Stundentafeln. für die berufsbildenden Schulen. in Rheinland-Pfalz
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- Hinrich Feld
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1 Stundentafeln für die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz Stand 15. Juni
2 Zum leichteren Auffinden der einzelnen Stundentafeln wird in der Online-Version hier ein Inhaltsverzeichnis eingefügt: Verwaltungsvorschrift und Änderungen 3 Legende zur Sammlung der Stundentafeln 7 Stundentafeln für die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz 8 (Überblick) Stundentafeln für die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz 13 (Einzelne Schulformen) Berufsvorbereitungsjahr 13 Berufsschule-Teilzeit 14 Berufsfachschule I 20 Berufsfachschule II 24 Dreijährige Berufsfachschule 25 Höhere Berufsfachschule 27 Fachoberschule 46 Berufsoberschule I 50 Duale Berufsoberschule / Fachhochschulreifeunterricht 54 Berufsoberschule II 55 Berufliches Gymnasium 58 Fachschule 62 2
3 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Weiterbildung, Jugend und Kultur vom 22. Dezember 2004 (941 D /35) 1 Für die Berufsschulen werden Rahmenstundentafeln gemäß Anlage 1 Stundentafeln für die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz Teil A, festgelegt für a) das Berufsvorbereitungsjahr b) die Berufsschule mit Teilzeitunterricht 1.1 Auf der Grundlage der Rahmenstundentafeln erstellt die Schule die Einzelstundentafeln. Die Verteilung der auf die Grundstufe und auf die Fachstufen der Berufsschule in Teilzeitunterricht erfolgt durch die Schulen im Benehmen mit den Ausbildungsbetrieben. Die festgelegte Verteilung ist verbindlich für die gesamte Berufsschulzeit. 1.2 Die Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Rahmenstundentafeln ergibt sich aus dem Verzeichnis der Ausbildungsberufe, dessen aktuelle Fassung jährlich, spätestens zum Beginn des neuen Schuljahres, im Gemeinsamen Amtsblatt bekannt gegeben wird. 1.3 Grundlage für den berufsbezogenen Unterricht sind die Lernfelder/Fächer des jeweils gültigen Rahmenlehrplans, die unverändert in den Katalog der Lernfelder/Fächer im berufsbezogenen Unterricht und Zeitansätze für das Fach Fachpraxis der Berufsschule übernommen werden. Eine aktuelle Fassung des Katalogs wird jährlich, spätestens zum Beginn des neuen Schuljahres, im Gemeinsamen Amtsblatt bekannt gegeben. 1.4 Soweit Wahlpflichtfächer angeboten werden, müssen sich die Schülerinnen und Schüler für zwei Fächer, in der Berufsschule mit 960 Stunden bei zweijähriger Ausbildung für ein Fach, in der Berufsschule mit 880/1040 Stunden Teilzeitunterricht für drei Fächer, entscheiden. Schülerinnen und Schüler des Berufsvorbereitungsjahres mit Förderbedarf in Deutsch können sich statt für zwei Wahlpflichtfächer auch für das Fach Deutsch mit 160 Wochenstunden entscheiden. 1.5 Im Wahlpflichtfach Zusatzqualifikationen werden die Ziele und Inhalte von der Schule im Benehmen mit den Ausbildungsbetrieben bestimmt. Die Festlegung bedarf der Genehmigung der Schulbehörde; diese holt die Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums ein, sofern es sich um eine Zusatzqualifikation handelt, die bisher noch keiner anderen berufsbildenden Schule im Land genehmigt wurde. 1.6 Das Fach Fachpraxis des Berufsvorbereitungsjahres in Vollzeitunterricht kann bis zu 360 Stunden in einem gelenkten Betriebspraktikum organisiert werden. 1.7 Das Unterrichtsfach Sport ist in der Grundstufe der berufsbildenden Schule in dem vorgegebenen Umfang verpflichtend. In den Fachstufen der Berufsschule mit 1600, 1440, 1280 und 960 Stunden Teilzeitunterricht ist es Wahlpflichtfach. 3
4 1.8 Für Klassen der Fachstufen, deren Schülerinnen und Schüler zuvor die Berufsfachschule I besucht haben, vermindert sich die im Fach / in den Fächern Berufsschule mit Teilzeitunterricht 1600/1440 Std Std. Deutsch/Kommunikation, Sozialkunde und Wirtschaftslehre, Religion, Sport jeweils um 40 Std. 40 Std. Berufsbezogener Unterricht um 320 Std. 280 Std. 1.9 Schulen, denen das fachlich zuständige Ministerium vor dem In-Kraft-Treten dieser Verwaltungsvorschrift, jedoch nicht vor dem 1. Januar 1988, schriftlich zusätzliche Stunden für Förderunterricht und Differenzierungsmaßnahmen genehmigt hat, können diese weiterhin in ihren Stundentafeln vorsehen. 2. Für die Berufsfachschule, Berufsoberschule, duale Berufsoberschule, den Fachhochschulreifeunterricht, das berufliche Gymnasium und die Fachschule gelten die Stundentafeln gemäß Anlage 1 Stundentafeln für die berufsbildenden Schulen in Rheinland- Pfalz, Teil B. 3. Soweit einzelne Fächer in den Stundentafeln mit *, mit **, mit *** oder mit (Fpr) gekennzeichnet sind, bedeutet dies, dass die Klasse in diesen Fächern gemäß den Nummern 6 und 7 der Verwaltungsvorschrift über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen vom 2. Juli 1999 (GAmtsbl. 