt ein Invaliditätsgrad von 90 % ein, beträgt die Mehrleistung 340 % der vereinbarten Invaliditätssumme. Die Gesamtleistung beträgt also 430 % der vereinbarten Invaliditätssumme. Bei einer Versicherungssumme von EUR entspricht dies einem Gesamtbetrag von EUR. 8

14 Die folgende Grafik veranschaulicht noch einmal die Wirkung der verschiedenen progressiven Invaliditätsstaffeln: ohne Prog. Prog. 250 Prog. 400 Prog Invaliditätsleistung in % Invaliditätsgrad in % 0 Mehrleistungen sind sehr vorteilhaft für den Kunden. In unbegrenzter Höhe können sie jedoch nicht gewährt werden. Daher sind sie für jede versicherte Person und ferner für alle bei der SIGNAL IDUNA Gruppe bestehenden Verträge zusammen auf EUR begrenzt. Invaliditätssumme ohne Progression (Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle) In allen Tarif-Varianten bieten wir auch die Leistungsart Invalidität ohne Progression an. Diese eignet sich für Kunden mit einem stark strapazierten Geldbeutel und für solche, die auch bei niedrigen Invaliditätsgraden bereits eine ausreichende Invaliditätsleistung erhalten möchten. Keine Progression bedeutet jedoch nicht, dass es sich hierbei um ein unattraktives Angebot handeln würde. Im Gegenteil: Wir bieten soliden Grundschutz zu günstigen Beiträgen. Das überzeugende Preis-Leistungs-Verhältnis macht diesen Versicherungsschutz jedoch für jeden Geldbeutel erschwinglich. Leistungen werden ebenfalls bereits ab einer Invalidität von 1 % erbracht. Die Versicherungsleistung entspricht stets dem Prozentsatz, um den die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Betroffenen dauerhaft eingeschränkt ist. Beispiel: Bei einer 60%igen Invalidität nach einem Unfall und einer Invaliditätssumme von EUR erhält der Versicherungsnehmer EUR. 9

15 Invaliditätsleistung bei Vollzugsdienstunfähigkeit (Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: PVAG und VÖDAG) Bei diesem Angebot handelt es sich um ein spezielles Angebot für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Es wird nur von sehr wenigen Gesellschaften angeboten und richtet sich speziell an Beamte im Vollzugsdienst der: Polizei des Bundes und der Länder einschließlich Bundespolizei (BPol), Zollbehörden, Justiz und Feuerwehr. Der Vollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Beamten. Deshalb gelten für die Vollzugsdienstfähigkeit zusätzliche und strengere Vorschriften als für den allgemeinen Beamtendienst. So kann ein Angehöriger des Vollzugsdienstes unter Umständen schon bei relativ geringen Unfallfolgen vollzugsdienstunfähig sein, wenn er durch die Behinderung seinen Aufgaben gesundheitlich nicht mehr gewachsen ist. Dieses kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Hör- oder Sehvermögen eingeschränkt ist, eine Bewegungsbehinderung eintritt oder ein Daumenverlust nur noch einen unzulänglichen Gebrauch von Waffen zulässt. Die versorgungsrechtlichen Folgen nach der Feststellung einer Vollzugsdienstunfähigkeit führen besonders bei Beamten auf Probe bzw. Widerruf, die keine oder nur unzureichende Versorgungsleistungen erhalten, zu wirtschaftlichen Härten. Aber auch Beamte auf Lebenszeit können bei Vollzugsdienstunfähigkeit finanzielle Einbußen erleiden. Für diesen Bedarf kann entsprechender Versicherungsschutz über die PVAG bzw. VÖDAG abgeschlossen werden, und zwar wahlweise bei Vollzugsdienstunfähigkeit aufgrund eines Invaliditätsgrades von mindestens 10 % oder von mindestens 20 %. Die versicherte Person erhält die volle Versicherungssumme, wenn der vereinbarte Invaliditätsgrad erreicht oder überschritten wird und innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, ein Verfahren zur Vollzugsdienstunfähigkeit eingeleitet und spätestens nach weiteren 2 Jahren mit der Bestätigung der Vollzugsdienstunfähigkeit abgeschlossen wird. Ansonsten berechnet sich die Leistung entsprechend dem Invaliditätsgrad. 10

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