Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 D Berlin An die Lehrkräfte der regional und zentral verwalteten allgemeinbildenden Berliner Schulen, die das Unterrichtsfach Ethik fachfremd erteilen über - zuständige Schulaufsichten - zuständige Schulleitungen Hauptpersonalvertretungen Geschäftszeichen II E Vw 2 / II E Vw 3 Bearbeitung Zimmer Nicole Zywitzki/ Angela Stegemann 2B10 Telefon / Zentrale intern Fax weiterbildung@senbjw.berlin.de Datum Ausschreibung für eine berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme für Lehrkräfte Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin bietet auf Grundlage des Lehrkräftebildungsgesetzes (LBiG) und der Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin (WBLVO) für die im Land Berlin beschäftigten Lehrkräfte eine berufsbegleitende Weiterbildung im Fach Ethik an. Die vorliegende Ausschreibung stellt nach 3 Abs. 3 WBLVO die Grundlage für diese Maßnahme dar. Maßnahme Ethik Maßnahmenkennung WB-L Et 16/17-1 Art der Maßnahme Adressaten- und Zielgruppe Weiterbildungslehrgang (nach 2 und 6 WBLVO) Lehrkräfte der Berliner Schule, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Berlin befinden, sofern es sich nicht um Lehrkräfte handelt, die als Vertretungslehrkraft im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) eingestellt worden sind und das Unterrichtsfach Ethik ohne fachbezogenen Studienabschluss erteilen. Lehrkräfte, die nicht im Rahmen der PKB beschäftigt werden, aber dennoch ein befristetes Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Berlin nachweisen, können sich bewerben, wenn das Beschäftigungsverhältnis solange andauert, bis die Weiterbildungsmaßnahme abgeschlossen ist. Ziel der Maßnahme Befähigung zur Unterrichtserteilung im Fach Ethik in der Sekun- Zentrales -Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjw.berlin.de

2 2 darstufe I der Berliner Schule A) Organisationsstruktur Plätze 26 (pro Region zwei Plätze für allgemeinbildende regionalverwaltete Schulen, zwei Plätze für allgemeinbildende zentralverwaltete Schulen) Dauer zwei Schulhalbjahre, von September 2016 bis Juli 2017 Rhythmus Umfang einmal wöchentlich ganztägig 4,5 Doppelstunden (DST) pro Weiterbildungstag, insgesamt ca. 190 DST (eine DST entspricht 90 min) Im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme findet zusätzlich zu den fachlichen Lehrveranstaltungen ein Ganztagsseminar zum bildungspolitischen Schwerpunktthema Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule statt (siehe unter C). Wochentag Zeiten Auftaktveranstaltung Ort Koordinierende Leitung Anrechnungsstunden Montag von 8.30 bis Uhr Montag, 12. September 2016, 9.00 Uhr Medienforum der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Levetzowstraße 1-2, Berlin-Mitte (Änderungen vorbehalten) Frau Manuela Dräwe, m.draewe@t-online.de Für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme erhalten die teilnehmenden Lehrkräfte vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden und geplanten Haushaltsmittel und gemäß 3 Abs. 7 WBLVO sechs Anrechnungsstunden auf das wöchentliche Unterrichtsdeputat. B) Grundsätze Vereinbarungen Für einen erfolgreichen Abschluss ist eine 80%ige Anwesenheitspflicht pro Halbjahr erforderlich. Bei Krankheit oder anderer unabwendbarer Abwesenheit sind die Schule und die koordinierende Leitung der Maßnahme zu informieren. Fehlzeiten müssen begründet entschuldigt werden. Kann die teilnehmende Lehrkraft aus gesundheitlichen oder anderen nachvollziehbaren Gründen nur an weniger als 80% der Lehrveranstaltungen eines Halbjahres teilnehmen, so kann die Weiterbildungsmaßnahme nicht über das Halbjahresende