329) in der jeweils geltenden Fassung geteilt wird. 4. Sofern der Unterricht in einem Fach nicht erteilt werden kann, kann der dadurch bedingte Ausfall durch Erhöhung der Wochenstundenzahl in einem anderen Unterrichtsfach ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Erhöhung darf nicht zu einer Ausweitung des Lehrerwochenstundensolls führen. Soweit Schulen Verschiebungen nach Satz 1 vornehmen, sollen sie diese nach Möglichkeit in den kommenden Schuljahren wieder ausgleichen. 5. In Vollzeitklassen, deren Schülerzahl unterhalb der Mindestzahl nach Nummer 13.2 der Verwaltungsvorschrift über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen liegt, vermindert sich die Gesamtzahl der wöchentlich zu erteilenden Unterrichtsstunden um drei, in Teilzeitklassen um eine. Die Verminderung ist nach Möglichkeit auf mehrstündige Fächer zu beschränken und so zu verteilen, dass kein Fach mit mehr als einer Wochenstunde betroffen ist. 6. Die Verwaltungsvorschrift Pädagogischer Freiraum und schuleigene Schwerpunktsetzung vom 2. Juni 2000 (GAmtsbl. 420) bleibt unberührt. 7. Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verwaltungsvorschrift vom 16. August D /35 (GAmtsbl. S. 497), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. Juli D /35 (GAmtsbl. S. 685) 4
5 aufgehoben. Bildungsgänge, die vor diesem Zeitpunkt begonnen haben, werden bis zum Abschluss des Bildungsgangs nach den bisherigen Stundentafeln weitergeführt. Änderungen 2008: 1 Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 22. Dezember 2004 (941 D /35), GAmtsbl S. 65, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. Juli 2005 (941 D /35), GAmtsbl. S. 583, wird wie folgt geändert: Die Anlage 1 erhält die aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung. 2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft. Änderungen 2009: 1 Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 22. Dezember 2004 (941 D /35), GAmtsbl S. 65, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 17. September 2008 (941 D /35), Amtsbl. S. 325 wird wie folgt geändert: 1.1 In Nummer 3 wird die Angabe Nummern 6 und 7 durch die Angabe Nummern 7 und 8 und die Angabe 2. Juli 1999 (GAmtsbl. S. 329) durch die Angabe 29. Juli 2005 (GAmtsbl. S. 588) ersetzt. 1.2 Die Anlage 1 Teil B wird wie folgt geändert: Die Stundentafeln Nr , , , , , und erhalten die aus der Anlage zu dieser Verwaltungs-vorschrift ersichtliche Fassung. 2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2009 in Kraft. Änderungen 2011: Bezug: Verwaltungsvorschrift vom 22. Dezember 2004 (941 D /35) - GAmtsbl S Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 22. Dezember 2004 (941 D /35), GAmtsbl S. 65; Amtsbl S. 458, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 30. Oktober 2009 (941 D /35), Amtsbl. S. 450, wird wie folgt geändert: Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: 1.1. Die Legende und die Inhaltsübersicht zur Sammlung der Stundentafeln für die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz erhalten die aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung. 1.2 Nach den Stundentafeln für die höhere Berufsfachschule werden die aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtlichen Stundentafeln für die Fachoberschule Nr , , und eingefügt. 1.3 Die Stundentafeln Nr , , , , , und erhalten die aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung. 2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2011 in Kraft. 5
6 Änderungen 2014: Bezug: Verwaltungsvorschrift vom 22. Dezember 2004 (941 D /35) - GAmtsbl S Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 22. Dezember 2004 (941 D /35), GAmtsbl S. 65; Amtsbl S. 458, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 4. Juli 2011 (941 D /35), Amtsbl. Nr. 7 S. 141, wird wie folgt geändert: Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: 1.1 Die Inhaltsübersicht zur Sammlung der Stundentafeln für die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz erhält die aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung. 1.2 Die Stundentafeln Nr , , , , , , , , , , , , , , und erhalten die aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung. 1.3 Die Stundentafeln Nr , , , , , , , , , , und werden durch die aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtlichen Stundentafeln Nr , und ersetzt. 2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2014 in Kraft. 6
7 Legende zur Sammlung der Stundentafeln BF I BF II BF 3j BGY BOS I BOS II BS BVJ dbos FHRU FOS FS hbf klf TZ VV VZ Berufsfachschule I Berufsfachschule II dreijährige Bildungsgänge der Berufsfachschule in anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks berufliches Gymnasium Berufsoberschule I Berufsoberschule II Berufsschule Berufsvorbereitungsjahr duale Berufsoberschule Fachhochschulreifeunterricht Fachoberschule Fachschule höhere Berufsfachschule keine Leistungsfeststellung Teilzeitunterricht Verwaltungsvorschrift Vollzeitunterricht 7
