Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 D Berlin An Erzieherinnen und Erzieher der Berliner Schulen, die als Pädagogische Unterrichtshilfe tätig sind/ werden über - zuständige Schulaufsicht in den Regionen - zuständige Schulleitung Geschäftszeichen II E Vw 2 / II E Vw 3 Bearbeitung Zimmer Nicole Zywitzki/ Angela Stegemann 2B10 Telefon / Zentrale intern Fax Hauptpersonalvertretungen nicole.zywitzki@senbjw.berlin.de angela.stegemann@senbjw.berlin.de Datum Ausschreibung für eine berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme für das weitere pädagogische Personal an der Berliner Schule Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung bietet für das im Land Berlin beschäftigte weitere pädagogische Personal eine berufsbegleitende Weiterbildung für die Tätigkeit als Pädagogische Unterrichtshilfe an. Die vorliegende Ausschreibung stellt die Grundlage für diese Maßnahme dar. Maßnahme Sonderpädagogische Zusatzausbildung für Pädagogische Unterrichtshilfen Maßnahmenkennung WB PU 15/16-1 Art der Maßnahme Adressaten- und Zielgruppe Ziel der Maßnahme Zusatzausbildung Erzieherinnen und Erzieher der Berliner Schule, die sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Berlin befinden und die bereits auf eine Stelle als Pädagogische Unterrichtshilfe eingewiesen wurden. Bei freien Kapazitäten werden auch Bewerbungen von Erzieherinnen und Erziehern nachrangig berücksichtigt, die sich für diese Tätigkeit qualifizieren möchten und einen Einsatz als Pädagogische Unterrichtshilfe anstreben. Qualifizierung zur Pädagogischen Unterrichtshilfe im Land Berlin Zentrales -Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjw.berlin.de

2 2 A) Organisationsstruktur Plätze Dauer Umfang Wochentag Zeiten Auftaktveranstaltung Ort Koordinierende Leitung Freistellung 26 (pro Region zwei Plätze für regionalverwaltete Schulen, zwei Plätze für zentralverwaltete Schulen) vier Schulhalbjahre, von September 2015 bis Juli 2017, einmal wöchentlich ganztägig, zuzüglich eines Ganztagsseminars zum Thema Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule vier Doppelstunden (DST) pro Weiterbildungstag, insgesamt ca. 290 DST (eine DST entspricht 90 min) Mittwoch von 9.00 bis Uhr Mittwoch, 09. September 2015, 9.00 Uhr Medienforum der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Levetzowstr. 1-2, Raum 006 (Änderungen vorbehalten) Herr Boris Michalski, Die Teilnahme an der Weiterbildung wird durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung gefördert und gilt als Arbeitszeit im Umfang eines Wochenarbeitstages. B) Durchführungsbestimmungen Anforderungen an die Teilnehmenden Für einen erfolgreichen Abschluss ist eine 80%ige Anwesenheitspflicht pro Halbjahr erforderlich. Bei Krankheit oder anderer unabwendbarer Abwesenheit sind die Schule und die koordinierende Leitung der Maßnahme zu informieren. Fehlzeiten müssen begründet entschuldigt werden. Kann die/ der Teilnehmende aus gesundheitlichen oder anderen nachvollziehbaren Gründen nur an weniger als 80% der Lehrveranstaltungen eines Halbjahres teilnehmen, so kann die Weiterbildungsmaßnahme nicht über das Halbjahresende hinaus fortgeführt werden. Ein Wiedereintritt in eine angebotsentsprechende Folgemaßnahme ist möglich (Hinweise unter E). In Ausnahmefällen können Teilnehmende, die geringfügig mehr als 20% der Weiterbildungszeit entschuldigt gefehlt haben, in Abstimmung mit der koordinierenden Leitung durch Nachbereitungsaufgaben oder Teilüberprüfungen nachweisen, dass sie die Fachinhalte angemessen nachgeholt haben. Über geprüfte Einzelfälle entscheidet die koordinierende Leitung nach Rücksprache mit dem Fachreferat in der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung. Von den Teilnehmenden wird eine regelmäßige aktive Mitarbeit, inklusive einer intensiven Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, erwartet.

