Ausbildung zur Fachkraft für Datenschutz mit DEKRA-Zertifizierung Seminarinformation
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- Wolfgang Winter
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1 Verband Europäischer Gutachter & Sachverständiger Ausbildung zur Fachkraft für Datenschutz mit DEKRA-Zertifizierung Seminarinformation
2 Warum eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten? Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn z. B. mehr als neun Personen regelmäßig automatisiert Daten verarbeiten. An Datenschutzbeauftragte werden hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen neben der Zuverlässigkeit auch über die Fachkunde in den einschlägigen Datenschutzgesetzen verfügen, wenn Sie als Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Das Anforderungsprofil eines Datenschutzbeauftragten wurde im sog. Ulmer Urteil (Az. 5T 153/90-01 LG) definiert. Die hier zuständigen Richter trafen die Aussage, dass ein Datenschutzexperte ein IT-Experte sein sollte und sich darüber hinaus mit den Datenschutzvorschriften vertraut sein und diese auch Anwenden kann. Aufgrund dieser Anforderungskriterien ist unser Datenschutzlehrgang aufgebaut. In dieser Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten lernen Sie neben den rechtlichen Anforderungen auch die für ein Unternehmen notwendige IT-Sicherheit kennen. Dank zahlreicher Anwendungsbeispiele aus der Praxis können Sie das neu erlernte Wissen auch sofort in ihrem Unternehmen anwenden oder als extern bestellter Datenschutzbeauftragter auch Ihre Dienstleistung fremden Unternehmen anbieten. Welche Vorteile bringt mir eine DEKRA-Zertifizierung? Eine Zertifizierung durch die DEKRA Certification GmbH bescheinigt Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem künftigen Auftraggeber, dass Sie den rechtlichen und technischen Anforderungskriterien eines Datenschutzbeauftragten erfüllen durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle geprüft wurden. Dieses Personen-Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Eine Zertifikatsverlängerung ist ohne weitere Prüfung mit Vorlage erbrachter Datenschutztätigkeiten und Weiterbildungsnachweisen selbstverständlich möglich. Das erlernen Sie in der Ausbildung: Sicherstellung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Bereich Datenschutz Erstellen von Verfahrensanweisungen als internes Regelwerk Erstellen und Pflege eines Verfahrensverzeichnisses Durchführung bedarfsgerechter Mitarbeiterschulungen Wer kann sich zum Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen? Zukünftige und bereits bestellte Datenschutzbeauftragte IT-Spezialisten, die als externe Datenschutzbeauftragte tätig werden wollen Führungskräfte und Mitarbeiter aus der Privatwirtschaft Nach der Ausbildung können Sie sich dann nennen. Fachkraft für Datenschutz (Personenzertifizierung) - DEKRA geprüft Weitere Informationen im Internet unter
3 Der Überblick über die Seminarinhalte Tag 1 Das Bundesdatenschutzgesetz Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Kontrolle des Datenschutzgesetzes Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Übersicht über bestehende Ordnungswidrigkeiten- und Strafbestände Tag 2 Übersicht über die gegenüber dem BDSG vorrangigen gesetzlichen Regelungen Datenschutz Umsetzung in der Praxis (Gruppenarbeiten) Bestandsaufnahme und erste Schritte Öffentliche und interne Verfahrensübersicht Mitarbeiterschulungen Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden Hilfsmittel für den Datenschutzbeauftragen Rollen/Pflichten Geschäftsführung und Datenschutzbeauftragter Datenschutz v.s. IT-Sicherheit Tag 3 Vereinbarkeit von Datenschutz und IT-Sicherheit IT-Sicherheit (Haftungsrisiko der Geschäftsführung / Management) Einführung eines Informationssicherheitsmanagement Die acht Gebote (Grundbegriffe und Beispiele) Bedrohungen (Risikofaktor Mensch / Manipulationsprogramme Die häufigsten Schwachstellen IT-Sicherheitskonzepte BSI Wichtige Sicherheitsmaßnahmen BSI Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz Im Anschluss an das Seminar führt die DEKRA die Prüfung für die Fachkraft im Datenschutz durch. Weitere Informationen im Internet unter