8 Stundentafeln für die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz - Teil A Berufsschule - Schulform Gliederung Organisationsform Gliederungsnummer BS Berufsvorbereitungsjahr Vollzeit- und Teilzeitunterricht Berufsschule (Teilzeit) mit 1600 Stunden mit 1440 Stunden mit 1280 Stunden mit 960 Stunden A mit 880/1040 Stunden mit 960 Stunden (ohne Beruf) Teil B Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufsoberschule, duale Berufsoberschule, Fachhochschulreifeunterricht, berufliches Gymnasium, Fachschule - Schulform Fachbereich / Höherqualifizierung Fachrichtung Schwerpunkt Org.- Form Schul versuch Gliederungsnummer BF I Ernährung und Hauswirtschaft/ Sozialwesen VZ Gesundheit und Pflege Gewerbe und Technik Wirtschaft und Verwaltung BF II Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I VZ BF 3j. Handwerksberufe VZ
9 Schulform Fachbereich / Höherqualifizierung Fachrichtung Schwerpunkt Org.- Form Schul versuch Gliederungsnummer hbf Gastgewerbe und Catering VZ Hauswirtschaft Textil und Modedesign Design und visuelle Kommunikation Mediengestaltung und Medienmanagement Automatisierungstechnik und Mechatronik Energiesystemtechnik und Energiesystemmarketing Informations- und Netzwerksystemtechnik Solartechnik IT-Systeme Anwendungsentwicklung Systemintegration Naturwissenschaften Biologie Chemie Physik Umweltschutz Facilitymanagement Fremdsprachen und Bürokommunikation Handel und E-Commerce Hotelmanagement Logistikmanagement Organisation und Officemanagement Polizeidienst und Verwaltung Rechnungslegung und Controlling Tourismusmanagement Sozialassistenz FOS Wirtschaft und Verwaltung VZ Gesundheit und Soziales Gesundheit Technik Technische Informatik Metalltechnik BOS I Technik Ingenieurwesen, Naturwissenschaften, Agrarwirtschaft VZ Wirtschaft und Verwaltung Gesundheit und Soziales Gestaltung d BOS FHRU Erwerb der Fachhochschulreife TZ BOS II Technik VZ Wirtschaft und Verwaltung Gesundheit und Soziales
10 Schulform Fachbereich / Höherqualifizierung Fachrichtung Org.- Form Schul versuch Gliederungsnummer BGY Einführungsphase VZ Gesundheit und Soziales Qualifikationsphase Technik Wirtschaft Schulform Fachbereich / Höherqualifizierung FS Agrarwirtschaft Gartenbau- und Landschaftsbau Fachrichtung Schwerpunkt Org.- Form Schul versuch Gliederungsnummer VZ Gartenbau Gemüsebau Obstbau Zierpflanzenbau Landbau Intensivkulturen Landwirtschaft Weinbau und Oenologie FS Altenpflege / Altenpflegehilfe Altenpflege / Altenpflegehilfe VZ TZ FS Ernährung und Hauswirtschaft Hauswirtschaft Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin / Hauswirtschaftlicher Betriebsleiter VZ/TZ Meisterin der Hauswirtschaft/ Meister der Hauswirtschaft TZ Versorgung und Betreuung Geprüfte Fachhauswirtschafterin / geprüfter Fachhauswirtschafter FS Gestaltung Edelstein- und Schmuckgestaltung Design und visuelle Kommunikation Keramikgestaltung Einzel- und Serienfertigung VZ VZ/TZ FS Sozialwesen Heilerziehungspflege TZ Heilpädagogik VZ/TZ Organisation und Führung TZ Sozialpädagogik VZ TZ FS- Verord nung
11 Schulform Fachbereich Fachrichtung Schwerpunkt Org.- Form FS Technik Abwassertechnik Geprüfte Abwassermeisterin / Geprüfter Abwassermeister Schul versuch Gliederungs nummer TZ Automatisierungstechnik Produktionsautomatisierung TZ/VZ Prozessautomatisierung Bautechnik Hochbau Bausanierung Tiefbau Chemietechnik Labortechnik TZ Produktionstechnik Elektrotechnik Energieelektronik TZ/VZ Informationstechnik Holztechnik Betriebsorganisation TZ/VZ Möbelbau und Raumgestaltung Informatik Betriebsinformatik TZ/VZ Karosserie- und Fahrzeugbau TZ/VZ Keramiktechnik Kraftfahrzeugtechnik Lebensmitteltechnik Back- und Süßwarentechnik VZ Fleischtechnik Küchentechnik Maschinentechnik Maschinenbau TZ/VZ Verfahrenstechnik Medien Physiktechnik Schuhtechnik Betriebstechnik TZ/VZ Modellgestaltung Steintechnik Techn. Betriebswirtschaft (Zusatzqualifikation) Technische Gebäudeausrüstung Umweltschutztechnik (Zusatzqualifikation) TZ TZ/VZ TZ Umweltschutztechnik Labortechnik Landschaftsökologie VZ
12 Schulform Fachbereich Fachrichtung Schwerpunkt Org.- Form FS Wirtschaft Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement Informationsverarbeitung und Informationsmanagement Außenwirtschaft und Fremdsprachen Kommunikation und Büromanagement Schul versuch Gliederungsnummer TZ Logistik Marketing und Vertrieb Steuern, Rechnungslegung und Controlling Tourismus VZ TZ FS Meisterschule für Handwerker Elektrotechniker-Handwerk VZ/TZ Feinmechaniker-Handwerk Friseur-Handwerk Gold- und Silberschmiede- Handwerk Informationstechniker- Handwerk Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk Kraftfahrzeugtechniker- Handwerk Maler- und Lackierer- Handwerk Maurer- und Betonbauer- Handwerk Metallbauer-Handwerk Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerk Tischler-Handwerk Zimmerer-Handwerk
13 Rahmenstundentafel für das Berufsvorbereitungsjahr Unterrichtsfächer Gesamtstunden A. Pflichtfächer BVJ - Vollzeit BVJ Teilzeit Deutsch / Kommunikation (K) Sozialkunde und Wirtschaftslehre (G) Religion oder Ethik (G) Sport (G) Berufsbezogener Unterricht (K) Fachpraxis (K, Fpr) Betriebspraktikum 1 (0-360) (-) B. Wahlpflichtfächer Berufsbezogenes Fach (G) (80) (40) Informatik / Datenverarbeitung (G) ** (80) (40) Förderunterricht (G) (80) (40) Fremdsprache (G) (80) (40) Pflichtstunden (G) = Grundfach (K) = Kernfach */**/***/ Fpr = Klassenbildung gem. Nummer 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweiligen geltenden Fassung 1 Das Fach Fachpraxis kann gemäß Nr. 1.6 der VV teilweise in einem gelenkten Betriebspraktikum organisiert werden. 13