3 3 Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und Leistungsüberprüfungen der Weiterbildungsmaßnahme ist verpflichtend. Nimmt ein/e Teilnehmer/in aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen nicht an den Lehrveranstaltungen oder Leistungsüberprüfung teil, kann die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung seine/ihre Weiterbildungsmaßnahme beenden. Allgemeine Hinweise Die durch die Weiterbildung initiierten Lernprozesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können in Teilen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen von elearning unterstützt werden. Hierbei wird auf die Inhalte der DV elearning verwiesen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist eine dienstliche Veranstaltung für Dienstkräfte des Landes Berlin. In der Regel gehen die Lehrveranstaltungen der Weiterbildungsmaßnahme, im Interesse der Schule an qualifiziertem und engagiertem pädagogischem Personal, allen anderen dienstlichen Veranstaltungen vor. Ist die Abwesenheit aus dienstlichen Gründen dennoch zwingend erforderlich, wird um Mitteilung durch die Schulleitung an die koordinierende Leitung gebeten. Während der Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen, z.b. Mutterschutz oder Elternzeit, ruht in der Regel das Arbeitsbzw. Dienstverhältnis. Genauso verhält es sich mit der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme. Wird das Arbeits- oder Dienstverhältnis wieder aufgenommen und dies der Stelle in der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung mitgeteilt, wird die Weiterbildungsmaßnahme ohne erneute Bewerbung angebotsentsprechend fortgesetzt (siehe Wiedereintritt). In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen des Gesetzgebers im 3 Abs. 2 MuSchG und im 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG verwiesen. Entstehen durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme unvermeidbare und erhöhte Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen, so werden diese Aufwendungen gem. 9 Abs. 6 LGG auf Antrag erstattet. Scheidet der/ die Teilnehmer/in aus dem Beschäftigungsverhältnis des Landes Berlin aus, so ist eine Fortsetzung der Maßnahme nicht möglich. Die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme erfolgt vorbehaltlich der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Erzieher/innen. C) Abschlussbestimmungen Leistungsnachweise und Leistungsanforderungen Eine qualitative und quantitative Bewertung der Leistungen der Teilnehmenden erfolgt zum einen am Ende eines jeden Ausbildungshalbjahres in Form von schriftlichen Selbststudieneinheiten (vgl. Leistungsnachweis unter D) und zum anderen in der Präsentation und Reflexion im Rahmen von zwei Kolloquia. Für die Einheiten des Selbststudiums (vgl. Leistungsnachweis unter D)

4 4 erhalten die Teilnehmenden entsprechende Arbeitsaufträge und Bewertungskriterien zu Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Ein erstes Kolloquium wird am Ende des 2. Halbjahres stattfinden. Der Schwerpunkt wird einerseits auf der Präsentation eines Unterrichtsentwurfes und dessen Durchführung und andererseits auf der Reflexion des durchgeführten Unterrichts liegen. Das Kolloquium wird in Form einer fachlichen Diskussion geführt. Alle Leistungen, eigene Schwerpunkte in der Weiterbildung und Praxisprojekte der Teilnehmenden werden in einem individuell geführten Portfolio gesammelt, das am Ende des vierten Halbjahres in einem zweiten Kolloquium präsentiert und bezüglich der eigenen Lerngeschichte reflektiert und fachlich diskutiert wird. Sollten nach dem 2. Halbjahr die Leistungen einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers im Bewertungsdurchschnitt mit nicht erkennbar eingeschätzt werden, so erhält die Teilnehmerin/ der Teilnehmer die Möglichkeit zur einmaligen Nacharbeit der Arbeitsergebnisse. Wird auch die nachgearbeitete Leistung mit dem Ergebnis nicht erkennbar bewertet, so kann die Weiterbildungsmaßnahme nicht fortgesetzt werden. Kolloquia Abschlussbedingungen Abschluss Die Form und der Ablauf jedes Kolloquiums stellt sich wie folgt dar: Die individuellen Arbeitsergebnisse werden in einer Gruppe von acht Teilnehmenden präsentiert und anschließend in der Gruppe fachlich diskutiert. Jeder Präsentation werden bis zu 30 Minuten eingeräumt und die anschließende fachliche Reflexion und Diskussion in der Gruppe soll einen Zeitrahmen von 15 Minuten nicht überschreiten. Die einzelnen Teilleistungen innerhalb eines Kolloquiums sind prozentual wie folgt gewichtet: Fachliche Qualität der eingereichten Teilleistungen mit 50%, Darstellung der eingereichten Teilleistungen im Kolloquium mit 30% und fachkompetente Beteiligung an der Diskussion im Kolloquium mit 20%. Die Weiterbildungsmaßnahme gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn: die Teilnehmenden den unter Punkt B) zusammengefassten Anforderungen während der Maßnahme gerecht wurden, das Tagesseminar Durchgängige Sprachbildung absolviert wurde, die erforderlichen Leistungsnachweise termingerecht (letzter Weiterbildungstag des jeweiligen Halbjahres) eingereicht wurden; terminlich später eingereichte Arbeitsergebnisse werden mit dem Ergebnis nicht erkennbar bewertet, mindestens zwei der vier Halbjahre mit dem Bewertungsdurchschnitt bedingt erkennbar (ausreichend) abgeschlossen wurden und die Teilnehmenden zwei Kolloquia erfolgreich absolviert haben. Zertifikat der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung im Land Berlin