3 3 hinaus fortgeführt werden. Ein Wiedereintritt in eine angebotsentsprechende Folgemaßnahme ist möglich (Hinweise unter E). In Ausnahmefällen können Teilnehmende, die geringfügig mehr als 20% der Weiterbildungszeit entschuldigt gefehlt haben, in Abstimmung mit der koordinierenden Leitung durch Nachbereitungsaufgaben oder Teilüberprüfungen nachweisen, dass sie die Fachinhalte angemessen nachgeholt haben. Über geprüfte Einzelfälle entscheidet die koordinierende Leitung nach Rücksprache mit dem Fachreferat in der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung. Von den Teilnehmenden wird eine regelmäßige aktive Mitarbeit, inklusive einer intensiven Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, erwartet. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen in 3 Abs. 6 WBLVO hingewiesen. Allgemeine Hinweise Die durch die Weiterbildung initiierten Lernprozesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können in Teilen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen von elearning unterstützt werden. Hierbei wird auf die Inhalte der DV elearning verwiesen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist eine dienstliche Veranstaltung für Dienstkräfte des Landes Berlin. In der Regel gehen die Lehrveranstaltungen der Weiterbildungsmaßnahme, im Interesse der Schule an qualifizierten und engagierten Lehrkräften, allen anderen dienstlichen Veranstaltungen vor. Ist die Abwesenheit aus dienstlichen Gründen dennoch zwingend erforderlich, wird um Mitteilung durch die Schulleitung an die koordinierende Leitung gebeten. Während der Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen, z.b. Mutterschutz oder Elternzeit, ruht in der Regel das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Genauso verhält es sich mit der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme. Wird das Arbeits- oder Dienstverhältnis wieder aufgenommen und dies der Stelle in der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung mitgeteilt, wird die Weiterbildungsmaßnahme ohne erneute Bewerbung angebotsentsprechend fortgesetzt (siehe Wiedereintritt). In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen des Gesetzgebers im 3 Abs. 2 MuSchG und im 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 BEEG verwiesen. Entstehen durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme unvermeidbare und erhöhte Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen, so werden diese Aufwendungen gem. 9 Abs. 6 LGG auf Antrag erstattet. Scheidet die teilnehmende Lehrkraft aus dem Beschäftigungsverhältnis des Landes Berlin aus, so ist eine Fortsetzung der Maßnahme nicht möglich. Die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme erfolgt vorbehaltlich der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

4 4 und einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Lehrkräften. C) Fachliche Struktur und Inhalte 1. Halbjahr: Inhalte: Orientierung an den Themenfeldern des neuen Rahmenlehrplans Identität und Rolle Wissen und Glauben Freiheit und Verantwortung Methodische Schwerpunkte: Modelle zur Unterrichtsgestaltung, Ethisches Argumentieren, Rollenspiel Leistungsnachweis: Das erste Halbjahr schließt ohne Leistungsnachweis ab. 2. Halbjahr: Inhalte: Orientierung an den Themenfeldern des neuen Rahmenlehrplans Mensch und Gemeinschaft Recht und Gerechtigkeit Handeln und Moral Methodische Schwerpunkte: Begriffsarbeit, Textarbeit, Dilemma Leistungsnachweis: Erstellung einer Abschlussarbeit inkl. Planungsmodell für den problemorientierten Unterricht; Erstellung in Einzel- oder Gruppenarbeit (max. 3 Personen) Modul Sprachbildung Im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme absolvieren die Teilnehmenden ein ganztägiges Seminar zum Thema Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule. (Teil 1 - Wege zur Durchgängigen Sprachbildung; Teil 2 - Interkulturelle Kommunikation) Weitere Fragen zu fachlichen Inhalten beantwortet Frau Manuela Dräwe; erreichbar unter m.draewe@t-online.de. D) Abschlussbestimmungen Anforderungen Die Weiterbildungsmaßnahme gilt als erfolgreich absolviert, wenn: die Teilnehmenden den unter Punkt B) zusammengefassten Bestimmungen während der Maßnahme gerecht wurden, das Tagesseminar zur Durchgängigen Sprachbildung absolviert wurde, die ethische Fragestellung zum Thema der Abschlussarbeit genehmigt wurde, die Abschlussarbeit schriftlich vorgelegt, durch das Dozententeam und die koordinierende Leitung begutachtet und die teilnehmende Lehrkraft demnach zur Präsentation der Arbeit

5 5 zugelassen wurde und die erstellte Abschlussarbeit im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme präsentiert wurde. Für die Erstellung der Abschlussarbeit sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: Problemorientierte Ausrichtung des Arbeit Schwerpunktmäßige Kompetenzförderung (Standardkonkretisierung) Eindeutiger Bezug zum Rahmenlehrplan, Anpassung an die jeweilige Jahrgangsstufe Schüleraktivierende Ausrichtung der Arbeitsaufträge Funktionalität des Materials Wird ein Leistungsnachweis (inklusive einer Wiederholungsbzw. Nachbereitungsmöglichkeit gemäß der genannten Kriterien) mit nicht ausreichend bewertet und steht damit endgültig fest, dass die teilnehmende Lehrkraft die Weiterbildungsmaßnahme nicht erfolgreich abschließen und das Zertifikat nicht erhalten wird, so wird die Maßnahme durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung beendet. Die Teilnahme bis zu diesem Zeitpunkt wird bescheinigt. Die Abschlussarbeit und/oder die Präsentation können aus nachvollziehbaren Gründen bis Februar 2018 nachgeholt bzw. einmalig wiederholt werden. Abschluss Qualifikation Zertifikat der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung mit der Befähigung zur Unterrichtserteilung im Fach Ethik in der Sekundarstufe I in der Berliner Schule Der Abschluss dieser Weiterbildungsmaßnahme hat keine Auswirkungen auf: die Laufbahn oder das Lehramt und die tarifliche Eingruppierung bzw. die Besoldung. Im Falle eines Wechsels der Lehrkraft in ein anderes Bundesland wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung des Weiterbildungsabschlusses Angelegenheit des aufnehmenden Landes ist. E) Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Formular und weitere Unterlagen Für die Bewerbung ist das Formular für berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, welches als pdf-datei unter dungsangebote/voraussetzungen.html zur Verfügung steht, zu verwenden. Für die Teilnahme an dieser Maßnahme sind keine

