Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
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- Erich Heinrich
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1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 D Berlin An die Lehrkräfte der Berliner Grundschule, die das Unterrichtsfach Englisch fachfremd erteilen über - zuständige Schulaufsichten - zuständige Schulleitungen Geschäftszeichen II E Vw 2 / II E Vw 3 Bearbeitung Zimmer Nicole Zywitzki/ Angela Stegemann 2B10 Telefon / Zentrale intern Fax Hauptpersonalvertretungen nicole.zywitzki@senbjw.berlin.de angela.stegemann@senbjw.berlin.de Datum Ausschreibung für eine berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme für Lehrkräfte Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung Berlin bietet auf Grundlage des Lehrkräftebildungsgesetzes (LBiG) und der Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin (WBLVO) für die im Land Berlin beschäftigten Lehrkräfte eine berufsbegleitende Weiterbildung im Fach Englisch an. Die vorliegende Ausschreibung stellt nach 3 Abs. 3 WBLVO die Grundlage für diese Maßnahme dar. Maßnahme Jahreslehrgang Englisch Grundschule Maßnahmenkennung WB JL Eng GS 15/16-1 Art der Maßnahme Adressaten- und Zielgruppe Weiterbildungslehrgang (nach 2 und 6 WBLVO) Lehrkräfte der Berliner Schule, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Berlin befinden, sofern es sich nicht um Lehrkräfte handelt, die als Vertretungslehrkraft im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) eingestellt worden sind, die im Grundschulbereich tätig sind und bereits das Unterrichtsfach Englisch ohne fachbezogenen Studienabschluss erteilen. Bei freien Kapazitäten werden auch Bewerbungen von Interessenten/innen berücksichtigt, die voraussichtlich im Schuljahr 2015/16 das Unterrichtsfach Englisch erteilen werden. Zentrales -Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjw.berlin.de
2 2 Lehrkräfte, die nicht im Rahmen der PKB beschäftigt werden, aber dennoch ein befristetes Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Berlin nachweisen, können sich bewerben, wenn das Beschäftigungsverhältnis solange andauert, bis die Weiterbildungsmaßnahme abgeschlossen ist. Ziel der Maßnahme Vorbereitung auf die Prüfung zum Certificate in Advanced Englisch (CAE) Level C1 nach den Festlegungen des Council of Europe und die methodisch-didaktische Qualifizierung im Fremdsprachenunterricht für die Befähigung zur Unterrichtserteilung im Fach Englisch in der Grundstufe in der Berliner Schule A) Organisationsstruktur Plätze 26 (pro Region zwei Plätze für regionalverwaltete Schulen, zwei Plätze für zentralverwaltete Schulen) Dauer zwei Schulhalbjahre, von September 2015 bis Juli 2016, zuzüglich eines Ganztagsseminars zum Thema Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule sowie eines Kompaktseminars (freitags ganztägig und samstags halbtägig) Umfang Wochentag Zeiten Auftaktveranstaltung Ort Koordinierende Leitung Anrechnungsstunden vier Doppelstunden (DST) pro Weiterbildungstag, zuzüglich ein Kompaktseminar insgesamt ca. 150 DST (eine DST entspricht 90 min) Montag von 8.15 bis Uhr Montag, 07. September 2015, Uhr Johann-Peter-Hebel Schule, Emser Straße 50, Berlin, Raum 100 (Änderungen vorbehalten) Frau Beate Rother, Für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme erhalten die teilnehmenden Lehrkräfte vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden und geplanten Haushaltsmittel und gemäß 3 Abs. 7 WBLVO fünf Anrechnungsstunden auf das wöchentliche Unterrichtsdeputat. B) Durchführungsbestimmungen Anforderungen an die Teilnehmenden Für einen erfolgreichen Abschluss ist eine 80%ige Anwesenheitspflicht pro Halbjahr erforderlich. Bei Krankheit oder anderer unabwendbarer Abwesenheit sind die Schule und die koordinierende Leitung der Maßnahme zu informieren. Fehlzeiten müssen begründet entschuldigt werden. Kann die teilnehmende Lehrkraft aus gesundheitlichen oder an-