4 Unsere Ausbildungszentren Bindlach und Straelen Ausbildungszentren Bindlach und Straelen Alle Schulungen finden in unseren eigenen Ausbildungszentren Bindlach und Straelen statt. Unsere Schulungsräume sind mit kompletter Tagungstechnik ausgestattet. In unseren Ausbildungen legen wir sehr viel wert auf eine effektive Ausbildung. Effektiv kann Sie u. a. auch nur werden, wenn die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Daher ist unsere maximale Teilnehmerzahl für ein Seminar auf 10 Personen beschränkt. Termine Die aktuellen Termine, sowie Terminänderungen können Sie auf unserer Internetseite unter dem Bereich Aus- und Fortbildung Fachkraft für Datenschutz entnehmen. In allen unseren Seminaren sind die Seminargetränke, Kaffee und Kuchen,enthalten. Abschlussprüfung Im Anschluss an dieses Seminar können Sie an einer DEKRA Prüfung zum DEKRA zertifizierten Fachkraft für Datenschutz teilnehmen. Die Teilnahme an dieser Prüfung ist freiwillig und mit einer Prüfungsgebühr der DEKRA in Höhe von 200,- EUR zzgl. MwSt. verbunden. Die Prüfungsgebühr wird direkt von der DEKRA erhoben. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Weitere Informationen im Internet unter
5 Anmeldung Bitte ausfüllen und per /Fax oder Post an: oder +49(0) DSB1 Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten inkl. Schulungsunterlagen (3 Tage) 1.250,- EUR (alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.) Ja, ich möchte das Seminar über eine Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung absichern. Bitte kontaktieren Sie mich diesbezüglich. Ja, ich will eine DEKRA Abschlussprüfung ablegen. (Die Prüfungsgebühren werden gesondert durch die DEKRA Certification GmbH gesondert n Rechnung gestellt.) Ich möchte am in Bindlach Straelen teilnehmen. Firma: Name: Vorname: Straße, Hs-Nr: PLZ, Ort: Geburtsdatum: Telefon: Mobil: Beruf: Berufserfahrung in Jahren: Sind Sie selbstständig? ja nein Schulische Ausbildung, z. B. Meister-, Techniker, Fach-/Hoch- oder Berufsbildende Schule. Bitte nennen Sie hier die letzte und höchste Ausbildung und wie viele Jahre/Semester diese dauerte. (Bitte schicken Sie Nachweise in Kopien nach). Zahlungsart: Lastschrift Überweisung Vorname, Nachname Kontoinhaber Kontonummer: BLZ Name der Bank Unterschrift des Kontoinhabers Datum, Unterschrift, Firmenstempel Mit meiner Unterschrift bestätige ich die umseitigen AGBs zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. VEGS GmbH & Co. KG Persönlich haftende Gesellschafterin: Seite 5 Commerzbank Bayreuth Sitz: Bindlach VEGS Verwaltungs GmbH Kto Registergericht Bayreuth-HRA 3847 Sitz: Bindlach USt-Nr. BLZ GF: Andreas Bauer Amtsgericht Bayreuth, HRB 5263 DE
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen Anmeldung Die Anmeldung zu Seminaren ist in jedem Fall schriftlich bei dem VEGS GmbH & Co. KG (VEGS) vorzunehmen. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können per Telefax erfolgen. Der VEGS bestätigt umgehend die Zulassung. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt der VEGS dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit. Zahlungsbedingungen und Verzug Bei der Zahlungsart gelten die Regelungen des Anmeldeformulars unter Pkt. Zahlungsart. Der Zahlungstermin wird von dem VEGS bei Rechnungsstellung ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn dem Seminarteilnehmer mitgeteilt oder wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde, zu dem vereinbarten Terminen. Eine zur entrichtende Zahlung (Seminargebühr, Prüfungsgebühr, oder sonstige Leistung) ist mit Rechnungsstellung gemäß Vereinbarung der entsprechenden Anmeldung/Buchung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung tritt nach Ablauf von 5 Werktagen des vorgegebenen jeweiligen Zahlungszieles unabhängig einer Mahnung gemäß 286 ff BGB der Verzug ein. Die VEGS GmbH & Co. KG kann dann zur Forderungserbringung Dritte (Rechtsanwalt, Inkassounternehmen) zu Lasten des Säumigen beauftragen. Mit dem ersten Tag des Verzugs fallen Zinsen in gesetzlicher Höhe an. Sollte eine Rechnung vor Beginn der Veranstaltung nicht beglichen sein, behält sich der VEGS die jeweilige