Leitfaden für den Angestelltenlehrgang II

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1 Leitfaden für den Angestelltenlehrgang II 1

2 1. Zielgruppe der Qualifizierung Der Angestelltenlehrgang II vermittelt tariflich Beschäftigten die theoretischen Kenntnisse, um Verwaltungsaufgaben des gehobenen Dienstes ab der Entgeltgruppe 9 TVöD-V wahrnehmen zu können. Der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs II ist grundsätzlich auch die tarifliche Voraussetzung für eine entsprechende Eingruppierung. Zielgruppe sind tariflich beschäftigte Verwaltungskräfte der Stadt Bielefeld mit erfolgreich abgeschlossenem Angestelltenlehrgang I oder einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur/zum Verfaltungsfachangestellten, die anschließend bereits Verwaltungserfahrung erworben haben und sich für Aufgaben des gehobenen Verwaltungsdienstes qualifizieren möchten. Bei tariflich Beschäftigten mit abgeschlossenem Hochschulstudium oder einer anderen höherwertigen Berufsausbildung ist ggf. auch ohne vorherigen Besuch des Angestelltenlehrgangs I bzw. ohne vorherige Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten der Besuch des Angestelltenlehrgangs II möglich. 2. Verlauf und Inhalt der Qualifizierung Der Angestelltenlehrgang II wird über einen Zeitraum von ca. 2 ½ Jahren berufsbegleitend an einem Wochentag und zusätzlich zweimal im Monat samstags, mit je 4 Doppelstunden von 09:00 16:00 Uhr, im Studieninstitut Bielefeld durchgeführt. In den gesetzlichen Schulferien findet der Lehrgang nicht statt. Für die Zeit der Lehrgangsveranstaltungen sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Dienst in der Dienststelle befreit. Für Lehrgangsveranstaltungen, die an einem Samstag stattfinden, erfolgt ein Zeitausgleich. Der Angestelltenlehrgang II findet in modularer Form statt und ist in ein Basisstudium und ein Aufbaustudium gegliedert, welche insgesamt ca. 500 Doppelstunden umfassen. Das Basisstudium verteilt sich auf folgende Fachgebiete: Staatsrecht Europarecht Allgemeines Verwaltungsrecht, Methodik, Prozessrecht Kommunales Verfassungsrecht Bürgerliches Recht Recht der Gefahrenabwehr Sozialrecht Personalrecht Kommunales Finanzmanagement Kosten- und Leistungsrechnung Verwaltungsmanagement Selbstmanagement Vortrags- und Präsentationstechniken Kommunikationstechniken. Beim Aufbaustudium müssen definierte Pflichtmodule aus den drei Schwerpunktbereichen Soziales, Ordnen, Planen, Bauen und BWL absolviert werden. Diese umfassen folgende Fachgebiete: im Schwerpunkt Soziales Verwaltungsverfahren (SGB X) Leistungen nach Kapitel 5 9 SGB XII Rückabwicklungsansprüche Interkulturelle Kompetenz 2

3 im Schwerpunkt Ordnen, Planen, Bauen Vertiefung Recht der Gefahrenabwehr Planungs- und Baurecht Ordnungswidrigkeitenrecht Vertiefung Verwaltungszwang im Schwerpunkt BWL Vertiefung Kommunales Finanzmanagement Wirtschaftlichkeitsanalysen Controlling. Im Verlauf des Lehrgangs finden prüfungsrelevante Lernerfolgskontrollen nach einem credit-point- System statt, deren Ergebnisse zu 80% in das Gesamtergebnis einfließen. Daneben ist eine praktische Prüfung (Fachvortrag mit Präsentation) zu absolvieren, deren Ergebnis zu 20% beim Gesamtergebnis Berücksichtigung findet. 3. Bewerbungsvoraussetzungen Für eine Bewerbung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zugehörigkeit zu der unter Zfr. 1 genannten Zielgruppe Beschäftigung in einem Dauerarbeitsverhältnis eine mindestens 4jährige Beschäftigungszeit als tariflich Beschäftigte/tariflich Beschäftigter nach Abschluss der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder des Angestelltenlehrgangs I zum Zeitpunkt des Beginns des Angestelltenlehrgangs II (vgl. 1 der Anlage 3 BAT), sofern die Teilnahme an diesen Lehrgängen erforderlich ist. Hierbei zählen auch Beschäftigungszeiten außerhalb der Stadt Bielefeld mit. eine positive Stellungnahme der Organisationseinheit bezogen auf die Befähigung (intellektuelle, physische und psychische Belastbarkeit) der Bewerberin/des Bewerbers, den Lehrgang erfolgreich zu absolvieren und anschließend die Aufgaben einer entsprechend bewerteten Verwaltungsstelle, wenn möglich in der derzeitigen Organisationseinheit, wahrnehmen zu können. Über Ausnahmen von den Bewerbungsvoraussetzungen wird in besonders begründeten Fällen individuell entschieden. 4. Zulassungsverfahren Wenn die Bewerberin/der Bewerber die o. g. Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt, nimmt sie/er an einem Vorbereitungslehrgang von ca. 30 Doppelstunden beim Studieninstitut Westfalen- Lippe teil. Zusätzlich muss das vom Studieninstitut durchgeführte Zulassungsverfahren durchlaufen werden. Von der Teilnahme am Zulassungsverfahren befreit sind tariflich Beschäftigte, die die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter oder des Angestelltenlehrgangs I mit der Note sehr gut oder gut bestanden haben. Das Zulassungsverfahren beinhaltet: einen standardisierten Leistungstest zwei fallbezogene Arbeiten (je 180 Minuten). Hier kommen praktische Fälle aus den Fächern - Allgemeines Verwaltungsrecht (mit Bezügen zum Besonderen Verwaltungsrecht) 3