14 Rahmenstundentafel für die Berufsschule mit 880/1040 Stunden Teilzeitunterricht 1 Unterrichtsfächer Gesamtstunden A. Pflichtfächer Sozialkunde und Wirtschaftslehre (K) 2 40 Religion oder Ethik (G) 80 Berufsbezogener Unterricht (K) 520/680 B. Wahlpflichtfächer 240 Berufsbezogenes Fach (G) (80) Kommunikation in Netzen (G) ** (80) Kommunikation / Präsentation (G) (80) Fremdsprache (G) (80) Zusatzqualifikationen (G) (80) Pflichtstunden 880/1040 (G) = Grundfach (K) = Kernfach */**/***/ Fpr = Klassenbildung gem. Nummer 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweiligen geltenden Fassung 1 Stundentafel für Fachklassen für Studienberechtigte 2 Im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung wird das Fach Sozialkunde unterrichtet. 14
15 Rahmenstundentafel für die Berufsschule mit 960 Stunden (Klassen ohne Berufsausbildung) Teilzeitunterricht 1 Unterrichtsfächer Gesamtstunden A. Pflichtfächer Deutsch / Kommunikation (G) 120 Sozialkunde und Wirtschaftslehre (K) 120 Religion oder Ethik (G) 120 Sport (G) 40 Berufsbezogener Unterricht (K) 200 Fachpraxis (K, Fpr) 240 B. Wahlpflichtfächer 120 Berufsbezogenes Fach (G) (60) Informatik / Datenverarbeitung (G) ** (60) Förderunterricht (G) (60) Sport (G) (60) Pflichtstunden 960 (G) = Grundfach (K) = Kernfach */**/***/ Fpr = Klassenbildung gem. Nummer 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweiligen geltenden Fassung 1 Stundentafel für Klassen ohne Berufsausbildung (OB) und Sonderberufsschulklassen (SO) 15
16 A Rahmenstundentafel für die Berufsschule mit 960 Stunden Teilzeitunterricht 1 Unterrichtsfächer Gesamtstunden A. Pflichtfächer Deutsch / Kommunikation (G) 80 Sozialkunde und Wirtschaftslehre (K) 80 Religion oder Ethik (G) 80 Sport (G) 40 Berufsbezogener Unterricht (K) 600 B. Wahlpflichtfächer 80 Berufsbezogenes Fach (G) (80) Kommunikation / Präsentation (G) (80) Fremdsprache (G) (80) Politik (G) (80) Kommunikation in Netzen (G) ** (80) Sport (G) (80) Biologie, Chemie oder Physik (G) (80) Mathematik (G) (80) Zusatzqualifikationen (G) (80) Förderunterricht (G) (80) Pflichtstunden 960 (G) = Grundfach (K) = Kernfach */**/***/ Fpr = Klassenbildung gem. Nummer 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweiligen geltenden Fassung 1 Vgl. Verzeichnis der Ausbildungsberufe; Klassen für Ausbildungsberufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer und einer Gesamtzahl von 960 Stunden 16
17 Rahmenstundentafel für die Berufsschule mit 1280 Stunden Teilzeitunterricht 1 Unterrichtsfächer Gesamtstunden A. Pflichtfächer Deutsch / Kommunikation (G) 80 Sozialkunde und Wirtschaftslehre (K) 120 Religion oder Ethik (G) 120 Sport (G) 40 Berufsbezogener Unterricht (K) 760 B. Wahlpflichtfächer 160 Berufsbezogenes Fach (G) (80) Kommunikation / Präsentation (G) (80) Fremdsprache (G) (80) Politik (G) (80) Kommunikation in Netzen (G) ** (80) Sport (G) (80) Biologie, Chemie oder Physik (G) (80) Mathematik (G) (80) Zusatzqualifikationen (G) (80) Förderunterricht (G) (80) Pflichtstunden 1280 (G) = Grundfach (K) = Kernfach */**/***/ Fpr = Klassenbildung gem. Nummer 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweiligen geltenden Fassung 1 Vgl. Verzeichnis der Ausbildungsberufe; Klassen für Ausbildungsberufe mit dreijähriger Ausbildungsdauer und einer Gesamtzahl von 1280 Stunden 17
18 Rahmenstundentafel für die Berufsschule mit 1440 Stunden Teilzeitunterricht 1 Unterrichtsfächer Gesamtstunden A. Pflichtfächer Deutsch / Kommunikation (G) 80 Sozialkunde und Wirtschaftslehre (K) 2 160/120 Religion oder Ethik (G) 120 Sport (G) 40 Berufsbezogener Unterricht (K) 880/920 B. Wahlpflichtfächer 160 Berufsbezogenes Fach (G) (80) Kommunikation / Präsentation (G) (80) Fremdsprache (G) (80) Politik (G) (80) Kommunikation in Netzen (G) ** (80) Sport (G) (80) Biologie, Chemie oder Physik (G) (80) Mathematik (G) (80) Zusatzqualifikationen (G) (80) Förderunterricht (G) (80) Pflichtstunden 1440 (G) = Grundfach (K) = Kernfach */**/***/ Fpr = Klassenbildung gem. Nummer 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweiligen geltenden Fassung 1 Vgl. Verzeichnis der Ausbildungsberufe; Klassen für Ausbildungsberufe mit dreijähriger Ausbildungsdauer und einer Gesamtzahl von 1440 Stunden 2 Im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung wird das Fach Sozialkunde mit 120 Stunden unterrichtet und das Fach Berufsbezogener Unterricht mit 920 Stunden. 18