Teilnahme vor. Ratenzahlung Der Kunde kann mit dem VEGS eine Ratenzahlung vereinbaren. Die Termine für die entsprechende Rate werden mit dem VEGS zusammen abgestimmt und sind auf der Anmeldung zu vermerken. Bei Ratenzahlung ist die 1. Rate vor Seminarbeginn fällig. In der Rechnungsstellung werden die vereinbarten Zahlungsfristen mit aufgeführt. Eine Ratenzahlung ist ausschließlich per Lastschriftverfahren möglich. Teilnahmebedingungen Die Anmeldung zum Seminar ist in jedem Fall verbindlich. Zur Anmeldung ist das vorgefertigte Anmeldeformular zu verwenden. Die jeweilige Teilnehmerzahl ist begrenzt. Daher wird frühzeitige Anmeldung dringend empfohlen. Hotelübernachtung sind nicht im Veranstaltungspreis enthalten. Jeder Teilnehmer ist daher für die Reservierung seines Wunschhotels eigenverantwortlich. Auslandsseminare Bei Auslandsseminaren ermächtigt der Seminarteilnehmer durch seine Unterschrift auf dem Seminarbuchungsformular den VEGS als Erfüllungsgehilfe, für ihn die entsprechende Reise in und auf seinen Namen bei einem Reisebüro / Reiseveranstalter zu buchen. Hierdurch wird sichergestellt, dass im Falle der Nichtzahlung des Reisepreises der VEGS schadlos gehalten wird. Bei allen Reiseangelegenheiten kommt ausschließlich zwischen den Parteien Reisebüro / Reiseveranstalter einerseits sowie Seminarteilnehmer andererseits ein Vertrag zustande. Umbuchung Bei Umbuchung des Seminartermins ist die Seminargebühr und die jeweilige Prüfungsgebühr des VEGS zum ursprünglichen Seminartermin fällig. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf 50,-- EUR werden in einer separaten Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Für die Umbuchungskosten etwaiger Hotel-/ Zimmerreservierungen erhält der Teilnehmer eine gesonderte Rechnung über etwaige Stornokosten. Rücktritt oder Unfall Sollten Sie wegen Krankheit oder wegen eines Unfalles ein bereits gebuchtes Seminar nicht besuchen können, teilen Sie uns dies bitte sofort mit. Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zur dieser Veranstaltung zu schicken. Die Gebühr wird auf jeden Fall zu 100% fällig (inkl. aller Nebenkosten wie Unterlagen, Verpflegungspauschale, Prüfung, ). Aus diesem Grund empfehlen wir den Abschluss einer Seminar-Rücktrittskosten-Absicherung. Stornierung eines gebuchten Seminars Bei Lehrgängen/Seminaren kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung schriftlich dem VEGS mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem VEGS. Bei fristgerechtem Rücktritt mit mehr als 14 Tagen vor Seminarbeginn wird eine Verwaltungskostenpauschale von 30 Prozent des Seminarpreises fällig. Bei schriftlicher Abmeldung innerhalb von 14-8 Tagen vor Seminarbeginn fällt eine Stornogebühr von 50 % des Teilnehmerentgeltes an. Wird eine Anmeldung am Tag des Seminarbeginns zurückgezogen oder 7 Tage vor dem Seminarbeginn abgegeben, wird grundsätzlich das volle Entgelt fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes / der vollen Gebühr verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist nach Prüfung und Bestätigung durch den VEGS möglich. Dem Seminarteilnehmer bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Seminar-Rücktrittskosten-Absicherung Um das Risiko von Stornokosten (z. B. durch Krankheit, Unfall, ) zu minimieren, können alle Veranstaltungen über eine Seminar-Rücktrittskosten-Absicherung - auf Basis einer Reise-Rücktrittskosten -Versicherung aufgebaut ist - geschützt werden. Der Abschluss erfolgt durch einfaches Ankreuzen auf dem Buchungsformular. Die anfallenden Kosten werden dann direkt mit Ihrer Ausbildung verrechnet. Bei Inanspruchnahme der Leistung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die wir für Sie bei der Rückversicherungsgesellschaft einreichen. Selbstkostenbeteiligungsregelung: Bei jedem Schadensfall trägt der Teilnehmer einen Selbstbehalt. Dieser wird - soweit nicht anders vereinbart - von 20% des Seminarpreises, jedoch mindestens 25,-- EUR pro Person festgelegt. Wird der Schadensfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Teilnehmer von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mind. jedoch 25,-- EUR pro Person. Der Selbstbehalt ist für 5,-- EUR je Person abwählbar. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Nichtteilnahme für den Rückversicherer immer mit einem Nachweis (Krankenschein, Polizeigutachten bei einem Unfall, ) belegen müssen. Teilweise müssen hier auch mehrere Unterlagen als Nachweis vorgelegt werden. Eine Nichtteilnahme wegen u. a. eines dringendes Projektes, wird als Grund nicht akzeptiert. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen Der VEGS kann jederzeit das Seminar absagen. Gründe hierfür können z. B. die Krankheit des Seminarleiters oder Referenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen erfolgen. Sie werden dann persönlich von uns benachrichtigt. Bereits gezahlte Seminargebühren werden mit Ersatz- oder Folgeseminaren verrechnet. Eine Rückerstattung der Seminargebühren erfolgt nicht. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu. Der Unterricht findet in der Regel in den von dem VEGS ausgesuchten Schulungsräumen statt. Die jeweiligen Seminarorte werden rechtzeitig vor Seminarbeginn mitgeteilt. Wechsel der Dozenten Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Beschwerdeform/Kostenrückerstattung Sollten Sie während der Veranstaltung feststellen, dass Sie mit der Qualität der gebuchten Leistung nicht zufrieden sind, müssen Sie uns diesen Zustand direkt, sprich in einem Zeitraum von maximal 4 Unterrichtsstunden nach Beginn der Veranstaltung melden. Eine unzureichende Vorqualifikation, bzw. eine Erwartungshaltung, die von der Agenda abweicht, wird hier als Einwand nicht akzeptiert. Falls Sie in einem solchen Fall die Ausbildung vorzeitig abbrechen, kann in Teilen eine Kostenerstattung nur dann gewährleistet werden, wenn Sie Ihre Unzufriedenheit, wie oben beschrieben rechtzeitig bei uns gemeldet haben und die durchschnittliche Bewertung aller Teilnehmer mit Ihren Aussagen übereinstimmt. Ab einem Anteil von 50% der Gesamtausbildungszeit, ist keine Kostenrückerstattung mehr möglich. Alle Nebenkosten, wie Schulungsunterlagen, Verpflegung, müssen in jeden Fall selbst getragen werden. Ersatzleistungen- oder Schadensersatzansprüche Unabhängig von der Ursache (u. a. Unzufriedenheit, kurzfriste Absage der Veranstaltung, ) es können in keinem Fall Ersatzleistungs- oder aus direkt oder indirekt entgangenen Leistungen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Urheberrechtlicher Schutz Die Lehrinhalte, sowie alle dem Seminarteilnehmer überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des VEGS dar. Bild- und Tonaufnahmen sind während der Seminare unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen Seminarausschluss. Es ist untersagt, ohne Genehmigung des VEGS die überlassenen Unterlagen zu kopieren bzw. Dritten zugänglich zu machen. Haftung Die Haftung des VEGS, mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: VEGS GmbH & Co. KG, Brunngasse 17, Bindlach, fon +49 (0) , fax +49 (0) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Anmeldungen, die von Unternehmen oder Selbstständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. Seminarbesuch). Ausschluss von der Teilnahme Der VEGS ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat der VEGS einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes. Datenspeicherung Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Eine Veröffentlichung zu Referenzzwecken gilt als genehmigt. Gerichtsstand und Erfüllungsort Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des VEGS. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens das für den Geschäftssitz der VEGS GmbH & Co. KG zuständige Gericht. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte. (Stand 01/01/2013) Weitergabe personenbezogener Daten Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmer(innen), dass deren Anmeldedaten an beteiligte Dritte (Referenten/Versicherung/ ) weitergegeben werden dürfen. VEGS GmbH & Co. KG Persönlich haftende Gesellschafterin: Seite 6 Commerzbank Bayreuth Sitz: Bindlach VEGS Verwaltungs GmbH Kto Registergericht Bayreuth-HRA 3847 Sitz: Bindlach USt-Nr. BLZ GF: Andreas Bauer Amtsgericht Bayreuth, HRB 5263 DE
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