4 -öffentliche Finanzwirtschaft -Kommunalverfassungsrecht in Betracht. einen Fachtest über die Kenntnisse der Erstausbildung (120 Minuten). Zur Vorbereitung auf die fallbezogenen Arbeiten dient der Vorbereitungslehrgang, in dem auf die Methodik der Aufgabenerfüllung eingegangen wird. Der Fachtest erstreckt sich grundsätzlich auf alle Unterrichtsgebiete des Angestelltenlehrgangs I bzw. der Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten. Ein Fragenkatalog wird vom Studieninstitut im Internet veröffentlicht. Auf den Test müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber inhaltlich selbstständig vorbereiten. In dem Zulassungsverfahren muss mindestens die Endbeurteilung noch geeignet erreicht werden. Wenn dieses Ergebnis nicht erzielt wird, kann das Zulassungsverfahren einmal wiederholt werden. 5. Zulassungsentscheidung Bewerberinnen und Bewerber, die erfolgreich das Zulassungsverfahren absolviert haben oder die an dem Zulassungsverfahren aus den o.a. Gründen nicht teilzunehmen brauchten, werden zum Besuch des Angestelltenlehrgangs II zugelassen, wenn in entsprechendem Umfang Personalbedarf für den gehobenen Verwaltungsdienst besteht und Fortbildungsmittel für den Lehrgangsbesuch zur Verfügung stehen. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die vorhandenen Kapazitäten, wird nach folgenden Kriterien über die Zulassung entschieden: Ergebnisse im Zulassungsverfahren personalwirtschaftliche, persönliche und soziale Aspekte, wenn bei mehreren Bewerberinnen und Bewerbern gleiche Eignungsvoraussetzungen vorliegen Berücksichtigung der Regelungen des SGB IX sowie des LGG zur Förderung besonderer Personenkreise. Sofern eine Bewerberin/ein Bewerber nach diesen Kriterien aktuell nicht zum Angestelltenlehrgang II zugelassen werden kann, besteht die Möglichkeit, sich mit dem im Zulassungsverfahren des Studieninstitutes erzielten Ergebnis erneut für künftige Angestelltenlehrgänge II zu bewerben. 6. Lehrgangskosten Die Stadt Bielefeld übernimmt die für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang und am Angestelltenlehrgang II entstehenden Kosten (Lehrgangsgebühren). Sonstige Kosten, z. B. für Lernmittel, sind von den Lehrgangsteilnehmerinnen und teilnehmern selbst zu tragen. Die Fortzahlung des Entgeltes sowie die Lehrgangskosten sind jedoch gem. 8 Abs. 6 des Tarifvertrages zur Durchführung des Angestelltenlehrgangs II dem Arbeitgeber im angemessenen Umfang- zu ersetzen, wenn das Arbeitsverhältnis auf Wunsch der/des tariflich Beschäftigten oder aus einem von ihr/ihm zu vertretenden Grund endet. Das gleiche gilt, wenn die Teilnahme am Lehrgang ohne triftigen Grund auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden der/des tariflich Beschäftigten abgebrochen wird. 4

5 7. Bewerbung Der Angestelltenlehrgang II wird vom Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe bei Bedarf angeboten. Interessentinnen und Interessenten können sich daher laufend beim Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen bewerben, das über die Zulassung und Anmeldung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet. Die Bewerbung ist an (Personalentwicklung) zu richten. Zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen gehören: ein auf dem Dienstweg über das Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen an das Studieninstitut gerichtetes Bewerbungsschreiben, in dem die Motivation zur Teilnahme am Angestelltenlehrgang II dargestellt wird ein Lebenslauf, aus dem die Vorqualifikation und die Art und Dauer der bisherigen Tätigkeiten hervorgehen eine Kopie des Prüfungszeugnisses des Angestelltenlehrgangs I oder der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten ggf. eine beglaubigte Kopie des Diploms (Abschluss Hochschulstudium) ein Passbild eine positive Stellungnahme der Leiterin/des Leiters der Organisationseinheit zur Befähigung der Bewerberin/des Bewerbers 8. Ansprechpartner: Bianca Rabener Fortbildung, Weiterbildung Tel Neues Rathaus, G 206 Fax Bianca.Rabener@bielefeld.de Doris Schürmann Personalentwicklung Tel Neues Rathaus, G 2010 Fax doris.schuermann@bielefeld.de 5

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