19 Rahmenstundentafel für die Berufsschule mit 1600 Stunden Teilzeitunterricht 1 Unterrichtsfächer Gesamtstunden A. Pflichtfächer Deutsch / Kommunikation (G) 80 Sozialkunde und Wirtschaftslehre (K) 160 Religion oder Ethik (G) 140 Sport (G) 40 Berufsbezogener Unterricht (K) 1020 B. Wahlpflichtfächer 160 Berufsbezogenes Fach (G) (80) Kommunikation / Präsentation (G) (80) Fremdsprache (G) (80) Politik (G) (80) Kommunikation in Netzen (G) ** (80) Sport (G) (80) Biologie, Chemie oder Physik (G) (80) Mathematik (G) (80) Zusatzqualifikationen (G) (80) Förderunterricht (G) (80) Pflichtstunden 1600 (G) = Grundfach (K) = Kernfach */**/***/ Fpr = Klassenbildung gem. Nummer 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweiligen geltenden Fassung 1 Vgl. Verzeichnis der Ausbildungsberufe; Klassen für Ausbildungsberufe mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer und einer Gesamtzahl von 1600 Stunden 19
20 Stundentafel für die Berufsfachschule I zum Erwerb beruflicher Grundbildung Fachrichtung Gewerbe und Technik Schuljahr Empfohlene Verteilung 4 Unterrichtsfächer 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr A. Pflichtfächer Deutsch/Kommunikation(K) Fremdsprache (K) Mathematik (K) Sozialkunde/Wirtschaftslehre (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Stärkeorientierte Methode (G) Berufsbezogene Grundbildung/ Methodentraining (K, Fpr) 1 Praxismodule (K, Fpr) 1, B. Förderunterricht C. Wahlunterricht² Biologie, Chemie oder Physik (G) (80) (80) Textverarbeitung (G)* (80) (80) Arbeitsgemeinschaft (G) (80) (80) D. Pädagogische und organisatorische Unterrichtsgestaltung³ Pflichtstundenzahl (G) = Grundfach (K) = Kernfach 1) Der Unterricht wird in der von der Schule festgelegten Differenzierung erteilt. Er enthält sowohl fachtheoretische als auch fachpraktische Lerninhalte. Die erforderlichen Teilungsstunden in Fachtheorie und in Fachpraxis ergeben sich aus dem Jahresarbeitsplan für die jeweilige Klasse. 2) Soweit der Wahlunterricht nicht oder nicht in vollem Umfang erteilt wird, können die übrigen Stunden für Förderunterricht eingesetzt werden. 3) Die Unterrichtsstunden sind gemäß 8 Abs. 2 der Berufsfachschulverordnung I und II zu verwenden. Sie können im 1. und 2. Schulhalbjahr flexibel eingesetzt werden. 4) In begründeten Fällen kann von der empfohlenen Verteilung abgewichen werden. 5)Die 480 Stunden umfassen 160 Unterrichtsstunden in der Schule und 320 Zeitstunden im Betriebspraktikum. Soweit die Schülerinnen und Schüler keinen Praktikumsplatz haben, findet fachpraktisches Lernen in vergleichbarem Umfang in der Schule statt. */**/***/Fpr = Klassenteilung gem. Nr. 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an 20
21 Stundentafel für die Berufsfachschule I zum Erwerb beruflicher Grundbildung Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung Schuljahr Empfohlene Verteilung 4 Unterrichtsfächer 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr A. Pflichtfächer Deutsch/Kommunikation(K) Fremdsprache (K) Mathematik (K) Sozialkunde/Wirtschaftslehre (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Stärkeorientierte Methode (G) Berufsbezogene Grundbildung/ Methodentraining (K, Fpr) 1 Praxismodule (K, Fpr) 1, B. Förderunterricht C. Wahlunterricht² Biologie, Chemie oder Physik (G) (80) (80) Textverarbeitung (G)* (80) (80) Arbeitsgemeinschaft (G) (80) (80) D. Pädagogische und organisatorische Unterrichtsgestaltung³ Pflichtstundenzahl (G) = Grundfach (K) = Kernfach 1) Der Unterricht wird in der von der Schule festgelegten Differenzierung erteilt. Er enthält sowohl fachtheoretische als auch fachpraktische Lerninhalte. Die erforderlichen Teilungsstunden in Fachtheorie und in Fachpraxis ergeben sich aus dem Jahresarbeitsplan für die jeweilige Klasse. 2) Soweit der Wahlunterricht nicht oder nicht in vollem Umfang erteilt wird, können die übrigen Stunden für Förderunterricht eingesetzt werden. 3) Die Unterrichtsstunden sind gemäß 8 Abs. 2 der Berufsfachschulverordnung I und II zu verwenden. Sie können im 1. und 2. Schulhalbjahr flexibel eingesetzt werden. 4) In begründeten Fällen kann von der empfohlenen Verteilung abgewichen werden. 5)Die 480 Stunden umfassen 160 Unterrichtsstunden in der Schule und 320 Zeitstunden im Betriebspraktikum. Soweit die Schülerinnen und Schüler keinen Praktikumsplatz haben, findet fachpraktisches Lernen in vergleichbarem Umfang in der Schule statt. */**/***/Fpr = Klassenteilung gem. Nr. 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an 21
22 Stundentafel für die Berufsfachschule I zum Erwerb beruflicher Grundbildung Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft/Sozialwesen Schuljahr Empfohlene Verteilung 4 Unterrichtsfächer 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr A. Pflichtfächer Deutsch/Kommunikation(K) Fremdsprache (K) Mathematik (K) Sozialkunde/Wirtschaftslehre (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Stärkeorientierte Methode (G) Berufsbezogene Grundbildung/ Methodentraining (K, Fpr) 1 Praxismodule (K, Fpr) 1, B. Förderunterricht C. Wahlunterricht Biologie, Chemie oder Physik (G) (80) (80) Textverarbeitung (G)* (80) (80) Arbeitsgemeinschaft (G) (80) (80) D. Pädagogische und organisatorische Unterrichtsgestaltung Pflichtstundenzahl (G) = Grundfach (K) = Kernfach 1) Der Unterricht wird in der von der Schule festgelegten Differenzierung erteilt. Er enthält sowohl fachtheoretische als auch fachpraktische Lerninhalte. Die erforderlichen Teilungsstunden in Fachtheorie und in Fachpraxis ergeben sich aus dem Jahresarbeitsplan für die jeweilige Klasse. 