3 3 deren nachvollziehbaren Gründen nur an weniger als 80% der Lehrveranstaltungen eines Halbjahres teilnehmen, so kann die Weiterbildungsmaßnahme nicht über das Halbjahresende hinaus fortgeführt werden. Ein Wiedereintritt in eine angebotsentsprechende Folgemaßnahme ist möglich (Hinweise unter E). In Ausnahmefällen können Teilnehmende, die geringfügig mehr als 20% der Weiterbildungszeit entschuldigt gefehlt haben, in Abstimmung mit der koordinierenden Leitung durch Nachbereitungsaufgaben oder Teilüberprüfungen nachweisen, dass sie die Fachinhalte angemessen nachgeholt haben. Über geprüfte Einzelfälle entscheidet die koordinierende Leitung nach Rücksprache mit dem Fachreferat der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung. Von den Teilnehmenden wird eine regelmäßige aktive Mitarbeit, inklusive einer intensiven Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, erwartet. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen in 3 Abs. 6 WBLVO hingewiesen. Allgemeine Hinweise Die durch die Weiterbildung initiierten Lernprozesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können in Teilen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen von elearning unterstützt werden. Hierbei wird auf die Inhalte der DV elearning verwiesen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist eine dienstliche Veranstaltung für Dienstkräfte des Landes Berlin. In der Regel gehen die Lehrveranstaltungen der Weiterbildungsmaßnahme, im Interesse der Schule an qualifizierten und engagierten Lehrkräften, allen anderen dienstlichen Veranstaltungen vor. Ist die Abwesenheit aus dienstlichen Gründen dennoch zwingend erforderlich, wird um Mitteilung durch die Schulleitung an die koordinierende Leitung gebeten. Während der Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen, z.b. Mutterschutz oder Elternzeit, ruht das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Genauso verhält es sich mit der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme, sie ruht über diesen Zeitraum. Wird das Dienstverhältnis wieder aufgenommen, kann die Weiterbildungsmaßnahme ohne erneute Bewerbung angebotsentsprechend fortgesetzt werden. Entstehen durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme unvermeidbare und erhöhte Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen, so werden diese Aufwendungen gem. 9 Abs. 6 LGG auf Antrag erstattet. Die Prüfung für das Zertifikat C1 wird durch einen externen Anbieter durchgeführt. Die Kosten für die Zertifikatsprüfung B2/ C1 werden auf Antrag erstattet. Für weitere Informationen steht Frau Carola Lemp unter carola.lemp@senbjw.berlin.de zur Verfügung. Scheidet die teilnehmende Lehrkraft aus dem Beschäftigungsverhältnis des Landes Berlin aus, so ist eine Fortsetzung der Maßnahme nicht möglich.
4 4 Die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme erfolgt vorbehaltlich der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Lehrkräften. C) Abschlussbestimmungen Abschluss Qualifikation Die Weiterbildungsmaßnahme gilt als erfolgreich absolviert, wenn die Teilnehmenden den unter Punkt B) zusammengefassten Anforderungen während der Maßnahme gerecht wurden, das Tagesseminar zur Durchgängigen Sprachbildung absolviert wurde, die Leistungen im Umfang von 30 Punkten erbracht wurden und die erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen. Nach erfolgreicher Beendigung wird den Teilnehmenden durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung die Teilnahme an der Maßnahme bescheinigt. Das Zertifikat zur Befähigung der Unterrichtserteilung im Fach Englisch in der Grundstufe/ Sekundarstufe I in der Berliner Schule wird erst nach erfolgreichem Bestehen der Zertifikatsprüfung (CAE) Level 1 ausgestellt. Der Abschluss dieser Weiterbildungsmaßnahme hat keine Auswirkungen auf: die Laufbahn oder das Lehramt und die tarifliche Eingruppierung bzw. die Besoldung. Im Falle eines Wechsels der Lehrkraft in ein anderes Bundesland wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung des Weiterbildungsabschlusses Angelegenheit des aufnehmenden Landes ist. D) Fachliche Struktur und Inhalte 1. Halbjahr: Inhalte: 1) Sprachunterricht (Umfang 1 Doppelstunde), 6 LP Kompetenzen im Bereich Sprechen auf Niveau B1/ B2 Leistungsnachweis: Mündlicher Test 2) Methodik-Didaktik und Literatur (Umfang 3 Doppelstunden) Teaching English as a Foreign Language, 3 LP (Veranstaltungssprache Deutsch/ Englisch) Literary Studies, 3 LP (Veranstaltungssprache Englisch/ Deutsch) Medienkompetenz im Englischunterricht der Grundschule, 3 LP (Veranstaltungssprache Deutsch/ Englisch) Leistungsnachweis: Portfolio zu ausgewählten Inhalten 2. Halbjahr: Inhalte: 1) Sprachunterricht (Umfang 1 Doppelstunde), 6 LP Kompetenzen im Bereich Sprechen auf Niveau B2/ C1 Leistungsnachweis: Schriftlicher Test