5 5 Qualifikation Individuelle Auswirkungen auf tarifliche Ein- bzw. Höhergruppierungen sind bei der zuständigen Personalbearbeitung zu erfragen. Im Falle eines Wechsels der Teilnehmerin/ des Teilnehmers in ein anderes Bundesland wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung des Weiterbildungsabschlusses Angelegenheit des aufnehmenden Landes ist. D) Fachliche Struktur und Inhalte 1. Halbjahr: Inhalte: Modul 1 - Grundlagen der Sonderpädagogik Modul 2 - Entwicklungsbeeinträchtigungen, Diagnostik und Versorgungssystem Modul 3 - Konzeption und Organisationsformen der schulischen Förderung Leistungsnachweise: 1. Erarbeitung einer Schülerbeschreibung auf der Basis einer Hospitation und deren Protokollierung, die als Grundlage für das Erstellen einer Förderplanung genutzt werden kann. Die Schülerbeschreibung sollte den Kriterien der Wertfreiheit, Ressourcenorientierung und der bewussten Reflexion der eigenen Wahrnehmung gerecht werden 2. Erstellung einer individuellen Förderplanung 2. Halbjahr: Inhalte: Modul 4 - Ausgewählte didaktische Handlungsfelder Modul 5 - Beratungskonzepte im schulischen Kontext Leistungsnachweise: 1. Erarbeitung eines Unterrichtsentwurfs und Durchführung des Unterrichts auf der Grundlage eines schriftlichen Unterrichtsverlaufes mit schriftlicher Reflexion 2. Erarbeitung eines Konzeptes für ein Elterngespräch, welches im Arbeitsfeld von besonderer Bedeutung ist. Das erste Weiterbildungsjahr schließt mit einem ersten Kolloquium (fachliche Diskussion) ab. 3. Halbjahr: Inhalte: Modul 6 - Bildung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen Modul 7 - Symptomatik und Pädagogik bei besonderen Behinderungsbildern Modul 8 - Entwicklung und Förderung der emotionalen und sozialen Kompetenz Leistungsnachweise: 1. Erstellung einer Ideensammlung zu Förderangeboten für eine Schülerin oder einen Schüler mit komplexer Behinderung 2. Erarbeitung eines spezifisches Unterrichtsangebots für eine Schülerin oder einen Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung 3. Erstellung einer wertschätzenden und ressourcenorientierten Dokumentation anhand einer im Arbeitsfeld erlebten oder beobachteten Verhaltensauffälligkeit

6 6 4. Halbjahr: Inhalte: Modul 9 - Menschen mit geistiger Behinderung im Erwachsenenleben Modul 10 - Umgang mit neuen Medien im Unterricht Leistungsnachweise: 1.Internetrecherche zu den wichtigsten Trägern beruflicher Bildung (regional) und Erstellung eines schriftlichen Profils einer Institution mit Bezug zur betreuenden Schülerschaft. 2. Reflexion der eigenen Lerngeschichte während der Ausbildungszeit und Zusammenstellung in Form eines Portfolios. Modul 11 - Abschlusskolloquium Präsentation des erstellten Portfolios zur eigenen Lerngeschichte mit anschließender fachlicher Diskussion Modul Sprachbildung Im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme absolvieren die Teilnehmenden ein ganztägiges Seminar zum Thema Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule. (Teil 1 - Wege zur Durchgängigen Sprachbildung; Teil 2 - Interkulturelle Kommunikation) Weitere Fragen zu fachlichen Inhalten beantwortet Herr Boris Michalski; erreichbar unter afs-borismichalski@t-online.de. E) Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Formular und weitere Unterlagen Für die Bewerbung ist das Formular für berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, welches als pdf-datei unter ungsangebote/voraussetzungen.html zur Verfügung steht, zu verwenden. Der Bewerbung ist der Nachweis über die Stellenbesetzung als Pädagogische Unterrichtshilfe (Kopie) beizufügen.