2) Soweit der Wahlunterricht nicht oder nicht in vollem Umfang erteilt wird, können die übrigen Stunden für Förderunterricht eingesetzt werden. 3) Die Unterrichtsstunden sind gemäß 8 Abs. 2 der Berufsfachschulverordnung I und II zu verwenden. Sie können im 1. und 2. Schulhalbjahr flexibel eingesetzt werden. 4) In begründeten Fällen kann von der empfohlenen Verteilung abgewichen werden. 5)Die 480 Stunden umfassen 160 Unterrichtsstunden in der Schule und 320 Zeitstunden im Betriebspraktikum. Soweit die Schülerinnen und Schüler keinen Praktikumsplatz haben, findet fachpraktisches Lernen in vergleichbarem Umfang in der Schule statt. */**/***/Fpr = Klassenteilung gem. Nr. 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an 22
23 Stundentafel für die Berufsfachschule I zum Erwerb beruflicher Grundbildung Fachrichtung Gesundheit und Pflege Schuljahr Empfohlene Verteilung 4 Unterrichtsfächer 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr A. Pflichtfächer Deutsch/Kommunikation(K) Fremdsprache (K) Mathematik (K) Sozialkunde/Wirtschaftslehre (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Stärkeorientierte Methode (G) Berufsbezogene Grundbildung/ Methodentraining (K, Fpr) 1 Praxismodule (K, Fpr) 1, B. Förderunterricht C. Wahlunterricht Biologie, Chemie oder Physik (G) (80) (80) Textverarbeitung (G)* (80) (80) Arbeitsgemeinschaft (G) (80) (80) D. Pädagogische und organisatorische Unterrichtsgestaltung Pflichtstundenzahl (G) = Grundfach (K) = Kernfach 1) Der Unterricht wird in der von der Schule festgelegten Differenzierung erteilt. Er enthält sowohl fachtheoretische als auch fachpraktische Lerninhalte. Die erforderlichen Teilungsstunden in Fachtheorie und in Fachpraxis ergeben sich aus dem Jahresarbeitsplan für die jeweilige Klasse. 2) Soweit der Wahlunterricht nicht oder nicht in vollem Umfang erteilt wird, können die übrigen Stunden für Förderunterricht eingesetzt werden. 3) Die Unterrichtsstunden sind gemäß 8 Abs. 2 der Berufsfachschulverordnung I und II zu verwenden. Sie können im 1. und 2. Schulhalbjahr flexibel eingesetzt werden. 4) In begründeten Fällen kann von der empfohlenen Verteilung abgewichen werden. 5)Die 480 Stunden umfassen 160 Unterrichtsstunden in der Schule und 320 Zeitstunden im Betriebspraktikum. Soweit die Schülerinnen und Schüler keinen Praktikumsplatz haben, findet fachpraktisches Lernen in vergleichbarem Umfang in der Schule statt. */**/***/Fpr = Klassenteilung gem. Nr. 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an 23
24 Stundentafel für die Berufsfachschule II zum Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I Unterrichtsfächer A. Pflichtfächer Deutsch / Kommunikation (K) 160 Fremdsprache (K) 160 Mathematik (K) 160 Religion oder Ethik (G) 80 Sozialkunde (G) 120 Gesundheitserziehung/Sport (G) 80 Berufsbezogener Unterricht (K) in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung (280) Gewerbe und Technik (280) Ernährung und Hauswirtschaft/Sozialwesen (280) Gesundheit und Pflege (280) B. Wahlpflichtfächer 80 Berufsbezogenes Fach (G) (80) Biologie, Chemie oder Physik (G) (80) 2. Fremdsprache (G) (80) Informationsverarbeitung (G)** (80) C. Förderunterricht oder zusatzqualifizierender Unterricht 120 Pflichtstundenzahl 1240 (G) = Grundfach (K) = Kernfach 1 Die Festlegung des Faches ist an die in der Berufsfachschule I besuchte Fachrichtung gebunden. */**/***/ Fpr = Klassenbildung gem. Nummer 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils gültigen Fassung 24
25 Rahmenstundentafel für die dreijährige Berufsfachschule Unterrichtsfächer Gesamtstunden A. Pflichtfächer Deutsch / Kommunikation (G) 160 Sozialkunde und Wirtschaftslehre (K) 160 Religion oder Ethik (G) 120 Sport (G) 120 Berufsbezogener Unterricht (K) 1 880/1020 Fachpraxis (K, Fpr) 2160/2520 B. Wahlpflichtfächer 160 Berufsbezogenes Fach (G) (80) Fremdsprache (G) (80) Kommunikation in Netzen (G) ** (80) Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) Mathematik (G) (80) Zusatzqualifikationen (G) (80) Pflichtstunden 3760/4260 C. Fachhochschulreifeunterricht 600 Deutsch / Kommunikation (K) 120 Fremdsprache (K) 160 Mathematik (K) 160 Sozialkunde (G) 80 Biologie, Chemie oder Physik (G) 80 (G) = Grundfach (K) = Kernfach */**/***/ Fpr = Klassenbildung gem. Nummer 7 u. 8 der VV über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildendenschulen vom 29. Juli 2005 in der jeweiligen geltenden Fassung 1 Für den Ausgleich gilt 49 Abs. 3 SchulO BBS entsprechend mit der Maßgabe, dass das Fach Berufsbezogener Unterricht wie drei Kernfächer gewichtet wird. Schüler, die im Fach Berufsbezogener Unterricht nicht mindestens die Note ausreichend erhalten haben, haben das Klassenziel nicht erreicht