5 5 2) Methodik-Didaktik und Linguistics (Umfang 3 Doppelstunden) Schulpraktische Studien, und Lernaufgaben im Rahmenlehrplan 3 LP (Veranstaltungssprache Deutsch/ Englisch) Linguistic Studies, 3 LP (Veranstaltungssprache Englisch/ Deutsch) Classroom English, 3 LP (Veranstaltungssprache Englisch) Leistungsnachweis: ausführlicher kompetenzorientierter Unterrichtsentwurf Modul Sprachbildung Im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme absolvieren die Teilnehmenden ein ganztägiges Seminar zum Thema Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule. (Teil 1 - Wege zur Durchgängigen Sprachbildung; Teil 2 - Interkulturelle Kommunikation) Weitere Fragen zu fachlichen Inhalten beantwortet Frau Beate Rother; erreichbar unter rother@zedat.fu-berlin.de. E) Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Formular und weitere Unterlagen Auswahlvoraussetzungen Verfahrensweg Für die Bewerbung ist das Formular für berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, welches als pdf-datei unter ungsangebote/voraussetzungen.html zur Verfügung steht, zu verwenden. Für die Teilnahme an dieser Maßnahme sind keine weiteren Unterlagen notwendig. Die Bewerberinnen und Bewerber gehören zur Adressaten- und Zielgruppe. Das vollständig vom Bewerber oder von der Bewerberin ausgefüllte und unterschriebene Formular muss im Original sowie fristgerecht auf dem Dienstweg bei der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung eingehen. Bezüglich der Teilnahme von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wird hier auf 4 Abs. 4 der DV Qualifizierung hingewiesen. Anmeldungen schwerbehinderter Lehrkräfte werden nach SGB IX 81, Kapitel 4.2 bevorzugt berücksichtigt. Befristet beschäftigte Lehrkräfte, die nicht im Rahmen von PKB beschäftigt sind, werden bei der Auswahl nachrangig berücksichtigt. Die Schulleitung bestätigt mit Unterschrift auf dem Formular, dass die Kollegin/ der Kollege das Unterrichtsfach Englisch an der Schule ohne fachbezogenen Studienabschluss erteilt bzw. im Schuljahr 2015/16 erteilen und die Teilnahme schulorganisatorisch unterstützt wird sowie sichergestellt wird. Die Bewerbung wird über die Schulleitung an die regionale Schulaufsicht gegeben. Nach dortigem Eingang aller Bewerbungen erfolgt unter Berücksichtigung der in dieser Ausschreibung aufgeführten Voraussetzungen ein Auswahlverfahren mit Beteiligung
6 6 der örtlichen Beschäftigtenvertretungen (siehe 3 Abs. 4, 5 WBLVO). Die erstellte Auswahl zuzüglich aller Originalbewerbungsunterlagen wird an für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung gegeben. Anmeldungen per Fax, Post oder direkt an die Senatsverwaltung werden nicht berücksichtigt. Fristen Zulassung Rücktritt Wiedereintritt Die Bewerbungen sind von der Schulleitung bis zum 20. März 2015 der regionalen Schulaufsicht vorzulegen. Bis spätestens 13. Mai 2015 sind die Bewerbungsunterlagen samt Auswahlentscheidungen an die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung, Berufsbegleitende Weiterbildung, II E Vw 2 oder II E Vw 3 weiterzuleiten. Die Information über die Entscheidung bezüglich der Aufnahme in die Maßnahme erfolgt schriftlich auf dem Dienstweg. Ist die zur Weiterbildungsmaßnahme zugelassene Lehrkraft aus gesundheitlichen, schulorganisatorischen, persönlichen oder anderen unabwendbaren Gründen nicht in der Lage, die Weiterbildungsmaßnahme aufzunehmen oder fortzusetzen, so ist sie verpflichtet, unverzüglich den Rücktritt von der Maßnahme der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung mitzuteilen ( 3 (8) WBLVO). Formular unter ungsangebote/voraussetzungen.html Ein Wiedereintritt in eine angebotsentsprechende Folgemaßnahme ist auf Antrag der Lehrkraft mit Zustimmung der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung ohne ein erneutes Bewerbungsund Zulassungsverfahren möglich ( 3 (8) WBLVO). Formular unter ungsangebote/voraussetzungen.html F) Ergänzende Hinweise: Nach Erteilung des Zertifikats ist die teilnehmende Lehrkraft verpflichtet, die Schulleitung über den Abschluss der Weiterbildung zu informieren (siehe Geschäftsprozess Erfassung von Weiteren Qualifikationen, Verfahrensanweisung Nr ). Die offizielle Bekanntgabe einer solchen Maßnahme unterliegt gemäß 85 Abs. 2 PersVG Berlin der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats, gem. 17 Abs. 1 i.v.m. 18a Abs. 4 LGG der Beteilung der Gesamtfrauenvertretung sowie der Hauptschwerbehindertenvertretung. Dieses Schreiben hat daher den Charakter einer Vorankündigung. Im Auftrag Heidi Hubacek Fachreferentin Berufsbegleitende Weiterbildung; II E 4
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