7 7 Auswahlvoraussetzungen Verfahrensweg Fristen Zulassung Rücktritt Die Bewerberinnen und Bewerber gehören zur Adressaten- und Zielgruppe. Das vollständig vom Bewerber oder von der Bewerberin ausgefüllte und unterschriebene Formular muss im Original sowie fristgerecht auf dem Dienstweg bei der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung eingehen. Bezüglich der Teilnahme von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wird hier auf 4 Abs. 4 der DV Qualifizierung hingewiesen. Bewerbungen schwerbehinderter Beschäftigter werden nach 81 (4) Ziffer 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Das vollständig vom Bewerber oder von der Bewerberin ausgefüllte und unterschriebene Formular muss im Original mit den zusätzlich geforderten Unterlagen fristgerecht auf dem Dienstweg bei der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung eingehen. Die Schulleitung bestätigt mit Unterschrift auf dem Formular, dass die Kollegin/ der Kollege an der Schule als Pädagogische Unterrichtshilfe tätig ist und die Teilnahme schulorganisatorisch unterstützt sowie sichergestellt wird. Die Bewerbung wird über die Schulleitung an die regionale Schulaufsicht gegeben. Nach dortigem Eingang aller Bewerbungen erfolgt unter Berücksichtigung der in dieser Ausschreibung aufgeführten Voraussetzungen ein Auswahlverfahren mit Beteiligung der örtlichen Beschäftigtenvertretungen. Die erstellte Auswahl zuzüglich aller Originalbewerbungsunterlagen wird an die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung gegeben. Anmeldungen per Fax, Post oder direkt an die Senatsverwaltung werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungen sind von der Schulleitung bis zum 20. März 2015 der regionalen Schulaufsicht vorzulegen. Bis spätestens 13. Mai 2015 sind die Bewerbungsunterlagen samt Auswahlentscheidungen an die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung, Berufsbegleitende Weiterbildung, II E Vw 2 oder II E Vw 3 weiterzuleiten. Die Information über die Entscheidung bezüglich der Aufnahme in die Maßnahme erfolgt schriftlich auf dem Dienstweg. Ist der/die zur Weiterbildungsmaßnahme zugelassene Teilnehmer/in aus gesundheitlichen, schulorganisatorischen, persönlichen oder anderen unabwendbaren Gründen nicht in der Lage, die Weiterbildungsmaßnahme aufzunehmen oder fortzusetzen, so ist sie verpflichtet, unverzüglich den Rücktritt von der Maßnahme der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung mitzuteilen ( 3 Abs. 8 WBLVO). Formular unter ungsangebote/voraussetzungen.html

8 8 Wiedereintritt Ein Wiedereintritt in eine angebotsentsprechende Folgemaßnahme ist auf Antrag der Teilnehmenden mit Zustimmung der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung ohne ein erneutes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren möglich ( 3 Abs. 8 WBLVO). Formular unter ungsangebote/voraussetzungen.html F) Ergänzende Hinweise: Nach Erteilung des Zertifikats sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Schulleitung über den Abschluss der Weiterbildung zu informieren (siehe Geschäftsprozess Erfassung von Weiteren Qualifikationen, Verfahrensanweisung Nr ). Die offizielle Bekanntgabe einer solchen Maßnahme unterliegt gemäß 85 Abs. 2 PersVG Berlin der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats, gem. 17 Abs. 1 i.v.m. 18a Abs. 4 LGG der Beteiligung der Gesamtfrauenvertretung sowie gemäß 95 Abs. 2 i.v.m. 97 Abs. 6 SGB IX der Anhörung der Hauptschwerbehindertenvertretung. Im Auftrag Heidi Hubacek Fachreferentin Berufsbegleitende Weiterbildung; II E 4

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