26 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Ernährung, Hauswirtschaft und Textil Fachrichtung: Gastgewerbe und Catering Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) ** Deutsch/Kommunikation (K) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (G) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Ernährung, Hauswirtschaft und Textil werden in der Fachrichtung Gastgewerbe und Catering entsprechend den geltenden KMK-Rahmenlehrplänen die Ausbildungsberufe - Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau - Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie berücksichtigt. 26
27 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Ernährung, Hauswirtschaft und Textil Fachrichtung: Hauswirtschaft Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) ** Deutsch/Kommunikation (K) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (G) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Ernährung, Hauswirtschaft und Textil wird in der Fachrichtung Hauswirtschaft entsprechend den geltenden KMK-Rahmenlehrplänen der Ausbildungsberuf - Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin berücksichtigt. 27
28 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Ernährung, Hauswirtschaft und Textil Fachrichtung: Textil und Modedesign Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) ** Deutsch/Kommunikation (K) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (G) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Ernährung, Hauswirtschaft und Textil wird in der Fachrichtung Textil und Modedesign entsprechend den geltenden KMK-Rahmenlehrplänen der Ausbildungsberuf - Maßschneider/Maßschneiderin berücksichtigt. 28
29 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Gestaltung und Medien Fachrichtung: Design und visuelle Kommunikation Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) ** Deutsch/Kommunikation (K) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (G) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Gestaltung und Medien werden in der Fachrichtung Design und visuelle Kommunikation entsprechend den geltenden KMK-Rahmenlehrplänen die Ausbildungsberufe - Fotograf/Fotografin - Fotomedienlaborant/Fotomedienlaborantin berücksichtigt. 29
30 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Gestaltung und Medien Fachrichtung: Mediengestaltung und Medienmanagement Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) ** Deutsch/Kommunikation (K) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (G) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Gestaltung und Medien wird in der Fachrichtung Mediengestaltung und Medienmanagement entsprechend dem geltenden KMK-Rahmenlehrplan der Ausbildungsberuf - Mediengestalter/Mediengestalterin für Digital und Print berücksichtigt. 30
31 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Technik und Naturwissenschaften Fachrichtung: Automatisierungstechnik und Mechatronik Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) ** Deutsch/Kommunikation (G) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (K) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Technik und Naturwissenschaften werden in der Fachrichtung Automatisierungstechnik und Mechatronik entsprechend den geltenden KMK-Rahmenlehrplänen die Ausbildungsberufe - Elektroniker/Elektronikerin für Automatisierungstechnik, - Elektroniker/Elektronikerin Fachrichtung Automatisierungstechnik, - Elektroniker/Elektronikerin für Betriebstechnik, - Mechatroniker/Mechatronikerin berücksichtigt. 31
32 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Technik und Naturwissenschaften Fachrichtung: Energiesystemtechnik und Energiesystemmarketing Schwerpunkt: Solartechnik Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) ** Ökologie (K) Deutsch/Kommunikation (K) Erste Fremdsprache (G) Mathematik (K) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Technik und Naturwissenschaften werden in der Fachrichtung Energiesystemtechnik und -marketing, Schwerpunkt Solartechnik entsprechend den geltenden KMK- Rahmenlehrplänen die Ausbildungsberufe - Anlagenmechaniker/in Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik - Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik berücksichtigt. 2 In der Fachrichtung Energiesystemtechnik und -marketing, Schwerpunkt Solartechnik ist das Wahlpflichtfach Physik verpflichtend. 32
33 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Technik und Naturwissenschaften Fachrichtung: Informations- und Netzwerksystemtechnik Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) ** Deutsch/Kommunikation (G) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (K) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Technik und Naturwissenschaften werden in der Fachrichtung Informationsund Netzwerksystemtechnik entsprechend der geltenden KMK-Rahmenlehrpläne die Ausbildungsberufe - Elektroniker/Elektronikerin Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik sowie - IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin berücksichtigt. 33
