Leitfaden für den Angestelltenlehrgang I
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- Leander Gerstle
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1 Leitfaden für den Angestelltenlehrgang I 1
2 1. Zielgruppe der Qualifizierung Der Angestelltenlehrgang I vermittelt tariflich Beschäftigten die theoretischen Kenntnisse, um Verwaltungsaufgaben des mittleren Dienstes ab der Entgeltgruppe 6 TvöD-V wahrnehmen zu können. Der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs I ist grundsätzlich auch die tarifliche Voraussetzung für eine entsprechende Eingruppierung. Die Qualifizierungsmaßnahme richtet sich regelmäßig an tariflich Beschäftigte, die als Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter im allgemeinen Verwaltungsdienst tätig sind und sich für höherwertige Verwaltungstätigkeiten qualifizieren möchten. Tariflich Beschäftigte anderer Berufsgruppen gehören nur in besonderen Einzelfällen zur Zielgruppe des Angestelltenlehrgangs I. 2. Verlauf und Inhalt der Qualifizierung Der Angestelltenlehrgang I findet über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren berufsbegleitend an einem Wochentag, mit je 4 Doppelstunden von 08:00-15:00 Uhr, im Studieninstitut in Bielefeld statt. Einmal im Vierteljahr wird auch samstags von 08:00 13:00 Uhr unterrichtet. In den gesetzlichen Schulferien findet der Lehrgang nicht statt. Für die Zeit der Lehrgangsveranstaltungen sowie der Prüfungen sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Dienst in der Dienststelle befreit. Für Lehrgangsveranstaltungen an einem Samstag erfolgt ein Zeitausgleich. Der Angestelltenlehrgang I umfasst ca. 331 Doppelstunden, die sich auf folgende Fachgebiete verteilen: Allgemeine Grundlagen: Staats- und Europarecht Kommunales Verfassungsrecht Bürgerliches Recht Allgemeines Verwaltungsrecht Sozial- und Handlungskompetenz Methodik der Rechtsanwendung Lerntraining Betriebswirtschaftliche Grundlagen: Verwaltungsorganisation Personalrecht Kommunales Finanzmanagement Buchführung im NKF Kosten- und Leistungsrechnung Handlungsfelder der Kommunen: Recht der Gefahrenabwehr Sozialrecht Kommunale Einnahmen. Die Abschlussprüfung besteht aus vier schriftlichen Klausuren (à 3 Zeitstunden) und einer praktischen Prüfung (Rollenspiel, max. 20 Min.). 2
3 3. Bewerbungsvoraussetzungen Für eine Bewerbung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zugehörigkeit zu der unter Zfr. 1 genannten Zielgruppe Beschäftigung in einem Dauerarbeitsverhältnis eine mindestens 2jährige Beschäftigungszeit bei der Stadt Bielefeld zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns eine positive Stellungnahme der Organisationseinheit bezogen auf die Befähigung (intellektuelle, physische und psychische Belastbarkeit) der Bewerberin/des Bewerbers, den Lehrgang erfolgreich zu absolvieren und nach Bestehen der Prüfung des Angestelltenlehrgangs I die Aufgaben einer entsprechend bewerteten Verwaltungsstelle, wenn möglich in der derzeitigen Organisationseinheit, wahrnehmen zu können. Über Ausnahmen von den Bewerbungsvoraussetzungen wird in besonders begründeten Ausnahmefällen individuell entschieden. 4. Zulassungsverfahren Wenn die Bewerberin/der Bewerber die o.g. Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt, nimmt sie/er an einem Zulassungsverfahren teil, das aus einem standardisierten Eignungstest und einem internen Auswahlgespräch besteht. Von der Teilnahme am Zulassungsverfahren befreit sind: Lehrgangswiederholerinnen und -wiederholer Bewerberinnen und Bewerber, deren Eignung bereits in einem Stellenbesetzungsverfahren festgestellt wurde und die sich zu einer Teilnahme am Angestelltenlehrgang I verpflichtet haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Stelle neu bewertet wurde und bei denen der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs I für die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe tariflich vorausgesetzt wird. 4.1 Eignungstest In dem vom Studieninstitut Westfalen-Lippe durchgeführten Eignungstest werden Arbeitstempo und Arbeitssorgfalt sowie der Umgang mit Zahlen und Sprache geprüft. Weitere Einzelheiten zu dem Eignungstest, insbesondere bei Vorliegen einer Behinderung oder von gesundheitlichen Einschränkungen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Studieninstitutes (s.link). Den Eignungstest beim Studieninstitut müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens mit dem Ergebnis mit Einschränkungen zu empfehlen abschließen. Wenn sie diese Ergebnisse nicht erzielen, können sie das Testverfahren beim Studieninstitut in einem der Folgejahre einmal wiederholen. 