6 6 weiteren Unterlagen notwendig. Auswahlvoraussetzungen Verfahrensweg Fristen Die Bewerberinnen und Bewerber gehören zur genannten Adressaten- und Zielgruppe. Bezüglich der Teilnahme von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wird hier auf 4 Abs. 4 der DV Qualifizierung hingewiesen. Bewerbungen schwerbehinderter Beschäftigter werden nach 81 (4) Ziffer 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Befristet beschäftigte Lehrkräfte, die nicht im Rahmen von PKB beschäftigt sind, werden bei der Auswahl nachrangig berücksichtigt. Das vollständig vom Bewerber oder von der Bewerberin ausgefüllte und unterschriebene Formular muss im Original sowie fristgerecht auf dem Dienstweg bei der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung eingehen. Die Schulleitung bestätigt auf dem Formular, dass die Kollegin/ der Kollege das Unterrichtsfach an der Schule ohne fachbezogenen Studienabschluss erteilt bzw. im Schuljahr 2016/17 erteilen wird und die Teilnahme schulorganisatorisch unterstützt und sichergestellt wird. Die Bewerbung wird über die Schulleitung an die regionale Schulaufsicht gegeben. Nach dortigem Eingang aller Bewerbungen erfolgt unter Berücksichtigung der in dieser Ausschreibung aufgeführten Voraussetzungen ein Auswahlverfahren mit Beteiligung der örtlichen Beschäftigtenvertretungen ( 3 Abs. 4, 5 WBLVO). Die erstellte Auswahl zuzüglich aller Originalbewerbungsunterlagen wird an die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung gegeben. Bewerbungen per Fax, Post oder direkt an die Senatsverwaltung werden nicht berücksichtigt. 4. März 2016 Eingang der Bewerbung bei der regionalen Schulaufsicht über die Schulleitung 22. April 2016 Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen samt Auswahlentscheidungen bei der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung, Berufsbegleitende Weiterbildung, II E Vw 2 oder II E Vw 3 Zulassung Rücktritt Die Information über die Entscheidung bezüglich der Aufnahme in die Maßnahme erfolgt schriftlich auf dem Dienstweg. Ist die zur Weiterbildungsmaßnahme zugelassene Lehrkraft aus gesundheitlichen, schulorganisatorischen, persönlichen oder anderen unabwendbaren Gründen nicht in der Lage, die Weiterbildungsmaßnahme aufzunehmen oder fortzusetzen, so ist sie

7 7 verpflichtet, unverzüglich den Rücktritt von der Maßnahme der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung mitzuteilen ( 3 Abs. 8 WBLVO). Formular unter dungsangebote/voraussetzungen.html Wiedereintritt Ein Wiedereintritt in eine angebotsentsprechende Folgemaßnahme ist auf Antrag der Lehrkraft mit Zustimmung der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung ohne ein erneutes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren möglich ( 3 Abs. 8 WBLVO). Formular unter dungsangebote/voraussetzungen.html F) Ergänzende Hinweise: Nach Erteilung des Zertifikats ist die teilnehmende Lehrkraft verpflichtet, die Schulleitung über den Abschluss der Weiterbildung zu informieren (siehe Geschäftsprozess Erfassung von Weiteren Qualifikationen, Verfahrensanweisung Nr ). Zukünftig finden Sie die Angebote der Berufsbegleitenden Weiterbildung auf den Seiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg. Die offizielle Bekanntgabe einer Weiterbildungsmaßnahme unterliegt gemäß 85 Abs. 2 PersVG Berlin der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats, gem. 17 Abs. 1 i.v.m. 18a Abs. 4 LGG der Beteiligung der Gesamtfrauenvertretung sowie gemäß 95 Abs. 2 i.v.m. 97 Abs. 6 SGB IX der Anhörung der Hauptschwerbehindertenvertretung. Dieses Schreiben hat daher den Charakter einer Vorankündigung und geht nach Abschluss des Verfahrens in den offiziellen Status über. Im Auftrag Heidi Hubacek Fachreferentin Berufsbegleitende Weiterbildung/ Berufsbegleitende Studien; II E 4

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