34 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Technik und Naturwissenschaften Fachrichtung: IT-Systeme Schwerpunkte: Anwendungsentwicklung, Systemintegration Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) ** Deutsch/Kommunikation (G) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (K) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Technik und Naturwissenschaften werden in der Fachrichtung IT-Systeme entsprechend den geltenden KMK-Rahmenlehrplänen die Ausbildungsberufe - Fachinformatiker/Fachinformatikerin, - IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin berücksichtigt. 34
35 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Technik und Naturwissenschaften Fachrichtung: Naturwissenschaften Schwerpunkte: Biologie, Chemie, Physik, Umweltschutz Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) ** Deutsch/Kommunikation (G) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (K) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Technik und Naturwissenschaften werden in der Fachrichtung Naturwissenschaften entsprechend der Schwerpunkte und den geltenden KMK-Rahmenlehrplänen die Ausbildungsberufe - Biologielaborant/Biologielaborantin, - Chemielaborant/Chemielaborantin, - Physiklaborant/Physiklaborantin berücksichtigt. 2 In Klassen mit besonders leistungsstarken Schülerinnen und Schülern können die Lernbausteine mit den Stundenansätzen der Dualen Berufsoberschule unterrichtet werden. Die frei werdenden Unterrichtsstunden können für das Fach Berufsbezogener Unterricht genutzt werden. 3 Es werden keine Wahlpflichtfächer angeboten. Die Unterrichtsstunden werden dem Fach Berufsbezogener Unterricht zugeordnet. 35
36 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung Fachrichtung: Facilitymanagement Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) *** Deutsch/Kommunikation (K) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (G) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung wird in der Fachrichtung Facilitymanagement entsprechend dem geltenden KMK-Rahmenlehrplan der Ausbildungsberuf - Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau berücksichtigt. 36
37 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung Fachrichtung: Fremdsprachen und Bürokommunikation Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Erste Fremdsprache (K) Zweite Fremdsprache (K) Berufsbezogener Unterricht (K) *** Deutsch/Kommunikation (K) Mathematik (G) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Dritte Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung werden in der Fachrichtung Fremdsprachen und Bürokommunikation entsprechend den geltenden KMK-Rahmenlehrplänen die Grundstufe der Ausbildungsberufe - Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation - Bürokaufmann/Bürokauffrau berücksichtigt. 37
38 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung Fachrichtung: Handel und E-Commerce Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) *** Deutsch/Kommunikation (K) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (G) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung wird in der Fachrichtung Handel und E-Commerce entsprechend dem geltenden KMK-Rahmenlehrplan der Ausbildungsberuf - Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandel berücksichtigt. 38
39 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung Fachrichtung: Hotelmanagement Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ 3. Schuljahr B A. Pflichtfächer E T Berufsbezogener Unterricht (K) ** R I Erste Fremdsprache (K) E Zweite Fremdsprache (K) B Dritte Fremdsprache (G) S Sozialkunde/Wirtschaftspolitik (G) P Religion oder Ethik (G) R Gesundheitserziehung/Sport (G) A Projektmanagement (G) K T I K U M B. Wahlpflichtfächer Berufsbezogenes Fach (G) (80) Fachspezifische Datenverarbeitung (80) (G) Kommunikation/Präsentation (G) (80) Pflichtstunden (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung.. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung werden in der Fachrichtung Hotelmanagement entsprechend den geltenden KMK-Rahmenlehrplänen die Ausbildungsberufe - Hotelkaufmann/Hotelkauffrau - Hotelfachmann/Hotelfachfrau berücksichtigt. 39
40 Stundentafel für die höhere Berufsfachschule Berufsgruppe: Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung Fachrichtung: Logistikmanagement Unterrichtsfächer Gesamtstunden 1. Schuljahr VZ Empfohlene Verteilung 2. Schuljahr VZ A. Pflichtfächer Berufsbezogener Unterricht (K) *** Deutsch/Kommunikation (G) Erste Fremdsprache (K) Mathematik (K) Sozialkunde (G) Religion oder Ethik (G) Gesundheitserziehung/Sport (G) Projektmanagement (G) B. Wahlpflichtfächer Physik, Chemie oder Biologie (G) (80) (80) Zweite Fremdsprache (G) (80) (80) Kommunikation/Präsentation (G) (80) (80) Kommunikation in Netzen (G) (80) (80) Berufsbezogenes Fach (G) (80) (80) Pflichtstunden Ergänzender Unterricht (G)=Grundfach, (K)=Kernfach berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. 1 Innerhalb der Berufsgruppe Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung wird in der Fachrichtung Logistikmanagement entsprechend dem geltenden KMK-Rahmenlehrplan der Ausbildungsberuf - Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung berücksichtigt. 40
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