4.2 Internes Auswahlgespräch Das interne Auswahlgespräch wird vom Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen durchgeführt und zielt darauf ab, ein Bild über die persönliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers zu gewinnen. Wird diese Eignung nicht festgestellt, haben die Bewerberinnen und Bewerber auch hier eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit. 3
4 5. Zulassungsentscheidung Bewerberinnen und Bewerber, die erfolgreich das Zulassungsverfahren absolviert haben oder die an dem Zulassungsverfahren aus den v.g. Gründen nicht teilzunehmen brauchten, werden zum Besuch des Angestelltenlehrgangs I zugelassen, wenn in entsprechendem Umfang Personalbedarf für den Verwaltungsdienst besteht und Fortbildungsmittel für den Lehrgangsbesuch zur Verfügung stehen. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die verfügbaren Kapazitäten, wird nach folgenden Kriterien über die Zulassung entschieden: Ergebnisse im Eignungstest und im internen Auswahlgespräch personalwirtschaftliche, persönliche und soziale Aspekte, soweit bei mehreren Bewerberinnen und Bewerbern gleiche Eignungsvoraussetzungen vorliegen Berücksichtigung der Regelungen des SGB IX sowie des LGG zur Förderung besonderer Personenkreise. Sofern eine Bewerberin/ein Bewerber nach diesen Kriterien aktuell nicht zum Angestelltenlehrgang I zugelassen werden kann, besteht die Möglichkeit, sich mit dem im Eignungstest des Studieninstitutes erzielten Ergebnis erneut für künftige Angestelltenlehrgänge I zu bewerben. Mit jeder neuen Bewerbung ist eine erneute Teilnahme am internen Auswahlgespräch obligatorisch. 6. Lehrgangskosten Die Stadt Bielefeld übernimmt die für die Teilnahme am Angestelltenlehrgang I entstehenden Kosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, z. B. für Lernmittel, sind von den Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern selbst zu tragen. Vor Beginn des Lehrgangs wird eine Nebenabrede zum bestehenden Arbeitsvertrag abgeschlossen, dass dem Arbeitgeber die Fortzahlung des Entgeltes sowie die Lehrgangskosten -im angemessenen Umfang- zu ersetzen sind, wenn das Arbeitsverhältnis während des Lehrgangs oder innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Lehrgangs auf Wunsch der/des tariflich Beschäftigten oder aus einem von ihr/ihm zu vertretenden Grund endet. Die Aufwendungen für die Lehrgangskosten sind zurückzuzahlen, wenn die Teilnahme am Lehrgang ohne triftigen Grund auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden der/des tariflich Beschäftigten abgebrochen wird. 7. Bewerbung Der Angestelltenlehrgang I wird vom Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen- Lippe bei Bedarf angeboten. Interessentinnen und Interessenten können sich daher laufend beim Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen bewerben, das über die Zulassung und Anmeldung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet. Die Bewerbung ist an (Personalentwicklung) zu richten. Zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen gehören: ein auf dem Dienstweg über das Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen an das Studieninstitut gerichtetes kurzes Bewerbungsschreiben, in dem die Motivation zur Teilnahme am Angestelltenlehrgang I dargestellt wird 4
5 ein Lebenslauf, aus dem die Vorqualifikation und die Art und Dauer der bisherigen Tätigkeiten hervorgehen ein Passbild eine positive Stellungnahme der Leiterin/des Leiters der Organisationseinheit zur Befähigung der Bewerberin/des Bewerbers 8. Ansprechpartner Bianca Rabener Fortbildung, Weiterbildung Tel Neues Rathaus, G 206 Fax Bianca.Rabener@bielefeld.de Doris Schürmann Personalentwicklung Tel Neues Rathaus, G 2010 Fax doris.schuermann@bielefeld.de 5
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